113

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession der Sensetalbahn (Flamatt-LaupenGümmenen).

(Vom 29. November 1907.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 30. Juni 1907 hat der Verwaltungsrat der Sensetalbahn das Gesuch gestellt, es möchte dieser Bahn mit Wirkung vom 1. Januar 1908 an eine Erhöhung bis auf 30 °/o ihrer gegenwärtigen konzessionsgemässen Taxen für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr bewilligt werden. Dieses Konzessionsänderungsgesuch stützt sich auf folgende Begründung: Der Rechnungsabschluss pro 1906 habe neuerdings gezeigt, dass es nicht möglich sein werde, auch in den nächsten Jahren aus den Betriebseinnahmen ausser der Deckung der Betriebskosten die Schuldenzinse und die gesetzlichen Einlagen in den Erneuerungsfonds zu bestreiten. Wenn daher die Gesellschaft ihren Verpflichtungen weiterhin nachkommen solle, so sei sie mit Rücksicht darauf, dass ihr ein anderes Mittel zur Erhaltung der Existenzfähigkeit nicht zur Verfügung stehe, genötigt, auf eine erhebliche Vermehrung der Transporteinnahmen, im Sinne vom Art. 24 ihrer Konzession vom 1. Juli 1898, Bedacht zu nehmen.

114

Vorauszuschicken sei, dass irgendwelche nennenswerte Reduktion der Betriebsausgaben nicht mehr möglich sei. Die von der Gesellschaft gemäss dem neuen Betriebsvertrag mit der BernNeuenburg-Bahn zu entrichtende Entschädigung für allgemeine Verwaltung, Unterhalt und Aufsicht der Bahn, Expeditions- und Zugsdienst, sowie für den Fahrdienst, lasse eine weitere Herabsetzung nicht mehr zu, namentlich schon deshalb nicht, weil eine Reduktion des bestehenden Fahrplanes angesichts der in Flamatt und Gümmenen herzustellenden Zugsanschlüsse nicht als angezeigt erscheinen könne.

Das Rechnungsergebnis des abgelaufenen Jahres sei folgendes : Betriebseinnahmen Betriebsausgaben

Fr. 95,590.39 ,, 89,929. 42 Überschuss der Einnahmen

Fr.

5,660. 97

aus 'welchem Betrage der Zins für das konsolidierte Anleihen von Fr. 350,000 zu 4*/2 %5 sowie derjenige für die übrigen Schulden bestritten werden sollte. In den Jahren 1904 und 1905 habe es sogar ein Betriebsdefizit gegeben.

Der aus den ersten drei Betriebsjahren sich ergebende Passivsaldo betrage Fr. 68,246. 03. Hierbei seien'noch keine Einlagen in den Erneuerungsfouds berücksichtigt, indem diese ungünstigen Betriebsergebnisse eine Rücklage nicht gestatteten, d. h. wenn diese gleichwohl stattgefunden hätte, nur der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend erhöht worden wäre.

Die Einnahmen und Ausgaben für das laufende Jahr seien veranschlagt wie folgt : a. E i n n a h m e n : Personenverkehr Gepäckverkehr Tiertransporte Gütertertransporte Verschiedene Einnahmen

. . .

Fr. 26,500 ,, 1,100 ,, 1,000 ,, 61,400 ,, 8,200 Fr. 98,200

b. A u s g a b e n : Laut Budget Einnahmenüberschuss

,, ' 90,000 Fr. . 8,200

115

Die Obligationenzinse belaufen sich auf 4^2 °/o von Fr. 350,000 = Fr. 15,750 Die Kapitalzinse und sonstigen Ausgaben auf .

,, 6,000 Total Fr. 21,750 und nach Abzug des Betriebsüberschusses von .

,, 8,200 bleibe als Ausgabenüberschuss

Fr. 13,550

Rechne man den Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1906 von Fr. 63,616. 08 hinzu, so werde der Ausgabenüberschuss auf Ende dieses Jahres auf rund Fr. 77,200 anwachsen, so dass die finanzielle Lage der Gesellschaft als eine sehr missliche betrachtet werden müsse.

Allerdings könne der Staat Bern gemäss Art. 18 des Gesetzes betreffend Beteiligung des Staates am Bau und Betrieb von Eisenbahnen vom 4. Mai 1902 solchen Linien, die mit Staatsbeteiligung gebaut worden sind und die Betriebsergebnisse aufweisen, welche zur Bezahlung der Betriebskosten und der Anleihenszinse nicht ausreichen, oder wenn es sonst zur Konsolidierung des Unternehmens notwendig erscheine, v e r z i n s b a r e V o r s c h ü s s e machen. Von dieser Begünstigung habe die Gesellschaft auch bereits Gebrauch gemacht, indem ihr vom Staate Bern schon im Jahre 1906 ein Vorschuss von Fr. 70,000 gewährt worden sei.

Damit · sei aber der Sensetalbahn nur vorübergehend geholfen, indem ihr durch diesen zu verzinsenden Vorschuss nur neue Lasten auferlegt worden seien, die wiederum aus den Betriebseinnahmen bestritten werden müssen.

Bei einer Taxenerhöhung von 30% dürfe aber auf eine Mehreinnahme von zusammen Fr. 20,500 gemäss folgender Aufstellung gerechnet werden:

a. Transporteinnahmen : Personenverkehr Gepäckverkehr Tiertransporte Gütertransporte Total b. Verschiedene Einnahmen . . . .

Gesamteinnahmen

Bei den gegenwärtigen Taxen.

Bei den erhöhten Taxen.

Fr.

26,500 1,100 1,000 61,000 90,000 8,200 98,200

Fr.

34,000 1,400 1,150 73,950 110,500 8,200 118,700

liti Unter Voraussetzuiag dieses Ergebnisses, sowie unter Annahme einer sukzessiven Verkehrsvermehrung, wie solche bei neuen Bahnen stets erwartet werden könne, hoffe die Gesellschaft mit Bestimmtheit darauf rechnen zu dürfen, die Existenzfähigkeit ihres Unternehmens mit dem Jahre 1908 hergestellt zu haben und zudem auch in der Lage zu sein, nicht nur den aus den Ausgabenüberschüssen und Obligationenzinsen entstandenen Passivsaldo in absehbarer Zeit' ausgleichen, sondern auch die notwendigen Einlagen in den Erneuerungsfonds bestreiten zu können.

In seiner Vernehmlassung vom 29. Juli 1907 konstatiert der Regierungsrat des Kantons Bern, dass der Verwaltungsrat der Sensetalbahn seit der Eröffnung der Linie es sich stets habe angelegen sein lassen, den Verkehr auf derselben zu heben und die Betriebsausgaben zu vermindern. Namentlich habe er die Frage der Einführung des elektrischen Betriebes behufs Vermehrung der Fahrgelegenheiten und allmählicher Verminderung der Traktionskosten eingehend studiert und dessen Finanzierung versucht, welche jedoch mangels Beteiligung der Landesgegend leider nicht zu stände gekommen sei. Der Regierungsrat erkärt sich mit der Erhöhung der Taxen im gewünschten Masse einverstanden und erachtet die vom Verwaltungsrat der Gesellschaft hinsichtlich der Wirkung dieser Taxerhöhung aufgestellten Berechnungen nicht als übersetzt. Er hält auch dafür, dass die finanziellen Verhältnisse der Sensetalbahn dadurch auf eine gesunde Grundlage gebracht werden können, ohne den Interessen der von ihr bedienten Landesgegend zu nahe zu treten. Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat sieh ebenfalls in seiner Vernehmlassung vorn 19. Oktober 1907 zu gunsten der Erhöhung der konzessionsmässigen Taxen ausgesprochen.

In Anbetracht der finanziellen Lage der Gesellschaft können auch wir dem Gesuche um Taxenerhöhung zustimmen. Wir beantragen Ihnen demnach, die nachgesuchte Konzessionsänderung zu gewähren und den nachstehenden Beschlussentwurf, welcher die übliche Klausel enthält, dass die erhöhten Taxen sukzessive auf die ursprünglichen herabzusetzen seien, wenn in der Folge die Bahunternehmung während drei aufeinanderfolgenden Jahren einen 31/2% übersteigenden Reinertag abwirft, zu genehmigen.

117

Wir benützen diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. November 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

118

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession der Sensetalbahn (FlamattLaupen-Gümmenen).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Verwaltungsrates der Sensetalbahn, vom 30. Juni 1907 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 29. November 1907, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 1. Juli 1898 (E. A. S. XV, 184) erteilte und durch Bundesbeschluss vom 25. Juni 1903 (E.

A. S. XIX, 126) abgeänderte Konzession einer Sensetalbahn wird neuerdings dahin abgeändert, dass eine Erhöhung bis auf 30 °/o der gegenwärtigen konzessionsgemässen Taxen für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr bewilligt wird.

II. Wenn in der Folge die Bahnunternehmung während drei aufeinanderfolgenden Jahren einen 3*/2 % übersteigenden Reinertrag abwirft, so sind die erhöhten Taxen sukzessive auf die ursprünglichen herabzusetzen.

III. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. Januar 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

-*>&*-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession der Sensetalbahn (Flamatt-Laupen-Gümmenen). (Vom 29. November 1907.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.12.1907

Date Data Seite

113-118

Page Pagina Ref. No

10 022 662

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.