Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10603 Widersprechende Tesco Stores Limited, Tesco House, Delamare Road, GB-Cheshunt, Hertfordshire, EN8 9SL, IR-Marke Nr. 911 977 «TESCO» gegen Widerspruchsgegnerin K-Mail Order OHG, Sachsenstrasse 23, DE-75177 Pforzheim, IR-Marke Nr. 997 885 «Tasco».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Juli 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10603 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 997 885 «Tasco» wird der Schutz in der Schweiz für alle beanspruchten Waren der Klassen 29, 30, 32 und 33 definitiv verweigert (sog. Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

1. Juli 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-1765

5061