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uudesblatt.

Jahrgang VH,, Bawfc I.

Nro. 2.

Dienstag, den 9. Januar 1855.

Man abonnirt ansfchließUch beim nächst gelegenen Postamt. Preis für das Jahr 1854 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i 4 granken. Inserate sind s r a n k i r t an die Expedition einzufenden.

Gtbühx 15 (Centimen per Zeile oder beten .Kaum.

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der

nationalräthlichen Kommission über die Frage der

Goldtarifirung.

(Vom

14. Dezember 1854.)

m Es gereicht dem rapportirenden Mitgliede der Qomf miffion, welche Siefüber die Tarifirung der Goldmünzen aufgestellt haben, zum Vergnügen, der hohen Versamm* lung einen mit ginmut!.) gefaßten Antrag zum Entscheide vorlegen zu können.

Die darin ausgesprochene Annahme des Art. l des fländeräthlichen Beschlusses, laut welchem die gesthaltung des jezigen Munzfystems positiv ausgesprochen und in den Antrag auf Tarifirung des Goldes nicht eingetreten wird, ist, wenn er von Ihnen, Tit., zum Beschlüsse erhoben wird, ganz geeignet, fo t,U-ch fa angeregte Bunfeesblatt. Jahrg. VII. Bd. i.

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24 Goldtarifirungsfraöe erschütterte Beruhigung im Handel und Verkehr wieder herzustellen.

Daß dem Bundesrathe nach den Vorfchlägen der Commission keine weitern Vollmachten weder zu befondern Maßregeln für Abwehr, noch für Tarifirung der franzöfifchen Z e h n - und Fünffranken-Goldstüke gegeben werden sollen, hat seinen Grund in folgender kurzen Erörterung : Die Commission ist nämlich ungetheilt der Anficht, es sei einsweilen keine so große Gefahr vorhanden, um von oben herab und von Amtes wegen, beunruhigend oder hemmend in den Verkehr, wie er natürlicher Weise fich selbst gestaltet, einwirken zu follen.

Bei Berathung des Art. 2 des ftänderäthlichen Beschlusses leitete Ihre Commisfion dasselbe Gefühl; sie hält deswegen den Artikel für total überflüssig, ja, unter Umständen, für gefährlich und präjucizirlich.

Denn, wenn bei Post- und Zollkassen mit Klugheit in bisheriger Weise verfahren und dem Verkehr weder hemmend entgegen getreten, noch vorgegriffen wird, so ist es gewiß das geeigneteste Mittel, Schaden für ©egenwart und Zukunft zu verhüten, und wenn die Commisfion demnach, aus obberührten Gründen, auf Streichung des Art. 2 anträgt, so glaubt fie fach- und zeitgemäß zu handeln.

Zur Begründung unserer Anträge übergehend, für deren Dispositive in der Commisfion Einrnnth waltet, ist der Berichterstatter vor Allem die Erklärung schuldig, daß in Bezug auf die Motive nicht alle Mitglieder der Commi ifion aus den gleichen Gründen für die Anträge gestimmt haben, und sehr wahrscheinlich dürfte ein der Goldwährung weniger abgeneigtes Mitglied fich beroogeti

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finden, seine abweichenden Ansichten besonders auszu* sprechen.

Die Motive der Mehrheit find, daß das gegenwSrtige, mit großen Opfern erkaufte, auf das Silber basirle Münzsyftem im Ganzen so viel Sicherheit gewähre, daß an demfelben festgehalten werden solle, so lange die Mög* lichkeit dafür vorhanden sei. Es ist ein schwerer Gedanke, schon wieder von einer neuen Münzordnung nur sprechen zu sollen, geschweige an deren Verwirklichung zu denken. Welch' neue Opfer, welche Unordnung ent* stünde beim Uebergang zur Goldwährung !

Eine Verschlechterung der Silbermünzen um 5 oder 6 % brächte vorerst eine kürzer oder länger andauernde Vertheurung der ersten Lebensbedürfnisse hervor, des Wirrwars in Hypothekarsachen nicht zu gedenken.

Der Schaden, den die Hypothekargläubiger erleiden

würden, die sich aus alle Zeiten sicher glaubten, würde ohne Zweifel aufs Schädlichste bei allen neuen Geldaufnahmen feine rükwirkende Kraft ausüben.

Und nun insbefondere der Osten der Schweiz, -- gegenüber den deutschen und österreichischen Völkerfchaften, -- welch' schlimme Folgen müßten sich nicht da ergeben !

Wohlfeiles Anschaffen von Gold ans Frankreich würde schmerlich ausreichen, um nnr den Schaden des Kleinverkehrs, der sich durch die Münzforten unter fünf Franken vermittelt, zu dcken und gut zu machen.

Der übrigen Confusion' nicht zu gedenken.

Dieses uncrquikliche Bild der Zukunft, das fich bei der Durchführung einer Gojdtarifirung verwirklichen müßte, verliert das Gefährliche, wenn wir den Status quo unfern Silberwährung beibehalten, und das dürfte nach Anficht Ihrer Commission an« folgenden AndeuJungen klar werden:

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1) Sind die 4000 oder 5000Millionen Silber, die Frank* reich i. 1.1850, zur Zeit der Annahme unsers Münzsystems, nach den bündigsten Verficherungen des ehemahligen eidg. Münzerperten besessen haben soll, nicht aus der Welt verschwunden, und die Ausbeutung der Silberbergwerke hat nicht aufgehört.

In der Schweiz und namentlich in Genf klagt man nicht über Mangel an Silber, fondern das Gold gelte dort noch etwas Agio, nur Basel scheint in harter Bedrängniß zu sein; es gab seine Klagen im Februar und um Martini 1854 mit lauter Stimme kund. .-Possen wir, daß auch dort ein gleiches Verhältniß zurük kehre, wie es jezt noch in Genf ist.

2) Die ersten franzöfischen Staatsökonomen, wie M.

Chevalier, Armand-Bertin, Cochut, X. Reymond, die allenthalben als Autoritäten gelten; die Finanzmänner ...Belgiens, Hollands, Deutschlands beharren auf der Silberwährung, als einzig beruhigend und Sicherheit gebend; fie verzweifeln im Mindesten noch nicht an der Möglichkeit, daß das Silber noch län* ger Werthmesser bleiben könne.

Aus solche Gewährsmänner gestüzt, glaubt Jhre Eommission in großer Mehrheit, der Münzfuß, wie wir ihn befizen, sei .nicht an feinem Lebensende, fondern werde noch lange rüstig sein, oder vielleicht sich auf immer er* halten.

Es ist nicht wohl erklärbar, warum von gewisser Seite so viel Eiser darein gesezt wird, die Goldwährung bei uns einzuführen. Man benimmt fich dabei ganz eigen."

thümlich.

Auf der einen Seite sagt man: Es ist ein unbedeutender Verlust, weil die Entwerihung lange nicht in dem befürchteten Maßjiabe eintreten werde-, auf der andern

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Seite malt man das Gespenst an die SBand, als ob auf einmal die größte Geldnoth eintreten konnte, wenn wir nicht das franzöfische Gold zum Nennwerthe an.nehmen sollten.

Weder sür das Eine, noch sür das Andere scheint inzwischen dermalen eine große Gefahr vorhanden zu sein.

Darum wird das einsweilige Gehenlassen, das laissez-faire et laissez-passer, die beßte Maßregel sein, die getroffen werden kann.

Die gesezliche Währung ist und bleibt das S i lber. Nehme Einer dem Andern das Gold ab wie bisher; es wird wahrscheinlich noch geraume Zeit neben dem Silber cils Cirkulationsmittel seinen guten Weg machen.

Diese Sachanschauung hat uns zu dem Antrage bewogen, den Art. 1 desständeräthlichenBeschlusses, der in der Hauptsache auch demjenigen des Bundesrathes fntspricht, zu bevorworten und Ihnen, Tit., zur Würdigung und Annahme zu empfehlen.*) B e r n , den 14. Dezember 1854.

J. ©. AnderEgg, Berichterstatter.

") Die beiden gesetzgebenden Räthe haben unterm 15. und 18. Dezent..

ber 1854 in Bezug aus die Goldtarisiruna, befchloffen: ,,Es fei, in Festhaltiing des jezigen Münzs.,-stems, welches das

,,Gold als gefezliches Zahlungsmittel nicht zuläßt, in die Tarisi* ,,rung des Goldes nicht einzutreten."

Summarische tte&erftcht der Einfuhr von .ÜeBensmitteln vom 16. bis zum 31. Dezember 1854.

1. SoU$eMet.

Franz.

Deutsche

Richtung. Richtung.

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11.

3oa= Deutfche gebiet.

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îombard. ßiemont.

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Franz.

VI. SoKIgcl&iet.

Franz. Sardin.

Richtung. Richtung. Richtung. Richtung. Richtung. Richtung.

Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner. Zentner, . 17,926 29,873 33,354 25,943 202 3,318 3,508 46 4,232 71 374 261 1 .

26 250 985 1,490 110 --438 -- --308 1,113 2,704 -- 80 .

935 -- -- -- -- 1 373 27 107 137 1,819 .

690 4,172 6,518 2,723 -- 178 6 -- ' 39,901 533 2,613 371 3,423 7,196 _398 50 Bohnen . . . 4,796 5 -- 501 854 153 308 10 150 -- 1 1 Erbsen. . . .

365 585 11 33 · -- 487 ' 181 -- 300 1,975 5,673 1,342 309 32?

497 560 --984 326 -- -- 67 Gerste, gerollte 1 9l 10 210 551 359 -- -- 207 1,617 1,788 2,087 484 611 -- 64 2,120 7,391 -- -- i -- 7 Brot . . . .

53 ii 1 -- 33 -- 2,275 --795 354 ii 60 778·- 93 2,491 -- 4,284 1,781 5 . ---- 8 59 27 13 2 43 1 30 âugtïjterlajien.

Zngthierlasten.

Sugthierlasten. Znathi. Zngthiertasten.

Zugthierlasten.

Kartoffeln . .

| 93 98 231 131 -- j -- --

Korn .

Roggen Gexste .

Haber .

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Mais

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Reis

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Mehl

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Weiu

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Fleisch

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die Frage der Goldtarifirung. (Vom 14.

Dezember 1854.)

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