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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend das gegen den Absinth gerichtete Volksbegehren.

(Vom 19. August 1907.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Wie Ihnen bekannt, sind wir von den eidgenössischen Räten mit der Berichterstattung und Antragstellung über das vermittelst 168,000 Unterschriften gestellte Volksbegehren für Revision der Bundesverfassung im Sinne der Aufstellung eines allgemeinen Verbotes der Fabrikation, der Einfuhr, sowie des Verkaufes des unter dem Namen A b s i n t h bekannten Liqueurs beauftragt.

Dieses Begehren lautet : ,,Es seien folgende neue Bestimmungen in die Bundesverfassung aufzunehmen : ,,I. Art. 31, lit. b, der Bundesverfassung erhält folgende Fassung : Die Freiheit des Handels und der Gewerbe ist im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Vorbehalten sind : a.--b. Die Fabrikation und der Verkauf gebrannter Wasser nach Massgabe der Art. 32bis und 32ter.

,,II. Art. 32ter Fabrikation, Einfuhr, Transport, Verkauf und Aufbewahrung zum Zwecke des Verkaufs des unter dem Namen Absinth bekannten Liqueurs sind im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft verboten.

,,Dieses Verbot bezieht sich auch auf alle Getränke, die unter irgendwelcher Bezeichnung eine Nachahmung dieses Liqueurs darstellen. Vorbehalten bleiben der Durchgangstransport und die Verwendung zu pharmazeutischen Zwecken.

62 ,,Das Verbot tritt zwei Jahre nach seiner Annahme in Kraft.

Die Bundesgesetzgebung wird die infolge des Verbotes notwendig werdenden Bestimmungen treffen.

,,Der Bund hat das Recht, dasselbe Verbot auf dem Wege der Gesetzgebung in bezug auf alle ändern absinthhaltigen Getränke zu erlassen, welche eine öffentliche Gefahr bilden."

Diesem Begehren ist schon eine verwandte Bewegung auf kantonalem Gebiete vorangegangen, indem der Grosse Rat des Kantons Waadt durch Gesetz vom 15. Mai 1906 den Detailverkauf des genannten Liqueurs verboten hat. Dieses Gesetz hat in einer Volksabstimmung die Bestätigung des waadtländischen Volkes erhalten, und die Rekurse, die von den Vertretern der Absinthproduktion in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf gegen das Gesetz erhoben wurden, sind von uns als unbegründet abgewiesen worden.

Das vorliegende Volksbegehren geht nun viel weiter als das erwähnte Gesetz ; während dieses sich damit begnügt, auf dem Boden des Kantons Waadt den Kleinverkauf des Absinths zu untersagen, wollen die Initianten für das ganze Gebiet der Eidgenossenschaft nicht nur jede Art des Verkaufes des Liqueurs, sondern auch dessen Fabrikation und dessen Einfuhr kurzweg verboten wissen. Zudem soll der Bund die Kompetenz erhalten, alle ändern absinthhaltigen und dem Volkswohl gefährlichen Getränke vermittelst Gesetz mit einem gleichen Verbot zu treffen.

Die Annahme des Volksbegehrens führt zur sofortigen Unterdrückung einer nicht unbeträchtlichen Industrie, ist also eine Massregel von bedeutender volkswirtschaftlicher Tragweite. Wie Sie der beiliegenden Eingabe entnehmen können, wird denn schon jetzt durch den Staatsrat von Neuenburg für den Fall, dass dem Begehren von der Bundesversammlung und dem Schweizervolke entsprochen würde, ein Entschädigungsanspruch zu gunsten der Absinthindustrie des Traverstales erhoben, und weitere derartige Forderungen aus ändern Landesgegenden wären zu gewartigen.

Angesichts dieser Sachlage sehen wir uns bewogen, über das vorliegende Begehren die Ansichtsäusserung der Regierungen der Kantone einzuholen.

Wir bitten Sie demnach, uns wissen zu lassen, welche Stellung Sie vom Gesichtspunkte der Interessen Ihres Kantons aus zu dem Begehren einnehmen.

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Es wäre uns sehr erwünscht, Ihre Rückäusserung binnen drei Wochen zu erhalten. Sie wollen solche gefl. direkt unserem Departement des Innern zugehen lassen.

Wir benützen auch diesen Anlass, Sie, getreue liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 19. August 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft r Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend das gegen den Absinth gerichtete Volksbegehren. (Vom 19. August 1907.)

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Jahr

1907

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28.08.1907

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