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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 15. Oktober 1929.)

Dem Beschluss des Kantonsrates von Sehwyz vom 23. Juli 1929 betreffend Abänderung des § 46 der kantonalen Vollziehungsverordnung vom 24. November 1905 zum Bundesgesetz vom 11. Oktober 1902, betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei, wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 17. Oktober 1929.)

Herrn Henri Clémençon in Léopoldville wird der nachgesuchte Rücktritt vom Amte eines schweizerischen Honorarkonsuls daselbst unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt. Die Verweserschaft dieses Postens wird an Herrn Edmond Enzen, von Neuenburg, Kanzler des Konsulates, übertragen.

Die kolumbianische Gesandtschaft in Bein gibt Kenntnis vom Hinscheide des Herrn Reinaldo Frigerio, kolumbianischer Konsul in Lugano.

(Vom 18. Oktober 1929.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten der Aufforstung und Verbauung des Einzugsgebietes des Feissibaches, durch die Schwellengemeinde Ober- und Niederstocken, im Maximum Fr. 81,296.

2. Dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stall- und Hüttenbaute, zweier Düngerwege, einer Wasserversorgung und Durchführung von Räumungsarbeiten auf den Alpen Wildenberg-Egg-Heidenberg, Gemeinde Flums, 20 °/o, im Maximum Fr. 6400.

3. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 78,000 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer Alpstallbaute und vier Wasserleitungen, sowie Durchführung von Säuberungsarbeiten in S. Antonio, im Valle Morobbia, 40 °/o, im Maximum Fr. 31,200.

4. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 44,000 veranschlagten Kosten von Verbesserungen auf den Alpweiden ,,Plan d'Arrennaz a und V) Aveneyres a , Gemeinde Villeneuve, 25 °/o, im Maximum Fr. 11,000.

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5. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten von Meliorationen ,,aux Bondes", Gemeinde Venthône, im Maximum Fr. 16,820 ; b. an die zu Fr. 569,750 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage von Visp nach Visperterminen, 45 °/o, im Maximum Fr. 256,385.

An Stelle des verstorbenen Herrn Josef Winiger wird als ständiges Mitglied der Verwaltungskommission der Carnegie-Stiftung gewählt: Herr Walter Amstalden, Mitglied des Ständerates, von und in Samen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen ist im Besitze der Bewilligung Nr. 55 a, vom 21. Juli 1922, zur Ausfuhr elektrischer Energie nach badischen Grenzgemeinden. Während der Sommermonate April bis und mit September beträgt die zur Ausfuhr bewilligte Leistung max.

2000 Kilowatt. Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März! darf die Leistung aormalerweise max. 1500 Kilowatt betragen. Bei ungünstigen Wasserverhältnissen (Hoch- oder Niederwasser) sowie auf behördliche Verfügung hin ist sie während der drei Wintermonate Dezember, Januar und Februar auf max. 1200 Kilowatt zu reduzieren. Die Bewilligung Nr. 55 a ist gültig bis 30. September 1930.

Der Regierungsrat des Kantona Schaffhausen stellt das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung Nr. 55 a für die Zeit bis 31. Dezember 1935 und um Erhöhung der im Winter zur Ausfuhr bewilligten Leistung auf 2000 Kilowatt wie im Sommer.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 16. November 1929 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldimgen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 9. Oktober 1929.

(2..)

Eidg. Amt für

Wasserwirtschaft.

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1929

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43

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23.10.1929

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170-171

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