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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1907 (II. Serie).

(Vom 31. Mai 1907.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, D. Bundeskanzlei

Fr. 500 2. Material.

f. Dienstkleidung

Fr. 500

Im Laufe des verflossenen Winters hat sich herausgestellt, dass zwei für die Weibel des National- und Ständerates bestimmte Bundesmäntel ganz defekt geworden sind, ebenso der dazu gehörige Hut eines Ständeratsweibels. Auch musste ein letzten November zum Bundesweibel beförderter Hülfsweibel mit Mantel und Hut neu ausgerüstet werden. Diese Neuanschaffungen, welche den Bedarf auf Jahre hinaus decken werden, bedingen eine Ausgabe von rund Fr. 500, um welche der im Budget figurierende Kredit von Fr. 2200 zu erhöhen sein wird.

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E. Bundesgericht

Fr. 2000 II. Gerichtskanzlei.

a. Drei Gerichtsscbreiber

Fr. 1500

Infolge Erkrankung des französischen Gerichtsschreibers musste zu Anfang des Jahres für dessen provisorische Ersetzung gesorgt werden, und es geschah dies in der Weise, dass ein junger Jurist aus der französischen Schweiz provisorisch, auf einige Monate, mit dessen Arbeiten betraut wurde. Der Nachtragskredit soll zur Honorierung desselben dienen.

b. Gerichtssekretäre

Fr. 300

Nach dem neuen, im Dezember vorigen Jahres vom Bundesrat genehmigten Kassareglement soll der mit der Kassaführung betraute Gerichtssekretär von Neujahr an einen fixen Zuschuss von Fr. 300 erhalten, an Stelle eines Teils der Depotzinse, d. h. der Zinserträgnisse der auf der Kantonalbank deponierten Parteiprozessvorschüsse, die ihm früher zukamen und jährlich ungefähr diesen Betrag ausmachten. Hierfür das Nachtragskreditbegehren.

d. Zwei Weibel und ein Heizer 2. Vergütung für Putzarbeiten

Fr. 200 Fr. 200

In der Jahresrechnung pro 1906 ist bereits hervorgehoben, dass das Bundesgericht am 20. Dezember 1906 beschlossen hat, es sei den zwei auch als Concierges diensttuenden Weibein eine Zulage von je Fr. 100 auszurichten als Entschädigung für ihre erhöhte Inanspruchnahme während der freien Tage (Sonntage) und für Mehrarbeiten bei Reinigung des Bundesgerichtsgebäudes, verursacht durch den ausserordentlich starken Besuch der Robert'schen Wandmalereien.

Nach einem neuern Gerichtsbeschluss vom 23. April 1907 soll nun diese Mehrentschädigung auch in den künftigen Jahren ausbezahlt werden, indem die Ursache der Bewilligung (starker Besuch der Roberfschen Wandmalereien) noch immer fortbesteht. Demzufolge ist der Kreditposten für Putzarbeiten von Fr. 3600 auf Fr. 3800 zu erhöhen.

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Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

T. Gesundheitsamt 7. Lebensmittelgesetzgebung

Fr. 15,000 Fr. 15,000

Die Höhe dieses Nachtragskredites erklärt sich aus dem Umstand, dass einzig die Kosten der gemischten Kommissionen zur Vorberatung der Ausführungsverordnungen zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz sich auf rund Fr. 12,000 belaufen.

Dazu kommen noch die Kosten der chemischen und tierärztlichen Expertenkommissionen im Betrage von ungefähr Fr. 7000. Mit dem Fortschreiten der Arbeiten halten auch die Druckkosten gleichen Schritt, so dass der vorgesehene Kredit von Fr. 10,000 bei weitem nicht ausreicht, und wir noch der oben angegebenen Summe bedürfen, um die Auslagen zu decken.

YI. Beiträge an Arbeiten Schweiz. Yereine

. Fr. 4000

3. Schweizerische naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission.

c. Beitrag an die Sicherung des erratischen Blockes ob Monthey Fr. 4000 Durch Bundesbeschluss vom 19./23. Dezember 1905 bewilligten Sie unter anderem eine Summe von Fr. 8000 als Beitrag an die Sicherung des erratischen Blockes ,,Pierre des Marmettesa bei Monthey (zu vergleichen Bundesbl. 1905, VI, 55 und 1906, I, 24). Die Verhandlungen für die Erhaltung des Naturdenkmals, die in der Einleitung des Expropriationsverfahrens gegen den Besitzer des Blockes bestanden, haben sich hinausgezogen und sich so gestaltet, dass jener für. die Abtretung unerwartet hohe Forderungen (Fr. 32,000) stellen konnte.

Infolgedessen war das Zentralkomitee der schweizer, naturforschenden Gesellschaft, welches sich die Sammlung der Mittel

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für die Erwerbung des Blockes zur Aufgabe gemacht und zu dem Zwecke im ganzen Fr. 20,000 zusammengebracht hatte, auf dem Punkte von weiteren Bemühungen für die Erhaltung abzustehen. In diesem Stadium ist nun der Präsident der Gemeinde Monthey, Herr Delacoste, aufgetreten und hat sich anheischig gemacht, die fehlenden Mittel aufzubringen, wenn der schon zugesicherte Bundesbeitrag noch um Fr. 4000 erhöht werde. Die Gemeinde legt ausserordentlichen Wert auf die Erhaltung dieses in seiner Art einzigen Naturdenkmals, und wir halten es, da die Schweiz ihren landschaftlichen Schönheiten sehr viel verdankt, für gerechtfertigt, sie in ihren Bemühungen zu unterstützen. Aus diesem Grunde haben wir vorbehaltlich Ihrer Zustimmung, die Erhöhung des Bundesbeitrages zugesagt und bitten Sie um deren Genehmigung durch Gutheissung obigen Ansatzes.

IX. Verschiedenes

Fr. 2000

16. Vergütung an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen für geologische Sammlungen Fr. 2000 "ö1Auf dem Budgetwege wurde im Jahre 1901 der JuraSimplon-Bahngesellschaft für die Anfertigung geologischer Sammlungen aus den beim Simplon zum Vorschein kommenden Steiiiarten, ein auf sechs Baujahre berechneter Bundesbeitrag von jährlich Fr. 2250 bewilligt. Mit Ende 1905 war die Dauer der Subvention abgelaufen und der Gesellschaft bis dahin im ganzen eine Beitragssumme von Fr. 15,268. 50 ausbezahlt worden. Schon pro 1906 würde aus diesem Grunde ein weiterer Beitrag ins Budget nicht mehr eingestellt. Es ergab sich indessen später, dass auch in jenem Jahre noch Lieferungen, von Sammlungsmaterial aus dem Simplontunnel stattgefunden haben ; gestützt hierauf sahen wir uns veranlagst, eine weitere Subvention von Fr. 2231 zu verabfolgen. Für diese haben wir in der Staatsrechnung pro 1906 um Indemnität nachgesucht.

Nun verlangt die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen die Aussetzung eines fernem Beitrages auch noch für das Jahr 1907, indem sie geltend macht, dass der geologische Dienst am Simplon auch in diesem Jahre noch bedeutende Ausgaben verursache ; so sei zum Beispiel der Schlussbericht der geologischen Kommission in Arbeit, welchem eine Karte im Massstabe

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von l : 25,000 beigegeben werden soll, und dessen Kosten allein auf mehr als Fr. 1000 zu stehen kommen. In Betracht der Umstände stehen wir nicht an, Ihnen die Bewilligung eines ergänzenden Bundesbeitrages in der Höhe obigen Ansatzes zu empfehlen.

X. Oberfoauinspektorat

Fr. 115,000

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

36. Vervollständigung der R h o n e k o r r e k t i - o n zwischen Brig und dem Genfersee (Kanton Wallis, Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1906).

1. Jahresrate, Jahresvoranschlag . . . Fr. 25,000 37. Verbauung der T r ü b und ihrer Zuflüsse (Kanton Bern, Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1906).

1. Jahresrate, Jahresmaximum . . . .

,,

20,000

38. Korrektionsarbeiten und Verbauungen an der G r o s s e n E m m e von Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn (Kanton Bern, Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1906).

1. Jahresrate, Jahresvoranschlag . . .

,,

35,000

a. B e i t r a g an den K a n t o n B e r n : 1. Jahresrate, Jahresvoranschlag

,,

30,000

b. B e i t r a g an den K a n t o n F r e i b u r g : 1. Jahresrate, Jahresvoranschlag ·. . .

,,

5,000

39. Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Sense von der Einmündung des Schwarz- , wassers an abwärts bis zum Zusammenlauf mit der Saane bei Laupen (Bundesbeschluss vom 20. November 1906, Kantone Bern und Freiburg).

Fr. 115,000

260 In sämtlichen hier angegebenen Beschlüssen ist die erstmalige Auszahlung der für diese Werke falligen Bundesbeiträge im Jahr 1907 vorgesehen. Da im damals bereits aufgestellten Budget «ntsprechende Zahlen noch nicht berücksichtigt werden konnten, ersuchen wir Sie, uns dieselben auf diesem Wege bewilligen zu wollen.

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 233,000 IV. Hochbauten

Fr. 221,880

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten · · · Fr. 65,200 1. Zollverwaltungsgebäude an der Bundesgasse Fr. 52,000 Der Umbau der Häuser Nr. 8, 10 und 12 an der Bundesgasse in Bern zu einem geräumigen Verwaltungsgebäude für die sämtlichen Abteilungen der Oberzolldirektion und für andere Bundesverwaltungen hat weiter geführt, als im Jahre 1905 bei Aufstellung der Kostenberechnung, die sich auf Fr. 165,600 belaufen liât, angenommen worden War, indem mehr Unvorhergesehenes, als vorausgesetzt werden konnte, zum Vorschein kam und anlässlich der eingreifenden Umbauarbeiten auch verschiedene nicht unumgänglich notwendige Einrichtungen zur Ausführung gelangten, welche doch in nicht ferner Zeit von den betreffenden Verwaltungen verlangt worden wären und dann neue Störungen in den Gebäuden herbeigeführt hätten. Auch der Umstand, dass während der Durchführung der Umbauten beschlossen wurde,, das Gebäude Nr. 8 (alte bernische Kantonalbank) der Nationalbank bis zum Zeitpunkt des Bezuges ihres neuen Bankgebäudes mietweise zu überlassen, hat Mehrausgaben nach sich gezogen, wenn auch die Kosten für einzelne Banksicherungsvorrichtungen von der Bank rückvergütet wurden.

Die wesentlichen Mehrarbeiten gegenüber dem Voranschlage betreffen : a. Vertiefung des Kesselhauses der Zentralheizung unter das Kellerbodenniveau um 3 m. ; b. vollständige Renovation der Strassen- und Hoffassaden; c. Erstellung von neuen Unterzügen und Balkenlagen über Keller und Erneuern von faulen Balkenlagen und Blindböden in den Stockwerken ; d. vollständiger Ausbau des Dachstockes im Gebäude Nr. 8 und teilweiser Ausbau desjenigen in Nr. 10 und in Nr. 12;

261 «. totale Umdeckung der Ziegeldächer, Ersetzen des Schindelunterzuges und des grössern Teiles der alten durchgerosteten Blecharbeiten auf den Dächern; f. Erstellung von eisernen Lichthofabschlüssen; g. Vergrößerung der Klosettanlagen; h. Kanalisationsanlage im Hof und Pflasterung desselben.

2. Munitionsfabrik in Altdorf, Metallmagazin Fr. 1200 Das im Jahr 1905 erstellte Materialmagazin ist auf der Frontseite nur durch Lattenverschluss abgeschlossen.

Es zeigte sich nun im letzten Winter, dass bei Schneestürmen, trotz dem bestehenden grossen Vordache, Schnee und Regen in das Magazin eindringt und die darin befindlichen Materialien, wie Stahl und Bisen, dem Rosten ausgesetzt sind. Es ist deshalb notwendig, dass die Frontseite durch Riegmauerwerk und Fenster abgeschlossen wird.

Die Kosten dieser Ergänzungsarbeiten sind veranschlagt auf Fr. 1200.

3. Bundesgerichtsgebäude in Lausanne, ßeliefs und Beleuchtungsarme im Treppenhaus . Fr. 12,000 Um die gegenwärtig durch blinde Türen ausgefüllten Wandflächen im Treppenhaus des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne mit den von Herrn Paul Robert ausgeführten Malereien in Einklang zu bringen, hielten wir es in Übereinstimmung mit dem Bundesgericht für angezeigt, in diesen aus architektonischen Rücksichten angebrachten Türen bronzene, in gediegen künstlerischer Ausführung gehaltene Reliefs anbringen und gleichzeitig die alten Beleuchtungskörper durch passendere Beleuchtungsarme ersetzen zu lassen. Wir haben die Ausführung der zwei Flachornamente in Bronzeabguss und die Herstellung der vier Beleuchtungsarme aus ciselierter Bronze und mit opalfarbigen Glasblumen Herrn François Bocquet, von Carouge, Ciseleur in Paris, um die Summe von Fr. 12,000 zur Ausführung übertragen.

e. Neubauten Fr. 156,680 1. Landankauf für die Erweiterung der Munitionsfabrik in Altdorf Fr. 60,000 Für die notwendige Erweiterung der Munitionsfabrik in Altdorf haben die Verhandlungen behufs Erwerb von Land auf dem Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. IV.

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linken Ufer des Schächenbaches mit der Korporationsgemeinde Uri und der untern Schattdorfer Schachenwehrgenossenschaft stattgefunden, die zu einem Kaufsabschlusse unter dem Vorbehalte Ihrer Kreditbewilligung führten.

Für den Ankauf des Landes im Halte von zirka 120,000 m' Wald und zirka 7000 m 2 Gartenland, sowie für die Erstellung der nötigen Umzäunung ersuchen wir um Gewährung eines Kredites von Fr. 60,000, indem wir uns erlauben, für die weitere Begründung auf die Akten zu verweisen.

2. Zollgebäude in Splügen

. . .

Fr. 4000

In unserer Botschaft betreffend das Budget pro 1907 wurde Ihnen Kenntnis gegeben, dass wir auf den Wunsch der bilndnerischen Vereinigung für Heimatschutz das zur Ausführung bestimmt gewesene Projekt für das Zollgebäude im Dorf Splügen behufs besserer Anpassung an die dortige Bauart bezüglich der Dachkonstruktion haben abändern und drei Fassaden des Hauses mit einer stilgemässen Sgraffito-Dekoration versehen lassen. Die daherigen Mehrkosten, wozu noch die Ausgaben für Überdachung der Brückenwage und verschiedene Umgebungsarbeiten gekommen sind, übersteigen nun die hierfür berechnete Summe von Fr. 4700 um vorgenannten Betrag von Fr. 4000, so dass wir sie um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites ersuchen müssen.

3. Postgebäude in Samen . . . Fr. 36,000 Laut Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1905 wurde für den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung des Post- und Telegraphengebäudes in Samen eine Summe von Fr. 141,900 bewilligt. Dieselbe basierte auf einer detaillierten Kostenberechnung vom 27. Mai 1905, währenddem die Vollendung des Baues gegen Ende des Jahres 1907 bevorsteht. In der bisherigen Bauperiode ergab sich gegenüber der ursprünglichen Voraussetzung eine wesentliche Steigerung der Baupreise, so dass eine Überschreitung des Kredites von rund Fr. 36,000 zu gewärtigen ist.

Diese Steigerung erklärt sich in der Hauptsache durch das seit zwei Jahren höchst fühlbare Hinaufgehen fast aller Material preise und sämtlicher Löhne und sodann durch einen empfindlichen Mangel an Handwerksleuten im Flecken Sarnen, welcher ungeachtet der ergangenen Ausschreibungen die Vergebung einer Reihe von Arbeiten zu hohen Preisen nach auswärts notwendig machte.

263 Die Kosten pro m3 umbauten Raumes werden nunmehr zirka Fr. 36 betragen, analog der in jüngster Zeit für ähnliche Gebäude aufzuwendenden Quote.

4. Postgebäude in Schwyz . . .

Fr. 56,680

Für den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Postgebäudes in Schwyz haben Sie unterm 12. April 1907 eine Summe von Fr. 362,000 bewilligt. Zur Bestreitung der Kosten für den Terrainankauf bedürfen wir im laufenden Jahre des vorgenannten Betrages.

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 11,120

b. Wasserbauten

Fr. 11,120

1. Uferversicherungen an der Aare bei Thun Fr. 7500 Das Flussbett der Aare in Thun hat sich auf der Strecke zwischen den Stauwehren der Stadt Thun und der Einmündung der Zulg in den letzten fünf Jahren stark vertieft. Beispielsweise beträgt die Vertiefung gegenüber der Militäranstalt mehr als l m. Unsere Baudirektion hat sich deshalb gezwungen gesehen, während des verflossenen Winters die nachgerutschten Steinböschungen der Aareufer tiefer anzusetzen und neu aufzuführen, was aussergewöhnliche Kosten verursachte, die nicht aus dem Kredit für den ordentlichen Unterhalt der Uferversicherungen bestritten werden können.

2. Postgehäude in Interlaken, Kanalisation Fr. 3620 Die Einwohnergemeinde Interlaken hat im letzten Jahr die Durchführung der längst geplanten Kanalisation beschlossen und die bezüglichen Arbeiten nach der letzten Fremdensaison in Angriff genommen. An die Erstellungskosten des Hauptkanals haben die Grundeigentümer einen Beitrag zu entrichten, der reglementarisch auf 8 °/oo der Grundsteuerschatzung festgesetzt worden ist. Ferner sind die Eigentümer von Gebäuden, soweit dies technisch möglich ist, gehalten, den Anschluss an den Hauptkanal zu bewerkstelligen. Auch das dortige Postgebäude und die Postremise sind dieses Frühjahr an die Kanalisation angeschlossen worden, wofür verausgabt worden sind :

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1. Beitrag- an die Gemeinde Interlaken, steuerschatzung von Fr. 198,800 . .

2. Kosten der Ableitungen von den beiden bäuden nach dem Hauptkanal, laut rechnung

8 °/oo der Grund. . Fr. 1590. 40 GeAb,, 2025.75

Zusammen

Fr. 3616.15

oder rund Fr. 3620.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei Fr. 12,100 1. Besoldungen f. Kanzlisten und Aushülfe

Fr. 3,700 Fr. 3,700

Gemäss Bundesratsbeschluss vom o. März 1907 wurde der Witwe eines verstorbenen Kanzlisten I. Klasse ein Jahresgehalt von Fr. 3700 als Besoldungsnachgenuss ausgerichtet.

6. Zentralpolizeibureau

Fr. 8400

b. Bureaukosten Fr. 1500 Die bisher vom Zentralpolizeibureau innegehabten Lokalitäten sind vom Vermieter auf 1. Mai gekündet worden.

Die anthropometrische Registratur, sowie das Zentralstrafenregister (alphabetisch geordnete Sammlung der Strafurteilsauszüge) waren in den bisherigen Lokalitäten in unzulänglicher Weise in Wandschränken untergebracht. In die neu gemieteten Lokalitäten wurden von der eidg. Baudirektion die erforderlichen Schränke für die zweckmässige Unterbringung dieser Registraturen auf Rechnung des Kredites B. XI, VII (Departement des Innern, Mobiliaranschaffungen für die Zentralverwaltung) geliefert.

Die für die Aufnahme der anthropometrischen Karten, Strafauszüge und Personalblätter bestimmten Holz- und Kartonkasten müssen dagegen auf Rechnung des Kreditpostens C. II. 6. b.

(Bureaukosten des Zentralpolizeibureaus) bezahlt werden.

Die daherigen Auslagen belaufen sich auf zirka Fr. 1,300 fernere unvorhergesehene Auslagen infolge des Umzuges ,, 200 Total Fr. 1,500

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Der im Budget pro 1907 für Bureaukosten ausgesetzte Betrag von Fr. 1500 ist zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben bestimmt. Zur Deckung der unvorhergesehenen Ausgaben ersuchen wir um Gewährung eines Nachtragskredites in der Höhe von ebenfalls Fr. 1500.

e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers

Fr.

6,900

Im Budget pro 1907 sind für diesen Posten Fr. 25,000 vorgesehen worden.

Der Budgetansatz pro 1906 betrug Fr. 30,000 und die Rechnung pro 1906 Fr. 27,229.40 Für das Jahr 1907 ist aber eine im Budget nicht vorgesehene allgemeine Erhöhung der Druckpreise von 10 % eingetreten. Diese beträgt für den Druck des Anzeigers zirka 2,700. -- fl Dazu kommen ferner die Druckkosten des Registers zu der erstmals im Jahre 1906 herausgegebenen ,,Beilage zum schweigerischen Polizeianzeiger1' (Verzeichnis der kantonalen Ausweisungen) ,, 820.-- Mutmassliche Mehrkosten infolge vermehrter Veröffentlichungen von Seiten der Kantone und daheriger Zunahme des Anzeigers ,, 1,150.-- Total der mutmasslichen Kosten pro 1907 Fr. 31,900.40 Da aber, wie oben bemerkt, im Budget nur Fr. 25,000 vorgesehen sind, so bedürfen wir für die Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers eines Nachtragskredites von Fr. 6900.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal . . Fr. 12,851 6. Abteilung für Genie Fr.

621 b. Geniebureau.

5. Bureaukosten Fr.

621 Die Anschaffung einer Sehreibmaschine, welche im Budget pro 1907 nicht vorgesehen war, hat sich als absolut notwendig erwiesen und es muss die daherige Ausgabe, welche aus dem

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ordentlichen Bureaukredit nicht bestritten werden kann, durch Gewährung eines Nachtragskredites gedeckt werden.

7. Abteilung für Sanität

Fr. 3330

c. Abteilung für Militärversicherung.

2. Zugeteilte Ärzte

Fr. 3330

Nachdem das Bundesgesetz vom 22. Dezember 1906 betreffend Kreierung einer dritten ärztlichen Beamtung bei der Militärversicherung auf 1. Mai 1907 In Kraft getreten ist und die Besetzung der Stelle sofort folgen wird, bedürfen wir eines Kredites für acht Monatsbesoldungen des neuen Beamten, dessen Anfangsbesoldung jährlieh Fr. 5000 betragen wird.

10. Technische Abteilung der Kriegsmaterialverwaltwig

Fr. 3900

d. Munitionskontrolle.

8. Inventaranschaffungen

Fr. 2000

Für die zahlreichen Versuche mit neuen Geschossen musste wegen der grossen Anfangsgeschwindigkeiten ein neuer Flugzeitmesser angeschafft werden, da die Messungen auf den alten Apparaten nicht mit der wiinschbaren Genauigkeit durchführbar waren.

Durch diese besondere Ausgabe ist aber der Kredit für Inventaranschaffungen der Munitionskontrolle derart in Anspruch genommen worden, dass er für die laufenden Bedürfnisse nicht mehr ausreicht.

Wir stellen deshalb das Gesuch um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 2000.

e. Versuchsstation für Geschütze und Handfeuerwaffen.

6. Topographen und Zeichner

Fr. 1900

Durch Bundesgesetz vom 22. Dezember 1906 wurde die Kreierung einer weitern Stelle eines technisch gebildeten Gehülfen bei der Versuchsstation in Thun bewilligt. Da die Besetzung dieser Stelle demnächst erfolgen dürfte, ersuchen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 1900 für die pro 1907 noch in Berechnung fallenden zirka 6 Monate der Jahresbesoldung.

267 11. Administrative Abteilung der Eriegsmaterialverwaltung Fr. 5000 e. Waffenkontrolle : 2. Taggelder und Reisekosten

Fr. 5000

Die Deplacementsentschädigungen der Waffenkontrolleure wurden neu geordnet in der. Weise, dass die Kontrolleure nun gemäss der Verordnung vom 3. Juli 1906 betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten entschädigt werden, während die frühere Entschädigung für Tag und Nacht zusammen bloss Fr. 8 bezw.

Fr. 10 iür die Kontrolleure der VIII. Division betrug.

Es erfordert das einen Betrag von Fr. 5000 mehr als im Voranschlag pro 1907 vorgesehen.

G. Kavalleriepferde

Fr. 27,102

2. Kavallerie-Remontendepot.

i. Erweiterung des Areals der Filiale Saud .

.

Fr. 27,102

Als Tummel- und Weideplatz für die jungen Remonten stehen in der Akklimatisationsstation im Sand für 1000 Pferde nur die kleinen Paddocks um die Stallungen herum zur Verfügung.

Dieser Umstand führte zu Unterhandlungen betreffend Überlassung des untern Teils des dortigen Schiessplatzes für die Erweiterung der Remontendepotflliale. Die genaue Untersuchung des Bodens ergab jedoch, dass das Terrain diesem Zwecke nicht, entspreche.

Nach einer spätem Expertise an Ort und Stelle entschlossen wir uns, den Ankauf einiger Waldparzellen in Moosseedorf und Jegenstorf in Aussicht zu nehmen, die nach vollzogener Abholzung sich gut für den genannten Zweck eignen würden.

Vorbehaltlich der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte haben wir bisher sechs Waldparzellen mit einem Gesamtinhalt von 5 ha. 22 a. zu einem Gresamtpreis von Fr. 25,800 erworben. Dazu kommen : Zins vom 1. Januar 1907 bis 31. Juli 1907 zu 4% ,, 602 Stipulations- und Handänderungsgebühren zirka . ,, 700 Fr. 27,102 Wir stellen das Gesuch, es möchte uns diese Summe auf dem Wege des Nachtragskredites zur Verfügung gestellt werden.

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J. Kriegsmaterial

Fr. 100,400 2. Neuanschaffungen.

a. Stäbe.

3. 'Kistenreparaturen

Fr.

400

b. Infanterie.

5. Versuche mit Maschinengewehren .

.

.

.

,, 100,000 Fr. 100,400

Ad a, 3. Zirka 100 ältere Kisten, welche zur Aufbewahrung von Eisenbahnakten bei den Bahngesellschaften verwendet werden, mussten repariert werden. Zur Deckung der daherigen Ausgabe bedürfen wir eines Nachtragskredites.

Ad b, 5. Im Kriegsmaterialbudget pro 1906 haben Sie uns einen Kredit von Fr. 20,000 für Versuche mit Maschinengewehren für die Infanterie bewilligt. Durch eine Spezialkommission sind nun verschiedene Modelle erprobt und die Versuche so weit gefördert worden, dass zur Erprobung durch die Truppe, beziehungsweise durch ein Versuehsdetachement geschritten werden kann.

Von der auf das Jahr 1907 vorgetragenen Kreditrestanz bleiben gegenwärtig noch zirka Fr. 6000 verfügbar. Wir bedürfen für den genannten Versuchskurs lind die dazu nötigen Anschaffungen eines weitern Kredites von Fr. 100,000, um dessen Bewilligung wir ersuchen.

L. Befestigungen . :

Fr. 1000

a. St. Gotthard.

II. Beioaehung g. Unterstützung der Schule der Schulgenossenschaft der Beamten und Angestellten der Gotthardbefestigung in Andermatt und Beitrag an die deutsche ScTiule in Airolo Fr. 1000 Der Gotthardbahngesellschaft, welche in Airolo eine deutsche Schule eingerichtet hat, wurde vom Bundesrat in Anbetracht, dass diese Schule auch von den Kindern der Funktionäre der Fortverwaltung in Airolo besucht wird, ein jährlicher Beitrag von Fr. 1000 an die Betriebskosten zugesichert.

269 Da die Angelegenheit bei Aufstellung des Budgets pro 1907 noch nicht so weit abgeklärt war, um berücksichtigt werden zu können, muss die Ausgabe pro 1907 aus einem Supplementarkredit bestritten werden, um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

L Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle

Fr. 700

g. Bureaukosten Fr. 700 Die Mehrausgabe ist dadurch entstanden, dass eine Schreibmaschine und eine Kopierpresse angeschafft werden mussten.

Wir ersuchen um Genehmigung derselben.

Vili. Liegenschaften

Fr. 46,646

K. A n k ä u f e von L i e g e n s c h a f t e n .

1. Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand Fr. 46,64& In unserer Botschaft betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten III. Serie für das Jahr 1906 (Bundesblatt 1906, Bd. VI, S. 103 u. ff.) haben wir die Notwendigkeit einer Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand bei Schönbühl eingehend begründet und es hat denn auch die Bundesversammlung bereits in der letzten Dezembersession für zwei freihändig abgeschlossene Liegenschaftskäufe einen Kredit von Fr. 84,870 bewilligt. Wir teilten Ihnen damals mit, dass die Kaufsunterhandlungen mit den andern beteiligten Grundbesitzern fortgesetzt werden. Es ist nun gelungen, noch vier weitere Kaufverträge abzuschliessen, unter Vorbehalt der Krediterteilung durch die eidgenössischen Räte, über insgesamt sechs Waldparzellen mit einem Gesarntflächeninhalte von 7 Hektaren 74 Aren um einen Gesamtpreis von Fr. 44,800 Dazu kommen : Zins vom 1. Januar 1907 bis 31. Juli 1907 à 4% ,, 1,046 Stipulations- und Handänderungsgebühren etc. . . ,, 800 Wir benötigen deshalb eines Nachkredites von . . Fr. 46,646 um dessen Bewilligung wir hier einkommen. Bezüglich der

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einzelnen vorerwähnten Kaufgeschäfte gestatten wir uns, auf die den Finanzkommissionen zur Verfügung gestellten Akten zu verweisen.

Für die Erwerbung der übrigen im Erweiterungsprojekte vorgesehenen Liegenschaften wird höchst wahrscheinlich zum Mittel der Zwangsenteignung gegriffen werden müssen.

IX. Münzverwaltung

Fr. 109

6. Zins des Betriebskapitals

Fr. 109

Wir veranschlagten zur Zeit der Budgetaufstellung den Stand des Betriebskapitals per 1. Januar 1907 auf Fr. 110,000, den Zins hiervon zu 3Vs% mit Fr. 3850 Nun betrug aber dieses Betriebskapital Fr. 113,114.15, der Zins zu 3'/2°/o hiervon macht ,, 3959 so dass wir eine Krediterhöhung von für diesen Posten bedürfen.

Fr.

109

II. Zollverwaltung.

I. Gehalte

Fr. 4,600

a. O b e r z o l l d i r e k t i o n .

7. Revisoren I. Kl

Fr. 4,600

Durch ein vom Nationalrate angenommenes Postulat, es seien geeignete Massnahmen zu treffen, um die Einfuhr von Kunstwein zum Zolle von Naturwein zu verhindern, hat sich der Bundesrat mit Sehlussnahme vom 22. Dezember 1906 veranlasst gesehen, eine spezielle Beamtung bei der Oberzolldirektion mit Besoldung bis auf Fr. 5500 zu kreieren. Diese Stelle wurde im Laufe des Monats Februar vorläufig provisorisch besetzt.

Die Gesamtausgaben der Rubrik I A. 7, Revisoren der Oberzolldirektion, werden sich infolgedessen pro 1907 auf Fr. 59,800 belaufen, während im Voranschlage bloss ,, 55,200 vorgesehen sind. Es erzeigt sich somit eine Mehrausgabe von Fr. 4,600 wofür wir um Bewilligung eines Nachtragskredites einkornmen.

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II. Reisekosten und Expertisen

Fr. 10,000

Die Krediterhöhung ist notwendig infolge der Dienstreisen der neu eingestellten Inspektionsrevisoren, einschliesslich desjenigen für Weinimport, sowie namentlich durch die beträchtliche Erhöhung der Kosten für Expertisen und chemische Warenuntersuchungen, -welche der neue Zolltarif bedingt.

P. Handels-, Industrie- und LandwirtschaftsDepartement.

II. Industrie

Fr. 2925 I. Besoldungen.

4, b. Registratur

Fr. 2925

Infolge Demission eines Kanzleisekretärs sahen wir uns veranlasst, die während 3 Jahren vakant gebliebene, im Gesetze vorgesehene Beamtung eines Registrators wieder zu besetzen.

Es geschah dies am 22. März 1907 durch Beförderung des bisherigen Kanzlisten I. Klasse, mit Amtsantritt auf 1. April und .mit einer Jahresbesoldung von Fr. 3900. Wir sind demnach in der Lage, für den Rest des Budgetjahres um Gewährung des oben erwähnten Nachtragskredites einzukommen; dafür fällt für den gleichen Zeitraum die Besoldung eines zweiten Kanzleisekretärs (Fr. 3525), welcher Posten einstweilen unbesetzt bleibt, dahin, so dass auf dem Kredit Besoldungen immerhin noch ein Ueberschuss verbleiben wird.

III. Landwirtschaft

Fr. 4420

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

cj. Eidgenössische milchwirtschaftliche und bakteriologische Anstalt Liebefeld.

4. Betriebskosten Fr. 4420 Zur Durchführung der dieser Anstalt nach dem Tätigkeitsprogramm zufallenden Arbeiten ist es notwendig geworden, zwei

272 weitere Hülfsassistenten und eine Bureauaushülfe anzustellen, letztere insbesondere zur Entlastung des Anstaltsvorstandes von den gewöhnlichen Bureauarbeiten, dem Kechnungswesen etc.

Dieses Hulfspersonal wird aus dem Kredit ,,Betriebskosten11 entschädigt. Bei der Eingabe des Voranschlages pro 1907 wurde auf eine Vermehrung des Hülfspersonales keine Rücksicht genommen, hauptsächlich aus dem Grunde, weil infolge Wegganges des damaligen Vorstandes der milchwirtschaftlichen Versuchsanstalt und infolge Hinscheides des Vorstandes des bakteriologischen Laboratoriums, in diesen seit dem 1. April 1907 unter einem Vorstand vereinigten Anstalten ein Provisorium in der Leitung der Abteilungen eingetreten ist und damals definitive Vorschläge über die inskünftige Ausgestaltung der Anstalten nicht gemacht werden konnten.

Wir ersuchen um Gewährung des obenerwähnten Kredites von Fr. 4420.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen

Fr. 2870

III. Administrative Abteilung.

f. Statistiker

Fr. 2870

Infolge der seit dem 18. Januar 1907 andauernden Erkrankung des Statistikers wurde die Anstellung eines zweiten Statistikers erforderlich. Wir haben die Neuwahl am 10. Mai 1907 durch Beförderung eines Kanzlisten I. Klasse vorgenommen.

Bei der Ersatzwahl dieses letztern werden auf der Unterrubrik III, g zirka Fr. 600 erspart werden.

III. Telegraph eurer vraltang.

V. Bau und Unterhalt der Linien.

Baukonto

Fr. 14,000

Unsere zurzeit bestehenden telephonischen Verbindungen mit F r a n k r e i c h geniigen den Anforderungen nicht mehr. Der Mangel an einer hinreichenden Zahl schweizerisch-französischer Linien macht sich ganz besonders in der Westschweiz, vor allein

273 in G-enf, höchst nachteilig fühlbar, welches Netz mit Lyon, über dessen Zentrale auch die Gespräche nach den' weiter einwärts gelegenen Städten Paris, Marseille, Bordeaux, Nizza etc. zu leiten sind, mit nur e i n e r Schleife verbunden ist. Diese Linie weist denn auch schon seit einer Reihe von Jahren durchschnittlich 20,000 bis 21,000 Gespräche jährlich auf, eine Zahl, die als Maximalleistung einer einzelnen Leitung zu betrachten ist. Dass eine weitere Verkehrssteigerung auf dieser Verbindung nicht mehr möglich, ergibt sich übrigens auch aus dem Umstände, dass die Frequenz stets die nämliche bleibt, trotzdem die Gesamtzahl der Gespräche zwischen schweizerischen und französischen Stationen von Jahr zu Jahr um zehn- bis fünfzehntansend zunimmt und die grösste Zunahme sich gerade in der Richtung Genf-Lyon ergeben sollte. Als zweckmässigstes Mittel zur Beseitigung des bestehenden unhaltbaren Zustandes, der vielfach zu Klagen Anlass gibt, würde sich die Erstellung einer direkten Verbindung Genf-Paris empfohlen haben, allein es musste von der Realisierung ·dieses Projektes aus verschiedenen Gründen für dermalen Umgang genommen werden; dagegen erklärte sich die französische Verwaltung mittelst Schreiben vom 6. April 1907 mit der Anlage einer zweiten Leitung G e n f - L y o n einverstanden und selbst bereit, diese noch im Laufe dieses Jahres zu erstellen.

Die auf schweizerisches Gebiet fallende Teilstrecke GenfLandesgrenze beträgt 15,i km. und die Erstellungskosten werden sich auf zirka Fr. 14,000 belaufen, eine Ausgabe, die im Vergleich zu den daherigen Mehreinnahmen an Gesprächstaxen als gering bezeichnet werden darf.

Angesichts der dringenden Notwendigkeit vermehrter telephonischer Verbindungen mit Frankreich, ganz besonders ab Genf, ermächtigte der Bundesrat die Telegraphenverwaltung zur sofortigen Erstellung der Teilstrecke Genf-Landesgrenze einer zweiten Schleife Genf-Lyon und erteilte den erforderliehen Kredit von Fr. 14,000, in der Meinung, dass dieser Baukontovorschuss in die Nachtragskredite pro 1907 einzustellen sei.

Ins Budget für das laufende Jahr konnte dieser Neubau, beziehungsweise Kredit nicht aufgenommen werden, weil eine Verständigung mit Frankreich erst im April dieses Jahres erzielt wurde.

Bndlich sei hier noch bemerkt, dass die Ausgaben für Bau und Unterhalt von Telephonlinien, welche auf den Baukonto zu übertragen sind, die Verwaltungsrechnung nicht berühren.

274

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. Mai 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der I. Vizekanzler: Scliatzraaim.

275 (Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1907 (II. Serie).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 1907, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr i 907 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bnndeskanzlei.

2. Material.

Fr.

500

f. Dienstkleidung E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

Fr. .

a. Drei Gerichtsschreiber 1500 b. Gerichtssekretäre 300 d. Zwei Weibel und ein Heizer : 2 . Vergütung f ü r Putzarbeiten . . . . 2 0 0

2,000 Übertrag

2,500

276

Übertrag

Fr.

2,500

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

V. Gesundheitsamt.

7. Lebensmittelgesetzgebung

Fr.

15,000

VI. Beiträge an Arbeiten Schweiz. Vereine.

3. Schweizerische naturforschende Gesellschaft, geodätische Kommission : c. Beitrag an die Sicherung des erratischen Blockes ob Monthey . . .

4,000

IX. Verschiedenes.

16. Vergütung an die G-eneraldirektion der schweizerischen Bundesbahnen für geologische Sammlungen

2,000

X. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche 36. Vervollständigung der Rhonekorrektion 37. Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse 38. Korrektionsarbeiten und Verbauungen an der Grossen Emme 39. Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Sense: a. Beitrag an den Kanton Bern b. Beitrag an den Kanton Freiburg

Werke.

Fr.

25,000 20,000 35,000

30,000 5,000 115,000

Übertrag

136,000

2,500

277 Übertrag

Fr.

136,000

Fr.

2,500

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Zollverwaltungsgebäude an Fr.

d e r Bundesgasse . . . . 52,000 2. Munitionsfabrik in Altdorf, Metallmagazin . . . . .

1,200 3. Bundesgerichtsgebäude in Lausanne 12,000 65,200 c. Neubauten: 1. Landankauf für die Erweiterung der Munitionsfabrik in Altdorf 2. Zollgebäude in Splügen 3. Postgebäude in Samen 4. Postgebäude in Seh wyz

Fr.

60,000 4,000 36,000 56,680 156,680 221,880

V. Strassen- und Wasserbauten.

b. Wasserbauten : 1. Uferversicherungen an Fr-' der Aare bei Thun . 7500 2. Postgebäude in Interlaken 3620 11,120 233,000 369,000 C. Justiz- imd Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

1. Besoldungen: Fr.

f. Kanzlisten und Aushülfe 3700 Übertrag BundesMatt. 59. Jahrg. Bd. IV.

3700

371,500 19

278 Übertrag 6. Zentralpolizeibureau : Fr.

b. Bureaukosten 1500 e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers 6900

Fr.

Fr.

3700

371,500

8400 12,100 D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. VenvaUungspersonal.

6. Abteilung für Genie : b. Geniebureau, 5. Bureaukosten . 621 7. Abteilung für Sanität : c. Abteilung für Militärversicherung, 2. Zugeteilte Ärzte 3330 10. Technische Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung : d. Munitionskontrolle, 8. In- Fr.

ventaranschaffungen . . 2000 e. Versuchsstation f. Geschütze u. Handfeuerwaffen, 6. Topographen und Zeichner . 1900 3900 11. Administrative Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung : e. Waffenkontrolle, 2. Taggelder und Reisekosten 5000 12,851 G. Kavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot : i. Erweiterung des Areals der Filiale Sand J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : a. Stäbe b. Infanterie

27,102

Fr.

400 100,000 100,400 Übertrag 140,353

383,600

279 Fr.

Übertrag 140,353

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : II. Bewachung

Fr.

383,600

1,000 141,353

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung,

II. Finanzkontrolle.

Fr.

700

g. Bureaukosten

VIII. Liegenschaften.

K. A n k ä u f e von Liegenschaften.

I. Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand 46,646 IX. Münzverwaltung.

6. Zins des Betriebskapitals

109 47,455

II. Zollverwaltung.

I. Gehalte.

a. Oberzolldirektion : Fr7. Revisoren I. Klasse . . . . 4,600 II. Reisekosten und Expertisen . . 10,000 14,600 62,055 F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Industrie.

/. Besoldungen: 4. b. Registratur

Fr.

2925 Übertrag 2925

587,008

280 Fr.

Übertrag 2925 III.

IX.

Fr.

587,008

Landwirtschaft.

Eidgenössische mikhwirtschaftliche Versuchsund Untersuchungsanstalten.

g. Eidgenössische milchwirtschaftliche bakteriologische Anstalt Liebefeld : 4;. Betriebskosten

und 4420 7,345

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

III.

Administrative Abteilung: f . Statistiker

2,870

III. Telegraphenverwaltung.

V. Bau und Unterhalt der Linien: Baukonto

Fr.

14,000 597,223

G. Post- und fiisenbahndepartemeiit. *) HL Telegraphenverwaltung

14,000

*) Die Ausgaben für Bau und Unterhalt der Telephonlinieii, welche auf den Baukouto zu übertragen sind, berühren die Verwaltungsrechnung nicht und werden deshalb hier nur pro memoria aufgeführt.

281

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Grindelwald über die Grosse Scheidegg nach Meiringen, mit eventueller Abzweigung von Gadenstatt nach Ofni, und einer Schmalspurbahn von der Grossen Scheidegg nach dem Faulhorn.

(Vom 3. Juni 1907.)

Tit.

1.

Die Erstellung einer Grossen Scheideggbahn von Meiringen nach Grindelwald, mit einer Abzweigung nach dem Faulhorn, ist infolge des stets zunehmenden Fremdenverkehrs im Berner Oberland ein naheliegender Gedanke. Sie wurde auch von verschiedenen Gruppen ganz oder teilweise erstrebt, und wir erlauben uns, in dieser Beziehung auf unsere Botschaften vom 10. Juni 1905 (Bundesbl. 1905, IV, 363) und 1. Dezember 1905 (Bundesbl. 1905, VI, 173) zu verweisen.

Im letzten Stadium der Angelegenheit standen sich zwei Konkurrenzgruppen gegenüber. Die eine unter dem Namen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1907 (II. Serie). (Vom 31. Mai 1907.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.06.1907

Date Data Seite

255-281

Page Pagina Ref. No

10 022 453

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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