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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflicht-

(Vom 29. November 1907.)

Tit.

des Kantons Genf dem Strafrichter überwiesen, weil er trotz den gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen die für die Jahre 1904/06 schuldigen Taxen von im ganzen Fr. 34. 30 und Fr. 1. -- Kosten nicht bezahlt hatte. Im ersten Termin vom 20. Juni 1907 gewährte ihm der Richter Aufschub bis 3. Oktober, als aber auch bis dahin Zahlung nicht erfolgte, wurde er zu 2 Tagen Haft verurteilt.

gnadigung, indem er vorbringt: Die Nichtleistung der Steuer sei nicht bösem Willen zuzuschreiben, sondern durch Krankheit verursacht worden, die ihn während langer Zeit arbeits- und verdienstlos gemacht habe. Die Erstehung der Haftstrafe würde ihn auch der Arbeitsgelegenheit berauben, die er jetzt gefunden und ihn so noch weiter ins Elend bringen. Er habe im Laufe dieses Jahres bereits Fr. 20 an die Schuld bezahlt und sei bereit, noch das übrige zu leisten, sobald es ihm seine Mittel erlauben.

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf berichtet auf Grund polizeilicher Nachforschungen, dass die Angaben des Potenten über seine ökonomischen Verhältnisse der Wahrheit entsprechen und dass ihm Begnadigung gewährt werden dürfte.

tober Folge zu leisten und dabei auf Grund seiner misslichen ökonomischen Verhältnisse um weiteren Aufschub nachzusuchen. Es geht aber aus den Akten mit solcher Bestimmtheit hervor, dass er sich Mühe gegeben hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen und dass lediglich unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ihn an Zahlung der ganzen Schuld hinderte, dass es sich rechtfertigt, nach Kenntnis des wahren Tatbestandes die Strenge des Gesetzes durch Gewährung der Begnadigung zu mildern.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n tra g :

(

zu erlassen.

B e r n , den 29. November

1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Georges Matile, rue des Alpes 17, Genf.

(Vom 29. November 1907.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Jahr

1907

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.12.1907

Date Data Seite

143-144

Page Pagina Ref. No

10 022 669

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