Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011­2012 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 20102, beschliesst: Art. 1 Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten und die Finanzierung der Investitionen im Infrastrukturbereich der Schweizerischen Privatbahnen wird für den Zeitraum 2011­2012 ein Verpflichtungskredit von 1220 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2010 4933

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Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011­2012. BB

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