m Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kreisschreiben des

Eidgenössischen Politischen Departementes an die Regierangen sämtlicher Kantone betreffend die Sammlung vom 1. August 1924.

(Vom 12. März 1924.)

Hochgeehrte Herren!

Wie Ihnen bekannt ist, veranstaltet das Schweizerische Nationalkomitee zur Feier des 1. August alljährlich auf diesen Tag eine allgemeine Sammlung, deren Ertrag einem vom Bundesrat bestimmten patriotischen oder gemeinnützigen Zwecke zugute kommt.

Der diesjährige Sammlungsertrag ist für die n o t l e i d e n d e n S c h w e i z e r im A u s l a n d e bestimmt worden. Einer besondern Begründung dieser Zweckbestimmung bedarf es nicht, da die schwierige Lage einer grossen Zahl unserer im Ausland angesiedelten Mitbürger der schweizerischen Öffentlichkeit wohlbekannt ist und seit Jahren die Fürsorge amtlicher und privater Kreise beansprucht. Es ist zu hoffen, dass zugunsten unserer notleidenden Landsleute am 1.August eine wirkungsvolle, einheitliche Hilfsaktion unseres ganzen Volkes zustande komme. Das Nationalkomitee macht mit Recht darauf aufmerksam, dass diese Aktion im ganz besondern Interesse der schweizerischen Behörden liegt, da sie dazu dienen soll, die Lage unserer Volksgenossen im Auslande erträglich zu gestalten und dadurch zu verhindern, dass dieselben nach dem Mutterlande zurückfluten, das bei gegenwärtiger Krisis nicht in der Lage wäre, ihnen Arbeit und Verdienst zu gewähren.

Unter diesen Umständen muss gewünscht werden, dass die Sammlung vom 1. August laufenden Jahres zu mögliehst vollständiger,, ungeteilter Auswirkung gelange und im Interesse der Gesamtaktion allgemein darauf verzichtet werde, am genannten

500 Tage noch anderweitigen Sammelzweoken Raum zu geben. Wir wenden uns in diesem Sinne, einer Anregung des Nationalkomitees Folge gebend, an die Regierungen der Kantone, indem wir Sie ersuchen, soviel an Ihnen dafür wirken zu wollen, dass der Sammlung vom 1. August näohsthin die einheitliehe Zweckbestimmung gewahrt und von Sonderaktionen zur Verfolgung anderweitiger Ziele Abstand genommen werde. Wenn es gelingt, jede Zersplitterung der Gebefreudigkeit zu vermeiden und anderseits die Sammeltätigkeit auch von den Behörden nach Möglichkeit gefördert wird, so steht zu erwarten, daes die Volksspende vom 1. August 1924 ein Ergebnis bringen werde, das manche Not zu lindern vermag.

Indem wir diese Angelegenheit Ihrem Interesse angelegentlich empfehlen, benutzen wir den Anlass, Sie, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. März 1924.

Eidgenössisches Politisches Département: Motta.

·

Einfuhr von Pflanzen.

Das Zollamt Winterthur wird auf 1. April 1924 gemäss Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund für die Einfuhr von Pflanzen geöffnet.

B e r n , den 12. März 1924.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar . .

Februar . . . . . . .

Januar bis Ende Februar ,

Bern, den 14. März 1924.

(B.-B. 1924, l, 312.)

1924

1923

264 174 438

418 545 963

Zu-oder Abnahme

-- 154 -- 371 -- 525

Eidg. AuMvanderungsamt

501

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben, Abgabe auf

i.lUlfiUniei. . .

2.ÌUIN . . . .

SJeHutuduitllelun Btianuttlltn . .

4. iMlUUertpMlfmi Vertripltnuiti 5, inländischer 6. ausländischer

Im Monat Februar

1 , Januar -- 29. Februar

1924

1923

1924

Fr.

Fr.

Fr.

1923 Fr.

336,926. 16 266,034. 80 780,807, 23 272,159. 65 280,507. 56 1,135,676. 66

473,668. 15 517,043.45

75,545. 25 3,539. 40

86,226. 55 39,601. 80

91,783. 85 45,561. 55

96,745. 55 108,382. 40

20,894. 75 74,610. 75

19,622. 60 36,230. 06

46,174, 90 121,891. 70

42,411. 15 72,855. 36

7.V«ilueluiidveeli8el 219,858. 60 194,340. -- 403,754, 15 355,429. 90 MffllitliHi Fiplem 604,602. 46 468,174. 05 221,307. 15 178,026. -- 8.Prüilffl«iüttiuip 267,13,1. 10 227,461. 96 494,385. -- 454,858. 80 9.taebtutimleii.

Total 1--9 1,481,972. 80 1,328,051. 30 8,724,636. 98 2,689,568.80 lO.Gnjttii.Okliiilliuin 950,109. 23 1,038,912. 43 2,238,901.69 2,207,715. 65 li.dtipHBrntttiei . 339,631. 05 241,720, 79 536,334. 19 414,618.11 13.f«MIIÎHfllHME-

tiUtUuiiittllei 13. dimi TM wultal.

Ven^ltni . .

10,809. 30

14,174.72

13,817. 45

20,854. 87

59,367. 95

2,873. 05

72,603. 10

2,954. 25

Total 10--13 1,359,917. 53 1,297,680. 99 2,861,656. 43 2,646,137. 78 u. Busen . . . .

773. 25

784. 56

1,241. --

1,156. 25

Total 1--14 2,842,663. 58 2,626,516. 84 6,587,534. 41 5,236,861.83

Bekanntmachung.

Im November 1920 wurden in Basel in einem Strafverfahren wegen verbotener Einfuhr von silbernen Fünffrankenstücken der lateinischen Münzunion 4500 Franken in schweizerischen Banknoten beschlagnahmt. Dieser Betrag soll den Gegenwert von eingeschmuggelten Fünffrankenstücken darstellen. Als Schmuggler wurde Pierre van Liydt de Jeude, wohnhaft Rue du Transvaal 10 in Antwerpen, bezeichnet. Ein Verfahren gegen van Liydt konnte jedoch mangels weiterer Beweise nicht durchgeführt werden.

Nunmehr ist die Angelegenheit .infolge Verjährung erledigt Dem

502 Pierre van Liydt de Jeude wird deshalb anheimgestellt, den beschlagnahmten Betrag abzüglich der ergangenen Kosten bei der Kasse des Polizeigerichts des Kantons Baselstadt unter Vorlage der erforderlichen Beweismittel zu erheben. Für den Fall, dass er dieser Aufforderung bis zum 20. März 1925 nicht nachkommen sollte, würden die 4500 Franken der Staatskasse Überwiesen (Akten U. C. 1680/20 p. 38).

Kanzlei des Polizeigerichts des Kantons Baselstadt.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Grabarbeiten für Kabelanlagen.

Über die Erd-, Maurer- und Kanallegungsarbeiten für die Kabelnetzerweiterung, Bern pro 1924 wird Konkurrenz eröffnet.

Baulos 1.

1. Gussrohranlage Zeughausgasse-Kornhausplatz.

Grabenlänge zirka 112 m; Rohrdurohmesser 300 mm, Rohrlange 5 m ; Betonarbeiten zirka 38 m3 ; Graben- und Schachtaushub zirka 200 m*.

2. Zementrohranlage Monbijoustrasse.

Grabenlänge zirka 800 m ; Rohrdurchmesser 200 mm, Rohrlänge 3,s m ; Betonarbeiten zirka 33 m* ; Gruben- und Schachtaushub zirka 420m3.

3. Zementrohranlage Kirchenfeldstrasse.

Grabenlänge zirka 144m; Rohrdurchmesser 250 mm, Rohrlänge 2 m ; Betonarbeiten zirka 19m 3 ; Graben- und Schachtaushub zirka 220 m3.

Baulos 2.

Zores- und Zementkanäle.

Grabenlänge zirka 2950 m in sämtlichen Stadtteilen und in diversen Längen verteilt. Durchschnittliche Grabentiefe 50--60 cm.

Pläne und Bedingungen sind beim Telephonamt Born, Bolwerk 8, Zimmer Nr. 71, zur Einsicht aufgelegt. Daselbst können die Eingabeformulare nebst den Baubestimmungen und einschlägigen Zeichnungen gegen eine Hinterlage von Fr. 5 bezogen werden. Dieser Betrag wird bei Rückgabe der unbeschädigten Unterlagen zurückerstattet, Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten Bern-Stadt" versehen bis 5, April 1924 einzusenden an dag Telephonamt Bern.

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Jahr

1924

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.03.1924

Date Data Seite

499-502

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10 028 991

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