# S T #

Übersicht der eidgenössischen Medizinalprüfungen 1906.

Naturwissenschaft!. Prüfungen

Basel

Bern

Freiburg

1 0

1 0

1 0

15 5 18 20 ~L4~ 20 16 40 30 3 6 9 -- -- 15 1 1 3 1 18 2 1 -- 5 I 8

Lausanne

Genf

0

1

7 12

1

0

8 22 1 ~9~ ~2~ 9 4 18 6 2 1 -- 2 1 1 8 6 1 1 14 1 -- Z

24

Neuenburg 1

6

0

0

1 35

16 13

2 2

z

11

v

'

v

'

z

a-'

Total

0

1

9 132 4 95 3 100 7 195 1 Té" 2 18 3 34 -- 30 18 -- 48 6 11 -- 17 19 426

36 42 29 ,, Prüfungen zusammen .

78 1 Zahnärztl.-anatom.-physiolog.

10 ,, Fachprüfungen 3 9 Prüfungen zus.

-- -- -- 4 -- -- 19 fl Pharm. Grehülfenprüfungen .

-- 6 -- Z 2 ,, Fachprüfungen .

1 7 -- -- 13 .,, Prüfungen zusammen 1 -- -- 2 Veter.-anatom.-physiologische -- ~ -- -- 1 Z 3 v Fachprüfungen .

,, Prüfungen zusammen -- -- 13 -- -- -- -- -- -- -- -- -- 4 Alle Prüfungen zusammen . 82 7 62 10 12 59 9 58 9 6 147 ·· -v » · " .--· '-. n i .,·*--· "·v· ( Total 72 12 166 89 68 67 Ärztl.-anatom .-physiologische ,, Fachprüfungen . . .

Zusammen

Zürich

30 6 9 15 1 3 4 2 3 5

162 101 109 210 17 21 38 32 21 53 6 11 -- 17 54 480

' --··'··v

48 0

498 Die Zahl von 480 Prüfungen ist etwas grösser als diejenige der zwei vorangehenden Jahre (462--474), aber doch noch etwas unter dem letzten fünfjährigen Durchschnitt, welcher 485 betrug.

Die 162 naturwissenschaftlichen Prüfungen der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte übersteigen den fünfjährigen Durchschnitt (154), dagegen bleiben die 210 ärztlichen Prüfungen wesentlich hinter diesem Durchschnitt (232) zurück, was jedenfalls angesichts unserer ohnehin zu grossen Ärztezahl nicht zu bedauern ist. Die 38 zahnärztlichen Prüfungen hinwiederum stehen ziemlich über dem Durchschnitt (31) und die Apothekerprüfungen haben sogar eine bis jetzt unerhörte Zahl (53) erreicht und damit den Durchschnitt (33) sehr bedeutend übertroffen.

Einen sehr starken Rückgang aber weisen die tierärztlichen Prüfungen auf. Die Jahre 1901--1903 lieferten deren noch 34--37 ; der fünfjährige Durchschnitt betrug 33. Aber schon die 2 letzten Jahre zeigten abnehmende Zahlen, und 1906 waren es noch 17 ! Man wird kaum irre gehen, wenn man für diese auffällige Abnahme die viel strengeren Zulassungsbedingungen verantwortlich macht, welche auf Betreiben der Gesellschaft schweizer. Tierärzte eingeführt worden sind. Es war beinahe vorauszusehen, dass manche junge Leute, welche ursprünglich Veterinäre werden wollten, aber zu diesem Zwecke die gleichen Maturitäts- und naturwissenschaftlichen Prüfungen ablegen müssen, wie die zukünftigen Ärzte, sich nach deren Absolvierung eher dem ärztlichen Beruf zuwenden würden.

Von den 480 Prüfungen waren erfolglos 55 = 11,5%.

Darunter waren : 430 erste Prüfungen, wovon erfolglos 42 = ll,6 °/o 35 zweite ,, ,, ,, 11 = 30,1 % 15 dritte ,, ,, ,, 2 = 13,3 °/o 162 naturwissenschaftliche ,, ,, ,, 31 = 19 % 210 ärztliche ,, ,, ,, 15= 7,1 % 38 zahnärztliche ,, ,, ,, 4 = 10,5 % 53 pharmazeutische ,, ,, ,, 5 = 9,4 °/o 17 tierärztliche ,, ,, ,, --= -- in Basel 89 ,, ,, ,, 7 = 8 % ,, Bern 72 ,, ,, ,, 10 = 14 % TI Freiburg 12 ,, ,, ,, --= -- ,, Genf 68 ,, 9=13,3 % ,, Lausanne 65 ,, ,, ,, 10 = 15,4 °/o ., Neuenburg 6 ,, ..

,, -- =-- ,, Zürich 168 ,, ,, ,, 19 = ll,s %

499 oder mit Abzug der nur in Bern und Zürich stattfindenden tierärztlichen Prüfungen : in Basel 89 Prüfungen, wovon erfolglos 7 = 8 */0 ,, Bern 59 ,, 10 = 17 «/,, ,, Freiburg 12 ,, ., ,, -- =-- ,, Genf 68 ,, ,, ,, 9 = 13,8% ,, Lausanne 65 ,, ,, ,, 10 = 15,4 % ,, Neueuburg 6 ,, ,, ,, -- =-- ,, Zürich 164 ,, ,, 19 = ll:.«/o Die zwei erfolglosen dritten Prüfungen waren naturwissenschaftliche.

Von den Geprüften waren Schweizer: 447, und zwar aus Zürich . . . . 5 4 Schafihausen . . 8 Bern 67 Appenzell A.-Rh. .

4 Luzern . . . . 2 8 S t . Gallen . . . 3 5 Uri 1 Graubünden . . 21 Schwyz . . . .

8 Aargau . . . . 2 8 Obwalden . . .

4 Thurgau . . . . 2 3 Glarus . . . .

3 Tessin . . . .

8 Zug 1 Waadt . . . . 5 0 Freiburg . . .

4 Wallis . . . .

8 Solothurn . . .

8 Neuenburg . . . 2 5 Baselstadt . . . 2 9 Genf 19 Baselland . . . 11 "TTr 447 Ausländer 33, und zwar aus Preussen 10 Elsass 3 Württemberg . . . .

2 Lothringen 2 Baden 2 Hessen 1 Österreich 3 Italien 3 England 1 Belgien 1 Russland 4 Nordamerika . . . .

1 ^33 Unter den Geprüften befanden sich 19 Damen (3,»6%), und zwar 11 Schweizerinnen und 8 Ausländerinnen.

500

3. Schweizerische Landespharmakopöe.

In der Zusammensetzung der eidg. Pharmakopöekommission hat eine einzige Änderung stattgefunden; der neu gewählte Professor der Hygiene und Bakteriologie in Bern, Herr Dr. W. Kolle, wurde zum Suppleanten der Kommission ernannt.

Die 8 Subkommissionen führten ihre Arbeiten bis Anfang Juli zu Ende. Die von ihnen ausgearbeiteten Artikel, Tabellen und allgemeinen Bestimmungen wurden gedruckt und sämtlichen Mitgliedern und Suppleanten zur Prüfung zugestellt. Vom 25.--28.

Juli tagte die Gesamtkommission in Bern, um die noch bestehenden Differenzen au begleichen und den Text der neuen Auflage der Pharmakopöe definitiv festzustellen, vorbehaltlich der Revision durch die Redaktionskommission. Diese wurde von dem Plenum ermächtigt, alle nach Schluss der Sitzung noch eingehenden Abänderungsanträge betreifend Séries, Text und Tabellen der Pharmakopöe endgültig au erledigen.

Im ferneren sprach sich die Plenarversammlung einstimmig für die Notwendigkeit aus, dass eine aus Pharmazeuten, einem Nahrungsmittelchemiker, einem Vertreter der chemischen Industrie und einem Vertreter der Serumtherapie bestehende p e r m a n e n t e P h a r m a k o p ö e k o m m i s s i o n ernannt werde mit der Aufgabe, die zahlreichen neuen Arbeiten auf dem Gebiete der Pharmazie und der Pharmakologie fortdauernd zu sammeln und zu sichten und so das Material für ein allfälliges Supplement oder die nächste Neuauflage des Arzneimittelbuches vorzubereiten. Dieser Kommission könnte eventuell auch die Aufsicht über gewisse neu in die Pharmakopöe aufgenommene Präparate (Sera, Impfstoffe), deren Herstellung eine staatliche Aufsicht verlangt, übertragen werden.

Die deutsche und die französische Sektion der Redaktionskommission hielten im Laufe des Jahres mehrere Sitzungen ab.

Der deutsche Text wurde bis Ende Dezember fast vollständig, der französische wenigstens zum grössern Teil redaktionell fertiggestellt. Dagegen wurde die im Vorjahre begonnene Übersetzung ins Italienische einstweilen sistiert, da man sich überzeugt hatte, dass es besser sei, damit zuzuwarten, bis der deutsche und der französische Text endgültig festgestellt sind.

Voraussichtlich wird der Druck der deutschen und der französischen Ausgabe bis Ende Juni 1907 vollendet sein, während die italienische Ausgabe wohl kaum vor dem Herbst erscheinen kann. Jedenfalls wird es möglich sein, die Pharmakopoea helretica Edit. IV auf Beginn des Jahres 1908 in Kraft zu setzen.

501

IX. Statistisches Bureau.

Folgende Personalveränderungen sind im Laufe des Berichtsjahres eingetreten.

Ein zweimaliger Wechsel fand in der Besetzung einer Gebjilfenstelle (Aushülfe, 7. Besoldungsklasse) statt, die durch Tod frei geworden war, dann durch Demission des folgenden Inhabers wiederum vakant und im November zum zweitenmal neu besetzt wurde. Eine weitere, im Berichtsjahre durch Demission eingetretene Vakanz fand ihre Erledigung durch Beförderung eines provisorischen Volkszählungsgehülfen zum Gehälfen II. Klasse.

Die durch das Jahresprogramm dem Bureau vorgeschriebenen Arbeiten wurden folgendermassen erledigt.

1. Eid g. B e t r i e b s z ä h l u n g 1905. Vorgängig der Aufarbeitung des weitschichtigen Zählmaterials musste die erste Hälfte des Jahres darauf verwendet werden, die einzelnen Bogen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit durchzusehen und zu prüfen. Diese Prüfung hatte natürlicherweise zur Folge, dass eine grosse Anzahl von falschen Angaben richtigzustellen und Lücken auszufüllen waren. Zu diesem Zwecke wurde aus der Mitte des Gehülfenpersonals ein besonderes Bureau gebildet, das speziell diese Reklamationen zu besorgen hatte. Im Monat September war die Bereinigung des Materials so weit gediehen, dass mit der Aufarbeitung des I. Teiles der Ergebnisse : ,,Die Betriebe nach Betriebsarten", begonnen werden konnte. Bis Ende des Jahres waren auf diese Weise die Kantone Zürich bis Solothurn gemeindeweise für diese erste Darstellung bearbeitet ; die Ergebnisse der Kantone Zürich erschienen Ende Dezember in einem Bande von 246 Seiten als Heft I.

2. E i d g . V o l k s z ä h l u n g 1900. Die Ergebnisse für den Band III, enthaltend die Unterscheidung der Bevölkerung nach dem Berufe, wurden endgültig zusammengestellt und in den Hauptdetails für die Schweiz, die Kantone, Bezirke und Städte mit vergleichenden Tabellen, den Nachweisen betreffend den Nebenberuf, vier graphischen Karten und einer Einleitung in Druck gegeben, welcher auf Jahresschluss beinahe beendigt war. Ein Auszug der Hauptergebnisse für die Schweiz wurde als Separatabdruck im März veröffentlicht.

3. Das S c h w e i z . O r t s c h a f t e n v e r z e i c h n i s auf Grundlage der Volkszählung von 1900 ist am 31. Mai im

502

Druck erschieneH. Dieses Verzeichnis enthält gegen 20,000 Ortenamen und ein alphabetisches Register.

4. Eid g. V i e h z ä h l u n g 1906. Diese Zählung war auf den 20. April angesetzt, und es mussten dafür rechtzeitig die Vorbereitungen getroffen werden. Infolge der Verbesserung des Erhebungssystems durch Einführung von Besitzerkarten wurde die direkte Versendung der Erhebungspapiere durch das statistische Bureau an die Gemeinden notwendig. Die Ergebnisse der Zählung wurden im Monat Juli in einer vorläufigen Publikation gemeindeweise veröffentlicht.

Die Aufarbeitung, die von drei provisorischen Gehülfen der Betriebszähhmg besorgt wird, begann am 1. Juni. Ende des Berichtsjahres waren die Arbeiten so weit vorgeschritten, dass mehrere Druckbogen für die deutsche und für die französische Ausgabe der Publikation fertiggestellt werden konnten.

5. B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der S c h w e i z . Die hierauf bezügliche Publikation für das Jahr 1904 erschien am 26. Februar 1906. Die Bearbeitung der Ergebnisse für 1905 erlitt durch die lange Krankheit und den Tod des Beamten, der die auf den Sterbekarten angegebenen Todesursachen nach der vom Bureau angenommenen Nomenklatur zu bestimmen. hatte, und der baldigen Demission seines Nachfolgers eine nicht unerhebliche Verzögerung. Die Zusammenstellung der im Jahre 1905 erfolgten gerichtlichen Ehescheidungen wurde am 14. September, wie bisher, als Separatabdruck herausgegeben.

6. B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der S c h w e i z w ä h r e n d d e r J a h r e 1891 b i s 1900.

Der tabellarische Teil des I. Bandes, der die Eheschliessungen und Ehelösungen behandelt, ist gedruckt ; ebenso wurde ein Teil des einleitenden Textes dem Drucke übergeben. Vom u. Bande, der die Geburten umfasst, ist der Tabellenteil druckbereit.

7. S a n i t a r i s c h - d e m o g r a p h i s c h e s Wochenb u l l e t i n für 1906. Dieses ist, 81.6 Grossoktavseiten stark, in gewohnter Weise wöchentlich vom eidgenössischen Gesundheitsamte und dem statistischen Bureau gemeinsam herausgegeben worden.

8. Der B e s t a n d und die B e w e g u n g der Gef ä n g n i s b e v ö l k e r u n g im J a h r e 1906. Diese Zusammenstellung erschien in bisheriger Weise am 25. April.

503

9. Der B e s t a n d und die B e w e g u n g der Bev ö l k e r u n g i n d e n I r r e n a n s t a l t e n i m Jahre 1 9 0 6 . Die Zählkarten des Jahres 1906 wurden so weit verarbeitet, um die tabellarische Darstellung des Bestandes und der Bewegung für die verschiedenen Anstalten ins statistische Jahrbuch aufnehmen zu können. Die weitere Einzelverarbeitung ist im Gange.

10.P ä d a g o g i s c h e P r ü f u n g bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1906. Die statistische Verarbeitung der vom pädagogischen Oberexperten eingelieferten Abschriftlisten fand in gewohnter Weise statt, und es wurden die Ergebnisse, wie bisher, in einer deutschen und einer französischen Ausgabe am 20. Juli veröffentlicht.

11.Die P r ü f u n g ü b e r die p h y s i s c h e L e i s t u n g s f ä h i g k e i t der S t e l l u n g s p f l i c h t i g e n bei der R e k r u t i e r u n g i m H e r b s t e 1905. Bekanntlich wurde mit der Rekrutierung vom Herbste 1905 eine Prüfung der physischen Leistungsfähigkeit der gesamten Stellungspflichtigen Mannschaft verbunden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Übungen : Weitsprung, Heben und Schnellauf.

Die statistische Bearbeitung der Ergebnisse wurde dem statisti-, sehen Bureau überbunden, das nach Vorschrift der Turnkommission folgende Übersichten ausarbeitete : a. Kantonsweise Darstellung der Zahl der Rekruten nach der Vorbildung.

b. Kantonsweise Darstellung der Zahl der Geprüften nach der in jeder der drei Übungen erzielten Note.

c. Die Ergebnisse der Prüfung nach der Vorbildung der Rekruten.

d. Die durchschnittlichen Leistungen der Rekruten der einzelnen Divisionen.

Die beiden letztgenannten Darstellungen kamen in der Zeitschrift für schweizerische Statistik, Jahrgang 1906, zur Veröffentlichung.

12. S t a t i s t i s c h e s J a h r b u c h . Der vierzehnte Jahrgang (1905) wurde am 10. März herausgegeben. Die Veröffentlichung des Jahrganges 1906 erlitt, wie die seines Vorgängers, eine starke Verzögerung durch die Betriebszählung und vielfache andere grosse Arbeiten, die das Bureau im Berichtsjahre in ausserordentlicher Weise belasteten.

504

Der Band wird im Laufe des kommenden Frühjahres erscheinen können.

13. Z e i t u n g s a u s s c h n i t t e für 1 9 0 6 . Im Gange dieser Arbeit ist gegenüber früher keine Änderung zu verzeichnen.

14. Die E r h e b u n g zur E r f o r s c h u n g der U r s a c h e n d e r T u b e r k u l o s e wurde i m Berichtsjahre forlgesetzt, indem wir die von den Ärzten ausgefüllten Frageformulare einsammelten und dem Sekretär der Hygienekommission der Gemeinnützigen Gesellschaft zur statistischen Verarbeitung übermittelten. Den Ärzten wurden im ganzen 1500 ausgefüllte und brauchbare Formulare à Fr. 3 vergütet. Mit dem 31. Dezember 1906 ist die Erhebung als abgeschlossen zu betrachten.

15. B e a r b e i t u n g d e r ä r z t l i c h e n U n t e r suchung der beim Eintritte in die Schule mit geistigen und körperlichen Gebrechen b e h a f t e t e n K i n d e r , S c h u l j a h r 1905 -- 1906.

Diese Erhebungen fanden in 21 Kantonen statt und lieferten ein Material, das in bisheriger Weise statistisch verarbeitet wurde. Die Zahl der untersuchten Kinder beträgt 61,866, von denen 5505 mit Gebrechen behaftet waren.

16. Die R e d a k t i o n der Z e i t s c h r i f t für s c h w e i z e r i s c h e S t a t i s t i k wurde in bisheriger Weise vom Direktor des statistischen Bureaus besorgt. Es wurden im ganzen 2 Bände mit 5 Lieferungen und 636 Seiten 4° Format herausgegeben.

Unter den allgemeinen und ausserordentlichen, im Jahresprogramme nicht vorgesehenen Arbeiten, die vom statistischen Bureaii zu bewältigen waren, müssen auch diesmal in erster Linie wieder genannt werden die Verifikationen bei Unterschriftensammlungen für Referendums- und Initiativbegehren.

Im Berichtsjahre waren es die folgenden : Unterschriften

1. Referendum gegen das Bundesbankgesetz 2. Referendum gegen das Lebensmittelgesetz

.

.

. 28,137 . 57,482

505 Unterschriften

3. Referendum gegen das Bundesgesetz zur Ergänzung des Bundesstrafrechtes (anarchistische Verbrechen) 28,970 4. Eidgenössische Wasserrechtsinitiative . . ·. . 90,434 5. Nachträgliche Unterschriften zur Wasserrechtsinitiative 5,234 Im ganzen waren demnach die Unterschriftenbogen von drei Referendums- und einem Initiativbegehren mit zusammen über 200,000 Unterschriften zu prüfen. Diese Verifikationsarbeiten kommen immer einem bedeutenden Arbeitsaufwande gleich, indem damit jedesmal eine Reihe von Beamten während mehrerer Tage beschäftigt werden müssen, was um so mehr ins Gewicht fällt, als deswegen andere wichtige und dringende Arbeiten unterbrochen werden.

Auch die an dieser Stelle immer vermerkten Anfragen und Auskunftsbegehren von Privaten und Amtsstellen gingen im Berichtsjahre in vermehrter Zahl ein. Ihre Erledigung würde die Schaffung eines eigentlichen Korrespjondenzbureaus rechtfertigen, indem das statistische Bureau je länger desto mehr als Auskunftsstelle für Fragen aus den verschiedensten Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens betrachtet wird.

In der Besorgung der Bibliothek ist keine Änderung zu verzeichnen. Sowohl der Zuwachs als auch die Benützung sind im Jahre 1906 bedeutend gestiegen. Als Zuwachs sind zu verzeichnen 1583 Stücke gegenüber 1230 im Vorjahr, und ausgeliehen wurden im ganzen 1955 Stücke. Alijährlich arbeiten ausserdem eine grössere Anzahl Leute in der Bibliothek selbst.

X. Meteorologische Zentralanstalt.

In betreff des Personalbestandes der Anstalt ist zu erwähnen, dass wir am 6. Februar an die seit Anfang November 1905 freigewordene Stelle des Adjunkten Herrn Dr. Alfred de Quervain, von Bern, gewesenen Assistenten am meteorologischen Institut in Strassburg, erwählten, mit Amtsantritt auf 1. April 1906.

Im Bestände der meteorologischen Stationen ist das Eingehen der langjährigen Station in Affoltern i. E. zu registrieren; Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. II.

33

506

dafür konnte die seit 1904 sistierte meteorologische Station in Romont wieder eröffnet werden. Ferner trat auch die Station Vitznau nach zweijährigem Unterbruche wieder in Tätigkeit, und ebenso konnte im klimatisch so hochinteressanten Saastal (Wallis) noch vor Schluss des Jahres ein neuer Beobachtungsposten in Saas-Fee etabliert'werden. Des fernem übernahm die Direktion des Sanatoriums oberhalb Ambri-Piotta im obern Tessintal eine weitere, ebenfalls regelmässig funktionierende meteorologische Station, die seit Januar 1906 ilire fortlaufenden Beobachtungen einsendet. Die Station ist auch mit einem Sonnenscheinautographen ausgerüstet.

Einen vortrefflichen Beobachter hat die Zentralanstalt in der Person des Herrn Professor Xaver A r n e t im April d. J.

verloren, der 25 Jahre lang mit grösster Gewissenhaftigkeit und Aufopferimg die meteorologische Station in Luzern besorgte ; dank den eifrigen Bemühungen der naturforschenden Gesellschaft in Luzern konnte die Weiterführung dieses für die Klimatologie der Innerschweiz unentbehrlichen Beobachtungspostens ohne Unterbruch bewerkstelligt werden.

Auf Ende September war es möglich, die seit dem Brande des Gotthard-Hospiz (9./10. März 1905) in der nebenan befindlichen Dependenz untergebrachte Station in das neue Hospizgebäude überzuführen und ferner das neue Anemometer auf dem Säntisgipfel, für dessen Anschaffung die meteorologische Kommission die notwendigen Mittel aus dem Brunner-Legat bewilligt hatte, im Juli dem Betriebe zu übergeben.

Eine erwähnenswerte Vermehrung erfuhren dann die Posten für Niederschlagsmessungen. So traten vier neue Regenmessstationen in den abgelegenen, südlichen Wallistälern ins Leben, nämlich: Vissoye, Hérémence, Bagnes-Chablais und Zinal; des weitern wurden von eifrigen Beobachtern noch solche in Marchairuz, Mathoulaz, Vaulion und Corcelles (alle im Kanton Waadt), ferner in Niederhasli (Kanton Zürich) und Seelisberg (Kanton Uri) übernommen. Auch für die Niederschlagsstation auf dem Flüelapass gelang es im Laufe d. J., wieder einen Beobachter zu finden.

Im ganzen funktionierten auf Ende des laufenden Berichtsjahres 119 meteorologische und 259 Regenmessstationen, total 378 Beobachtungsposten.

Im täglichen autographierten Witterungsbulletin der Anstalt ist im Laufe des Berichtsjahres ebenfalls ein bemerkens-

507

werter Zuwachs einiger wichtiger, telegraphisch rapportieren^ der Stationen der Zentral- und Südwestschweiz zu verzeichnen ; so petitionierten Anfang des Jahres die Kurvereine von Engelberg und Einsiedeln um Aufnahme der Beobachtungen der dortigen Stationen in das tägliche Witterungsbulletin der Anstalt.

Im Hinblick auf die grosse Bedeutung des Kurwesens und der Fremdenindustrie wurde dem Gesuche entsprochen, nachdem auch die Telegraphendirektion die taxfreie Beförderung der chiffrierten Beobachtungstelegramme genehmigt hatte.

Ein Gleiches geschah auch mit bezug auf Zermatt. Das Bulletin enthält jetzt die Morgenbeobachtungen von 24 Stationen der Schweiz, gleichmässig über alle Teile des Landes verteilt, und dazu noch die Mittagsbeobachtungen von 13 übrigen, ausgewählten Beobachtungsposten.

Die Kontrolle über die von der Zentralanstalt ausgegebenen Witterungsprognosen zeigt an den beiden Orten Zürich und Luzern, wo dieselben seit Jahren genauer geprüft werden, nachstehende Ergebnisse, wobei unter I die Prozentzahlen der Treffer, unter II diejenigen der Halbtreffer, unter III diejenigen der Fehlprognosen figurieren : Zürich

Luzern

I. ...

78% 72% II- . . .

17% 25% III. . . .

5% 3% Wegen andauernder Krankheit konnte der langjährige Referent für die Prognosenstatistik in Neuenburg der meteorologischen Zentralanstalt im laufenden Jahre keine Mitteilung machen.

In betreff der Publikationen der Anstalt sei erwähnt, dass der Jahrgang 1904 der ^Annalen" bereits veröffentlicht wurde und derjenige von 1905 zur Ausgabe bereit liegt. Von den ,,Ergebnissen der täglichen Niederschlagsmessungen" erschien der Jahrgang 1905, während der Druck des Jahres 1906 mit den ersten Monaten bereits begonnen hat.

Die Beteiligung der Zentralanstalt an den internationalen Baiionaufstiegen zur Erforschung der meteorologischen Zustände in den höhern Luftschichten ist auch im Berichtsjahre an den, gemeinsam vereinbarten Termintagen, sofern es die Witterungsverhältnisse nur irgendwie gestatteten, regelmässig fortgeführt worden ; wegen sehr schlechter stürmischer Witterung musste der Aufstieg im März 1906 sistiert werden, und

508

vorn Februaraufstieg ist das Instrument bis jetzt nicht wieder gefunden worden. Von den 10 lancierten Freiballons überschritten alle beträchtlich die Höhe von 10,000 m ; sämtliche von ihnen heruntergebrachten, lückenlosen Aufzeichnungen sind vollständig bearbeitet worden. Neben den Registrierballonaufstiegen wurde dann überdies noch eine Reihe interessanter Pilotballonvisierungen ausgeführt. Im ganzen fanden auf Veranlassung der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt seit Mai 1903, d. h. seit Beginn ihres Eintrittes in die internationale Vereinigung für wissenschaftliche Luftschiffahrt, 44 Registrierballonaufstiege statt, nämlich im Jahre 1903 : 9, 1904 : 11, 1905 : 14 und 1906 : 10 Aufstiege.

Eine besonders charakteristische Fahrt vollbrachte der Registrierballon des Dezembers 1905 ; er traversierte die Zentralalpen und landete südlich davon im Maggiatal. Das Instrument wurde aber erst Anfang Mai d. J. zufälligerweise durch Hirten auf einer Alpe oberhalb Bignasco aufgefunden und in noch sehr gut erhaltenem Zustande nebst den vollständigen Aufzeichnungen dem Institute wieder übermittelt. Nach dem Beschluss der eidgenössischen meteorologischen Kommission soll die Zentralanstalt zu der internationalen Vereinigung im gleichen Verhältnis wie bisanhin verbleiben, sich dabei aber das Recht vorbehalten, die freien, für unser Alpenland besonders interessanten Versuchsfahrten mit ins Arbeitsprogramm aufzunehmen, und sich dabei nicht zu strenge an die Termintage halten.

XL Schweizerische Landesbibliothek.

Die Bibliothekkommission, in ihrer Zusammensetzung unverändert, hat ihre Geschäfte im Berichtsjahre in 13 Sitzungen erledigt. Neben den internen Angelegenheiten der Landesbibliothek hatte sie dabei auch einige Traktanden allgemeinerer Art zu behandeln. Erwähnung verdienen die Beteiligung der Landesbibliothek an einem internationalen Handschriftenleiheverkehr und zwei Gutachten über Sübventionsgesuche.

Der Zuwachs der Landesbibliothek ist, nach dem durch abnorme Vermehrung ausgezeichneten Vorjahre, wieder auf Zahlen zurückgegangen, die im grossen und ganzen als Regel gelten dürften. Es wurden nach den Inventaren 1906 den Sammlungen einverleibt rund 13,800 Nummern mit 23,200

509 Stücken. Wie immer, überwiegen auch im Berichtsjahre die Geschenke bei weitem die käuflichen Erwerbungen ; mit rund 9100 (gegenüber 4700) Nummern und 15,250 (gegenüber 7950) Stücken belaufen sie sich auf beinahe zwei Dritteile des Gesamtzuwachses. Wiederum sind die Novitäten (seit 1901 erschienene Schriften) in naturgemässer Weise, der zeitgenössischen Bücherproduktion entsprechend, an Zahl gestiegen, (von zirka 8000 Nummern mit 12,350 Stücken im Vorjahre) auf zirka 8800 Nummern mit nahezu 14,000 Stücken. Sehr stark blieben dagegen die übrigen Eingänge zurück. Die Gründe hierfür liegen nicht bloss in den einmaligen grossen Geschenken des Vorjahres, sondern auch in der Zurückhaltung, die der Bibliothekverwaltung im Ergänzen der älteren Bestände durch die Rücksicht auf andere Geschäfte und auf verfügbare Mittel auferlegt war ; dazu kommt, dass selbstverständlich die Angebote in immer grösserer Zahl Druckschriften umfassen, die in der Landesbibliothek schon vorhanden sind, so dass dermalen nur etwa noch die Hälfte des Einlaufs den Sammlungen als Zuwachs zu gute kommt. Danach müssen auch die Inventarziffern mindestens verdoppelt werden, um die Zahl der Druckschriften zu ergeben, die in Wirklichkeit durch die Hände der Bibliothekbeamten gehen.

Die Benützung weist eine erhebliche Zunahme, sowohl an entliehenen Bänden als an entnommenen Werken, auf, wodurch der Rückgang des Vorjahres mehr als wieder eingeholt ist. Es wurden ausgegeben 1906 : 12,535 Werke mit 17,714 Bänden (1905 : 11,532 Werke mit 15,690 Bänden) ; davon waren am 3l. Dezember 1906 in Benützung 1584 Werke mit 1952 Bänden. In den. Lesesaal gingen 3672, in die Stadt Bern 9270 und nach auswärts 4772 Bände, wovon 4692 in die Schweiz und 80 nach dem Ausland. Diese Ziffern weisen gegenüber dem Vorjahre für die Stadt Bern eine ganz unbedeutende Abnahme, für den Verkehr nach auswärts eine beträchtliche und für die Benützung im Lesesaal eine ausnahmsweise grosse Zunahme auf (die Differenzen sind 64, bezw. 773 und 1312 Bände). Besonders erfreulich ist die stetige Vermehrung des Zuspruches aus der Schweiz ; der Ausleiheverkehr erforderte im Berichtsjahre 2257 Paketsendungen (.gegen 1798 im Jahre 1905).

Die Vermehrung der Zahl der in den Lesesaal gelieferten Bücher rührt von einigen sehr intensiven Benutzern her, insbesondere sind daran umfangreiche Arbeiten der Redaktion des welschschweizerischen Mundarten-Wörterbuches beteiligt.

510 Die Zahl der Besuche des Lesesaales hat dagegen stark abgenommen, indem sie (von 6648 im Jahre 1905) auf 5961 zurückging. Obgleich die Monatsziffern dieser Besuche vielfach auf zufällige Ursachen für Ab- oder Zunahme hindeuten und dermalen z. B. wieder steigende · Tendenz verraten, hängt, eine allgemeine Verminderung des Lesesaalbesuches doch ohne Zweifel mit der im Oktober 1905 stattgehabten Eröffnung des neuen, grossen und wohleingerichteten Lesesaales in der viel zentraler gelegenen Berner Stadtbibliothek zusammen.

Diejenige Bibliotheksarbeit, die 1906 weitaus im Vordergrund der Verwaltungsaufgaben stand, ist der Druck des Kataloges der Abteilung A (Geschichte, Geographie und Landeskunde). Nach intensiven Vorarbeiten konnte das erste Manuskript im Juni in Satz gegeben werden und nach Überwindimg verschiedener Schwierigkeiten ist nun ein glattes Fortschreiten der Arbeit ermöglicht. Der Reichtum an Spezialliteratur, deiin den 12 Jahren des Bestehens in der Landesbibliothek sich zusammengefunden hat und der ihr trotz mancher noch vorhandenen, teilweise empfindlichen Lücken die ihr gebührende Stelle unter ihren Schwesteranstalten sichert, wird hoffentlich nach Vollendung des Kataloges einem lebhaften Aufschwung in ihrer Benützung rufen und damit ihre Sammlungen für weite Kreise fruchtbar und nutzbringend machen.

Neben dieser Hauptaufgabe musste manches andere zurückstehen, wobei sich das Ausscheiden eines freiwilligen Mitarbeiters, trotzdem er auch später gelegentlich aushalf, spürbar machte. Der Volontär, Herr Fritz Heusler, trat zu Anfang des Berichtsjahres nach beinahe zweijähriger, sehr schätzenswerter Tätigkeit von der Landesbibliothek an die eidgenössische Generalstabsabteilung über, zu Arbeiten in deren Militärbibliothek.

An das Zentralbureau des internationalen Kataloges der London Royal Society wurden 1559 Titelzettel schweizerischer naturwissenschaftlicher Neuerscheinungen abgeliefert, weitere zirka 750 werden nach erfolgter Revision demnächst versandfertig sein. Im übrigen geht dieses Unternehmen seinen regelmässigen Gang ; 16 Bände, Publikationen der Jahre 1903 bis 1904, sind im Berichtsjahre eingelaufen und ordnungsgemäss verteilt worden.

Anlässlich der Wiederwahl der Beamten und Angestellten auf 1. April 1906 trat an Stelle der ausscheidenden Frl. Anna Baur als technische Gehülfin Frl. Nina Simonett, und es wurde,

511

-der bisherige Bibliotheksdiener, Herr Karl Bernodet, zum technischen Gehülfen befördert.

XII. Berset-Müllerstiftung.

Als Ersatz der im November 1905 verstorbenen Frau Clara Heynel-Müller wählten wir am 23. Januar als Mitglied der Verwaltungskommission Fräulein Marie Lüscher von Seon (Aargau), Lehrerin in Bern. Am 7. Dezember erlitt die Kommission durch den plötzlichen Hinscheid ihres Präsidenten Herrn Elie Ducommun, «inen neuen herben Verlust. Der Verstorbene war seit der Gründung des Lehrer-Asyls Präsident der genannten Behörde und hatte sich stets mit regem Interesse nicht nur der Verwaltungsgeschäfte, sondern auch der Pfleglinge angenommen. Sein Tod wurde denn auch sowohl von diesen als den Mitgliedern der Kommission aufrichtig bedauert. Als Nachfolger des Herrn Ducommun erwählten wir am 17. Dezember Herrn Gemeinderat Rudolph Schenk in Bern.

Die Kommission hat die Verwaltungsgeschäfte in 4 Sitzungen erledigt, und monatlich einmal besuchten die Mitglieder des engern Ausschusses die Anstalt.

Im Personal der Pfleglinge gab es ebenfalls einige Veränderungen. Deren Bestand bezifferte sich am Jahresschluss auf 12. Ihr Gesundheitszustand war im Laufe des Jahres häufigem ungünstiger, oft lagen mehrere zugleich darnieder, so dass das Anstaltspersonal, namentlich die Verwalterin, Frau ScheideggerFriedli, ausserordentlich in Anspruch genommen war. Letztere sah ihre Gesundheit im Frühjahr so angegriffen, dass sie selbst um Urlaub zu einem längeren Badaufenthalt einkommen musste.

Dieser verschaffte ihr die gewünschte Erholung, so dass sie mit neuer Arbeitskraft in ihre Stelle zurückkehren mochte. Während ihrer Abwesenheit leitete Frau Steiger von Bern die Anstalt zur vollen Zufriedenheit der Kommission und der Pfleglinge.

Die Ausgaben für das Lehrerasyl, welche auf Fr. 17,300 budgetiert waren, sind auf Fr. 15,798. 34 gestiegen, haben sich also um Fr. 1501.66 unter der ordentlichen Grenze gehalten.

512

Xlir. Oberbauinspektorat.

A. Allgemeines.

Die Bestimmungen über die Abgabe inländischer Wasserkräfte ins Ausland sind durch den Bundesbeschluss vom 31. März 1906 geregelt worden.

Weitere gesetzgeberische Arbeiten auf dem Gebiete desWasserrechts und der Verwendung der Wasserkräfte sind in Vorbereitung.

B. Strass en and Brücken.

Mit Ausnahme der Grimselstrasse, die erst auf den 22. Juni fahrbar gemacht werden konnte, hat die Eröffnung der subventionierten Alpenstrassen rechtzeitig stattgefunden.

Pragel- und Wäggitalerstrasse.

Das Projekt für den Bau der Strasse auf dem Gebiete des Kantons Glarus ist eingereicht und geprüft worden. Infolge der durch das Löntschwerk veranlassten Stauung des Klöntaler Seespiegels ist das Strassentrace längs dieses Sees nach aufwärtsverlegt worden.

Behufs Feststellung des Strassenanschlnsses an der Grenzezwischen Glarus und Schwyz haben gemeinsame Besichtigungenstattgefunden, die zu einem Entscheide des Departements geführt haben, demzufolge der oberen Linie der Vorzug gegeben worden ist.

Sustenstrasse.

Auf der Berner Seite sind während dieses Sommers Varianten studiert worden, um das Projekt zu vervollständigen. Die zur Prüfung des Urnerischen Projektes nötigen Begehungen haben 'stattgefunden und die Wünschbarkeit gezeigt, verschiedene Abänderungen am Strassentrace vorzunehmen.

Grenzstrasse Grosslützel-Klösterle.

Aus einer Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin geht hervor, dass die kaiserlich deutsche Regierung sich zurzeit nicht in der Lage befindet, wegen des Ausbaues dieser Strassenstrecke in erneute Unterhandlung zu treten. Dieser Bescheid ist der Regierung des Kantons Bern zur Kenntnis gebracht worden.

513

Gemeindestrasse Glay-Dannemarie-Grandfontaine.

Auf Anregung der französischen Regierung hat ein Meinungsaustausch zwischen den französischen und bernischen Gemeinden über die finanzielle Beteiligung am Bau dieser Gemeindestrasse stattgefunden, der, wie man hofft, zu einer Verständigung führen wird.

Samnaunstrasse.

Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1905 betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Bau dieser Strasse ist infolge der Annahmserklärung des Kantons Graubünden in Kraft getreten.

Die Arbeiten haben noch nicht begonnen.

Centovallistrasse.

Die Bauten sind auf schweizerischer, wie auf italienischer Seite, bis auf kleinere Nachbesserungen und Ergänzungen fertig.

In bezug auf ein Konzessionsgesuch für die Errichtung einer schmalspurigen Regionalbahn im Centovallital ist der Regierung von Tessin mitgeteilt worden, dass gegen die Benützung der Centovallistrasse als Strassenbahn grundsätzlich keine Einsprache erhoben werde, nur müsse die Bahn so angelegt werden, dass dem Fuhrwerks- und besonders auch dem Post wagen v erkehr die notwendige Sicherheit erhalten bleibe.

Im Berichtsjahr ist eine Zahlung von Fr. 21,300 geleistet worden.

Der Subventionsrest beträgt auf 1. Januar 1907 noch Fr. 22,800.

Verbindung der Gemeinde Indemini (Teasin) mit dem Langensee.

Der Regierung des Kantons Tessin, welche die Aufmerksamkeit des Bundesrates auf die ungünstige Lage der Gemeinde Indemini gelenkt und um Mithülfe zur Schaffung einer Verbindung mit dem Langensee ersucht hat, ist in entgegenkommendem Sinne geantwortet worden. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Bau einer fahrbaren, etwa 3 m. breiten Strasse der Erstellung der vorgeschlagenen Luftseilbahn vorzuziehen sei.

Strassenanschlüsse am Luganersee.

Die Strassenbauten zwischen Porto Ceresio und der schweizerischen Grenze sind in Ausführung begriffen.

Die italienische Gesandtschaft in Bern hat im Auftrage ihrer Regierung den Wunsch ausgedrückt, es möchte dahin gewirkt

514 werden, dass die Strasse von Lanzo (Italien) durch Val Mara auf schweizerischem Gebiete bis Mareggia fortgesetzt werde.

Strasse von Airolo nach. All' Aqua.

Ein Subrentionsgesuch der Regierung des Kantons Tessin ist dahin beantwortet worden, dass das Projekt einer fahrbaren Strasse durch das Bedrettotal, von Airolo nach All' Aqua, nicht subventioniert werden könne, weil für den Bund hierzu weder militärische noch allgemeine, öffentliche Interessen vorhanden seien.

Neubau der Brücke in Bremgarten.

Ein Gesuch des Kantons Aargau um Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Neubau einer Brücke in Bremgarten ist abgelehnt worden, weil der Bund an der Verbesserung der Abflussverhältnisse der Reuss bei Bremgarten gegenwärtig kein unmittelbares Interesse hat und das eingereichte Brückenprojekt in wasserbaupolizeilicher Hinsicht nur unbedeutende Vorteile bietet.

Brücken über den Tessin bei Gudo und Carasso.

Die auf Antrag des Landwirtschaftsdepartements subventionierten Brückenprojekte sind der Regierung des Kantons Tessin mit dem Bemerken wieder zugesandt worden, es seien diese Projekte nach den Angaben des eidgenössischen Oberbauinspektorates umzuarbeiten und neuerdings zur Genehmigung vorzulegen. Dies ist geschehen, und beide Brücken sind nun im Bau begriffen.

Stand auf 1. Januar 1907 der für Strassen- und Brückenbauten bewilligten Bundesbeiträge :

Kt. Graubünden : Samnaunstrasse .

Kostenvoran schlagssumme

Bewilligter Bundesbeitrag

Ausbezahlt

Noch auszubezahlen

998,000. --

798,400. --

--

798,400. --

46,694. 83 248,000. -- 1,292,694. 83

23,347. 42 99,200. -- 920,947. 42

18,000 76,400 94,400

5,347. 42 22,800. --

Kt. Tessin: Maggiabrücke b. Ascona Centovallistrasse .

826,547. 42

515

C. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Das Jahr 1906 hat einen heissen, aussergewöhnlich trockenen Sommer gebracht; einzelne Gegenden, hauptsächlich im Nordwesten des Landes, litten empfindlich an Wassermangel, und viele kleinere Bäche trockneten vollständig aus.

Hochwasser traten nur vereinzelt infolge heftiger lokaler Niederschläge auf, mit Ausnahme vom Tessin, wo Anfang November ein anhaltender starker Regen die Flüsse im unteren Kantonsteil und hauptsächlich den Tessin zu starkem Steigen brachte. Das Hochwasser des Tessins, das grösste seit dem Jahr 1868, verursachte einen Bruch des Eisenbahndammes bei Cadenazzo.

Weitere grössere Anschwellungen traten an der Murg, an der Töss und an der Moësa (Misox) im Mai und Juni auf, an der Trüb im August und endlich an verschiedenen Wildbächen, w.o Gewitter und Wolkenbrüche teilweise empfindlichen Schaden anrichteten. Am schlimmsten hergenommen wurden der Flybach bei Weesen und der Schilsbach bei Flums, Kanton St. Gallen.

Die alten Bauten in der Rüfiruns bei Mollis sind stark beschädigt worden, während die neuen Verbauungen dem Andrang des Wassers mit Erfolg widerstanden haben. Auch die Bauten am Röthibach bei Mühlehorn und an den Bächen von Niederurnen und Eilten haben sich sehr gut bewährt.

Infolge des nassen Herbstes von 1905 haben viele Erdschlipfe stattgefunden.

Eine solche Bewegung, die gefährliche Dimensionen annahm, entstand am Südhang des Haut de Cry oberhalb des Weilers Grugnay und bedrohte diesen und die zum Dorf Chamoson gehörenden Güter. Glücklicherweise staute sich der Schlammstrom von selbst und kam, nur wenige hundert Meter von den Häusern von Grugnay entfernt, zur Ruhe.

Eine andere Rutschung von viel geringerer Ausdehnung bildete sich in einem dicht bewaldeten Hange eines Zuflusses des Spreitenbaches, Kanton Schwyz, ohne indes wesentlichen Schaden zu verursachen.

Im allgemeinen ist das Jahr 1906 für die Korrektionsund Verbauungsarbeiten der Schweiz als ein günstiges zu bezeichnen, und es wurde auch auf diesem Gebiet eine rege Tätigkeit entfaltet.

516

Von den im Berichtsjahre ausgeführten bedeutenderen Bauten sind hervorzuheben: a. R h e i n g e b i e t : Die Rheinkorrektion bei Halbmyl im Kanton Graubünden, die nunmehr beendigte Binnenkanalkorrektion im Unterrheintal, die Verbauung des Dürrenbaches im Toggenburg, die Korrektionen der Sitter bei Appenzell und der Biber im Kanton Schaffhausen.

b. A a r e g e b i e t : Die Korrektion der Sense auf dem Gebiet der Kantone Bern und Freiburg, sowie die Verbauung der Gürbe bei Blumenstein und des Krattiggrabens am Thunersee.

c. R e u s s g e b i e t : Die Fortsetzung der Reusskorrektion bei Obfelden, · sowie die Korrektionsarbeiten am nämlichen Fluss auf Zuger Gebiet und bei Fischbach-Göslikon.

d. R h o n e g e b i e t : Die Fortsetzung der Dammbauten an der Rhone in den Kantonen Waadt und Wallis und die Entwässerungsarbeiten im oberen Lauf der Gryonne bei Bex.

e. T e s s i n g e b i e t : Die Korrektion des Vedeggio, deren oberer Teil schon weit vorgerückt ist.

2. Oberaufsicht über die Wasserpolizei.

Aufnahmen und Messungen.

Im Berichtsjahre sind zur Ausführung gelangt: 1. An der T hu r: Längenprofile und Querprofile der Strecke Pfyn-Üsslingen.

2. An der K an der und der E n g s t l i g e n : Vorarbeiten für die Aufnahme von Längenprofilen von Reichenbach aufwärts.

3. An der S e n s e : Längenprofil zwischen dem Schwarzwasser und der Saane ; Querprofile.

4. An der E m m e : Längen- und Querprofile auf der Strecke Emmenmatt-Zollbrück ; Wassermessungen an Emme und Ilfis bei Emmenmatt; Messtischaufnahmen daselbst.

5. An der K l e i n e n E m m e : Setzen von Hektometersteinen des Polygonzuges zwischen der Lammschlucht und Wollhusen.

6. Am B u o c h s e r - D o r f b a c h : Messtischaufnahmen.

7. An der R h o n e : Dammlängenprofile Kilometer 6--12,6 und 45--48,5 ; Aufnahme von Querprofilen bei Saillon am unteren Lauf der Sarvaz.

517

Rheinsehiffahrt Basel-Strassburg.

Am 28. August 1906 haben wir den eidgenössischen Raten eine Botschaft nebst Bundesbeschlussentwurf betreffend Bewilligung von Bundesbeiträgen für die Rheinkorrektion an der elsässischen Grenze und l'Ur Schiffahrtseinrichtungen unterbreitet, deren Behandlung ins nächste Jahr fällt.

Zudem wurde zum erstenmal im Budget 1907 ein Posten von Fr. 5000 als Beitrag an den Verein für die Schiffahrt auf dem Oberrhein bis Basel eingestellt.

Im Berichtsjahr sind die Versuchsfahrten mit Erfolg fortgesetzt und deren sechs ausgeführt worden.

Wasserverkehr auf dem Rhein von Neuhausen bis Basel.

Die Entwürfe einer neuen Flossordnung und einer Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden, betreffend den Wasserverkehr auf dem Rhein, sind der badischen Regierung mit dem Antrag mitgeteilt worden, die weitere Behandlung dieser Angelegenheit in einer konferenziellen Beratung vorzunehmen.

Rheinübergänge bei Zurzach und Koblenz.

Über das Projekt für den Bau einer Rheinbrücke zwischen Waldshut und Koblenz schweben zurzeit Unterhandlungen mit der Grossherzoglich Badischen Regierung.

Rheinregulierung.

Der Entwurf der internationalen Rheinregulierungskommission zu einer Vereinbarung zwischen Österreich-Ungarn und der Schweiz über die Erhaltung der Rheinregulierungswerke ist mit dem Bericht des eidgenössischen Oberbauinspektorates der schweizerischen Gesandtschaft in Wien zu Händen der österreichischen Regierung zugestellt worden.

Die Landerwerbungen am Diepoldsauerdurchstich sind beinahe ganz durchgeführt.

Eine Abordnung höherer technischer Beamter beider Vertragsstaaten hat eine gemeinschaftliche Begehung verschiedener Wildbachverbauungen im vorarlbergischen und schweizerischen Rheingebiet vorgenommen.

518 Auf Wunsch der Regierung von St. Gallen, die ein von ihr eingeholtes Expertengutachten eingesandt hat, ist die k. und k.

Österreichisch-Ungarische Regierung angefragt worden, ob die Ausführung des Diepoldsauerdurchstiches nicht, im allseitigen Interesse, durch die Normalisierung des gegenwärtigen Rheinbettes zwischen Krieserri und Widnau ersetzt werden könne.

Der als Schiedsrichter der internationalen Rheinregulierungskommission funktionierende Grossherzoglich Badische Oberbaudirektor, Herr Max Honseil, ist infolge seiner Ernennung zum Finanzminister zurückgetreten.

Die Wahl seines Nachfolgers fällt ins nächste Jahr.

Wasserwerksanlagen.

Wasserwerk am Ehein bei Äugst-Wyhlen.

Über die Beschaffenheit der Rheinsohle ist zur Begutachtung der vorliegenden Projekte ein geologisches Gutachten eingeholt worden, das sich HU gunsten des Projektes der Stadt Basel ausspricht.

Am 9. Juli 1906 hat in Rheinfelden eine Konferenz der Delegierten der Schweiz und des Grossherzogtums Baden stattgefunden. Das Protokoll der Verhandlungen wurde genehmigt und eine Schlusskonferenz auf Anfang nächsten Jahres in Aussicht genommen.

Wasserwerk am Rhein bei Laufentaurg.

Nachdem das Unternehmerkonsortium es abgelehnt hatte, auf das Lochersche Projekt einzutreten und die noch hängigen Einsprachen erledigt waren, hat die Grossherzoglich Badische Regierung den Gesuchstellern die endgültige Genehmigungsurkunde zugestellt. Inzwischen haben diese das definitive Ausführungsprojekt vorgelegt, das von den zuständigen Behörden bis auf wenige Punkte erledigt worden ist.

Wasserwerk am Rhein bei Kheinau.

Die Rückäusserungen der Regierungen der Kantone Zürich und Schaff hausen über die letzte Vorlage der Konzessionsbewerber sind der Grossherzoglich Badischen Regierung zur Kenntnis gebracht worden, welche den Wunsch ausgesprochen hat, dass diesesneue Projekt die Grundlage eines weiteren Genehmigungsververfahrens bilde.

*

519 Infolgedessen lassi Zürich einen neuen Konzessionsentwurf ausarbeiten, da es sich, unter Vorbehalt einzelner technischer Bedingungen, mit dem neuen Projekt ebenfalls einverstanden erklärt hat.

Auch Schaffhausen hat das Projekt prüfen lassen, hält aber seinen grundsätzlichen Vorbehalt wegen der Stauung des Rheines gegen den Rheinfall hin noch aufrecht, weil das von der Regierung bestellte Gutachten noch nicht eingegangen ist und eine Verständigung mit Zürich über die Hoheits- und Wasserrechte am Rhein von Flurlingen abwärts noch nicht erzielt werden konnte.

Wasserwerk an der Rhone bei Chancy.

Über ein den französischen Behörden vorgelegtes Konzessionsgesuch für Errichtung eines Wasserwerkes an der Rhone, oberhalb der Brücke von Chancy, sind wir mit der französischen Regierung in Unterhandlung getreten. Es wurde hierfür eine Konferenz in Aussicht genommen, für welche die Delegierten von beiden Staaten bereits bezeichnet worden sind.

Wasserwerk an der Albula.

Dem vom Kleinen Rat des Kantons Graubünden eingereichten Projekt der Stadt Zürich für den hydraulischen Teil der Wasserwerksanlage an der Albula ist die Genehmigung erteilt worden.

Wasserwerk am Turbach bei Gstaad.

Das vom Kanton Bern eingesandte Projekt hat unter gewissen technischen Bedingungen ebenfalls genehmigt werden können.

Schützenwehre an der Limmat oberhalb des Klosters Fahr und auf dem Gebiet der Gemeinde Oberendingen.

Der Regierung des Kantons Zürich wurde mitgeteilt, dass in wasserbaupolizeilicher Hinsicht gegen die Erstellung dieser zwei Wehre nichts eingewendet werde, es seien aber die Konzessionäre zu verpflichten, den Anordnungen des eidgenössischen Departements des Innern in betreff der Fischleitern genau nachzukommen.

520 Etzelwerk.

Wir verweisen diesbezüglich auf die über diesen Gegenstand beim Abschnitt C., 5. Hydrometrisches Bureau, hiernach gemachten Mitteilungen.

Wasserwerk der Joux-Seen.

Dem von der Regierung des Kantons Waadt eingesandten Reglement für die Handhabung der zur Regulierung der JouxSeen bei La Toraaz erstellten Schleusen ist die Genehmigung erteilt worden.

Wasserwerk an der Rhone bei Leuk.

Das vom Kanton Wallis übermittelte Projekt der Aluminiumgesellschaft Neuhausen hat die Genehmigung erhalten; zugleich ist dem Staatrat dieses Kantons ein Bericht des eidgenössischen Oberforstinspektorates über die Errnöglichung des Aufstieges der Fische in der Rhone zugesandt worden.

Umbau des Wehres beim Pont de la Machine in Genf.

Der Regierung des Kantons Genf wurde mitgeteilt, dass gegen das in der Konferenz vom 22. September 1906 besprochene Projekt, unter Vorbehalt einiger technischer Bedingungen, in wasserbaupolizeilicher Hinsicht keine Einwendung gemacht werde.

3. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates.

Erteilt wurde in einer Reihe von Fällen die Erlaubnis zur Inangriffnahme dringlicher Bauten, ohne Präjudiz mit bezug auf die Frage der Subventionierung.

Der Regierung des Kantons Thurgau wurde mitgeteilt, dass der Bundesrat bereit sei, ein allfalliges Projekt für Uferschutzbauten am Bodensee in Berücksichtigung zu ziehen.

Das Departement wurde ermächtigt, dem Baudepartemeut des Kantons Tessin auf dessen Anfrage zu antworten, dass den Vorschlägen betreffend die Brenno - Korrektion bei Mal vaglia unter gewissen Bedingungen zugestimmt werde, und dass auch der Neubau der Brücke bei Loderio in einer allfälligen Subventionsvorlage an die eidgenössischen Räte Berücksichtigung finden solle.

S21

a. Im Berichtsjähre zugesicherte Subventionen.

Kostenvoranschlagssummen.

Kanton Zürich.

Korrektion der Eulach bei Wülflingen

Fr.

22,000. --

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

8,800. --

Kanton Bern.

1. Korrektion des Münsinger Dorfbaches 125,000. -- 50,000. -- 2. Verbauung des Rüttigrabens bei Kröschenbrunnen 15,600. -- .

6,240. -- 3. Verbauung des Kurzeney grabens, 60,000. -- 24,000. -- Strecke Eothägerten-Grünen .

4. Ausbau der Dorfbäche von 13,000.-- Niederwichtrach 32,500. -- 5. Korrektion der Aare im Haslital, Ergänzungen 37,000. -- 92,500. -- 6. Korrektion und Verbauung des Safneren Dorfbaches . . . . 24,500. -- 9,800. -- 5,600. -- '7. Korrektion der Birs bei Pontenet 14,000. -- S. Verbauung des Schiundbaches bei Reichenbach 78,000. -- 31,200. -- 9. Verbauung des Hei ti bâches bei Reichenbach 12,800. -- 32,000. -- 10. Verbauung des Gungbaches bei 7,200. -- Reichenbach 18,000. -- 11. Korrektion der Sense bei der 7,680. -- 19,200. -- Grasburg 12. Korrektion der Ilfis, zwischen 50,000. -- Emmenmatt u. Kröschenbrunnen 125,000. -- 31,600. -- 13. Korrektion des Doubs bei Ocourt 79,000. -- 715,300. --

286,120. --

2,097. 66

839. 06

Kanton Lueern.

Korrektion des Dorf bâches von Ettiswil, N. S Bundesblatt.

59. Jahrg. Bd. II.

34

522 Kostenvoranschlagssummen.

Kanton Schwys.

Fr.

Korrektion der Si hl bei Studen . . 92,000. --

Beiträge [aus der Bundeekasse.

Fr.-

46,000. --

Kanton Obwalden.

Verbauung der Grossen Schlieren bei Alpnach

46,500. --

15,500. --

Kanton Freiburg.

Ergänzungen im unteren Broyekanal (Môles)

15,000. --

6,000. --

Kanton Basel-Stadt.

Sohlversicherung an der Wiese beim W^eilerteich

30,000. --

10,000. --

Entwässerung im Lammet oberhalb Waldenburg

21,000. --

8,400. --

Kanton Appenzell I.-Eh.

Korrektion der Sitter beim Armenhaus Appenzell

10,000. --

5,000. --

Kanton Basel-Land.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Kanton St. Gallen.

Ergänzungsarbeiten am Steinibach bei Thal 62,200. -- Korrektion des Gstaldenbaches 69,300. -- und des Freibaches bei Thal .

Verbauung des Hagerbaches bei 50,000. -- Flums, N. S Verbauung des Gasenzenbaches 30,000. -- bei Garns, N. S Verbauung der Simmi und des Felsbaches bei Garns, N. S.

100,000. -- Korrektion der Jona bei Jona, N.S. 50,000. -- 361,500. --

31,100. -- 34,650. -- 25,000. -- 15,000. -- 50,000. -- 20,000. -- 175,750.--

523

Kanton Graubünden.

1. Verbauung der Nolla bei Thusis, N. S 2. Korrektion des Tuorsbaches bei Bergün 3. Verbauung dea Guggerbaches bei Davos 4. Verbauung der Haagrüfe bei

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kanton Thurgaw.

Korrektion des Tegelbacb.es bei Niederwil, N. 8 Korrektion des Dorfbaches von Mettendorf Korrektion der G-oldach bei Hörn (mit 8t. Gallen), N. S. . . .

Korrektion des Dorfbaches von Hüttlingen Korrektion des Kemmenbaches bei Wigoltingen Korrektion des Dorfbaches von Felben Korrektion des Giessenbaches bei Opfershofen, N. S.

Kanton Tessin.

1. Korrektion des Cassarate bei Luffano 2. Korrektion des Vedeggio bei Taverne

Kostenvoranechlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

100,000. --

50,000. --

1,300. --

520.--

14,000. --

5,600. - -

12,000. --

6,000. --

127,300. --

62,120. -- c

18,000. --

6,000. --

42,000. --

16,800. --

42,000. --

18,900. --

33,000. --

13,200. --

60,000. --

24,000. --

3,700. --

1,233. 35

2,453. 07

817. 70

201,153. 07

80,951. 05

90,000. --

45,000. --

30,000. --

15,000. --

120,000. --

60,000. --

524

Santon Waadt.

Kostenvoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

1. Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme, N. S

125,000. --

2. Sanierung der Orbe-Ebene, N. S. 125,000. -- 3. Verbauung der Haute Veveyse,

50,000. -- 50,000. --

38,000. --

15,200. --

20,000. -- 16,500. --

8,000. -- 6,600. --

1,794. 55

598. 20

326,294. 55

130,398. 20

86,400. --

34,560. --

50,200. --

20,080. --

25,000. --

10,000. --

25,000. -- 2,700. --

10,000. -- 1,080. --

23,500.--

9,400. --

26,100. --

8,700. --

238,900. --

93,820. --

Gesamtbetrag 2,329,045. 28

989,698. 31

N. S

4. Korrektion des Dorf bâches von L e Lieu .

.

.

.

5. Korrektion der Mérine bei Moudon 6. Korrektion der Mèbre bei Renens, N S

Kanton Wallis.

1. Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme, VHI. Vorlage, linkes Ufer 2. Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme, VIII. Vorlage, rechtes Ufer 3. Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme , VIII. Vorlage , Anschaffung eines Baggers .

4. Verbauung des Bruson bei Bruson, Ergänzungen 5. Korrektion der Visp bei Visp, N. S.

6. Korrektion der Morge en Asson bei Conthey 7. Korrektion der Monderèche bei Siders

525 b. Im Berichtsjahre bezahlte Subventionen.

Kanton Bern.

1. Verbauung des Tscherzisbaches bei Gsteig Fr. 1,200. -- 2. Verbauung des Turbaches und Zuflüsse bei 1,893. 40 Saanen ·/) 3. Korrektion der Aare im Kirchet, bei Innertkirchen 2,100. -- 11 4. Verbauung des Bettelriedbaches bei ßlanken857.14 bnrg T) 231. 25 5. Korrektion d e r Saane b e i Dicki . . . . 11 6. Korrektion der Grünen bei Sumiswald .

7,000. -- ·n 7. Korrektion der Lüssel zwischen Breitenbach 970.-- und Zwingen 11 8. Verbauung des Kauflisbaches bei Saanen . 11 1,800. -- 9. Korrektion der Gürbe an der Ausmündung in die Aare 3,376. 05 11 10. Korrektion der Aare an der Gürbemündung 11 2,100. 10 11. Korrektion der Birs bei Zwingen 300.-- ·n 12. Korrektion der Sense bei Laupen, unterster Lauf 380.-- 11 13. Korrektion der Aare zwischen Golaten und Niederried . . .

8,200. -- 11 14. Korrektion der Simme arischen Oberried und Lenk 3,100.-- ·n 15. Korrektion der Emme, Bubeney=Horben3,500. -- brücke 11 16. Tromschwelle in der Emme bei Emmenmatt n 4,789. 65 17. Korrektion der Aare zwischen Oltigen und Aarberg ·n 10,000. -- 18. Korrektion der Sense, Laupen-Neuenegg . 11 10,000. -- 19. Korrektion des Reichenbaches beim Rosenlauibad 2,700. -- T) 20. Verbauung des Lamm- und des Schwaadenbäches bei Brienz n 10,000. -- 21. Verbauung des Biembaches bei Hasli .

11 10,000. -- 22. Korrektion der Emme, Hintergraben-Horbenbrücke 11 10,000. -- 23. Korrektion des Dorfbaches von Attiswil . D 8,000. -- 24. Korrektion der Simme in der Grodcey bei St. Stephan 8,000. -- ·n Übertrag

Fr. 110,497. 55

526 25.

26.

27.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

36.

37.

Übertrag Fr. 110,497. 59 Korrektion d e r Grürbe b e i Belp . . . . » 10,000. -- Korrektion der Sense bei Neuenegg . . ·n 9,500. -- Verbauung des Brüggbaches bei Wiedlisbach D 2,300. -- Korrektion der Emme zwischen Emmenmatt 9^400. -- und Burgdorf .

11 Korrektion des Leimbaches bei Frutigen . n 10,000. -- Verbauung des Krattiggrabens bei Krattigen ·n 10,000. -- Verbauung des Lombaches bei Unterseen . T) 15,000. -- Verbauuung des Wöschbaches bei Aeschi . 7) 3,895. 10 1,387. 80 Verbauung des Senggigrabens bei St. Stephan 11 5,700. -- Korrektion d e r Birs b e i Court . . . . ·n Korrektion des Lombaches bei Unterseen, 55000. -- unterer Lauf TÌ Korrektion der Simme, unterhalb der Brücke von Boltigen 1,121. 41 ·n Korrektion der Bäche von Niederwichtrach 7) 3,700. -- Fr. 197,501. 90

Kcmton Luzern.

1. Korrektion der Kleinen Emme bei Werthenstein .

2. Korrektion der Kleinen Emme bei Malters 3. Korrektion der Kleinen Emme, KapellbodenMäderslehnbrüeke 4. Korrektion des Rümlig und der Kleinen Emme bei Schachen 5. Korrektion des Dorf baches von Ettiswil .

6. Korrektion des Dorfbaches von Ettiswil, Nachsubvention 7. Korrektion der Kleinen Emme, ob der Kirche b e i Flühli . . . .

. . . .

8. Korrektion des Hilfernbaches bei Marbach 9. Korrektion der Kleinen Emme und des Rothbaches bei Flühli

Fr.

11

25.53 5,583. 10

7)

5,330. 45

n

11.61 9,100. --

11

839. 06

11 11

10,000. -- 10,000. --

n

15,000. --

n

Fr. 55,889. 75

527 Kanton Uri.

1. Verbauung d e s Schächenbaches . . . . Fr. 5,800. -- 2. Verbauung des Gruonbacb.es bei Flüelen . ·n 10,000. -- Fr. 15,800. -- Kanton Schwyz.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

470.-- Fr.

Ausbau des Spreitenbaches bei Lachen .

Verbauung des Schwandenbaches, Alp Stäflen ·n 1,500. -- 875.-- Verbauung der Schlieren im Inner-Wäggital T) Verbauung des Kirchen- und Lauibacb.es und Korrektion der Aa im Inner-Wäggital .

1,900. -- ·n Korrektion d e r A a b e i Lachen . . . . n 880.-- Verbauung des ßossweidbaches im Euthal v 2,370. -- Korrektion d e r Sihl b e i Studen . . . . ·n 10,000. -- ' Verbauungen im Vorderen Rüthibach bei Arth ·n 14,000. -- 5,000. -- Korrektion der Aa bei Lachen und Wangen T)

Fr. 36,995. -- Kanton Obwalden.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Verbauung der Grossen Schlieren bei Alpnach Fr. 3,000. -- Verbauung der Kleinen Schlieren bei Alpnach n 600.-- Verbauung des Lauibacb.es bei Giswil .

3,650.

-- T) Verbauung des Laui- und Rothmoosgrabens bei Giswil 10,000. -- V) Verbauung des Rüfibaches bei Giswil .

10,000. -- ·n 9,000. -- Verbauung des Sachseler-Dort'baches T) Verbauung des Rothmoosgrabens bei Gis75400. -- wil, N. S fi Verbauung des Blattibaches bei Sarnen 4,800. -- n Verbauung des Mehlbaches bei Engelberg VI 4,150. --

Fr. 52,600. --

528 Kanton Nidwaiden.

1. Verbauung des Kohlerbaches bei Hergiswil Fr.

2. Verbauung des Lieli- und Drestlibaohes bei Beckenried Ï) 3. Verbauung des Buochser-Dorfbaches . . fl 4. Verbauung des Steinibaches bei Hergiswil ·n

4,200.

4,650. -- 1,700.

2,300.

Fr. 12,850. -- Kanton Glarus.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Verbauung des Krauchbaches bei Matt .

Fr.

Verbauung der Rüfiruns bei Mollis . . . n Röthibach bei Mühlehorn (mit St. Gallen) n Verbauung der Köpfruns bei Haslen . . n Verbauung der Kalkruns etc. bei Hätzingen ·n Verbauung der Rüfiruns bei Hätzingen n

320.

3,400. -- 1,650.

1,600.

630.

4,000.

Fr. 11,600. -- Kanton Zug.

1. Korrektion der Reuss bei der Sinserbrücke Fr.

2. Korrektion <1er Reuss, Korporation Hünenberg ·n

2,080. -- 1,940.

Fr.

4,020. --

Fr.

3,260.

250.

4,300.

550. -- 4,100.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kanton Freiburg.

Korrektion ider Sionge bei Vaulruz, Riaz etc.

Verbauung der Mortivue bei Semsales .

Korrektion der Gérine bei Marly Verbauung des Dorfbaches von Pâquier .

Verbauung des Dorfbaches von Enney Korrektion des Praz - Melley - Baches bei Paquier .

Verbauung der Marivue bei Albeuve . .

T) V) ·)1 T)

n V)

6,000.

2,000.

Fr. 20,460. --

Kanton Solothurn.

1. Korrektion der Aare bei Schönenwerd .

I.- Korrektion der Aare bei Luterbach .

Fr.

·n

2,094. 05 10,000.

Fr. 12,094. 05

529 Kanton Basel-Stadt.

1.

Korrektion der Birs bei Birsfelden .

.

.

2. Korrektion der Wiese bei Riehen

Fr.

·n

1,660. -- 10,000. --

Fr.' 11,660. -- Kanton Basel-Land.

1. Korrektion der Birs bei Birsfelden, rechtes Ufer 2. Korrektion der Ergolz bei Rothenfluh .

3. Korrektion des Birsig bei Oberwil . . .

Fr.

T) Ti

4,976. -- 2,538. 75 4,400. --

Fr. 11,914. 75 Kanton

Schaffhausen.

Kor rektion der Biber .

Fr. 15,000. --

Kanton Appenzell I.-EJi.

1. Verbauung des Kronbaches bei Gonten Fr. 10,000. -- 2. Korrektion ' der Sitter bei der Mettlenbrucke ï> 6,000. -- Fr. 16,000. -- Kanton St. Gallen.

1. Verbauung des Kobelwieserbaches bei Oberried

2. Ableitung der Rietach bei Rebstein 3. Verbauung des Vilterser- und Wangserbaches bei Sargans, I .

Verbauung des Donnerbaches bei Altstätten Verbauung des Freibaches bei Rheineck .

Korrektion des Gstaldenbaches bei Thal .

Korrektion d e r Jona b e i Jona . . . .

Verbauung des Felsbaches bei Garns .

Einleitung der Seitenbäche in den unterrheintalischen Binnenkanal 10. Korrektion des Vilterser- und Wangserbaehes bei Sargans, II . . . .

11. Korrektion d e s Grabserbaches 12. Verbauung des G-asenzenbaches bei Garns .

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Fr.

·n

40.30 10,000. -- 10,000. --

·n ··> ;·) ·n

16.50

T)

10,000. -- 2,600. -- 4,800. -- 10,000. --

7)

6,500. --

"i ·n

10,000. -- 10,000. -- 10,000. --

Fr. 83,956. 80

530 Kanton Graubünden.

1.

2.

3.

4.

Kolmatierung an der Landquart bei Jenaz Korrektion der Moësa bei Cabbiolo und Sorte Korrektion der Landquart bei Schiers .

Korrektion des Inn oberhalb der ßeverserbrücke 5. Schutzbauten unterhalb Fetan 6. Korrektion des Inn bei Ponte . . . .

7. Verbauung der Platzrüfe bei Vais .

8. Verbauung des Tersierbacb.es bei Schiers .

9. Korrektion der Moësa bei Loggia 10. Schutzbauten beim Dorfe Peiden . . .

11. Korrektion des Inn bei Val Fusna, Gemeinde Fetan 12. Korrektion des Foschia vino bei St. Antonio 13 Verbauung der Passmalrüfe bei Mutten 14. Verbauung der Mombielrüfe bei Klosters .

15. Verbauung der Alten Schutzrüfe bei Chur 16. Verbauung der Nolla bei Thusis, II. N. S.

17. Verbauung der Thalrüfe bei Klosters . .

18. Verbauung der Thalrüfe bei Klosters, unterer Lauf .

. .

19. Korrektion des Schanielbaches bei Luzein .

2 0 . Korrektion d e r Plessur b e i Chur . . . .

21. Korrektion des Glenners bei Vais .

22. Korrektion des Inn bei Madulein-Zuoz .

2 3 . Verbauung d e s Tomilsertobels . . . .

24. Verbauung des Riale di Arvigo im Calancatal 25. Verbauung der Saxer- und Calfreiserrüfe bei Maladere 26. Korrektion des Glenners, unterhalb Vais Platz 27. Verbauung der Runse in Tanter-Saas bei Ardez 28. Verbauung der Val Gianduns bei Zuoz-Scanfs 29. Verbauung des Albertitobels bei Davos 30. Verbauung des Scharansertobels bei Fürstenau 31. Korrektion des Eschiabaches bei Madulein 32. Kolmatierung an der Landquart und am Taschinasbach bei Seewis 33. Verbauung der Nolla bei Thusis, III. N. S.

Fr.

342. 42

11 n

8,632. 66 1,037.54

11 11

1,273. 97 1,280. 13 5,000. --

T)

n 11 r)

720. 72

n

53.32 2,951. 55 1,030. 76

n

1,402. 72

n

611. 07 319.--

11 n n n 11

4,526. 90 3,319.48 12,293. 64 10,000. --

n n n n vt n n

9,729. 90 3,127. 40 6,000. -- 2,346. 44 9,461. 48 2,599. 45 4,000. --

11 n

n n n n n

4,919. 34 4,000. -- . 1,457. 78 3,212. 76 5,703. 94 5,000. -- 7,498. 29

n 11

1,813. 23 14,521. 72

Fr. 140,187. 61

531

Kamton Aargau.

1.

Korrektion der Aare bei Aarau . . . . Fr.

·2. Uferschutz an der Aare bei Aarburg .

·n

3,884. 40 2,022. 50

Fr.

5,906. 90

Kanton Thurgau.

1. Korrektion des Schoderbach.es bei Kreuzungen Fr. 10,000. -- 2. Korrektion des Furtbaches bei Oberbussnang V) 7,700. -- 3,600. -- 3. Wiederherstellungsarbeiten an der Murg . V) 6,800. -- 4. Korrektion der Dorfbäche von Kradolf.

·n 2,500. -- 5. Korrektion des Giessenbaches bei Opfershofen ·/i . Korrektion des Giessenbaches bei Opfershofen Nachsubvention 817. 70 7) Fr. 31,417. 70 Kanton Tessin.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

.8.

9

Uferschutz Korrektion Korrektion Korrektion Verbauung Korrektion Korrektion Korrektion Verbauung

am Tessin bei Arbedo .

Fr.

des Brenno bei Biasca . . . ·n der Moësa bei Castione .

·n der Maggia bei Locamo .

n des Carcale bei Gordola ·n des Riale di Cugnasco . . , ·n der Morobbia bei Giubiasco ·n des Tessin bei Bodio . . . n des Trodo bei Quartino .

T)

5,000. -- 4,800. -- 7,720. 80 5,000. -- 9,000. -- 9,300. -- 8,000. -- 3,300. -- 4,156. 85

Fr. 56,277. 65 Kanton Waadt.

Entwässerung im Dézaley, Sektion Cribloz Verbauung der Baie de Montreux .

Korrektion des Courset bei Lavey .

Korrektion der Venoge zwischen La Sarraz und Cossonay 5. Korrektion der Venoge unterhalb der Brücke von Eclépens

1.

2.

3.

4.

Übertrag

Fr.

f>

3,268. 23 2,169. 60 5,447. 60

·n

10,000. --

·n

5,214, 45

Fr.

26,099. 88

Y>

532

Übertrag 6. Korrektion des Arnon von Vugelles bis zum Neuenburgersee 7. Erhöhung der Rhonedämme 8. Entwässerung im Géraudan bei Sepey .

9. Umbau der Brücke von Chessel (mit Wallis) 10. Verbauung der Haute-Veveyse, Ergänzungen 11. Korrektion der Mèbre bei Renens . . .

12. Korrektion der Mèbre bei Renens, Nachsubvention

Fr. 26,099. 88

n

10,000. -- 8,000. -- 3,800. -- 10,000. -- 10,000. -- 5,000. --

n

598. 20

·n ·n 11 T)

Fr. 73,498. 08

Kanton Wallis.

1. Korrektion der Visp in den Kipfen .

2. Korrektion der Drance, Sektion ChâblesMontagnier 3. Korrektion der Vièze bei Monthey .

4. Korrektion der Drance bei Champsec .

5. Korrektion der Drance bei Lourtier.

6. Korrektion des Fosseau bei Vouvry 7. Baggerungen in der Rhone 8. Rhonebreschen 1902 : Collombey-Muraz 9. Rhonebreschen 1902: Chamoson-Riddes 10. Umbau der Brücke von Riddes . . . .

11. Umbau der Brücke von Baltschieder . .

12. Umbau der Brücke von Fully-Charrat .

13. Rhonedammverstärkung, linkes Ufer, VU.

Vorlage 14. Rhonedammverstärkung, rechtes Ufer, VII.

Vorlaffe 15. Schutzbauten auf Schalp bei Embd . . .

16. Rhonedammverstärkung, linkes Ufer I, VIII.

Vorlage 17. Rhonedammverstärkung, linkes Ufer II, VIII.

Vorlage . .

. . . .

18. Rhonedammverstärkung, Anschaffung eines Baggers, VIII. Vorlage 19. Rhonedammverstärkung, rechtes Ufer, VIII.

Vorlage 20. - Verbauung des Bruson bei Bruson .

Fr.

n · 11 11 n n 11

11 ·n ·n n

3,300. --

70.-- 44.-- 910.-- 650.-- 760.-- 365. 70 566. 10 3,276. 20 493. 45 5,943. 45 75000. -- 5,197. 91

n

3,000. -- 300.-- 5,789. 70

r>

7,948. 32

·n

10,000. --

f>

7,223. 10 3,600. --

Fr. 66,437. 93

533 Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse à la Verrière . .

2. Korrektion des Torrent und des Seyon im Val de Ruz 3. Korrektion des Ruz-Chasseran im Val de Ruz 4. Sicherungsarbeiten bei La Clusette, Noiraigue 5. Korrektion der Reuse à la Verrière, Nachsubvention .

.

.

.

.

Fr. 10,000.-- ,, * ,,

9,340. 7,700.5,015. 70

,,

876. 18

Fr. 32,931.88 Kanton Genf.

1. Korrektion der Arve am Quai du Midi in Genf 2. Korrektion der Arve am Quai du Midi in Genf, Nachsubvention 3. Umbau der Brücke von Chancy . . . .

Fr. 10,000.-- ,, ,,

10,000. -- 15,000. --

Fr. 35,000.-- Gesamtbetrag

Fr . 1,000,000.--

Aus dem a l l g e m e i n e n S c h u t z b a u t e ii f o n d s wurde bezahlt : Kanton Lusern.

Ì. Korrektion der Hilfern bei Marbach und Escholzmatt 2. Korrektion der Kleinen Emme bei Flühli

Fr. 6,000. -- ,, 17,000. --

Kanton Obwalden.

Verbauung der Grossen Schlieren bei Alpnach

,,

2,500. -

,, ,, ,, ,,

182. 85 283. 05 2,457. 15 395. 10

Kanton Wallis.

1.

2.

3.

4.

Baggerungen in der Rhone Rhonebresehen 1902: Collombay-Muraz Rhonebresehen 1902 : Chamoson-Riddes .Umbau der Brücke v o n Riddes . . . .

Fr. 28,818.15

534 c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1907.

Kantone.

Zürich . . .

Bern . . .

Lnzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden Glarus . . .

Zug . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Basel-Stadt .

Basel-Land .

Schaffhausen .

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg Genf . . .

Hudmnm AusKostenvoranschlagssummen.. der bewilligten bezahlte BtmdesbeitrSge.

SnbrentionBreflt >uf 1. Januar 1907,

Fr.

Fr.

Fr.

22,000. -- 4,605,600. -- 210,000. -- 194,000. -- 623,000. -- 625,500. -- 217,000. -- 363,000. -- 49,400. -- 882,200. -- 220,500. -- 329,000. -- 235,200. -- 181,495. 28 119,000. -- 1,307,500. -- 2,687,363. -- 544,400. -- 1,284,370. -- 775,326. 50 1,540,620. -- 359,400. -- 459,000. --

8,800. -- 1,805,147. -- 99,333. 35 84,600. -- 288,400. -- 299,000. -- 105,500. -- 164,150. -- 19,760. -- 352,880. -- 75,000. -- 109,700. -- 84,347. -- 72,598. 10 59,500. -- 597,250. -- 1,140,072. -- 218,413. 35 554,685. -- 318,463. 25 592,827. -- 142,760. -- 147,600. --

788,019. 63 58,200. -- 54,032. 16 117,230.-- 167,300. -- 18,620. -- 112,965. -- 4,020. -- 119,668.21 50,207. 71 20,000. -- 50,414. 75 36,800. -- 32,950. -- 203,600. -- 634,415. 02 83,300. -- 220,720. 58 124,000. -- 301,337. 62 120,600. -- 65,000. --

1,017,127. 37 41,133. 35 30,567. 84 171,170. -- 131,700. -- 86,880. -- 51,185. -- 15,740. -- 233,211. 79 24,792. 29 89,700. -- 33,932. 25 35,798. 10 26,550. -- 393.650. -- 505,656. 98 135,113. 35 333,964. 42 194,463. 25 291,489. 38 22,160. -- 82,600. --

7,340,786. 05 3,383,400. 68

3,957,385. 37

Total 17,834,874. 78

--

Fr.

8,800. --

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich somit zu 41,16% (1905: 41,*8 %).

Die zugesicherte Beitragssumme, sowie der noch auszubezahlende Subventionsrest haben gegenüber dem Vorjahre um Fr. 286,794. 40, bezw. um Fr. 169,129. 35 abgenommen.

535

4. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen gemäss besonderen Bundesbeschlüssen.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

&·-.,»,,.,,, ,,nrf UI..IT.

Datum KostenKantone und Werke.

des BescWusses> veranschlag.

Kanton Bern.

Fr.

1. Korrektion der Sense, von der Einmündung des Schwarzwassers an abwärts bis zum Zusammenlauf mit der Saane bei Laupen 20. Nov.

980,000 2. Korrektionsarbeiten undVerbauungen an der Grossen Emme, vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze BernSolothurn 21. Dez. 1,830,000 3. Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse 21. Dez.

635,000

Beitraosmaximum.

Fr.

392,000

728,500 254,000

Kanton Freiburg.

Korrektion der Sense, von der Einmündung des Sehwarzwassers an abwärts bis zum Zusammenlauf mit der Saane bei Laupen 20. Nov.

300,000

120,000

Kanton St. Gallen.

Korrektion des Littenbacb.es und des Aechelibaches in den Gemeinden Au und Berneck

600,000

300,000

1,125,000

506,000

1,500,000

600,000

3. Dez.

Kanton Aargau.

1. Korrektionsarbeiten an der Reuss, von der Kantonsgrenze Luzern an bis zur Einmündung in die Aare . 26. Juni 2. Korrektionsarbeiten an der Aare, von oberhalb Aarau bis Stilli 26. Juni Übertrag

6,970,000 2,900,500

536 Kantone und Werke.

Datum Kostendes Beschlusses. Voranschlag.

Übertrag Kanton Tessin.

Korrektion der Maggia, oberhalb der Brücke von Ascona und definitiver Ausbau der letztern 14. Dez.

Beitragsmaximum.

Fr.

Fr.

6,970,000 2,900,500

400,000

200,000

Kanton Wallis.

1. Vervollständigung der RhoneKorrektion zwischen Brig 800,000 und dem Genfersee . . .18. Dez. 1,600,000 2. Verbauung der Wildbäche von Saxon 18. Dez.

207,000 103,500 Total 9,177,000 4,004,000 In Kraft getreten sind : Die im Jahre 1905 erlassenen Beschlüsse betreffend die Verbauung des Lamm- und des Schwandenbaches (Kanton Bern), die Korrektionen der Kleinen Emme (Kanton Luzern) und der Sitter (Kanton Appenzell I.-Rh.), sowie der Bundesbeschluss vom 3. Dezember 1906 betreffend die Korrektion des Littenbaches und des Aechelibaches im Kanton St. Gallen.

In Behandlung ist geblieben : die Botschaft vom 28. August 1906 betreffend Bewilligung von Bundesbeiträgen an den Kanton Basel-Stadt für die Rheinkorrektion an der elsässischen Grenze und für Schiffahrtseinrichtungen.

In Vorbereitung sind: die Vorlagen an die eidgenössischen Räte für die Korrektion der Thur bei Wattwil, Kanton St. Gallen, die Korrektion des Tessin zwischen Fiotta und Quinto, Kanton Tessin und die Korrektion des Dürrenbaches bei Oberried, Kanton St. Gallen.

1.

2.

3.

4.

b. Im Berichtsjahr bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

Korrektion der Töss, Glatt und Thur . . Fr. 15,000. -- Korrektion der Limmat und Sihl . . . . ,, 13,100.-- Ausbau der Tösskorrektion · . ,, 36,000. -- Korrektion der Reuss bei Obfelden . . . ,, 45,000. -- Fr. 109,100. --

537

1.

2.

3.

4.

Kanton Bern.

Korrektion der Saane von Laupen bis Oltigen Verbauung des Hornbaches bei Sumiswald Korrektion der Kander bei Reichenbach.

Verbauung und Korrektion der Gürbe bei Blumenstein

Fr. 12,900.-- ,, 15,000. -- ,, 55,000. -- ,,

53,800. --

Fr. 136,700. -- Kanton Lusern.

~i. Korrektion des Schonbaches und der Ilfis bei Marbach 2. Korrektion der Kleinen Emme, zwischen Flühli und der Reuss

Fr. 17,500. -- ,,

58,121. 51

Fr. 75,621. 51 Kanton Scliwyz.

Terbauung des Rütibaches bei Reichenburg

Fr. 30,000.--

Kanton Obwalden.

Verbauung der Grossen Schlieren bei Alpnach

Fr. 19,600.--

Kanton Glarus.

Verbauung der Guppenruns bei Schwanden

Fr.

Kanton Seliaffhausen.

Korrektion der Biber

Fr. 51,000. --

Kanton Appensett I.-Rh.

.Korrektion d e r Sitter b e i Appenzell . . . .

Fr. 27,000.--

Kanton St. Gallen.

1. Rhein-Regulierung von der Illmündung bis zum Bodensee 2. Vollendun^ des Linthwerkes 3. Verbauung des Dürrenbaches bei Stein (Togeenburgi 4. Rheinkorrektion : Tardisbrücke-Monstein .

5. Verbauung des Flybaches bei Weesen .

·6. Unterrheintalischer Binnengewässerkanal

Fr ,,,

5,000. --

20,000. -- 14,500. --

,, 30,000. -- ,, 10,100. -- ,, 27,000. -- ,, 100,000. -- Fr. 201,600. --

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. II.

35

538 Kanton Graubünden.

Fortsetzung d e r Rheinkorrektion

. . . . .

'Kanton Thurgau.

Korrektion der Thur

F r . 49,204. 68

Fr. 12,300. --

Kanton Tes sin.

1. Tessinkorrektion von Bellinzona bis zum See 2. Schutzbauten am Sasso Rosso bei Airolo .

3. Korrektion des Vedeggio, OstariettabrückeLuganersee

Fr. 80,000. -- ,, 2,300. -- , 150,000. -- Fr. 232,300. -

Kanton Waadt.

1. Verbauung der Gryonne bei Bex . . . .

2. Korrektion der Broye, von Brivaux bis zum Pont-neuf .

3. Regulierung der Wasserstände der Seen des Jouxtales

Fr.

6,000. --

,, 1 00,000. -- ,

50,000. --

Fr. 156,000. -- Kanton Wallis.

Verbauung der Lozence und ihrer Zuflüsse bei Chamoson .

Fr. 15,000. --

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion des Bied von Locle bis zum Col des Roches .Fr.

2. Korrektion des Buttesbaches bei Buttes . ,,

70,000. -- 21,000. --

Fr.

91,000. --

Gesamtbetrag

Fr. 1,211,426.19

Im Berichtsjahre wurden die bewilligten B und es bei träge fil r folgende Bauten erschöpft: Kanton Obwalden.

Verbauung der Grossen Schlieren bei Alpnach.

539

Kanton St. Gallen.

Rheinregulierung von der illmündung bis zum Bodensee.

Kanton Waadt.

Regulierung der Wasserstände der Seen des Jouxtales.

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1907.

Kantone.

KostenAusMaximum voranBchlagssnmmeu. der bewilligten bezahlte Bundesbeitrage.

Fr.

Fr.

Fr.

.. 6,125,000. -- 2,458,400. -- 2,059,700.

Zürich . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . .

Glarus ,. .

Freiburg . . .

.

Solothurn Schaffhausen Appenzell I.-Rh St. Galleu . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . .

Wallis . . . .

Neuenburg .

Total

7,532,500. -- 1,950,000. -- 80,000. -- 250,000. -- 270,000. -- . 300,000. -- 1,108,000. -- 509,100. -- 159,000. -- 3,185,000. -- 2,420,000.-2,625,000. -- 2,212.500. -- 4,144,600. -- 4,080,000. -- 2,832,000. -- 985,000. -- 40,767,700. --

Subventionsrest auf 1. Januar 1907.

Fr.

-- 398,700. -- 3,022,350. -- 1,130,800. -- 1,391,550.-- 975,000. -- 174,621.51 800,378. 49 40,000. -- 25,750. -- 14,250. -- 125,000. -- 30,000. -- 95,000. -- 135,000. -- 115,900. -- 19,100. -- -- 120,000. -- 120,000. -- -- 360,000. -- 360,000. -- 203,640. -- 177,080 -- 26,560. -- 79,500. -- 27,000. -- 52,500. -- 545,600. -- 1,460,000.-- 914,400. -- 1,100,000. -- 49,204. 68 1,050,795. 32 -- 1,106,000. -- 1,106,000. -- 885,000. -- 557,500. -- 327,500. -- 982,300. -- 1,090,000. -- 2,072,300. -- 1,654,000. -- 891,900. -- 762,100.-- 1,416,000. -- 347,100. -- 1,068,900.-- 492,500. -- 91,000. -- 401,500. -- 17,704,690. -- 7,205,456. 19 10,499,233. 81

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich somit zu 43,43 % (1905, mit Ausschluss der Rheinregulierung, 43,15 °/o).

Die Summen für Kostenvoranschläge und bewilligte Beiträge haben gegenüber dem Vorjahre um Fr. 1,009,500, bezw.

Fr. 3,505,200 abgenommen; die neu hinzugekommenen Beiträge (Fr. 4,004,000) übersteigen die Summe der ausbezahlten (Fr. 1,211,426.19) um Fr. 2,792,573. 81.

5. Hydrometrisches Bureau.

I. Die nachstehende Tabelle gibt in üblicher Weise über den Bestand und die Bearbeitung des schweizerischen Pegelnetzes Aufschluss.

540 Bestand und Bearbeitung des schweizerischen Bestehende und regelmassig beobachtete Pegelstationen.

Mit Registrier Instmmöntsn ausgerüstete Stationen.

e N °

«» 1 « E« «1 ,_ O z

Hiiuptflnssgebiete.

JS

s ·zSi*

«: 1 Ü zs a

_H

ei o

H

II

m IV

-S

5

_; cd o

So *. J3

H

|1 ~* 0 _§ »

11

8

Rhein .

88 21 109

6

Aar6

90

90

6

g

5

40

40

2

2

6

23

3

62

g

6

3

18

1

1

4

Reuss .

Limmat

. .

.

. .

. .

23 ^° 58

v

Rhone

VI

Tessin

VII

Adda .

18 2

Inn

13

VIII

u

's U ~*

5

c3s

I

«o.

s £s

4 1

=3 9

3

13

Total Im Jahr 1906 332 26 358 24

5

29

2<5

Total im Jahr 1905 313 23 336 23

5

28

--

1 -- =)1

--

6

3

9

--

Zuwachs von 1885 auf 1906 279 22 301 18

2

20

--

Zuwachs im Jahr 1906

19

3 ·)22

Total im Jahr 1885

53

4

57

(Vor Beginn der Reorganisation)

Anmerkungen. *) Im Jahre 1906 wurd en folgende Stationen in s Pegelnetz aufgenommen: 1. Li en z, oberhalb der Zentrale I (Rheintaler-Binnenkanal) ; 2.Lienz, unterhalb der Zentrale I (Rheintaler-Binnenkanal) ; 3. 0 V e r r i e t (Blatten), oberhalb d-r Zentrale II (Eheintaler-Binnenkanal); 4. O b e r r i e t (Blatten), unterhalb der Zentrale II (Rheintaler-Binnenkanal): 6. M on 1 1 i n ge n, oberhalb der Zentrale III (RhointalerBinnenkanal) ; 6. H o n t l i n g e n , unterhalb der Zentrale III (Rheintaler-Binnenkanal); 7. K a r g a r t e n (List), Wehr (Sitter); 8. H a r g a r t e n (List), unterhalb des Schlouaenhanses, Stollen nach dem GUbsensee, Kabelwerk (Sitter); 0. N i d a u , BrUcke (Aarekanal) ; 20. N i d a u , Schleuse (Aarekanal); 11. W a n g e n (Hobfnhren), unterhalb des Wehres (Aare); 12. B a n n w i l . oberhalb des Tnrbinenhaases (Aare): 13. O r b e , eiserne BrUcke (Orbe); 14. S a m e n , Bathaus (Aa); 15. A l p n a c h e t a d , Dampfschifflande (Vierrraldetättersee); 16. F l t t h l i , unterhalb der Kirche (Waldemme) ; 17. S c h U p f h e i m (Knubel-

541

Pegelnetzes im Jahr 1906.

In graphischer Waise publizierte 03 TM '= Beobachtungen.

1 (Jahrgang 1905 -- 's s der graphischen .TM3-2 Darstellungen.) S s j

c

1 f

,.;

c

s^

1s

L« ïjï

t

·S

* 9f HÄ^ 's 5- ~

S

Ili ^--^

1.5!

'5

«lu

"«= TM

l'i

·= s 1

rt


-g 1

-ra~

If

.S g, Ë*

£j t»

Q>

2

c;

--:-£ 'S tS TM"2

1° f--

Ä := 's °1 "s^ "* 1.

-l^ «« « =i S

01

1

, «:

S S.

111 «= s S

5

ï

* IM ** => C=

ül

z

O

2

ES

*s 5s i§ l.H 5 JC«iU

SS feS

A

03 ~*

(0 ~

0 «


a

Verbleiben noch

Pegelstationen mit

1s

co =

_^

«» « ^3

u

a *

=1s

gX 0"

II

ta

'in 'S i J§ S

35

° e § ·i S «2S = «» Bf * C * EE

ÏÏJT 0 w w

-- C c EK m

I>* i^

·S w

·S«

=1 TM 3 --" 's

92

6

16

103

15

1

52

19

3

6

11

7

6

86

6

16

85

'l 3

1

42

--

5

4

10

10

--

33

2

8

34

8

9

21

22

1

--

6

7

--

23

2

8

23

3

1

11

--

--

1

3

3

--

54

3

16

58

10

3

41

26

4

4

6

5

--

14

2

10

13

8

4

13

--

3

--

1

5

3

1

1

3

2

1

3

--

--

--

--

2

-- 1

12

2

5

13

6

1

6

--

--

--

--

--

--

317 24

80

332

65

21

189

67

16

15

37

306 24

80

320

--

--

--

65

16

15

39 ii,' V« 19 --

11 --

--

12

--

--

--

2

--

--

18

--

--

7

7

--

--

--

--

--

--

--

--

--

--

260 17

73

332

--

--

'--

67

16

15

37

--

--

57

7 l,."/«

--

rnoos), EisenbahnbrllckeCWaldemme); 18. S c h U p f h e i r o , Strasfenfcrucke (Kleine Emme); 19 W e r t l i e n s t e i n , Ringgui (Kleine Emme); 20. P o n t a r l i e r (Doubs); 21. Slortean, Brlicte (Doubs); 22. Le Vil 1ers, BrUcke(Donbs); 28. Piora,Seeansfl»ss(Ritorasen); 24. R o d i , oberhalb ,,Dazio Grande" (Tessili); 25. M a g g i a - M o g h e g n o , Brücke (Maggia); 26. C a s t a g n o l a , Dampfschifflände (Luganersee). -- Eingegangen sind folgende Stationen: 1. B r u g g e n iKubil), geduckte Brücke (Sitter); 2. Basel, Rheinsprung (Rhein); S . B a s e ) , Seidei.hof (Bhein) ; t. Z ü r i c h (Wipiiojfen), Sbrassenbrücke (Limmat). Der absolute Zuwachs beträgt somit 22 Stationen.

") Die Station H a r g a r t e n (List), Stollen nach dem ölibsensee, ist mit einem Limnigraph ausgerastet.

542 IL Bestand und Bearbeitung des Fixpunktnetzes des eidgenössischen hydrometrischien Bureaus.

Bestand und Bearbeitung

A. Ende 1906 .

B. Ende 1905 .

Zuwachs im Laufe des Jahres 1906 Ende 1906 in %des gesamten Netzes erledigt

Kiiellierl In ' Jnuhl der Skiuen Stinen Eil InSthlUKl Publiiierl ,,finnans- BD dai Sthieli. Verhältnis« intHiktiliipnnkle. gtnoinrn. jeurbtitel. Prtiiiiins- der Stlifcli".

direllenenl.

4491 4420 4420 3719 4052 4043 3983 3391 359 --

377

98,4

337

98,4

328

82,8

976 974

Piibliiierl In ,,Die Fiipnnkti df! sthiei!.

Präzision!tltelleantt".

754 754

2 21,7

16,8

III. Der tägliche Meldedienst und telegraphische Hochwassernachrichtendienst haben gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen erfahren. Als Neuerung möge einzig erwähnt werden, dass seit Anfang 1906 von der Pegelstation Nidau (Schleuse) den unterhalb des Bielersees befindlichen grösseren Wasserwerken an der Aare und am Rhein jeweilen von den Schleusenveränderungen telegraphische Mitteilung erstattet wird.

IV. Publikationen. Zur Veröffentlichung gelangten : 1. ,,Graphische Darstellung der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen, der Lufttemperaturen und Niederschlagshöhen", Jahrgang 1905.

2. ,,Tabellarische Zusammenstellung der Hauptergebnisse der schweizersichen hydrometrischen Beobachtungen", Jahrgang 1903.

3. ,,Wasserverhältnisse der Schweiz. Rheingebiet von den Quellen bis zur Tanminamündung. Längenprofile des Rheins und seiner bedeutenderen Zuflüsse von der Vereinigung des Vorder- und Hinterrheins bis und mit der Tamina."

Im Druck befinden sich : a. ,,Hauptergebnisse", Jahrgänge 1892 und 1904.

b. ,,Wasserverhältnisse der Schweiz. Rheingebiet von den Quellen bis zur Taminamündung. 4. Teil: Die Minimalwassermengen und die Minimalwasserkräfte der fliessenden Gewässer, sowie ihre Wasserführung an den Hauptpegelstationen."

543

c, ,,Wasserverhältnisse der Schweiz. Rheingebiet von den Quellen bis zur Taminamündung. 2. Teil: Die Pegelstationen.

3. Teil: Die Längenprofile. 1. Nachtrag."

d. ,,Die Entwicklung der Hydrometrie in der Schweiz."4 Der Druck sämtlicher unter a bis d aufgeführten Werke ist bereits so weit gefördert, dass sie im Laufe des Jahres 1907 der Öffentlichkeit übergeben werden können.

V. Wassermessungen. Es wurden im Berichtsjahre im ganzen 166 Wassermessungen, teils bei minimaler, teils bei mittlerer und hoher Wasserführung der betreffenden Gewässer, vorgenommen, wovon 31 auf das Rheingebiet, 41 auf das Aaregebiet, 5 auf das Reussgebiet, 3 auf das Limmatgebiet, 39 auf das Rhonegebiet, 9 auf das Tessingebiet, 7 auf das Inngebiet und 31 auf das Addagebiet entfallen.

Die Minimalwassermessungen sind in gewohnter Weise vorgenommen worden und erstrecken sich insbesondere auf das {irebiet der Adda (Puschlav). Die ganz aussergewöhnliche Trockenperiode des verflossenen Sommers gab Veranlassung, eine Reihe von Minimalwassermengen in den Gewässern der voralpinen Zone und des Juras auszuführen. Namentlich wurden die Abflussverhältnisse des Douhs und des Lac des Brenets einer eingehenden Untersuchung unterworfen. Es ist beabsichtigt, diese Studien, in Verbindung mit geologischen Untersuchungen, in einer gemeinsamen Monographie zu veröffentlichen.

VI. Flügeltarierungen: Im Laufe des Jahres 1907 kamen insgesamt 37 Tarierungen zur Vornahme : 25 Neutarierungen und 12 Kontrolltarierungen.

VII. Ausstellung in Mailand. Die Ausstellung des hydrometrischen Bureaus fand in den interessierten Kreisen ungeteilte Anerkennung. Die Jury hat ihr den .,,Grand Prixa zuerkannt.

VIII.

Abgabe von eleldrischer Energie an das Ausland, In Nachachtung des Bundesbeschlusses über die Abgabe inländischer Wasserkräfte ins Ausland vom 31. März 1906 gelangten folgende Gesuche an den Bundesrat: 1. von der Regierung des Kantons Waadt, namens der Compagnie vaudoise des forces motrices des lacs de Joux et de l'Orbe, um Bewilligung zur Ausfuhr von 30 Kw (= 41 HP) nach Frankreich (La Ferrière bei Vallorbe), für eine Dauer von 10 Jahren;

544

2. von der gleichen Regierung, namens der obgenannten Gesellschaft, um Bewilligung zur Ausfuhr von 147 Kvr (== 200 HP) nach Frankreich (Les Rousses und Bois d'Amont), für eine Dauer von 20 Jahren ; 3. von der Regierung des Kantons Graubünden, namens der Kraftwerke Brusio A. G., um Bewilligung zur Ausfuhr von 16,000 Kw 0= 21,739 HP) nach Italien (Tirano), für die Dauer von 20 Jahren.

Dem erstem Gesuche ist entsprochen worden ; die Erledigung der beiden letztern fällt ins Jahr 1907.

Auf eine telegraphische Anfrage von Kantonsrat Pozzi, anlasslich der Verhandlungen im tessinischen Grossen Rate über die Korrektion des Luganersees, wurde geantwortet, dass der Bundesbeschluss von 1906 über die Abgabe inländischer Wasserkräfte ins Ausland auch auf den Luganersee anwendbar sei.

IX. Die Vorarbeiten für die Elektrifizierung der Schwewerbdhnen wurden vom hydrometrischen Bureau in stetiger Weise fortgesetzt. Einerseits geschah dies durch seine Mitwirkung au den Untersuchungen der schweizerischen Studienkommission finden elektrischen Bahnbetrieb und anderseits durch die Schaffung von Grundlagen und für die Teilnahme an den Unterhandlungen zur Sicherung der für die elektrische Traktion erforderlichen Wasserkräfte.

Im Berichtsjahre kam der Vertrag zu stände, laut welchem der Gotthärdbahngesellschaft sämtliche Wasserkräfte der obera Leventina für den elektrischen Betrieb des der Gotthardbahn gehörenden, südlich des Gotthard gelegenen Eisenbahnnetzes konzediert worden sind.

Die Verhandlungen mit den Behörden des Kantons Uri betreffend die Nutzbarmachung der dortigen Wasserkräfte für den elektrischen Betrieb der Nordrampe der G. B. sind weitergeführt worden.

Um sich über den Stand der EtzelWerkangelegenheit und die Aussichten für die Verwirklichung dieses Projektes zu orientieren, beriefen die Bundesbehörden eine Konferenz ein, an der die beteiligten Kantonsregierungen, sowie die derzeitige Konzessionsinhaberin vertreten waren.

Der Regierung von Zürich wurde an die Kosten der Überprüfung des Etzelwerkprojektes ein Beitrag von Fr. 18,325. 45, gleich einem Drittel der ergangenen Kosten, ausgerichtet.

545 6. Linthkommission.

Die st. gallische Regierung hat Herrn alt Regierungsrat Zollikofer für eine weitere Amtsperiode als Linthkommissionsinitglied bestätigt.

Die Linthkommission hat zwei Sitzungen abgehalten.

Die Linthsteuer ist in gleicher Höhe wie vorher bezogen worden, auch der Schiffsverkehr zeigte keine merkliche Veränderung gegenüber dem Vorjahre; es wurden im ganzen 1554 Tonnen Güter befördert.

Am E s c h e r k a n a l sind nur Ausbesserungsarbeiten, ara; L i n t h k a n a l aber Ergänzungsarbeiten ausgeführt worden, welch letztere sich hauptsächlich auf die Strecken zwischen der Biätschenbrücke und der Eisenbahnbrücke bei Ziegelbrücke einerseits und zwischen der Giessenbrücke und Grynaubrücke anderseits zusammendrängen.

Der übrige Unterhalt fand in gewohnter Weise statt.

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

a. O r d e n t l i c h e (Kapitalzinse, Pachtzinse, Linthanlage, Linthzollentschädigung und Verschiedenes b. A u ss er o r d e n t l i c h e (Subventionen von Bund und Kantonen)

Fr. 62,126.6T

Total

Fr. 86,626.67

,,

24,500. --

Ausgaben.

a. O r d e n t l i c h e (Escherkanal, Linthkanal und Verwaltungskosten b. A u s s e r o r d e n t l i c h e (Zinsen Vergütung an Schänis-Utznach) Total

Fr. 66,095. 22 ,,

366.46

Fr. 66,461.68

Also Einnahmeüberschuss von Fr. 20,164. 99.

546 Fondsrechnung.

A k t i v e n : Liegenschaften und Mobiliar . . Fr. 115,429.64 Wertschriften und Kontokorrentguthaben ,, 188,143.77 Kapital- und Pachtzinsrestanzen . ,, 1,683. -- Barschaft ' ,, 10,478.05 Fr. 315,734. 46 Passsiven: Keine.

Vermögensstand auf Ende 1906 Vermögensstand auf Ende 1905

Fr. 315,734. 46 ,, 295,569. 47

Vermögensvorschlag wie oben

Fr. 20,164. 99

XIV. Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Der in Aussicht gestellte Entwurf einer Reorganisation der Direktion der eidgenössischen Bauten ist ausgearbeitet worden, und wir beabsichtigen, Ihnen die bezügliche Vorlage im Laufe dieses Jahres zu unterbreiten.

In Anbetracht der starken Geschäftszunahme bei den eidgenössischen Baubureaux in Thun und Zürich wurden diese beiden Bauämter zu Beginn des Jahres zu ,,Eidgenössischen Bauinspek-' tionen" umgewandelt und dementsprechend die betreffenden Chefbeamten, deren Stellungen ganz bedeutend an Wichtigkeit zugenommen haben, von Bauführern I. Klasse zu Bauinspektoren befördert, und zwar unter vorläufiger Belassung in der III. Besoldungsklasse, da die Besoldungsansätze erst mit der neuen Organisation erhöht werden sollen.

Ein Bauführer II. Klasse wurde zum Bauführer I. Klasse und ein Bauzeichner zum Bauführer II. Klasse befördert.

Einem Bauführer II. Klasse ist auf Ende des Berichtsjahres die Stelle gekündet worden, zwei Bauzeichner sind im Laufe des Jahres ausgetreten.

Mit der Anfertigung der Baupläne zu zwei wichtigen Postneubauten und deren Ausführung unter der Oberleitung unserer

547 Baudirektion, nämlich denjenigen an der Rue du Stand in Genf und auf dem Bahnhofplatz in La Chaux-de-Fonds, hat das Departement eigene bauleitende Architekten betraut. Von diesen wurde für die spezielle Bauaufsicht der beiden Gebäude je ein Bauführer engagiert, deren Honorar laut Dienstvertrag vom Bauherrn zu bezahlen ist.

Beim Kanzleipersonal wurden zwei Gehülfen am Jahressehluss zu Kanzlisten H. Klasse gewählt.

In betreff der Frage, in welcher Weise das Verfahren bei Vergebung von öffentlichen Arbeiten zu ändern und endgültig zu regeln sei, sind wir noch zu keinem bestimmten Entschlüsse gekommen. Da dieser Angelegenheit in den letzten Jahren auch von einzelnen Kantoasbehörden besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, so erschien es uns angezeigt, vor der definitiven Lösung der Frage die Regelung des Submissionsverfahrens in den betreffenden Kantonen abzuwarten.

B. Hochbauten.

Bezüglich der Besorgung des ordentlichen Unterhaltes der eidgenössischen Gebäude sehen wir uns zu keinen besondern Bemerkungen veranlasst.

D i e U m b a u - u n d E r w e i t e r u n g s a r b e i t e u verteilen sich auf 72 Objekte, von denen wir hier nur die wichtigern besonders aufführen: 1. Umbauten in den Gebäuden Nr. 8,10 und 12 (Zollgebäude) an der Bundesgasse in Bern.

Der Umbau des alten Berner Kantonalbankgebäudes (Nr. 8) und des anstossenden Gebäudes Nr. 10 ist im Berichtsjahre vollendet worden. Letzteres konnte Ende November von der Oberzolldirektion bezogen werden, während das erstere vom 1. Januar 1907 bis zum Bezüge des Nationalbankgebäudes der Nationalbank gegen einen Jahresniietzins von Fr. 25,000 vermietet wurde. Das Gebäude Nr. 12 ist noch im Umbau begriffen, wird jedoch der Oberzolldirektion auf Ende März oder Anfang April zur Verfügung gestellt werden können.

2. Umwandlung der Zentralheizung und Ventilationsanlage im grossen Chemiegebäude des Polytechnikums in Zürich.

Anlässlich der Umänderung der Dampfheizung in eine Niederdruckdampfheizung wurde zwecks Entlastung der Heizkessel der

548 Antrieb des Ventilators und der Dampfpurape mittelst Elektromotoren eingerichtet und für den Betrieb der Danipfapparate ein separater Kessel bestellt. Eine genaue Untersuchung der Kesselanlage durch die Kesselinspektion ergab, dass alle Siedröhren in den Oberkesseln, sowie das Wasserreservoir an vielen Stellen beinahe ganz durchrostet waren und infolgedessen sofort ersetzt werden mussten. Bei der Freilegung der Tenbrinkapparate zeigte sich dann eine Menge Rostgruben, so dass deren Wandstärke stellenweise nur noch 3--4 mm. beträgt und solche diiber nur noch während dieses Winters im Betrieb belassen werden können.

Angesichts dieser Sachlage rät die Kesselinspektion zur gänzlichen Beseitigung des veralteten Tenbrinkapparaten-Systems und Aufstellung von zwei neuen Heizkesseln, um so mehr, als auch die Oberkessel in einigen Jahren durch neue ersetzt werden müssien.

3. Umbauten-und Einrichtungen für die bisher im eidgenössischen Chemiegebäude untergebracht gewesene Prllfungsansialt für Brennstoffe im Gebäude Nr. 6 an der Clausiusstrasse in Zürich.

Das Gebäude konnte Anfangs des laufenden Jahres der Anstalt übergeben werden.

4. Umänderung von zwei durch die Dislokation der Prüfungsanstalt für Brennstoffe iu vorgenanntem Gebäude freigewordenen Laboratoriumsräumen und Einrichtung derselben zu Übungslokalen für physikalische Chemie.

5. Kaserne in Thun. Verschiedene bauliche Veränderungen, wie Erneuerung der Heizkessel für die Duschenaolauen, Erstellung eines Untersuchungsgefängnisses, sowie einer direkten Treppe zu den Offizierszimmern im C-Boden.

6. Munitionsfabrik in Thun. Verlängerung des Kohlenschuppens und Anbau eines Materialschuppens, Umbau des Sägespänschuppeas, neue Aborte beim Kesselijebäiide, Abbruch des alten Pontonschuppens, an dessen Stelle die Neubaute der Speiseanstalt EU den Militäretablissementen errichtet wird, und Wiederaufrichten des alten Schuppens als Kistenmagazingebäude.

7. Vergrösserung des Kesselhauses der Konstruktionswerkstätte in Thun zwecks Aufstellung eines dritten Dampfkessels.

8. Erweiterung des Souterrains zwischen Südflügel und Mittelbau der Kaserne in Frauenfeld und Errichtung ei u es Anbaues gegen den Hof zur Gewinnung von Lebensinittelmagazinen und Arbeiterlokalen. Erstellung von Wascheinrichtungen für die Mannschaft im Innern der Kaserne.

549 9. Einrichtung von Dachzimmern im sog. Kappelerschen Hause bei der Kaserne in Frauenfeld.

10. Heizeinriehtung in den Soldatenzimmeru im C-Boden der Kaserne in Herisau und Einführung der elektrischen Beleuchtung, und Wasserleitung in den Kasernenstallungen .daselbst.

11. KriegspulverfabTikin Worblaufen: Einrichtung der Warmwasserheizung in den Bureaux und Wohnräumen des Direktionsgebäudes, Vergrösserung des Kesselhauses für die Aufstellung von zwei neuen Dampfkesseln zwecks Erweiterung der Dampfanlage.

Erstellung einer neuen Schiesshiltte.

12. Verbesserung und Vervollständigung der innern Einrichtungen von verschiedenen Kriegsdepotanlagen.

13. Vollendung der Einrichtungen für die Vergrösserung des Hauptgebäudes der Munitionsfabrik in Altdorf.

14. Verstärkung des Dachstuhles der seinerzeit vom Kantern Tessin übernommenen Reitbahn in Bellinzona und Neueindeckung des Daches.

15. Umbau und Vergrösserung der Tröckneanlage im Bekleidungsmagazin auf dem ßeundenfeld in Bern.

16. Anbau eines Fourageschuppens an die Krankenstallung des Remontendepots im Sand.

17. Erstellung eines neuen Hydrantenhäuschens bei den Armeemagazinen in Ostermundigen.

18. Vollendung des Umbaues des Zeughauses Nr. I in Laugnau.

19. Ausbau des Dachstockes der Viehstallungen auf der A11mend in Thuu zu Wohnungszwecken.

20. umbau der Kuherwohnung in dem neuerworbenen Wohnhause beim Ökonomiegebäude in Übeschi.

21. Umbauten in den Zollhäusern in Gastasegna.

22. Vergrösserung des Grenzwachthauses in Büro (Tessin).

Wegen Erkrankung des Bauunternehmers, welchem die Bauarbeiten Übertragen wurden, konnten diese im Berichtsjahre nicht ganz zu Ende geführt werden.

23. Eingreifende Instandstellungsarbeiten am alten Zollgebäude in Fornasette und beim Zollhause in Termine-Dorf (Tessin).

24. Bauliche Änderungen und Vorbesserungen am Hauptzollgebäude und Grenzwächterhaus in Moillesulaz.

550

25. Fortsetzung der Instandstellungsarbeitea an den Gebäuden der Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

26. Ergänzungseinrichtungen in verschiedenen Gebäuden des Hengsten- und Fohlendepots in Avenches.

27. Umbau der Postlokale im Postgebäude in Sitten. Die Vollendung der Arbeiten fällt in das laufende Jahr.

28. Einrichtung der Zentralheizung im zweiten Stock des Postgebäudes in Neuenburg nebst ändern baulichen Ergänzungsarbeiten.

29. Umbau des alten Postgebäudes in Bern.

Die Umbauarbeiten im Erdgeschoss des südlichen Teiles dieses Gebäudes sind vollendet und diejenigen im ersten und zweiten Stock so weit vorgerückt, dass auch diese Räume in kurzer Zeit den betreffenden Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden können. Die Bauarbeiten im nördlichen Teil des Gebäudes können erst nach erfolgter Dislozierung der provisorisch im Dämlichen Gebäudeteil untergebrachten Postbureaux in den südliehen Teil in Angriff genommen werden.

Das neue Postdienstgebäude im Hofe geht seiner Vollendung entgegen.

In betreff der Aufstellung des grossen, seinerzeit von der Ecole des Arts industriels in Genf gekauften Zimmerkamines, welches sich zur Stunde noch im Verkaufslokal dieser Anstalt befindet, haben wir uns noch nicht schlüssig machen können, da die hierfür in Aussicht genommenen Räume im neuen Bundeshaus (Wandelhalle oder Zeitungszimmer) doch nicht ganz geeignet erscheinen.

Die Ausführung der vorgeschlagenen neuen Stallwachtlokale bei der Kaserne in l'rauenfeld wurde auf den Wunsch unseres Militärdepartements bis auf weiteres verschoben.

Gegen das Projekt, einer Erhöhung des Hauptgebäudes der Pulvermagazine in der alten Steingrube bei Deisswil und der Erstellung eines neuen Pulvermagazins daselbst wurde von zehn Grundbesitzern Einsprache erhoben. Das bezügliche Gutachten, welches unser Militärdepartement bei einem Juristen einholte^ veranlasste dieses, auf die in Frage stehenden Bauten zu verzichten.

551

Die Zollverwaltung beantragt statt der von ihr vorgeschlagenen Einrichtung einer Wohnung in den Estrichräumlichkeiten des Zollhauses L'Ecrenaz (Kanton Neuenburg) nunmehr die Erstellung eines eigenen Grenzwäehterhauses neben dem Zollgebäude, weshalb von der Ausführung der im Budget vorgesehenen Umbauarbeiten abgesehen wurde.

Neubauten.

Die Zahl der während des Berichtsjahres vollendeten und noch im Bau begriffenen Objekte beträgt 57. Es sind dies: 1. Ein S c h u p p e n zur Unterbringung von Baumaterialien der eidgenössischen Bauverwaltung in Thun.

2. Eine B r ü c k e n w a g e für Bahn- und Strassen wagen bei den Fourageschuppen der Kaserne in Thun.

3. Ein Z e i g e r s i c h e r u n g s s t a n d auf der Allmend in Thun.

4. Das Z e u g h a u s für die Verwaltungstruppen in Thun.

5. Ein M a g a z i n g e b ä u d e zur U n t e r b r i n g u n g von F e l d g e s c h ü t z e n auf dem Schiessplatz in Frauenfeld.

6. Das M a g a z i n g e b ä u d e f ü r A u s r ü s t u n g auf dem Beundenfeld in Bern.

7. Zwei S t a l l g e b ä u d e für das Kavallerieremontendepot auf dem Beundenfeld in Bern.

8. Zwei S t a l l g e b ä u d e für die Remontendepotfiliale im Sand bei Schönbühl.

9. Eine U n t e r k u n f t s h a l l e f ü r M a n n s c h a f t e n nebst Magazinen und einer Wohnung mit Werkstätte für den Zeigerchef auf dem Schiessplatz im Sand bei Schönbühl.

10. Ein G e b ä u d e für die Z u b e r e i t u n g des r o t e n P h o s p h o r s u n d d i e L a b o r i e r u n g d e r P h o s p h o r r auch: b i l d n e r für die Stahlgranatenfabrikation in der Munitionsfabrik in Altdorf.

11. Ein F o u r a g e m a g a z i n mit Bureauräumlichkeiten beim Fort Dailly. Die Ausführung dieser Baute ist vom Befestigungsbureau besorgt worden.

12. Die U m g e b u n g s a r b e i t e n beim V e r w a l t u n g s g e b ä u d e mit Stallungen in Lavey.

13. Zwei U n t e r s t ä n d e für Zielbeobachtungen auf dem Waffenplatz Bière.

552

14. Die V e r g r ö s s e r u n g des Z e u g h a u s e s Nr. III und die Ergänzungsarbeiten an dea übrigen Gebäuden der Zeughausanlage in Payerne.

15. Ein neues Z e u g h a u s in Langnau.

16. Ein neues Zeughau s in Winterthur.

17. Ein neues Z e u g h a u s in Rapperswil und Einrichtung von Werkstätten und einer Wohnung im Zeughaus Nr. I daselbst.

18. Ein Z e u g h a u s , ein W e r k s t a t t g e b ä u d e mit Wohn u n g und ein M u n i t i o n s m a g a z i n in Wil.

19. S i e b e n M u n i t i o n s m a g a z i n e in G o l d a u , von welchen auf Ende des Jahres drei ganz fertiggestellt werden konnten.

20. Ein M u n i t i o n s m a g a z i n im Festungsgebiet von St. Maurice, vom Befestigungsbureau erstellt.

21. Der N e u b a u der M ü n z e auf dem Kirchenfeld in Bern, we Icher im Frühjahr des Berichtsjahres vollendet und bezogen worden ist.

22. Das neue Z o l l g e b ä u d e in D é r i d e z bei Boncourt ist der Zollverwaltung übergeben worden. Da sich herausgestellt hat, dass die von der Zollverwaltung verlangten Räume zu karg bemessen waren, mussten wir einen neuen Kredit für Vergrösserung des Hauses auswirken, welche bereits in Ausführung begriffen ist.

23. In dem im Jahre 1905 zu Zollzwecken angekauften G e b ä u d e in Kleinlützel sind die vorgesehenen Umbauten ausgeführt worden.

24. Der Bau des Z o l l g e b ä u d e s in K l e i n h ü n i n g e n konnte erst im Spätjahre begonnen werden und wird im laufenden Jahre zur Vollendung gelangen.

25. Der im Jahre 1905 begonnene Bau des Zollgebäudes an der H e g e n h e i m e r s t r a s s e in B a s e l ist fertiggestellt worden.

26. Das Z o l l g e b ä u d e in Z u r z a c h ist im Robbau vollendet worden und kann der Zollverwaltung im Frühjahr zur Benützung übergeben werden.

27. Das an der Berninastrasse oberhalb La M o t t a bei der Abzweigung des Weges nach dem Livignotale zu erstellende Zollh a u s ist am Schluss des Berichtsjahres noch unter Dach gebracht worden und wird der Zollverwaltung im nächsten Sommer zum Bezüge übergeben werden können.

553

28. Die Arbeiten am neuen W o h n g e b ä u d e für Z o l l b e a m t e in C a m p o c o l o g n o waren am Schiusa des Berichtsjahres so weit vorgerückt, dass ein Teil desselben bezogen werden konnte, wahrend der übrige Teil Anfangs des laufenden Jahres bezugsbereit war.

29. Das Z o l l h a u s in S p l ü g e n kam im letzten Jahre nicht ganz zur Vollendung, weil erst nach Beginn der Neubaute seitens der bündnerischen Liga fUr Heimatschutz bezüglich der Bauart des Gebäudes Wünsche geltend gemacht wurden, denen wir Rechnung tragen zu sollen glaubten. Das Haus wird im Frühjahr der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

30. Nachdem im Spätherbst des Berichtsjahres der Ankauf eines altern zu Zollzwecken in Aussicht genommenen H a u s e s in R o g g i a n a perfekt geworden war, konnte der projektierte Umbau in Angriff' genommen und noch bis annähernd zur Eindeckung gefördert werden. Die Vollendung der Baute kann im Frühjahr erfolgen.

31. Für das Berichtsjahr war die Erstellung der Fundationen des Z o l l h a u s e s in C a m e d o in Aussicht genommen worden.

Da sich jedoch die Vollendung der grossen Strassenbrücke über den Grenzfluss Ribelasca lange verzögert hat, konnten im Berichtsjahre nur die Erdarbeiten für die Herstellung des Zollhausplatzes ausgeführt werden.

32. Das W o h n g e b ä u d e für Z o l l b e a m t e beim Hauptzollamt Moillesulaz (Kanton Genf) ist fertiggestellt und im Frühjahr der Zollverwaltung übergeben worden.

33. Bei dem schon im Dezember 1905 bezogenen Zo 11 h a u s in B r e d o t bei La Brévine sind noch Vollendungsarbeiten zur Ausführung gelangt, doch können besonderer Verumständungen halber die Umgebungsarbeiten erst im kommenden Frühjahr vollendet werden.

34. Bei den G e b ä u d e n der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n V e r s u c h s a n s t a l t auf dem Liebefeld bei Eöniz wurden im Berichtsjahre noch verschiedene Ergänzungsarbeiten ausgeführt und die infolge Korrektion der Könizstrasse uud daherigen Austausches von Terrain notwendig gewordene Versetzung der hohen in Stein und Eisen erstellten Eiofriedigung auf eine Länge von 464 m.

vorgenommen. Bei gleichem Anlasse konnte auch die Servitut einer Wasserleitung, welche die Liegenschaft durchschnitten hatte, durch Verlegen in die neue Strasse abgelöst werden.

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. II.

36

554 35. Im neuen L a b o r a t o r i u m s g e b ä u d e d e r V e r s u c h s anstalt für Obst-, Wein- und G a r t e n b a u in Wadensw i l ist im Dachstock nachträglich noch eine Wohnung für den Abwart erstellt worden.

36. Am nämlichen Orte wurde im obern Teil des Anstaltsareals eine n e u e S c h e u n e mit Viehstallungen, Futtertenn und Heubühnen errichtet.

37. Das N e b e n g e b ä u d e zum H a u p t p o s t g e b ä u d e an d e r R u e d u M o n t B l a n c i n G e n f wurde vollendet u n d i m Oktober dem Betriebe übergeben.

'o138. Aus den im letzten Geschäftsberichte angeführten Gründen könnte mit dem Abbruch und Wiederaufbau des P o s t - , T e l e graphen- und Telephongebäudes an der Rue du S t a n d in G e n f erst zu Anfang des Jahres 1906 begonnen werden. Nach Erstellung der provisorischen Installationen für die vorübergehende Unterbringung der Post-, Telegraphen- und Telephonbureaux in der nördlichen Hälfte des Postgebäudes und im angekauften anstossenden Gebäude Bourrit wurde der Abbruch des südlichen Gebäudeteils bewerkstelligt und mit dem Wiederaufbau desselben nach den neuen Plänen begonnen. Am Jahresschluss waren die Souterrainräume, das Erdgeschoss und der erste Stock fertig gestellt.

39. Im neuen P o s t g e b ä u d e in B e r n sind während des Berichtsjahres noch verschiedene Ergänzungseinrichtungen, wie Erstellung von Automobilremisen, innere Ausstattung des Postmuseums und der Postbibliothek u. s. w., zur Ausführung gelangt.

40. Der Bau des neuen P o s t g e b ä u d e s in La C h a u x d e - F o n d s ist im abgelaufenen Jahre in Angriff genommen worden.

Die Grabarbeiten wurden vollendet und die sämtlichen Fundamente bis l m. unter den Sockel aufgemauert, wobei wir bemerken können, dass die Ausführung der ganzen Fundamentierung nicht mit so grossen Schwierigkeiten und Ausgaben begleitet war, wie die seinerzeit vorgenommenen Bodensondierungen hatten befürchten lassen.

41. Nachdem gegen Ende des Jahres 1905 der unier dem neuen P o s t g e b ä u d e in B a s e l und der Remise durchgehende Gepäcktunnel im Rohbau vollendet und die Fundationen bis annähernd auf Strassenhöhe geführt worden waren, wurde im Berichtsjahre das Hauptgebäude bis zur Erstellung des Dachgesimses und der Eindeckung des Daches gefördert. Die Vollendung des letztern-und der innere Ausbau fallen ins Jahr 1907. Im Zu-

555 sammeuhaug damit wird auch die letzte Hand an die Remise gelegt.

Gegen Herrn Moritz Ruckhäberle wurde auf Grund einer dem Areal der grossen Postremise zustehenden Servitut ein Bauverbot erwirkt. Herr Ruckhäberle klagte auf dessen Aufhebung.

Das Appellationsgericht von Baselstadt hat indessen mit Urteil vom 24. Dezember 1906 zu gunsten der Eidgenossenschaft entschieden.

42. Es war ursprünglich beabsichtigt, die projektierten Umbauten i m a l t e n P o s t g e b ä u d e a n d e r F r e i e n s t r a s s e i n B a s e l bis zum Bezüge des neuen Dienstgebäudes an der Zentralbahnstrasse zu verschieben. Da sich aber die Notwendigkeit ergab, die im obersten Stocke befindliche Telephonabteilung infolge starken Geschäftsandranges schon früher umzubauen und zu erweitern, so wurden die bezüglichen Arbeiten im Laufe des Jahres in Angriff genommen und mit Ausnahme von Einrichtungen verschiedener Art, welche erst nach Fertigstellung neuer im Bau begriffener Telephonapparate erfolgen können, durchgeführt.

43. Mit dem Bau des P o s t - u n d T e l e g r a p h e n g e b ä u d e s i n S a m e n ist im Frühjahr begonnen worden, und es konnte dasselbe vor Jahresachluss noch unter Dach gebracht werden. Die Vollendung und Inbetriebsetzung wird auf Ende des laufenden Jahres erfolgen.

44. Im P o s t g e b ä u d e in C h u r waren während des Berichtsjahres noch einige Ergänzungsarbeiten vorzunehmen, und es fehlt zu dessen vollständiger Fertigstellung nur noch die Ablieferung der dem Bildhauer James Vibert in Genf zur Ausführung übertragenen allegorischen Figuren, welche auf die beiden Giebel der Gebäudeflügel aufgesetzt werden sollen. Die Lieferfrist ist auf Ende Juni 1907 festgesetzt.

Die Streitsache zwischen der Erbschaft Mory als Klägerin und der Eidgenossenschaft als Beklagten betreffend Rückerwerb der im Jahre 1896 mittelst Zwangsenteignung erworbenen Liegenschaft an der Amthausgasse in Bern hat durch Vergleich zwischen den Parteien ihre Erledigung gefunden (siehe Botschaft betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906, III. Serie).

Auch bezüglich des zu Ende des Berichtsjahres erfolgten Ankaufes einer Liegenschaft an der V a n n a z h a l d e in Bern zum

556

Zwecke der Ausdehnung unserer Gärtnerei (Anlagen bei den Bundeshäusern und ändern eidgenössischen Gebäuden) verweisen wir auf die vorgenannte Botschaft.

Getnäss Ihrem Beschlüsse vom 30. März 1906 sind in Zürich IV behufs Erweiterung der Anstaltsräume für die polytechnische Schule drei Liegenschaften erworben worden, nämlich: a. die Wirtschaft zum ,,Tivoli" an der Sonneggstrasse; b. ein Grundstück des polygraphischen Instituts und c. das Gebäude Nr. 37 an der Glausiusstrasse.

In letzterm sind nunmehr die Bureaux nnd Werkstätten der eidgenössischen Bauinspektion Zürich untergebracht, da das bisher von dieser benützte Gebäude geräumt und für die Prüfungsanstalt für Brennstoffe eingerichtet werden musste, wie hiervor unter Abschnitt B, erwähnt ist. Überdies sind in diesem Hause zwei Wohnungen ausgemietet.

Die für später zum Abbruch bestimmten Gebäulichkeiten zum ,,Tivoli" sind zum Teil auch vermietet und werfen einen jährlichen Mietzins von Fr. 3840 ab, während der grosse Saal zu Unterrichtszwecken verwendet wird.

Die ersten Arbeiten zum Bau der neuen Speiseanstalt für die Arbeiter der Militäretablissemente in Thun konnten am Schiusa des Berichtsjahres vergeben werden. Die Ausführung des Neubaues fällt in das laufende Jahr.

Im Einverständnis mit dem Militärdepartement ist die Anlage von neuen Düngerplätzen auf dem Waffenplatz Frauenfeld bis auf weiteres verschoben worden, daher vorläufig auch von der Erwerbung des hierzu erforderlichen Landes abgesehen wurde.

Die Verhandlungen betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein Z o l l h a u s b e i A r o g n o (Tessin) konnten im Berichtsjahre nicht zum Abschluss gebracht werden, wurden jedoch so gefördert, dass eine Erledigung der Angelegenheit in baldiger Aussicht steht.

Seitens der Burgergemeinde Caslano, welcher der in Aussicht genommene Bauplatz für ein Z o l l h a u s in C a s l a n o (Tessin) gehört, sind bis jetzt unannehmbare Forderungen gestellt worden, so dass weitere Unterhandlungen abgewartet werden müssen.

Ein Teil des erforderlichen Bauplatzes für ein Z o l l g e b ä u d e in L a g h e t t o di P e d r i n a t e (Tessin) ist angekauft worden, währenddem für den Rest die Verhandlungen noch schweben.

557

In ähnlicher Weise konnte auch fUr das Z o l l h a u s i n P o n t e F a l o p p i a (Tessin) bis jetzt bloss die Erwerbung eines Teiles des notwendigen Bauplatzes bewerkstelligt werden.

Alle Bemühungen zur Erwerbung eines Bauplatzes fUr das Z o l l h a u s in P i g n o r a (Tessin) sind einstweilen als gescheitert zu betrachten.

Für das Z o l l h a u s in T e n e r o (Tessin) ist ein aus zwei Teilen bestehender und zwei Besitzern gehörender Bauplatz erworben worden.

In San P i e t r o (Tessin) ist die Erwerbung des in Privathänden befindlichen und bisanhin von der Zollverwaltung gemieteten Zollgebäudes bewerkstelligt worden.

Behufs Erwerbung eines geeigneten Bauplatzes für ein Z o l l g e b ä u d e in B r e n o (Tessin) wurden Kaufsunterhandlungen mit vier Grundbesitzern notwendig, infolge deren bezügliche Kaufverträge zum Abschluss gekommen sind. Für eine zur Arrondierung geeignet scheinende kleine Parzelle schweben die Unterhandlungen noch.

Für Beschaffung eines zweckmässigen Bauplatzes zu einem Z o l l h a u s e in B r u s a t a (Tessin) erschien der Ankauf zweier Grundstücke notwendig, von denen das eine freihändig erworben worden ist. Da für das andere der Abschluss eines Kaufvertrages nicht möglich war, so musste der Expropriationsweg beschritten werden.

Bauplätze für im laufenden-Jahre oder später zu erstellende Zollhäuser sind auch in G y (Genf), C h a n c y und R o l l e angekauft worden.

Das Grenzwachthäuschen, dessen Erstellung bei dem Orte ,, s u r l e s C a r r é s " (Genf) in Aussicht genommen war, kam nicht zur Ausführung, da die Zollverwaltung vorläufig auf die Errichtung desselben verziehtet hat.

Für die vorgeschlagenen G r e n z w a c h t h ä u s c h e n in ,,P o i l e C h a u d " bei St. Cergues und ,, s u r l e C r u a z" zwisehen Le Brassus und La Cure konnten die Bauplätze nicht zu annehmbaren Bedingungen erworben werden, daher die Erstellung der beiden Bauobjekte auf das laufende Jahr verschoben werden musste.

Bezüglich des Ankaufes des für Zollzwecke gemieteten Gebäudes am ,, S a u t d u D o u b s" bei Les Brenets ergaben sich

558 Schwierigkeiten mit dessen Besitzer, so dass der Abschluss des Kaufvertrages unterbleiben musate.

IQ betreff des in M o n t r e u x angekauften Bauplatzes für ein später daselbst zu errichtendes neues Postgebäude verweisen wir auf die in unserer Botschaft betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906 (III. Serie) enthaltene Motivierung.

Bezüglich der Erstellung der R ü t l i g r u p p e in der Kuppelhalle des n e u e n B u n d e s h a u s e s beziehen wir uns auf die hierüber im letzten Geschäftsbericht gemachten Mitteilungen, denen wir vorläufig nichts beizufügen haben. Was die A u s s c h m ü c k u n g der S ü d w a n d des S t ä n d e r a t s s a a l e s betrifft, so werden wir demnächst in die Lage kommen, Ihnen einen bezüglichen Vorschlag machen zu können.

Mit.dem Bau des neuen K r i e g s d e p o t g e b ä u d e s auf dem Waffenplatz B r u g g kann erst im Juni laufenden Jahres begonnen werden, weil das im alten Kornhaus an der Ländte daselbst, an dessen Stelle der Neubau zu stehen kommen soll, magazinierte Material der Kriegsbrückenabteilung Nr. III erst nach der Vollendung des Zeughauses Nr. 3 in Rapperswil nach dorten disloziert werden konnte und der Platz vor dem Ländtehaus bis zum 7. Juni nächsthin durch Truppenübungen in Anspruch genommen sein wird.

Aus den unter Abschnitt B hiervor betreffs der Erhöhung des Hauptgebäudes der P u l v e r m a g a z i n e bei D e i s s w i l mitgeteilten Gründen wurde auch vou der Erstellung eines Pulvermagazines daselbst abgesehen.

In betreff der immer noch fehlenden E i n f r i e d i g u n g bei d e n G e b ä u d e n d e s Z e n t r a l a m t e s d e r Alkoholverwaltung mag mit Bezugnahme auf das über diesen Gegenstand im letzten Geschäftsberichte Mitgeteilte erwähnt werden, dass die Delegation der ständigen Alkoholkommission ihren gutachtlichen Bescheid am 10. März gefasst hat. Er lautet: a. Die Einfriedigung ist mit Beförderung nach den vorliegenden Plänen der Direktion der eidgenössischen Bauten auf der Marchlinie des Eigentumes der eidgenössischen Alkoholverwaltung zu erstellen.

b. Der Einwo'hnergemeinde Bern gegenüber sind derzeit keinerlei Verbindlichkeiten mit bezug auf die Abtretung von Land etc.

einzugehen, vielmehr sollen alle Fragen hinsichtlich der möglichen künftigen Gestaltung der Einfriedigung und hin-

559 sichtlich der an die eventuelle Überlassung von Land zu knüpfenden Bedingungen bis zu dem Zeitpunkte dahingestellt bleiben, in dem die Durchführung der ganzen Strassenkorrektion von der Erlachstrasse bis zur Bühlstrasse, beziehungsweise Fellenbergstrasse erfolgen wird.

Nachdem die Erd-, Maurer- und Schlosserarbeiten für die Einfriedigung zur Konkurrenz ausgeschrieben worden waren und die Vergebung derselben hätte stattfinden können, hat der Gemeinderat der Stadt Bern die Angelegenheit neuerdings aufgegriffen und ist nochmals mit dem Gesuch an uns gelangt, es möchte die Eidgenossenschaft zur Verbreiterung der Länggassstrasse Hand bieten und der Stadt Bern einen 320 m 2 haltenden Landstreifen gegen eine Vergütung von Fr. 2000 abtreten. Die Erledigung der Angelegenheit fallt in das nächste Jahr.

Der Ankauf des Bauplatzes für das Z o l l g e b ä u d e i n L u g n e z (Berner Jura) konnte während des Berichtsjahres nicht stattfinden, weshalb auch die Bauausführung auf das laufende Jahr verschoben werden musste.

Aus den in der Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1907 angeführten Gründen wurde die Erstellung des Zollh a u s e s in S o r a l (Genf) auf dieses Jahr verschoben.

Die Kaufsunterhandlungen über den Bauplatz für das z w e i t e Z o l l h a u s in M e u d o n bei Verrières konnten wegen zu hohen Forderungen der Grundbesitzer nicht zum Abschluss gebracht werden.

Das Dependenzgebäude beim Z o l l h a u s in E c r e n a z kam nicht zur Ausführung, weil die Zollverwaltung nunmehr die Erstellung eines eigenen Grenzwäehterhauses daselbst verlangt.

Mit der Aufstellung des definitiven Projektes für das neue P o s t g e b ä u d e in A a r a u , für welches der Bauplatz schon im Jahre 1899 angekauft worden ist, wurde bis jetzt zugewartet, weil die Reorganisation der Telegraphenverwaltung noch nicht erledigt und somit die Frage, ob Aarau eine Kreistelegraphendirektion erhält, noch nicht entschieden ist. Da die Diensträume im jetzigen Postgebäude infolge Verkehrszunahme ungenügend geworden sind, so halten wir dafür, es sollen die Vorarbeiten für die Inangriffnahme des Neubaues nicht mehr länger hinausgeschoben, jedoch im Bauprogramme für alle Fälle eine Anzahl Lokale für die eventuelle Unterbringung der Kreistelegraphendirektion vorgesehen werden.

In diesem Sinne ist unsere Baudirektion
instruiert.

In betreff der E r s t e l l u n g von n e u e n Post- und Tel e g r a p h e n g e b ä u d e n in S c h w y z und A p p e n z e l l verweisen wir auf die bezüglichen Botschaften.

560 Nachdem endlich alle Hindernisae bezüglich der Platzfrage für das n e u e P o s t g e b ä u d e in L u g a n o hatten beseitigt werden könne a, ist der Kaufvertrag ülier den Bauplatz an der Ecke der Via dell' Ospedale und der Via P. Peri perfekt geworden, und es werden die Vorarbeiten für den Neubau nunmehr in Angriff genommen werden.

Während des Berichtsjahres wurden von der Eidgenossenschaft folgende Liegenschaften verkauft: a. das Zollhaus in Trübbach auf den Zeitpunkt der Vollendung des neuen Zollgebäudes ; b. der zu Anfang des Berichtsjahres erworbene Bauplatz zu einem Wohngebäude für die Zollbeamten in Campocologno.

Die Berninabahn bedurfte dieses Terrains notwendig für ihre Bahnlinie; für die genannte Zollbaute konnte ein ebenso günstiger Bauplatz als der erstangekaufte gefunden werden ; c. ein Stück Boden vom alten Zollhausplatz in Campocologno, der seinerzeit wegen Steinschlägen, die das Zollgebäude beschädigt hatten und eine ständige Gefahr an dieser Stelle bilden, verlassen werden musste.

C. Strassen- und Wasserbauten.

Der ordentliche Unterhalt der Strassen, Wege, Brücken, Bäche, Fabrikkanäle und Wasserleitungen auf den eidgenössischen Liegenschaften, der Uferversicherungen an der Aare in Thun, an der Thur bei Frauenfeld und am Schächenbach bei Altdorf, sowie der Industriegeleise bei den Armeemagazinen in Ostermundigen, Seewen und Aarau wurden in üblicher Weise besorgt.

Nebstdem gelangten die verschiedenen, auf Strassen- und Weganlagen, sowie auf Erstellung von Kanalisationsanlagen und Wasserversorgungen Bezug habenden Arbeiten, für welche im Budget Spezialkredite bewilligt waren, zur Ausführung mit Ausnahme: 1. Der Veränderungen am Überlauf des Fabrikkanals hinter der alten Papierfabrik bei der Pulverfabrik in Worblaufen, welche Arbeiten nicht vorgenommen werden konnten, weil der forcierte Betrieb in dieser Fabrik während des verflossenen Jahres nicht auf längere Zeit eingestellt werden durfte.

2. Der Wasserfassung im Schächenbachwuhr für die Hydrantenleitung in der Munitionsfabrik Altdorf, da die Gemeinde Attinghausen in nächster Zeit eine Wasserversorgung zu erstellen beab-

561 sichtigt, an welche das Hydrantennetz der Munitionsfabrik wird angeschlossen werden können, so dass die projektierte Wasserfassung alsdann wegfallen würde.

3. Die Quellenfassung und Wasserzuleitung zum Zollhaus in Grosslützel (Berner Jura), weil der mit der Forstverwaltung des Kantons Bern vorher zu vereinbarende Dienstbarkeitsvertrag wegen unannehmbaren Bedingungen bis jetzt nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.

4. Der Wassereinrichtungen in den Zollhäusern in Campocologno, da die vom Konsortium der Wasserversorgung Campocologno zu erstellende Quellenfassung und Zuleitung derselben zum Wasserreservoir und ins Dorf noch nicht vollendet sind.

D. Planentwürfe und Kostenberechnungen für in Beratung liegende Bauprojekte und Begutachtung bautechnischer Fragen, sowie Ausführung von Bauarbeiten in für die Bundesverwaltung gemieteten Gebäuden.

Ausser mit der Ausarbeitung der Projekte und Kostenanschläge für die Aufstellung des Baubudgets war unsere Baudirektion auch während des abgelaufenen Jahres in starkem Masse mit dem Studium von Bauprojekten verschiedener Art für die einte oder andere eidgenössische Verwaltung in Anspruch genommen, überdies hatte sie sich mehr als je mit der Begutachtung bautechnischer Fragen, welche sich nicht auf das eigene Bauwesen des Bundes beziehen, sondern Gebäude betreffen, die von der Zolloder von der Post- und Telegrapheuverwaltung gemietet sind oder zu mieten beabsichtigt wurden, zu beschäftigen. Ferner mussten zu Händen des Gesundheitsamtes eine Anzahl von Projekten für Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten technisch begutachtet werden.

Die Geschäfte der zwei letztgenannten Kategorien betreffen über 80 Objekte, die eingehende Prüfung und zum grossen Teil Augenscheine an Ort und Stelle, oft auch die Aufstellung von neuen Projekten und Kostenberechnungen, sowie die Überwachung der Bauarbeiten erforderten. Es seien hiervon erwähnt: L Gesundheitsamt.

Absonderungs- und Desinfektionshaus in Samaden, Absonderungshäuser in Appenzell, Heiden, Trogeo. Flims, Zug, Meiringen und Samen.

562 U. Finanzdepartement.

Gutachten betreffend die Schätzung des Verkehrswertes der von der Nation alba n k angekauften Baukgebäude: ,,Bank in Zürich" und ,,Bank in St. Gallen".

///. Zollverwaltung.

Zolllokale in Bellerive. Cadrò, Lugano, Romanshorn, Genf und Poschiavo.

IV. Post- und Telegraphenverwaltung.

Postlokale in Bellinzona, Ouchy, Goldau, Basel-Missionsstrasse, Lugano-Paradiso, Ebnat-Kappel, Locamo, Brig-Bahnhof, Brunnen, Weggis, Urnäsch, Zofingen, Neu-Solothurn, Chaux-de-Fonds (Charrière), Zürich-Bahnhof Transit, Romanshorn, Bischofszell, Aubonne, Ilanz, Vevey-Bahnhof, Aigle, Wallenstadt, Zürich-Aussersihl, Moudon, Rheinfelden, Baux-Vives, Emmishofen, Brugg, Leysin, ZürichHottingen, Zürich-Riesbach, Zürich-Wollishofen, Gelterkinden, Château-d'Oex, Luzern-Haldenstrasse, St. Moritz, Kilchberg, Cham, Weinfelden, Les Brenets, Thalwil, Ruswil, Lugano (altes Postgebäude), Basel-St. Johann, Pruntrut-Stadt, Zürich-Wiedikon, Bergün, Lausanne-Bahnhof, Domodossola, Nyon, Basel-Gundoldingerquartier, Locle, Schönen werd, Luzern-Grossstadt, Rorschach, Aarburg, Mels, Baden, Luzern-Bahnhof (Dienstgebäude), BernKirchenfeld, Neuenburg-Ecluse, Pruntrut-Bahnhof, Plainpalais, Seebach, Disentis und Niedergerlafingen.

Mit der Anordnung und Durchführung der Dekorationen im Bahnhof Brig anlässlich des Empfanges des Königs von Italien war unsere Baudirektion beauftragt.

Über den Stand der Angelegenheit betreffend das auf dem Platze zwischen der Bundesgasse und der Kleinschanzenpromenade in Bern zu erstellende Weltpostdenkmal geben unsere Ausführungen in der Botschaft betreffend das Budget pro 1907 nähern Aufschluss.

E. Gebäudeassekuranz bietet zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

563

F. Mobiliarwesen.

Die Neuanschaffungen an Mobiliar für die Zentral Verwaltung und dessen Untei'halt fanden nach Massgabe des bewilligten Kredites statt.

Über das Mobiliar sämtlicher Abteilungen der Zentralverwaltung wurde während des Berichtsjahres ein neues Inventar aufgenommen, verbunden mit einer Neuschätzung.

G. Beschaffung von Bureaulokalen für die eidgenössische Zentralverwaltung und Hausdienst.

Als Ersatz der jetzigen Bureaux der ßundesanwaltschaft, deren Miete auf 1. Mai 1907 zu Ende geht, mussten in der Nähe der Bundeshäuser passende Lokale gesucht werden. Diese wurden in dem neu erstellten Hause an der Ecke Inselgasse-Münzgraben gefunden.

Wegen Platzmangel in den Magazinen des Sanitätsdepots im Gebäude Nr. 76 an der Spitalackerstrasse in Bern musate für dieses im anstosseuden Hause Nr. 74 ein weiteres Magazin gemietet werden.

Nach dem Bezüge des neuen Miinzgebäudes auf dem Kirchenfeld sind die Lokale im alten Münzgebäude an der Inselgasse der administrativen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung zur vorübergehenden Unterbringung von Fahrrädern und Schanzzeugmaterial zur Verfügung gestellt worden.

Die Oberzolldirektion konnte Ende des Jahres die umgebauten Lokale im Gebäude Nr. 10 an der Bundesgasse beziehen; durch den Umzug wurde das anstossende Haus Nr. 12 frei und es wurden in demselben alsdann die vorgesehenen Umbauten in Angriff genommen.

Wir sahen uns veranlasst, der Nationalbank das alte Kantonalbankgebäude an der Bundesgasse bis nach Erstellung des ÜTeubaues für die erstere gegen einen jährlichen Mietzins von Fr. 25,000 zu vermieten. Infolgedessen musste die beabsichtigte Dislokation des Inspektorates der schweizerischen Emissionshanken und je einer Sektion der technischen und der administrativen Abteilung des Eisenbahndepartements vorläufig unterbleiben.

Der Haus-, Zimmer-, Heizer- und Nachtwächterdienst in den Gebäuden der eidgenössischen Zentralverwaltung gibt uns zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

Der Gärtnerdienst wird infolge der Besorgung der Anlagen beim neuen Münzgebäude neuerdings ein etwas ausgedehnterer.

564

XV. Porstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

G e s e t z g e b u n g . Durch Dr. jur. C. Dux, Advokat in Oberriet (Kanton St. Gallen), wurden dem Bundesrat mit Schreiben vom 30. Juli 1906 Petitionen von 122 waldbesitzenden Korporationen der Kantone Schwyz, Zug, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh., St. Gallen, Graubünden und Thurgau übermittelt, dahingehend, es möchte der Artikel 10 der bundesrätlichen Vollziehungsverordnung vom 13. März 1903, bezw. 30. November 1904, zum Bundesgesetz über die Forstpolizei in der Weise abgeändert werden, dass die Art der Abgabe sog. Loshölzer (Holzteile), sowie die Aufarbeitung und Verarbeitung des Holzes freigegeben, immerhin aber die bezügliche forstamtliche Oberaufsicht beibehalten werde.

Hierauf haben wir erwidert, der letzte Absatz des erwähnten Artikels 10 besage ausdrücklich, dass der Bundesrat, in Berücksichtigung aueserordentlicher Verhältnisse, Ausnahmen von den Bestimmungen desselben gestatten könne, j e d o c h nur auf G e s u c h e von K a n t o n e n h i n , welche Bestimmung in der Eingabe nicht berücksichtigt werde. Der Bundesrat habe daher den obgenannten Kantonen von der Eingabe Kenntnis gegeben und sie um Mitteilung ihrer Stellungnahme in Sachen ersucht.

In den eingegangenen Rückäusserungen hätten sich die Kantone mit Art. 10 der bundesrätlichen Vollziehungsverordnung grundsätzlich einverstanden erklärt, mit dem Beifügen, dass demselben teilweise bereits Nachachtung verschafit worden sei, dass indessen der Durchführung hie und da Schwierigkeiten entgegentreten, welche Berücksichtigung verlangen und. daher ein nur allmähliches Vorgehen in Sachen ratsam erscheinen lassen.

Der Bundesrat habe diese Anschauungsweise gebilligt und verlange nur bei wichtigen Schul z Waldungen eine sofortige Ausführung des Artikels 10, was den Kantonen durch besondere Schreiben mitgeteilt werde.

Auf eine Abänderung des Artikels 10 im Sinne der Eingabe könne der Bundesrat nicht eintreten.

Im Berichtsjahr ist der Gesetzgebung folgender Kantone, in Vollziehung des Buridesgesetzes über die Forstpolizei vom 11. Oktober 1902, zum Teil unter gewissen Bedingungen die hierseitige Genehmigung erteilt worden :

565

1. unterm 16. Mär« derjenigen des Kantons Schwyz, 2.

, 19. ,, ,, ,, ,, Obwalden, 25. Mai ,, ,, ,, Glarus, 3.

4.

17. ,, ,, ,, ,, St. Gallen, 5.

25. ,, ,, ,, ,, Genf (Forstpolizeigesetz).

Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Nid waiden, Zug, Solothurn, Appenzell A.-Rh. und I.-llh., Thurgau, Tessin, Wallis und Neuenburg haben ihre forstliche Gesetzgebung noch nicht in Einklang mit derjenigen des Bundes gebracht und wurden daher wiederholt eingeladen, der Vorschrift in Art. 50 des Bundesgesetzes nachzukommen.

F o r s t p e r s o n a l . Auf Ende 1906 war der Stand der höhern Forststellen, zu deren Bekleidung der Besitz eines forstlichen Wählbarkeitsausweises verlangt wird, folgender: a. beim eidgenössischen Oberforstinspektorat, an der eidgenössischen Forstschule und an der Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen 12 b. bei den Kantonen (l Stelle vakant) 139 c. ,, Gemeinden und Korporationen (l Stelle vakant) 45 Zusammen 196 (1905: Ï85) Unter lit. b sind die Stellen der Adj unkte von 6 Kreisoberförstern des Kantons Bern mit aufgenommen.

Da verschiedene dieser Stellen in der Hand der nämlichen Beamten liegen, setzt sich der Etat des wissenschaftlich gebildeten Forstpersonals wie folgt zusammen: a. Eidgenössische Beamte 11 b. Kantonale Beamte 138 c. Beamte von Gemeinden und Korporationen . . . 39 Zusammen 188 (1905: 175) Der Kanton Genf hat nur 2575 ha. Waldareal, wovon bloss 208 ha. an öffentlichen Waldungen, und besass bisher keine Forstbeamten, hat nun aber, einer Einladung des Bundesrates nachkommend, einen kantonalen Forstinspektor angestellt.

Die Besoldungen und Taggelder der höhern und untern Forstbeamten, an welche Bundesbeiträge verabfolgt wurden, und die Bundesbeiträge an dieselben beliefen sich im Berichtsjahre auf:

566

Be

iSrnd B--**· Fr.

Fr.

1. Für das höhere Forstpersonal a. der Kantone b. der Gemeinden und Korporationen 2. Für das untere Forstpersonal mit einer Besoldung von wenigstens Fr. 500 . .

553,435. --

168,225. 33

138,693.80

17,607.43

884,398. 29

126,016.83

Zusammen

1,576,527. 09

311,849. 59

(1905 : 1,435,553. 58

284,954. 31)

An die Kosten der Versicherung von Forstbeamten gegen Unfall, im Gesamtbetrage von Fr. 13,517. 47, wurden vom Bund beigetragen Fr. 4286. 58.

F o r s t l i c h e P r ü f u n g e n . Die forstwissenschaftliche Staatsprüfung an der Forstschule des eidgenössischen Polytechnikums haben 8 Examinanden bestanden.

6 Forstkandidaten wurde nach bestandener forstwissensehaftlicher und praktischer Staatsprüfung das Wählbarkeitszeugnis ausgestellt.

F o r s t k u r s e zur Heranbildung des untern Forstpersonals wurden mit Unterstützung des Bundes abgehalten : n. ForstJcurse.

1. I n t e r k a n t o n a l e r F o r s t k u r s in C h u r. II. Hälfte vom 17. April bis 14. Mai; Dauer 4 Wochen; 26 Teilnehmer.

2. I n t e r k a n t o n a l e r F o r s t k u r s in L e u b r i n g e n .

I. Hälfte vom 1. bis 27. Oktober; Dauer 4 Wochen; 24 Teilnehmer.

3. U n t e r f ö r s t e r k u r s in Z ü r i c h . I.Hälfte vom 17. bis 28. April ; Dauer 2 Wochen ; 27 Teilnehmer.

4. U n t e r f o r s t e r k u r s B e r n e r O b e r l a n d . Dauer 8 Wochen; I. Hälfte vom 16. April bis 12. Mai, 26 Teilnehmer; II. Hälfte vom 24. September bis 6. Oktober, 23 Teilnehmer.

5. W a l d b a u s c h u l e A a r g a u in L e n z b u r g . Dauer 6 Wochen; I. Hälfte vom 19. März bis 7. April, 27 Teilnehmer; .U. Hälfte vom 1. bis 20. Oktober, 26 Teilnehmer.

567

'6. U n t e r f ö r s t e r k u r s W a a d t in Y v e r d o n und Bex.

Dauer 8 Wochen; J. Hälfte vom 16. April bis 15. Mai; II. Hälfte vom 4. Oktober bis 3. November; 25 Teilnehmer.

b. Ersatzkurse.

1. I n t e r k a n t o n a l e r E r s a t z k u r s in Z o f i n g e n . Dauer 2 Wochen, vom 23. April bis 5. Mai; 17 Teilnehmer.

8. E r s a t z k u r s für B a n n w a r t e des B e r n e r Jura.

Dauer 2 Wochen, vom 7. bis 19. Mai; 23 Teilnehmer W a l d v e r m e s s u n g e n . N ach stattgefundener Prüfung durch die Abteilung für Landestopographie des eidgenössischen Militärdepartements erhielten folgende Triangulationen IV. Ordnung für Waldvermessungen unsere Genehmigung : 1. Kandergrund (Bern) mit 125 Punkten 2. WaldungenderOberallmeindkorporation Schwyz am Mythen und an der Rothenfluh . . .'

,, · 23 ,, 3. Ergänzungstriangulation der Waldungen am Buochserhorn (Nidwaiden) 8 ,, 4. Gemeinde Estevenens (Freiburg) . .

5. Gemeinden Praz, Lentigny, Onnens, Mannens, Grandsivaz und Corserey (Preiburg) [Abschlagszahlung] . . .

6. Südöstlicher Teil des Kantons Baselland (Abschlagszahlung) 7. Gemeinde Rümlingen (Baselland) [Abschlagszahlung] 8. Heinzenberg-Domleschg (Graubündea) 9. Bezirk Bernina (Puschlav) [Abschlagszahlung] 1.0. Gemeinde Wellhausen (Thurgau) . .

11. Patriziatswaldungen Dalpe (Tessin) .

12. Sammelgebiet der Wildbäche Venigo und Zarigo (Tessin)

,,

13

,,

,,

75

,,

,,

70

,,

,, ,,

10 155

,, ,,

,, ,, .,

294 9 28

., ,,

Total

n

1 « 821 Punkte.

An diese Arbeiten wurden an Bundesbeiträgen Fr. 12,715 verabfolgt.

568 Ö f f e n t l i c h e W a l d u n g e n wurden vermessen: im Kanton Bern . . . .

66,0» h a .

,, ,, Obwalden . . 1619,9*. ,, ,, ,, Nidwaiden . .

429,09 ,,, ,, Schaff hausen .

207,oo ,, ,, St. Gallen . .

14,88 ,, ,, Graubünden .

1015,oo ,, n Zusammen

3351,31 ha.

Zur Urbarisierung von Sehutzwaldungen erteilten wir, gestützt auf Art. 31 des Bundesgesetzes, an 8 Kantone für eine Fläche von 31,07 ha. unsere Genehmigung, nämlich: Zürich . . . .

l,5o h a .

Bern . . . .

0,96 ,, Baselstadt . . . l,80 ,, Schaffhausen . .

5,so ,, Appenzell A.-Rh.

0,o5 ,, St. Gallen . . . 0,5o ,, Graubünden . . 17,99 ,, Wallis . . . .

3,07 ,, Total

31,07 ha.

Nach Angaben der Kantone über ihr Waldareal beträgt dasselbe Ende 1906 für die gesamte Schweiz 881,339 ha. (1905: 878,541 ha.).

Die A u s s c h e i d u n g der S c h u t z w a l d u n g e n im Kanton Aargau wurde genehmigt und dem Kanton Genf gestattet, vorläufig von einer solchen Umgang zu nehmen.

Auf Schutzwaldungen haftende Dienstbarkeiten wurden im Berichtsjahre nach Tabelle I abgelöst: Beholzungsrechte . . . . 10 Weiderechte 7 Vermischte Rechte . . .

2 19 (gegen 30 im Vorjahre).

Die Ablösungsbeträge in Geld belaufen sich auf Fr. 14,751.39, die abgetretene Waldfläche misst 7,97 ha.

tabelle ì.

B

B D &.

n s

Zusammenstellung der Servitut-Ablösungen im Jahre 1906.

sT

Anzahl der im Jahre 1906 abgelösten Servitute.

Kanton.

01 CD

Wald- Behol- Weide- Gras- Streue- Vermischte rechte. zungsrechte. rechte. rechte. rechte. Rechte.

a

Jer rg

s

1

Bern

1

Total.

Ablösungsbetrag.

Abgetretene Waldfläche.

Fr.

ha.

2

1^675 --

I I .

Obwalden

--

4

Zug

--

--

2

4

4

Appenzell I.-Rh

--

Aargau Total

1

10

' --

--

--

4

1,435. 30

--

--

--

2

210.--

2

10

1,931. 09

1

9,500. --

19

14,751. 39

-- 7

-- 2

7,97

570 W i r t s c h a f t s p l ä n e . Der Instruktion des Kantons Bern für Einrichtung und Revision von Wirtschaftsplänen in den Staats-, Gemeinde- und Korporationswaldungen wurde unsere Genehmigung erteilt.

Provisorische und definitive Wirtschaftspläne sind im Jahr 1906 erstellt worden: a. Provisorische Wirtschaftspläne.

Revidiert Anzahl.

Fläche.

Neu erstellt

Kanton .

Bern . .

Luzern . .

Glarus . .

Baselland .

Graubünden Tessin .

Anzahl.

.

.

.

8

.

Total

Fläche.

ha.

1396

ha.

3 -- -- 3 1

-- 1001 64

15

2492

-- --

31 --

-- --

2 1

1032 234

3

1266

b. Definitive Wirtscliaftspläne.

Neu erstellt Anzahl. Fläche.

Kanton.

Hauptrevision Anzahl. Fläche.

ha.

ha.

Zürich .

Bern .

Luzern Obwalden Freiburg .

Solothurn .

Baselland .

St. Gallen Graubünden Aargau .

Thurgau .

Waadt .

Neuenburg

.

.

.

.

.

.

Total

6 1 1 1 2 -- 1 5 2 -- 2 3 --

608 10 59 51 531 -- 66 487 3913 -- 250 517 --

24

6492

Zwischenrevision Anzahl. Fläche.

--

--

28 -- __

15,774 -- __

-- 17

-- 2,623

-- -- -- 9 -- 1 ' 4

-- -- -- 1,556 -- 110 771

59

20,834

ha.

--

--

9 -- -- '

1342 -- --

-- -- -- -- 1

-- -- -- -- -- 182

-- --

10

-- -- -- 1524

571 Die neu angefertigten provisorischen und definitiven Wirtschaftspläne umfassen 8984 ha. ; die Revisionen erstrecken sich über eine Fläche von 23,624 ha.

Die H o l z n u t z u n g e n (Haupt- und Zwischennutzungen, Tabelle JJ) in den öffentlichen Waldungen sämtlicher Kantone, mit Ausnahme von Genf, betrugen 1906 : In den kantonalen Staatswaldungen . . . .

179,872 m3 ,, ,, Gemeinde- und Korporationswaldungen . 1,735,90!) fl Zusammen 1,915,781 m 8 (1905: 1,839,558 m3) K u 11 u r \v e s e n. Der Stand der Forstgärten war 1906 nachstehender : Forstgärten der Kantone 100,43 ha.

,, ,, Gemeinden und Korporationen . . 192,69 ,, ., ,, Privaten 18,73 ,, Zusammen 311,85 ha.

(1905: 315,74 ha.)

Aus diesen Gärten wurden zu Kulturen im Freien abgegeben : a. verschulte Pflanzen 19,488,226 Stück b. un verschulte ,, 3,163,432 ,, Zusammen 22,651,658 Stück (1905: 21,380,262 Stück) Zur Verwendung in Kulturen kamen, mit Inbegriff der aus dem Auslande eingeführten und den Besamungsschlägen enthobenen : a. Nadelholzpflänzlinge 17,826,784 Stück b. Laubholzpflänzlinge 5,160,169 ,, (Tabelle III.)

Zusammen 22,986,953 Stück (1905: 22,704,570 Stück)

W a l d w e g b a u. Im Berichtsjahre haben wir, gestützt anf Artikel 25 und 42, Ziffer 4, des Bundesgesetzes, an 12 Waldwegbauten in einem Gesamtkostenbetrag von Fr. 107,123.76

572 (1905: Fr. 31,960.72) einen Bundesbeitrag von Fr. 19,975.55 ausgerichtet (Tabelle 17). Wegen Unzulänglichkeit des Kredites konnten verschiedene fällige Beiträge nicht ausbezahlt werden und wurden infolgedessen in das Jahr 1907 herübergenommen.

34 Waldwegprojekte und 2 Projekte über Erstellung von Drahtseilriesen kamen 1906 zur Genehmigung. An die diesfälligen Kosten im Betrage von Fr. 291,507 wurden Beiträge von im ganzen Fr. 57,430.15 zugesichert (Tabelle V).

A u f f o r s t u n g e n u n d V e r b a u e . Unterm 1 9 . Dezember 1906 haben wir neue Vorschriften erlassen betreffend Entwurf und Anmeldung von Projekten über Aufforstungen, Verbaue, Anlage von Waldwegen und sonstigen ständigen Holztransporteinrichtungen in Schutzwaldungen, sowie zum Bezug von Bundesbeiträgen an ausgeführte .Projekte.

Die Gesamtkosten der 1906 mit Bundessubvention ausgeführten Entwässerungen, Aufforstungen und Verbaue belaufen sich nach Tabelle VI auf Fr. 512,796.58 (1905: Fr. 697,757.62) und die Bundesbeiträge an dieselben auf Fr. 299,824.04. Die wirklichen Ausgaben für obigen Zweck sind aber bedeutend grösser, infolgedessen sich auch die Bundesbeiträge höher belaufen würden, wenn der Budgetkredit dies erlaubt hätte. Ein Teil der Ausrichtungen an die Kantone musste daher auf das Jahr 1907 verschoben werden.

Zur Genehmigung gelangten ausserdem 73 von Kantonen angemeldete Aufforstungs- und Verbauprojekte im Kostenvoranschlag von Fr. 1,608,139.32, an welche Bundessubsidien im Betrage von Fr. 1,030,640.43 zugesichert wurden (Tabelle VII).

i

Tabelle II.

Ordentliche und ausserordentliche Holznutzungen in den öffentlichen Wali ungen im Jahr 1906, Gemeinde- und Korporationswaldnnj 'PH eu

Staatswaldungen Ktintoii Haupt-

ZwischenNutEung.

m3

Zürich Bern Uri .

Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zuö' Freiburg Solothurn Baselstadt Basellandschaft . . . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf .

. .

. .

Total

m3

Total.

m3

Haupt-

ZwischenNutz ung.

ms

m3

Total

Tota] ·

Haupt-

m3



ZwischenNutz ung.

Total.

m3

m3

5,519

83,499 263,428 26,217 10,265 41,795 19,412 12,274 14,918 13,008 51,814 81,636 172 28.808 28,717 6,540 3,014 64,583 182,003 131,234 28,422 78,902 123,927 57,411 47,091

28,374 66,099 5,443 1,573 2,670 3,555 1,894 642 3,012 22,446 16,238 80 8,214 6,588 1,085 411 25,203 17,528 73,401 5,515 37 26,961 9,334 10,516

111,E73 329,^27 31,660 11,838 44,465 22,967 14,168 15,560 16,020 74,260 97,874 252 37,022 35,305 7,625 3,425 89,786 199,531 204,635 33,937 78,9j39 150,888 66,7|45 57,607

92,720 311,477 28,773 10,415 41,795 19,412 12,482 14,918 13,008 63,366 84,484 172 28,808 38,549 6,540 3,014 68,791 182,003 143,927 34,750 78,902 146,043 57,411 50,875

33,674 78,226 6,312 1,586 2,670 3,555 1,982 642 3,012 27,750 17,009 80 8,214 . "8.,-045 1,199 411 26,589 17,528 81,558 8,220 37 33,262 9,334 12,251

126,394 389,703 35,085 12,001 44,465 22,967 14,464 15,560 16,020 91,116 101,493 252 37,022 46,594 7,739 3,425 95,380 199,531 225,485 42,970 78,939 179,305 66,745 63,126

179,872

1,399,090

336,819

1,735,9 09

1,532,635

383,146

1,915,781

9,221 48,049 2,556 150

5,300 12,127 869 13

14,521 60,176 3,425 163

208

88

296

11,552 2,848

5,304 771

16,856 3,619

9,832

1,457 114

11,289 114

4,208

1,386

5,594

12,693 6,328

8,157 2,705

20,850 9,033

22,116

6,301

28,417

3,784

1,735

133,545

46,327

i

Zu Aufforstungen verwendetes Kulturi naterial im Jahr Î906.

1 Kanton.

Fichten.

Zürich

.

Lärchen.

Weißtannen.

Arven.

Andere Nadelhölzer.

Total.

Buchen.

4,410,650

595,040

5,005,690

4,975,690

30,000

495

53,130

42, 350

95,980

823,315

63,230

886,545

713.795

172,750

15

16, 350

16..650

68,320

14,100

82,420

82,420

31,825

10, 350

518,140

38,345

556,485

429,210

208,796

29,319

87, 372

42,775 116,991

203,308

122,479

325,787

325,787

128,890

13,430

2, 370 16, 000 ,

15,800

133,260

11,430

144,690

138,190

6,500

25,070

150,290

29,700

179,990

133,990

46,000

2

15,520

245,750

7,180

252,930

232,430

20,500

1

420,095

1,786,695

422,400

2,209,095

2,209,095

245,305

1,093,580

891,100

172,550

177,550

362,150

4,051,220

506,735

227,185

12,360

44,285

790,565

50,200

370

6,250

6,150

2,800

65,770

Schwyz

417,805

75,880

12,905

2,000

5,120

513,710

Obwalden

123,258

49,851

12,940

18,807

97,100

28,270

1,120

3,940 700

1,700

500

Zu»

Freiburg Solothurn Baselstadt

. . .

Basellandschaft Schaff hausen .

185,190 1,560,010

45,690

760

109,460

65,950

435,490

259,120

37,830

2,000 29,150

. . .

64,800

5,370

333,950

795,945

243,015

54, 320

297,635

848,275

1,200

3,200

14,000

roo

14,700

2,900

15,000

17,900

15,900

157,230

69,680

226,910

233,881

379,431

531,652

4, 590 )30 13, 170

44,210

321,350

152,221 i 2,990 1

191,170 502,652

324,340

292,790

31,550

9,500

136,163

·

136,163

88,363

47,800

71,480

867,940

97,630

965,570

892,390

73,180

22, 560

32,410

958,297

99,068

1,057,365

1,026,190

31,175

85 |

478, )25 76, 189

1,326,250

1,968,784

742,765

2,711,549

2,632,739

78,810

4910 Ì

103,478

262,164

70,797 i

332,961

252,026

80,935

50

26,100

451,251 207,035 | 2,971,175

440,631

10,620

2,839,350

131,825

1,010

109.040

87,020

42,480

14,160

52,630

894,090

8,970 58,310

8,780

310,247

192,068

48,625

1,024,955

537,693

624,225

83,050

50

140,281

1,385,299

129,590

28,777

12,875

58,241

229,483

9,550 848,225 26,989

5,609

St. Gallen

704,355

80,465

465,235

198,677

30, 550 35, Ì04

117,870

202,480 2,000

834

35,740

407

29,000

695

123,932

12,770

103,125

14,595

45,100

299,522

7,510

144, Î19

151,729

425,151

2,084,270

101,570

88,900

22,445

122,245

350,860

200, 585

551,745

2,764,140

174,160

7,500

122,135

12,000

20,500

2,419,430 336,295

3,500

16, >60

20,060

215,055

141,300

356,355

313,855

42,500

. . . .

341,150

26,174

6,591

432,980

44,815

46, 555

91,670

497,900

26,750

524,650

334,850

189,800

Total

11,856,937

17,826,784

3,090,865

2,069, Î04

5,160,169

19,692,958

3,293,995

22,986,953

21,465,303

1,521,650

Tessin Waadl Wallis Neuen bürg

1,789,000

126,663

12,681

. . . .

37,480 63,205

5, 770 i 86, 145

1,773

106,494

ThurgBiU

9,750

106

Appenzell I.-Rh.

59,065 _ |

Genf i i

3,058,046 j 1,214,328 :

473,804

1

237,410

39,820

239,370

Aargau

1,330

45

5,770

280,130

12,400

127,275

9,070

297,771

24,441

23,900

5

154,920

4,460

48,588

. . . .

8,710

i

840

39,352

184,060

Appenzell A.-Rh.

Graubünden

16,100 300

kg594

954,470

1,034,380

8,670

Same.

505,040

2,304,590

1,700

von auswärts angekauft.

1,510,690

164,090

143,210

im Kanton erzogen.

1,641,900

1,251,700

. . . .

Total.

93,450

87,030

Glarus

1

Unverschulte Pflanzen.

1,548,450

1,100

Nidwaiden

Verschulte Pflanzen.

390,200

65,770

Uri

Total.

226, 110 !

449, 130

185,910

Luzern . . . .

Andere Lanbhölzer.

1 i

Von den verwendeten Pflanzen wurden

Total.

131,210

911,890

Bern

s

1 Lautolipl^er.

Nadelhölzer.

1,223.669

!

j .

i ;

n\ 65 ; 205

976

1

j i i

110 | i' i 9,517 1

Tabelle IV.

Ausrichtung von Bundesbeiträgen an ausgeführte Waldwegebauten im Jahr 1906.

Kostenbetrag.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Fr.

1 .Trebsental, den Korporationen Lachen, Altendorf und Galgenen O b w a l d e n : 2. Waldi-Schlatt, den Korporationen Schwendi, Ramersberg und Privaten 3. Stebnet-Lindligraben, der Korporation Lungern-Obsee . .

S o l o t h u r n : 4. Fallern-Bürenkopf, der Gemeinde Grenchen (Abschlagszahlung) St. G a l l e n : 5. Fluppi-Lochhofwald, des Staates . . .

Graubünden: 6. Thürlis, der Gemeinde Fläsch . . .

7. Grüner Wald, d e r Gemeinde Filisur . . . . . .

8. Mittenberg-Montalin, d e r Stadt Chur . . . . . . .

9. Uellbrückli-Lärchwald, der Gemeinde Malans . . .

Waadt: 10. Monts de Bex I, des Staates . . .

11. Naz, der Gemeinde Baulmes . . .

N e u e n b u r g : 12. Bois noir, d e r Gemeinde Corcelles . . . . . . .

Total

Bundesbeitrag.

Fr.

S ch wy z :

22,200. 65

4,000. --

2,073 50 5,840. 73

414. 70 876. 10

27. SOO.

5,500. -- 397.76 2,651. 75 4,027. 88 800.-- 6,186. 60 1,237. 32 9,590. 25 1,640. -- 843. 50 4.217. 45 12,907. 80 2,581. 56 782. 16 3,910. 80 902. 45 ö,016. 35 107,123. 76 19,975. 55

W

-3

W

W -a £t

Tabelle V.

Zusicherung von Bundesbeiträgen an angemeldete Waldwegbauprojekte und Drahtseilriesen im Jahr 1906.

Kostenvoranschlag, Fr.

1. B e r n :

3 Projekte : Jorat, der Burgergemeinde Leubringen ; Nidauberg, der Burgergemeinde Nidau ; Folpotat, des Staates Bern und der Gemeinde Soulce

2. L u z e r n : 3. S c h w y z :

4. B a s e l l a n d : Übertrag

Bundesbeitrag.

Fr.

38,900. --

7,780. --

Längenbach-Großscbeidegg, des Staates Luzern

2,500. --

500. --

3 Projekte : Duliwald, der Landeskorporation Einsiedeln ; Brunnenwald, der Korporation Wangen ; Stalden-Oberbrunnenwald, der Korporation Tuggen

25,100. --

5,020. --

4,700. --

705. --

l Projekt:

\ Projekt : 8 Projekte

Meiersberg, der Bürgergemeinde Oberdorf Übertrag

71,200. -- 14,005. --

Übertrag 8 5. S c h a f f h a u s e n : 2 6. St. G a l l e n : l 7. G r a u b ü n d e n : 17

Übertrag

Projekte

KostenEundesvoranschlag.

beitrag.

Fr.

Fr.

Übertrag 71,200. -- 14,005. --

6,700. -- 1,005. -- Projekte: Hohlenbaum und Breitenbühl, des Staates . . .

4,764. -- 952. 80 Projekt: Staudnerberg, Gemeinde Grabs Projekte: Spignas, der Gemeinde Rhäzilns; AreliaCarfrils, der Gemeinde Haldenstein ; Grüner Wald, der Gemeinde Filisur (Nachtragsprojekt); Tgaloins-Salums, der Gemeinde Bonaduz ; Uaul da lac miert, der Gemeinde Rhäzüns; Unter Grünwald-Hinterm Stein, der Gemeinde Filisur ; Pigni-Plang di Lai, der Gemeinde Brienz ; Höf-Steinwald, der Gemeinde Mastrils ; God-God, der Gemeinde Scanfs; Plan Fontanas, der Gemeinde Tarasp ; Bannwald-Trittwald, der Gemeinde Igis; Oldis, des Bistums Chur \ Ziegelboden, der Gemeinde Filisur ; Dusch-Pardella, der Gemeinde Paspels; Grüner Wald, der GemeindeFilisur(II. Nachtragsprojekt); Oberer Malienserweg, der Gemeinde Trins; Chavrà, der Gemeinde Schieins 84,468. -- 16,813. 60

28 Projekte

Übertrag 167,132. -- 32,776. 40

w.

w

Ot

-J 05

Übertrag 8. T es si n:

28 Projekte

4 Projekte: Côte de Châtel, der Gemeinde Isle; Monts de Bex II, des Staates; Panier, der Gemeinde Vallorbe ; la Côte, der Gemeinde Concise

10. N e u e n b u r g :

Total

Bundesbeitrag.

Er.

Er.

Übertrag 167,132. -- 32,776.° 40

2 Projekte: Drahtseilriese Val Mal vaglia, des Patriziates Mal vaglia; Drahtseilriese Davesco-Soragno, des Patriziates Davesco-Soragno . . .

9. W a a d t :

Kostenvoranschlag,

8,400. --

99,775. -- 19,733. 75

2 Projekte: la Jeune Côte et le Ceraie, der Gemeinde Cressier und Korporation St. Martin ; Grand Bois noir, der Gemeinde Verrières . . 16,200. -- 36 Projekte

1,680. --

3,240. --

Total 291,507. -- 57,430. 15

Tabelle VI.

Ausgerichtete Beiträge an ausgeführte Aufforstungs- und Verbauprojekte pro 1906.

(Die mit einem * bezeichneten Projekte erhielten Abschlagszahlungen.)

Fr.

Beitrag aus der Bundeskasse.

Fr.

51,200. 90

29,757. 09

Kostenbetrag.

1. B e r n :

lOProjekte: Trachtbachgebiet*, Dürrengrind G-rätli*, Schlagbächlein, Schwendeligraben, Schwelligraben *, Ruhrleginen *, Südhang ob dem Dorfe Saxeten*, Traubachgebiet*, Stalden u. Bühlgraben, Kohleren

2. L uz e r n:

1 Projekt: Rohreggli

.

1,476. 72

886. 03

3. S c h w y / :

2 Projekte : Karten-Dachsenen Schlipfgebiet, Kirchenwald

5,944. 42

3,564. 39

9 Projekte: Quellgebiet des Sachseier Dorf bâches ', Fluhweidli-Miselnzug*, Wengli-Palmerts*, SchoffeldHorweli*, Einzugsgebiet des Rotmoosgrabens*, Einzugsgebiet des Blattibaches *, Einzugsgebiet des Mehlbaches*, Rotmoosgraben II*, Unterhornalp (Eybachgebiet)*, 110,091. 71

73,091. 48

Übertrag 168,713. 75

107,298. 99

4. Ob w a l d en:

1

Vf

-±i

-3

Kostenbetrag.

5. N i d w a l d e n : 6. G l a r u s :

Fr.

Übertrag 168,713. 75 2 Projekte: Krumm- und Ahornzug II, Ischenberg 7,305. 59

Beitrag aus der Bundeskasse.

Fr.

107,298. 99

4,272. 93

7. Zug:

3 Projekte: Buch wald - Bruch , Dollrunslöcher , Kalberweid 2 Projekte: Langeuegg, Vorder Mangeli

8. F r e i b u r g :

1 Projekt: Grand Paine (Höllbach JH)*

9. S o l o t h u r n :

2 Projekte: Rainallmend*, Schützenmatt* .

7,000. 55

10. B a s e l l a n d :

1 Projekt: Wanne

1,269. 60

750.

11. S t. Gr a 1 1 e n :

7 Projekte: Kapf, Tanne, Bechtenwald, Schlattberg, Hinterbromegg *, Dürrenwald, Dürrenbach*

22,101. 84

12,406. 93

13 Projekte : Heuries-Steinries, Wolf boden-Rottritt *, am Tschuggen*, ob Ramplanas, Schetga, Ligniu, La Ragada, Muot*, Platulai, Brentsch Nairs-Putschils, Unter Fetan, V i a bella*, Laret . . . . 102,736. 05

51,729. 41

Übertrag 384,726. 20

220,591. 29

12. G r a u b ü n d e n :

.

. .

7,898. 91 8,033. 32

3,696. 18 4,144. 75

59,666. 59

33,539. 97 2,752. 13

Beitrag aus der Bundeskasse.

Fr.

Kostenbetrag.

Fr.

14. W a a d t :

Übertrag 384,726. 20 22 Projekte: Alle Gannelle ed in Bolla, Torrente Froda e Pizzo Molare*, Alpe Scinfus e Paura Airolo (Sasso Rosso) *, Bacino del Torrente Formigario*, Ruine della Bianchina*, Ruine di Osco*, Vallaseia*, Paura di Vigera*, Boscone di Moleno*, PràMairano B*, Leggiuna B*, Sul Sasso, Roverina, Ravoira*, Torrente della Pentium*, Riale di Carcale*, ValTrodo*, alle Motte di Aquino*, Fianca*, Frane sotto i monti della Moneda*, Frane di Corticiasca*, Sorgenti dell'acqua potabile di Lugano (Val disello)* . . .

95,325. 23 1 Projekt: Ufer der Basse Gryonne 2,440. 80

15. W a l l i s :

1 Projekt: Scion Golatez et Faces*

16. N e u e n b u r g :

3 Projekte: Joux Pélichet*, Boulevard du Petit Château, à la Grecque

13. Tessiti:

220,591. 29 .

56,387. 88 1,220. 40

21,248. 25

16,647. 60

9,056. 10

4,976. 87

Total 80 Projekte 512,796. 58

299,824. 04 dt -J

<£>

Tabelle VIL Angemeldete und genehmigte Aufforstungs- und Verbauprojekte pro 1906.

(Die mit einem * bezeichneten Projekte betreffen Nachträge zu den bereits früher genehmigten Projekten.)

Beitrag Kostenbetrag.

aus der Bundeskasse.

Fr.

Fr.

1. Z ü r i c h : 2. B e r n :

3. L u z e r n : 4. U r i : 5. S c h w y z :

6. O b w a l d e n : 7. N i d w a i d e n : 8. G l a r u s : 9. F r e i b ü r g :

2 Projekte : Fohlenweid, Oberer Beioher . . . .

11,529.-- 9 Projekte: Sefinen-Alp*. Allmendhubel II, Rutschgebiet Wengen II, Leimbach, Schyber-Wängli, Sudhang ob dem Dorfe Saxeten (unterer Teil), Risbachrieseten, Kohleren, le Groboechet Chaignons la Perche 103,578. 90 2 Projekte : Rümliggebiet, ßomooser Hochwald . . 814,012. 45 25,400. -- 3 Projekte : Schartiwald *, Gurschen *, Gillenzug .

5 Projekte: Klosterwald, Blasbalg-Rossboden, Gemsch, 50,302. 60 Bannwald im Taubenmoos, Kirchenried 19,450. -- 2 Projekte: Seh wand schliere, Rotmossgraben II* l Projekt: Martinsgründ 25,000. -- 6 Projekte: Klein Fritzen und Goldigenberg, Facht, Stelliboden, Märchtliplanke, Wildheuzüge im Ruoggiswald, Kalberweid 52,850. -- 7 Projekte: Grand Peine (Höllbach IH)*, Großried SchweinsbergSchmutzli(HöllbachV), Rathvel,Au Revers du Plan du Mont, Les Villeux et la Mossettaz. Gite à Bas aux Cerniettes à la Quartenoudaz, les Fonds et la Fayère 141,300. -- Übertrag 1,243,422.95

5,714.

62,437. 53 527,183. 46 19,490. -- 36,787. 59 14,875. -- 17,428.-- 32,847. 50

94,678. 49 811,441.57

Kostenbetrag.

Fr.

Übertrag 1,243,422. 95 10. S o l o t h u r n : 8 Projekte: Krüttliberge, Schützenmatt*, lllmatt*, Allmend, Kuhweid, Hinterfluhmatten, Nesplenweid, Rainallmend 43,403. 85 11. A p p e n z e l l A.-Rh. l Projekt: Schwäbrig 2,300. -- 12. A p p e n z e l l I.-Rh. 1 Projekt : Kronberg-Jakobsalp 47,000. -- 13. G r a u b ü n d e n : 9 Projekte: Wolfboden-Rottritt*, Heuries-Steinries*, Kriegboden, Cumiera, Pasig da Bös, Plantulai, Arschaidas*, Scorsolo, Pian di Mezzo (Riale d'Arvigo) . .

72,683. 60 14. T e s s i n : 11 Projekte: Ruine di Osco*, Garolgie, Saleggi, Boscone di Moleno*, Torrente della Pentirmi*, Sopra il paese di Lumino, Valle di Pianturino, Riale di Carcale*, Frane sotto i Monti della Moneda*, Sotto l'alpe di Pietra Rossa*, Sopra la Cresta di Cozzo 133,980. 92 15. W a a d t : 2 Projekte: Aux Molliettes, la Coudre 21,370.-- 16. W a l l i s : l Projekt: Les Rottes 4,720. -- 17. N e u e n b u r g : 3 Projekte : Champ du Moulin, Joux Pélichet etc. *, Domaine Rössel 39,258. --

Beitrag aus der Bundeskasse.

Fr.

811,441. 57 21,469. 42 1,610. -- 28,843. 52,512. 80

82,912. 44 8,548. -- 2,360. -- 20.943. 20

Total 73 Projekte 1,608,139. 32 1,030,640. 43

üt

00

582 V e r s c h i e d e n e s . An den Schweiz. Forstverein wurde budgetgemäss ein Jahresbeitrag von Fr. 5000 ausgerichtet, nachdem uns derselbe die Vereinsrechnung von 1904/5, sowie den Voranschlag pro 1905/6 vorgelegt hatte.

Dem schweizerischen alpinen Museum wurde ein einmaliger Beitrag von Fr. 1000 übermittelt.

Ebenso erhielt die internationale botanische Vereinigung den ihr bewilligten Jahresbeitrag von Fr. 1000.

Die Beiträge an die Alpengärten Linngea in Bourg-St. Pierre, Kanton Wallis, Pont de'Nant und Rochers de Naye, Kanton Waadt, und Rigi-Scheidegg, Kanton Luzern, beliefen sich zusammen auf Fr. 4200.

Von der in Angriff genommenen Arbeit ,,Erhebungen über die Verbreitung der wildwachsenden Holzarten in der Schweiza ist die erste Lieferung, welche den Kanton Genf behandelt, erschienen.

Die Einmessungen verschiedener Gletscherzungen fanden auch im Berichtsjahre durch die betreffenden kantonalen Forstbeamten statt. Die Ergebnisse wurden der schweizerischen Glelscherkommission Übermacht.

B. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Unterm 20. August 1906 haben wir, im Einverständnis mit den betreffenden Kantonen, eine neue Verordnung über die Jagdbannbezirke für das Hochgebirgswild erlassen, nachdem diejenige vom 13. August 1901 mit dem 1. September 1906 abgelaufen.

Wir haben jedoch, gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 24. Juni 1904, die Gültigkeit letzterer Verordnung bis den 7. September 1906 verlängert, so dass die neue Verordnung erst mit diesem Datum auf 5 Jahre in Kraft getreten ist.

In die neue Verordnung wurden die Bannbezirke, der Kantone Bern, Uri, Ob- und Nidwaiden, Schwyz, Glarus (bezüglich des Bezirks Wiggis-Hirzlikette), Appenzell A.- und I.-Rh. und St. Gallen unverändert aus der früheren Verordnung herübergenommen und ebenso die Bannbezirke Traversina und Bernina des Kantons Graubünden und Simano des Kantons Tessin. Dagegen fanden Verlegungen der Grenzen oder Neuumschreibungen

583 statt bei den Bezirken der Kantone Wallis und Neuenburg, ferner beim Bezirk Dent de Broc des Kantons Freiburg, Piz d'Aela des Kantons Graubünden, Campo Tencia des Kantons Tessin, DiableretsMuveran des Kantons Waadt. Der Bezirk Kärpfstock des Kantons Glarus wurde infolge eines Beschlusses der Landsgemeinde vorläufig fallen gelassen.

Nach der neuen Verordnung hat sich die Anzahl der Bannbezirke von 21 auf 20 und die Gesamtausdehnung derselben von 1789 auf 1581 km2 vermindert, ebenso die Anzahl der Wildhüter von 42 auf 40. Die fixen Besoldungen und Taggelder derselben beliefen sich 1906 auf Fr. 38,716. 20 (1905: Fr. 39,380), die übrigen Ausgaben für die Wildhut (Unfallversicherung, Bewaffnung, Munition, Wohnungs- und Kleidungsentschädigung, Schussprämien, zeitweise Aushülfe und Verschiedenes) auf Fr. 7766. 85. Im ganzen wurden somit von den Kantonen für die Wildhut in den Bannbezirken Fr. 46,483. 05 (1905: Fr. 46,911) verausgabt, woran sich der Bund mit einem Drittel oder Fr. 15,494.34 (1905: Fr. 15,637) beteiligte.

Die Frevelanzeigen stiegen auf 101, gegenüber von nur 46 im Jahre 1905, die Erlegung von Raubzeug betrug 944 Stück (1905: 1067), wovon 586 Haar- und 358 Federwild (Tabelle VIII).

Zu bedauern ist, dass in zwei der Jagd geöffneten Teilen von Bannbezirken das sich da stark angewachsene Gemswild auf unweidmännische Weise niedergeschossen wurde.

Auf Veranlassung der Ortsbehörden der Gemeinden Ermatingen, Triboldingen und Gottlieben, Kantons Thurgau, wurden mit dem Grossherzogtum Baden Unterhandlungen wegen Abänderung des § 6 der Übereinkunft betreffend die Erlassung einer Vogeljagdordnung für den Untersee und Rhein vom 7, Dezember 1897 angeknüpft, welche dazu führten, dass die Jagdzeit für die Wasserjagd abends um eine Stunde verlängert wurde, wogegen jeder Jäger, welcher */2 Stunde nach Schluss der Jagdzeit mit der Jagdflinte auf dem gemeinsamen Jagdgebiet betroffen wird, als strafbar erklärt wurde.

Diese Abänderung der Vogeljagdordnung wurde durch den in Sache allein beteiligten Kanton Thurgau im kantonalen Amtsblatt bekannt gemacht und trat den 1. Januar 1907 in Kraft.

Art. 10 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz besagt: ,,Die Jagd auf Schwimmvögel a u f S e e n ist von den betreffenden Kantotìen zu regeln"1 etc.

584

Nun haben einige Kantone Bewilligungen zur Jagd auf Enten auch auf Flüssen, während sonst geschlossener Jagd, erteilt, gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes, nach welchem die Kantone berechtigt sind, die Verfolgung schädlicher und reissender Tiere und bei allzu grosser Vermehrung auch des Jagdwilds, wenn dasselbe durch Überzahl Schaden stiftet, unter gewissen Bedingungen, während geschlossener Jagd anzuordnen oder zu erlauben. Die Kantone behaupteten, dass die Enten den in fliessenden Gewässern ausgesetzten oder dort auch natürlich vorkommenden Jungfischchen nachstellten und dadurch Schaden anrichteten.

Wir beauftragten hierauf drei Sachverständige aus verschiedenen Gegenden der Schweiz mit einem Gutachten über die Schädlichkeit der auf unseren Flüssen zahlreich vorkommenden Entenarten für den Fischbestand. Dieses lautete dahin, dass der Schaden ganz unbedeutend sei und eine ausserordentliche Bewilligung zum Abschuss von Enten nicht rechtfertige. Hierauf gestützt haben wir denn auch auf strikte Befolgung der Bestimmung des Art. 10 des Bundesgesetzes gedrungen.

Nachstehende Kantone haben im Laufe des Berichtsjahres ihre Gesetzgebung über die Jagd und den Vogelschutz mit dem Bundesgesetz in Übereinstimmung gebracht, so dass wir derselben, wenn teilweise auch nur bedingt, unsere Genehmigung erteilen konnten, nämlich die Kantone: Freiburg, Solothurn, Basel, Stadt und Landschaft, Schaffhausen, Thurgau, Wallis und Neuenburg.

Im Rückstande sind damit noch die Kantone Zürich, Luzern, Zug und Waadt.

Zur Inspektion kamen folgende Jagdbannbezirke: 1. Hut- und Urirotstock der Kantone Uri und beider Unterwaiden, 2. die 3 Bezirke des Kantons Wallis und 3. Montagne de Boudry-la Tourne des Kantons Neuenburg.

Die Berichte der Jagdinspektoren wurden den genannten Kantonen zu tunlichster Berücksichtigung der angebrachten Bemerkungen mitgeteilt.

Nach diesen Berichten sind die Wildhüter im allgemeinen angemessen besoldet und kommen als kräftige, tüchtige Jäger ihren Dienstpflichten mit Eifer nach. Bei einigen wenigen ist dies leider nicht der Fall und es leidet die Wildhut in den betreffenden Bezirken darunter wesentlich. In mehreren Kantonen wurden den Wildhütern zeitweise Gehülfen beigegeben.

Der Wildstand hat durchgehends zugenommen oder ist doch nirgends zurückgegangen. Häufig beobachtete- man Gemsrudel

Tabette Vllt

Wildhut in den Jagdbannbez irken im Jahre 1906.

Aoste» dei- "Wildhiit.

i

Tätigkeit der Wildhiiter.

Baiinl>ezÌT-lie.

Wild' EntErlegtes Raubwild.

hiiter, Fixe Unfall- ; Bewaffnung Zulage schädigung deren Frevel- ; Bes oldungen Versicherung i un(J fUr für FederAnzahl. anzeigen. Haaröde per per ; Ausrustunfl Munition. Wohnung und der wild.

wild.

Bezirk, j Kanton.

Kleidung.

i 1 i 1 km 2 Fr.

Fr.

Fr Fr.

Fr km 2 i Grosse

tfaiitou.

Name.

Ä. wiÄ-r. !

' Bern

1. Faulhorn (unverändert) ' 2. Kander-Kien-Suldtal (unverändert) . . .

i Luzern

Schratten-Rothorn (unverändert)

/ * 281 l 2

14 8

64 44

61 18

l 5 400.--

288.--

59

1

1

11

4

300.--

36.--

71

2

12

1

500.--

60.--

75

2

3

9

850.--

120.--

40

2

2

9

3

880.--

54.05

95.--

79

1

6

11

555.--

36.--

"20.--

12.60

3 1

34 32

60 60

}',266. 70

112.50

156.--

94.--

4 4

41 5

}*,783. 50

82.80

172 | 109

1

,

Uri Obwalden . . . .

Hutstock- Urii'Otstock (unverändert) . . . .

1

186

Nidwaiden . . . .

79

Schwyz

Silberen-Räderten (unverändert)

Glarus

\. Kärpfstoek (alter Bezirk) 2 . Wiggis-Hirzlikette (unverändert) . . . .

132 1 223 91

Freiburg

1. Schopfenspitze (alter Bezirk) 2. Dent de Broc (neuer Bezirk)

125 64 J 189

Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell l.-Rh.

St-Galien

. . . .

.

. . . .

27

l Säntis (unverändert) . . .

. . .

Waadt Wallis

Nouenburg . . . .

1. Graue Hörner (unverändert.)

2. Churfirsten (Wildasyl, unverändert)

{l

{ ?

{ Ì

9

1

18

92 13 | 105

i

{. Î

41 30 37 1 164 56

1 1 1 1

1. Campo Tencia (reduzierter Bezirk) 2. Simano (unverändert)

43 66 1 109

{ l

Diablerets-Muveran f alter Bezirk mit kleinerer Grenzverlegung)

77

;

schiedenes. i;

Total>

Bundesbei trag.

1

i i -i

!l

Fr.

Fr.

161.--

40.-

55.90

42.50

61.50

Fr.

44.30

Fr.

6,051.55

Fr.

2,017. 18

440.--

146. 66 :

560.--

186. 67

18.--

20.--

1,057. 10

352.37 -

31,--

60.--

1,120.05

373. 35

632. 60

210. 87

4,274. 10

1,424. 70

g

' 5

444.-

60.--

4

18

1

750.--

61.80

6 2

:

17 9

26 17

> * 140.--

132.--

068.--

159.--

g

28. .05

375.--

95.--

308.--

79.20

500.--

130.--

3,496. 30

1,165.43

27.50

542.--

180. 67

2,122.80

707. 60

63.25

5,152.15

1,717.38

4.20

4,347. 25

1,449.08

6,841.--

2,280. 33

3,994. --

1,331.33

3,271. 65

1,090. 55

2,580. 50

. 860.17

46,483. 05

15,494. 34

10.50

360.--

59.--

176.--

56.--

1255. --

199.15

198. 75

81.70

16

4 3

10 15

83.--

l'

2 4

7 64

27 23

}' 972.--

60.--

4

23

12

3 850.--

144.--

7 7 4

27 31 8

18 7 4

Ì 2 940.-- )

180.--

10 *

63

* 2 017.\

30.--

38,716.20

1616. 15

339.--

i l

77

4

120 140 1 355 ( 95

1. Montagne de Boudry (alter Bezirs) . .

2. Montagne de Boudry-la Tourne (neu ir Bezirk) , rp lotal

4.80

6

1

1. Spadlatscha (alter Bezirk) 2 . P i z d'Aela (neuer Bezirk) . . . .

3. Traversina (alter Bezirk)

1. Mont- Pleureur und Mont-Blanc de Seillon (abgeänderter Bezirk) 2. Mont- Dolent (abgeänderter Bezirk) .

3. Mont-Ruan (abgeänderter Bezirk) . . .

Ver-

1

. .

Graublinden . . . .

Tsüsin

. . . .

Zeitweilige Aushülfe.

i

.

59

106. 65

Schussprämien.

/ bis 6. September 1906 | vom 7. September J1906 an

2

{ ?

20 25

} *

{r

1789 1581

42 40

5 "

101

3.50

127.40

15.75

106.--

180.--

247. 50

462. 85

1731.30

1211.25

·

586

358

724.--

5.--

--1 1816.25 i

l i

205. 05

585

bis 50, ja sogar bis 100 und im graubündnerischen Bezirk Traversina bis 200 Stück. Auch die Murmeltiere vermehrten sich stark, so dass bei genannten beiden Wildarten in verschiedenen Bezirken ein Abschuss vorgenommen werden musste. Ein solcher fand auch in der vor einigen Jahren im Wildasyl Churfirsten neu gegründeten Murmeltierkolonie statt.

Der Rehstand erweitert sich immer mehr über die Schweiz, leidet aber sehr durch Wilderer und unter den alleinjagenden Laufhunden, gegen welchen Übelstand von einigen Kantonen energischer vorgegangen werden sollte.

Für das Federwild war das Jahr 1906 insofern nicht günstig, als das kalte Frühjahr die Brüten beeinträchtigte. Der Stand ·desselben blieb sich im allgemeinen so ziemlich gleich wie im Vorjahre.

Das Raubzeug wurde in den meisten Bezirken stark vermindert, und zwar auch durch Fallen, nur ausnahmsweise durch Gift.

Über Wildschaden in Bannbezirken sind uns keine Beschwerden zugekommen, obwohl derjenige der Rehe durch Fegen im Jungholz nicht unbedeutend ist. Das Auerwild schadet im Hochgebirge den Kulturen durch Abbeissen der Knospen. Von Krankheiten blieb das Wild verschont.

b. Vogelschutz.

Am 6. Dezember 1906 ist die in Paris den 19. März 1902 abgeschlossene internationale Übereinkunft betreffend den Schutz der der Landwirtschaft nützlichen Vögel in Kraft getreten. Wir haben bereits unterm 19. Oktober desselben Jahres eine diesfällige Bekanntmachung erlassen.

Verschiedenen, grösstenteils aus dem Kanton Tessin eingegangenen Gesuchen von Vogelliebhabern um Einfuhr von, unter dem Schütze des Bundes stehenden, Vögeln für den Käfig, haben wir grösstenteils entsprochen und uns mit der eidgenössischen Zoll- und Postvervvaltung diesfalls verständigt.

Durch die eidgenössischen Grenzwächter im Kanton Tessin, die dortigen Landjäger und Förster wurden im Berichtsjahr 12,005 zum Vogelfang verwendete Geräte konfisziert und zerstört. Hierfür wurden Prämien im Betrag von Fr. 240.10 ausgerichtet, welche der Bund und der Kanton Tessin zu gleichen .Teilen übernommen. Der Beschluss der Regierung des Kantons Tessin, nach Bumlesblatt. 59. Jahrg. Bd. II.

38

586 welchem die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet vorgekommenen Gesetzesübertretungen verantwortlich erklärt wurden, hat bisanhin leider noch nicht den gewünschten Erfolg gehabt.

Nach dem sämtlichen Kantonen mit Bulletin Nr. 19 vom 13. August 1906 mitgeteilten Verzeichnis war 23 Jägern, gemäss Art. 23, Ziffer 2, des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz und Art. 19 der Vollziehungsverordnung zu demselben, die Jagdberechtigung durch Urteile der betreffenden kantonalen Gerichte auf die Dauer von 2 bis 6 Jahren entzogen.

Die Grenzwächter brachten 61 Übertretungen des Jagdgesetzes zur Anzeige (1905: 77).

Die 4. Lieferung des Kataloges der schweizerischen Vögel ist gegenwärtig unter der Presse und kann nächstens erscheinen.

C. Fischerei.

In der eidgenössischen F i s c h e r e i g e s e t z g e b u n g fand im Berichtsjahr keine Änderung statt. Dagegen erteilten wir verschiedenen die Fischerei betreffenden kantonalen Erlassen und Vereinbarungen die Genehmigung.

Dem Kanton Obwalden erteilten wir, gestützt auf Artikel 4r letzter Absatz, des Bundesgesetzes über die Fischerei, bis auf" weiteres die Bewilligung zum Fang von Felchen im Sarnersee mit 10 Stück Grundnetzen von wenigstens 25 mm. Maschenweite, unter der Bedingung, dass diesem Fische während dessen Laichzeit das Fortpflanzungsmaterial, unter Kontrolle des Fischereiaufsehers, entnommen und zur künstlichen Fischzucht verwendet werde.

Das Gesuch eines angeblichen Inhabers von Fischereirechten auf dem Silsersee um Sistierung unseres die Fischerei in diesem See betreffenden Beschlusses vom 10. November 1905 und Anordnung einer weiteren Expertise in dem in der Eingabe gedachten Sinne wurde, nach Einvernahme des Kantons Graubünden, abgewiesen.

Gestützt auf Artikel 15, Absatz 4, des Bundesgesetzes, erteilten wir der Konkordatskommission für den Vierwaldstättersee die ausnahmsweise Bewilligung zum Fang von Hechten und Karpfen in diesem See durch patentierte Fischer mit Netzen und Bären von 6 cm. Maschenweite für die Zeit vom 15. April bis Ende Mai 1906, unter Voraussetzung einer genauen Kontrolle durch den betreffenden Fischereiaufseher.

587 Auf die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gestützt^ eiteilten wir Bewilligungen zum Hechtfang während der Frühlingssehonzeit: 1. dem Kanton Luzern, für den Hallwilersee, 2. ., ,, Zug, ., ,, Zugersee, 3. ,, ,, Waadt, ,, ,, Joux-See.

Dem Ansuchen der Gemeinde Andeer, um Genehmigung eines F i s c h e r e i v e r b o t s in dem Sinne, dass die Netzfischerei im Averserrhein und im Hinterrhein vom Zusammenfluss dieser beiden Gewässer talaufwärts auf Gebiet der Gemeinde Andeer auf 5 Jahre verboten und die Angelfischerei daselbst in der Weise beschränkt werde, dass dieselbe nur vom 15. Juni bis 15. September und auch dann nur am Dienstag und Samstag ausgeübt werden dürfe, haben wir entsprochen.

Unterm 20. Juni wurde dem Kanton Neuenburg die V e r l ä n g e r u n g d e r S c h o n z e i t des Krebses im ßied des Ponts gestattet und dem Kanton Schwyz, den 14. Dezember, die Verlängerung der Forellenschonzeit in den fliessenden Gewässern des Kantons.

Auf Wunsch des Fischereibevollmächtigten für Holland, Herrn Dr. P. C. Hoek, haben wir statistische Erhebungen über die Gewinnung und künstliche Erbrütung von Lachseiern in der Schweiz in den Jahren 1899/1905 angestellt und dem Gesuchsteller übermittelt.

Der niedrige Wasser stand im D o u b s hat uns veranlasst, gemeinschaftlich mit Frankreich besondere Massnahmen zum Schütze des Fischstandes in diesem Grenzgewässer zu ergreifen.

£1 Die mit I t a l i e n unterm 13. Juni 1906 abgeschlossene revidierte F i s c h e r e i k o n v e n t i o n wurde von beiden Staaten ratifiziert und tritt den 1. Februar 1907 in Kraft, nach Annahme einer Zusatzerklärung, laut welcher die Artikel 26, 27 und 28 der Übereinkunft aufgehoben und durch einen neuen Artikel 26 ersetzt werden, dahingehend, dass, in bezug auf das Strafverfahren bei Übertretungen der Konvention, die Zusatzübereinkunft zwischen den zwei Staaten vom 8. Juli 1898 in Kraft verbleibe.

F i s c h e r e i a u f s i c h t . Die Zahl der kantonalen Fischereiaufseher belief sich Ende 1906 auf 208, somit auf 12 mehr als im ·vorausgegangenen Jahre. Sie waren von 18 Gehülfen zeitweise unterstützt. Die Besoldungen, Taggelder und Reiseentschädigungen der Aufseher beliefen sich auf Fr. 77,735. 85 (1905 :

588

Fr. 77,070.61). Der Bund trug an diese Ausgaben die gesetzliche Hälfte, Fr. 38,867.92, bei.

Fischereikurs wurde wegen Mangel an Beteiligung keiner abgehalten.

Zum A b s c h u s s kamen im Berichtsjahr folgende dem Fischstand schädliche Tiere : 46 Fischotter 68 Fischreiher, 86 Haubensteissfüsse, 178 Krähen.

Zusammen 378 Stück.

An diese Erlegung richteten die Kantone Prämien im Betrage von Fr. 1847 aus und erhielten hierfür vom Bund eine Subsidie von Fr. 816.10.

Die Anzahl der S c h o n r e v i e r e belief sich Ende 1906 auf 45 mit einer Flusslänge von 603 km. und einer Gesamtwasserfläche von 127,45 ha. (Tabelle IX).

F i s c h s t e g e . Der Regierung des Kantons Zürich haben wir den 20. Juli 1906 mitgeteilt, dass der Konzessionär für Erstellung eines Schützenwehres in der Limmat, oberhalb dem Kloster Fahr, Gemeinde Unter-Engstringen, zu verpflichten sei, allen Anordnungen unseres Departements des Innern in betreff der Erstellung eines Fischsteges genau nachzukommen.

Der Kleine Rat Graubündens hat, mit unserem Einverständnis, seinen Bescbluss vom 4. April 1902 auf weitere 5 Jahre erneuert, durch welchen von der Erstelluri^ eines Fischsteges an der Stauwehre bei Felsenbach vorläufig abgesehen, dagegen die Fabriken Landquart verpflichtet werden, dem Fischereiaufseher in bisheriger Weise auf ihre Kosten 30,000 Stück Jungfische (Forellen) oder, wenn es verlangt werden sollte, für den entsprechenden Betrag Sömmerlinge zwecks Einsetzung in die Landquart zur Verfügung zu stellen.

Auch mit bezug auf die Stauwehre am Ausfluss des St. Moritzer Sees, hat der Kleine Rat, nach Einholung unserer Ansicht, das Angemessene im Interesse .der dortigen Fischerei beschlossen.

Der Fischsteg beim Kraftübertragungswerk Rheinfelden, am schweizerischen Ufer, ist fertiggestellt. Es fehlt nur noch der vorgeschriebene, in dem dortigen Felsenriegel des Rhein bettes aus-

589 zusprengende Kanal zwischen dem Steg und dem Hauptstrom des Rheins, um den Fischen bei niedrigem Wasserstand den Zugang zum Steg zu erleichtern.

· Die Unterhandlungen mit dem Kanton Genf betreffend die dortigen Fischstege 'und das grosse, vorschriftswidrig konstruierte Gitter beim Turbinenhaus der Coulouvreniere haben leider noch zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.

Dem Kanton Neuenburg wurde für die Erstellung von Refugien in den Gorges de TAreuse im Kostenbetrage von Fr. 6163.60 ein Beitrag von einem Drittel oder Fr. 2054.53 zuerkannt.

F i s c h z u c h t . Die Anzahl der 1905/6 im Betrieb gewesenen Fischbrutanstalten belief sich auf 166 (1904/5: 163), die Fläche der Eierunterlage auf 444,oo m2, die Stückzahl der Brutgläser auf 337. Aus 83,348,500 Stück eingelegter Eier wurden 64,915,500 Stück Fischchen gewonnen, von denen, nebst 24,200 Stück Sommer- und Jährlingen, 64,318,500 Stück unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzt wurden (Tabelle X). Nach den verschiedenen Fischarten stellen sich die erbrüteten Fischchen wie folgt zusammen : a) Inländische Arten : Stück 906,300 72,500 2,032,000 6,892,100 4,255,900 3,073,500 46,322,300 1,122,000 12,000

Lachse Lachsbastarde Seeforellen Fluss- und Bachforellen . .

Röteli (Saiblinge) . . . .

Äschen Felchen Hechte Aale Sommer- und Jährlinge (Forellen) . . . .

Stück

24,200 64,712,800

b) Ausländische Arten : Regenbogenforellen Bachsaiblinge

.

.

.

142,200 84,700 -·

226,900 Zusammen

64,939,700

590

Der den Besitzern der Brutanstalten für Aussetzung obiger Fischchen zuerkannte Bundesbeitrag belief sich auf Fr. 27,630 (1905: Fr. 24,015).

0 An die Wiederbevölkerung der Bäche zu Rohr und Hunzeuschwil, Kantons Aai-gau, mit Krebsen wurde ein Beitrag von Fr. 18.35 ausgesetzt.

V e r s c h i e d e n e s . Der österreichisch-ungarischen Gesandtschaft in Bern wurde, in Antwort auf die Note vom 12. März 1906, mitgeteilt, dass die Schweiz sich gegenwärtig nicht in der Lage befinde, sich an der zu gründenden internationalen permanenten Fischereikommission beteiligen zu können.

Dem schweizerischen Fischereiverein wurde, gleich wie in früheren Jahren, ein Jahresbeitrag von Fr. 4000 ausgerichtet, über dessen Verwendung er sich ausgewiesen hat.

Tabelle IX.

Stand der Schonreviere auf Ende 1906.

Seen.

Kanton.

Bern

Bezeichnung des Schongebietes.

Flüsse und Bäche.

Uferlänge.

Fläche.

Flußläuge.

Fläche.

Totalfläche per Kanton.

km.

ha.

km.

ha

ha.

1. Kleine Aare bei Interlaken, von der Parkettfabrik bis zum Ntidelwehr .

0.50

10.50

Luzern

3. Baichen berg im Sempaehersee, zirka

Obwalden . . . .

4. Brunni- oder Kägiswilerbächli

2.00

5 . Giswilev-Aa

4.00

Nidwalden . . . .

6. Schongebiet bei der Achereggbrücke in Stansstad

3.80

2.jo

63.00

. . .

0.60

] Absolute Schonung.

1.70

>

2. Allaine und deren Zuflüsse, von Pruntrut bis Chavnioille . .

. . . .

Bemerkungen.

'

63.00

O.ao 1.00 0.80

7.80

7.60

11

n

T)

ÏI

11

11

Gebrauch der Angelrute gestattet.

Gebrauch der Angelrute gestattet,

wenn nicht gewerbsmäßig betrieben.

Glarus

7. Kleinlinthli bei Näfels, von dessen Ursprung bis zum Fabriketablissement d e s Herrn Örtly-Jenny . . . .

2.10

0.62

8. Dorfbach bei Näfels, von seiner Einmündung in den Mühlebach aufwärts bis zu seinem Ursprung . . .

0.75

0.07

9. Bodenwaldbach, von der RothausbrUcke in Mollis aufwärts bis zu seinem Ursprung, nebst Zuflüssen, inbegritöen das sogenannte Trümpybächli in Mollis .

2.30

0.60

10. Reitimattbach und Gnüsbach, von deren Ursprung bis zur Einmündung in die Linth

0.60

0.12

2.00 22.00 12.00

0.80

3.00

0.40

Gebrauch der Angelrute gestattet.

2.00

0.20

Absolute Schonung.

16. Meerenbncli in Mühlehorn

3.50

0.70

n

n

17. LinÜi von der Einmündung in den Wallensee bis zur Spinnerei und Weberei Mollis

6.00

2.40

11

T)

18. Sämtliche Zuflüsse der Sitter, vomfEinfluß des Hargartenbaches (Buchbach) bis zur Einmündung des Rotbaclies, einschließlich des Hargarten bâches (Buchbach)

lO.oo

1.00

1.00

11

19. Sämtliche innerrhodischeu Zuflüsse des Rotbaches, inbecmffen der Mendlebach

12.00

0.60

0.60

y>

11

4.BO

2.50

n

11

2.00

0.20

n

n

11. Krauchbach in Matt, von seiner Einmündung in den Sernft bis zur sogenannten Kesselwand 1 2 . Krauchbach, v o n d e r Kesselwand aufwärts . . . .

13. Niedernbach bei Schwanden 14. Sandbächli, Gießen in Oberurnen, Dorfbach aufwärts bis aum Hause des Schustermeisters Fridolin Noser .

15. Dorf bach in Oberurnen, vom Ursprung bis zum Hause des Schustermeisters Fridolin Noser

Appeneell A.- u. l.-Rh.

Appenzell L- lili. . .

Graubünden

20. Plessur auf Gebiet der Gemeinde Langwiea

.

. .

21. Pardislabäche, auf Gebiet der Gemeinde Paspels .

22. Rhein und Zuflüsse auf Gebiet der Gemeinden Sufers und Splüsen

23. Gewässer der Gemeinde Medels im Rheinwald

. .

24. Gewässer der Gemeinden Nufenen und Hintevvhein .

25. Gewässer der Gemeinden Ausser- und Innerferrera .

\

18.00 53.00 20.00

15.oo 6.00

1.00

30. Moësa, vom Wasserfall Cebbia bis y.ur BrUcke Gregorio, Gemeinde Misox . . . .

2.00

1.00

~3H. 'PesatiniTnd~55aftUssB, von Roucö-Bedretto abwärts bis vsur Einmündung des Ticinetto bei Chironico, letztern Inbegriffen

96.00

25.00

ö 00

200.00

·n 10.60

-n

·>·>

11

n n n n Absolute Schonung.

n

15

Fischerei am Dienstag, Donnerstag und Samstag gestattet.

Absolute Schonung.

n

253.50

n

4.00

n

Angelfischerei vom 15. Juni bis i 15. September an 2 Wochen- !

tagen gestattet.

i n

11 11 : Gebrauch der Angelrute im See vom Boote aus gestattet.

2.00

Einschränkung der Fischerei auf einen Tag pro Woche für Nichtberufsfischer.

Gebrauch der Angelrute vom 16. April bis 30. September gestattet.

Absolute Schonung.

9.60

1.80

33. Wildbach des Valle di Teucro, auf der Strecke von der Pianche di Navegna bis zum Langensee . .

2.00

0.30

7.00 73.00

14.20

3.00

1.50

1.50

0.45

T)

VI

·n

T.

11

-n

n

n

·n

n

35. Lavizzara und Zuflüsse im Val Maggia 36. Die Orbe in Vallorbe, zwischen dem Wehr ,,des Moulins11 und dem Wehr ,,Grandes Forges'1

41.oo

0.70

n

T)

Yl

11

Gebrauch der Angelrute gestattet.

Absolute Schonung.

37. Die Venoge, vom Wehr unter Denges bis zur Brücke

i

!

38. Die Venoge, vom Bewässerungswehr io ,,Praz Nové a , Besitz der Waisenanstalt Chappuis, bis zum Wehr in ,,Praz-Preveyre", Werk Lucien Clément . . . .

3 9 . D, i e Venogette, i n Isle . . . .

. . . .

S 1 40. Die Promenthouse, von der Kantonsstraße bis zum See 41. Die Broye in Payerne, von der Passerelle Vuary bis üiir Grenze des Waffenplatzes, resp. zum Kilometerstein Nr. 128 . .

42. Die Mebre, von der Brücke von Crissier bis zur Quelle 43. Der Nozon, vom Teich der Schmiede bis zur BrUcke

5.00 i

1.00

1.00

0.20

2.00

3.00

2.00

4.00

12.00

4.00

n

n

32. Leggiuna, im Valle Pontirone

--

n

Verbot der Netzfischerei, übrige

3.00

2.00

34. Navegna, vom Tenclrascasee aufwärts bis Crosa und Zuflüsse

Waadt

lO.oo

29. Moesa, von der Brücke St. Giacomo bis zürn Wasserfall Pignella, Gemeinde Misox

28. Gewässer der Gemeinde Silvaplana

-/essin---- .

120.00

11

Gebrauch der Angelrute gestattet.

2.40

9.00

27. Gewässer der Gemeinde Bivio

n

2.20

30.oo 25.00 12.00

26. Gewässer der Gemeinde Avers'

Absolute Schonung.

14.86

*

f

11

591

Politisches Departement.

I. Personelles.

Herr Heinrich Pasteur, von Prillj, ist zum Kanziisten II. Klasse gewählt worden.

II. Eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Zwei Referendumsbegehren sind eingelangt : das eine betraf das Bundesgesetz über die Errichtung einer schweizerischen Nationalbank, vom 6. Oktober 1905, das andere das am 30. März 1906 erlassene Bundesgesetz über die Ergänzung des Bundesstrafrechts, vom 4. Februar 1853 (Bestrafung der Verherrlichung von Verbrechen). Da ersteres Begehren nur von 28,109, letzteres nur von 28,874 gültigen Unterschriften unterstützt wurde, so fand keine Volksabstimmung statt.

Am 10. Juni hat das Schweizervolk über das Bundesgesetz vom 8. Dezember 1905, betreffend den Verkehr mit Lebensrnitteln und Gebrauchsgegenständen, abgestimmt. Bei einer Beteiligung von fast der Hälfte der sämtlichen schweizerischen Stimmberechtigten haben sich 245,397 Stimmen für das Bun-

592

desgesetz und 146,760 gegen dasselbe ausgesprochen. Wir verweisen im übrigen auf unsern Bericht vom 25. Juni 1906 (Bundesbl. 1906, IV, 119).

Für das Initiativbegehren um Einführung eines Art. 23bis in die Bundesverfassung, welcher dem Bunde die Kompetenz einräumt, über die Ausnützung der Wasserkräfte und über die Fortleitung und Abgabe der daraus gewonnenen Energie zu legiferieren, sind 90,434 Unterschriften eingelangt, wovon 378 sich als ungültig erwiesen haben. Dieses Initiativbegehren ist Ihnen mit unserem Berichte vom 10. Juli zugegangen.

III. Internationale Angelegenheiten.

1. Die Konferenz zur Revision der Genfer Übereinkunft über die Verbesserung des Loses der im Kriege verwundeten Soldaten, vom 22. August 1864, ist am 11. Juni in Genf zusammengetreten. Aus den Verhandlungen ist eine neue Konvention hervorgegangen, die wir Ihnen mit Botschaft vom 30. November (Bundesbl. 1906, VI, 1) zur Genehmigung unterbreitet haben.

2. Brasilien ist am 30. April und Kolumbien am 7. Juni der Genfer Konvention vom 22. August 1864 beigetreten.

3. Durch Note vom 21. März/3. April hat uns die russische Gesandtschaft das Programm der nach dem Haag einzuberufenden zweiten Friedenskonferenz mitgeteilt. Dieses Programm sieht vor : a. gewisse an der Übereinkunft betreffend friedliche Schlichtung internationaler Streitigkeiten vorzunehmende Verbesserungen, namentlich hinsichtlich des Gebrauches der Sprachen vor dem Haager Schiedsgericht, des Verfahrens der internationalen Untersuchungskommissionen u. s. w. ; 6. eine Ergänzung und genauere Fassung der Bestimmungen der Konvention über die Kriegsgesetze und Kriegsgebräuche, vom 29. Juli 1899 ; c. die Erneuerung der 1899er Erklärung betreffend dasWerfen von Geschossen und Explosivstoffen aus Luftballons ; d. die Ausarbeitung einer Konvention über die Gesetze und' Gebräuche des Seekrieges. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden :

59S

,

Beschiessung von Häfen, Städten und Dörfern durch eine Kriegsflotte, Legung von Torpedos u. s. w. ; Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe ; Behandlung des Privateigentums der Kriegsparteien im Seekriege ; Fristen, die den Handelsschiffen zu gewähren sind, um nach der Eröffnung der Feindseligkeiten die Häfen des Gegners oder der Neutralen zu verlassen ; Rechte und Pflichten der Neutralen zur See, u. a. die Fragen, was ist Kriegskonterbande, wie sind die Schiffe der Kriegführenden in neutralen Häfen zu behandeln, wann dürfen aufgebrachte neutrale Handelsschiffe zerstört werden ?

e. Ergänzung der Übereinkunft von 1899 betreffend die Anpassung der Grundsätze der Genfer Konvention an den Seekrieg.

· Wir haben uns mit diesem Programm einverstanden erklärt. Eine Mitteilung darüber, wann die geplante Konferenz im Haag zusammentreten wird, ist uns noch nicht zugegangen.

4. Russland» hat Staaten zu der zweiten Friedenskonferenz im Haag eingeladen, die an der ersten Konferenz vom Jahre 1899 nicht vertreten waren und deshalb an den damals abgeschlossenen Übereinkünften nicht beteiligt sind.

Art. 60 der Übereinkunft betreffend die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten bestimmt, dass die Bedingungen, unter denen die an der internationalen Friedenskonferenz nicht vertretenen Mächte dieser Konvention beitreten können, durch eine weitere Vereinbarung zwischen den Vertragsmächten festgesetzt werden sollen.

Da diese besondere Vereinbarung nicht zu stände gekommen ist und da es wünschenswert erscheint, den Staaten, die im Jahre 1899 im Haag nicht vertreten waren, den Beitritt zu der Schiedsgerichtskonvention zu ermöglichen, damit sie an den Beratungen der zweiten Friedenskonferenz teilnehmen können, hat .die russische Regierung vorgeschlagen, die Vertreter der Staaten, welche die erste Konferenz beschickt hatten, möchten bei der Eröffnung des zweiten Haager Kongresses folgendes Protokoll unterzeichnen : ; ,,Les Représentants à la deuxième conférence de la paix des Etats signataires de la convention de 1899 relative au

594

règlement pacifique des conflits internationaux, dûment autorisés à cet effet, sont tombés d'accord que, dans le cas où les Etats qui n'avaient pas été représentés à la première conférence de la paix, mais qui ont été convoqués à la conférence actuelle notifieraient au Gouvernement néerlandais leur adhésion à la convention susmentionnée, ils seraient aussitôt considérés comme y ayant accédé."

Wir haben dem russischen Vorschlag zugestimmt.

5. Die Herren Dr. jur. Karl Lardy, schweizerischer Gesandter in Paris, Mitglied des Instituts für Völkerrecht, und Nationalrat Dr. jur. Karl Hilty, Professor an der Hochschule in Bern, sind für eine neue Amtsdauer von 6 Jahren als Mitglieder des ständigen Schiedsgerichtshofes im Haag- bestätigt worden.

6. Wir haben der französischen Regierung 10,000 Franken zu gunsten der von dem Minenunglück in Courrières betroffenen Arbeiterfamilien zur Verfügung gestellt. Weitere, 10,000 Franken haben wir für die Opfer der Vesuvkatastrophe und eine gleiche Summe für die infolge des Erdbebens in Valparaiso in Not geratenen Schweizer gespendet.

7. Die Eröffnung des Simplontunnels ist in der Schweiz und in Italien als ein für beide Länder bedeutsames Ereignis gefeiert worden. Wir empfingen am 19. Mai in Brig den König von Italien und erwiderten am gleichen Tage seinen Besuch in Domodossola. Die bei diesem Anlasse ausgetauschten freundschaftlichen Worte bürgen dafür, dass die guten Beziehungen, welche beide Regierungen und beide Völker unterhalten, ungetrübt fortdauern werden. Der Feier in Brig und Domodossola folgten die Festtage von Lausanne, Genf, Sitten, Mailand und Genua. Wir können nicht umhin, hier des überaus herzlichen Empfanges zu gedenken, welcher den. Bundesbehörden und den übrigen Schweizer Gästen in Mailand und in Genua zu teil geworden ist.

8. Im Jahre 1897 hatte sich die Firma N. N. mit dem Ersuchen an uns gewendet,, wir möchten uns dafür verwenden, dass ihr der Wert einer Kiste bedruckter Baumwollwaren, welche bei der Plünderung des Zollamtes Salahora (Albanien) durch griechische Soldaten verloren gegangen sei, ersetzt werde.

Da Griechenland im Art. VII des Friedensvertrages sich verpflichtet hatte, der Türkei die Summe von 100,000 türkischen Pfund für den Stehaden zu bezahlen, den griechische Truppen

595 im griechisch-türkischen Kriege augerichtet hatten, so wandten ·wir uns durch Vermitlilung der deutschen Regierung, an die Hohe Pforte. Diese Angelegenheit fand im Berichtsjahre ihre Erledigung und zwar in der Weise, dass die türkische Regierung unsere Forderung anerkannte und mit Fr. 450 bezahlte.

9. Der haitianische Kongress hat die Mittel zum Ersatz des durch den Brand von Petit-Goave entstandenen Schadens bewilligt. Der Schweizer, für den wir uns verwendet haben {vgl. Geschäftsbericht für 1905, Nr. 14) wird nun die ihm zugebilligte Entschädigungssumme in vier Jahresraten erhalten.

10. Die Bemühungen des schweizerischen Generalkonsulates in Rio de Janeiro, die Rückerstattung des.auf Waren der Firma Braillard Fils & Cie. widerrechtlich erhobenen Zolles und die Bezahlung einer Entschädigung von der brasilianischen Regierung zu erwirken (vgl. unsere Geschäftsberichte für 1902, 1903, 1904 und 1905), sind bis jetzt erfolglos geblieben.

11. Wir haben dreizehn Gesuche um Befreiung von der französischen Fremdenlegion erhalten. In vier Fällen konnten wir die Entlassung eines jungen Mannes erwirken, der zur Zeit seiner Anwerbung das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hatte. Zwei Fälle sind noch unerledigt.

12. Bei der Verfolgung einer des Schmuggels verdächtigen Frau hat ein italienischer Zollwächter die Mitte der Brücke in Pontetresa um einige Meter überschritten und sich dadurch einer Grenzverletzung schuldig gemacht. Wir beschwerten uns hierüber bei der italienischen Regierung, welche zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse den Vorschlag machte, die Grenze auf der Brücke durch Anbringung einer Tafel zu bezeichnen. Dies ist geschehen.

13. Am 13. März wurde in Termine di Monteggio (Tessin), wie alle Jahre zu Fastnacht, ein Tanzfest im Freien veranstaltet. Der Tanzplatz befand sich jenseits der Grenze auf italienischem Boden, während die Musik auf schweizerischem Gebiet spielte. Infolge eines Streites betraten zwei italienische Zollwächter schweizerisches Gebiet und versuchten, einen Bürger zu verhaften ; dabei schoss ein Zollwächter mit dem Revolver, ohne jemand zu treffen. Italienischerseits wurde der Vorgang anders dargestellt : die Zollwächter seien auf italienischem Gebiet von Bürgern angegriffen und misshandelt worden ; sie hätten die Grenze nicht, jedenfalls nicht absichtlich, d. h. im Handgemenge, überschritten. Die Sache blieb auf sich beruhen.

596

14. Die Grenzbereinigung zwischen der Gemeinde Damvant (Kanton Bern) und den Gemeinden Villars-Lès-Blamont, et Montjoie (Frankreich) ist zu Ende geführt worden.

15. Eine internationale Kommission hat die Grenze im Divcriatal (Simplon) und am Grossen St. Bernhard bestimmt und vermarkt.

16. Das am 1. Dezember 1906 in Jussy aufgenommene Protokoll über die Ersetzung der Grenzsteine Nr. 174 und 185 an der Grenze zwischen Gy, Jussy und Monniaz ist von uns und der französischen Regierung genehmigt worden.

17. Wir haben das Erforderliche vorgekehrt, damit die Grenzsteine Nr. 4, 259 und 261 bei la Rippe (Waadt) wieder hergestellt werden.

IV. Vertretung der Schweiz im Auslande.

A. Gesandtschaften.

Am 20. Februar ernannten wir : a. Herrn Nationalrat Eduard O d i e r , Staatsrat in Genf, zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in St. P e t e r s b u r g und b. Herrn Dr. jur. Paul R i t t e r , bisherigen schweizerischen Generalkonsul in Yokohama, zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in T o k i o .

Herr Odier trat sein Amt am 3. Mai, Herr Ritter am 2. Mai an.

Im Personal unserer diplomatischen Vertretung im Auslande sind folgende Veränderungen vorgekommen : Paris.

Herr Heinrich S c h r e i b e r , bisheriger Gesandtschaftssekretär II. Klasse, wurde zum Gesandtschaftssekrctär I. Klasse befördert. Herrn Dr. jur. Hans v o n S e g es s e r, bisher Gesandtschaftssekretär II. Klasse in Buenos Aires, und Herrn Henri M a r t i n , bisher Attaché in Berlin, haben wir nach Paris versetzt. Herr Otto V i l l i g e r , von Zofingeu,' ist zum Kanzlisten an Stelle des am 31. Mai auf sein Gesuch entlassenen Herrn J. J. Schoch gewählt worden.

597 Som.

Wir haben Herrn Dr. jur. Charles L. E. L a r d y , bisherigen Gesandtschaftssekretär I. Klasse, zum Legationsrat befördert. Der am 25. August definitiv zum Attaché ernannte Herr Dr. jur. Karl W i e d e m a n n ist am 1. Oktober auf seineu Wunsch unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen worden.

Wien.

Herrn Dr. jur. Giacomo B a l l i , provisorischem Attaché, erteilten wir auf den 15. Dezember die gewünschte Entlassung, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Berlin. Herr Walter D e u c h e r , Gesandtschaftssekretär I. Klasse, wurde zum Legationsrat befördert, Herr Dr. jur. R. W.

B i n d e r , von Schwanden (Bern), zum provisorischen Attaché ernannt.

London. Herrn Dr. jur. Ernst P r o b s t , Gesandtschaftssekretär II. Klasse, haben wir zum Gesandtschal'tssekretär I. Klasse befördert.

St. Petersburg. Herr Dr. jur. Karl P a r a v i c i n i, Gesandtschaftssekretär in Paris, ist am 13. März nach St. Petersburg versetzt worden.

Tokio.

Herrn S t r o e h l i n , bisherigen Attaché in Paris, haben wir am 16. April zürn Gesandtschaftssekretär II. Klasse befördert.

Buenos Aires. Am 10. September ist Herr Dr. jur. Bernhard G e i z e r , von Chur, zum Gesandtschaftssekretär II. Klasse ernannt und Herr Karl B r u n n e r , bisheriger Kanzlist, zum Kanzleisekretär befördert worden.

B. Konsulate, a. Errichtung neuer Konsulate.

1. Wir haben in T o r o n t o , Canada, ein schweizerisches Konsulat errichtet, dessen Jurisdiktion sich auf den Westen von Canada erstreckt, inbegriffen die Provinzen Ontario, Manitoba, Saskatchavan und Alberta.

2. Gesuche um Errichtung .von Konsulaten in A v i g n o n , B r u g e s (Belgien), C a l c u t t a , C ä r d i f f , C h a r l e r o i (Belgien), C o l o m b o (Ceylon), F i u m e (Ungarn), G l a s g o w , M a l a g a ,

598

N ü r n b e r g , O r u r o (Bolivien), P i t t s b u r g , Pa. (Vereinigte Staaten von Amerika), V e r o n a und W e l l i n g t o n (Neu-Seeland) haben wir abgelehnt, weil sich bis jetzt kein Bedürfnis danach fühlbar gemacht hat.

b. Aufhebung bestehender Konsulate.

Die Generalkonsulate in St. P e t e r s b u r g und Y o k o h a m a sind mit der Gründung schweizerischer Gesandtschaften für Russland und Japan eingegangen.

Um einer Reklamation der Schweizer Kolonie in Yokohama Rechnung zu tragen, haben wir unsern Gesandten in Tokio angewiesen, sich alle Wochen einmal nach Yokohama zu begeben, um dort die Geschäfte, die früher dem Generalkonsulate oblagen, zu besorgen.

Dem HerrnJohann O s e n b r ü g g e n , von Zürich, Kanzleisekretär der Gesandtschaft in St. Petersburg, haben wir in Anerkennung der von ihm als langjähriger Kanzler des schweizerischen Generalkonsulats in St. Petersburg geleisteten Dienste den Titel eines Konsuls verliehen.

c. Veränderungen im Bestände unseres Konsularpersonals.

Königsberg i. Pr. Herr Konsul Gustav S i m o n erhielt am 3. Dezember die nachgesuchte Entlassung, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Frankfurt a. M. Am 21. Juni konnten wir dieses Konsulat in der Person des Herrn Friedrich Wilhelm S c h u s t e r - R a bl, von Basel, neu besetzen.

Nizza

Herr Konsul M ü l l e r , seit 1878 Vizekonsul und seit 1889 Konsul, erhielt, unter Verdankung der von ihm geleisteten Dienste, die nachgesuchte Entlassung auf 1. Juni.

Er wurde durch Herrn Jules Henri C h a t e l a n a t, von Moudon, ersetzt.

Toronto (Canada). Als Titular für das neu gegründete Konsulat wurde am 26. März Herr Remy B u r g e r , von Röschenz (Bern), gewählt. Er trat sein Amt am 11. August an.

Melbourne (Viktoria). Arn 28. Dezember erteilten wir Herrn Konsul M a r t i n die aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Entlassung, unter Verdankung der geleisteten Dienste. Herr

599

Georges de P u r y , von Neuenburg, verwaltet provisorisch den vakant gewordenen Posten.

Galatis. Herr Konsul R y c h n e r ist am 12. Dezember gestorben, und wir haben die Geschäfte dieses Konsulates _ vorläufig seinem Schwiegersohne, Herrn F. d ' A u j o u r d ' h u i , von Schafthausen, übergeben.

Tiflis.

Am 15. Mai konnten wir dieses Konsulat in der Person des Herrn Robert Wilhelm M e i e r , von Schwellbrunn (Appenzell A.-Rh.), wieder besetzen.

Pcwd (Brasilien). Herr Franz da. C o s t à , seit 11>82 Konsul, erhielt am 23. Januar die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Friedrich H a r t j é , von Bremen, bestellt.

Sao Paulo (Brasilien). Am 11. September erteilten wir Herrn K e s s e l r i n g die aus Geschäftsrücksichten nachgesuchte Entlassung, unter Verdankung der geleisteten Dienste. Er wurde durch Herrn Jean Jacques I s e l l a , von Morcote (Tessin), ersetzt, der sein Amt am 24. November antrat.

Traiguen (Chile). Am 14. März ernannten wir Herrn Fritz W i c k i, von Schüpfheim (Luzern), zum Vizekonsul, nachdem er diesen Posten seit dem vorigen Jahre bereits provisorisch verwaltet hatte.

Marseille. Wir haben Herrn Emil Schaub, von Riehen bei Basel, zum Vizekonsul ernannt.

San Francisco. Herr John Fr eu l er, von Glarus, ist zum Vizekonsul bestellt worden.

d. Die Zahl der Konsularbezirke beträgt 111, von denen 9 unmittelbar durch Gesandtschaften verwaltet werden. Wir hatten am Ende des Jahres im ganzen 99 Konsularbeamte, nämlich 9 Generalkonsuln, 71 Konsuln und 19 Vizekonsuln.

e. Konsulatsentsehädigungen.

47 konsularische Vertretungen (8 Generalkonsulate, 37 Konsulate, 2 Vizekonsulate) haben folgende Entschädigungen erhalten:

00 1. Algier . K.

Fr.

2. Amsterdam . K.

,, 3. Antwerpen . K.

,, 4. Barcelona . K.

,, '>. Besancon . . . .

K.

,,.

6. Bordeaux . K.

,, 7 . Bremen . . . .

K.

,, 8 . Brüssel . . . . . G.-K.

,, 9 . Bukarest . . . . . G.-K.

,, 10. Chicago, 111. . . . . K.

,, 11. Cincinnati, Ohio . K.

,, 12. Copenhagen . . . . K.

,, 13. Genua K.

,, 1 4 . Hamburg . . . . , K.

,, 15. Havre K.

,, 16. Kiew K.

,, 1 7 . Lissabon . . . .

G.-K.

,, 1 8 . Livorno . . . . . K.

., 19. Lyon K.

,, 2 0 . Madrid . . . . . G.-K.

,, 2 1 . Mailand . . . . , K.

,, 22. Manila K.

,, 2 3 . Marseille . . . . . K.

-, 24. Melbourne . . . . K.

,, 25. Montevideo .

. K.

26. Moskau K.

.,, 2 7 . München . . . .

K.'

,, 2 8 . Neapel . . . . . G.-K.

,, 29. New Orleans, La. . . K.

' ,, 30. New York . . . . K.

,, 3 1 . Nizza . . . .

K.

., 32. Odessa K.

-, 33. Patras G.-K.

,, 34. Philadelphia, Pa. . . K.

,, 35. . Porto . .

K.

,, 36. Riga . . .

K.

,, 37. Rio de Janeiro .

. G.-K.

,, 3 8 . Rosario . . . . . V.-K.

,, 39. Rotterdam . K.

,, 40. St. Louis, Mo. . . . K.

,, Übertrag

1,500. -- 1,000. -- 1,000. -

500. -- 3,500. -- 2,000. -- 2,000. -- 6,000. -- 4,000. -- 1,500. -- 1,500. --

500. -- 2,000. -- 1,500. -- 8,000. --

500. -- 1,000. -- 1,000.-- 4,000. -- 2,500. -- 4,500. -- 1,000.-- 3,000. -- 3,000. -- 1,000. -- 3,000. --

500. -- 2,500. -- 2,000.-- 9,000. -- 3,000. -- 2,000.-1,500. -- 3,000. -- 1,000.-- 1,000. -- 24,000. -- 1,500.--

500. -- 1,500. --

Fr. 114,000. --

601 Übertrag

41.

4?, 43.

44 45 46.

47.

Stockholm Tiflis . .

Traiguen .

Valparaiso Venedig .

Warschau Yokohama

.

.

. . K.

. . K.

. . V.-K.

. . G.-K.

. K.

. . K.

. . K.

Total

Fr. 1L14,000. -- n 11

3,500. -- ') 250.-- 1,500. -- 3,000. --

i5ooo. --

1,000. -- TÌ 105.-- 2) ·n Fr. 124,355.

f. Einnahmen und Ausgaben der schweizerischen Konsulate.

Wir gestatten uns, diesfalls auf die beiliegende Zusammenstellung zu verweisen, welche zwar unvollständig ist, weil nicht alle Konsulate uns rechtzeitig die nötigen Angaben geliefert haben.

V. Auswärtige diplomatische Missionen und Konsulate in der Schweiz.

A. Diplomatische Missionen.

a. Herr N. M a k i n o , ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister J a p a n s , teilte mit, dass er nach Japan zurückkehre und die Leitung seiner Gesandtschaft, vom 12. Februar an, dem Herrn Genshiro N i s h i in der Eigenschaft als Geschäftsträger ad intérim anvertraue.

b. Herr Valerian von J a d o w s k y , ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister R u s s l a n d s , ist laut Mitteilung der russischen Gesandtschaft vom 29. Mai abberufen worden.

Es überreichten ihre Abberufungsschreiben : c. Am 26. Mai: Herr Gaston R a i n d r e , als Botschafter Frankreichs.

d. Am 29. Dezember: Herr Graf Alberto M a g l i a n o di V i l l a r San M a r c o , ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister I t a l i e n s .

*) Bloss für das IV Quartal.

) Entschädigung an die Gesandtschaft in Tokio für nach Yokohama gemachte Reisen in Konsulargeschäften.

a

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. II.

39

602 Es überreichten ihre Beglaubigungsschreiben: e. Am 24. Januar : Sir George B o n h a m, als ausserordent1 i eher Gesandter und bevollmächtigter Minister Grossbritanniens.

/'. Am 7. Juni: Herr Amédée Joseph Paul R é v o i l , als Botschafter F r a n k r e i c h s .

g. Am 17. Juli: Herr Dr. José Maria Q u i j a n o W a l l i s , als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von C o l u m b i e n (in Paris).

Ä. Am 25. Juli : Herr Agustin E d w a r d s , als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Chile (in Rom).

i. Am 2. August: Herr Kammerherr und wirklicher Staatsrat Basilius von B a c h e r a c h t , als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister R u s s l a n d s .

lt. Am 7. November: Herr Dr. Juan C u es t äs, als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von U r u g u a y (in Rom).

l. Am 29. Dezember: Herr Marquis Luigi Gerolamo C u s a n i G o n f a l o n i e r i , als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister I t a l i e n s .

m. Am 14. Dezember hat der Generalkonsul G u a t e m a l a s in Genf, Herr Henri W i s w a l d , ein Schreiben des Staatsministeriums eingereicht, das ihn als Geschäftsträger Guatemalas in der Schweiz beglaubigt.

B. Konsulate.

Griechenland hat ein Konsulat in L u g a n o gegründet.

Grossbritannien errichtete ein vom Konsulat in Bern abhängiges Vizekonsulat in N e u e n b u r g .

Italien. Der früher zum Konsulatsbezirk Basel gehörige Kanton Z u g wurde dem Generalkonsulat in Z ü r i c h unterstellt.

Norwegen hat ein Generalkonsulat für die Schweiz in Z ü r i c h errichtet. Es sollen ausserdem Vizekonsulate an folgenden Plätzen gegründet werden : B e r n : für die Kantone Bern, Freiburg und Solothurn ; B a s e l : für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land; Vevey: für die Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg; G e n f : für den Kanton Genf.

603

Portugal gründete ein Konsulat in L u z e r n , dem die bisher zum.

Generalkonsulat in Bern gehörenden Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaiden, Zug und Tessin unterstellt wurden.

Amerika (Vereinigte Staaten). Die Regierung hat fünf K o n s u l a t s i n s p e k t o r e n gewählt, die.unter dem Titel von "Consuls général at large" zeitweise, bis auf die Dauer von nicht über 90 Tagen, die Verwaltung dieses oder jenes Konsulates zu übernehmen haben. Der Bundesrat erklärte sich damit einverstanden, dass solchen Konsulatsinspektoren die Ausübung ihrer Funktionen auf eine einfache Mitteilung der Gesandtschaft hin gestattet und die in Betracht kommenden Kantonsregierungen jeweilen davon benachrichtigt werden.

Argentinien hat seine bisherigen Honorarkonsulate in HonorarV i z e k o n s u l a t e umgewandelt. Neben einem Generalkonsulat in B e r n sieht es fortan Vizekonsulate in folgenden Städten vor: G e n f , L a u s a n n e , B e l l i n z o n a , L u g a n o , N e u e n b u r g , Zürich und Solothurn.

Columbia errichtete ein Konsulat in L u g a n o .

Uruguay gründete ein Generalkonsulat für die Schweiz mit Sitz in G e n f.

Wir haben folgenden ausländischen Konsularbeamten das Exequatur erteilt: Frankreich. Am 9. März dem Herrn Georges Eugène T h i b o u s t , als Generalkonsul in Z ü r i c h .

Griechenland. Am 11. März dem Herrn Simon W o i v o d i c h , .

als Konsul in L u g a n o .

Grossbritannien. Am 11. Mai dem Herrn Edouard C h a b l e, als Vizekonsul in N e u e n b u r g .

Am 23. März dem bisherigen Vizekonsul Herrn Louis Angelo F a l c k , als Konsul in L u g a n o .

Italien. Am 2. Juli dem Herrn Tito C h i o v e n d a , als Vizekonsul in Brig.

Norwegen. Am 15. Oktober dem Herrn Dr. jur. Georg W e t t s t e i n , als Generalkonsul für die Schweiz in Z ü r i c h .

Österreich-Ungarn. Am 30. Januar dem Herrn Freiherrn Konstantin B a u m von A.ppelshofen, als k. u. k. Generalkonsul in Z ü r i c h .

Am 3. Dezember dem Herrn Karl No se k, provisorischem Konsulatsverweser,in G e n f .

·· .

604 Portugal. Am 6. März dem Herrn Alfred M a ed e r, als Konsul in Z ü r i c h .

Am 5. Januar dem Herrn Hans P f y f f e r - A l t i s h o f e n , als Konsul in L uz e r n.

Spanien. Am 30. November dem Herrn Alfred Z w e i f e l , Sohn, als Vizekonsul in L e n z b u r g .

Amerika (Vereinigte Staaten). Am 3. September dem Herrn Robert E. M a n s f i e l d , als Konsul in L u z e r n .

Am 9. März dem Herrn Frederic W. C a u l d w e l l , als Vize- und Deputy-Generalkonsul in St. G a l l e n .

Argentinien. Am 22. Mai dem Herrn Francisco M o l i n a S a l a s , als Generalkonsul für die Schweiz, in B e r n .

Am 22. Mai dem Herrn Enrique A d h e m a r , als Vizekonsul in B e r n .

Am 22. Mai dem bisherigen Konsul, Herrn Valentin M o l o , als Vizekonsul in B e l l i n z o n a , für den Kanton Tessin mit Ausnahme von Lugano.

Am 22. Mai dem bisherigen Konsul, Herrn Giovanni B u z z i , als Vizekonsul in L u g a n o .

Am 22. Mai dem bisherigen Konsul, Herrn Heinrich B a e r , als Vizekonsul in S o l o t h u r n .

Am 9. November dem Herrn Manuel 0 b l i g a d o, provisorischem Vizekonsul in Z ü r i c h .

Brasilien. Am 11. Mai dem Herrn Dr. Joachim de G i a c o m i , als Vizekonsul in B e r n .

Am 28. September dem Herrn Manoel Jacintho F e r r e i r a da C u n h a , als Generalkonsul für die Schweiz, in Genf.

Columbia. Am 29. Juni dem Herrn Otto S e h e r e r , als Konsul in L u g a n o .

VI. Schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande.

Dieses Jahr haben wir unter wohltätige Vereine und Anstalten im Auslande eine Summe von Fr. 58,170 verteilt, wovon Fr. 30,000 vom Bunde (gegen Fr. 23,000 im Jahr 1902) und Fr. 28,170 (gegen Fr. 27,970 im Vorjahre) von den Kantonen beigesteuert wurden. Die Summe von Fr. 58,170 verteilt sich auf die

605

schweizerischen Hülfsvereine mit Fr. 37,070, auf die schweizerischen Asyle mit Fr. 15,000 und auf ausländische Anstalten, die auch Schweizer aufnehmen, mit Fr. 6100. Im übrigen verweisen wir auf die im Bundesblatt 1906, VI; 629, veröffentlichte Tabelle und bemerken noch folgendes: Die Tabelle enthält 143 Hülfsvereine (142 im Vorjahre), 13 schweizerische Asyle (wie im Vorjahre) und 25 ausländische Asyle und Spitäler (24 im Vorjahre), oder im ganzen 181 wohltätige Vereine und Anstalten (179 im Vorjahre). Das Gesamtvermögen der Hülfsvereine betrug Anfang 1906 Fr. 2,425,579. 24, das der schweizerischen Asyle Fr. 1,435,307. 52, -zusammen Fr. 3,860,886. 76. Die Gesamtausgaben der Hülfsvereine für wohltätige Zwecke (mit Ausnahme der Verwaltungskosten) betrugen im Jahre 1905 Fr. 287,469. 03, die der schweizerischen Asyle Fr. 243,885. 80, zusammen Fr. 531,354. 83.

Die Einnahmen (Subsidien Inbegriffen) beliefen sich im Jahre 1905 im ganzen auf Fr. 687,627. 95, wovon Fr. 435,203. 68 auf die Hülfsvereine und Fr. 252,424.27 auf die schweizerischen Asyle entfallen.

VII. Bewilligungen zur Erwerbung eines Gemeindeund Kantonsbürgerrechts.

Das politische Departement hatte sich im Laufe des Jahre« 1906 mit 1500 (1376 im Jahre 1905) Gesuchen um Erteilung der Bewilligung zur Erwerbung eines Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts zu befassen.

Von diesen Gesuchen wurden: 1288 bewilligt (1217 im Jahre 1905), 54 abgewiesen (48 ,, ,, 1905), 22 von den Gesuchstellern zurückgezogen (42 im Jahre 1905), 136 waren am 31. Dezember noch nicht erledigt (69 am 31. Dezember 1905), 1500 Total.

Von den erteilten Bewilligungen entfallen 838 auf Deutsche, 182 auf Franzosen, 125 auf Italiener, 82 auf Angehörige von Österreich-Ungarn, 26 auf Russen, 8 auf Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, 6 auf Engländer, 5 auf Türken. 4 auf Belgier, 2 auf Dänen, 2 auf Holländer, 2 auf Rumänen und je

606

l auf einen Bulgaren, einen Liechtensteiner, einen Luxemburger, einen Griechen, einen Spanier und ein minderjähriges Kind ohne bestimmte Nationalität.

Diese Bewilligungen erstrecken sich auf 735 verheiratete Frauen und auf 1815 Kinder. Die Gesamtzahl der Personen, denen im Jahre 1906 die Bewilligung zur Einbürgerung in der Schweiz erteilt worden ist, beträgt somit 3838 (3848 im Jahre 1905).

402 Bewilligungen wurden gratis erteilt.

Bezüglich der in den Kantonen erfolgten Einbürgerungen von Ausländern verweisen wir auf nachstehende Zusammenstellung.

Anzahl der Einbürgerungen

|

Einbürgerungen in den Kantonen im Jahre 1906.

Kantone

Zürich .

Bern Luzern Uri Schwyz . ' Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothui'D .

Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A-ßh.

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden . . . .

Aargau Thnrwau Tessili Waadt Wallis Neuenbur" .

. . . .

Genf .

.

. . . .

. . .

. . .

Total

248 61 l-i ·2 1 4 1 9 25 316 17 16 9 57 9 20 44 48 39 1 35 143

1117

Datum der bundesrätlichen Bewilligung 1904

1905

1906

12 3 2

84 32 6 2 1

152 26 4

3 1 4 11 76 6 8 5

1

1 2 3 2 6

4 12 237 11 6 4

3 2 2

30 2 4 15 10 15

4 10

12 103

21 7 13 27 36 24 1 19 30

52

430

635

607

Die folgende Tabelle bezieht sich auf die 10 letzten Jahre und giebt an, wie viele von den Ausländern, welche in diesem Zeiträume die bundesrätliche Bewilligung erhalten haben, in den Kantonen eingebürgert worden sind.

Jahrgang

1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906

· .

. . . . . .

.

Erteilte Bewilligungen

Einbürgerungen

821 1083 925 1076 1008 1113 1017 1029 1217 1288

. 706 800 779 883 826 919 835 833 !

936 !

635 »

'/· · 85,99 81,25 84,22

82,06 81,94 82,56

82,oi

1 Diese Zahlen sind unvollstänc ig, weil die m den Jahren 1904, 1905 und 1906 erteilten Bewilligungen erst 1907, 1908 und 1909 erlc sehen.

VIII. Wiedereinbürgerungen.

Es sind im Berichtsjahre 243 Wiedereinbürgerungsgesuche (244 im Jahre 1905) eingelangt. Da am 31. Dezember 1905 32 Gesuche noch unerledigt waren, so hatten wir uns im ganzen mit 275 (289 im Jahre 1905) Wiedereinbürgerungsgesuchen zu befassen. Hiervon wurden 235 Gesuche (257 im Jahre 1905) im Berichtsjahre erledigt, während 40 (32 im Jahre 1905) am 31. Dezember noch pendent waren.

Von den 235 erledigten Gesuchen wurden : 196 bewilligt (218 im Jahre 1905), 34 abgewiesen (31 im Jahre 1905), 5 zurückgezogen (6 im Jahre 1905).

235

Die wiedereingebürgerten Witwen und geschiedenen Ehefrauen verteilen sich nach ihrer Staatsangehörigkeit wie folgt : Deutschland 90, Italien 40, Frankreich 35, Österreich 20,

608

Russland 4, Liechtenstein 2, Grossbritannien l, Luxemburg l, Rumänien l, Bulgarien l, Australien 1.

Diese 196 Wiedereinbürgerungen betrafen 68 einzelstehende Personen und 128 Frauen mit minderjährigen Kindern, deren Zahl 339 (291 im Jahre 1905) beträgt. Somit wurden im ganzen 535 (509 im Jahre 1905) Personen ins Schweizerbürgerrecht wieder aufgenommen.

In 152 Fällen erfolgte die Wiedereinbürgerung mit der Zustimmung der Kantonsregierungen, in 27 Fällen trotz ihres Widerspruches; in den 17 übrigen Fällen lehnten zwar die betreffenden Gemeinden die Wiedereinbürgerung ab, die Kantonsregierungen enthielten sich jedoch einer Meinungsäusserung.

Nach Kantonen geordnet verteilen sich die Wiedereinbürgerungen folgendermassen : Zürich 37 (gegen 36 im Jahre 1905), Bern 34 (22), Luzern 6 (2), Uri 2 (1), Schwyz 2 (5), Glarus 2 (--), Zug 3 (1), Freiburg 2 (3), Baselstadt 3 (5), Baselland 4 (4), Schaffhausen 3 (6), Appenzell A.-Rh. 8 (11), Appenzell I.-Rh. 2 (1), St. Gallen 19 (25), Graubünden 2 (4), Aargau 7 (14), Thurgau 11 (6), Tessin 9 (9), Waadt 17 (17), Wallis 5 (4), Neuenburg 2 (7), Genf 18 (32), zusammen 198, wobei zu bemerken ist, dass in zwei Fällen die Wiedereinbürgerung der Bewerberinnen gleichzeitig in zwei Kantonen stattgefunden hat.

In den Fällen, wo sich die kantonalen Behörden ablehnend verhielten, geschah dies wie im Vorjahre meistens mit der Begründung, dass bei der Vermögenslosigkeit der Bewerber eine Vermehrung der Armenlasten zu befürchten sei. Es kam auch vor, dass bei vermöglichen Bewerbern die unentgeltliche Wiedereinbürgerung mit der Begründung abgelehnt wurde, die Gesuchsteller seien wohl im stände, die übliche Einkaufstaxe zu bezahlen. Wieder in ändern Fällen wurde zur Begründung der ablehnenden Haltung auf die Abneigung, welche bei der Bevölkerung gegen die Aufnahme neuer Bürger herrsche, aufmerksam gemacht.

Wir haben einige Wiedereinbürgerungsgesuche aus dem Grunde abgewiesen, weil es sich aus den vorgelegten Akten ergeben hatte, dass die Bewerberinnen unterstützungsbedürftig waren.

16 Gesuche mussten abgelehnt werden, weil die Bewerberinnen die für die Einreichung von Wiedereinbürgerungsge-

609

suchen im Gesetz vorgesehenen. Fristen unbenutzt hatten verstreichen lassen.

Zwei ehemalige Schweizerinnen hatten sich in erster Ehe mit einem Ausländer verheiratet. Nach dem Tode ihres ersten Ehemannes heirateten sie wieder einen Schweizer und erlangten dadurch das Schweizerbürgerrecht wieder. Ihrem Gesuche, ihre Kinder erster Ehe unentgeltlich in ihr ursprüngliches Schweizerbürgerrecht aufzunehmen, konnte nicht entsprochen werden, weil die unentgeltliche Wiedereinbürgerung minderjähriger Kinder ohne ihre Mutter im Bundesgesetz vom 25. Juni 1903 nicht vorgesehen ist. Desgleichen haben wir verschiedene Gesuche von minderjährigen Kindern ehemaliger Schweizerinnen, welche entweder verstorben oder durch eine zweite Ehe wieder Schweizerinnen geworden waren, um unentgeltliche Aufnahme in das ursprüngliche Bürgerrecht ihrer Mutter abschlägig beschieden.

Da nach bundesgerichtlicher Praxis (vgl. Entscheidung vom 13. März 1891 in Sachen Schneider) die Schweizerin, die einen Heimatlosen 'heiratet, ihr Schweizerbürgerrecht nicht verliert, so haben wir eine die Wiedereinbürgerung: nachsuchende Witwe, die sich nicht darüber ausweisen konnte, dass ihr Ehemann, ein vor vielen Jahren nach Amerika ausgewanderter Deutscher, zur Zeit der Eheschliessung im Besitze der deutschen oder irgend einer ändern Staatsangehörigkeit war, auf den gerichtlichen Weg verwiesen, um ihre Anerkennung als Schweizerin zu erwirken.

Die Kommission der I. deutsch-schweizerischen Armenpflegerkonferenz (17. Mai 1905 in Brugg) hatte am 5. Dezember 1905 in Ausführung der von dieser Konferenz gefassten Beschlüsse an die Bundesversammlung zwei von 79, bezw. 80 Armenbehörden und ändern Unterstützungsinstituten unterschriebene Eingaben gerichtet, worin folgende Begehren gestellt wurden : 1. Der Bund habe sich an den den Gemeinden aus der unentgeltlichen Wiedereinbürgerung entstehenden Armenlasten zu beteiligen.

2. Notleidende Familien von Wehrmännern seien auf Rechnung des Bundes am bürgerlichen Wohnsitz zu unterstützen.

Wir haben Ihnen unterm 16. März 1906 in dieser Angelegenheit Bericht erstattet und beantragt, es sei auf das erste

610

Begehren nicht einzutreten. .Wir fügten bei, dass die zweite Frage im Bundesgesetz über die Militärorganisation ihre Lösung finden werde.

Sie haben am 26./2S. Juni 1906 die erste Eingabe der Armenpflegerkonferenz durch Annahme einer von Herrn Nationalrat Caflisch eingereichten Motion erledigt, durch welche der Bundesrat eingeladen wird, ,,Bericht und Antrag über die Frage einzubringen, ob nicht der Bund sich an den den Gemeinden aus der unentgeltlichen Wiedereinbürgerung von ehemaligen Schweizerbürgern zufolge Verfügung des Bundesrates (Art. 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1903) entstehenden Armenlasten finanziell mitbeteiligen solle".

Die zweite Eingabe fand durch Aufnahme eines bezüglichen Artikels in die neue Militärorganisation ihre Erledigung.

Wir werden nicht ermangeln, Ihnen den gewünschten Bericht zu erstatten, sobald die von uns veranlassten Erhebungen zum Abschluss gelangt sein werden.

IX. Optionen.

Es sind uns im Berichtsjahre 183 Optionserklärungen (161 im Jahre 1905), 134 Optionsanzeigen (130 im Jahre 1905) und eine Verzichtserklärung auf das Optionsrecht zugekommen.

Eine Optionserklärung haben wir zurückgewiesen, weil der Vater des Optanten noch nicht 34 Jahre alt war, als er sich einbürgern liess, und eine andere, weil sie zu früh eingereicht worden war ; eine Optionserklärung hat Frankreich zurückgewiesen, weil der Optant im Zeitpunkte der Einbürgerung seines Vaters bereits mehrjährig war. Ferner mussten 5 Optionsanzeigen zurückgewiesen werden, 4 weil zu spät und l weil zu früh eingereicht.

Die französische Botschaft hat uns 199 (157 im Jahre 1905) Optionszeugnisse übermittelt, die wir den Interessenten durch die betreffenden Kantonsregierungen zustellen Hessen.

Davon betrafen 33 Zeugnisse die am Ende des vorhergehenden Berichtsjahres von der französischen Regierung noch nicht anerkannten Optionserklärungen aus dem Jahre 1905. Am 31. Dezember 1906 waren 17 Optionserklärungen durch die französische Regierung noch nicht anerkannt.

611

Im Laufe des Berichtsjahres hat die französische Regierung an uns das Ansuchen gestellt, es möchten im Interesse einer raschern Abwicklung der Optionsgeschäfte die hierauf bezüglichen Dokumente in französischer Sprache abgefasst werden. Wir haben diesem Ansuchen entsprochen und die Kantonsregierungen durch ein Kreisschreiben des politischen Departements hiervon verständigt.

X. Auswanderung.

I. Allgemeines.

Am 11. April 1906 waren 25 Jahre seit dem Inkrafttreten des in Ausführung von Art. 34 der Bundesverfassung erlassenen ersten Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen verflossen. Um die Wohltaten, die der Gesetzgeber-damit den Auswanderern sichern wollte, ihnen in wirksamer Weise zu teil werden zu lassen, sind in jenem Zeitraum eine ziemlich grosse Anzahl von Verordnungen aufgestellt und Massnahmen getroffen worden, bei deren Durchführung auch die Mitwirkung der Kantone und der schweizerischen Vertreter in den überseeischen Staaten und in den europäischen Einschiffungshäfen in Anspruch genommen wurde. Unser Hauptaugenmerk war auf die Verhütung leichtsinniger Auswanderung, die Erreichung einer humanen Beförderung der Auswanderer und eiae genaue Sichtung der sich mit dem Auswanderungsgeschäfte befasseoden Personen gerichtet. Eine Vergleichung der Auswanderungsverhältnisse vor dem Erlass des Bundesgesetzes mit den heutigen gelangt denn auch zu dem nicht zu bestreitenden Ergebnis, dass die Beförderung der Auswanderer und die Regelung von Anständen zwischen ihnen und den Transportfirmen namhafte Verbesserungen erfahren haben. Hierbei muss auch der grossen Fortschritte gedacht werden, welche die Schiffsgesellschaften selbst in der Einrichtung der Schiffe und der Verpflegung der Passagiere eingeführt haben. Die getroffenen Massnahmen stellen sich nicht allein als Forderungen des Gesetzes, sondern auch als solche der Humanität dar und liegen im Interesse der Anhänglichkeit der Ausgewanderten an ihr altes Vaterland.

Sie scheinen besonders in einem Lande angezeigt, das, wie die nachfolgenden Angaben zeigen, eine relativ hohe Auswanderungsziffer aufweist.

Im Berichtsjahre sind von den schweizerischen Auswanderungsagenten 5296 Schweizerbürger und in der Schweiz wohnhaft

612 gewesene Ausländer nach überseeischen Staaten befördert worden.

Auf die einzelnen Kantoüe verteilen sich die Auswanderer des Jahres 19(>6 und die Wechselsummen, die sie den Agenten einbezahlt haben, um sie in ihrer neuen Heimat wieder in Empfang zu nehmen, wie folgt: Kantone Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Unterwaiden ob dem Wald Unterwaiden nid dem Wald Glarus Zug Freiburg Solothurn ßaselstadt Basellandschaft Schaffliuusen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rb St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf . . .

^a'1' ^er Auswanderer.

826 1081 123 27 158 . .

51 . .

8 96 50 53 189 352 · 108 77 77 11 411 153 195 112 467 170 156 215 130 Total

5296

Betrag der Wechselsummen.

Fr. Cts.

32,776. 60 101,342. 25 10,992. 50 3,180. -- 6,263. 20 9,705. -- 480. -- 6,319. -- 3,085. -- -- --' 24,395. 05 27,987. 80 27,437. -- 4,413. 03 6,126. -- 400. -- 26,067. 05 41,630. -- 16,099. 90 19,342. 80 1,430. -- 3,850. -- 910. -- 1,488. -- -- -- 375,720. 18

Gegenüber dem Vorjahre hat die Zahl der Auswanderer im Berichtsjahre um 247 oder 4,89 °/o zugenommen, am meisten di« der Kantone Zürich, Bern, Glarus, Solothurn, Aargau und Neuenbnrg; abgenommen dagegen hat sie hauptsächlich in den Kantonea St. Gallen, Tessin, Wallis und Genf. Hinsichtlich der Heimatverhältnisse ist zu notieren, dass von den 5296 Auswanderern 2917 oder 55,os °/o Kantoasbürger, 918 oder I7,ss °/o Schweizer-

613 bürger anderer Kantone und 1461 oder 27,59 °/o in der Schweiz wohnhaft gewesene Ausländer waren. Die Beobachtungen, die wir während des Berichtsjahres hinsichtlich der Gründe und Ursachen der Auswanderung -- soweit sie wahrnehmbar sind -- zu machen im Falle waren, weichen von denen, die wir in frühern Berichten, so namentlich in demjenigen pro 1903, mitgeteilt haben, nicht wesentlich ab. Danach ist die im Vergleich zur Bevölkerung der Schweiz nicht unerheblich starke Auswanderung (1,69 °/oo) auf die wirtschaftliche Lage gewissser Landesgegenden, beziehungsweise gewisser Gewerbe, insbesondere des Kleinbauernstandes und die Anziehungskraft zurückzuführen, welche die Prosperität einzelner überseeischen Länder, vorab der Vereinigten Staaten von Amerika, ausüben. Neben der landwirtschaftlichen Bevölkerung stellt das Kleingewerbe und der Handelsstand das grösste Kontingent zur Auswanderungsziffer, während die industrielle Arbeiterschaft in der Auswanderung nur spärlich vertreten ist. Im Berichtsjahre ist übrigens auch in Erfahrung gebracht worden, dass von interessierter Seite eine mehr oder weniger geheime Propaganda namentlich in der nordöstlichen Schweiz zu gunsten der Auswanderung nach Canada und Argentinien gemacht worden ist. Sodann darf nicht ausser acht gelassen werden, dass einem Teile unserer Bevölkerung von jeher eine stark entwickelte Wander- und Abenteuerlust iunewohnt, und dass von dem Schicksal vieler Auswanderer, die sich in ihren Erwartungen getäuscht sahen, wenig oder nichts bekannt wird.

Seit 1881, sind 165,666 Personen aus der Schweiz nach überseeischen Staaten ausgewandert, selbst dann eine bedeutende Zahl, ' wenn man annimmt, dass sich unter ihnen nicht wenige befunden haben, welche die Reise übers Meer mehrmals gemacht haben und wahrscheinlich doppelt gezählt worden sind. Durchschnittlich wanderten aus von 1861--1885: 10,718, von 1886--1890: 7677, von 1891--1895: 5929, von 1896--1900: 2887 und von 1901--1905: 4862. Die Auswanderungsziffer des Jahres 1906 steht somit noch unter dem Durchschnitt der Jahre 1881--1895, jedoch erheblich über demjenigen der Jahre 1896 bis 1905.

Nicht übersehen darf auch werden, dass alljährlich eine Anzahl Personen aus überseeischen Staaten in die alte Heimat zurückkehrt.

Ausser den aus der Schweiz ausgewanderten Personen haben die schweizerischen
Agenturen etwa 20,000 Ausländer befördert, die vor dem Abschlüsse ihres Reisevertrages ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz hatten, und ungefähr 47,000 wurden von ihnen

614

im Auftrage ausländischer Agenten oder Schiffsgesellschaften bis zum Einschiffungshafen befördert. Der Transit dieser zumeist aus Österreich-Ungarn, Griechenland, Russland und Italien kommenden und teils in Buchs, teils in Chiasso in die Schweiz eintretenden Personen hat eine Reihe von Übelständen im Gefolge gehabt. Es ist vorgekommen, dass ausländische Agenten den schweizerischen öfters Auswanderer zuwiesen, ohne ihnen für die Kosten ihrer Weiterbeförderung Deckung zu senden, und nicht wenige der fremden Auswanderer sollen ohne Existenzmittel in Basel eingetroffen sein, wo sie, wie es heisst, nur schwer Unterkunft gefunden und die öffentliche Mildtätigkeit in Anspruch genommen haben. Es zeigte sich auch vielfach, dass die ausländischen Agenten bei der Instradierung von Auswanderern durch die Schweiz weder auf unser Auswanderunirsgesetz noch auf die Einwanderungsgesetze der überseeischen Staaten Rücksicht nahmen. Wir haben uns deshalb veranlagst gesehen, den schweizerischen Agenturen in Erinnerung zu bringen, dass die Vorschriften des Auswanderungsgesetzes in gleicher Weise zu beobachten sind, ob es sich um die Beförderung von Schweizerbürgern oder um diejenige von Ausländern handle, und dass sie auch hinsichtlich der Spedition von sogenannten Transitpassagieren, d. h. von Personen, die ihren Reisevertrag im Ausland abschlössen, den Vorschriften des Gesetzes unterworfen seien. Dabei empfahlen wir den Agenten, den Verkehr mit solchen ausländischen Firmen abzubrechen, die Auswanderer nach der Schweiz instradieren, ohne sich darüber zu vergewissern, ob sie im Besitze von Existenzmitteln sind.

Für ihre Beförderung haben die in der Schweiz wohnhaft gewesenen Auswanderer den Agenten Fr. 1,521,608. 30 bezahlt; 344 Personen hatten Freikarten aus überseeischen Staaten bezogen, und 15 Kinder wurden unentgeltlich befördert.

Für Wechsel auf überseeische Plätze haben die aus der Schweiz ausgewanderten Personen bei den Agenten Fr. 375,720.18 einbezahlt; unter diesen Wechseln befanden sich mehrere solche im Betrage von Fr. 5000--10,000 und einige von Fr. 10,000 bis, Fr. 20,000. Diese Data und die Tatsache, dass viele Auswanderer überdies Wechsel bei Bankinstituten kaufen, zeigen einerseits, dass sich die schweizerische Auswanderung nicht aus dem ärmsten Teil der Bevölkerung rekrutiert, dass die Auswanderung
nicht allein einen erheblichen Bevölkerungsverlust, sondern auch eine Abnahme des Nationalvermögens konstituiert. Sie erklären auch, dass die Auswanderer aus der Schweiz, die meistens ihrer neuen Heimat auch einen schätzenswerten Fonds von Schulbil-' düng und Arbeitslust mitbringen, in allen überseeischen Ländern' als willkommene Einwanderer betrachtet werden.

615

II. Agenten, Unteragenten, Kautionen.

Die aussevgewöhnliche Zunahme des Transits ausländischer Auswanderer durch die Schweiz hat zur Folge gehaht, dass im Berichtsjahre wieder eine Anzahl von Agenturen neu gegründet wurde.

Jene Tatsache hut eine Anzahl Schiffsgesellschaften, die früher in der Schweiz keine Vertreter hatten, veranlasst, sich nach solchen umzusehen, ja sogar solche zu uns zu entsenden. Es bestehen gegenwärtig in der Schweiz 31 Hauptagenturen, die 216 Unteragenten beschäftigen. Die meislen Agenturen finden wir im Kauton Tessin (11) und in Basel (9), dem Sammelpunkt der meisten Auswanderer.

Mit Rücksicht darauf, dass die Wohltat einer grossen Konkurrenz die Nachteile nicht aufwiegt, die mit einer so grossen Anzahl von Auswanderungsagenturen und dem häufigen Wechsel im Bestände ihres Personals verbunden sind, haben wir das Departement beauftragt, zu prüfen, ob und wie der weitern Vermehrung der Zahl der Agenten vorzubeugen sei. Tatsache ist, dass bei Beginn des Inkrafttretens des Auswanderungsgesetzes, als die Auswanderung aus der Schweiz bedeutender war, als in den letzten Jahren, es nur 7 Agenturen gab, dass ein Bedürfnis für eine so grosse Anzahl von Agenten trotz des bedeutenden Transitverkehrs absolut nicht besteht, und dass die Auswandererbeförderung sich wahrscheinlich unter bessern Verhältnissen abwickeln würde, wenn sie in den Händen einiger gut geleiteten Geschäfte sich befände.

Entsprechend der grossen Zahl von Agenten hat sich auch das aus Werttiteln -aller Art bestehende Kautionsdepot im Berichtsjahr bedeutend vergrössert. Es befinden sich zurzeit in demselben Fr. 1,978,230. Die Bewegung in den Titeln beziffert sich auf 829,800.

III.

Klagen über Umgehung des Auswanderungsgesetzes und Anstände im Auswandererverkehre.

Wie früher ist auch im Berichtsjahre eine ansehnliche Zahl von Beschwerden an uns gelangt, welche die Beförderung von Personen zum Gegenstand hatten, die entweder im Widerspruch mit Bestimmungen des Auswanderungsgesetzes oder überseeischer Einwanderungsgesetze befördert worden waren, oder die, sei es beim Vertragsabschlüsse, sei es auf der Reise, sei es endlich bei ihrer Ankunft im Bestimmungslande, in irgend einer Weise geschädigt worden zu sein glaubten. Immerhin kann gesagt werden, dass in

616

Anbetracht des ganz aussergewöhnlichen Auswanderungsverkehra durch dje Schweiz die. Zahl der eingelangten Anzeigen im Vergleich nfit frühern Jahren eher abgenommen hat. Dagegen haben einige der Klagen zu einer sehr weitschichtigen Untersuchung geführt.

Von diesen Beschwerden betrafen 22 die Beförderung von Personen, die entweder im Einschiffungshafen oder bei ihrer Ankunft im Bestimmungslande auf Grund der dort erlassenen Einwanderungsgesetze auf Anstände stiessen oder gar nach Europa zurückgewiesen wurden.

Besonders häufig waren die Fälle, in denen die mit der Untersuchung der Auswanderer betrauten Ärzte die Ein- oder Ausschiffung nicht zuliessen, weil sie an den Auswanderern eine mehr oder weniger ernste Augenkrankheit konstatierten. Ein Auswanderer wurde zurückgewiesen, weil er geraume Zeit nach seiner Einwanderung als Kontraktarbeiter betrachtet wurde. Zwei Einzelpersonen und einem Ehepaar wurde die Einwanderung nicht gestattet, weil sie sich in vorgerücktem Alter befanden. Wegen eines Bruches, unheilbaren Nervenleidens und flermaphroditimus wurde je eine Person zurückgeschickt. Zwei Ehefrauen stiessen in New York auf Anstand, weil sie ohne ihre Ehemänner eingetroffen waren. Endlich wurde eine Mutter zur Rückreise veranlasst, weil sie in Begleitung eines schwachsinnigen Sohnes eintraf. Nicht unerwähnt wollen wir lassen, dass das schweizerische Konsulat in New York in mehreren Fällen die Aufhebung des Rückweisungsbeschlusses erwirkt hat.

Die übrigen Beschwerden und loterventionsgesuche betrafen: 1. Die Beförderung von minderjährigen 'Personen, die sich nur ungenügend darüber ausgewiesen, dass ihre Eltern mit ihrer Auswanderung einverstanden seien, und die nicht von zuverlässigen erwachsenen Personen begleitet gewesen sein sollen: l Fall.

2. Mangelhafte Beförderung des Gepäckes von Auswanderern: 5 Fälle.

3. Anstä'nde bei der Auszahlung von Wechselbeträgen an Auswanderer : 2 Fälle.

4. Kontraktwidrige Beförderung von Auswanderern: 2 Fälle.

5. Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen über Kolonisationsunteruehmungen : 3 Fälle.

6. Unbefugte Publikationen: 3 Fälle.

7. Überforderung von Auswanderern : 3 Fälle.

8. Nachzahlung über den im Vertrag festgesetzten Akkordbetrag (Art. 16, Ziffer 3): l Fall.

617

Von den 56 Anzeigen, mit denen wir uns im Berichtsjahre zu befassen hatten, behandeln wir im Nachfolgenden einlässlicher nur einige wenige, die entweder wegen des Tatbestandes oder wegen der Gesetzesinterpretation, die den darüber gefassten Beschlüssen zu Grunde gelegt wurden, von Interesse sein mögen.

1. Eine Agentur hatte die Beförderung eines ausländischen Auswanderers übernommen, der in Southampton wegen einer ansteckenden Augenkrankheit zurückgewiesen wurde. Wir verfällten sie aus folgenden Gründen in eine Busse: Art. 11, Ziffer 4, des Auswanderungsgesetzes verbietet den Agenten, solche Personen zu befördern, denen die Gesetze des Einwanderungslandes den Eintritt verbieten. Die Einwanderungsgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verbieten den Eintritt in die Union u. a. solchen Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden. Auf Grund dieser Bestimmung werden mit einer Augenkrankheit behaftete Auswanderer häufig schon im Einschiffungshafen an der Weiterreise gehindert.

Hiervon ist den Auswanderungsagenten zu wiederholten Malen Kenntnis gegeben worden. Die Agenten sind überdies noch speziell darauf aufmerksam gemacht worden, dass infolge der ausserordentlichen Zunahme der Einwanderung jene Gesetze seit längerer Zeit mit besonderer Strenge zur Anwendung kommen.

Erschwerend fiel iu Betracht, dass dem Agenten bekannt war, dass der Auswanderer früher schon wegen derselben Krankheit an der Einschiffung nach den Vereinigten Staaten verhindert worden war, ein Umstand, der ihn zu besonderer Vorsicht hätte veranlassen sollen.

2. Aus mehreren Fällen gewinnen wir den Eindruck, dass einzelne Agenten bei der Übernahme der Beförderung von Auswanderern es deshalb an der nötigen Vorsicht fehlen lassen, weil ihnen aus der Ruckweisung eines Auswanderers ein fühlbarer Nachteil nicht erwächst. Denn höchst selten kommt es vor, dass ein Agent für den Verlust verantwortlich gemacht wird, den der zurückgewiesene Auswanderer erleidet. Würden die Agenten aber durch den Richter verhalten werden, die Transportkosten für die Hinund Rückreise eines Auswanderers zurückzuerstatten und für den Zeitverlust und sonstige Schädigung Ersatz zu leisten, so würden die Wirkungen weit nachhaltiger sein, als bei blosser Bussenverhängung durch die Administrativbehörde.

Leider sind auch die Geschädigten meist nicht in der
Lage, den mit mehr oder weniger Kosten verbundenen Prozessweg einzuschlagen. Der Administrativbehörde hinwieder fehlt die Kompetenz, die Entschädiguogsfrage zu regeln.

Btmdesblatt. 59. Jahrg. Bd. II.

40

618 3. Ein in den Vereinigten Staaten lebender Schweizerbürger machte beim Konsulat in New York die Anzeige, dnss, obwohl er für die Beförderung seiner Frau und seiner vier Kinder von Zürich nach Amerika einer Agentur den vollen Fahrpreis bezahlt habe, seine Frau der Schiffsgesellschaft für den Transport ihres jüngsten, einjährigen Kindes weitere Fr. 63 habe entrichten müssen.

Die Agentur machte geltend, die Frau habe erklärt, das Kind sei nicht über 12 Monate alt und müsse deshalb unentgeltlich befördert werden. Bei der Einschiffung habe sie zugegeben, dass das Kind 17 Monate alt sei, und deshalb sei sie zu einer Nachzahlung verhallen worden. Wir fanden diesen Einwand nicht stichhaltig und verfällten die Agentur aus folgenden Gründen in eine Busse : Nach Art. 15, Ziffer l, des Bundesgeaetzes vom 22. März 1888 darf der im Vertrage festgesetzte Passagebetrag in keinem Falle und in keiner Weise erhöht werden, und nach Art. 16, Ziffer 3, des Gesetzes hat der Auswanderer unter keinen Umständen über die im Vertrag festgesetzten Leistungen hinaus Nachzahlungen zu machen. Es ist durchaus unwahrscheinlich, dass Frau K. mit den Einzelheiten der Tarifbestimmungen der Schiffsgesellschaften und der Manipulation der Altersherabsetzung eines Kindes zum Zwecke der Unentgeltlichkeit seiner Beförderung so vertraut war, wie eine Agentur. Es ist ferner zu beachten, dass es Pflicht einer Agentur ist, sich genau nach dem Alter eines Auswanderers zu erkundigen. Dieses ist aus den Ausweisschriften ersichtlich, ohne die nach Art. 11, Ziffer 5, des Gesetzes ein Auswanderer nicht befördert werden darf.

4. Ein Auswanderer hatte bei einer Agentur einen Wechsel im Betvage von 3500 Dollars, zahlbar durch ein Geschäft in New York, gekauft, von letzterm aber bei seiner Ankunft in Amerika, nur 500 Dollars ausbezahlt erhalten. Die bezogene Firma hatte zwar von der Agentur die 3500 Dollars erhalten, sich aber mit der Differenz für frühere Guthaben an die Agentur bezahlt gemacht. Aus folgenden Gründen verfällten wir die Agentur in eine Busse: 1. Art. 14 des Bundeegesetzes vom 22. März 1888 schreibt vor, dass die Agenten bei Übernahme von Geldbeträgen dafür zu sorgen haben, dass diese dem Auswanderer am Bestimmungsort bar und ohne Abzug ausbezahlt werden. 2. Es ist unbestritten, dass der von H. bei der Agentur Anfang November 1905
gekaufte und nach seiner Ankunft in New York fällige Wechsel ihm nur zu einem Fünfteil bar ausbezahlt worden, während 1000 Dollars erst am 18. Januar und der Rest von 2000 Dollars erst am 7. April 1906 an ihn abgesandt worden ist. 3. Aus

619 der Anzeige und der Verantwortung der Agentur geht hervor, dass die letztere zwar den Betrag des von H. gekauften Wechsels der bezogenen Firma rechtzeitig eingeschickt hat, dass sie es aber durch ihr früheres Verhalten gegenüber dieser Firma verschuldet hat, dass der in Rede stehende Wechsel nicht am Verfalltage ausbezahlt worden ist. Erschwerend fiel in Betracht, dass die Agentur auch dann, nachdem sie von dem Anstände Kenntnis erhalten, es noch mehrere Monate hatte anstehen lassen, bis sie die Angelegenheit vollständig regelte. Dagegen wurde berücksichtigt, dass die Agentur nicht mala fide gehandelt hatte.

IV. Kolonisationswesen.

Ein Bürger des Kantons Zürich, der sich längere Zeit in Amerika aufgehalten hat, stellte an den Bundesrat das Gesuch, es möchte ihm gestattet werden, ein Kolonisationsunternehmen in der Schweiz zu vertreten, das die Besiedlung von im südlichen Teile des Staates Missouri und im anschliessenden Teil des Staates Arkansas gelegenen Ländereien bezwecke. Die von uns über das Unternehmen eingezogenen Erkundigungen wiesen grosse Widersprüche auf. Nach Prüfung des weitschichtigen Aktenmaterials glaubten wir das Gesuch aus folgenden Gründen abschlägig bescheiden zu sollen: 1. Der vom Gesuchsteller über das Unternehmen erteilte Aufsehluss entspricht in keiner Weise den Anforderungen, die das Gesetz hinsichtlich der Vertretung von Kolonisationsunternehmen aufstellt. Weder ist ein Ausweis über das Eigentumsrecht der Mandatare des Petenten an den Ländereien noch eine Vollmacht desselben zum Verkaufe der letztern vorgelegt worden. 2. Es liegt durchaus kein Bedürfnis vor, den auswanderungslustigen Landwirten irgend eine Gegend als Ansiedlungsgebiet besonders zu empfehlen. Auch raten unsere Konsulate Auswanderungslustigen, nicht nach zu gründenden, sondern nach bereits bestehenden Kolonien zu ziehen, wo das Land vielleicht etwas teurer ist, sich aber bereits Landsleute befinden, die bereit sind, sie mit der amerikanischen Betriebsweise der Landwirtschaft vertraut zu machen und ihnen mit Rat und Tat beizustehen. 3. Die Erfahrungen, die schweizerische Auswanderer in den jüngsten 25 Jahren mit Kolonisationsunternehmungen gemacht haben -- wir brauchen nur an die traurigen Schicksale schweizerischer Kolonisten im südlichen Chile, in Alpina, im Staate Sâo Paulo (Brasilien) und Pecos (New Mexico) zu erinnern -- haben dargetan, dass die meisten unserer Landwirte, so arbeitsam und fleissig sie auch bei der Bewirtschaftung kultivierten Landes sein

620 mögen, sich als Kolonisten für Gegenden, wo das Land erst urbar gemacht werden muss, nicht eignen und infolge der bisherigen Lebenshaltung in ihrem Vaterlande die harte Arbeit und die Entbehrungen, die eines Kolonisten warten, nur schwer ertragen.

Noch bevor der Bundesrat seinen Entscheid in der Angelegenheit gefasst hatte, eröffnete der Gesuchsteller in Zürich ein Geschäftslokal und inserierte in einer Anzahl von Zeitungen, dass er als Vertreter zweier grossen Land- und Eisenbahngesellschaften in Missouri gelegenes Land verkaufe. Er machte überdies zu gunsten der Auswanderung dorthin eine schwunghafte Reklame und trat mit einer grössern Anzahl von Personen in verschiedenen Kantonen in Verbindung, um sie zur Besiedelung des in Rede stehenden Gebiets zu veranlassen. Wegen Übertretung der Vorschrift in Art. 10 des Auswanderungsgesetzes und Art. 41 u. ff. der darauf basierten Vollziehungsverordnung wurde er von der zuständigen zürcherischen Gerichtsbehörde in eine Busse verfällt.

Das Einschreiten der Behörden hat indessen nicht verhindern können, dass eine kleinere Anzahl von Personen nach Missouri ausgewandert ist.

Mit der von diesem Kolonisationsunternehmer inszenierten Bewegung sieht unzweifelhaft die Gründung eines Auswanderungsvereins in Zürich in Zusammenhang, der sich zur Aufgabe setzt, seinen Mitgliedern bei der Auswanderung behülflich zu sein. Die Tätigkeit des Herrn S. F. hat offenbar vielfach den Glauben erweckt, dass die Auswanderung für grössere Kreise unserer Bevölkerung eine Notwendigkeit sei. Dass es aber den Besitzern von unbesiedelten Ländereien und ihren Emissären weit weniger darum zu tun ist, einem Bedürfnis entgegenzukommen, als einen vorteilhaften Absatz ihres Landes zu erzielen, ist einleuchtend, und es muss ihrem Treiben mit grösster Entschiedenheit entgegengetreten werden.

Y. Auswanderungsziele.

Während die Daten, die ober die Intensität, die Herkunft- und Heimatverhältuisse, den Beruf der Auswanderer Auskunft geben, ziemlich häufigen Fluktuationen unterworfen sind, variieren die Ergebnisse der Untersuchung darüber, wohin sich die Auswanderer begeben, seit vielen Jahren nur ganz unbedeutend. In der Tat stellt sich die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika, in geringerem Grade auch diejenige nach Argentinien und Brasilien, als eine ziemlich konstaute Bevölkerungsbewegung dar. Die Auswanderung nach anderen Siaaten Amerikas, nach Afrika, Asien und Australien beruht auf Zufälligkeiten, ist auf in-

621 dividuelle Motive der auswandernden Personen und weniger auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenden zurückzuführen, nach denen sich die Leute wenden. Viele der letztern sind tatsächlich nicht Auswanderer im Sinne · des gewöhnlichen Sprachgebrauchs, indem sie sich nicht zu bleibendem Aufenthalte nach einem überseeischen Platze begeben, sondern in der Absicht, nach einiger Zeit wieder zurückzukehren. In diese Kategorie gehören Industrielle,- Kaufleute, Techniker, Leiter grösserer gewerblicher Unternehmungen, Aufseher von Plantagen etc. Einzig nach gewissen Gegenden Australiens begeben sich neben solchen auch Landwirte.

1. Angesichts der grossartigen Prosperität, deren sich die V e r e i n i g t e n S t a a t e n von A m e r i k a auf dem Gebiete der Industrie, der Landwirtschaft, des Minenbaus, des Handels und Verkehrs erfreuen, dank auch den wohlgeordneten staatlichen Verhältnissen , dem hochentwickelten Schiffahrtsverkehre nach der Union ist es nichts Auffallendes, dass sich die meisten schweizerischen Auswanderer dorthin begeben. Ein weiterer Grund dieser Erscheinung liegt in der Tatsache, dass sich bereits eine grosse Anzahl von Schweizern dort aufhalten. Seit Jahren repräsentiert die Zahl der schweizerischen Auswanderer nach den Vereinigten Staaten 85 bis 89 °/o der Gesamtauswanderung. Im Berichtsjahre haben sich 4573 Personen nach der Union begeben oder 86,35° o gegen 4296 im Vorjahre. Von den einzelnen Staaten der Union wurden hauptsächlich aufgesucht: New York (2514), Californien (386, etwas weniger als im Jahre 1905, wohl infolge der Katastrophe, von der dieser Staat heimgesucht wurde), Pennsylvania (192), Illinois (183), Ohio (159), Missouri (125, erheblich mehr als früher, wahrscheinlich infolge der Umtriebe in Zürich), Utah (74). Von den 2514 Personen, die als ihr Reiseziel New York angegeben, hat sich ohne Zweifel ein beträchtlicher Teil nachträglich nach dem Westen gewendet. Die Vereinigten Staaten üben übrigens nicht allein auf die auswanderungslustigen Kreise der Schweiz eine grosse Anziehungskraft aus. Es sind dort im Fiskaljahr 1905/1906 aus allen Teilen der Welt, hauptsächlich aus Europa, nicht weniger als 1,100,735 Personen eingewandert, oder 74,236 mehr als im Vorjahre; damit hat die Einwanderung daselbst eine früher nie erreichte Höhe erlangt. Diese Tatsache und
die Wahrnehmung, dass sich seit einigen Jahren die Hauptmasse der Einwanderer wegen ihrer Herkunft und Abstammung viel schwieriger der Bevölkerung der Union assimiliert als früher, haben die zuständigen Behörden zur wiederholten Prüfung der Frage veranlasst, ob nicht die bestehenden Gesetze zur Beschränkung der Einwanderer noch verschärft werden sollten. Namen t-

622 lieh sind es gewisse einflussreiche Arbeiterverbände, die in einer starken Einwanderung von Leuten, die auf einer geringen Bildungsstufe stehen und weniger Lebensbedürfnisse haben als sie, eine Gefahr für ihre Stellung erblicken.

2. C a n a d a . Bis vor wenigen Jahren war die Auswanderung nach diesem Lande ganz unbedeutend. Seit einiger Zeit aber suchen sowohl die Behörden als Gesellschaften und Private daselbst, offenbar von der Wahrnehmung geleitet, dass die Union ihren Aufschwung grossenteils der Einwanderung verdankt, mit Nachdruck den europäischen Auswanderungsstrom auf ihr Gebiet zu leiten.

Namentlich in der nördlichen Schweiz ist mit einer an Zudringlichkeit grenzenden Art und Weise versucht worden, Leute zu veranlassen, nach Canada auszuwandern. Nur diesem Treiben und der Leichtgläubigkeit eines Teils des Publikums kann es zugeschrieben werden, dass im Berichtsjahre die Zahl der Auswanderer nach Canada wieder zugenommen hat; sie beläuft sich auf 135 gegen 13 im Jahre 1901, 16 im Jahre 1902, 66 im Jahre 1903, 63 im Jahre 1904 und 118 im Jahre 1905. Warum wir bei allen Vorzügen, die einige Teile dieses Landes aufweisen, einer erheblichen Auswanderung nach Canada das Wort nicht reden können, haben wir bereits früher auseinandergesetzt.

3. Nach Z e n t r a l a m e r i k a begaben sich 29 Auswanderer, nämlich nach Mexiko 17, nach Guatemala 4, nach Cuba und St. Thomas (dänische Besitzung') je l, nach Porto Rico 2 und nach Costarica 4 Auswanderer.

4. Die Auswanderung nach S ü d a m e r i k a , die in der Zeit von 1880--1890 ziemlich bedeutend war und nach einem starken Rückgang in der folgenden Periode im Jahre 1905 wieder zuzunehmen schien (siehe unsere Mitteilungen darüber im Berichte über unsere Geschäftsführung pro 1905, Bundesbl. 1906, II, 409), hat im verflossenen Jahre gegenüber 1905 wieder abgenommen. Nach Argentinien, wo ein wirtschaftlicher Fortschritt zu konstatieren, der Wert des Grundbesitzes im Steigen begriffen ist und reiche Getreideernten eine vermehrte Einfuhr industrieller Erzeugnisse ermöglichte, begaben sich im Berichtsjahre nur 442 Auswanderer gegen 471 im Jahre 1905. Am stärksten erweist sich die Abnahme der Auswanderung nach Brasilien und Chile, wohin sich 29 beziehungsweise 2 Personen wendeten. Dieser Rückgang beweist auf das evidenteste, dass die im 8. und zum
Teil noch im 9. Dezennium des vorigen Jahrhunderts erfolgte bedeutende Auswanderung nach diesen Teilen Südamerikas nur eine Folge der künstlichen Mittel war, die, wie in ändern Teilen Europas, so

623 auch in der Schweiz angewendet wurden, um Auswanderer anzuziehen. Denn ihre wirtschaftliche Situation war damals nicht günstiger als heute. Nach Uruguay begaben sich 9 und nach Venezuela l Auswanderer. Nach den übrigen Ländern Südamerikas fand nie eine nennenswerte Auswanderung statt.

5. A n d e r e A u s w a n d e r u n g s z i e l e . Nach Süd-und Ostafrika wandten sich 9, nach den kanarischen Inseln 6, räch verschiedenen Besitzungen europäischer Staaten und der Union in Asien 34 Auswanderer, davon 15 nach Ceylon und 7 nach Singapore; nach Japan und China begaben sich 4 Personen aus der Schweiz.

Auch von Australien aus ist der Versuch, gemacht worden, einen Teil der Auswanderer aus der Schweiz zu veranlassen, sich dorthin zu begeben. Aber die teilweise ungünstigen Nachrichten, ·die über die Zustände mehrerer Gegenden dieses Erdteils verbreitet sind, die Ungewissheit und Unbeständigkeit der wirtschaftlichen Situation, dann auch die weite Entfernung scheinen jene Versuche fruchtlos gemacht zu haben. Im ganzen begaben sich »ach Australien 21 Personen, davon 12 nach Sydney.

Tl. Auskunftdienst.

Gesuche um Auskunft über die Aussichten von Landwirten, Handwerkern, Handelsbeflissenen, Technikern u. a. w. in überseeischen Staaten sind im Berichtsjahre etwas mehr eingelangt als im Jahr 1905. Wenn die Zahl der auskunftsuchenden Personen immerhin im Verhältnis zur Zahl der Auswanderer nicht sehr erheblich ist, so rührt dies unzweifelhaft davon her, dass, wie wir bereits zu bemerken im Falle waren, ein grosser Teil von Verwandten und Bekannten in überseeischen Staaten Nachrichten erhält und es deshalb, sehr oft mit Unrecht, nicht für nötig erachtet, weitere Informationen einzuholen. Übrigens sind solche Auskunftsgesuche aus allen Kantonen und selbst von Schweizern im Ausland eingegangen. '

rSH>sS-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Übersicht der eidgenössischen Medizinalprüfungen 1906.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.04.1907

Date Data Seite

497-623

Page Pagina Ref. No

10 022 359

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.