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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Uebertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften : 1. Alfred Müller, Barbaras, in Rohrbach, geh. 22. Mai 1891, 2. Gottfried Brechbühl, Hundshändler, in Rohrbach , geb. 1874, 3. Ernst Herrmann, Jakobs, in Rohrbach, geb. 1889, 4. Gottfried Würgler, Johanns, in Rohrbach, geb. 8. April 1891, 5. Johann Ulrich Müller, Maler, in Rohrbach, geb. 1865, 6. Fritz Wyss, Daniels, Handlanger, in Rohrbach, geb. 1887.

(Vom 15. März 1907.)

Tit.

Die vorgenannten sechs Personen wurden infolge polizeilicher Vorzeigung und nach durchgeführter Untersuchung vom Richteramt Aarwangen wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraft und zwar die volljährigen Gottfried Brechbühl, Ernst Herrmann, Johann Ulrich Müller und Fritz Wyss mit je Fr. 40, Alfred Müller und Gottfried Würgler, welche zur Zeit der Übertretung das 16. Altersjahr noch nicht zurückgelegt hatten, mit je Fr. 20 Geldbusse, bei Unerhältlichkeit umgewandelt in Gefängnis im Verhältnis von je ein Tag an Stelle von Fr. 5 Busse.

Alle Verzeigten anerkannten, dass sie, teils mittelst ,,Lockvögeln", teils mittelst Leimruten den Fang von Distelfinken betrieben hatten und sie stellen auch gegenwärtig nicht in Abrede, dass sie nach dem Wortlaute des Gesetzes straffällig seien. Dagegen ersuchen sie um Erlass oder wenigstens Ermässigung der Strafe mit dem Vorbringen: sie hätten die Vögel nicht gefangen,

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um sie zu töten, sondern um sie als Singvögel in Gefangenschaft zu halten und sie seien sich der Strafbarkeit ihrer Handlung nicht bewusst gewesen. Weder die Eltern der Minderjährigen noch die Volljährigen unter ihnen seien begütert und im stände, die verhältnismässig hohen Bussen zu bezahlen, deren Umwandlung mit Vollzug von Gefängnisstrafe sie sehr schwer belasten würde.

Der Gemeindest Rohrbach empfiehlt das Gesuch in dem Sinne, dass den Peteaten die Hälfte oder zwei Dritteile der Strafe geschenkt werde. -- Der Gerichtspräsident von Aarwangen konstatiert, dass es sich durchwegs um Leute aus den ärmlichsten Verhältnissen handle, für welche die ausgesprochenen Bussen unerschwinglich seien und denen er selbst die Einreichung des Begnadigungsgesuches angeraten habe. Dieser Beamte und der Regierungsstatthalter befürworten aus diesen Gründen ebenfalls eine ·wesentliche Herabsetzung der Bussen.

Nach den polizeilichen und richterlichen Festellungen handelte es sich bei den Potenten nicht um verbotenen Vogelfang im grossen zu Zwecken des Genusses oder gar des Handels, sondera um die Beschaffung einzelner in Gefangenschaft zu setzender Singvögel. Dieser. Umstand und die Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Fehlbaren lassen die Ermässigung der verhängten Bussen auf die Hälfte als gerechtfertigt erscheinen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r a g:

Es seien die dem Gottfried Brechbühl, dem Ernst Herrmauu, dem Johann Ulrich Müller und dem Fritz Wyss auferlegten Bussen auf je Fr. 20, die dem Alfred Müller und Gottfried Würgler auferlegten auf je Fr. 10 zu ermässigen, unter Umwandlung in Gefängnis im Falle der Unerhältlichkeit gemäss der gesetzlichen Skala.

B e r n , den 15. März 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzlei- der Eidgenossenschaft: Biagier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Uebertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften : 1. Alfred Müller, Barbaras, in Rohrbach, geb. 22. Mai 1891, 2. Gottfried Brechbühl, Hundshändler,...

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27.03.1907

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