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59. Jahrgang. V.

Nr. 40.

18. September 1907.

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Druck und, Expedition der Buchdruckerei Stampfli & Oie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflicht-

(Vom 9. September 1907.)

Tit.

und wurde nach vergeblichen Mahnungen durch die Militärbehörde am 1. Oktober 1906 dem Strafrichter überwiesen. Zuerst vor Staatsanwalt zitiert, leistete er der Vorladung keine Folge, ebenso blieb er trotz gehöriger Zitation bei der Gerichtsverhandlung vom 27. Mai 1907 unentschuldigt aus, weshalb eine Verurteilung zu 48 Stunden Arrest erfolgte. Am 7. Dezember 1905 hatte or Fr. 10 an die Taxe bezahlt, weitere Fr. 30 leistete er am Tage des Urteils, 27. Mai 1907, den Rest von Fr. 20. 35 am 12. Juni.

Gegenwärtig ersucht er um Nachlass der Strafe durch Begnadigung, indem er zur Begründung vorbringt, die verspätete Zahlung der Taxe sei nicht bösem Willen, sondern Vergesslichkeit zuzuschreiben.

Der Staatsanwalt des Kantons Genf hält dafür, diese Momente seien nicht schlüssig für Begründung des Gesuches, und es muss ihm beigepflichtet weiden. Wie schon die Höhe der Ersatzsteuer zeigt und der Petent durch die Angaben im Begnadigungsgesuche Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. V.

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138 bestätigt, war er nicht durch Mangel an ökonomischen Mitteln verhindert, seiner Bürgerpflicht rechtzeitig nachzukommen. Die Nichtbeachtung der Vorladungen vor den Staatsanwalt und den Strafrichter lässt sein Verhalten daher als Renitenz erscheinen, was nach Vorschrift strafrechtliche Ahndung zur Folge haben musste.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n tr ag:

B e r n , den 9. September 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t :

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gabriel Henneberg, Marchand-tailleur, rue des Allemands 3, in Genf. (Vom 9. September 1907.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.09.1907

Date Data Seite

137-138

Page Pagina Ref. No

10 022 571

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