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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

in Luzern.

Obligatorische Unfallversicherung.

Mitteilung an die Inhaber industrieller und gewerblicher Betriebe.

Nachdem der schweizerische Bundesrat mit gewissen Einschränkungen -das Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 in Kraft gesetzt hat, sind gemäss Art. 63, Abs. l, und Art. 127 dieses Gesetzes die Inhaber der in Art. 60 des Gesetzes bezeichneten Betriebe verpflichtet, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern vom Bestehen oder von der Eröffnung ihrer Betriebe Anzeige zu machen.

Art. 60 lautet : Bei der Anstalt sind versichert alle in der Schweiz beschäftigten Angestellten und Arbeiter: 1. der Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen und der Post; 2. der dem Bundesgesetze betreffend die Arbeit in den Fabriken vom :23. März 1877 unterstellten Betriebe; 3. der Unternehmungen, die zum Gegenstand haben: a. das Baugewerbe, b. die Fuhrhalterei, den Schiffsverkehr, die Flösserei, c. die Aufstellung oder Reparatur von Telephon- und Telegraphenleitungen, die Aufstellung oder den Abbruch von Maschinen, die Ausführung von Installationen technischer Art, d. den Eisenbahn-, Tunnel-, Strassen-, Brücken-, Wasser- und Brunnenbau, die Erstellung von Leitungen, sowie die Ausbeutung von Bergwerken, Steinbrüchen und Gruben; 4. der Unternehmungen, in denen explodierbare Stoffe gewerbsmässig erzeugt oder verwendet werden.

Wo dieses Gesetz von Betrieben spricht, sind darunter auch die vorbezeichneten Unternehmungen verstanden.

Im Sinne dieses Gesetzes gelten Beamte als Angestellte, und Lehrlinge, Volontäre und Praktikanten als Arbeiter.

Streitigkeiten über die Frage, ob ein Betrieb zu den in Abs. l bezeichneten gehört, werden vom Bundesrat entschieden; dieser bestimmt, ob und auf welchen Zeitpunkt sein Entscheid zurückwirkt. Ein solcher Entscheid ist auch für den Richter massgebend.

Die Inhaber der vorbezeichneten Betriebe werden hiermit aufgefordert, von deren Bestehen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern schriftliche Anzeige .zu machen. Diese Anzeige muss über folgende Punkte Auskunft geben: 1. Name des Inhabers des Betriebes, oder Firma des Betriebes.

2. Sitz des Betriebes (genaue Adresse).

3. Industriezweig, Beruf.

·4. Durchschnittliche Arbeiterzahl.

5. Durchschnittliche jährliche Ausgabe für Löhne.

440 6. Werden im Betriebe Maschinen verwendet?

7. Wenn ja, werden die Maschinen mechanisch angetrieber.?

Betriebsinhaber, v/elche sich Über den Versicherungszwang ihre:; Betriebes im?

Ungewissen befinden, werden eingeladen, sich an die Direktion der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern um Auskunft zu wenden.

Die betreffenden Betriebsinhaber müssen aber auf jeden Fall, auch wenn Zweifel darüber bestehen können, ob ihr Betrieb dem Gesetze unterstellt sei, die Anzeige erstatten. Die Anzeige hat nicht die Wirkung, dass ein Betrieb dem Gesetze unterstellt wird, wenn das Gesetz es nicht will.

Wer die Anmeldung unterlägst, hat seinerzeit die an diese Unterlassung geknüpften Nachteile an sich selbst zu tragen.

Die Versicherung tritt erst in einem spätem Zeitpunkte in Kraft; die ihr unterstellten Betriebe werden hiervon rechtzeitig benachrichtigt werden.

Die Arbeiten zur Organisation der Versicherung und insbesondere diejenigen zur Einreihung der Betriebsarten in Gefahrenklassen verlangen aber, dass diese Anmeldungen jetzt schon erfolgen.

Die an die Anstalt gerichteten Postsendungen sind zu frankieren.

Der Briefumschlag, in dem die Anmeldung an die Anstalt versendet wird, soll mit dem Vermerk ,,Anmeldung" versehen sein.

(2.).

Schweizerische Unfallversichenmgsanstalt in Lusern, Der Direktor: A. Tzant.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

An-

Besoldung meldungstermi n

Departement des Innern, Direktion des Schweiz.

Landesmuseum in ZUrich

Tüchtige allgemeine Assistent am 3700 schweizerischen Bildung und gründliche bis Landesmuseum Kenntnisse in den schwei- 4800 zerischen Altertümern, sowie Fertigkeit in der Herstellung von Plänen und Aufnahmen Die Stelle ist provisorisch besetzt.

10. Nov.

Finanz- und Konfcrollgehülfe Gehülfe I. Kl., gemäss 3700 Zolldepartement beim Haupt- Art. 16 der Verordnung biä (Zollverwalt.), über die Organisation zollamt Brig 46(10 der Zollverwaltung Zollkreisdir.

vom 12. Juni 1911 Lausanne

25. Okt.

1913

Finanz- und Kanzlist II. Klasse Sicheres und rasches [Olldepartement der IH. Abteilung Rechnen ; Kenntnis der (Zollverwalt.), der Oberzolldirek- deutschen und französiOberzolldirek- tion (Handels- schen Sprache ; schöne Handschrift ütatistik) tion in Bern Eine Prüfung der Bewerber bleibt vorbehalten.

18. Okt.

1913

2200

bin

1913

(2..)

(2.).

3800

(2..)

441 Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Schweiz.

1 Bureaugehülfe Für die Stelle II. Klasse : Bundesbahnen II. Klasse und Gute allgemeine Bildung ; (Generaldir.) 3 Bureaugehülfen Betätigung im ExpediIV. Klasse auf der tionsdienst ; gründliche Abteilung für das Kenntnis der deutschen Gütertarifwesen und französischen oder italienischen Sprache Für die Stellen IV. Kl. : Kenntnis des Expeditionsdienstes und der Gütertarife ; gründliche Beherrschung der deutschen und französischen Sprache Gute Schulbildung, Schweiz.

Bureaugehülfe Sprachkenntnisse, Bundesbahnen IV. Klasse bei der (Generaldir.)

Abteilung für Fertigkeit im MaschinenPublizität und schreiben und in allen Speditionsarbeiten Statistik (Publizität) Diensteintritt sobald als möglich.

AnBesoldung meldungstermln

2200

bis

31. Okt.

1913

3600

1600

bis

2500

(2.).

1600

bis

20. Okt.

1913

2500

Stellvertreter Gute Schul- und womög- 3500 des Vorstandes lich kaufmännische Bil- bis 5500 dung; Kenntnis der der Materialverwaltung deutschen und der italienischen Sprache Dienstantritt sobald als möglich.

Schweiz.

Bundesbahnen (Kreisdir. V, Luzern)

(1-) 25. Okt.

1913

(2.).

Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren Namen und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

1. Postcommis in Aigle. Anmeldung bis zum 25. Oktober 1913 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

442 2. Acht Briefträger in Bern.

Ì ,0fQTe.ld,UDS,bi« =um 25. Okt.

°. ., · > 1913 bei der Kreispostdirektion 3. Bureaudiener IQ Bern.

l ja gern 4. Gehülfe I. Klasse bei der Kreis) Anmeldung bis zum 25. Okt.

postdirektion in Aarau.

> 1913 bei der Kreis.postdirektion 5. Postcommis in Muri (Aarg.).

J in Aarau.

6. Postcommis in Zürich.

l Anmeldung bis zum 25. Okt.

7. Oberbriefträger in Zürich.

> 1913 bei der Kreisipostdirektion 8. Paketträger in Zürich.

J in Zürich.

9. Postcommis in Au (St. G.). Anmeldung bis zum 25. Oktober 1913 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10. Briefträger in Davos-Dorf. Anmeldung bis zum 25. Oktober 1913 bei der Kreispostdirektion in Chur.

1.

2.

3.

4.

5.

Postdienstchef in Freiburg.

Posthalter in Freiburg 5, Pérolles.

Postunterbureauchef in Sitten.

Postcommis in Thun.

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Briefträger m Frutigen.

. Postunterbureauchef in Basel.

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Anmeldung bis zum 18. Okt., 1913 bei der Kreispostdirektion' in Lausanne.

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1913 bei der Krerspostdirektion in Bern

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8.

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10.

11.

12.

13.

14.

15.

Postbureauche:: in Luzern.

_ . . ,, ,, Postcommis in Goldau.

Postunterbureauchef in Zürich.

Briefträger i D Zürich.

Postcommis in Schafïhausen.

Posthalter in Celeriua.

Postcommis in Davos-Dorf.

Zwei Postbureaudiener in St. MoritzDorf.

Ì 0f0Te.ld,ungbi^ «TM 18. Okt.

> 1913 bei der Kreispostdirektion j in Luzern.

Ì Anmeldung bis zum 18. Okt.

> 1913 bei der Kreispostdirektion J in Zürich.

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Telegraphenverwaltung.

1. Elektrotechniker u. Klasse bei der Sektion für Linienbau uad Kabelanlagen der Obertelegraphendirektion. Anmeldung bis zum 25. Oktober 1913 bei der Obertelegraphendirektion in Bern.

2. Telegraphist in Celerina. Anmeldung bis zum 18. Oktober 1913 bei der Kreistelegraphendirektion in Chur.

1. Gehülfe I. Klasse beim Telephon Fribourg. (Die Stelle ist nicht provisorisch besetzt.) Anmeldung bis zum 18. Oktober 1913 bei der Kreistelegrapbendirektion in Lausanne.

2. Elektrotechniker H. Klasse beim Telephonbureau Montreux. Anmeldung bis zum 18. Oktober 1913 bei der Kreistelegraphendirektion in Lausanne.

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Jahr

1913

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.10.1913

Date Data Seite

439-442

Page Pagina Ref. No

10 025 152

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