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Nachtragsbotschaft zur
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 18. Januar 1929 betreffend Erwerbung der Zeughausanlage in Biel.
(Vom 17. Mai 1929.)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren !
Wir haben am 18. Januar 1929 eine Botschaft an Sie gerichtet, die den Antrag enthielt, von der Gemeinde Biel zu erwerben: 1. die Zeughausanlage Biel für Fr. 387,108.15, 2. eine anstossende Parzelle im'Halt von 4752 m ä für Fr. 26,611. 20.
Mit den Kosten der Handänderung von Fr. 4,280. 65 belief sich die ganze Kreditforderung auf Fr. 418,000.
Der Antrag stützte sich auf einen mit der Gemeinde Biel abgeschlossenen Kaufvertrag ; vorbehalten war dessen Genehmigung durch den Stadtrat der genannten Gemeinde.
In seiner Sitzung vom 22. Februar 1929 hat der Stadtrat von Biel dem Verkauf der Zeughausanlage zugestimmt, denjenigen der anstossenden Parzelle aber abgelehnt.
Wir haben angesichts dieser Stellungnahme auf den Ankauf dieser Parzelle verzichtet und uns darauf beschränkt, entsprechend dem zwischen Bund und der Gemeinde Biel am 6. Februar 1929 abgeschlossenen Vertrag, die Zeughausanlage ia ihrem jetzigen Bestand zu erwerben. Der neue Kaufvertrag wurde am 19. April 1929 abgeschlossen ; er entspricht dem ersten Vertrag mit dem Unterschied, daas die zur Vergrösserung der Zeughausanlage in Aussicht genommene Parzelle nicht mehr erwähnt wird.
Mit Rücksicht auf die Verzögerung, welche die Angelegenheit infolge der ablehnenden Haltung der Gemeinde Biel erfahren hat, musste der Nutzund Schadensanfang vom 16. April 1929 auf den 1. Juli 1929 verschoben werden.
Gestützt auf diesen Sachverhalt ersuchen wir Sie um Bewilligung folgender Kredite : --.------
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1. Erwerbung der Zeughausanlage Biel . . . Fr. 387,108.15 2. Kosten der Handänderung ,, 4,391. 85 Total-Kredit Fr. 391,500.-- Wir stellen demnach den Antrag, Sie möchten dem beiliegenden Beschlussesentwurf Ihre Genehmigung erteilen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 17. Mai 1929.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: i. V.
Motta.
Der Bundeskanzler: Kaeslin.
(Entwurf.)
Bundesbeschluss betreffend
Erwerbung der Zeughausanlage Biel.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 18. Januar 1929, mit Nachtragsbotschaft vom 17. Mai 1929, beschliesst:
Art. 1.
Für die Erwerbung der Zeughausanlage in Biel wird ein Gesamtkredit von Fr. 391,500 bewilligt.
Art. 2.
Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft Art. 3.
Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
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Nachtragsbotschaft zur Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 18.
Januar 1929 betreffend Erwerbung der Zeughausanlage in Biel. (Vom 17. Mai 1929.)
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Jahr
1929
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Volume Volume Heft
21
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2419
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.05.1929
Date Data Seite
678-679
Page Pagina Ref. No
10 030 699
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