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Botschaft

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des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erweiterung des Areals des Waffenplatzes Aar au.

(Vorn 9. August 1907.)

Tit.

Seit einigen Jahren wird der Waffenplatz Aarau mehr als früher mit Schulen und Kursen der Kavallerie belegt, weil sich wenige andere Plätze für diese Waffengattung so gut eignen wie Aarau.

Dieser stärkern Inanspruchnahme entsprechend, sind dann neue Einrichtungen nötig geworden. Der Kanton erstellte auf eigene Kosten eine zweite Reitbahn und mit finanzieller Hülfe des Bundes Notstallungen bei der Kavalleriekaserne. Dem Bedürfnisse nach Unterkunftslokalen für die Pferde ist indessen dadurch noch nicht in hinreichender Weise Genüge geleistet. So wie die Verhältnisse liegen, ist jedoch eine weitere Überbauung des Areals nicht zulässig. Schon jetzt ist der- Bewegungsraum stark eingeschränkt.

Die Notstallungen nehmen der Kavallerie jeden Vorraum weg.

Wenn aber für den Unterricht nicht viel kostbare Zeit verloren gehen soll, dürfen die Stallungen nicht weit von den Unterkunftslokalen der Truppen abliegen. Diese Forderung ergibt sich auch aus dem Bedürfnis gehöriger Überwachung von Mann und Pferd.

Es ist daher der Kanton Aargau vor die Frage gestellt worden, wie hier zu helfen sei. Durch den Ausbruch der Genickstarreepidemie bei der Kavallerie im Anfange des Jahres 1906 ist diese Frage dann noch dringlicher geworden. Die sanitarischen Experten erklärten die Zustände bei der Kavalleriekaserne für unhaltbar, weil die unmittelbare Nähe der Pferdestallungen die Verunreinigung der Luft der Mannschaftsräume nach sich zieht. Die Not-

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stallungen müssen also entfernt und anderswo durch geeignete und für mehr Pferde berechnete Stallungen ersetzt werden.

Unter diesen Umständen blieb nur übrig, die -Erweiterung des Waffenplatzareals ins Auge zu fassen.

Unser Militärdepartement und wir selbst haben mit den aargauischen Behörden die Sachlage geprüft und beraten.

Soll der Waffenplatz im Interesse des leichten Überblickes und der Zeitökonomie erweitert werden, so muss das nötige Terrain in unmittelbarem Anschluss an das jetzige Areal gesucht werden. Diesen Gedanken begünstigt der Umstand, dass die Erben des verstorbenen Herrn Albert Fleiner-Zschokke ihr Besitztum, das an der westlichen Grenze des Waffenplatzareals liegt, 68 Aren 40 m 2 misst und in der Hauptsache aus Garten- und Parkanlagen besteht, zu verkaufen bereit sind. Der Kanton Aargau ist aber nicht in der Lage, den Ankauf zu übernehmen, weil er schon sehr mit Militärauslagen belastet ist und ihm neue grosse Ausgaben, welche die Verbesserung der Zeughauseinrichtungen erheischt, bevorstehen.

Die jetzigen Zeughausanlagen sind in der Tat einer raschen und sicheren Mobilmachung nicht günstig. Die Gebäulichkeiten, welche die persönliche Ausrüstung, die Werkstätten und Bureaux umfassen, liegen örtlich weit weg von den Gebäulichkeiten, in denen das Korpsmaterial untergebracht ist. Auch in räumlicher Beziehung lässt sich manches aussetzen._ Bei einer Mobilmachung sollte aber alles zusammenspielen und wie ein Räderwerk ohne Zeitverlust ineinandergreifen. Zudem sind die Werkstättengebäude und was mit ihnen unmittelbar zusammenhängt, alte, den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechende Bauten.

Noch ein anderer, schwerer Übelstand haftet dem Waffenplatze an.

Durch das Areal, auf dem die Kasernen stehen, zieht sich von Norden nach Süden die dem öffentlichen Verkehr völlig offen stehende Zeughausgasse. Da sich an ihren beiden Seiten die Stallungen befinden, so wird sie für die Kavalleriepferde stark benutzt, wenn diese zur Reitbahn und zurück geführt und vor und nach dem Dienst nachgesehen, sowie wenn sie vorgeführt werden müssen. Ausserdem spielt sich auf der Zeughausgasse ein lebhafter Verkehr mit Militärfuhrwerken ab. Lebhaft ist aber auch der Verkehr der Zivilbevölkerung auf dieser Strasse, was zu Kollisionen führt, die mit grosser Unfallgefahr verbunden sind. Zwar wird von
militärischer Seite grosse Sorgfalt beobachtet; mehr als dieser ist es aber dem Zufalle zuzuschreiben, wenn sich bis jetzt schwere Unfälle noch nicht ereignet haben.

765 Die Behörden tragen eine schwere Verantwortung, wenn sie ·diesen Zustand nicht beseitigen, und berechtigten Vorwürfen können sie nicht entgehen, wenn sich ein schwerer Unfall ereignen sollte.

Die Behörden des Kantons und der Stadt anerkennen dies und sind bereit, durch Verlegung der Zeughausstrasse und überhaupt durch Regelung des Strassenverkehrs im Bereiche des Militärareals dem unhaltbaren Zustande abzuhelfen ; sie müssen aber vorher wissen, wie sich die Arealverhältnisse gestalten "werden.

Angesichts dieser Sachlage halten wir es für die Pflicht des Bundes, dass er zu einer tunlichst raschen und rationellen Lösung -dieser wichtigen Waffenplatzfrage Hand biete. Wir haben in .Aussicht genommen, dem Kanton Aargau in der Weise entgegenzukommen, dass der Bund den Ankauf der Fleinerbesitzung übernimmt, unter der Bedingung, dass der Karton die Zeughausfrage in korrekter Weise zu lösen suche und dass die vorerwähnten Strassenverhältnisse zweckmässig geordnet werden. Der Kaufpreis für die Besitzung konnte nach langen Verhandlungen auf Fr. 190,000 vereinbart werden und dieser Preis erscheint uns annehmbar, ^lit den Besitzern wurde dann ein Kaufvertrag abgeschlossen, unter dem Vorbehalt, dass von Ihnen der nötige Kredit bewilligt "werde. Hinsichtlich der nähern Details des Kaufes gestatten wir uns, auf den Vertrag zu verweisen. Wie sich'aus diesem ergibt^ sind die Verkäufer nur bis zum 15. Oktober an ihre Preisofferte .gebunden; es sollte daher bis zu dieser Zeit 'die Angelegenheit .zur Erledigung gelangen.

Wir empfehlen Ihnen aus den dargelegten Gründen die Annahme des nachstehenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 9. August 1907.

Im Namen des Schweiz. ' Bundesrates, Der Vizepräsident:

Brennet.

Der II. Vizekanzler: (Hgandet.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erweiterung des Areals des Waffenplatzes Aarau.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vont 9. August 1907, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, zur Erweiterung des Waffenplatzes Aarau das sogenannte Fleinergut, daselbst anzukaufen, und es wird hierfür ein Kredit von Fr. 190,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung, dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erweiterung des Areals des Waffenplatzes Aarau. (Vorn 9. August 1907.)

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1907

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14.08.1907

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763-766

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