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Bundesblatt

8l. Jahrgang.

Bern, den 27. November 1929.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inaerate franko an Stämpfli * Cie. in Bern.

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zu 2376

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1929, zweite Folge.

(Vom 22. November 1929.)

FTerr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre. Ihnen Bericht und Autrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1929, zweite Folge, vorzulegen.

Die für die allgemeine V e r w a l t u n g erforderlichen Kredite betragen insgesamt Fr. 7,089,273 Davon entfallen auf Personalausgaben Fr.

Um Wiederholungen zu vermeiden, werden die Nachtragskreditbegehren, die sich aus der Anwendung des Beamtengesetzes und den vom Bundesrate beschlossenen Änderungen der Ämterklassifikation ergeben, bei den einzelnen Abteilungen nicht besonders begründet.

An grösseren Einzelkrediten erwähnen wir :

321,548

Verzinsung und Tilgung.

Schwebende Schulden Versicherungskasse der eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter Spezialfonds

»

413,000

» »

125,000 150,000

»

89,645

Bundeskanzlei.

Druck- und Buchbinderkosten. Schreib- und Bureaumaterial, sowie Bureaumaschinen (Zentrale)

Übertrag Fr. 1,099,193 Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. III.

24

302

Übertrag

Fr. 1,099,193

Politisches Departement.

Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien Bepräsentationskosten des Bundesrates Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Konsulatskanzleien

» »

110,000 70,000

«

50,000

»

50,000

Departement des Innern.

Oberbauinspektorat.

Erstellung einer Staumauer als Hochwasserschutz im Oberlaufe der Albigna, Kanton Graubünden, I. Eate Direktion der eidgenössischen Bauten.

Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich, Umbau und Erweiterung des Physikgebäudes Munitionsfabrik Thun, Landerwerb im Lerchenfeld zur Erstellung eines Schutzwaldes "Waffenplatz Wallenstadt, Kasernenbauten, I. Eate Zeughausanlage in Biel, Erwerbung durch den B u n d . . . .

Abtretung der Regiebrücke bei Thun an die Gemeinden Thun und Steffisburg, Beitrag des Bundes an die Kosten des Umbaues der Brücke

» 1,049,000 » » »

52,187 200,000 391,500

»

50,000

Militärdepartement.

Militärversicherung: Kosten des vorübergehenden Nachteils Materialunterhalt und Ersatz: Korpsausrüstung Landerwerb des Plugplatzes Bellinzona

» 1,600,000 » 120,000 » 87,000

Volkswirtschaftsdepartement.

Bundesamt für Sozialversicherung.

Krankenversicherung

»

500,000

Veteriuäramt.

Ausserordentliche Einlage in den Viehseuchenfonds » 900,000 Zusammen Er. 6,328,880 Der Rest von » 760,393 betrifft eine Reihe kleinerer Kredite für Verwaltungskosten und Sachausgaben, sowie für bauliche Aufwendungen.

Gesamtbetrag Fr. 7,089,273

303

Die für die R e g i e b e t r i e b e geforderten Kredite belaufen sich, soweit sie möglicherweise das Ergebnis der Verwâltungsrechnung beeinflussen, auf Fr. 2,804,570 Die auf die Kapitalrechnung der Postverwaltung und der Telegraphen- und Telephonverwaltung, sowie auf die Bechnung der Münzstätte entfallenden Kredite, welche jedoch das Ergebnis der Verwaltungsrechnung nicht berühren, betragen » 2,360,310 Zusammen Fr. 5,164,880 Den Mehrausgaben stehen zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder auch Mehreinnahmen gegenüber.

Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

A. Verzinsung und Provisionen

Fr.

688,000

b. Schwebende Schulden

Fr.

413,000

Die Postvera altung und die Alkoholverwaltung weisen bedeutend grössere Guthaben auf, als vorgesehen werden konnte. Dem Mehrbedarf an Zinsen wird ein grösserer Ertrag der Kapitalien gegenüberstehen.

c. Versicherungskasse der eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter Fr.

125,000 Der Mehrbedarf ist auf Mehreingänge an Prämien infolge der Auswirkung des Beamtengesetzes zurückzuführen.

d. Spezialfonds Fr. 150,000 Die ausserordentliche Zuwendung von Fr. 6,000,000 an den Fonds für die Alters- und Hinterlassenenversicherung im Dezember 1928 erfordert einen höhern Betrag für die Verzinsung. Dagegen sind bei verschiedenen Fonds, in der Hauptsache beim Deckungsfonds der Militärversicherung und beim Viehseuchenfonds, Verminderungen eingetreten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerat Fr.

1. Taggelder und Beiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen . . . . Fr. 25,000

25,000

304

D. Bundeskanzlei , Fr. 90,045 4. a. Druck- und Buchbinderkosten Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (DMZ) Fr. 41,700 Die nachstehend erwähnten Abteilungen bedürfen folgender Nachtragskredite : Eidgenössische Materialprüfungsanstalt Zurich . Fr. 1,000 Infolge vermehrter Inanspruchnahme vermag die Anstalt mit dem Voranschlagskredit nicht auszukommen.

Landesbibliothek Die Fertigstellung wichtiger bibliographischer Jahre und die Beschaffung des Zettelmaterials für Bibliotheken der Schweiz machen einen Zuschuss notwendig.

Fr. 4,700 Arbeiten im laufenden den G-esamtkatalog der zum Ä^oranschlagskredit

Eidgenössisches Statistisches Amt Fr. 30,000 Der im Voranschlag für 1929 für den Druck der Erhebungs- und Aufarbeitungsformulare der Betriebszählung vorgesehene Betrag von Fr. 36,000 hat sich als ungenügend erwiesen. Ausserdem ist im Voranschlage des Amtes nichts vorgesehen worden für die Arbeit über die Nationalratswahlen und für die Veröffentlichung des Berichts des eidgenössischen Statistischen Amtes über die Entvölkerimg der schweizerischen Hochtäler.

Bundesami jùr Sozialversicherung Fr. 6,000 Der Druck der Hilfskassenstatistik kommt erheblich höher zu stehen als bei der Aufstellung des Voranschlages berechnet wurde.

4. b. Bureaumaschinen (DMZ)

Fr.

47,945

Polnisches Departement Fr. · 700 Der Personalzuwachs nötigte zur Anschaffung einer neuen Schreibmaschine. Ferner mussten zwei andere, nicht mehr genügend leistungsfähige Maschinen ausgetauscht werden.

Departement des Innern (Departementssekretariat) Fr.

600 Anschaffung einer neuen Schreibmaschine wegen Personalzuwachses.

Justizabteilung Fr. 1,000 Anschaffimg von zwei neuen Schreibmaschinen wegen Personalzuwachses.

Zollverwaltung Fr. 14,445 Das versuchsweise eingeführte neue Verzollungsverfahren im Postverkehr bedingte die Anschaffung einer elektrisch betriebenen Additionsmaschine mit sechs Addierwerken.

305 Eidgenössisciies Statistisches Amt Fr. 31,200 Betriebsverbesserungen erfordern sowohl eine Vermehrung des Maschinenbestandes zwecks Einsparung von Personal als auch den Austausch einer Anzahl völlig veralteter und absolut ungenügend leistungsfähiger Rechenmaschinen gegen neue, den heutigen Anforderungen besser entsprechende.

5. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften Fr.

400 Das Abonnement fremder Zeitungen für den Lesesaal des Bundesrates und für denjenigen des Parlaments, sowie der unerlässliche Ankauf einiger Bücher verursachen diese unvermeidliche Erhöhung des gewährten Kredites.

E. Bundesgericht

Er.

3,500

7. Druck- und Buchbinderkosten Er. 2,500 Durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedingte Anlage verschiedener Gesetzessammlungen.

14. Neuanschaffung von Mobiliar Fr.

1,000 Vervollständigung der Ausstattung der Gerichtssäle.

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht

Fr.

4,200

3. Taggelder und Beiseentschädigungen an die Ersatzmänner Fr. 2,000 Aussergewöhnliche Inanspruchnahme der Ersatzmänner infolge längerer Erkrankung verschiedener Gerichtsmitglieder.

4.Besoldungen des Kanzleipersonals Fr.

720 Definitive Wahl eines bisherigen ausserordentlichen Sekretärs.

11. Veröffentlichung der Entscheidungen des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (Herausgabe, Druck und Vertrieb) . . . Fr.

480 Auf notwendig gewordene Änderung des Verlags Vertrages zurückzuführen.

12. Gerichtsgebäude (Heizung. Beleuchtung, Instandhaltung) Fr. 1,000 Zur Hauptsache begründet durch den aussergewöhnlichen Heizmaterialverbrauch während des vergangenen strengen Winters.

306

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

Abteilung îur Auswärtiges Allgemeine Ausgaben und Beiträge

Fr.

517,240

Fr.

197*000

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr. 15,000 Die Zunahme der Geschäfte bedingte eine Vermehrung des Personals bzw. eine vorübergehende Anstellung von Aushilfskräften.

3. Post- und Telegraphengebühren, Frachten und Verschiedenes Fr. 2,000 Erhöhung der Portauslagen, vermehrte Frachten für die Lieferungen von Bureauniaterialien an die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate.

6. Eidgenössische Eepräsentanten und Kommissarien Fr. 110,000 Die bereits verbuchten Auslagen belaufen sich auf Fr. 160,000 Auf Jahresende werden noch benötigt: in der Zonenangelegenheit » 40.000 zur Begleichung von ausstehenden Rechnungen der diplomatischen Konferenz in Genf » 15,000 für die ordentlichen Ausgaben des letzten Quartals » 15,000 Fr. 230,000 Voranschlag und Nachtragskredite I. F. .

« 120,000 7. Eepräsentationskosten des Bundesrates Fr. 70,000 Die Auslagen bis Ende September 1929 betragen Fr. 91,100 wovon Fr. 39,000 für den Empfang des Königs von Ägypten, die Auslagen des Militärdepartementes sowie der Schweizerischen Bundesbahnen nicht inbegriffen. Für diese beiden, noch zu erwartenden Belastungen und weitere Bepräsentationsverpflichtungen bis Jahresende sehen wir vor » 28,900 Vermutliche Ausgabe im Jahre 1929. . . Fr. 120,000 Voranschlag 1929 » 50,000

307

Gesandteßhaften Fr.

58,240 20. Besoldungen und Zulagen für das Personal.

b. in Rom Fr. 2,000 Veränderungen im diplomatischen Personal.

0. in Wien Fr. 1,000 Erhöhung der Entschädigung an die beiden Diener.

d. in Berlin Fr. 3.000 Vorübergehende Beschäftigung einer Aushilfe und Veränderungen im Personal.

e. in Washington Fr. 7,040 l Zuteilung einer Hilfskraft.

fc. im Haag Fr. 9,000 Vorübergehende Zuteilung eines Legationssekretärs.

1. in Madrid Fr.

1,600 Veränderungen im diplomatischen Personal.

m. in Belgrad Fr. 2.200 Zuteilung eines neuen Kanzlers.

g. in Warschau Fr.

550 Erhöhung der Entschädigung an die Übersetzerin und Veränderung im Personal.

r. in der Türkei Fr. 11,850 Veränderung im diplomatischen Personal und Erhöhung der Entschädigung des Dieners.

24. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzlei.

r. in der Türkei Fr. 18,000 Instandstellung der Räumlichkeiten der Gesandtschaft.

25. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen, Bureaukosten USW.

)

r. in der Türkei Fr. 7,000 Neuanschaffung von Mobiliar für die neu errichtete Gesandtschaft.

Konsulate Fr. 262,000 26. Besoldungen und Zulagen Fr. 170,000 Neuanstellungen für die Vertretungen in der Übersee. Mutationen. Besoldungs- und Zulagenerhöhungen, sowie ausserordentliche Entschädigung für Verweserschaft.

27. Taggelder und Reiseentsch'ädigungen. . . Fr. 5,000 Stellvertretungskosten bei Krankheiten und Ferienurlaub. Entschädigung an das Personal, das in Bern einen Einführungskurs bestand, Auslagen für den Besuch der Basler Mustermesse durch einen Teil der Vertreter in den Nachbarländern.

308

28. Umzugskosten Fr. 7,000 Vermehrte Änderungen im Personal und Neuordnung des Dienstes in den Überseeländern.

29. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien Fr. 50.000 Nach den Mietverträgen ist au! Jahresende mit einer Ausgabe von wenigstens Fr. 360,000 zu rechnen, wobei allfällige Zinserhöhungen oder Lokaländerungen während des IV. Quartals 1929 nicht berücksichtigt sind. Die reine Miete, ohne jede Nebenauslage, betrug schon im Jahre 1928 Fr. 230,000 und ist seither bei vielen Vertretungen noch gesteigert worden.

30. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen, Bureaukosten usw Fr. 30,000 Verschiedene Konsulate mussten eingerichtet werden. Die Bureaumaschinen, welche während der Kriegs- und Nachkriegsjahre angeschafft wurden, sind zum Teil unbrauchbar geworden. Eeparaturen lohnen sich wegen des schlechten Materials, das damals zur Verwendung kam. nicht.

B. Departement des Innern.

I. Abteilungfürr Kultur, Wissenschaft und Kunst A. Departementssekretariat

Fr.

61,988

Fr.

3,000

88. «La guerra di Giornico e le sue conseguenze» v. Bugio Pometta Fr. 3,000 Ani 6. Februar 1925 beschloss der Bundesrat, gegen Abgabe von 100 Exemplaren an das Bundesarchiv, diese Schrift mit Fr. 1200 aus einem Kreditposten des Bundesarchivs für 1926 zu subventionieren. Das Werk ist im Jahre 1928 abgeschlossen und gedruckt worden. Da es viel umfangreicher ausgefallen ist als ursprünglich vorgesehen war und auch die zahlreichen Illustrationen die Kosten sehr erhöht haben, ist eine Erhöhung des bewilligten Bundesbeitrages nötig.

C. Zentralbibliothek 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr.

Fr.

105

Fr.

300

105

D. Landesbibliothek

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G Fr.

300 Abordnung des Direktors der Landesbibliothek an den 1er Congrès mondial des bibliothèques et de bibliographie in Rom im Juni 1929.

E. Bundesarchiv 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr.

Fr.

2,505

2.505

30£

F. Eidgenössische Technische Hochschule

Fr.

42,878-

3. Besoldungen, Gehälter und Zulagen für das Kanzleipersonal Fr.

553 Anstellung einer Lehrtochter in der Telephonzentrale der E. T. H., deren Entschädigung im Voranschlag 1929 nicht vorgesehen wurde.

5. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren.

Insertionsgebühren, sowie Frachten . . . Fr. 5,000 Vermehrte Ausgaben infolge Einführung der automatischen zentralisierten Telephonanlage. (Die Telephonspesen der Materialprüfungsanstalt und der Forstlichen Zentralanstalt werden sich entsprechend vermindern.)

7. Besoldungen der Assistenten Fr. 8,000 Die Vermehrung des Lehrkörpers infolge Erweiterung des Unterrichtsprogramms hat auch die Anstellung weiterer Assistenten nötig gemacht.

13. Entschädigung für Exkursionen, Abordnungen, Umzugskosten und Beiträge an Studienreisen usw Fr. 6.500 Die Überschreitung rührt hauptsächlich A on höheren Umzugskosten her, die nicht vorausgesehen werden konnten.

17. Hausdienst und Eeinigungsmaterial . . . Fr. 4.000 Neu hinzugekommene Bäume.

21. Mobiliar und Einrichtungen: a. Unterhalt Fr. 3,000 b. Neuanschaffungen: 1. Ordentlicher Krecli.

Fr. 2,500 Vermehrte Eeparatureu und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Änderungen im Lehrkörper nötig wurden.

22. Unfall-, Haftpflicht- und Mobiliarversicherungsprämien usw Fr.

700 Mit der allgemeinen Zunahmt; und Vergrösseruug der Verwaltung und der Gebäude sind auch die verschiedenen Prämien gestiegen und weitere Auslagen, ^ie für Diebstahlversicherung, hinzugekommen.

51. Maschinenlaboratorium : a. Ordentlicher Kredit Fr. 5.625 Durch Bundesratsbeschluss vom 3. 3um 1929 wurde, in Verbindung mit der Wahl zweier neuer Professoren der Abteilung für Maschinenbau, der jährliche Laboratoriumskredit dieser Abteilung von Fr. 17,500 auf Fr. 40,000 erhöht. Der Dienstantritt dieser Professoren ist am 1. Oktober 1929 erfolgt.

56. Betriebswissenschaftliches Institut an der E. T. H Fr. 7,000

310 Die auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 23. September 1929 erfolgte Inbetriebsetzung dieses Institutes auf 1. Oktober 1929, für das aus Bundesmitteln ein Betrag von jährlich Fr. 28,000 für Personalausgaben zugesichert wurde, macht für das Jahr 1929 ein Nachtragskreditbegehren von 1/4 des Jahresbudgets notwendig.

G. Materialprüfungsansfalt Fr.

10,000 5. Bücher- und Fachzeitschriften Fr. 2,000 Der bisherige Kredit für den allgemeinen Betrieb erweist sich als ungenügend. Dazu kommen die notwendigen Anschaffungen für die neu errichtete Prüfungsstelle für das Flugzeugwesen.

9. Unterhalt und Neuanschaffungen . . . . Fr. 2,000 Dringende Anschaffungen an Schränken und Gestellen für die Abteilungen über Bodenkultur und Farben- und Öluntersuchungen.

10. Verwaltung der Gebäude (Heizung. Beleuchtung, Wasser und Gas, Besorgung von Haus und Hof) Fr. 6,000 Der Lohn der Aufräumerin wurde auf diese Rubrik übertragen und der Posten «Besoldungen» um ca. Fr. 3000 entlastet; sodann ist ein grösserer "Verbrauch an Brennmaterialien infolge des langen Winters 1928/29 zu verzeichnen.

H. Zentralanstalt für das foî'stliclie Versuchswesen . Fr.

2.700 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen , . . Fr.

200 2. Löhne und Zulagen » 2,500 Die dringend nötige Anlage neuer Lärchenversuchsflächen im Oberwallis, die Wiederaufnahme von drei grossen Plenterwaldflächen im Kanton Bern, sowie die -- in Anbetracht des diesjährigen reichen Waldsamenertrages -- vermehrte Sameneinsammlung erforderten bedeutende Mehrausgaben an Arbeitslöhnen.

J. Meteorologische Zentralanstalt Fr.

500 22. Eadioschaltstation Fr.

500 Grössere Heizungskosten, unerwartet starker Lampenverbrauch der seit Jahren benützten Radiogeräte und verschiedene unvorhergesehene Reparaturen an einem Radioempfänger.

II. Oberbauinspektorat Fr.

57,327 1. Besoldungen, Gehälter und Zitlagen . . . Fr. 6,927 Vorübergehende Anstellung eines Zeichners auf 1. Januar 1929 für die Ausarbeitung des umfangreichen Aufnahmematerials an den korrigierten Gewässern, und zeitweise Beschäftigung von zwei Technikern, welche die für die angeordnete Rheinexpertise notwendigen Planunterlagen vorzubereiten hatten.

311

3. Post- und Telegraphengebühren. Frachten und Verschiedenes Fr.

400 Vermehrte Frachtauslagen für den Instrumententransport.

Beiträge.

37quinquies Erstellung eienr Staumauer als Hochwasserschutz im Ober lauf e der Albigna.

Kanton Graubünden (BB. vom 20. Juni 1929).

1. Jahresrate Fr. 50,000 Nach Art. 2 dieses Beschlusses hat die Auszahlung der 1. Jahresrate des Bundesbeitrages im Jahre 1929 zu erfolgen.

III. Direktion der Eidgenössischen Bauten Fr. 1,957,291 8. Gutachten und Verschiedenes Fr.

4,000 0. Bundesbriefarchiv in Schwyz. Projektstudien ' Fr.

4,000 Die aus Vertretern des Bundes und des Kantons Schwyz zusammengesetzte Kommission für ein Bundesbriefarchiv in Schwyz wünscht vor ihrer endgültigen Stellungnahme untersuchen zu lassen, ob die Bundesbriefe, Feldzeichen usw. mit Vorteil in bereits vorhandenen Bäumen untergebracht und ausgestellt werden könnten. An die Kosten der Projektstudien, Gebäudeaufnahmen und sonstigen damit zusammenhängenden Arbeiten werden der Bund und der Kanton Schwyz zu gleichen Teilen beitragen. Der Anteil des Bundes wird etwa Fr. 4000 betragen.

9. Hochbauten Fr. 1,803,687 b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 1,108,100 1. Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich, Umbau und Erweiterung des Physik gebäudes Fr. 1,049.000 BB. vom 1. Oktober 1929 (Gesetzessammlung Bd. 45. S. 477).

2. Munitionsfabrik Altdorf, neue Heizungsanlage für die Gebäude Nr. 62--64. . . Fr.

35,600 Eine im Laufe des Sommers vorgenommene Revision hat ergeben, dass die Heizungsanlage der vorerwähnten drei Gebäude (Sprengkörperwicklerei und Baume zum Pressen von Paramrnen) sich in einem sehr schlechten Zustand befand. Die stark verrosteten Heizleitungen sind im letzten Hinter eingefroren.

Da eine Eeparatur nicht mehr möglich war und die Erneuerimg der Heizung nicht auf nächstes Jahr verschoben werden durfte, weil sonst während des Winters ein Unterbruch des Betriebes zu befürchten gewesen wäre, so haben wir unsere Baudirektion ermächtigt, die Arbeit vor der nächsten Heizperiode ausführen zu lassen.

312

3. Wiederaufbau der Schutzhütte Tamaretto Nr. 4 Fr. 18,500 Durch die Witterungseinflüsse ist das Fundament der im Jahre 1914 gebauten Schutzhütte ins Eutschen gekommen, so dass das Fassadenmauerwerk zum Teil einstürzte. An eine Eeparatur kann nicht gedacht werden, sondern es muss das ganze Mauerwerk samt Fundamenten abgetragen und frisch aufgeführt werden. Die Kosten des Wiederaufbaues sind auf Fr. 18,500 veranschlagt, weil Zement, Sand und Wasser aus dem Tal mit Lastwagen, mit Saumtieren und Trägerkolonnen auf die in 1900 m Höhe befindliche Baustelle verbracht werden müssen. Die Wiederherstellung der Hütte ist aus militärischen Gründen dringend geboten.

c. Neubauten

Fr.

700,587

1. Munitionsfabrik Thun, Landerwerb im Lerchenfeld zur Erstellung eines Schutzwaldes Fr. 52,187 Die eidgenössische Munitionsfabrik in Thun besitzt im Lerchenfeld daselbst das sogenannte Feuerwerker-Areal mit zirka 28 Gebäuden, in denen die Laborierung der Artilleriemunition ausgeführt wird. Diese Anlage stand früher vollständig isoliert ; ein einziges Haus befand sich daneben, welches im Hinblick auf die mit der Laborieranlage verbundene Explosionsgefahr mit zugehörigem Umschwung im Jahre 1917 angekauft wurde. Seither haben sich die Verhältnisse vollständig geändert, indem neben dem «Feuerwerker» ein sich ständig vergrösserndes Wohnquartier entstanden ist, das sich so weit entwickelt hat, dass in letzter Zeit sogar ein Schulhaus gebaut werden musste. Diese vielen Wohnbauten sind ihrer Lage nach der nämlichen Gefahr ausgesetzt für den Fall, dass im «Feuerwerker» einmal eine grössere Explosion entstehen sollte.

Wenn nun zwar im «Feuerwerker» bis jetzt nie ein grösserer Unglücksfall vorgekommen ist, so gebieten doch die gemachten Erfahrungen (z. B. Explosion des Magazins im Lerchenfeld Mai 1922), sowie die aus ähnlichen Vorkommnissen des Auslandes gezogenen Lehren, nichts zu unterlassen, was zur Vermeidung oder doch zur Milderung von Explosionswirkungen dienen kann.

Als wirksamer Schutz hat sich dabei vor allem das Vorhandensein von dichtem Walde bewährt.

Vor dem Feuerwerkerareal befindet sich ein Geländestreifen von rund 12,800 m 2 , der zur Anpflanzung des Schutzwaldes benützt werden sollte, bevor auch auf diesem Lande Wohnhäuser entstehen.

Wir haben deshalb im Jahre 1927 einen Vorschusskredit von Fr. 11,000 für die Kosten des Landerwerbes bewilligt, in der Meinung, dass über die budgettechnische Deckung dieses Vorschusses zu beschliessen sein werde, nachdem auch die Kosten des zwangsweisen Landerwerbes feststehen werden.

Hinsichtlich des letztern wurde ein Expropriationsbeschluss gefasst, wonach die hierdurch bedingte Ausgabe später geregelt werden sollte.

313 Nachdem nunmehr auch die Expropriation durchgeführt ist. kann über die durch diesen Landerwerb verursachten Kosten abgerechnet und die Kreditfrage erledigt werden.

Die Abrechnung gestaltet sich wie folgt: A. Ausgaben der Direktion der Eidgenössischen Bauten zu Lasten des Vorschusskredites von Er. 11,000 Fr.

8.9T1 B. Expropriationsentschädigungen » 37.216 Dieser Betrag wurde vorschussweise von der Munitionsfabrik Thun ausgerichtet, in der Meinung., dass ihr die Ausgabe aus dem von der Bundesversammlung zu bewilligenden Kredite rückzuvergüten sei.

C. Anstand mit dem Eigentümer von Parzelle 106l111 betreffend Bezahlung von Zinsen: Zu reservierender Betrag Fr.

4.000 D. Kosten der Anpflanzung des, Schutzwaldes » 2,000 Zusammen Fr.

52,187

Weitere Angaben sind den beim Sekretariat der Finanzkommissionen liegenden Akten zu entnehmen.

2. Waffenplatz Wallenstadt, Kasernenbauten (Kostenanschlag Fr. 975,500), I. Rate Fr. 200,000 Unterm 19. Juni 1929 haben Sie für die Erstellung einer Offiziers- und einer Mannschaftskaserne in Wallenstadt einen Kredit von Fr. 975,500 bewilligt (Gesetzessammlung Bd. 45, S- 263). In diesem Kredit ist ein Betrag von Fr. 20,709 eingeschlossen für den Ankauf einer 15,809 m2 haltenden Parzelle Südlich der dortigen eidgenössischen Zeughausanlage.

Da auf Wunsch des Militärdepartements möglichst bald mit der Bauausführung begonnen und vor allem auch der Kaufvertrag betreffend den Landerwerb abgeschlossen werden musste, haben wir der Baudirektion einen Vorschusskredit von Fr. 200,000 eingeräumt. Der Eest von Fr. 775,500 ist als II. Kate in den Voranschlag für das Jahr 1930 eingestellt worden.

3. Militäranstalten auf dem Wankdorffeld in Bern, Landerwerb Fr. 49,900 Anfangs Juli a. c. wurde uns mitgeteilt, dass die an die eidgenössischen Militäranstalten auf dem Wankdorffeld in Bern angrenzende Eckparzelle von den Besitzern veräussert werden wolle. Um zu verhindern, dass in unmittelbarer Nähe der Bundesliegenschaften private Bauten erstellt werden, haben wir am 30. Juli den Ankauf des Grundstückes beschlossen. Ein Blick auf den Plan zeigt ohne weiteres, dass die Erwerbung des fraglichen Grundstückes im Interesse der Arrondierung der eidgenössischen Liegenschaft unumgänglich war.

314

Das am 1. August in den Besitz des Bundes übergegangene Grundstück rnisst 2234 m2. Der Kaufpreis beträgt Fr. 22 per m 2 oder zusammen Fr. 49,148.-- Die Kosten der notariellen Verurkundung einschliesslicli Vermessung und Vermarchung beziffern sich auf Fr.

745.80 oder rund Fr. 49,900.

Insgesamt Fr. 49,893.80

4. Zeughausanlage in Biel, Erwerbung durch den Bund.

Fr. 391,500 BB. vom 21. Juni 1929 ^(Gesetzessammlung Bd. 45, S. 264).

5. Waffenplatz Airolo,. Erstellung einer Materialbaracke .

Fr. 7,000 In der Nacht vom 26./27. Juli 1929 erfolgte im Festungsgebiet Airolo hinter den Magazinen l--4 ein grösserer Felsabsturz, wodurch das Magazin Nr. 4, in welchem Werkzeuge und Baumaterialien des Geniedienstes lagerten, vollständig zerstört wurde.

Die in der betreffenden Baracke untergebrachten Werkzeuge wurden provisorisch in andern Magazinen und im Freien gelagert. Die Erstellung einer neuen Baracke war dringend geboten.

10. gtrassen- und Wasserbauten

Fr.

135,604

1. Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich, Stützmauer beim Physikgebäude Fr. 32,000 Die Stützmauer nördlich des Physikgebäudes wies seit einiger Zeit starke Ausbuchtungen auf. Eine Nachgrabung hat gezeigt, dass die Drainageröhren hinter der Mauer vollständig ausgefüllt und verkalkt waren. Die Drainage wirkte deshalb nicht mehr. Das Wasser fand wegen der Verstopfung der Leitungen keinen Abfluss mehr und durchweichte den Boden hinter der Stützmauer. Dadurch entstund auf letztere ein starker Druck, dem sie nicht mehr standzuhalten vermochte. Die Wiederherstellung bzw. Sicherung der Stützmauer musste im Hinblick auf die drohende Gefahr sofort vorgenommen werden.

2. Abtretung der Eegiebrücke bei Thun an die Gemeinden Thun und Steffisburg, Beitrag 1 des Bundes-an die Kosten des Umbaues der Brücke ' . . Fr. 50,000 Im Jahre 1892/98 hat der Bund zur Verbindung der neuen Pferderegieanstalt im Schwäbis bei Thun mit dem linken Ufer der Aare eine Brücke erstellt. ' Dieses Werk hat Fr. 74,449 gekostet; es ist bis jetzt im Eigentum des Bundes geblieben. Obschon nur für den eigenen Verkehr der Bundesverwaltung erstellt, hat die Eegiebrücke, wie sie genannt wird, stets auch dem öffentlichen A^erkehr gedient; irgend eine Verpflichtung hierzu hat der Bund jedoch nie übernommen, sondern es beruhte diese Offenhaltung nur auf Freiwilligkeit'.

315 Ein durchgehender Verkehr bestand anfänglich bei diesem Aareübergang nicht, da jede Fortsetzung; gegen die Strasse Bern-Thun fehlte. Die Verhältnisse änderten sich, als die Gemeinde Steffisburg diese Verbindung herstellte: der Verkehr über die Eegiebrücke .nahm damit stark zu. Zugleich erhöhte sich ihre Belastung durch die Fahrzeuge, insbesondere, seitdem dieKraftwagen aufkamen. Dieser erhöhten Beanspruchung und schwereren Belastung entspricht jedoch die Begiebrücke in ihrer leichten Bauart, die ursprünglich nur nach den Bedürfnissen der Pferderegie gewählt worden war, längst nicht mehr. Es musste deshalb einmal entschieden werden, ob diese Brücke für schwere Funverke zu sperren oder aber zu verstärken und damit zugleich auch zu verbreitern sei, um dem Verkehr zu genügen.

Die beiden Gemeinden Thun und Steffisburg haben sich, obwohl ihnen viel an der fernem Offenhaltung der Brücke liegt, zuerst gesträubt, die Kosten des Umbaues auch bloss teilweise zu übernehmen. Sie mussten erst davon überzeugt werden, class der Bund berechtigt und auch genötigt wäre, den allgemeinen Verkehr auf der Brücke zu verbieten und dass, wenn dies nicht geschehen soll, er von den an diesem Verkehr interessierten Gemeinden verlangen , müsse, dass sie die hierfür erforderlichen finanziellen und sonstigen Massnahmen treffen. Xach vielen Verhandlungen ist am 6. Februar 1929 eine für alle drei Parteien annehmbare Lösung vereinbart worden.

An die Kosten der auszuführenden Arbeiten, die für die beiden Brücken, allein auf rund Fr. 85,000 veranschlagt sind, hat der Bund gemäss Vertrag einen Beitrag von 50 %, im Maximum1 Fr. 50,000 zu leisten. In bezug auf Einzelheiten verweisen wir auf die den Finanzkommissionen zur Verfügung gestellten Akten.

.

: 3. Pulverfabrik Wimmis, Schwellenbeiträge . Fr. 35,604 In der Gemeinde Wimmis waren bis zum 21. August 1928 zur Erfüllung: der aus dem kantonalen Wasserbaupolizeigesetz für die1 Grundeigentümer sich ergebenden Pflichten acht sogenannte Schwellensektionen vorhanden.

Die Pulverfabrik, die Anstösserin an die beiden Gewässer Kander und.

Simme ist, war in der Schwellensektion I (Kander) und : in der ;Schwellensektion I I (unterer Lauf d e r Simme) schwellenpflichtig. : · · . · · · · Bis zum Jahre 1923 wurde in den Schwellensektionen jährlich über die.

im betreffenden Jahr gemachten
Verbauungen abgerechnet und der sich nach Abzug ,der Subventionen ergebende Restbetrag auf die Schwellenpflichtigen' nach Massgabe des Schwellenkatasters verteilt.

· ; Im Mai 1923 fasste der Begierungsrat des Kantons Bern den Beschluss,.

die acht Schwellensektionen im Interesse einer zweckmässigen Verteilung der Schwellenlasten zu einer einheitlichen Schwellenkorporation zu verschmelzenGleichzeitig beauftragte der Eegierungsrat des Kantons Bern den Gemeinderat von Wimmis, die im Hinblick auf die Verschmelzung notwendig werdender!

Arbeiten technischer und administrativer Natur vorzukehren.

,

316

Aus diesem Grunde hat seit 1923 eine jährliche Abrechnung und Verteilung der Schwellenlasten nicht mehr stattgefunden.

Die vom Begierungsrat des Kantons Bern im Mai 1923 beschlossene Verschmelzung der acht Schwellensektionen zu einer einheitlichen Schwellenkorporation ist im August 1928 vollendet worden. Der bernische Eegierungsrat iat am 21. August 1928 Reglement und Kataster der vereinigten Schwellenkorporation genehmigt.

Darauf begann der Gemeinderat von Wimmis mit der Abrechnung der ·seifr Mai 1923 durchgeführten Schwellenbauten. Die Abrechnung lag während 10 Tagen auf der Gemeindeschreiberei Wimmis zur Einsicht der Pflichtigen .auf. Sie wurde von den Organen der Pulverfabrik Wimmis zusammen mit einem Vertreter der Direktion der Eidgenössischen Bauten eingesehen. Aus dieser Abrechnung ergeben sich für die Pulverfabrik nachfolgende Schwellenbeiträge : in Sektion l (Kander) Fr. 35,302.25 in Sektion II (Simme) » 302.-- Zusammen Fr. 35,604.25 In die Abrechnung der Sektion I fallen die Verbauungsarbeiten im Oberaugand an der Kander, die allein einen Kostenbetrag von rund Fr. 60,000 ausmachen. Damit ist der verhältnismässig hohe Beitrag der Pulverfabrik in der Sektion I (Kander) erklärt.

Der auf die Pulverfabrik entfallende Beitrag musste bis spätestens anfangs -Oktober bezahlt werden.

4. Waffenplat-z Airolo, Aufräurnungs- und Sicherungsarbeiten Er. 6.000 Wie auf Seite 314 hiervor erwähnt, erfolgte in der Nacht vom 26./2T» Juli 1929 irn Festungägebiet von Airolo ein Felsabsturz., wodurch ein Materialschuppen zerstört wurde.

Um die verschont gebliebenen drei andern Baracken zu schützen, mussten an der Absturzstelle Verbauungsarbeiten vorgenommen werden.

5. Zollgebäude in Münster (Graubünden),.

Wasserversorgung für das neue Zollhaus Fr. 12,000 Die Errichtung eines neuen Zollhauses in Münster (Kostenanschlag Fr. 99,700) wurde in zwei Etappen vorgesehen, und es sind die Baukosten auf ·die Voranschläge für die Jahre 1928 und 1929 verteilt worden. Das neue Gebäude wurde Ende Oktober 1929 von der Zollverwaltung bezogen.

Die Frage der Wasserbeschaffung für das neue Zollgebäude wurde eingehend geprüft. Der zuerst beabsichtigte Anschluss an die Leitung des alten Zollhauses konnte nicht in Frage kommen. Diese Leitung ist zu klein und liefert wenig Wasser. Es mussten daher zwei andere Möglichkeiten der Wasserbeschaffung ins Auge gefasst werden:

317

1. die Fassung und Zuleitung einer neuen Quelle, 2. der Anschluss an die Gemeinde-Wasserversorgung.

Vom Ankauf einer Quelle, sowie von deren Fassung und Zuleitung zum Zollgebäude musste der hohen Kosten wegen Umgang genommen werden.

Der Anschluss an die Gemeindewasserversorgung bot in praktischer und finanzieller Hinsicht unbestreitbare Vorteile.

Verhandlungen mit der Gemeinde Münster haben zu der Erkenntnis geführt, dass ihr durch die Erstellung einer neuen Wasserversorgung grosse Lasten entstehen. Da anderseits ein Anschluss des neuen Zollgebäudes an die Wasserversorgung der Gemeinde Münster die günstigste Lösung bedeutete, haben wir uns entschlossen, eine einmalige Subvention von Fr. 12,000 auszurichten.

13. Hausdienst, Heizung und'Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung Fr.

14,000

a. Hausdienst Fr. 14,000 Verschiedene im Laufe des Jahres notwendig gewordene Massnahmen, wie die Verlegung der Getreideverwaltung von den Bureaubaracken auf dem Spitalacker in Bern in das Gebäude der Alkoholverwaltung und der Umzug des Statistischen Amtes von Bundesgasse 3 (Bernerhof) in die Bureaubaracken, die Erneuerung von Dekorationsmaterial (Kantonsfahnen) sowie die Installation der elektrischen Fassadenbeleuchtung am Parlamentsgebäude (Festbeleuchtung) verursachten unvorhergesehene Aufwendungen, wodurch der Voranschlagskredit um zirka Fr. 14,000 überschritten wird.

TV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr.

48,820 a. Forstivesen.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr. 2,320 Die Mehrarbeiten zur Durchführung der Erhebung über Produktion und Verbrauch von Nutzholz und die Untersuchung über die Erfolge der in den letzten 50 Jahren ausgeführten Aufforstungen und deren gegenwärtiger Zustand machten die vorübergehende Anstellung eines Forstingenieurs II. Klasse notwendig.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G Fr. .1,000 1 Die beträchtliche Zunahme der angemeldeten Aufforstungs- und Waldwegprojekte verursachte eine stärkere Inanspruchnahme des Personals für Prüfung der Projekte an Ort und Stelle.

6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals Fr. 15,000 Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. III.

25

318 Die Ausgaben beliefen sich 1928 bereits auf Fr. 930,828. 85. Durch Besoldungserhöhungen, Schaffung neuer Stellen und weitem Ausbau der Pensionskassen werden die Aufwendungen 1929 voraussichtlich Fr. 935,000 überschreiten.

11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport Fr. 30,000 Der durch den revidierten Art. 42 des eidgenössischen Forstgesetzes erhöhte Bundesbeitrag an die Anlage von Waldwegen brachte den Waldwegbau stärker in Fluss, wodurch auch die Subventionsanforderungen gestiegen sind.

V. Amt für Wasserwirtschaft Fr.

300 5. Bücher, Zeitschriften und Kartenmaterial Fr.

300 Notwendige Anschaffung von Karten für Wasserkraftnutzung und Schiffahrt, VI. Gesundheitsamt Fr.

11,353 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . . Fr. 2,633 Besoldung und Zulage für einen auf den 1. September 1929 gewählten Sekretär II. Klasse.

3. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes Fr.

220 Diese Mehrausgaben werden zum grössten Teil ausgeglichen durch Einnahmen aus Gebühren für die Betäubungsmittelkontrolle.

7. Revision der Pharmakopoea Helvetica Ed. IV Fr. 6,700 Auf Wunsch der Pharmakopoekommission mussten besondere kostspielige Untersuchungen von Arzneimitteln vorgenommen werden, und zu diesem Zwecke wurde dem pharmazeutischen Institut der Eidgenössischen Technischen Hochschule, dessen Direktor mit den Untersuchungen betraut ist, noch eine zweite Hilfskraft zur Verfügung gestellt. Ausserdem fanden vermehrte Sitzungen der verschiedenen Subkommissionen statt.

9. Kommissionen und Sachverständige . . . Fr. 1,800 Auf das dringende Gesuch des schweizerischen Vereins analytischer Chemiker haben wir im Laufe des Monats Dezember 1928 beschlossen, das im Jahre 1917 herausgegebene schweizerische Lebensmittelbuch neu bearbeiten zu lassen. Die auf das Jahr 1929 fallenden Kosten dieser Eevisionsarbeiten konnten bei der Aufstellung des Kostenvoranschlages nicht mehr berücksichtigt werden.

319

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung Fr.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 des B.G Fr. 1,600 Vermehrte Kommissionen iur gesetzgeberische Arbeiten.

1,600

III. Polizeiabteilung Fr.

13,300 5. Justiz- und Auslieferungskosten Fr. 11,300 Kosten der durch Beschluss der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen unterm 30. September 1929 eingestellten Straf Untersuchung über das Eisenbahnunglück im Bickentunnel vom 4. Oktober 1926.

16. Unterstützung wiedereingebürgerter Schweizerinnen Fr. 2,000 Nach dem bundesrätlichen Kreisschreiben vom 1. März 1922 wird den Kantonen und Gemeinden die Hälfte der von ihnen ausgerichteten Unterstützungen vergütet. Auf Rechnung 1929 wurde bisher bezahlt: 4. Quartal 1928 . . . .

Fr. 32,508.30 1.

» 1929 . . . .

» 33,630.45 2.

» 1929 . . . .

» 32,421.85 zusammen Fr. 98,560.10 Für die pro 3. Quartal 1929 noch zu vergütende Hälfte bleiben also von der Kreditsumme von Fr. 130,000 nur Fr. 31,439.90 zur Verfügung, während wiederum mit einer Auslage von ungefähr Fr. 33,000 gerechnet werden muss.

V. Versicherungsamt Fr.

3,700 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr. 3,700 Gehalte an Aushilfskräfte zufolge ausserordentlicher Mehrarbeiten.

VI. Amt für geistiges Eigentum Fr.

2,000 2. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Frachten und Verschiedenes Fr. 2,000 Erheblich grössere Portoauslagen infolge anhaltend starken Geschäftsverkehrs.

D. Militär département.

I. Zentralverwaltung D. Abteilung für Kavallerie.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr.

M. Militärgerichtsbarkeit.

2. Kosten der Militärgerichte

»

Fr.

472 30000

30,472

320 Zu M. 2. Die Zahl der von den Militärgerichten behandelten und noch zu behandelnden Fälle ist grösser als bei der Aufstellung des Voranschlages angenommen worden war. Ausserdem wurde der Kredit stark in Anspruch genommen durch die Durchführung einer Eeihe von grösseren gerichtlichen und administrativen Untersuchungen und Beweisaufnahmen, sowie durch die Einführung des neuen Militärstrafgesetzes.

II. Ausbildung der Armee

A. Lelirpersonal

Fr. 1,660,440

Fr.

2,040

5. Genietruppen.

a. Besoldungen und Zulagen Fr. 2,040 Allgemeine Bemerkung: Es ist möglich, dass auch dieses Jahr bei den verschiedenen Waffen- und Truppengattungen einzelne Kredite, wie Aushilfe bei der Ausbildung, Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G. und Dienstkleider, überschritten werden müssen. Weil aber die Schulen und Kurse noch nicht beendigt sind, können diese Ausgaben zurzeit nicht festgestellt werden. Wir glauben jedoch annehmen zu dürfen, dass diese Mehrausgaben gedeckt werden durch Minderausgaben auf andern Krediten, wie Besoldungen und Kosten für Dienstpferde, so dass mit einer Überschreitung der Budgetabschnitte der einzelnen Waffen und Truppen nicht zu rechnen ist. Wir sehen aus diesen Gründen von der Stellung von Nachtragskreditbegehren ab und werden allfällige Überschreitungen im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Unterricht Fr.

-- .-- Allgemeine Bemerkung: Wie wir schon öfters ausgeführt haben, ist es zurzeit der Nachtragskreditbegehren nicht möglich, die Kreditverhältnisse bei den Budgetabschnitten Bekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und Vorunterricht so festzustellen, dass mit Bestimmtheit gesagt werden kann, wo sich Kreditreste ergeben und wo die bewilligten Kredite nicht ausreichen werden. Dies ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass zu dieser Zeit noch nicht alle militärischen Kurse stattgefunden haben, ein Teil der Komptabilitäten sich noch in Bevision befindet und ein Teil derselben dem Oberkriegskommissariat noch nicht abgeliefert worden ist.

Eine grosse Zahl von Bechnungen, wie solche für Landschaden, Bahntransporte, Munition, Abschätzungen sowie Entschädigungen und Kuranstaltskosten für Pferde usw., deren Beträge auch schätzungsweise nicht zu berechnen sind, stehen ebenfalls noch aus. Wir haben versucht, die Kredite für den Unterricht so gut als möglich zu prüfen, und hoffen, dass der Gesamtkredit «Unterricht» nicht überschritten werde. Höhere Mannschaftsbestände dürften bei einzelnen Rubriken Mehrausgaben zur Folge haben, denen aber bei andern Minder ausgaben infolge Einsparungen verschiedener Art gegenüberstehen werden.

321 Angesichts dieser Sachlage verzichten wir auf die Eingabe von Nachtragskreditbegehren. Wir werden, wie dies bis jetzt immer mit Ihrem Einverständnis geschehen ist, die rechnerischen Verhältnisse bei Jahresschluss genau untersuchen und dann im Berichte zur Staatsrechnung über die Mehrausgaben und Minderausgaben für die Eekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und für den Vorunterricht erschöpfende Auskunft geben.

D. Unterkunft

Fr.

54,400

1. Betrieb deï eidgenössischen Kasernen.

b.

/.

g.

h.

i.

Löhne und Zulagen Fr. 10.500 Wasch-, Putz- und Flickmaterial . . . » 6,700 Heizung, Beleuchtung, Wasser . . . . » 30,000 Ausbesserungen und Ersatz » 1,200 Transporte, Fuhrungen » 6,000

Die Waffenplätze der Festungsgebiete waren dieses Jahr stärker belegt als vorgesehen. Daraus entstanden Mehrausgaben, zu deren Bezahlung die durch den Voianschlag bewilligten Kredite nicht ausreichen. Ferner musste infolge der in den Monaten Februar und März herrschenden kalten Witterung n den belegten Kasernen im Interesse des Gesundheitszustandes der Truppe sehr stark geheizt werden, woraus sich ein grosserer Bedarf an Heizmaterial ergab; die daherigen Mehrausgaben belasten die Kredite g. Heizung, Beleuchtung, Wasser und i. Transporte, Fuhrungen.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht

Fr. 1,604,000

l. Militärversicherung.

a. Kosten des vorübergehenden Nachteils Fr.l,600,000 Durch den Voranschlag für das Jahr 1929 wurden bewilligt Fr. 8,000,000.

welcher Betrag auf Ende September bereits aufgebraucht war. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen muss für das ganze Jahr mit einer Ausgabensumme von Fr. 4,600,000 gerechnet werden, so dass durch Nachtragskredit noch Fr. 1,600,000 zu decken sind. Die Zahl der bis jetzt gemeldeten Patienten hat gegenüber dem Vorjahre um rund 100 Mann zugenommen.

d. Kosten der Pensiouskommission . . . Fr. 4,000 Bis Ende September wurden verausgabt Fr.

die Ausgaben für die bis Jahresschluss noch zu behandelnden Geschäfte werden berechnet auf » Voraussichtliche Gesamtausgabe oder Fr. 4000 mehr als durch den Voranschlag bewilligt.

Fr.

17,400 6,000 24,000

322 m. Ausrüstung der Armee Fr. 142,964 B. Materialunterhalt und -ersatz Fr. 142,964 2. Unterhalt.

a. Bekleidung und Ausrüstung.

1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung . . ,,Fr. 22,964 Bei der Aufstellung des Voranschlages war mit einem Bestände der Armee von 377,000 Mann gerechnet worden. Wie sich nun aus den von den Kantonen eingesandten Aufstellungen ergibt, beträgt, der Bestand auf 1. Januar 1929 382,741 Mann oder 5741 Mann mehr. Die an die Kantone auszurichtende Entschädigung beträgt Fr. 4 pro Mann; die Mehrausgabe beläuft sich somit auf 5741 X Fr. 4 = Fr. 22.964.

0. Korpsausrüstung Fr. 120,000 Durch den Voranschlag wurden bewilligt Fr. 669,000 hiervon sind bereits verausgabt » 369,000 Somit sind noch zur Verfügung Fr. 300,000 Die noch zu erwartenden Ausgaben werden berechnet wie folgt: 1. Zahlungen an die eidgenössische Waffenfabrik und die eidgenössische Konstruktionswerkstätte für Reparaturen an Korpsmaterial allei Art Fr. 230,000 2. Zahlungen, an die Kantone für Instandstellung und Unterhalt von Korpsmaterial » 190,000 B 420 000 Mithin verbleibt ein zu deckender Fehlbetrag von . . . Fr. 120,000 Die Mehrkosten sind in der Hauptsache zurückzuführen auf grössere Ausgaben für den Unterhalt und die Instandstellung von Motorfahrzeugen, Maschinengewehren und optischen Instrumenten.

IV. Pferde Fr.

78,800 A. Kavalleriepferde Fr.

78,800 2. Remontendepot.

a. Verwaltung.

6. Kosten für ärztliche Behandlang . . . . Fr. 1,500 Nach den bisherigen Erfahrungen wird der durch den Voranschlag bewilligte Kredit von Fr. 3600 nicht ausreichen. Es sind Mehrausgaben für Arztkosten und Medikamente zu verzeichnen in Fällen, bei denen die Arbeit gar nicht oder nur für kurze Zeit unterbrochen werden muss, und die nicht zu Lasten der Militärversicherung fallen.

323 c. Futter und Streue Fr. 47,300 Bei der Aufstellung des Voranschlages ist es mit Rücksicht auf den steten Wechsel nicht möglich, die Zahl der Futtertage und den Preis der Futterration zum voraus genau zu berechnen. Anhand der bisherigen Eechnungsergebnisse wird festgestellt, dass infolge einer grösseren Zahl Futtertage und eines höheren Futterpreises Mehrausgaben zu erwarten sind, die auf Fr. 47,300 berechnet werden. Diese Mehrkosten werden zum grossen Teil durch vermehrte Einnahmen für Kuranstaltspferde ausgeglichen werden.

6. Eücknahme von Pferden Fr. 30.000 Die Ausgaben bei diesem Kredit richten sich nach der Zahl der Pferde, die nach den Bestimmungen dei; Kavalleriepferdeverordnung zurückgenommen werden müssen. Eine sichere Vorausberechnung ist deshalb nicht möglich.

Von dem durch den Voranschlag bewilligten Kredit von Fr. 350,000 sind bereits Fr. 310,000 verausgabt. Da bis Ende des Jahres mit einer Ausgabe von Fr. 380,000 zu rechnen ist. wird der Fehlbetrag hier eingestellt.

Wir bemerken, dass es sich bei diesem Kredit nicht um eine reine Ausgabe handelt. Die zurückgenommenen Pferde werden wieder an Bemontierungspflichtige abgegeben, ausrangiert oder abgeschlachtet. Die hieraus sich ergebenden Einnahmen werden nicht diesem Ausgabenkredit gutgeschrieben, sondern der Einnahmenrubrik III. D. 1. Kavalleriepferde.

V. Festungen

Fr.

13,200

A. St.Gotthard Z*i_ !M°_°.

1. Verwaltung.

b. 2 Platzärzte Fr. 2,500 Dem ira Frühjahr neu gewählten Platzarzt von Airolo wurde ein höheres Wartgeld bewilligt als im Voranschlag vorgesehen. Weitere Mehrausgaben sind durch die vor der Wahl notwendig gewordene Stellvertretung entstanden.

c. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44B.G. Fr. 4,000 e. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren und Verschiedenes » 500 Zu e. Der Kredit reicht nicht "aus, weil eine Bückvergütung für Postcheckzinse, mit der bei der Aufstellung des Voranschlages gerechnet worden war, nicht mehr dieser Rubrik gutgeschrieben werden kann, sondern dem Hnanzdepartement abzuliefern ist.

2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials.

c. Auslagen und Vergütungen nach Art.44B.G. Fr. 2,000 Infolge vermehrter Abkommandierung von Fortwächtern und der Zunahme der Zahl der verheirateten Fortwächter, denen in Fällen, wo sie dienst-

â24 lieh verhindert sind, ihre Mahlzeiten zu Hause einzunehmen, Vergütungen ausgerichtet werden müssen, reicht der durch den Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus.

/. Beitrag an die Verpflegung der Fortwachen Fr.

700 Die Zahl der beitragsberechtigten Mahlzeiten wird grösser sein als im Voranschlag vorgesehen.

g. Verpflegung der erkrankten Fortwächter usw Fr. 2,000 Ausserordentlich zahlreiche Erkrankungen, besonders in den Monaten Januar und Februar infolge einer Grippewelle verursachten Mehrausgaben, die aus dem ordentlichen Kredit nicht bezahlt werden können.

B. St. Maurice 1. Verwaltung b. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44B.Gr. Fr.

1,500

Fr.

89,785

Fr.

285

1,500

VI. Verkehrswesen A. Motorwagendienst 1. Verwaltung.

a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr.

Fr.

285

B. Militärflugwesen · Fr.

89,500 1. Verwaltung.

e. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr. 2,500 Die Zunahme des Flugbetriebes verursachte Mehrausgaben für den telephonischen Verbindungsdienst zwischen den einzelnen Flugplätzen und für Erkundigungen über die Wetterlage usw.. die im Interesse der Sicherheit des Flugbetriebes notwendig, sind.

2. Allgemeiner Unterhalt.

g. Planie, Verbesserungen des Graswuchses, Miet- und Pachtzinse usw Fr. 87,000 Bereits im Jahre 1927 wurden Massnahmen getroffen, um durch Land' erwerbung den Flugplatz Bellinzona zu sichern und entsprechend zu erweitern.

Da die Verhandlungen längere Zeit in Anspruch nahmen und nun letzter Tage zum Abschluss gelangten, sind wir erst heute in der Lage, eine Kostenberechnung aufzustellen und die noch fehlenden Mittel zu berechnen. Ein Teil der Ausgaben kann aus schon vorhandenen Krediten bestritten werden, weil zu diesem Zwecke durch BB. vom 28. März 1928 bzw. 14. März 1929 die Übertragung der auf Eechnungsschluss 1927 und 1928 verbleibenden Kreditreste auf die folgenden Jahre bewilligt worden ist.

325 Die Kosten des Landerwerbes sind zu berechnen auf. . Fr.

Aus obigen Kreditübertragungen und dem diesjährigen Voranschlagskredit können bezahlt werden Fr.

Es verbleibt somit ein Fehlbetrag von '. . . Fr.

don wir hier einstellen.

130,000 43,000" 87,OpQ

E. Finanz- und Zoll département.

I, Finanz ver waltung

Fr.

10,150

A. Abteilung Fr.

8,000 6. Kommissionen und Sachverständige : a. Paritätische Kommission Fr. 2,000 , Mehr Sitzungstage als bei der Veranschlagung vorgesehen werden konntec. Besondere Kommissionen und Sachverständige ' Fr.

6,000 Der Kredit ist besonders stark beansprucht worden für Honorare an Sachverständige, welche das Departement in Wirtschaftsfragen zu konsultieren hatte. Ausserdem entstunden Mehrausgaben für Taggelder und Reiseentschädigungen der Teilnehmer an den Konferenzen i. S. Eevision der Alkoholgesetzgebung.

B. Liegenschaftsverwaltung Fr.

2,1501. Waffen-, Schiess- und Flugplätze.

Personalausgaben.

3. Löhne und Zulagen

Fr.

2,000

Andere Venvaltungsltosten und Sachausgaben.

12. Flugplatz Dübendorf Fr.

150 Die Heuernte wurde dieses Jahr durch Arbeiter der Flugplatzverwaltung eingebracht, während bisher das Heugras und Emdgras direkt ab Platz verkauft worden ist. Dafür ist das Erträgnis entsprechend grösser.

II. Steuerverwaltung Fr.

28,7154. Post- und Telegraphengebühren, Frachten, Betreibungskosten und Verschiedenes . . Fr. 13,710 Um die Ergebnisse der Kriegssteuer (II. Periode) statistisch rascher und genauer, als es bei manueller Auszählung möglich gewesen wäre, verarbeiten zu können, wurden Powers-Maschinen (Locher, Sortierer und Tabulatoren) verwendet. Dadurch wurde auch eine erhebliche Ersparnis an Personalausgaben erzielt. Die Verwendung der bei andern Verwaltungen des Bundes vorhandenen maschinellen Einrichtungen gleicher Art wäre nicht oder nur unter Bedingungen möglich gewesen, die ein rationelles Arbeiten beeinträchtigt

326 hätten. Der fur die Miete der Maschinen erforderliche Kredit ist von der Steuerverwaltung mit den übrigen Kreditbegehren für Drucksachen, Materialien und Bureaumaschinen bei der Bundeskanzlei angemeldet worden, hätte aber bei der Steuerverwaltung eingestellt werden sollen. Nach Aufklärung des Missverständnisses war es für die Aufnahme des Kredites im Voranschlag für 1929 zu spät. Das nunmehr in die Nachtragskredite aufzunehmende Betreffnis der fälligen Miete beträgt Fr. 13,715.

11. Eidgenössische Kriegsteuer-Bekurs- und Stempelkommission.

Personalmisgaben.

a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr. 4,000 b. Taggelder und Beiseentschädigungen der Mitglieder der Kommissionen, Expertisen » 11,000 Der im Entwurfe des Voranschlages für das Jahr 1929 für die Personalausgaben vorgesehene Kredit von Fr. 32,887 (Bubrik a. Fr. 16,887, Bubrik b.

Fr. 16,000) ist von den eidgenössischen Bäten im Hinblick auf das auf den 1. März 1929 vorgesehene Inkrafttreten des BG. vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege auf Fr. 8000 (Bubrik «.

Fr. 4000, Bubrik b. Fr. 4000) herabgesetzt worden.

Entgegen den Erwartungen der eidgenössischen Bäte musste die eidgenössische Kriegssteuer-Bekurskommission trotz dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch mehrere (5) Sitzungen abhalten, wozu eine letzte im Monat November kommt. Auch die Stempelkommission wurde zur Erledigung der hängigen Geschäfte noch zu zwei Sitzungen einberufen. Infolgedessen sind für die Sitzungen der genannten Kommissionen, für die Besoldung des Präsidenten der eidgenössischen Kriegssteuer-Bekurskommission und der ·eidgenössischen Erlasskomrnission sowie für die Bureauarbeiten auch nach dem I.März 1929 noch bedeutende Ausgaben bestritten worden, und es werden ·solche bis zum Schlüsse des Jahres noch zu bestreiten sein. -- Wir haben der Steuerverwaltung bereits unterm 8. März 1929 einen Vorschusskredit von Fr. 11,500 bewilligt.

III. Zollverwaltung Fr.

63,000 A. Zivilpersonal.

11. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux Fr. 20,000 Die Vermehrung der Zollokale und die ausserordentliche Kälte im Winter 1928/29 verursachten einen bedeutenden Mehrverbrauch von Brennmaterialien als vorgesehen war.

B. Grenzwacliikm'jjs.

3. Umzugskosten Fr. 3,000 Die irn Laufe dieses Jahres mit Bückwirkung auf 1. Januar 1929 vorgenommenen Beförderungen im Grénzwachtkorps bedingten zahlreiche Ver-

327

Setzungen, um eine gleichmässige Besetzung der Grenzwachtposten mit gradierter Mannschaft herbeizuführen. Der im Voranschlag für 1929 eingestellte Kredit erweist sich dadurch als unzureichend.

4. Aushilfsleistungen Fr. 2,000 Vermehrter Beizug von Grenzwächtem zu Stellvertretungen von Aufsehern bei Zollämtern.

7. Post-, Telegraphen- und Telephongebühreu Fr.

1,000 Die aus taktischen Gründen notwendige Vermehrung der Telephonanschlüsse bei den Grenzwachtposten musste im Jahre 1929 in grösserem Masse vorgenommen werden, als im Voranschlag vorgesehen war.

8. Heizung, Beleuchtung und Verschiedenes Fr. 20,000 Es erschien als zweckmässig. die im Grenzwachtkorps bisher verwendeten Diensthunde, welche Eigentum der Mannschaft waren, schon im laufenden Jahre durch die Verwaltung zu übernehmen und zudem weitere solche Hunde schon jetzt statt, im nächsten Jahre anzuschaffen.

D. Verschiedenes.

5. Andere Aufwendungen Fr. 17.000 Grösserer Verbrauch von Betriebsstoffen für Dienstfahrzeuge und Beitrag von Fr. 12,800 an den Kanton Tessin für die Besorgung des ambulanten Grenzpolizeidienstes auf der Bundesbahnstrecke Bellinzona-Chiasso.

IV. Finanzkontrolle Fr.

1,925 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . Fr.

1,925 Ersatz zweier weiblicher Arbeitskräfte, die krankheitshalber während mehrerer Monate abwesend waren.

V. Statistisches Amt Fr.

5,000 7. «. Automobilstatistik Fr. 5,000 Für die im Laufe des Jahres Ì929 begonnene und im Voranschlage nicht vorgesehene Automobilstatistik ist zur Zahlung der bis Ende 1929 eingehenden 10,000 Zählkarten, welche zu 50 Bappen pro Karte entschädigt werden, der nachgesuchte Betrag notwendig.

VI. Amt für Mass und Gewicht . Fr.

32,000 6. Neuanschaffungen Fr. 32,000 Veranlasst durch ein von der schweizerischen Eöntgengasellschaft gestelltes Begehren um Schaffung einer Zentralstelle für die Prüfung von Eöntgendosimetern wurde das Amt gestutzt auf Art. 15 des BG. über Mass und Gewicht ermächtigt, die Aufnahme der Prüfung von Eöntgendosimetern in absoluten

328 Einheiten vorzubereiten. Die instrumenteilen Einrichtungskosten für die Vornahme dieser Prüfungsarbeiten werden sich auf Fr. 32,000 belaufen. Der Ausgabe stehen entsprechende Mehreinnahmen aus den Prüfungsgebühren gegenüber.

VII. Amt für Gold- und Silberwaren 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr.

1.538

4. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes » Vermehrte Telephongebühren und Portoauslagen.

120

Fr.

1,658

Fr.

500,000

F. Volkswirtschaftsdepartement.

IV. Bundesamt îur Sozialversicherung

8. Krankenversicherung Fr. 500,000 Die Einführung der obligatorischen Versicherung im Kanton Thurgau und in einzelnen Gemeinden der Kantone Schaffhausen und Zürich hat eine grössere Zunahme der Versicherten zur Folge, als im voraus angenommen wurde. Eine Mehrbelastung brachte auch der BEB. vom 17. Dezember 1928 betreffend Ausdehnung der Gebirgsgegenden im Sinne der Art. 16, Abs. 2, und Art. 37 KUVG.

V. Abteilung îur Landwirtschart

Fr.

21,000

2. Auslagen undVergütungen nach Art. 44 B. G. Fr.

1,000 Der Kredit von Fr. 9000 ist Ende Oktober bis auf Fr. 98. 50 erschöpft.

Die Abteilung schätzt den Aufwand für unvermeidliche Dienstreisen für die Monate November und Dezember auf mindestens Fr. 1000.

23. Verschiedenes Fr. 20,000 Vom Gesamtkredit von Fr. 136,100 stehen auf Ende Oktober noch rund Fr. 70,000 zur Verfügung. Daraus sind zu decken die Kosten der Feldbesichtigungen, die Umsatz- und Ablieferungsprämien für Saatgetreide, die Beiträge an Saatzuchtgenossenschaften und die Stiftung Trieur, sowie die Honorare für Arbeiten im landwirtschaftlichen Jahrbuch. Diese Ausgaben erforderten im Jahre 1928 rund Fr. 60,000. Dazu kommt die Eestzahlung von Fr. 20,000 an den Kanton Tessin für eine genossenschaftliche Weinkelterei. Die Umsatzund Ablieferungsprämien für Saatgetreide werden, wie die bisherige Entwicklung zeigt, den letztjährigen Betrag um mindestens Fr. 10,000 übersteigen, so dass zur Bestreitung der noch zu erwartenden Ausgaben rund Fr. 90.000 erforderlich sein werden.

329

VI. Veterinäramt Fr. 908,000 B. Grenztierärzilicher Dienst.

2. Entschädigungen der nichtständigen Grenztierärzte Fi. 8,000 Die durch Eücktritt auf den 1. Januar 1929 freigewordene Stelle des ständigen Grenztierarztes beim Zollamt St. Margrethen wurde durch einen nichtständigen Grenztierarzt besetzt, dessen Besoldung dem Kredite der Voranschlagsrubrik B. 2. entnommen wird.

10. Ausserordentliche Einlage in den Viehseuchenfonds Fr. 900,000 Die vom Bundesrat in seiner Botschaft zum Tierseuchengesetz vom 13. Juni 1917 aufgestellte Berechnung der finanziellen Inanspruchnahme und der mutmasslichen Einnahmen des Seuchenfonds wurde durch die veränderten Verhältnisse während des Krieges und der Nachkriegszeit vollständig gestört. Infolge der jahrelangen fast gänzlich unterbundenen Einfuhr von Tieren und Fleisch gestalteten sich die Erträgnisse aus den grenztierärztlichen Gebühren wesentlich geringer als in der Botschaft berechnet war.

Später hinderte dann der allgemein ungünstige Seuchenstand die Entwicklung der Einfuhr. Nach einigen Schwankungen in den letzten 10 Jahren beträgt der Seuchenfonds nunmehr noch ca. l Million Franken.

Diese missliche Lage veranlasste uns, erstmals im Oktober 1920 und Weiterhin im Jahre 1922 die Gebuhren für die grenztierärztlichen Untersuchungen zu erhöhen. Eine nochmalige Erhöhung der Gebühren erscheint uns nicht mehr angezeigt. Gleichzeitig bemühten wir uns, nach Möglichkeit Einsparungen in den Ausgaben zu machen. -- Mit Beschluss vom 23. Januar 1923 wurden die nach Art. 26 an die Kantone zu leistenden Beiträge für die Entschädigungen von Seuchenschäden mit Ausnahme der Maul- und Klauenseuche von 50 % auf 40 % herabgesetzt. Trotz dieser Massnahmen bleibt die Lage des Seuchenfonds eine äusserst ungünstige. Seit dem am 18. August 1928 erlassenen Einfuhrverbot für Schlachtvieh sind die grenztierärztlichen Gebühren im Monat um ca. Fr. 40,000 zurückgegangen.

Nach vorläufigen Berechnungen betragen die Ausgaben für die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Jahr 1929 bis Ende Oktober Fr. 2,800,000. Zu diesen Auslagen kommen ungefähr weitere Fr. 600,000 für die allgemeinen Entschädigungen der übrigen Tierseuchen. Beiträge an die Besoldungen der Kantonstierärzte sowie Entschädigungen für Viehinspektorenkurse usw., so dass die mutmassliche Gesamtausgabe aus dem Viehseuchenfonds
für das Jahr 1929 ca. Fr. 8,400,000 betragen wird. Hieran sind bereits ca. Fr. 300,000 ausbezahlt, so dass ein Eestbetrag von Fr. 3,100,000 verbleiben wird.

Da nun aber die Seuche an verschiedeneu Orten weiterbesteht, wird eine fernere Ausgabensumme von ca. Fr. 500,000 nötig werden, wodurch die Gesamtauslagen für das Jahr 1929 auf ca. Fr. 3,600,000 zu stehen kommen.

330

Die Einnahmen an grenztierärztlichen Gebuhren betragen bis Ende September 1929 Fr. 866,160.55 Zu diesen Einnahmen kommen noch » 296,605.55 die sich zusammensetzen aus Bezügen für die Lieferung von Riemser-Serum an die Kantone, Mietgelder für Camions und Kühlwagen usw. Mit Einschluss des Vermögens von. . . » 1,295,464.09 stehen bis Ende Oktober demnach Fr.2.458,230.19 zur Verfügung.

Bleiben die Gebühreneinnahmen für die kommenden Monate auf gleicher Höhe wie diejenigen von Januar-September, so hätte der Fonds auf Ende des Jahres 1929 noch eine Einnahme von » 300,000.-- zu verzeichnen.

Die Gesamteinnahmen würden somit den Betrag von Fr.2,758,230.19 erreichen. Da die mutmasslich berechneten Ausgaben ca. Fr.3,600,000.--- betragen, so wäre demnach für ca. Fr. 900,000 keine Deckung vorhanden.

Wir sehen uns deshalb veranlagst, um die Bewilligung eines Zuschusses im obgenannten Betrage nachzusuchen, welcher in der Staatsrechnung für das Jahr 1929 unter den Ausgaben des Veterinäramtes als «ausserordentliche Einlage in den Viehseuchenfonds» verrechnet würde.

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

D. Dienstaltersgeschenke

Fr.

17,000

Wir haben verfügt, dass den schweizerischen Honorarkonsuln nach 25jähriger Tätigkeit im Dienste der schweizerischen Eidgenossenschaft eine Gratifikation von Fr. 500 in Form eines Geschenkes mit Widmung zu verabfolgen sei. Für das laufende Jahr fallen 8 Honorarkonsuln in Betracht, was einer Mehrausgabe von Fr. 4,000 entspricht. Im übrigen ist das Mehrerfordernis darauf zurückzuführen, dass für Dienstaltersgeschenke, die nach Art. 74, Abs. 2, des Beamtengesetzes bei Auflösung des Dienstverhältnisses auszurichten waren, ein grösserer Betrag aufgewendet werden musste, als bei der Veranschlagung vorgesehen wurde. Von einigen Abteilungen sind zudem bei der Einlieferung der Beiträge zum Voranschlag für das laufende Jahr die Betreffnisse für Dienstaltersgeschenke nicht vollständig gemacht worden.

Regiebetriebe des Bundes, II. Pferderegieanstalt Fr.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr. 4,000 10. Futter » 29,400

38,400

331 Zu 10. Durch grössere Ausserdienststellung von Eegiepferden wegen ungünstiger Dienstverwendung sind Mehrausgaben für Putter entstanden, die berechnet werden auf 14,000 Futtertage X Fr. 2.10 = Fr. 29.400.

15. Verschiedenes Fr. 5,000 Für die Unterkunft von Pferden ausser Dienst, für Pferdetransporte für Offiziersreitkurse, sowie für den Unterhalt von Material, Stallungen, Eeitbahn usw. sind vermehrte Ausgaben notwendig geworden.

III. Münzstätte ·. -.

Fr.

412,265A. Betriebsrechnung.

II. Fabrikation.

A. Münzfabrikation.

2. Metallbeschaffung Fr. 408,765 Als Ersatz für die wegen stärket Abnutzung aus dem Verkehr zurückgezogenen und eingeschmolzenen Silbermünzen und zur Auffüllung der durch Gesetz vom 28. Juni 1928 geschaffenen Bücklage von 10 Millionen Franken für erste Bedürfnisse bei aus'serofdentlichen Zeiten Wurde die Prägung von l Million Franken in Halbfrankenstücken notwendig. Ferner erwies sich in der Folge die im ordentlichen Voranschlag für 1929 vorgesehene Prägung von 2,5 Millionen Stück Einrappen als ungenügend. Um der unerwartet eingetretenen Nachfrage nach dieser Münzsorte entsprechen zu können, mussteeine Nachprägung von 1.5 Millionen Stück angeordnet werden.

Die Kosten für Metallbeschaffung dieser beiden Nachprägungen betragen : a. für 2,000,000 Stück Halbfranken . . . . Fr. 402,600 l. für 1,500,000 Stück Einrappen » 6,165 B.

I.

a.

b.

Zusammen Fr. 408,765 Gewinn- und Verlustrechnung.

Verwaltungskosten.

Besoldungen Fr. 3,000 Eidgenössische Versicherung'skasse . . . . » 500

Fr.

3,500

IV. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Oerlikon, Liebeîeld-Bern und Lausanne Fr.

24,080 2. Auslagen und Vergütungeil nach Art.44 B. G. Fr. 2,200 Vermehrte Aussentätigkeit der Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne im Versuchswesen und der Schädlingsbekämpfung, sowie der milchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt Liebefeld im milchwirtschaftlichen Versuchswesen.

4. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse Fr. 11,880

332 Den Beamten, die an die freigewordenen Stellen des Vorstandes und eines Adjunkten der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Oerlikon gewählt wurden, ist der Einkauf in die Versicherungskasse bewilligt worden. Zur Deckung der vom Bunde zu leistenden Einkaufssummen ist ein Nachtragsiredit erforderlich.

7. Bureauausgaben und Drucksachen . . , Fr, Vermehrte Tätigkeit bei einer Anstalt.

500

8. Mobiliar, Apparate, Bibliothek » 4,000 Im Laufe des Jahres erwies sich bei der agrikulturchemischen Anstalt Liebefeld die Anschaffung eines neuen Warmwasser-Boilers und einer UltraAnalysenlampe, bei der müchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt Liebefeld der Ankauf eines hochwertigen Forschungsmikroskops und zweier gewöhnlicher Mikroskope, sowie verschiedener anderer kleiner Apparate für die erweiterte Tätigkeit als notwendig. Diese Anschaffungen waren im Voranschlag nicht vorgesehen.

10. Betriebskosten Fi. 5,500 Die starke Zunahme der Untersuchungen in der milchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt Liebefeld und die Einrichtung eines Versuchsbetriebes in der Käserei Uettligen erforderten vermehrte Anschaffungen an Verbrauchsmaterialien und verursachten erhöhte Ausgaben für Gas und Elektrizität.

Y. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil

Fr.

3,400

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G. Fr. 1,500 Die Durchführung zahlreicher Spritzversuche an Obstbäumen in verschiedenen Gebieten und deren Kontrolle, sowie die Besichtigung einer Eeihe alkoholfreier Mostereien zum Studium ihrer Einrichtungen veruisachten nicht vorgesehene Ausgaben.

7. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr. 1,900 Die Anschaffung eines vervollkommneten Projektionsapparates für Kurse, ·der auch für Mikroprojektionen verwendet werden kann, erforderte einen bedeutend grösseren Betrag als ursprünglich vorgesehen war.

VI. Versuchsanstalt îur Weinbau in Lausanne

Fr.

3,850

1. Besoldungen, Gehälter und Löhne . . . Fr. 2,500 Beförderung eines Laboratoriumsgehilfen und Neuanstellung eines solchen, ·vorübergehende Einstellung einer Aushilfe für einen erkrankten Chemiker und neue Kinderzulasen.

333

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44B.G. Fr.

350 Der Kredit wurde durch zwei Auslandsreisen des Anstaltsvorstandes in unvorhergesehener Weise in Anspruch genommen.

6. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr. 1,000 Der grosse Ertrag der Versuchsreben machte die Anschaffung vermehrter Apparate und Einrichtungen für die Weinernte, die Kelterei und den Weinkeller nötig.

IX. Pos t Verwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal.

a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen Fr. 850,000 e. Entschädigungen für Überzeitarbeit » 40,000 /. Entschädigungen an Bureaux und Ablagen für Aushilfe und Stellvertretung » 50,000 h. Einlagen in die Versicherungskasse des Personals: 1. Ordentliche Beiträge. . .

» 260,000 Fr. 1,200,000 II. Diensträume.

e. Beleuchtung, Heizung, Reinigung . . . .

»

50,000

V. Betriebserträgnisse, a. Rückvergütungen für als Zahlungsmittel usw. verwendete Postmarken

»

500,000 Fr. 1,750,000

.B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Abschreibungen.

a. Abschreibung entwerteter Betriebsanlagen vom Anlagekonto Fr.

C. Kapitalrechnung.

1. Liegenschaftskonto.

Zuwachs 2. Inventarkonto.

b. Übrige Postfuhrwerke

200,000

Fr.1,825,525 »

50,000 Fr. ;,875,525

Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. III.

26

334

Begründung: A. Betriebsrechnung.

Zu I. a. Der Mehrbedarf ist eine Folge der Änderung der Ämterklassitikation. Davon entfallen Fr. 270,000 Nachzahlungen auf das Jahr 1928.

Ausserdem musste wegen der Verkehrszunahme verschiedenenorts das Personal in grösserem Masse verstärkt werden als vorauszusehen war.

Zu I. e. Vermehrte Überzeitarbeit.

Zu I. f. Wegen Personalknappheit bei den Ämtern mussten in unerwartetem Umfang von den bei den Bureaux beschäftigten Betriebsbeamten zurückgezogen und den Ämtern zugeteilt werden. Die Posthalter haben in diesem Fall jeweilen Anspruch auf Entschädigungen für den Beizug privater Hilfskräfte.

Zu I. h. Die Mehrausgabe ist eine Folge der schon unter a. hiervor erwähnten Verbesserungen in der Ämterklassifikation, verbunden mit Nachzahlungen für 1928.

Zu II. e. Unter anderem machte sich ein Mehrbedarf an Heizmaterial infolge der andauernden starken Kälte der ersten Monate des Jahres 1929 geltend.

Zu V. a. Auf 1. Juli 1929 traten im schweizerischen Zolltarif die neuen Bestimmungen über die mit Postwertzeichen zu deckenden statistischen Gebühren für die Kontrolle der die schweizerische Zollgrenze überschreitenden Waren in Kraft. Sie bewirken für 1929 vermehrte Rückvergütungen der Post an die Zollverwaltung um rund Fr. 500,000, denen im Wertzeichenverkauf unter V. 1. gleich hohe Mehreinnahmen gegenüberstehen.

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu III. a. Es ist nunmehr vorauszusehen, dass mehr Motorfahrzeuge (frühere Armeechassis mit aufgebauter Karosserie) an die Armee zurückgegeben und auch noch mehr andere Anlagewerte beseitigt werden müssen, als man bei Aufstellung des Voranschlags annahm. Bei der starken Entwicklung des Automobildienstes ist die Berücksichtigung derartiger unvermuteter Mehrbedürfnisse nicht zu umgehen.

C. Kapitalrechnung.

l, Liegenschaftskonto.

Der Mehrbedarf im Liegenscliaftskonto setzt sich aus folgenden Posten zusammen : a. Ankauf des Bauplatzes und Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Montreux Fr. 1,600,000 b. Xeues Post-, Telegraphen- und Telephongebaude in Kreuzlingen-Emmishofen. Ausarbeitung eines Bauprojektes mit Kostenvoranschlag » 3,000 Übertrag Fr. 1,608,000

335

Übertrag Fr. 1,608,000 und Erwerbung eines Bauplatzes » 42,525 c. Ankauf eines Bauplatzes und Erstellung einer Postantogarage in Schuls » 180,000 Zusammen Fr. 1,825,525 Zu den einzelnen Posten ist folgendes zu bemerken: Zu a. Mit BB vom 6. März 1929 (Eidgenössische Gesetzsammlung Bd. 45, Seite 65) ist ein Kredit von Fr. 1,600,000 für den Ankauf des Bauplatzes und die Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes.

in Montreux bewilligt worden.

Zu b. Für den Bau eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Kreuzlingen-Emmishofen wird der Bundesversammlung eine gesonderte Botschaft vorgelegt. Der Preis der gegenüber dem Bahnhof KreuzlingenEmmishofen befindlichen Liegenschaft war ursprünglich auf Fr. 29 für den Quadratmeter oder insgesamt Fr. 49,329 veranschlagt. Bei den Unterhandlungen für den Kaufvertrag gelang es dann, den Kaufpreis auf Fr. 25 für den Quadratmeter oder total Fr. 42,525 herabzusetzen, in der Meinung, dass die Auszahlung des Kaufpreises möglichst bald erfolge. Der Kredit für den Landankauf sollte daher jetzt schon bewilligt werden.

Dazu kommt eine Ausgabe von Fr. 3000 für Vorarbeiten zur Projektaxifstellung für das neue Gebäude, das namentlich ermöglichen wird, den Postdienst in Kreuzungen und Emmishofen besser zu organisieren, so dass von 5 Poststellen zwei eingehen können und dabei eine jährliche Ersparnis von mehr als Fr. 6000 zu erzielen ist.

Zu c. Die Postverwaltung betreibt von Schuls aus Autokurse nach Martinsbruck-Pfunds, nach Val Sinestra und Fetan. Während 1922 auf diesen Kursen rund 7000 Personen befördert wurden, waren es 1928 schon 22,000' und 1929 sogar 30,600. Dafür waren 6 Wagen und 3 Gepäckanhänger erforderlich. Im Sommer 1930 wird mindestens ein Wagen mehr verwendet werden müssen.

Die Betriebsrechnung ergab für diese Kurse 1928 einen Gewinn von Fr. 43,000, während die Rechnung für 1922 noch mit einem Verlust von Fr. 16.000 abschloss. Dieses Jahr wird der Autobetrieb auf der Strecke Sclmls-Pfunds mit Fortsetzung bis Landeck erstmals auch während der Wintermonate fortgeführt. Es steht zu erwarten, dass der eben genannte Kurs, der die direkteste Zufahrt von Österreich und Bayern nach St. Moritz1 darstellt, auch in den Monaten Dezember-März, d. h. während des Wintersportbetriebs im Engadin, die internationale Bedeutung erlange, die ihm in der
Sommersaison gesichert ist.

Gegenwärtig sind die Wagen auf primitivste Weise untergebracht. Es ,-itehen hierfür nur 3 räumlich auseinander liegende Kemisen zur Verfügung, die in feuerpolizeilicher Hinsicht den Vorschriften nicht oder ganz ungenügend

336

entsprechen und die auch bezüglich Platz und Zufahrt sehr zu wünschen übrig lassen. Die Reparaturen müssen mangels einer richtigen Werkstatt sehr oft unter den schwierigsten Verhältnissen vorgenommen werden. Im Sommer ist man nicht selten genötigt, tagsüber und auch zur Nachtzeit 3--i Wagen ohne Schutz vor der Witterung im Freien stehenzulassen. Hinzu kommt, dass die gegenwärtig benutzten Remisen nicht heizbar sind, ein Umstand, der heute, wo man den durchgehenden Winterbetrieb aufgenommen hat, schwer ins Gewicht fällt.

Zur Beseitigung dieser misslichen Verhältnisse und um die weitere Entwicklung der Öchulser Autokurse nicht zu hemmen, soll in der Nähe der Station Schuls eine den Bedürfnissen entsprechende Garage erstellt werden.

Unseres Erachtens kann es sich nicht darum handeln, die Garage durch private Geldgeber herrichten zu lassen und sie alsdann auf eine Anzahl Jahre hinaus zu mieten. Man hätte nicht nur Mühe, Privatpersonen oder die Gemeinde für die Finanzierung dieses Geschäftes zu interessieren, sondern die Verwaltung müsste auch einen dem Anlagekapital entsprechenden Mietzins und darüber hinaus eine jährliche Quote zur Amortisation des Baukapitals erlegen. Nach der Sachlage ist es zweifellos am vorteilhaftesten, wenn die Postverwaltung einen geeigneten Bauplatz erwirbt und die Garage auf eigene Kosten erstellen lässt. Wir haben dabei keineswegs ausser acht gelassen, dass beabsichtigt ist, zwischen Schuls und Landeck eine Bahn zu erstellen.

Eingezogenen Erkundigungen gemäss denkt jedoch gegenwärtig im Kanton Graubünden niemand an die Verwirklichung dieses Projektes. Man hält vielmehr dafür, dass die Bahû nicht oder jedenfalls nicht vor zehn Jahren gebaut werde. Angesichts dieser Verhältnisse kann mit der Beschaffung zweckmässiger Unterkunft für die Automobile nicht länger zugewartet werden.

Die Postverwaltung hat deshalb ein Bauprojekt ausarbeiten lassen, das eine Garage für 6 Wagen von 10 m Länge vorsieht. Im Bedarfsfalle lassen sich 4 weitere Wagen unter dem gedeckten Waschplatz aufstellen. In einem Aufbau sollen eine bescheidene Wohnung für den Garagechef und 2 Schlafräume für Wagenführer hergerichtet werden. Die Schaffung dieser Unterkunftsmöglichkeit für das Personal lässt sich nicht umgehen. Die Garage kommt in eine etwas abgelegene Gegend zirka l,5 km vom Dorf Zentrum entfernt
zu stehen, was zur Folge hat, dass das kostspielige Wagenmaterial namentlich zur Nachtzeit nicht unbewacht gelassen werden darf. Die Wohnräume werden aber auch zur rationelleren Gestaltung des Dienstbetriebes beitragen.

Die Kosten für den Ankauf des Bauplatzes und die Erstellung der Garage betragen Fr. 180,000. Diese Ausgabe darf mit Eücksicht auf die teuren Engadiner Verhältnisse und auf die zu erzielenden Vorteile als gerechtfertigt und tragbar bezeichnet werden.

Da die Garage, wenn irgendmöglich, zu Beginn der nächsten Sommeroder dann jedenfalls anfangs der Wintersaison in Betrieb genommen werden sollte, bitten wir um Bewilligung des nachgesuchten Kredites schon auf Rechnung des Jahres 1929.

337

2. Inventarkonto.

Der Mehrbedarf im Inventarkonto bezieht sich auf Handkarren, Schlitten und Fahrräder, die infolge der Verkehrsentwicklung noch vor Ende dieses Jahres erforderlich sind. Vom Kredit von Fr. 158,000 sind nur noch Fr. 15,000 verfugbar, wahrend mit einer Ausgabe von rund 65,000 Fr. gerechnet werden muss.

i Zu den Nachtragskreditbegehren der Postverwaltung ist zu bemerken, dass in der Betriebsrechnung den Mehrausgaben von Fr. 1,750,000 in andern Bubriken Minderausgaben und Mehreinnahmen gegenüberstehen werden, die auf einen wesentlich hohem Betrag veranschlagt werden dürfen.

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal.

l. Lohne und Zulagen . . . . Fr. 150,000 fe. Dienstaltersgeschenke . . . » 5,000 Fr. 155,000 JJ. Diensträume.

b. Unterhalt und Umbauten an Telegraphenund Telephongebäuden III.

d.

IV.

c.

V.

b.

Betriebsanlagen.

Abbruch- und Umbaukosten Verschiedenes.

Versicherungsprämien Betriebserträgnisse.

Anteil der schweizerischen Kadiophoniegesellschaften an den Radiokonzessionsgebuhren

!

»

35,000

» 500,000 »

6,360

»

61,000 Fr.

757,360

Fr.

100,000

C. Kapitalrechnung.

1. Anlagekonto.

e. Telegraphen- und Telephongebäude Begründung.

A. Betriebsrechnung.

Zu I. b. Der starke Zuwachs an Telephonanschlussen und die damit verbundenen Kabellegungsarbeiten haben mehr Hilfsarbeiter erfordert als

338

vorgesehen waren. Ausserdem sind einige verstorbene end einige ausgetretene Beamte mit handwerklicher Ausbildung durch Taglohnarbeiter ersetzt worden.

Die Rubrik I. a. wird dadurch entsprechend entlastet.

Zu I. k. Die nachträglichen Dienstaltersgeschenke (Art. 74 des eidgenössischen Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927) haben einigen Beamten, die aus dem Dienste der Verwaltung ausgetreten sind, schon pro 1929 ausgerichtet werden müssen, statt erst im Jahre 1930. Ausserdem sind nachträglich Ansprüche von Beamten angemeldet worden, die früher bei andern Bundesbetrieben im Dienste gestanden sind.

Zu II. b. Der Kredit betrifft mit Fr. 28,000 umbauten für die Erweiterung der Telephonzentrale Lausanne und mit Fr. 7000 die Einrichtung eines heizbaren Prüflokales im Zentralmagazin Ostermundigen. Beide baulichen Änderungen haben bei der Aufstellung des Voranschlages noch nicht vorausgesehen werden können.

Zu III. d. Bei der Aufstellung des Voranschlages für das' Jahr 1929 sind mehrere Fernleitungsprojekte nicht berücksichtigt worden, weil man glaubte, mit ihrer Ausführung noch bis zu der in l--2 Jahren bevorstehenden Verkabelung der betreffenden Linienstrecken zuwarten zu können. Nun ist aber der Verkehr derart gestiegen (Zunahme der inländischen Ferngespräche Januar--September rund 4,457,000), dass einige der im Voranschlag nicht berücksichtigten Leitungen noch dieses Jahr auf bestehenden, aber teilweise umzubauenden Stangenlinien angebracht werden müssen.

Die gleiche Sachlage besteht für zahlreiche neue Teilnehmeranschlüsse, die bei der starken Nachfrage (rund 10,300 neue Teilnehmer in den Monaten Januar--September 1929) noch im laufenden Jahr auf oberirdischen, teilweise umzubauenden Ortsnetzsträngen zu erstellen sind.

Unvorhergesehene Mehrausgaben sind auch dadurch entstanden, dass auf Strassenstrecken, die für den Automobilverkehr hergerichtet werden, die Schächte des unter der Fahrbahn liegenden Telephonkabelkanals dem neuen Strassenprofil angepasst, d. h. in ihrem obern Teil höher oder tiefer gelegt werden mussten.

Zu IV. c. Infolge Kündigung des Haftpflichtversicherungsvertrages für Automobilschäden und Überganges zur Selbstversicherung hat die Prämienabrechnung mit der Versicherungsgesellschaft schon auf den 1. Juli 1929 stattfinden müssen, statt erst im Januar 1930.

Zu V. b. Die Zahl der
Eadiokonzessionäre hat über Erwarten zugenommen.

Der Anteil an den Konzessionsgebühren, der den schweizerischen Eadiophoniegesellschaften zufällt, wird damit grösser als vorgesehen war. Die Mehrausgabe ist durch eine entsprechende Mehreinnahme-gedeckt.

339 C. Kapitalreclinuw/.

1. Anlagekonto.

Zu e. Schon seit mehreren Jahren genügen die Magazinräume des Telephonamtes Genf nicht mehr, doch ist der Kauf eines Bauplatzes bis jetzt unterblieben, weil die angebotenen entweder zu teuer waren oder sich nicht in geeigneter Lage befanden. Infolge des Teilnehmerzuwachses und des dadurch bedingten Mehrbedarfes an Platz für Baumaterial und Transportmittel sind aber jetzt die Magazinverhältnisse für die Linien- und Kabelabteilungen unhaltbar geworden. Die Schaffung neuer Magazinräume und geeigneter Lagerplätze lässt sich nicht mehr aufschieben. Nach allseitiger Umschau ist es endlich gelungen, in Plainpalais ein Terrain in der Grosse von 7386 m2 zu finden, das sich zu den notwendigen Magazin- und Garagebauten. Staugenund Zoreseisenlagern eignet. Die Parzelle ist sein günstig gelegen. Sie befindet sich nur etwa 300 m von dem in den nächsten Jahren zu erstellenden neuen Bahnhof Plainpalais-Laney entfernt, so dass die Erstellung eines Geleiseanschlusses keine grossen Kosten verursacht. Die Entfernung vom Telephonbureau beträgt 2300 m. Der verlangte Preis von Fr. 98,000, entsprechend Fr. 13. 25 per m2, wozu noch Fr. 2000 Handänderungsgebühren kommen, ist ausserordentlich günstig, hat doch der Kanton Genf eine grosse Zahl in der Nähe gelegener Grundstücke zu Fr. 25 per m2 gekauft. Da der Besitzer mit dem Verkauf nicht zuwarten will und noch andere Reflektanten vorhanden sind, drängt sich eine rasche Lösung auf, und es kann mit der Einholung des nötigen Kredites nicht bis zum nächsten ordentlichen Voranschlag zugewartet werden.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 22. November 1929.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Dr. Haab.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

340 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1929, II. Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 22. November 1929, beschliesst: Dem Bundesrate werden für das Jahr 1929 folgende weitere Nachtragskredite bewilligt:

Verwaltungsrechnung.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

A. Verzinsung und Provisionen.

b. Schwebende Schulden G. Versicherungskasse der eidgenossischen Beamten, Angestellten und Arbeiter d. Spezialfonds

Fr.

413,000 125,000 150,000

Fr.

«88000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Standerat.

1. Taggelder und Eeiseentschadigungen an die Mitglieder der Kommissionen. . .

D. Bundeskanzlei.

4.a. Druck- und Buchbinderkosten, SchreibFr.

materia! und übrige Bureaukosten (DMZ) 41,700 4.b. Bureaumaschinen 47,945 5. Bücher, Zeitungen and Zeitschriften. .

400 Übertrag

25,000

90,045 115,045

688 000

341 Übertrag E. Bundesgericht.

Fr.

115,045

Fr.

688,000

Fr.

7. Druck- und Buchbinder kosten . . . , 14. Neuanschaffung von Mobiliar

3.

4.

11.

12.

2,500 1,000

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht.

Taggelder und Keiseentschädigungen an Fr.

die Ersatzmänner 2,000 Besoldungen (des Kanzleipersonals) . .

720 Veröffentlichung der Entscheidungen des Eidgenossischen Versicherungsgerichtes (Herausgabe, Druck und Vertrieb) . .

480 Gerichtsgebäude (Heizung, Beleuchtung, Instandhaltung) 1,000

3,500

1,200

122,745

Dritter Abschnitt.

Departements, A. Politisches Departement.

Abteilung ïur Auswärtiges.

Allgemeine Ausgaben und Beiträge: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . .

3. Post- und Telegraphengebuhren, Frachten und Verschiedenes 6. Eidgenössische Repräsentanten xind Kommissarien 7. Eepräsentationskosten des Bundesrates

Fr.

15,000

2,000 110,000 70,000 197,000

Gesandtschaften : 20. Besoldungen und Zulagen für das Personal: Fr.

fc. in Born 2,000 c. in Wien 1,000 d. in Berlin 3,000 e. in Washington 7,040 fc. im Haag 9,000 1. in Madrid 1,600 m. in Belgrad 2.200 Übertrag

25,840

197,000

810,745

342 Fr.

Übertrag q. in Warschau r. in der Türkei

Fr.

25,840 550 11,850

Fr.

Fr.

197,000

810,745

38,240 24. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzlei: r. in der Türkei 25. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen, Bureaukosten usw.: r. in der Türkei

18,000 7,000 58,240

Konsulate: 26. Besoldungen und Zulagen 27. Taggelder und Reiseentschädigungen .

28. Umzugskosten 29. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Konsulatskanzleien 30. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen, Bureaukosten usw. . .

170,000 5,000 7,000 50,000 30,000 262.000 517,240

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

A. Departementssekretariat.

Beiträge : 87. «La Guerra di Giornico e le sue conseguenze», von Eligio Pometta

Fr.

3,000

C. Zentralbibliothek.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

105

D. Landesbibliothek.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G

300

E. Bundesarchiv.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

2,505

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

3. Besoldungen, Gehälter und ZuFr.

lagen für das Kanzleipersonal 553 Übertrag

553

5,910

1,327,985

348

Übertrag 5. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Insertionsgebühren, sowie Frachten . . .

7. Besoldungen der Assistenten .

13. Entschädigungen für Exkursionen. Abordnungen, Umzugskosten und Beiträge an Studienreisen usw 17. Hausdienst und Reinigungsmaterial 21. Mobiliar und Einrichtungen: a. Unterhalt b. Neuanschaffungen: 1. Ordentlicher Kredit. . .

22. Unfall-, Haftpflicht- und Mobiliarversicherungsprämien usw.

51. Maschinenlaboratorium : a. Ordentlicher Kredit . . . .

56. Betriebswissenschaftliches Institut der Eidgenössischen Technischen Hochschule . . .

Fr.

Fr.

553

5,910

Fr.

Fr.

1.327,985

5,000 8,000

6,500 4,000 3,000 2,500 700 5,625 7,000 42,878

G. Materialprüf ungsanstalt.

5. Bücher und Fachzeitschriften .

9. Unterhalt und Neuanschaffungen 10. Verwaltung der Gebäude (Heizung, Beleuchtung. Wasser und Gas. Besorgung von Haus und Hof)

2,000 2,000

6,000 10.000

H. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 200 2. Löhne und Zulagen 2,500 2,700 J. Meteorologische Zentralanstalt.

22. Radioschaltstation

500 Übertrag

61,988 61,988 1,327,985

344 Fr.

Übertrag

Fr.

Fr.

61,988 1,827.985

II. Oberbauinspektorat.

l. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

3. Post- und Telegraphengebühren, Frachten und Verschiedenes

6,927 400

Beiträge:

37 quinquies. Erstellung einer Staumauer als Hochwasserschutz im Oberlaufe der Albigna, Kanton Graubunden. 1. Jahresrate

50,000

57,327 III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

8. Gutachten und Verschiedenes; e. Bundesbriefarchiv in Schwyz, Projektstudien 4,000 9. Hochbauten: fe. Umbau- und Erweiterungsarbeiten: 1. Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich, Umbau und Erweiterung des Physikgebäudes. . 1,049,000 2. Munitionsfabrik Altdorf, neue Heizungsanlage für die Gebäude Nr. 62 bis 64 35,600 3. Wiederaufbau der Schutzhütte Tamaretto Nr. 4 18,500 1,103,100 c. Neubauten: 1. Munitionsfabrik Thun, Landerwerb im Lerchenfeld zur Erstellung eines Schutzwaldes 52,187 2. "Waffenplatz Wallenstadt, Kasernenbauten (Kostenanschlag 975,500 Franken), I. Bäte 200,000 3. Militäranstalten auf dem Wankdorffeld in Bern, Landerwerb . .

49;900 4. Zeughausanlage in Biel, Erwerbung durch den Bund 391,500 5. Waffenplatz Airolo, Erstellung einer Materialbaracke 7,000 700,587 Übertrag 1,807,687 119,315 1,327,985

345 Fr.

Übertrag 1,807,687 10. Strassen- und Wasserbauten.

1. Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich, Stützmauer beim Physikgebäude 2. Abtretuög der Eegiebrücke bei Thun an die Gemeinden Thun und Stefiisburg, Beitrag des Bundes an die Kosten des Umbaues der Brücke. .

3. Pulverfabrik Wimmis, Schwellenbeiträge 4. Waffenplatz Airolo, Auträumungsund Sicherungsarbeiten 5. Zollgebäude in Münster (Graubünden), Wasserversorgung für das neue Zollhaus

Fr.

119.315

Fr.

1,327,985

32.000

50,000 35,604 6,000 12,000 135.604

13. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung : a. Hausdienst

14,000 1,957,291

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. Forstwesen.

Fr.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . .

2,320 2. Auslagen u. Vergütungen nach Art.44 B. G.

1,000 6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals 15,000 11. Beiträge an die Anlage von Abfuhr wegen und Einrichtungen für den Holztransport 30,000 48,320 5.

1.

3.

7.

9.

V. Amt îiir Wasserwirtschaft.

Bücher, Zeitschriften und Kartenmaterial VI. Gesundheitsamt.

Fr.

Besoldungen, Gehälter und Zulagen . .

2,633 Post-, Telegraphen- u. Telephongebühren 220 Eevision der Pharmacopoea Helvetica, Ed. IV 6,700 Kommissionen und Sachverständige. .

1,800

300

11,353 Übertrag

2,136,579 3,464,564

346 Fr.

Übertrag

fr.

3,464,564

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

2. Auslagen und Vergütungen nach Ari. 44 des B.G

Fr.

1,600

III. Polizeiabteilung.

5. Justiz- und Auslieferungskosten. . . .

11,300 16. Unterstützung wiedereingebürgerter Schweizerinnen 2,000 13,300 V. Versicherungsamt.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

3,700

VI. Amt für geistiges Eigentum.

2. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes .

2,000 -20,600

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung.

D. Abteilung für Kavallerie: Fr.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen.

472 M. Militärgerichtsbarkeit : 2. Kosten der Militärgerichte 30.000 30,472 II. Ausbildung der Armee.

A. Lehrpersonal: 5. Genietruppen: Fr.

a. Besoldungen und Zulagen . . . .

2,040 D. Unterkunft: 1. Betrieb der eidgenossischen Kasernen : , Fr.

b. Löhne und Zulagen. . . 10,500 /. Wasch-, Putz, und Flickmaterial G,700 g. Heizung, Beleuchtung, Wasser 30,000 Übertrag

47,200

2,040

30,472

3,485,164

347 Fr.

Fr.

Übertrag 47,200 h. Ausbesserungen u. Ersatz 1,200 i. Transporte, Fuhrungen .

6,000

2,040

Fr.

Fr.

30,472 3,485,164

54,400 E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht : 1. Militärversicherung : a. Kosten des vorübergehenden Nachteils . . . 1,600,000 d. Kosten der Pensionskommission 4,000

1,604,000

1,660.440

m. Ausrüstung der Armee.

B. Materialunterhalt und -ersatz: 2. Unterhalt: a. Bekleidung und Ausrüstung: 1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung 22,964 o. Korpsausrüstung 120,000 142,964 IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde : 2. Remontendepot : a. Verwaltung: 6. Kosten für arztliche Behandlung 1,500 c. Putter und Streue . . . 47,300 48,800 30,000

6. Rücknahme von Pferden. .

78.800 V. Festungen.

A. St. Gotthard: 1. Verwaltung: b. 2 Platzärzte c. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G. . . .

«. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren und Verschiedenes Übertrag

2,500 4,000 500 7,000

1,912,676

3,485,164

348 Übertrag 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials: c. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G. . . .

/. Beitrag an die Verpflegung der Fortwachen . . . .

g. Verpflegung der erkrankten Fortwächter usw. . .

Fr.

7,000

Fr.

Fr.

1,912,676

Fr.

3,485,164

2,000 700 2,000 11,700

B. St. Maurice : 1. Verwaltung: b. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G

1,500 13,200

VI. Verkehrswesen.

A. Motorwagendienst: 1. Verwaltung: a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen B. Militärflugwesen: 1. Verwaltung: Fr.

e. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren. , . .

2,500 2. Allgemeiner Unterhalt: g. Planie, Verbesserung des Graswuchses, Miet- und Pachtzinse usw 87,000

285

89,500 89,785 2,015,661

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. FinanzVerwaltung.

A. Abteilung.

<6. Kommissionen und Sachverständige: Fr.

a. Paritätische Kommission 2,000 c. Besondere Kommissionen und Sachverständige 6,000 Übertrag

8,000

5,500,825

349 Fr.

8,000

Übertrag B.

3. Löhne und Zulagen 12. Flugplatz Dübendorf

Liegenschaftsverwaltung.

2,000 150

Fr.

Fr.

5,500,825

10 150 10,150

II. Steuerverwaltung.

4. Post- und Telegraphengebühren, Frachten, Betreibungskosten und Verschiedenes .

11. Eidgenössische Kriegssteuer-, Rekursund Stempelkommission: Personalausgaben : Fr.

o. Besoldungen 4,000 b. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder der Kommissionen, Expertisen 11,000

13,715

15,000 28,715 m. Zollverwaltung.

A. Zivilpersonal.

11. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux 20,000 B. Grenzwachtkorps.

3. Umzugskosten 4. Aushilfsleistungen 7. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren 8. Heizung, Beleuchtung und Verschiedenes

3,000 2,000 1,000 20,000

D. Verschiedenes.

5. Andere Aufwendungen

17,000 63,000

IV. Finanzkontrolle.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

1,925

V. Statistisches Amt.

7. a. Automobilstatistik

5,000

VI. Amt für Mass und Gewicht.

6. Neuanschaffungen

32,000 Übertrag

.Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. III.

140,790 5,500,825 27

350 Fr.

Übertrag

140,790

Fr.

5,500,825

VII. Amt für Gold- und Silberwaren.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

4. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren, Frachten und Verschiedenes .

1,538 120 1,658

142,448

F. Volkswirtschaftsdepartement.

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

8. Krankenversicherung 500,000 V. Abteilung für Landwirtschaft.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G 1,000 23. Verschiedenes 20,000 21,000 VI. Veterinäramt.

B. Grenztierärztlicher Dienst.

2. Entschädigungen der nichtständigen Grenztierärzte Einlagen in Fonds.

10. Außerordentliche Einlage in den Viehseuchenfonds

8,000

900,000 908,000 1,429,000

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

D. Dienstaltersgeschenke

17,000 Verwaltungsrechnung

7,089,278

351

Regiebetriebe des Bundes.

II Pferderegieanstalt.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. .

10. Futter 15. Verschiedenes m. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung.

11. Fabrikation: A. Munzfabrikation : 2. Metallbeschaffung. , B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten : a. Besoldungen b. Eidgenossische Versicherungskasse . .

Fr.

4,000 29,400 5,000 --

Fr.

38,400

408,765 Fr.

3,000 500 3,500 412,265

IV. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Oerlikon, Liebefeld-Bern und Lausanne.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 Fr.

B.G 2,200 4. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse 11,880 7. Bureauausgaben und Drucksachen. . .

500 8. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . . .

4,000 10. Betriebskosten 5,500 Fr.

24,080

V. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- and Gartenbau in Wädenswil.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G 1,500 7. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . . .

1,900 3,400 VI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

1. Besoldungen, Gehälter und Lohne . .

2,500 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B.G 350 6. Mobiliar Apparate, Bibliothek . . . .

1,000 '

3,850 -

Übertrag

31,330 481,995

352 Fr.

Fr.

Übertrag IX. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal; «. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 850,000 e, Entschädigungen für Überzeitarbeit 40,000 /. Entschädigungen an Bureaux und Ablagen fur Aushilfe und Stellvertretung 50,000 n. Einlagen in die Versicherungskasse des Personals, 1. Ordentliche Beiträge. 260,000

Fr.

481,995

1,200,000 II. Diensträume: e. Beleuchtung, Heizung, Eeinigung .

V. Betriebserträgnisse : a. Bückvergütungen für als Zahlungsmittel usw. verwendete Postmarken

.

50,000

500,000 1,750,000

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Abschreibungen: a. Abschreibung entwerteter Betriebsanlagen vom Anlagekonto G. Kapüalrechnung.

1. Liegenschaftskonto.

Zuwachs 1,825,525 2. Inventarkonto.

b. Übrige Postfuhrwerke 50,000

200,000

1,875,525 8,825,525

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal: 6. Löhne und Zulagen fc. Diensfcaltersgescbenke

· .

Fr.

150,000 5,000 155,000

II. Diensträume: b. Unterhalt und Umbauten an Telegraphen- und Telephongebäuden . .

III. Betriebsanlagen: d. Abbruch- und Umbaukosten . . .

;

Übertrag

35,000 500,000 690,000

4,307,520

053 Fr.

Übertrag JV. Verschiedenes.

c. Versicherungsprämien V. Betriebserträgnisse.

b. Anteil der schweizerischen Eadiophoniegesellschaften an den Radiokonzessionsgebühren C. Kapitalrechnung.

1. Anlagekonto.

e. Telegraphen- und Telephongebäude.

Fr.

690,000 4,307,520 6,360

61,000 757,360

100,000 857,360

Regiebetriebe des Bundes 5,164,880

Zusammenstellung.

Nachtragskredite zu Lasten der V e r w a l t u n g s r e c h n u n g : a. Neue Kredite b. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seiten 311, 813 und 314 der Botschaft betreffend Nachtragskredite 1929, II. Folge)

5,398,773 1,690,500 7,089,273

Nachtragskredite zu Lasten der Eegiebetriebe (ohne Münzstätte) : a. Neue Kredite 3,152,615 b. Durch besonderen BB. bewilligter Kredit (siehe Seite 334 der Botschaft betreffend Nachtragskredite 1929, II. Folge). . . 1,600,000 *) 4,752,615 Nachtragskredite für die Münzstätte (zu Lasten des Münzreservefonds)

412,265

*) Davon beeinflussen möglicherweise das Ergebnis der Verwaltungsrechnung Fr. 2,804,570,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1929, zweite Folge. (Vom 22. November 1929.)

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1929

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48

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1929

Date Data Seite

301-353

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