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Bundesblatt 76. Jahrgang
Bern, den 25, Juni 1924.
Band IlL
Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr; zuzüglich ,,Nachnahme- ani Postbestellungsgebühr".
Einleitung sffgebühr.bo Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an diBuchdruckereiei Stämpfli * de. in Bern.
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Bundesversammlung.
Die v e r e i n i g t e B u n d e s v e r s a m m l u n g hat am 12.Juni 1924 an Stelle des verstorbenen Herrn Viktor Hauser zum Mitglied des schweizerischen Bundesgerichtes gewählt: Herrn Nationalrat Dr. jur. K a r l A d o l f B r o d t b e c k , von Liestal.
In den Nationalrat ist an Stelle des verstorbenen Herrn Karl Stoll eingetreten : Herr A. P et er, Verleger, in Pfäffikon (Zürich).
Die ordentliche Sommersession ist am 21. Juni 1924 geschlossen worden. Die Übersicht der Verhandlungen wird nacht stens dem Bundesblatt beigelegt werden.
Eine Herbstsession beginnt am 29. September 1924.
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.
Das eidgenossische Departement des Innern hat heute der Azienda elettrica Fratelli Ferrazzini in Borgnone (Centovalli) die Bewilligung (Nr. 75) erteilt, max. 7 Kilowatt elektrischer Energie zu Beleuchtungszwecken nach Olgia (Provinz Novara, Italien) auszuführen. Die Bewilligung Nr. 75 ist gültig bis 30. Juni 1944.
B e r n , den 14. Juni 1924.
Eidg. Departement des Innern.
Bundesblatt.
76. Jahrg. Bd. II.
41
886
Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1923 und 1924.
1921
KfAnata ·multine
199Q 14N3O
Fr
Januar . .
Februar .
März . .
April , .
Mai . . .
Juni . . .
Juli . . .
August . .
September .
Oktober .
November .
Dezember ,
.
, .
.
.
.
.
, .
.
.
1Q9/1 UJZA
ft
Mehreinnahme
Mindereinnahme
Fr
Fr.
12,626,491, 74 14,167,432. 20 1,540,940. 46 -- 13,320,591. 28 14,946,556. 70 1,625,965. 42 -- 16,836,213. 95 16,446,649. 27 611,335. 32 -- 15,413,368. 44 16,097,319. 90 683,951. 46 -- 2,375,548. 02 18,376,240. 02 16,000,692. -- -- 16,049,985. 91 12,799,875. 22 12,761,247. 59 13,596,135. 62 18,478,437.79 17,498,456. 87 16,219,452. 27
Total 182,975,496. 70 Ende Mai 75,571,905. 43 77,658,560. 07 2,086,644. 64
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Eidgenössischer Staatskalender 1924.
Der eidgenössische Staatskalender pro 1924 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert) und Fr. 3.70 (steif broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält" das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwal-tung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und höhern Beamten derBundesbahnen,, der Mitglieder der eidgenössischenSchätzungskommissionenn und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.
B e r n , im Mai 1924.
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
587
Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft · Die Direktion der Erlenbach-Zweisimmen-Bahn A.-G. stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 23,750 km lange normalspurige Eisenbahnlinie von Erlenbach nach Zweisimmen, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im IV, Range zugunsten der Kantonalbank von Bern bzw. des Kantons Bern zu verpfänden zur Sicherstellung a. einer Forderung aus Kreditgewährung im Betrage von Fr. 766,900, b. von Zinsforderungen aus Elektrifikationsvorschüssen, im Betrage von Fr. 117,000.
Die Linie ist bereits verpfändet: 1. im I. Rang für Fr. 2,960,000 (Elektrifikations-Darlehen) ; 2. im II. Rang (früher I.) für Fr. 1,300,000 (4 1/2% Anleihen von 1902); 3. im III. Rang für Fr. 130,000 (rückständige Zinsen des letzterwähnten Anleihens).
Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 15. Juli 1924 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.
Bern,den 20. Juni 1924.
Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements: Dr. 0. Leimgruber,
Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat
Januar. big Ende April . .
Mai Januar bis Ende Mai . .
1924
1030 313 1343
B e r n , den 17. Juni 1924.
(B.-B. 1924, II, 3410
1923
Zu-oder Abnahme
1949 454 2403
-- 919 -- 141 --1060
Eidg. Auswanderungsamt
588
Kontrollstempelung ausländischer Prämienlose.
Die in der Schweiz niedergelassenen Eigentümer oder Pfandbesitzer ausländischer Prämienlose (Prämienobligationen) werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gemäss Art. 33 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten ihre ausländischen Prämienlose in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 1924 zur Kontrollstempelung einreichen können, Nähere Angaben über die Voraussetzungen und das Verfahren der Kontrollstempelung sind aus der Bekanntmachung ersichtlich, die in samtlichen Postbureaux angeschlagen ist.
Da der Kauf, Verkauf und die Annahme nicht mit dem Kontrollstempel versehener ausländischer Prämienlose in der Schweiz vom 1. Juli 1924 an verboten ist, liegt es im Interesse jedes Eigentümers oder Pfandbesitzers solcher Titel, dieselben abstempeln zu lassen.
B e r n , den 15. Juni 1924.
Eidg. Finanzdepartement : Musy.
Einfuhr von frischem amerikanischem und australischem Obst.
Vom 1. Juli 1924 hinweg ist für die Abfertigung von frischem amerikanischem und australischem Obst ausser den Zollamtern in Basel auch das Zollamt Lausanne-Entrepôt geöffnet. Alle Sendungen unterliegen der Untersuchung auf das Vorhandensein der San-José-Schildlaus und anderer Schädlinge durch einen Sachverständigen.
B e r n , den 16. Juni 1924.
Abteilung für Landwirtschaft.
Die Ausgabe der
Betreibungs- und Konkursformulare ist mit dem 1. Januar 1922 vom Bundesgericht an die
Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Inselgässchen 3, Bern, übergegangen. Bestellungen sind daher an diese zu richten.
Materialverwaltung der Bundeskanzlei.
589
Wiedereröffnung des Zollamtes für die Abfertigung von Reisendengepäck in Interlaken.
Vom 25. Juni bis 25. August nächsthin wird das Gepäckzollamt im Hauptbahnhof (B. L. S.) Interlaken wieder geöffnet sein.
Während dieser Periode können aus dem Ausland mit Bestimmung nach Interlaken eingehende Sendungen von Reiseeffekten (einschliesslich der zum persönlichen Gebrauche der Reisenden dienenden Sportartikel), sowie Umzugs-, Aussteuerund Erbschaftsgut an der Grenze im Transit nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.
B e r n , den 18. Juni 1924, (2.), Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch.
Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das
Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3.20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nach* nahmespesen) bezogen werden. Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.
B e r n , im Juli 1923.
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Solange Vorrat kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden: Nachweiser über die im Bundesblatt veröffentlichten Berichte, wichtigeren bundesrätlichen Entscheide und Kreisschreiben, umfassend die Jahre 1916-1920.
B e r n , 7. März 1922.
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
590 Bei unterzeichneter Verwaltung ist (170 Seiten in 8°) erschienen über die
ein Sammelbändchen
Bundesre echtspflege e (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vorwort.
BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffeneu Abänderungen.
Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.
BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.
Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.
Reglement dea Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriations verfahren.
Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.
Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.
Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22, März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.
Preis steif broschiert Fr. 2.60 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).
Zu beziehen durch die
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1924
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
26
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.06.1924
Date Data Seite
585-590
Page Pagina Ref. No
10 029 084
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