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Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes Über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthaltet: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

B e r n , im Januar 1926.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Bauarbeiten für Kabellegungen.

Über die Erd-, Maurer- und Kanalverlegungsarbeiten Gäsi--Wallenstadt und Niederurnen--Glarus wird Konkurrenz eröffnet.

LOS 1.

Grabarbeiten im Felsen Los 2.

Gäsi-Mühlehorn.

3400 m

Mühlehorn--Wallenstadt.

Grabarbeiten Kanalart Zoreseisen Nr. 4 ,, Zoreseisen Nr. 8 Los 3.

10900 m 9700 m 1200 m Niederurnen--Glarus.

Grabarbeiten 10700 m Kanalart Zoreseisen Nr. 4 3900 m ,, Zoreseisen Nr. 8 6800 m Pläne und Bedingungen sind bei der Kreistelegraphendirektion V in St. Galleu, Postgebäude Zimmer Nr. 83, II. Stock, zur Einsicht aufgelegt. Daselbst können die Eingabeformulare nebst den Baubedingungen und einschlägigen Zeichnungen bezogen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten" versehen bis und mit 28. Februar 1926 franko einzusenden an die Kreistelegraphendirektion T, St. Gallen.

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Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Militär

département, Kriegstechnische Abteilung

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Adjunkt der eidg. Munitions' fabrik Thun

Offizier der schweizerischen Armee. Werkstättenpraxis und abgeschlossene maschinentechnische Bildung. Erfahrung in der Leitung eines grössern Werkstättenbetriebes und im Kalkulationswesen.

Deutsch und Französisch

5200

bis

Anmeld ungsterrain

20. Febr.

1926

6800 . nebst Teureungs-zulagen

(2.)

Offizier der schweizerischen!

5200 Adjunkt der Sektion Militär20. Febr.

département, für Munition Armee, abgeschlossene ' bis 1926 Kriegstechnische Hochschulbildung als in Thun 6500 Abteilung nebst Chemiker, Praxis in Laboratorium und Betrieb, TeuerungsKenntnis im Maschinenwesen zulagen und Elektrotechnik erwünscht. Deutsch und Französisch (2..)

Im Beförderungsfalle wird gleichzeitig die Stelle eines Chemikers zur Besetzung ausgeschrieben. Erfordernisse : Offizier der schweizerischen Armee, abgeschlossene Hochschulbildung als Chemiker, gute Kenntnisse und Praxis in der analytischen Chemie. Deutsch und Französisch. Besoldung: Fr. 8700--4800 nebst Teuerungszulagen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.02.1926

Date Data Seite

323-324

Page Pagina Ref. No

10 029 637

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