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2432 Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einsetzung einer Ersparniskommission für die Militärverwaltung.

(Vom 8. März 1929.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 18. Dezember 1928 hat der Nationalrat ein Postulat folgenden "Wortlauts angenommen: ,,Der Bundesrat wird ersucht, die Frage zu prüfen, ob nicht eine Kommission, bestehend aus Kaufleuten, Technikern und Militärs zu bestellen sei, mit der Aufgabe, zu untersuchen, ob beim Militär Einsparungen gemacht werden können ohne Beeinträchtigung der Wehrkraft unserer Armee und ob es insbesondere möglich sei, die Militärausgaben auf 85 Millionen zu beschränken."

Der Bundesrat hat erklärt, dass er sich der Annahme dieses Postulats nicht widersetze.

Wir haben, dem Wortlaut desselben gemäss, die Angelegenheit geprüft und sind dabei zu folgendem Ergebnis gekommen : Die vorgeschlagene Massnahme ist offenbar aussergewöhnlicher Art.

Üblicherweise sollten für die Überwachung der Tätigkeit eines Teiles der Bundesverwaltung die vorhandenen Stellen genügen. Wir nennen in erster Linie, ganz abgesehen von der verantwortlichen Leitung des in Frage kommenden Departements, den Bundesrat und die ihm zur Verfügung stehenden Kontrollinstanzen. Darüber steht die Bundesversammlung als Ganzes sowohl, wie die von ihr mit der Prüfung und Beaufsichtigung der Bundesverwaltung betrauten Kommissionen, und zwar die Geschäftsprüfungskommission wie insbesondere die Finanzkommission mit ihren Unterabteilungen und ihrer Delegation. Es ist denn auch selten, dass ein derartiges Verfahren eingeschlagen wird.

Immerhin machte das Militärdepartement schon früher eine Ausnahme.

So luden die eidgenössischen Bäte, veranlasst durch ein Postulat der Finanz-

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kommission des Ständerates, im Dezember 1910 den Bundesrat ein, ,,auf Grund einer eingehenden Untersuchung Bericht zu erstatten, ob und wie im Militärwesen bezüglich der jährlichen ordentlichen Ausgaben Ersparnisse erzielt werden können". Der Bundesrat setzte zwei Kommissionen ein, von denen die eine die Regiewerkstätten, die andere den übrigen Teil der Militärverwaltung überprüfen sollte. Beide Kommissionen führten ihre Arbeit in den Jahren 1911 und 1912 durch und erstatteten im Laufe des Jahres 1912 ihre Berichte.

Der Ausgangspunkt des damaligen Verfahrens war der gleiche wie heute. Es wurde von vielen Seiten behauptet, die Militärausgaben seien zu hoch, und es müsse möglich sein, sie in kleinerem oder grösserem Masse herabzusetzen.

Auch heute wird die gleiche Anschauung vielfach und von verschiedenen Standpunkten aus verfochten. Die Folgen des Weltkrieges machen sich dabei deutlich spürbar, insbesondere auch in der Weise, dass verlangt wird, die Schweiz solle sich den von jedermann als begründet erachteten Abrüstungsbestrebungen anschliessen und sogar mit dem guten Beispiel vorangehen.

Unter diesen Umständen. mag es berechtigt sein, die finanziellen Verhältnisse unseres Militärwesens einer Prüfung durch sachverständige und von der Verwaltung unabhängige Männer zu unterstellen. Wir wollen durchaus nicht die Möglichkeit bestreiten, dass sie zu Vorschlägen kommen, die ohne Schädigung unserer Wehrkraft Einsparungen geringeren oder stärkeren Ausmasses gestatten. Wir möchten allerdings, namentlich auch gestützt auf die Erfahrungen der Jahre 1911 und 1912, von vorneherein davor warnen, die Erwartungen in dieser Hinsicht allzu hoch zu spannen Jedenfalls aber wird eine derartige Prüfung den Erfolg haben, dass eine zuverlässige Auskunft gegeben werden kann, und die zahlreichen Zweifel und Unsicherheiten, wenn auch nicht ganz verschwinden, so doch sich erheblich vermindern werden. Diese Hoffnung ist namentlich für die Militärverwaltung berechtigt, weil bei ihren verwickelten und vielfach nicht leicht zugänglichen Verhältnissen es nicht nur dem gewöhnlichen Bürger, sondern auch den Angehörigen der Armee und den Mitgliedern der Bundesversammlung erfahrungsgemäss schwer fällt, ohne weitschichtige und tiefgreifende Arbeit sich ein zuverlässiges, eigenes Urteil über den Stand der Dinge zu bilden. Eine
Kommission von Sachverständigen wird besser in der Lage sein, nach gründlicher Untersuchung zu sichern Schlüssen zu gelangen und bestimmte Auskunft zu geben.

Dabei wird allerdings die Überwindung einer Schwierigkeit nicht geringe Mühe kosten ; es wird nämlich nicht leicht sein, diese Kommission zusammenzusetzen. Nicht dass es an tauglichen Männern in unserm Lando fehlen würde, wir finden im Gegenteil in allen Erwerbsschichten Leute, die sehr wohl imstande wären, den Verhältnissen auf den Grund zu gehen

342 und sich ein sicheres, unabhängiges Urteil zu bilden. In der Regel sind aber diese Männer durch ihre sonstigen Pflichten schon so in Anspruch genommen, dase sie sich nicht einer Aufgabe unterziehen wollen oder können, die unter allen Umständen viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt, wenn sie richtig gelöst werden soll. Das hat sich in den Jahren 1911 und 1912 gezeigt und sich neuerdings bei den Bemühungen bestätigt, die wir bereits begonnen haben, um geeignete Mitglieder für die zu wählende Kommission ausfindig zu machen. Immerhin hoffen wir bei der grossen Wichtigkeit der Sache, das nötige Verständnis und Entgegenkommen bei denjenigen zu finden, die wir im Sinne des Postulats zur Mitarbeit heranziehen möchten.

Der Bundesrat erklärt sich also bereit, eine Kommission im verlangten Sinne einzusetzen und soweit an ihm alles zu tun, was ihr eine erspriessliehe Arbeit ermöglichen kann.

Der Bundesversammlung beantragt er, die eidgenössischen Räte möchten vom gegenwärtigen Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung !

B e r n , den 8. Mär/ 1929.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Dr. Haafo.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

~se~>-

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einsetzung einer Ersparniskommission für die Militärverwaltung. (Vom 8. März 1929.)

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1929

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2432

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13.03.1929

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340-342

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