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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 14. August 1867.)

nachdem durch Bnndesgesez vom 24. Jnli d. J. die Artikel 27, 28 und 29 des Bundesgesezes über das Zollwesen, von. 27. August 1851 (ll, 535) eine Abänderung behufs Vereinfachung der Zollsormalitäten für Transitgüter erfahren haben , sind von dem Bundesrathe folgende Beschlüsse gefasst worden :

1. Abänderung des dritten Abschnittes der Vollziehungsverordnung vom 30. November 1857 (V, 695) zum Bundesgesez über das Zollwesen. (Siehe den revidirten HL Abschnitt in der eidg. Gesezsammlnng, Band IX, Seite 137.)

2. Aushebung der im Art. 8 der zitirten Vollziehungsverordnung

festgesezten Abfertigungsgebühr (von Fr. 1. 50 für jedesmalige Abserti-

gung ausser den sestgesezten Zollstunden) für die r e g e l m ä ß i g e n Eisenb a h n z ü g e und D a m p s b o o t s a h r t e n . (Die übrigen Bestimmungen dieses Artikels bleiben unverändert.)

3. Die Freipassfrist sür den landwirtschaftlichen Grenzverkehr (Art. 131 der mehrerwähnten Vollziehungsverordnung) ist jeweilen bis zum 1. März des nächstfolgenden Jahres auszudehnen.

Die vorstehenden Beschlüsse haben mit Jahres in Vollziehung zu treten.

dem 1. Oktober dieses

(Vom 16. August ..867.)

Der Bundesrath hat als Vartiegüter, die nach dem am 14.

dies abgeänderten Art. 45 der Vollziehungsverordnung znm Zollgeseze

vom 27. Augnst 1851 eine Transitsrist bis aus 6 Monate geniessen, folgende Waarengattungen bezeichnet : Baumwolle, rohe , Eisen in Masseln; Farbholzer und Farbstoffe ; Getreide und Mehl;

Oele, fette, nicht medizinische , Reis ; Seide, rohe , Wolle, rohe.

5.^ Auch diese Verfügung wird, gleich den übrigen dnreh di.^ BundesVersammlung und den Bundesrath beschlossenen Massregeln , mit dem 1. Oktober nächsthin in Anwendung kommen.

Mit Rote vom 8. dies richtet das Staatsministerium des Herzog thums Sachsen-Gotha an den Bundesrath die Anfrage, ob er zum Absehluss einer Uebereinkunst mit der dortseitigen Regierung wegen e^egenZeitiger Freihaltung der Staatsangehorigen von der Militärpflicht genest wäre, wie dies mit mehreren deutsehen Staaten ^) bereits geschehen sei.

^..er Bundesrath besehloss daher, ...n sämmtliehe ^antonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben zu erlassen :

^t. l ,,^as herzoglieh sächsische Staatsministerium zu ^otha stellt in ^er Rote vom 8. l. Mts. den Antrag, mit den schweizerischen Kantonen ^ve^en gegenseitiger Befreiung der Staatsangehorigen pom Militärdienst..

und vom sog. Militärpfliehtersaze eine ähnliehe ....lebereinkunst ab^uschliessen, ^vie solche unterm 22. Dezember 186.^ mit Sachsen-Meiningen vereinbart

worden ist. (A. S. Vlll, 735.)

^.Judem wir gewärtigen, ob Sie uns zum Abschlusse dieser UeberAnkunft ermächtigen wollen, benuzen wir den Aniass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen , nebst uns in den Sehu^ des Al.lmäehtigen zu empfehlen.^

(Vom 19. August 1867.)

Mit ^..hreiben vom 1^. dies m.^cht Herr Baron v. Mensshengen ^dem Bundesrathe die Mittheiluug, dass S. M.. der Kaiser von besterxeich ihn unterm 31. v. Mts. von der Dienstle.^tung eines ausser^.) ^il^ Bauern

,, Württemberg ., ^renßen ,, Bremen ,, ^essen^Darmstadt ,, Nassau ^......n ^reu^en) .^ Oesterrelch

., Sachse.. (^nlgrelch^ ., Saehsen^einingen ..

im ^ahr 1858.

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1859.

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1859.

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Sachsen..Weimar^isenaeh ^

,, 18.^5.

,, 18^5^18....^.

584 ordentlichen ...gesandten und bevollmächtigten Ministers bei der schweizerischen Eidgenossenschaft enthoben und ihm bei seiner Versezung in den bleibenden Ruhestand , unter Bezeigung der pollen Zufriedenheit mit feiner 44iährigen Amtswirksamkeit , das Grosskreuz des k. k. Ordens der eisernen ^rone verliehen habe.

Der Gemeinderath von Riedernrnen , Kantons Glarus , hat mit

Zuschrift vom 15. dies dem Bundesrathe die Anzeige gemacht, dass die

...Gemeinden und Anwohner der Linthgegend , von Wallenstadt abwärts bis ans User des Zürichsees, den hundertsten Geburtstag Joh. K o n r a d Eschexs von der Linth, des grossten Wohltäters dortiger Gegend,

Sonntags den 25. dieses Monats festlich zu begehen gedenken.

Mit

dieser Anzeige verband die gedachte Gemeinde den Wunsch , der Bundesrath möchte an dieser Festseier sieh betheiligen . was derselbe auch beschloss, und als seine Abgeordneten die Herren Bundesräthe Schenk und Dubs bezeichnete.

Herr G. August W ehr li n, von Bischosszell (Thurgau), Prokura^ träger der Firma Ferdinand Hüfsel in .Wien, welcher schon mehrmals werthvolle Berichte über den Handelsverkehr zwischen der Schweiz und Oesterreich hieher gesandt hat , ist vom ..Bundesrathe ermächtigt worden, sich den .^itel ,,Korrespondent des s c h w e i z e r i s c h e n Handels- und Zolldepartements^ beizulegen.

(Vom 21. August 1867.)

Die k. belgische Gesandtschaft hat im lustrage ihrer Regi.^ung ^eim Bundesrathe die Frage gestellt , ob er nicht geneigt wäre , die Todscheine von Personen, welche in Belgien g e b o r e n worden oder daselbst w o h n h a f t gewesen und in der Schweiz gestorben seien, aus

diplomatischem Wege Belgien zu übermaehen, wie dies dortseits bereits

gegenüber ausländischen Behörden geschehe.

Unter den hieraus entstehenden vielfachen Vortheilen hebt die gedachte Gesandtschaft hervor, dass durch dieses Verfahren die .^orrespondenzen für Beibringung von Eivilstandsakten wesentlich vereinsacht un..^

585 .....achsorsehungen grosstentheils aushoren würden, welche nicht selten weitläufig und schwierig werden , besonders wenn ste erst lange nach dem Tode der betreffenden Bersouen stattfinden . und wo alsdann Datum und Ort gewohnlich ungenau angegeben seien.

Der Bundesrath hat daher beschlossen . die Kantone anzufragen , ........ sie geneigt wären, mit Belgien die gewünschte Uebereinkunst abzuschliessen.

Das diessalls erlassene Kreisschreiben lautet also:

,,Tit.^ ,,Die Belgische Gesandtschaft macht mit .).ote vom 1..). dies aufmerksam , wie wünschenswerth es wäre , dass die in der Schweiz verstorbenen Belgier aus diplomatischem Wege zur Kenntuiss der heimatlichen Behorden gebracht würden, wie dies von Belgien gegenüber den fremden Staaten bereits schon zu geschehen pflege.

^Einmal würden hiedurch die Korrespondenzen zur Ermittlung von Sterbesällen beseitigt und sodann würden die ost langwierigen Rachforschungeu nach dem .Leben oder Tode einzelner Judividuen bedeutend abgekürzt.

,, gleichzeitig wird gewünscht, dass, weun der Todsehein deutsch oder italienisch ausgefertigt sei, eine französische Ueberseznng beigegeben werde, wie dies in Belgien geschehe , wenn der Schein z. B. flämisch aus-

gestellt sei.

,,Wir ersuchen .^ie, sieh darüber auszuspreehen , ob Sie uns zum Absehlusse einer Uebereinkunst mit Belgien im angetragenen Sinne ermäehtigen wollen.^

Der Bundesrath hat die Artilleriebatterie Rr. 2t von Tessin von der Theilnahme am diesjährigen eidgeuossiseheu Truppen^usammeu^uge dispensirt, weil ein grosser Theil der Kanoniere der gedachten Batterie denjenigen Lokalitäten angehoren , welche von der Eholera heimgesucht wurden , und weil viele andere in Ortschaften des Konigxeiehs Jtalien wohnen, wo die Eholera sieh ebenfalls gezeigt hat.

586 Der Bundesrath wahlte

(am 19. August 1867) als Telegraphist in Thal:

Hrn. Joh. Ulrich W o h l w e n d , von Sennwald (St. Gallen) ;

(am 21. August 1867) als Bosthalterin in Voltigen :

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Frau Anna J o n e l i , geb. Stocker, von Zweisimmen, in Voltigen (Vern).

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e .

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 2. November 1866 ,

(BundesbIatt 1866, Nr. ..1 u. 52) zeigen wir dem Publikum an, daß die Werth-

sendungen nach und über J t a I i e n ebenfalls mit dem vollen Werthe zu deklarlren slnd. und daß elne zu geringe Werthdeklaration .Nachtaxirung und eventuell Strafe naeh stch zieht.

Bern. den 23. August 1867.

Das sehweiz. Postdepartement .

Dubs.

Konkurrenz -Ausschreibung von

rohen Infanterie-Laufstäben Dle unterzeichnete Verwaltung bedarf .

6000 à 8000 rohe Laufstäbe zu Infanteriegewehren nach ModelI 1863 , aus

bestem Tiegelgußstahl geschmiedet und ausgeglüht, von durchaus gleiehformlger

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1867

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.08.1867

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