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Zwischenbericht über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1979-1983

vom 5. Oktober 1981

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

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In Verbindung mit dem Finanzplan für die Jahre 1983 bis 1985 unterbreiten wir Ihnen den Zwischenbericht über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1979 bis 1983 mit dem Antrag auf Kenntnisnahme.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Dampn und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. Oktober 1981

1981-800

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Purgier Der Bundeskanzler: Buser

665

Erster Hauptteil : Einleitung l

Bedeutung des Zwischenberichtes

Der vorliegende Zwischenbericht über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1979-1983 ist der erste dieser Art und stützt sich auf das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Regierungsrichtlinien und den Finanzplan. Das neue Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative des Nationalrates ') zurück und verpflichtet den Bundesrat, in der Mitte der Legislaturperiode einen Zwischenbericht über Abweichungen von den Richtlinien der Regierungspolitik zu erstatten. Er muss dabei die Prioritätenordnung veränderten Bedingungen anpassen und die Auswirkungen auf den Finanzplan darlegen. Die beiden Räte behandeln den Zwischenbericht und den Finanzplan in der gleichen Session (Art. 45quater in Verbindung mit Art. 45ter des Geschäftsverkehrsgesetzes).

Aus dem gesetzlichen Auftrag schliessen wir, dass der Zwischenbericht keine vollständige Rechenschaft über den bisherigen Vollzug der Richtlinien ablegen rmiss. Er soll vor allem die sich aus veränderten Rahmenbedingungen oder aus neuen politischen Entscheidungen ergebenden Abweichungen von den Richtlinien darstellen und begründen. Insbesondere soll er veränderte Prioritäten anzeigen.

Dabei geht es einerseits um die in der ersten Hälfte der Legislaturperiode bereits vorgenommenen Veränderungen, anderseits um die neuen Weichenstellungen für die zweite Hälfte der Legislatur (welche sich beispielsweise aufgrund der veränderten Wirtschafts- und Finanzlage oder infolge von Entscheiden der Bundesversammlung oder des Volkes aufdrängen).

Da der Zwischenbericht 1981 die Auswirkungen des veränderten Aufgabenkataloges auf den Finanzplan 1983-1985 sichtbar zu machen hat, sind die beiden Berichte in zeitlicher und sachlicher Hinsicht aufeinander abgestimmt worden.

2

Aufbau des Zwischenberichtes

Wir haben uns entschlossen, beim Zwischenbericht grundsätzlich die gleiche Gliederung zu wählen wie bei den Regierungsrichtlinien 1979-1983, was eine übersichtliche und inhaltlich zusammenhängende Darstellung ermöglicht. Im Einleitungsteil (1. Hauptteil) haben wir uns darauf beschränkt, die Rahmenbedingungen zu erörtern, die in der Zwischenzeit geändert haben und sich auf den Aufgabenkatalog auswirken. Im Mittelpunkt steht der Aufgabenkatalog (2. Hauptteil), der - neben einem allgemeinen Überblick über den Stand des Vollzuges der Richtlinien - namentlich die politisch bedeutsamen Veränderungen beschreibt. Dazu gehören insbesondere: - In den Richtlinien 1979-1983 enthaltene Geschäfte, die in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden.

'' Parlamentarische Einzelinitiative Weber-Arbon vom 19. März 1976. Vgl. dazu den Bericht der Kommission des Nationalrates vom 16. Mai 1978 (BEI 1978 II 95 ff.) und die Stellungnahme des Bundesrates vom 25. September 1978 (BB1 1978 II 853 ff.).

666

- Neue, in den Richtlinien nicht enthaltene Geschäfte, die bereits vorgelegt worden sind oder noch vorgelegt werden sollen.

·: .

- Wichtige inhaltliche Veränderungen oder Konkretisierungen von RichtlinienGeschäften.

Der Anhang gibt in tabellarischer Form eine vollständige Übersicht über den bisherigen Vollzug der Richtlinien und über die neuen Vorhaben.

3

Stand des Vollzuges der Regierungsrichtlinien

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir ungefähr die Hälfte der rund 100 Richtlinien-Geschäfte auf Verfassungs- und Gesetzesstufe verabschiedet. Das weitere Schicksal dieser Vorlagen, für deren Verwirklichung wir uns einsetzen, hängt vom Parlament und letztlich vom Volk ab (vgl. Ziff. 5 der Einleitung). Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden Schwergewichts-Geschäfte: Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (I.Paket), Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung, Revision des Strafgesetzbuches (Gewaltverbrechen), Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung, Kartellgesetz, Energieartikel, Teilrevision der Krankenversicherung, Weiterführung der Hochschulförderung, Radio- und Fernsehartikel sowie verschiedene Vorlagen im, Bereich der Entwicklungshilfe, der Landesverteidigung und der Finanzpolitik.

Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode verbleibt noch eine beträchtliche Anzahl von Vorlagen. Darunter befinden sich1 auch einige sehr gewichtige Geschäfte, wie die Totalrevision der Bundesverfassung, die 10. AHV-Revision, der UNO-Beitritt und die neuen Verfassungsartikel über den Verkehr. Da zudem wie aus den folgenden Abschnitten hervorgehen wird - in den nächsten Jahren eine Reihe von neuen Vorhaben verabschiedet werden muss, haben wir uns entschlossen, einzelne Richtlinien-Geschäfte zurückzustellen (vgl. dazu Ziff. 6 der Einleitung).

Über den Vollzug der Regierangsrichtlinien im einzelnen orientieren1 der Aufgabenkatalog (2. Hauptteil) sowie Anhang l.

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Veränderungen in den Rahmenbedingungen

Wir haben in den Regierungsrichtlinien ausführlich die internationalen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und staatspolitischen Rahmenbedingungen dargestellt und zugleich auf den eingeschränkten Handlungsspielraum des Bundes hingewiesen. Diese Ausführungen bleiben in wesentlichen Teilen nach wie vor gültig. Im folgenden sollen nur die wichtigsten Abweichungen, welche sich seit dem Erscheinen der Regierungsrichtlinien ergeben haben, erwähnt werden.

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Die veränderte Wirtschaftslage

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Zur weltwirtschaftlichen Entwicklung

Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist nach wie vor durch beschränkte Wachstumsaussichten und hartnäckige strukturelle Probleme gekennzeichnet. Einzelne 667

Länder stehen angesichts steigender Arbeitslosigkeit zunehmend unter Druck, ihren bisher primär auf die Teuerungsbekämpfung ausgerichteten wirtschaftspolitischen Kurs zu ändern. Die Auffassungsunterschiede über die wirtschaftspolitischen Prioritäten und über die einzusetzenden Instrumente verstärken sich.

Als Folge davon sind an den Devisenmärkten wiederum grössere Kursschwankungen zu registrieren.

Ein weiteres Kennzeichen der gegenwärtigen Entwicklung sind die wachsenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten, mit denen verschiedene Länder als Folge des zweiten Erdölschocks von 1979/80 und der Kreditverteuerung zu kämpfen haben. Besonders betroffen sind die ärmsten Länder der Dritten Welt, die in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und in ihren Bemühungen, die Lebensverhältnisse breiter Bevölkerungsschichten zu verbessern, stark behindert werden.

412

Zur wirtschaftlichen Lage in der Schweiz

Die im vorangehenden Abschnitt dargestellte Entwicklung der Wechselkurse ist sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft als auch für die Teuemngsentwicklung von Bedeutung. So wie die Schweiz in Phasen realer Höherbewertung des Frankens an der Teuerungsfront profitiert, so bekommt sie in Phasen der Tieferbewertung die importierte Inflation stärker zu spüren. Insbesondere die Tieferbewertung gegenüber dem amerikanischen Dollar hat dieses Jahr zu einer starken Beschleunigung der inländischen Teuerung beigetragen. Während die preislichen Auswirkungen des ersten Erdölschocks durch einen damals sich abschwächenden Dollar gedämpft wurden, hat die Aufwertung der amerikanischen Währung 1981 die Auswirkungen des zweiten Erdölschocks zusätzlich verschärft.

Die internationale Verflechtung unserer Wirtschaft und ihre Verletzbarkeit gegenüber Einwirkungen von aussen setzen unserer Konjunkturpolitik Grenzen.

Arbeitsbeschaffungsmassnahmen drängen sich zur Zeit nicht auf, weil die Beschäftigungslage im ganzen gesehen als befriedigend bezeichnet werden kann.

Trotz der vielfältigen Schwierigkeiten ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit auf einem sehr tiefen Stand zu halten. Die Teuerung hingegen hat in den ersten zwei Jahren der laufenden Legislaturperiode stark zugenommen und stellt heute für Haushalte, Unternehmungen und Staat ein ernstes Problem dar.

Auch wenn man den jüngsten Teuerungsschub berücksichtigt, steht die Schweiz im internationalen Vergleich bezüglich Inflation und Arbeitslosigkeit immer noch relativ gut da. Dies ist nicht zuletzt auf unsere anhaltende gute Sozialpartnerschaft zurückzuführen, die zu einer Konstanten der schweizerischen Wirtschaftspolitik geworden ist.

Der Strukturwandel in unserer Wirtschaft hat sich - wegen der günstigen Konjunkturlage weitgehend unbemerkt - in der ersten Hälfte der Legislaturperiode erneut beschleunigt und auf weitere Gebiete der Industrie und des Dienstleistungssektors übergegriffen. Der Anpassungszwang, der damit auf der gesamten Wirtschaft lastet, verlangt erhöhte Anstrengungen zur Erschliessung neuer Märkte und Produktionssegmente. Dies setzt neue Investitionen, Innovationen und Diversifikationen voraus. Darüber hinaus wird es in den nächsten Jahren 668

eines der Hauptziele der von Wirtschaft und Staat gemeinsam getragenen Berufsbildungspolitik sein müssen, auf allen Stufen die nötigen Fachkräfte für die Realisierung des technologischen Wandels auszubilden. Denn gerade die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass die grossen Anstrengungen im Bereiche der Berufsbildung wesentlich zur niedrigen Arbeitslosenrate, vor allem unter Jugendlichen, beigetragen haben.

Im Zusammenhang mit den sektoriellen haben sich auch die regionalen Strukturprobleme verschärft. Mehr und mehr sind die Unternehmen unter dem Konkurrenzdruck des Auslandes gezwungen, die Produktion an den am besten geeigneten Standorten zusammenzufassen und alle Rationalisierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Deshalb treten die Standortnachteile bestimmter Randregionen noch deutlicher als bisher zutage.

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Die Lage der Bundesfinanzen

Seit zehn Jahren weist die Bundesrechnung Ausgabenüberschüsse aus; seit 1974 übersteigen sie - von einer Ausnahme abgesehen - eine Milliarde Franken im Jahr. Die verzinslichen Schulden des Bundes sind in diesem Zeitraum ; von 7,5 Milliarden (1970) auf 20,5 Milliarden (1980) angestiegen. Sie haben sich damit innert zehn Jahren praktisch verdreifacht. Als Folge davon werden die Schuldzinsen im laufenden Jahr die Milliardenmarke überschreiten. Sie beanspruchen einen wachsenden Anteil am Gesamthaushalt und verdrängen dadurch andere Ausgaben.

Das Ungleichgewicht im Bundeshaushalt kann also nicht mit einer vorübergehenden konjunkturellen Entwicklung oder mit zeitlich befristeten Sonderanstrengungen begründet werden. Die Defizite sind vielmehr struktureller Natur: Es besteht ein dauerndes Missverhältnis zwischen den dem Staat übertragenen Aufgaben und den zu ihrer Erfüllung verfügbaren Mitteln.

Die seit 1974 getroffenen Sparmassnahmen und die im gleichen Zeitraum bewilligten Erhöhungen wichtiger Bundessteuern - u. a. zum Ausgleich der integrationsbedingten Zollausfälle - haben bisher verhindern können, dass der Defizitsockel von gut einer Milliarde verlassen wurde und die Defizite ins Uferlose anwuchsen. Bis heute ist es jedoch weder gelungen, die Aufgabenlast des Bundes entscheidend zu verringern, noch seine Finanzkraft ausreichend zu stärken. Die zweimalige Ablehnung der Mehrwertsteuer und die Zustimmung des Volkes zu allen vorgelegten Sparmassnahmen haben jedoch die Marschrichtung für die künftigen Sanierungsbemühungen klar vorgezeichnet: Bevor neue Steuern bewilligt werden, sind die Sparanstrengungen mit allen Mitteln weiterzuführen.

Die bisherige Sparpolitik des Bundes stösst indessen zusehends an ihre Grenzen.

In den wiederholten Sparrunden der letzten Jahre ist der Handlungsspielraum innerhalb der bestehenden Gesetze weitgehend ausgeschöpft worden. Der Personalstopp als gewichtiger Bestandteil der Sparanstrengungen hat bereits zu verschiedenen Engpässen geführt. Die im Rahmen der bisherigen Sparmassnahmen vorgenommenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen haben den Transferbereich zwar etwas entlastet. Es sind jedoch noch weitere Abstriche am Aufgabenkatalog notwendig, welche merklich spürbarere Auswirkungen zeitigen 669

werden, als dies bisher der Fall war. Auch zentrale Aufgabengebiete mit starken gesetzlichen Ausgabenbindungen wie die Sozialversicherungen, der öffentliche Verkehr und die Landwirtschaft werden davon nicht verschont bleiben können.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass rund zwei Drittel des Bundeshaushalts auf gebundene, d.h.: praktisch nur auf dem Wege von Verfassungs- und Gesetzesänderungen zu beeinflussende Ausgaben entfallen. Aber auch das verbleibende Drittel ist nicht beliebig komprimierbar, da bestehende Verpflichtungen eingehalten und wichtige Aufgaben erfüllt werden müssen.

Die Zahlen des neuen Finanzplans machen deutlich, dass die Defizite ausser Kontrolle zu geraten drohen, wenn die Sparbemühungen nicht rigoros fortgeführt werden. Der ohnehin geringe finanzielle Handlungsspielraum für die zweite Legislaturhälfte wird durch die Teuerung weiter eingeengt. Die Realisierung neuer Vorhaben oder die Bildung neuer Schwergewichte setzen entsprechende Kürzungen in anderen Bereichen voraus. Neben grösster Zurückhaltung im Ausgabenbereich bedarf es einer möglichst umfassenden Verwirklichung des Sanierungsprogramms, um die künftigen Defizite in Grenzen zu halten. Einzelheiten zum Stand der Realisierung finden sich unter Ziffer 35 des Aufgabenkataloges und in dem mit der Budgetbotschaft veröffentlichten Bericht über den Finanzplan.

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Folgerungen

Die veränderten Rahmenbedingungen haben einerseits die staatlichen Handlungsmöglichkeiten weiter eingeengt: Die begrenzten finanziellen Mittel zwingen uns zu einer strengen Prioritätensetzung und zum Verzicht auf an sich wünschenswerte Vorhaben.

Anderseits haben die dargestellten Entwicklungen auch zu neuen Problemen geführt, welche vom Staat zu lösen sind. Eine ganze Reihe von Vorlagen, welche wir neu in die Regierungsrichtlinien aufnehmen, sind auf die veränderte weltwirtschaftliche Situation, auf die Teuerung, auf Veränderungen auf dem Kapitalmarkt, auf neue technologische Entwicklungen usw. zurückzuführen. Wir geben im Aufgabenkatalog jeweils im einzelnen an, aufgrund welcher Veränderungen sich neue Geschäfte aufgedrängt haben.

5

Neue politische Entscheide von Volk und Parlament

Die Regierungsrichtliniqn stellen eine Absichtserklärung des Bundesrates dar.

Ob die angekündigten Vorhaben verwirklicht werden, hängt jedoch nicht allein vom Bundesrat, sondern ebenso von Parlament, Volk und Ständen ab. Durch parlamentarische Vorstösse und Volksinitiativen können zudem neue, in den Richtlinien nicht vorgesehene Vorlagen verlangt werden. Im folgenden sollen die Veränderungen, welche sich in der ersten Legislaturhälfte durch neue politische Entscheide von Volk und Parlament ergeben haben, kurz dargestellt werden.

Von grosser Bedeutung sind in den letzten zwei Jahren die Volksinitiativen gewesen. Dieses Instrument gibt in unserer direkten Demokratie dem Volk die 670

Möglichkeit, neue : Probleme aufzugreifen oder neue Problemlösungen vorzuschlagen und damit die Prioritätenordnung der Behörden zu beeinflussen. Insgesamt sind in der laufenden Legislaturperiode zehn Volksbegehren zu behandeln (vgl. Anhang 3).

, Auch die eidgenössischen Räte haben die in den Richtlinien vorgesehene Prioritätenordnung beeinflusst. Bei der parlamentarischen Behandlung der bisherigen Richtlinien-Geschäfte sind insbesondere im Bereiche der Finanzpolitik Veränderungen zu verzeichnen. So ist die demnächst zur Volksabstimmung gelangende neue Bundesfinanzordnung erheblich modifiziert worden, und die Entscheidungen über die Unterstellung der Energie unter die Warenumsatzsteuer, über die Schwerverkehrsabgabe und über die Bankkündensteuer sind bis heute noch nicht gefällt worden. Damit haben sich der finanzpolitische Fahrplan und die Sanierung der Bundesfinanzen verzögert.

Eine Reihe von Geschäften, welche wir mit.diesem Zwischenbericht neu in die Richtlinien-Vorhaben aufnehmen, sind direkt auf Aufträge der Bundesversammlung zurückzuführen (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, finanzielles Anschlussprogramm, Kostenbeiträge an Viehhalter imißerggebiet usw.).

Schliesslich setzt das Parlament auch die allgemeinen Rahmenbedirigüngen für die Arbeit der Bundesverwaltung. Hier ist insbesondere auf die Weiterführung der Stellenplafonierung hinzuweisen, welche Gegenstand einer parlamentarischen Initiative ist. Die Stellenplafonierung führt zwangsläufig dazu, dass neue Aufgaben nur noch übernommen werden können, wenn als Ausgleich dafür bestehende Bundesaufgaben abgebaut werden. Dies gilt umso mehr, als auch die zunehmende Belastung der Verwaltung durch parlamentarische Vorstösse und durch die in letzter Zeit intensivierte Aufsichtstätigkeit der Bundesversammlung berücksichtigt werden muss.

6

Die Prioritäten für die zweite Hälfte der Legislaturperiode

Der Handlungsspielraum des Bundesrates ist in den letzten zwei Jahren enger geworden. Veränderte Rahmenbedingungen sowie Forderungen von Volk und Parlament haben dazu geführt, dass der Bund eine Reihe von neuen Aufgaben übernehmen sollte. Gleichzeitig setzen jedoch die schlechte Finanzlage, die Stellenplafonierung wie auch die in den Regierungsrichtlinien skizzierten institutionellen Kapazitätsgrenzen einer Ausdehnung der Staatstätigkeiten Schranken.

Aus dieser Situation heraus setzen wir für die zweite Hälfte der Legislaturperiode folgende Prioritäten: - Die Sanierung des Bundeshaushaltes soll entschlossen weitergeführt werden, auch wenn das Ziel in der laufenden Legislaturperiode noch nicht erreicht werden kann. Zu dieser Sanierung gehören - wie wir im 2. Hauptteil ausführlicher darstellen werden - sowohl zusätzliche Sparmassnahmen wie Mehreinnahmen.

- Die in den Regierungsrichtlinien angekündigten Vorhaben sollen so weit wie möglich realisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Schwergewichtsge671

schäfte. Die geschilderte Situation zwingt uns allerdings dazu, gewisse finanzielle Kürzungen vorzunehmen und verschiedene Vorhaben auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben (vgl. Anhang 1).

- Schliesslich sollen diejenigen neuen Vorhaben in die Richtlinien aufgenommen werden, die wegen veränderter Rahmenbedingungen notwendig sind oder welche sich aufgrund von Entscheidungen des Volkes und der Bundesversammlung aufdrängen (vgl. Anhang 2).

Rein quantitativ betrachtet, erfährt damit das Programm für die zweite Hälfte der Legislatur im Vergleich zu den Regierungsrichtlinien eine gewisse Ausweitung.

Wenn man jedoch das politische Gewicht der neuen Vorhaben und der zurückgestellten Geschäfte berücksichtigt, bleibt das Programm ungefähr im gleichen Rahmen wie die Richtlinien 1979-1983.

Dies zeigen auch die finanziellen Auswirkungen der mit diesem Zwischenbericht vorgenommenen Prioritätenänderungen: Die neuen, nicht in den Richtlinien enthaltenen Geschäfte führen gegenüber dem Legislaturfinanzplan zu einer Mehrbelastung von insgesamt rund 170 Millionen Franken, während auf der ändern Seite finanzielle Kürzungen und zurückgestellte Vorhaben Einsparungen von rund 300 Millionen Franken ermöglichen. Gesamthaft gesehen wird also der durch den Legislaturfinanzplan gesetzte Rahmen eingehalten werden können (vgl. dazu Ziff. 6 des Berichtes zum Finanzplan 1983 und zu den Perspektiven 1984/85).

672

Zweiter Hauptteil : Aufgabenkatalog I

Die Schweiz in der Staatenwelt

II

Konzeption unserer Aussenpolitik

In unseren Beziehungen zum Ausland werden wir uns, immer auf das verfassungsmässige Ziel der Behauptung der Unabhängigkeit des Landes (Art. 2 BV) bedacht, weiterhin von den grundlegenden Prinzipien der Neutralität, Solidarität und Universalität leiten lassen.

III

Die Schweiz in Europa

Am 2. Juni 1980 haben wir dem Parlament einen Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates unterbreitet, in dem wir unsere Politik inbezug auf die Ratifikation von Konventionen und Vereinbarungen des Europarates seit 1977 dargelegt haben. Unter den Vertragswerken, die der Zusammenarbeit und Angleichung des Rechts auf europäischer Ebene dienen1', nimmt die Sozialcharta einen besonderen Platz ein. Die 1978 abgeschlossene Vernehmlassung bestätigt uns in der Absicht, das Beitritts verfahren weiterzuführen. Wir sehen vor, der Bundesversammlung im Jahre 1982 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.

Wir werden auch weiterhin die wissenschaftlichen Organisationen Europas unterstützen.2) So beabsichtigen wir, demnächst der Bundesversammlung eine Beteiligung der Schweiz an neuen Programmen : der Europäischen, Weltraumorganisation (ESA) und einen Beitritt der Schweiz zur Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Trägerraketen vorzuschlagen.

Die Europäische Organisation für Kernforschung hat die Arbeiten zur Entwicklung eines neuen Teilchenbeschleunigers fortgesetzt. Die Schweiz hat angekündigt, dass sie sich an diesem Programm beteiligen wird.

Die Grundlage unserer Beziehungen zu den Europäischen Gemeinschaften bildet das Freihandelsabkommen von 1972, das sich auch in der Rezession bewährt hat. Im gegenseitigen Handel mit Landwirtschaftsprodukten und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen sind zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Verlauf der letzten Jahre, einige Probleme aufgetreten, die durch Verhandlungen gelöst werden konnten. Mit Botschaft vom 6. Oktober 1980 haben wir der Bundesversammlung Briefwechsel zur Genehmigung vorgelegt, in denen die Verhandlungsergebnisse festgehalten sind.

'' Vgl. unsere Botschaften vom 20. Mai 1981 betreffend das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden und vom 27. Mai 1981 betreffend das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität.

2 ' Vgl. unsere Botschaften vom 15. Dezember 1980 über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre (ESO) und vom 20. Mai 1981 über die Verlängerung der Beteiligung der Schweiz an der Nutzung des Wettersatelliten METEOSAT.

673

Im November 1980 traten die Vertreter der 35 Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zum zweiten Folgetreffen in Madrid zusammen. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, substanzielle und ausgewogene Ergebnisse zu erhalten.

Im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben wir uns verpflichtet, auf bilateraler Basis der Republik Türkei einen Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken für das Jahr 1980 zu gewähren. Wir haben Ihnen dieses neue Geschäft am 26. November 1980 unterbreitet.

112

Internationale Organisationen *)

Das Departement für auswärtige Angelegenheiten wird uns die Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur UNO demnächst vorlegen. Die Botschaft wird auch eine wichtige Grundlage für die Information bilden.

Unsere Rolle als Gaststaat internationaler Organisationen und die Bemühungen, die Bedeutung Genfs zu erhalten, sind und bleiben ein wichtiger Bestandteil unserer Aussenpolitik. In diesem Zusammenhang haben wir dem Parlament am 30. Januar 1980 eine Botschaft über den Neubau für den Zentralen Suchdienst des IKRK unterbreitet.

Verschiedene freiwillige Beiträge an internationale Organisationen oder Institutionen sind bisher von der Bundesversammlung aufgrund eines einfachen Bundesbeschlusses bewilligt worden. Eine interdépartementale Arbeitsgruppe prüft in unserem Auftrag die verschiedenen freiwilligen Beiträge, welche die Eidgenossenschaft im Interesse ihrer auswärtigen Beziehungen erbringt und klärt ab, ob diese Beiträge Gegenstand einer gesetzlichen Regelung bilden könnten.

113

Die Schweiz und die Entwicklungswelt

Nach wie vor ist es unser Ziel, die öffentliche Entwicklungshilfe dem Leistungsdurchschnitt der OECD-Industriestaaten anzunähern. In der Finanzplanung bis 1983 hatten wir unter verschiedenen Titeln Beträge für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen, die zusammen in den letzten Jahren der Legislatur 0,31 Prozent des Bruttosozialproduktes ausmachen sollten. Wir verweisen insbesondere auf unsere Botschaften vom 9. Juli 1980 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern sowie jene vom 28. Mai 1980 über den Beitritt der Schweiz zur Afrikanischen Entwicklungsbank.

Als Folge der linearen Kürzung der Bundesleistungen um 10 Prozent - aufgrund des Bundesbeschlusses vom 20. Juni 1980 über die Herabsetzung von Bundesleistungen in den Jahren 1981-1983 - wird der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt im Jahre 1983 nur 0,27 Prozent betragen. Damit kann das gesetzte Ziel nicht erreicht werden.

') Für die Beziehungen zu den Institutionen von Bretton Woods verweisen wir.auf Ziff. 322.

674

Wie in den Richtlinien angekündigt, haben wir mit Botschaft vom: 27. Februar 1980 der Bundesversammlung beantragt, auf :die Rückzahlung der Darlehen von 182 Millionen Franken an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) zu verzichten. Ausserdem beabsichtigen wir, unter den von der IDA vorbereiteten Projekten gewisse auszuwählen und, uns daran, zusammen mit ändern Staaten, finanziell zu beteiligen. Ferner sehen wir vor, der Bundesversammlung noch im Jahre 1981 einen Rahmenkredit für Handels- und wirtschaftspolitische Massnahmen zugunsten von Entwicklungsländern zu beantragen.

114

Internationale Rechtsordnung und Friedenssicherung

In den Richtlinien haben wir es als wichtig bezeichnet, dass die Schweiz bald die im Jahre 1977 verabschiedeten Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen von 1949 ratifiziert. Wir haben Ihnen deshalb am 18. Februar 1981 eine entsprechende Botschaft zugehen lassen. Erstmals seit 1925 wird das Kriegsvölkerrecht durch spezifische Waffenverbote erweitert. Bei der Erarbeitung der Konvention über das Verbot oder die Einschränkung im Gebrauch gewisser konventioneller Waffen hat die .Schweiz von Anfang an mitgewirkt. Wir haben am, 16. September 1981 beschlossen, der Bundesversammlung als neues Geschäft die Genehmigung dieser Konvention zu beantragen.

115

Flüchtlings- und Asylpolitik; humanitäre Hilfe

Mit Botschaft vom 27. Mai 1981 haben wir, wie angekündigt, der Bundesversammlung die Eröffnung eines Rahmenkredites von 360 Millionen Franken für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft für mindestens drei Jahre beantragt. Wir verweisen ferner auf- unsere Botschaft vom 27. Mai 1981 .über den ordentlichen Bundesbeitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.

116

Menschenrechte

Wir gedenken, der Bundesversammlung im 1 Jahre 1982 einen Bericht über die Möglichkeiten eines verstärkten Einsatzes für den Schutz der Menschenrechte vorzulegen. Darin werden wir auch über die Massnahmen zur Verbesserung des Schicksals der politischen Häftlinge informieren. Demnächst werden wir Ihnen die Genehmigung der Protokolle I und IV der Europäischen Menschenrechtskonvention beantragen.

12

Aussenwirtschaftspolitik ^

Ziel unserer Aussenwirtschaftspolitik ist es nach wie vor, möglichst günstige Rahmenbedingungen, für den Absatz unserer Erzeugnisse und Dienstleistungen '' Für die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und zu den europäischen Gemeinschaften vgl. Ziff. 113 und I I I .

675

auf den ausländischen Märkten zu schaffen und die Versorgung unseres Landes mit Energie und Rohstoffen zu sichern.

Wir werden uns weiterhin darum bemühen, die schweizerische Wirtschaft in ihren Exportanstrengungen wirksam zu unterstützen. Wir beabsichtigen, Ihnen noch im Jahre 1981 eine Änderung des Bundesgesetzes über einen Bundesbeitrag an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung zu beantragen. Mit Botschaft vom 3. März 1980 haben wir die finanzielle Verselbständigung der Exportrisikogarantie in die Wege geleitet.

Da der geltende Bundesbeschluss über aussenwirtschaftliche Massnahmen Ende 1982 ausläuft und der Bundesrat weiterhin über Kompetenzen zur Ergreifung defensiver aussenwirtschaftlicher Massnahmen verfügen muss, werden wir Ihnen die Verlängerung des Beschlusses vorschlagen.

Unsere Aussenwirtschaftspolitik wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode insbesondere dadurch beeinflusst, dass sich in vielen Ländern die Zahlungsbilanz verschlechtert und die Verschuldungssituation verschärft hat. In verschiedenen Staaten überfordern die notwendigen strukturellen Anpassungen, zumindest kurz- und mittelfristig, die eigenen Möglichkeiten. Zur Überwindung ihrer wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind diese Länder dringend auf die finanzielle Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. Die Schweiz kann sich dieser neuen Aufgabe aus politischen und aussenwirtschaftlichen Gründen nicht entziehen. Deshalb ist es notwendiger denn je, unsere öffentliche Entwicklungshilfe weiterzuführen und zu verstärken. Gleichzeitig müssen geeignete Rechtsgrundlagen für eine schweizerische Beteiligung an international koordinierten wirtschaftlichen Beistandsaktionen geschaffen werden.

13

Sicherheitspolitik

Zu den sicherheitspolitischen Zielen, wie sie in unserem Bericht vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz umschrieben sind, gehören die Wahrung des Friedens in Unabhängigkeit, die Wahrung der Handlungsfreiheit, der Schutz der Bevölkerung und die Behauptung des Staatsgebietes.

Die angekündigte Überprüfung und Anpassung der Leitungsorganisation der Gesamtverteidigung haben wir in die Wege geleitet.

131

Militärische Verteidigung

Im Rahmen der schrittweisen Verwirklichung des Armee-Leitbildes 80 haben wir Ihnen eine Reihe von Vorlagen unterbreitet, die den Bereich der Panzerabwehr und der Luftverteidigung betreffen. Zudem wurden die Modernisierung und Erweiterung bestehender sowie der Bau neuer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze fortgesetzt. ^ [)

Botschaft vom 23. April 1980 betreffend militärische Bauten und Landerwerbe; Rüstungsprogramm 1980 vom 7. Mai 1980; Botschaft vom 12. November 1980 betreffend Beschaffung von Kampf- und Schulflugzeugen; Botschaft vom 16. März 1981 betreffend militärische Bauten und Landerwerbe; Botschaft vom 13. Mai 1981 betreffend Beschaffung von Panzerabwehrmaterial.

676

Wir beabsichtigen, der Bundesversammlung in den beiden nächsten Jahren je zwei Rüstungsprogramme und zwei Baubotschaften zugehen zu lassen. Im Voranschlag 1982 und Finanzplan 1983 sind für militärische Investitionen 2039 Millionen Franken und 1960 Millionen Franken vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Investitionskredite von 1980 und 1981 von zusammen 3583 Millionen Franken wird voraussichtlich der mit den Richtlinien gegebene Investitionsrahmen von 7,6 Milliarden Franken nominell erreicht.

Die Entwicklung der Technik und der Wandel der Verhältnisse stellen an die Kader als Führer und Ausbilder immer höhere Anforderungen. Wir haben daher eine Revision des Bundesgesetzes über die Militärorganisation in die Wege geleitet, welche Auswahl, Stellung und Ausbildung der Kader neu regeln soll.

Ferner soll ein eigenes Statut für den Frauenhilfsdienst geschaffen werden. Am 2. September 1981 haben wir beschlossen, Ihnen die Weiterführung der seit 1958 bestehenden fliegerischen Nachwuchsförderung durch den Bund zu beantragen.

Die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes ist im Jahre 1977 von Volk und Ständen abgelehnt worden. Nach diesem negativen Grundsatzentscheid haben wir uns vorderhand darauf beschränkt, den waffenlosen Militärdienst aus Gewissensgründen neu zu regeln. Zu diesem Zweck haben wir am 24. Juni 1981 eine neue Verordnung erlassen, welche später von einem Gesetz abgelöst werden soll. Im nächsten Jahr werden wir der Bundesversammlung eine Botschaft zur Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» zukommen lassen.

132

Zivilschutz

Durch die Bildung eines Schwergewichts im Bereich der Ausbildung wollen wir sicherstellen, dass der im Bereich der Schutzbauten und der Ausrüstung erreichte beachtliche Aushaustand möglichst bald voll zum Tragen kommen kann.

Diesem Ziel dient insbesondere auch das von Ihnen am 2. Juni 1980 beschlossene Zivilschutz-Ausbildungszentrum des Bundes in Schwarzenburg. Aufgrund eines Postulates des Nationalrates werden wir der Bundesversammlung im Jahre 1982 einen Zwischenbericht unterbreiten, der über den heute erreichten Stand der Zivilschutzkonzeption 1971 informieren wird.

133

Landesversorgung1)

Am 2. März 1980 haben Volk und Stände die : neue Verfassungsbestimmung über die Landesversorgung gutgeheissen. Sie ermöglicht es, .alle Bedrohungsarten zu erfassen und die Versorgung unseres Landes jederzeit zu gewährleisten. Am 9. September 1981 haben wir Botschaft und Entwurf zu einem Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung verabschiedet. Die wirtschaftliche Landesverteidigung soll mit den im wesentlichen bereits heute geltenden Massnahmen sichergestellt werden. Staatliche Interventionen bleiben wie bisher subsidiär.

>) Vgl. auch Ziff. 12.

677

Zur Sicherung unserer Landesversorgung treten wir weiterhin für die freie Schiffahrt auf dem Rhein und für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Rheinflotte ein. Beide sind für den Zugang zum offenen Meer von vitaler Bedeutung. Nach wie vor haben wir auch ein Interesse an der Präsenz der Schweizerflagge auf den Weltmeeren. Mit Botschaft vom 19. August 1981 schlagen wir Ihnen daher vor, einem Bundesbeschluss über die Sicherung der schweizerischen Hochseeschiffahrt zuzustimmen. Dieser soll es uns gestatten, durch Verbürgung von Darlehen von insgesamt 300 Millionen Franken während zehn Jahren den Schiffseigentümern die Beschaffung der finanziellen Mittel zu erleichtern.

134 .

Staatsschutz (vgl. Ziff. 216)

2

Bürger und Staat

21

Rechtsstaat und Verfassung

211

Bundesverfassung

211.1

Totalrevision der Bundesverfassung

Der Verfassungsentwurf von 1977 stiess im Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 30. Juni 1979 dauerte, auf ein grosses Interesse. Insgesamt sind 885 Vernehmlassungen eingegangen.

Eine grosse Mehrheit der Antworten erachtet eine Totalrevision der Bundesverfassung als wünschbar oder notwendig. Allgemein wird eine formale Bereinigung der Verfassung gewünscht, und auch eine Totalrevision mit materiellen Neuerungen wird mehrheitlich begrüsst. Das Unternehmen einer Totalrevision wird als durchführbar erachtet, wenn aufgrund der Vernehmlassungen ein möglichst breit abgestützter Konsens gesucht und die Verfassungsdiskussion aktiviert werde. Die Mehrheit bezeichnet die Bundesversammlung als Organ, das eine totalrevidierte Verfassung auszuarbeiten hätte. Bemerkenswert ist aber, dass sich auch einem Verfassungsrat keine starke Opposition widersetzt. Hier sind es vor allem föderalistische Bedenken, die gegen einen Verfassungsrat vorgetragen wurden, der meist nur als einkammeriges Gremium aufgefasst wird.

Zum Revisionsverfahren sind die Meinungen geteilt. Das Vorhaben einer Totalrevision findet insgesamt breite Zustimmung. Man darf feststellen, dass der Entwurf selbst - trotz der relativ zahlreichen ablehnenden Voten - in seiner Gesamtheit mehrheitlich positiv bewertet wird.

Am 24. Juni 1981 haben wir von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, diese zu veröffentlichen. Ferner haben wir das Departement beauftragt, uns noch in diesem Jahr politisch tragfähige Lösungen zu den politisch besonders umstrittenen Regelungsbereichen zur Aussprache vorzulegen und danach einen überarbeiteten, vollständigen Verfassungsentwurf zu unterbreiten.

Zurzeit werden die Vernehmlassungsergebnisse in den Einzelheiten sorgfältig ausgewertet. Sämtliche Bestimmungen des Expertenentwurfes werden im Lichte der Vernehmlassungen'überprüft. Neue Lösungsvarianten werden politisch gewichtet und aufeinander abgestimmt. So kann bis 1982 ein kohärenter Entwurf 678

erarbeitet werden, der den Kritiken Rechnung trägt und einen möglichst breit abgestützten Konsens ermöglicht.

211.2

Schweizer Bürgerrecht

Wie in den Richtlinien angekündigt, bereiten wir eine umfassende Vorlage zur Änderung der Bundesverfassung vor.1' Gestutzt darauf könnte dann das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht den heutigen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst werden. Die Vorarbeiten zu dieser Verfassungs- und Gesetzesrevision sind soweit gediehen, dass Ihnen die Verfassungsvorlage im nächsten Halbjahr vorgelegt werden kann.

211.3

Übrige Verfassungsrevisionen

Von den in den Regierungsrichtlinien vorgesehenen weiteren Verfassungsvorlagen haben wir die folgenden bereits der Bundesversammlung unterbreitet: Aufgabenteilung Bund/Kantone (vgl. Ziff. 22), Energiepolitik (vgl. Ziff. 341), im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesfinanzen: Getreideartikel (Abbau der Brotverbilligung), : Schwerverkehrsabgabe und, Weiterführung der Bundesfinanzordnung (vgl. für alle Ziff. 35) sowie Radio und Fernsehen (vgl. Ziff. 52).

Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode sehen wir noch folgende Verfassungsvorlagen vor: Verkehrspolitik (vgl. Ziff. 342) und die damit zusammenhängende Verwendung des Treibstoffzollertrages (vgl. Ziff. 351) sowie die Besteuerung von Automobilen (Umwandlung von Fiskalzöllen in Verbrauchssteuern: vgl. Ziff. 355).

' ."

Auf die nächste Legislaturperiode zurückgestellt haben wir den Bildungsartikel (vgl. Ziff. 51).

Als neue Vorlage zu erwähnen ist der Gegenvorschlag (Ergänzung des Konjunkturartikels), den wir Ihnen zusammen mit der Botschaft über die Vplksinitiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise» am 9. September 1981 zugestellt haben. Neu ist überdies der Verfassungsartikel über den zivilen, Verkehr und Umgang mit Waffen und Munition (vgl. Ziff. 216).

.

Im Laufe der Legislaturperiode werden wir Ihnen ferner unsere Botschaft zur Volksinitiative «Recht auf Leben» vorlegen.

212

Zmlrecht2)

212.1

Personenrecht

Was den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz (Revision von Art. 28 ZGB und 49 OR) betrifft, so beabsichtigen wir, Ihnen noch dieses Jahr eine Botschaft zu un]

) Nach dem Entscheid des Nationalrates vom 22: September, 1981, wonach zunächst eine Vorlage betreffend das Bürgerrecht der Kinder von Schweizerinnen, die mit einem Ausländer verheiratet sind, behandelt werden soll, hängt das weitere Vorgehen vom ßeschluss des Ständerates ab.

.

2 1 Zum Mietrecht vgl. Ziff. 333.1, zum Aktienrecht Ziff. 312.

679

terbreiten. Ob und in welchem Umfang die Revisionsvorlage auch Datenschutzgrundsätze enthalten soll, ist zurzeit noch offen. Im einzelnen soll der Datenschutz jedenfalls in einer besonderen, umfassenden Gesetzgebung geregelt werden. Zurzeit bereiten wir ein Bundesgesetz vor, das den Bürger in seinen Grund- und Freiheitsrechten gegen allfällige missbräuchliche und übermässige Informationstätigkeiten der Verwaltung schützt. In Verbindung mit diesem Gesetz wird sodann auch ein angemessenes Instrumentarium an Eigen- und Fremdkontrollen für den Datenschutz im privaten Bereich geschaffen werden.

Beide Botschaften werden wir Ihnen im Jahre 1982 zugehen lassen.

212.2

Internationales Privatrecht

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Staaten im Bereiche des internationalen Schiedsgerichtswesens gesetzliche Erleichterungen eingeführt. Ohne eine beschleunigte Behandlung des Entwurfes zu einem Bundesgesetz über das internationale Privatrecht läuft die Schweiz Gefahr, ihre traditionell gute Position auf dem Gebiete der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu verlieren.

Auch im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen, des internationalen Schuldbetreibungs-. und Konkursverfahrens sowie hinsichtlich der internationalen Gerichtsstandsordnung und der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen ist ein verstärkter Wunsch nach Abschluss von bilateralen und multilateralen Abkommen festzustellen. Dieser Entwicklung kann auf der Grundlage eines neuen Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht am besten begegnet werden, weshalb wir uns entschlossen haben - in Abweichung von unseren ursprünglichen Absichten - der Bundesversammlung noch dieses Jahr eine Botschaft über das internationale Privatrecht zu unterbreiten.

213

Strafrecht»

Nach wie vor sind wir daran interessiert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein «Kriminalpolizeiliches Informationssystem» (KIS) aufzubauen, das Personenund Sachdaten in einer Datenverarbeitungszentrale speichern soll. Dabei werden wir auch dem Datenschutz unsere volle Aufmerksamkeit schenken.

Ferner werden wir im Laufe der Legislaturperiode dem Parlament unsere Botschaft über die Volksinitiative «zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen» erstatten.

214

Organisationsrecht

Der in den beiden landesweiten Lohnstatistiken ausgewiesene reale Rückstand der Bundesbesoldungen gegenüber der Privatwirtschaft sowie die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Personal haben uns bewogen, von unseren frühe'' Vgl. unsere Botschaft vom 10. Dezember 1979 über die Einfügung neuer Strafbestimmungen gegen Gewaltverbrechen und Geiselnahme.

680

ren Absichtserklärungen abzuweichen und Ihnen mit Botschaft vom 9. März 1981 eine partielle Reallohnerhöhungfür das Bundespersonal zu beantragen.

In unserer Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative Stellenplafonierung stimmen wir der gesetzlichen Verankerung der Plafonierung von Personalstellen grundsätzlich zu.

Im Jahre 1982 werden wir Ihnen eine Botschaft unterbreiten, welche die definitive Gliederung der Bundesverwaltung zur Genehmigung vorschlägt.

215

Verfahrensrecht

215.1

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Die Arbeiten zur Revision des aus dem Jahre 1889 stammenden Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes sind soweit fortgeschritten, dass in der ersten Hälfte des Jahres 1982 das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet werden kann.

215.2

Rechtsschutz

Eine ins gesellschaftliche und politische System der Schweiz eingepasste Einrichtung eines eidgenössischen Ombudsmannes wäre unseres Erachtens nach wie vor geeignet, das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung zu verbessern.

Nachdem der Nationalrat im März 1981 die Vorlage als nicht dringlich beurteilt hat, werden wir Ihnen diese vorlegen, wenn die Staats- und die finanzpolitische Situation es gestattet.

Die fortschreitende Überlastung des Bundesgerichtes machte einen personellen Ausbau nötig, den wir Ihnen mit Botschaft vom 17. September 1980 beantragt haben.

215.3

Publikationsrecht

Die Publikationsvorschriften des Bundes sind heute in mehreren Erlassen verstreut, und verschiedene publikationsrechtliche Fragen sind im geltenden Recht nicht oder nur ungenügend geregelt. Im Vordergrund steht die Veröffentlichung der rechtsetzenden Erlasse in den Gesetzessammlungen. Wir werden der Bundesversammlung im Jahre 1982 - als neues Geschäft - eine Vorlage über die Neuordnung des Publikationsrechts zugehen lassen.

216

Innere Sicherheit

Nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über die Erfüllung sicherheitspolizeilicher Aufgaben des Bundes im Dezember 1978 bestehen im Sicherheitskonzept auf Bundesebene nach wie vor erhebliche Lücken. Wir prüfen zur Zeit verschiedene Möglichkeiten, diese Lücken zu schliesseh.

Da bei Straftaten immer häufiger Schusswaffen verwendet werden, sah sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren - angesichts der unvoll3l

Bundesblatt. 133. Jahrg. Bd. III

681

ständigen und uneinheitlichen Regelung des Waffenwesens - veranlasst, dem Bundesrat im November 1975 den Erlass eines umfassenden eidgenössischen Waffengesetzes zu beantragen. Mit dem Waffengesetz soll der Besitz und damit auch der Besitzwechsel von Waffen, Waffenzubehör und Munition geregelt werden, damit deren Missbrauch bekämpft werden kann. Dieser Erlass bedarf einer verfassungsmässigen Grundlage. Wir betrachten dieses Anliegen als dringlich und beabsichtigen daher, in Abweichung von unseren ursprünglichen Absichten, der Bundesversammlung noch in dieser Legislaturperiode einen Verfassungsartikel über den zivilen Verkehr und Umgang mit Waffen und Munition zu unterbreiten.

22

Bund und Kantone

Für den Bundesrat gehört die Aufgabenteilung seit Jahren zu einem Schwerpunkt seiner Regierungspolitik. Im Vordergrund steht die Erhaltung der föderativen Ordnung mit einem starken Bund, starken Kantonen und starken Gemeinden. Durch eine klare Zuordnung der Verantwortungen wird die Leistungsfähigkeit des Bundesstaates weiterhin gewahrt sein, die Wirtschaftlichkeit der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung jedoch kann dadurch verbessert werden.

Aufwendige administrative und finanzielle Verflechtungen sollen vermieden werden.

Die ersten Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben betreffen folgende Gebiete : - Straf- und Massnahmenvollzug, - Zivilschutz, · - Volksschule1), - Stipendien1), - Turnen und Sport, - Gesundheitswesen1', - Alters- und Hinterlassenenversicherung '), Altersheime, - Ergänzungsleistungen AHV/IV1), - Unterstützung von Flüchtlingen, - Wohnbauförderung1), - Finanzausgleich.

Diese Massnahmen führen 1984 zu einer Entlastung des Bundes von rund 204 Millionen Franken und 1985 von 221 Millionen; 1986/87 dürften die Einsparungen 185 Millionen erreichen. Dies allerdings nur, wenn die Massnahmen des zweiten Pakets 1986 rund 70 Millionen Franken dazu beitragen.

Gleichzeitig soll der Finanzausgleich verbessert werden, nicht zuletzt um die finanziellen Auswirkungen gerecht auf die einzelnen Kantone zu verteilen. Dies geschieht ohne zusätzliche Aufwendungen für den Bund im Rahmen des bestehenden Kantonsanteils an der Wehrsteuer. Richtgrösse ist dabei eine Erhöhung der Finanzausgleichsquote von 7,5 Prozent auf 13 Prozent. Davon sollen 3 Prozent verwendet werden, um Härten aus der Aufgabenteilung zu mildern.

'> Vgl. dazu die Ziff. 333.1, 41-1, 42, 511 und 514.

682

In der Botschaft ist nach Beschlüssen der eidgenössischen Räte zum Sparpaket 1980 auch die rein finanzpolitische Frage nach dem weiteren Schicksal der bis Ende 1985 befristeten Aufhebung der Kantonsanteile am Reingewinn der Alkoholverwaltung (unter Beibehaltung des Alkohölzehntels) und am Reinertrag der Stempelsteuer zu beantworten. Angesichts der ungünstigen Lage des Bundeshaushaltes muss die dauernde Aufhebung beider Kantonsanteile beantragt werden, wodurch die 1981 erfolgte Entlastung sichergestellt bleibt, welche von 1986 an rund 290 Millionen Franken beträgt.

Eine zweite Phase der Neuverteilung der Aufgaben wird zur Zeit von der damit beauftragten Studienkommission vorbereitet. Dies geschieht wiederum in Verbindung mit dem Kontaktgremium der Kantone. Die zweite Phase betrifft vor allem die folgenden Gebiete: Mittelschulen, Hochschulen, Berufsbildung, Kultur, Landesverteidigung, Invalidenversicherung, qualitativer Gewässerschutz, Flussbau, Fischerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie sektorale und regionale Strukturpolitik.

23

Demokratie

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer steht seit dem I.Januar 1977, in Kraft. Aufgrund einer Motion der Bundesversammlung prüfen wir eine Änderung des Gesetzes, die es auch den Ehegatten der im Ausland eingesetzten Beamten und Angestellten, ermöglichen soll, das Stimmrecht auf dem Korrespondenzweg auszuüben.

Die Vorlage wird Ihnen zu Beginn der neuen Legislaturperiode zugestellt werden.

3

Wirtschaft und Finanzen

31

Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsrecht

311

Wettbewerb und Konsumenten

Die Revision des Kartellgesetzes haben wir in den Regierungsrichtlinien als Schwerpunktsgeschäft bezeichnet. Unsere Botschaft vom 13. Mai Ì981 zielt darauf ab, auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechtes den wirtschaftlichen Wettbewerb zu stärken.

Nachdem Volk und Stände im Juni 1981 dem neuen Verfassungsartikel über den Konsumentenschutz zugestimmt haben, bereiten wir gegenwärtig die Ausführungsgesetzgebung vor. Im Zentrum stehen dabei namentlich der Schütz vor Irreführung und benachteiligenden Angebotsmethoden, die Förderung der sachlichen Information sowie die obligatorische Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Die Konsumentenorganisationen haben mit dem neuen Artikel bereits das Klagerecht entsprechend dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb erhalten. Zur Streitwertgrenze für ein vereinfachtes Schlichtungsund Prozessverfahren, welches die Kantone einzurichten haben, werden wir eine Verordnung erlassen. Eine Verbesserung des Konsumentenschutzes bringt im übrigen auch der Entwurf für ein neues Kartellgesetz, welcher den Konsu683

mentenorganisationen ein Klagerecht in zivilrechtlichen Angelegenheiten zugesteht.

In den Regierangsrichtlinien haben wir Ihnen eine Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb angekündigt. Wir sehen vor, diese Revision im Zusammenhang mit der Volksinitiative «gegen das Ladensterben» zu behandeln, zu der wir Ihnen im Jahre 1982 eine Botschaft unterbreiten werden.

312

Aktienrecht

Wie wir in den Regierungsrichtlinien angekündigt haben, werden wir Ihnen noch in dieser Legislaturperiode eine Teilrevision des Aktienrechtes vorlegen.

Hingegen haben unsere Abklärungen ergeben, dass eine besondere Gesetzgebung über die Immobiliengesellschaften nicht sinnvoll ist; die anstehenden Probleme können im Rahmen der Revision des Bundesbeschlusses über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gelöst werden (vgl.

Ziff. 331).

313

Markenschutzgesetz

Im Rahmen unserer Prioritätenentscheide haben wir uns entschlossen, die Totalrevision des Markenschutzgesetzes erst in der nächsten Legislaturperiode vorzulegen. Die verwaltungsinternen Vorarbeiten werden weitergeführt.

314

Pfandbriefgesetz

Wegen der veränderten Verhältnisse am Kapitalmarkt führt die gesetzliche Mindestlaufzeit der Pfandbriefe zunehmend dazu, dass diese ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber ändern Anleihenstiteln verlieren. In Abweichung von den Richtlinien haben wir Ihnen deshalb mit einer Botschaft vom 12. August 1981 eine Revision des Pfandbriefgesetzes vorgeschlagen, mit welcher die Laufzeitbeschränkung der Pfandbriefe aufgehoben wird.

32

Wirtschaftspolitik

321

Stabilitätspolitik

Vollbeschäftigung und Geldwertstabilität sind nach wie vor die beiden wichtigsten Ziele unserer Wirtschaftspolitik. Die gute Beschäftigungslage in der ersten Hälfte dieser Legislatur hat es erlaubt, auf die Verabschiedung weiterer Beschäftigungsprogramme zu verzichten.

Die Teuerungsentwicklung hingegen hat eine zunehmend restriktivere monetäre Politik notwendig gemacht. Wir werden dem Kampf gegen die Teuerung auch in der zweiten Legislaturhälfte grosse Beachtung schenken. Dabei steht die Geldmengenpolitik nach wie vor im Vordergrund. Bundesrat und Nationalbank trachten danach, die Rückkehr zur Geldwertstabilität ohne substantiellen Produktions- und Beschäftigungseinbruch zu ermöglichen (vgl. auch Ziff. 322).

684

Gleichzeitig sollen jedoch auch die notwendigen Vorkehren getroffen :werden, um gegebenenfalls die Preisüberwachung wieder einzuführen. Am 9. September 1981 haben wir unsere Botschaft über die im Juni 1979 eingereichte Volksinitiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise» verabschiedet. Darin beantragen wir Ihnen, die Initiative, welche Dauereingriffe in die Preisbildung anstrebt, abzulehnen. Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen jedoch einen Gegenvorschlag für eine konjunkturpolitisch motivierte, befristete und subsidiär einzusetzende Preisüberwachung. Es ist unser Ziel, über diese Vorlage so bald wie möglich eine Volksabstimmung durchzuführen, damit rechtzeitig eine Verfassungsgrundlage für die Wiedereinführung der Preisüberwachung besteht.

Zu Beginn dieses Jahres ist das neue Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebungen in Kraft getreten. Sodann werden wir Ihnen, in Abweichung von den Regierungsrichtlinien, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz über die Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven vorschlagen. Ziel des vor kurzem in das Vernehmlassungsverfahren geschickten Entwurfes ist es, mit attraktiveren Bedingungen die Unternehmen der privaten Wirtschaft in vermehrtem Ausmass zu veranlassen, freiwillig Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden. Wir möchten dieses Geschäft vorziehen, um seiner sachlichen Dringlichkeit Rechnung zu tragen und um es zeitlich mit den neuen Bundesgesetzen über die direkten Steuern zu koordinieren (vgl. Ziff. 354).

322

Währungspolitik

Das Finanzverhalten der öffentlichen Hand hat wegen seiner mangelnden kurzfristigen Flexibilität nur eine geringe konjunkturpolitische Bedeutung. Das Hauptgewicht, der schweizerischen Konjunkturpolitik liegt deshalb bei der Geld- und Währungspolitik. Doch auch die Möglichkeiten der monetären Politik zur kurzfristigen Konjunkturbeeinflussung sind in einer Volkswirtschaft mit international stark integrierten Güter- und Finanzmärkten beschränkt. Die Schweizerische Nationalbank sieht deshalb ihre konjunkturpolitische Aufgabe vornehmlich darin, möglichst stabile monetäre Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen.

Im Einvernehmen mit uns setzt die Nationalbank zu diesem Zweck für jedes Jahr ein Wachstumsziel für die Notenbankgeldmenge fest. Bei der Zielfestlegung werden die erwarteten Liquiditätsbedürfnisse der Wirtschaft und die erwartete Geld- und Finanzpolitik der Haupthandelsländer der Schweiz in Rechnung gezogen. Von der Verstetigung des Wachstums der Notenbankgeldmenge geht eine stabilisierende Wirkung auf das Preisniveau, die Zinssätze, den Wechselkurs und damit auf die Beschäftigung aus.

Treten schwere Störungen in den internationalen Währungsbedingungen auf, sind die schweizerischen Währungsbehörden bereit, das geld- und währungspolitische Instrumentarium soweit möglich zur Lösung solcher Probleme einzusetzen. Aber auch kurzfristige Änderungen des geldpolitischen Kurses werden nur soweit betrieben, als sie die mittelfristige Stabilität nicht gefährden.

Geordnete öffentliche Finanzen erleichtern die Durchführung der Geld- und 685

Währungspolitik wesentlich und erbringen damit einen Beitrag an die konjunkturelle Stabilität.

Wie in den Richtlinien angekündigt, werden wir Ihnen noch in dieser Legislaturperiode einen Bericht über die Frage eines allfälligen Beitrittes der Schweiz zum Internationalen Währungsfonds und zur Weltbank unterbreiten.

323

Strukturpolitik

Wie wir im Einleitungsteil dargestellt haben, bleiben die strukturellen Probleme unserer Wirtschaft nach wie vor aktuell. Wir haben deshalb grosses Gewicht auf die Massnahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und zur Ausbildung gelegt, welche stichwortartig wie folgt zusammengefasst werden können: Schaffung des Centre Suisse d'Essais des Composants Electroniques in Neuenburg, Errichtung der Software-Schule Schweiz in Bern, Förderung der Weiterentwicklung von Komponenten der elektronischen Uhr, Erleichterung des Zugangs zu technisch-wissenschaftlichen Informationen durch die Gründung des Schweizerischen Instituts für technische Information in Bern sowie die Durchführung von Weiterbildungskursen und Vergleichsprüfungen als Impulse zum baulichen Energiesparen. Wir beabsichtigen, auch in der zweiten Legislaturhälfte Massnahmen dieser Art vorzuschlagen und durchzuführen, um die Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft zu fördern.

Im Bereiche der regionalen Strukturpolitik beginnen sich die Förderungsmassnahmen des Bundes - insbesondere die Investitionshilfe für das Berggebiet und die Finanzierungshilfe zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen - konkret auszuwirken. Im Rahmen des Beschlusses zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen hat der Bund bis heute für 49 Diversifikations- und Innovationsprojekte Bürgschaften übernommen und dadurch bei der Schaffung von rund 1200 neuen Arbeitsplätzen mitgeholfen. In Zukunft werden wir der Koordination aller Bundestätigkeiten, welche regionale Auswirkungen haben, noch stärkere Bedeutung zumessen.

324

Arbeit und Bevölkerung

324.1

Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

Das als Schwerpunktsgeschäft angekündigte neue Gesetz über die Arbeitslosenversicherung ist Ihnen am 2. Juli 1980 vorgelegt worden. Um die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zu überbrücken, haben wir Ihnen zudem eine Verlängerung der geltenden Übergangsordnung beantragt.

Wir werden Ihnen noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode eine Botschaft zum revidierten Arbeitsvermittlungsgesetz unterbreiten. In den letzten Jahren ist die Zahl der im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Betriebe stark gestiegen. Die in diesem Zusammenhang festgestellten Missbräuche (Unterwanderung der Gesamtarbeitsverträge, Arbeitnehmerschutz usw.) zeigen, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung dringend notwendig ist.

686

Die Botschaft über die Revision des Heimarbeitsgesetzes haben wir Ihnen am 27. Februar 1980 vorgelegt.

Im Auftrag einer Kommission des Nationalrates wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement demnächst eine Expertenkommission einsetzen, welche einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Mitbestimmung im betrieblichen Bereich ausarbeiten soll.

Über die Volksinitiative «für eine Verlängerung der bezahlten Ferien» werden wir Ihnen im Jahre 1982 eine Botschaft unterbreiten.

324.2

Ausländische Bevölkerung

Wir werden auch in der zweiten Legislaturhälfte die in den Richtlinien dargestellte Ausländerpolitik konsequent fortführen.

325

Einzelne Wirtschaftszweige

325.1

Banken

Die in den Regierungsrichtlinien als Schwergewichtsgeschäft angekündigte Revision des Bankengesetzes werden wir Ihnen im Herbst 1982 unterbreiten. Auf den gleichen Zeitpunkt werden wir auch zur Volksinitiative «gegen den Missbrauch des Bankengeheimnisses und der Bankenmacht» Stellung nehmen.

325.2

Versicherungen

Im Rahmen unserer Prioritätenentscheide haben wir uns entschlossen, das niederlassungsrechtliche Abkommen mit den EG-Behörden und das Sicherstellungsgesetz in der Nichtlebensversicherung erst in der nächsten Legislaturperiode vorzulegen.

325.3

Uhrenindustrie

Am 12. November 1980 haben wir Ihnen eine Botschaft über die Weiterführung, der offiziellen Qualitätskontrolle in der schweizerischen Uhrenindustrie vorgelegt. Auf Ersuchen der Uhrenindustrie und der Uhrenkantone haben wir uns zu diesem in den Richtlinien nicht vorgesehenen Schritt entschlossen, um einem wichtigen Industriezweig die Bewältigung der schwierigen strukturellen Probleme nicht zusätzlich zu erschweren.

325.4

Fremdenverkehr

Im Frühjahr 1981 haben wir das schweizerische Tourismuskonzept verabschiedet. Damit besteht nun eine Grundlage für einen abgestimmten und zielgerichteten Einsatz der verschiedenen Massnahmen zugunsten des Fremdenverkehrs.

Gleichzeitig soll das Konzept den Kantonen,'Gemeinden sowie den Privaten als Orientierungshilfe dienen.

687

Die Schweizerische Verkehrszentrale wird durch die Teuerung im Inland, vor allem aber im Ausland, stark betroffen. Um dieser für den Fremdenverkehr wichtigen Institution die Weiterführung ihrer bisherigen Tätigkeiten zu sichern, werden wir Ihnen in Abweichung von den Regierungsrichtlinien bereits in dieser Legislatur eine Erhöhung des Bundesbeitrages beantragen.

33

Boden und Raum

331

Boden- und Raumordnungspolitik

Im September 1980 haben wir den Kantonen eine erste Übersicht über die Planungen und Bauvorhaben des Bundes zugestellt, welche eine wichtige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit darstellt. Am 26. August 1981 haben wir zudem die Vollzugsverordnung zum Raumplanungsgesetz verabschiedet. In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode sind die Koordinationsgespräche mit den Kantonen intensiv fortzuführen. Gleichzeitig müssen die verschiedenen Sachpläne und Konzepte des Bundes auf ihre Vollständigkeit überprüft und noch besser aufeinander abgestimmt werden.

Das Programm 2000 für die Fertigstellung der schweizerischen Grundbuchvermessung, welches wir in den Regierungsrichtlinien angekündigt haben, werden wir Ihnen demnächst vorlegen. Um die Dienstleistungen, welche die amtliche Vermessung für Wirtschaft, Verwaltung und Private erbringt, zu verbessern und zugleich die Vermessungskosten an die Intensität der Bodennutzung anzupassen, werden wir Ihnen - in Abweichung von den Regierungsrichtlinien - noch in dieser Legislaturperiode eine Vorlage über die Reform der amtlichen Vermessung vorlegen.

Am 16. September 1981 haben wir Ihnen das neue Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterbreitet und Ihnen zugleich beantragt, die Initiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» abzulehnen.

In dieser Vorlage wird auch dem Grundstückerwerb durch ausländische Immobiliengesellschaften besondere Beachtung geschenkt.

332

Landwirtschaft

Seit dem Sommer 1980 werden die neuen Bewirtschaftungsbeiträge an Betriebe mit erschwerten Produktionsbedingungen ausbezahlt. Auf den 1. April 1980 ist zudem das abgeänderte Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft getreten. Beide Gesetze dienen der Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen.

Der Selbstversorgungsgrad des Landes mit Nahrungsmitteln hat sich weiter erhöht, was jedoch zugleich die Gefahr von Produktionsüberschüssen verschärft.

Die Milchkontingentierung muss weitergeführt werden. Gestützt auf das geänderte Landwirtschaftsgesetz haben wir je eine Verordnung über die Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion sowie über die Bewilligung von Stallbauten erlassen.

Im Bereiche der Landwirtschaftspolitik haben sich einige neue Vorlagen als notwendig erwiesen: Um der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel, welche auf einem bis 1982 befristeten Bundesbeschluss beruht, die Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben weiterhin zu ermöglichen, ist ein neues Bundesgesetz zu schaffen. Durch eine Gesetzesrevision sollen die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone erhöht und dadurch die Einkommen in der Berglandwirtschaft verbessert werden. Schliesslich haben wir Ihnen am 19. August dieses Jahres unsere Botschaft zur Volksinitiative «gegen übermässige Futtermittelimporte» unterbreitet.

Im Rahmen des finanziellen Anschlussprogramms (Ziff. 351) werden wir Ihnen eine Änderung des : Zuckerbeschlusses vorschlagen, welche den Bund bei der Finanzierung der inländischen Zuckerwirtschaft wesentlich und dauernd entlastet.

Den Neubau der Forschungsanstalt des Bundesamtes für Veterinärwesen (FAVETA) möchten wir zeitlich hinausschieben, um durch weitere Abklärungen eine Redimensionierung des ursprünglichen Projektes zu erreichen.

Nachdem das Vernehmlassungsverfahren über die Revision des landwirtschaftlichen Pachtrechtes abgeschlossen ist, werden wir Ihnen demnächst eine Botschaft unterbreiten.

333

Wohnen und Bauen

333.1

Wohnbaupolitik und Mietrecht

Am 27. Februar dieses Jahres haben wir das revidierte Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten,, welches die Weiterführung der Bundeshilfe sichert, in Kraft gesetzt. Damit die auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz gestützte Bundeshilfe auch 1982 und 1983 in bisherigem Umfange weitergeführt werden kann, werden wir Ihnen demnächst einen neuen Rahmenkreditfür Bürgschaften und Schuldverpflichtungen beantragen.

Die in den Richtlinien angekündigte Botschaft über die Totalrevision des Mietrechtes werden wir Ihnen gegen Ende der. Legislaturperiode vorlegen können.

Damit bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Lücke im Mieterschutz entsteht, haben wir Ihnen am 29. April 1981 die Verlängerung des geltenden Bundesbeschlusses über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen beantragt.

Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen soll die Wohnbaupolitik längerfristig neu geordnet werden. In unserer Botschaft (vgl.

Ziff. 22) schlagen wir Ihnen vor, die allgemeine Wohnbauförderung stufenweise den Kantonen und Gemeinden zurückzugeben. Der Bund soll jedoch weiterhin die Kantone bei ihren Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus im Berggebiet unterstützen können. Die Forschung im Bereich des Wohnungsmarktes und des Wohnungsbaus bleibt ebenfalls Bundesaufgabe, wird aber in die allgemeine Forschung integriert. Der Mieterschutz schliesslich wird durch die Aufgabenneuverteilung nicht berührt.

32 Bundesblatt. 133. Jahrg. Bd. III

689

333.2

Baumarktpolitik

Die 1977 eingeleitete Erholung der Bautätigkeit hat sich fortgesetzt. 1980 haben die Bauleistungen nominell wieder das Niveau des Rekordjahres 1972/73 erreicht. Dabei hat der Anteil der öffentlichen Aufträge am gesamten Bauvolumen weiter abgenommen (1980: 33%). Fast die gesamte Zunahme der Bautätigkeit entfiel somit auf den privaten Bau. Zwei Drittel dieses Wachstums wurden durch den Wohnungsbau bewirkt, der mit einem Anteil von 43 Prozent am Gesamtvolumen einen absoluten Höchststand erreicht hat.

Über die Bauvorhaben des Bundes orientieren das Mehrjahresprogramm 1982-1985 für zivile Bauten sowie die jährlichen Baubotschaften für die militärischen Anlagen.

34

Energie und Verkehr

341

Energie

341.1

Rechtsgrundlagen für eine schweizerische Energiepolitik

Die in den Regierungsrichtlinien dargestellten Ziele unserer Energiepolitik Sparen, Substituieren von Erdöl und Forschen - haben nach wie vor Geltung.

Der Ihnen am 25. März dieses Jahres unterbreitete neue Energieartikel der Bundesverfassung ist ein erster wichtiger Schritt für die Erreichung dieser Ziele. Der Verfassungsartikel schafft die Grundlage für eine Energiepolitik, welche in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft unsere Energieversorgung langfristig sicherer, wirtschaftlicher und umweltfreundlicher gestalten soll. Die im Energieartikel vorgesehenen Erlasse und Massnahmen werden gegenwärtig verwaltungsintern vorbereitet.

341.2

Kernenergie

Der Bundesrat bejaht den Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk in den neunziger Jahren. Das Projekt «Gewähr» zur Lagerung radioaktiver Abfälle wird fortgesetzt.

In den Regierungsrichtlinien haben wir grosses Gewicht auf die Revision der gesetzlichen Grundlagen der Kernenergienutzung gelegt, welche den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen vermögen. Im Rahmen dieser Bemühungen haben wir Ihnen bereits am 10. Dezember 1979 einen Vorschlag für ein Kernenergiehaftpflichtgesetz unterbreitet. Der Vorentwurf für eine Totalrevision des Atomgesetzes befindet sich gegenwärtig im Vernehmlassungsverfahren, so dass wir Ihnen noch in dieser Legislaturperiode eine Botschaft vorlegen können.

341.3

Elektrizität

Um die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge (vgl. Ziff. 133) zu überbrücken, haben wir Ihnen am 26. November 1980 vorgeschlagen, den Bundesbeschluss über die Elektrizitätsversorgung zu verlängern.

690

341.4

Wasserkraft

Die in den Richtlinien angekündigte Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte werden wir Ihnen nach Möglichkeit noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode vorlegen.

342

Verkehr

342.1

Gesamtverkehrskonzeption und Rechtsgrundlagen

Aufgrund einer Motion der eidgenössischen Räte haben wir in einer besonderen Botschaft zur Frage einer Autobahnvignette und einer Schwerverkehrsabgabe Stellung genommen (16. Jan. 1980). Darin beantragen wir Ihnen, auf eine Autobahnvignette zu verzichten, jedoch eine Schwerverkehrsabgabe zur Deckung der anteilsmässigen Strassenkosten zu erheben.

Die Botschaft über die Verfassungsgnindiagen einer koordinierten Verkehrspolitik, welche auf den Arbeiten der Kommission für eine schweizerische Gesamtverkehrskonzeption (GVK) aufbaut, werden wir Ihnen baldmöglichst vorlegen.

In einem engen Zusammenhang mit dieser Vorlage steht die Neuregelung der Verwendung des Treibstoffzollertrages. Um Einnahmenausfälle für den Bund zu verhindern, muss bis zum Jahre 1983 eine verfassungsmässige Neuordnung realisiert sein. Diese Neuordnung wird Gegenstand einer besonderen Botschaft bilden (vgl. Ziff. 351).

Die Ausarbeitung der Vollzugsgesetzgebung zum neuen Verfassungsrecht werden wir in die Wege leiten, sobald das Ergebnis der parlamentarischen, Beratungen feststeht. Die entsprechenden Vorlagen sind deshalb erst in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten. Hingegen sind allfällige Ausführungserlasse zur Schwerverkehrsabgabe und zur Autobahnvignette umgehend vorzubereiten, falls Parlament und Volk entsprechende Entscheidungen treffen.

Am 13. Mai 1981 ist die überarbeitete Botschaft über den Leistungsauftrag 1982 an die Schweizerischen Bundesbahnen erschienen, in welcher insbesondere die Expertisen zur Beurteilung der Transportkostenrechnung und zur Unternehmensstruktur berücksichtigt worden sind.

Den neuen Rahmenkredit für die konzessionierten Transportunternehmungen haben wir Ihnen am 20. Mai dieses Jahres unterbreitet. Damit das Personal dieser Transportunternehmungen die gleichen Ferien und Ruhetage erhält wie das Bundespersonal, haben wir Ihnen am 20. August 1980 eine entsprechende Revision des Arbeitszeitgesetzes zugestellt. Die Revision des Transportgesetzes werden wir im nächsten Jahr vorlegen. Um die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zu überbrücken, haben wir Ihnen am 27. Mai 1981 eine Verlängerung des Tarifbildungsbeschlusses beantragt.

342.2

Eisenbahnen

Die in den Richtlinien angekündigte Revision des Eisenbahngesetzes haben wir Ihnen am I.Dezember 1980 zugeleitet.: Die Abklärungen über den Bau einer neuen Alpentransversale sind so weit fortgeschritten, dass wir Ihnen voraussieht691

lieh im nächsten Jahr eine Botschaft über den Linienführungsentscheid unterbreiten können. Wir behalten uns ferner vor, im Rahmen der Realisierung der Gesamtverkehrskonzeption zu den von den SBB geplanten Neuen Haupttransversalen (NHT) Stellung zu nehmen.

Die Vorlage über die Zürichberglinie werden wir Ihnen demnächst unterbreiten.

Damit soll die Zustimmung zum Bau der neuen Linie erteilt werden. Um die Bahnverbindung zwischen der Schweiz und Italien leistungsfähiger zu gestalten, werden wir Ihnen zudem eine Botschaft über die Mitfinanzierung eines zweiten Monte-Olimpino-Tunnels der italienischen Staatsbahnen vorlegen.

342.3

Strassenverkehr

Der Ausbau des Nationalstrassennetzes wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und aufgrund der jährlichen Bauprogramme weitergeführt. Die zur Überprüfung von sechs umstrittenen Nationalstrassen-Strecken eingesetzte Expertenkommission wird uns ihren Schlussbericht Ende 1981 abliefern, so dass wir Ihnen allfällige Anträge noch in dieser Legislaturperiode stellen können.

Die verfassungsrechtliche Neuordnung von Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen wird im Rahmen der Gesamtverkehrskonzeption und der Neuregelung · der Verwendung des Treibstoffzollertrages erfolgen.

Der Ausbau der Hauptstrassen richtet sich weiterhin nach einem Mehrjahresprogramm.

342.4

Zivilluftfahrt

Der Bericht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt über die Schweizerische Luftfahrtpolitik ist Mitte 1980 veröffentlicht worden. Demnächst werden wir Ihnen die angekündigte Botschaft über die Bundesbeiträge an die Investitionsprogramme der Flughäfen Basel, Genf und Zürich unterbreiten.

343

Telekommunikation

Da sich angesichts der technischen Entwicklungen eine Neuumschreibung des Fernmelderegals aufdrängt, bereiten wir eine Teilrevision des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes vor.

35

Öffentliche Finanzen

351

Konzept zur Wiederherstellung des Haushaltgleichgewichts

Die Wiederherstellung des Gleichgewichts im Bundeshaushalt bildet eines der Hauptziele der laufenden Legislatur. Trotz zahlreicher Sparpakete und Erhöhung wichtiger Fiskaleinnahmen seit 1975 konnte das strukturelle Ungleichgewicht im Bundeshaushalt nicht beseitigt werden: Der Aufgabenkatalog blieb in seinen grossen Zügen unangetastet und das wichtigste Einnahmenprojekt, die Mehrwertsteuer, wurde vom Volk zweimal verworfen.

692

Andererseits sind die bisher ergriffenen Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts auch ^nicht'wirkungslos geblieben, ergeben sie doch für das laufende Jahr Einsparungen von rund 2 Milliarden und Mehreinnahmen von rund 1,8 Milliarden. Darin eingeschlossen ist allerdings die zur Kompensation der integrationsbedingten Zollausfälle durchgeführte Warenumsatzsteuer-Erhöhung (1975-1980 Ausfälle von rund 1,2 Mrd.). Dank den Ausgabeaeinschränkungen gelang es, das Ausgabemvachstum in den Jahren 1976 bis 1981 deutlich unter die Zunahme des. Bruttosozialprodukts zu senken. Die Defizite konnten auf dem allerdings hohen Niveau von über einer Milliarde stabilisiert werden.

Mit den Regierungsrichtlinien und dem Legislaturfinanzplan hat der Bundesrat ein Sanierungsprogramm angekündigt, das das Haushaltsgleichgewicht bis 1983 wieder herstellen sollte. Sämtliche darin enthaltenen Vorlagen sind bis heute in Botschaftsform an .das Parlament weitergeleitet worden, nämlich - die Schwerverkehrsabgabe (16. 1.80), - die Sparmassnahmen 1980 (24. 1..80), - die Unterstellung der Energieträger unter die Warenumsatzsteuer (25:,6. 80), - die Bankkundensteuer (25. 6. 80), - die Bundesfinanzordnung (8. 12. 80), - die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (28. 9. 81).

Schon zu Beginn der laufenden Legislaturperiode hat der Bundesrat die in seiner Kompetenz liegende Unterstellung des Goldhandels unter die Warenumsatzsteuer und die Anwendung des vollen Warenumsatzsteuer-Satzes auf Tabakwaren beschlossen (Mehreinnahmen 100 Mio.). Von den Vorlagen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe sind bisher die Sparmassnahmen 1980 verwirklicht worden, die Haushaltsverbesserungen von rund 700 Millionen (1981), 800 Millionen (1982/83) und 440 Millionen (ab 1984) bewirken werden.

Die neu überarbeiteten Finanzplanzahlen lassen deutlich erkennen, dass trotz - der bereits realisierten Sanierungsmassnahmen, - der Bearbeitung der Zahlen durch Bundesrat und Verwaltung im Finanzplanungsprozess (Verbesserung der Planungseingaben der Departemente um !

rund 400 Mio.)

die Defizite ohne weitere Sanierungsanstrengungen in den Bereich von 2 Milliarden abzugleiten drohen. Die Ursachen dieser Entwicklung liegen u. a. in der gegenüber früheren Planungsannahmen höheren Teuerung und im hohen; Zinsniveau. Ferner waren .einige neue Vorlagen
(Reallohnerhöhung, Erhöhung von Landwirtschaftssubventionen) im alten Finanzplan nicht enthalten. .Über Einzelheiten orientiert der Finanzplanbericht.

Finanzplanzahlen ohne neue Sanierungsmassnahmen

Voranschlag 1982 ,

Finanzplan 1983

Perspektiven

Ausgaben Einnahmen Defizite ohne neue Sanierungsmassnahmen

18925, , 17 805

19240 17 580

20760 18650

21310 18680

-1120

-1660

-2110

-2630

1984

1985

693

Die mutmassliche Entwicklung der Defizite verdeutlicht die Dringlichkeit weiterer Sanierungsmassnahmen. Wir werden Ihnen deshalb in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode ein Anschlussprogramm zur Ablösung der befristeten Sparmassnahmen 1980, eine Vorlage über die Neuregelung des Treibstoffzollertrages sowie - als längerfristig wirksame Massnahme - ein Subventionsgesetz (vgl.

Ziff. 352) vorlegen.

Bei dieser Häufung mehrerer, komplexer Vorlagen erachten wir ein schrittweises Vorgehen als angezeigt, um den Stimmbürger nicht zu überfordern. Das Volk hat anlässlich verschiedener Abstimmungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es keine neuen Steuern zugestehen will, bevor nicht alle Sparmöglichkeiten im Bundeshaushalt ausgeschöpft sind. Diesem Sparappell ist bisher insofern nachgelebt worden, als in der laufenden Legislatur die Sparmassnahmen 1980 verwirklicht worden sind und das Parlament die neuen Steuern vorläufig zurückgestellt hat. Alle Kräfte werden jetzt auf die Verlängerung der 1982 auslaufenden Bundesßnanzordnung konzentriert. Sie überragt alle anderen Vorlagen des Sanierungsprogramms an Bedeutung, weil sie dem Bund die beiden Haupteinnahmequellen, nämlich die Wehrsteuer und die Warenumsatzsteuer, sichert. Diese machen zusammen über 50 Prozent der Bundeseinnahmen aus.

Die Sätze der Warenumsatzsteuer werden von heute 5,6 und 8,4 Prozent auf 6,2 und 9,3 Prozent erhöht. Die Mehreinnahmen des Bundes sind trotzdem bescheiden, weil gleichzeitig die Folgen der kalten Progression bei der Wehrsteuer durch die Erhöhung der Sozialabzüge und einen gestaffelten Rabatt teilweise ausgeglichen werden. Über diese für das weitere Schicksal der Bundesfinanzen massgebliche Vorlage wird das Volk am kommenden 29. November abstimmen.

Dringlich einer Lösung harrt danach das Problem des Treibstoffzolls. Da 1983 die Vorschüsse des Bundes an den Nationalstrassenbau zurückbezahlt sein werden, gilt es, Mittel-und Wege zu finden, um dem Bund den für die Nationalstrassenfinanzierung nicht mehr benötigten Zollzuschlag auf Treibstoffen zu erhalten, und zwar nicht bloss aus finanziellen, sondern auch aus Verkehrs- und energiepolitischen Erwägungen heraus. Entsprechende Lösungsvorschläge werden zur Zeit geprüft. Wir werden Ihnen demnächst eine Botschaft unterbreiten, damit eine Änderung in der Zweckbindung dieser Einnahmen
rechtzeitig in Kraft treten kann.

Zur Entlastung des Bundes im Bereich der Transferausgaben bereiten wir gegenwärtig ein Anschlussprogramm zu den Sparmassnahmen 1980 vor. Damit soll die lineare Herabsetzung von Bundesbeiträgen, welche 1983 ausläuft, durch dauerhafte und gezielte Kürzungen abgelöst werden.

Auch die Aufgabenneuverteilung greift in den Transferbereich ein. Sie ist nicht in erster Linie ein finanzpolitisches, sondern ein staatspolitisches Anliegen (vgl.

Ziff. 22). Mit dem 1. Paket soll der Bundeshaushalt in der Grössenordnung von 200 Millionen pro Jahr entlastet werden.

Die Vorlagen zur Schwerverkehrsabgabe, zur Unterstellung der Energieträger unter die Warenumsatzsteuer und zur Besteuerung der Zinsen von Treuhandguthaben als weitere Teile des Sanierungsprogramms haben - wie im Einleitungsteil bereits dargestellt worden ist (Ziff. 5) - in der parlamentarischen Beratung zeitliche Verzögerungen erfahren.

694

Aus dieser Übersicht geht hervor, dass es zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen noch grosser politischer Anstrengungen bedarf. Die Sanierungsmassnahmen zielen mit der Aufgabenneuverteilung und dem Anschlussprogramm in eine erfolgsversprechende Richtung.

Gleichzeitig macht der neue Finanzplan auch deutlich, dass Mehreinnahmen unumgänglich sind, um die Defizite einigermassen unter Kontrolle zu halten.

Das Sanierungsziel wird jedoch in der laufenden Legislaturperiode noch nicht zu erreichen sein.

352

Subventionsgesetz

Das in den Regierungsrichtlinien angekündigte Subventionsgesetz steht in einem engen Zusammenhang mit der Sanierung des Bundeshaushalts. Es bringt zwar keine kurzfristig realisierbaren, direkten Einsparungen; es wird jedoch Grundsätze für die Ausarbeitung von Subventionserlassen aufstellen und dadurch längerfristig die Voraussetzungen für eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung von Bundesgeldern schaffen. Wir werden im nächsten Jahr einen Entwurf in das Vernehmlassungsverfahren geben, so dass wir Ihnen noch in dieser Legislaturperiode eine Botschaft unterbreiten können.

353

Finanzausgleich

Die Revision des Bundesgesetzes über den Finanzausgleich unter den Kantonen, welche eine verfeinerte Verteilung der Kantonsanteile am Wehrsteuerertrag bringt, haben wir auf den 1. Januar 1981 in Kraft gesetzt. Über die im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen notwendig werdenden flankierenden Massnahmen haben wir unter Ziffer 22 -berichtet.

354

Steuerharnionisierung

In den Richtlinien haben wir die Steuerharmonisierung als einen Schwerpunkt der Legislaturperiode bezeichnet. Wir werden Ihnen die beiden angekündigten Gesetze - nämlich das Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie das Gesetz über die direkte Bundessteuer- 1982 vorlegen.

355

Umwandlung von Fiskalzöllen in Verbrauchssteuern

Die angekündigte Verfassungsgrundlage für die Umwandlung der bisherigen Fiskalzölle auf Automobilen in Verbrauchssteuern werden wir Ihnen noch in dieser Legislaturperiode unterbreiten.

695

4

Wohlfahrt, Gesundheit und Umwelt

41

Soziale Sicherheit

411

Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Die mit der 9. AHV-Revision beschlossenen Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der AHV schlagen sich in den Einnahmenüberschüssen der Jahresrechnungen nieder, obwohl die Renten auf den 1. Januar 1980 um 4,76 Prozent erhöht worden sind. Auch die auf den 1. Januar 1982 beschlossene Rentenanpassung um durchschnittliche 12,7 Prozent ist finanziert. Erstmals wird dabei die Lohn- und Preisentwicklung seit der letzten Anpassung gemeinsam berücksichtigt, wobei Ausmass und Gestaltung der Rentenerhöhung durch die neue AHV-Gesetzgebung im wesentlichen festgelegt sind.

Die Vorarbeiten für die 10. AHV-Revision, welche im Laufe der Legislaturperiode abgeschlossen werden sollen, werden weitergeführt. Die Hauptfragen nämlich die Stellung der Frau und das flexible Rentenalter - werden gegenwärtig von zwei Ausschüssen der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission abgeklärt.

Die Revision soll grundsätzlich nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung des Bundes führen. Die Kommission wird zudem einen Bericht über die Sozialversicherung aus finanzieller und volkswirtschaftlicher Sicht sowie eine Stellungnahme zu den Untersuchungen über die wirtschaftliche Lage der Rentner vorlegen.

Im Bereiche der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Abschluss der parlamentarischen Behandlung ab. Mit einer Etappenlösung, welche sich im Rahmen des Verfassungsauftrages bewegt, soll auf die finanzielle Belastbarkeit der Wirtschaft und auf die bestehenden Kassen stärker Rücksicht genommen werden.

Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen schlagen wir Ihnen vor, die Kantone von der Mitfinanzierung der AHV zu entlasten. Auf der ändern Seite sollen die Kantone zukünftig allein für die Förderung des Altersheimbaus zuständig sein und einen höheren Anteil der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV übernehmen.

412

Krankenversicherung

Mit der Teilrevision der Krankenversicherung haben wir Ihnen am 19. August dieses Jahres konkrete Vorschläge für einen gezielten, den sozialen Bedürfnissen Rechnung tragenden Einsatz der öffentlichen Mittel, für eine ausgewogene Erweiterung der Versicherungsleistungen sowie für einen wirksamen Mutterschaftsschutz unterbreitet.

Der Bundesbeitrag an die anerkannten Krankenkassen soll dabei im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu von den Kantonen zur Hälfte übernommen werden, wobei die finanzielle Belastung unter anderem von den übrigen Leistungen des einzelnen Kantons zugunsten der Versicherten abhängt. Gleichzeitig wird aber die kantonale Autonomie in der Tarifpolitik gewahrt.

Zur Frage einer obligatorischen, selbständigen Mutterschaftsversicherung werden 696

wir in unserer Botschaft zur Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft» Stellung nehmen.

413

Militärversicherung

Um die Renten der Militärversicherung an die seit dem 1. Januar 1975 erfolgten Reallohnerhöhungen und an die seit dem 1. Januar 1980 eingetretene Teuerung anzupassen, haben wir Ihnen am 18. Februar 1981 eine entsprechende Botschaft unterbreitet.

42

Schutz der Gesundheit

Über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundesgesetzes über Krankheitsvorbeugung, das in den Regierungsrichtlinien als Schwergewichtsgeschäft angekündigt wurde, soll demnächst ein ausführlicher Bericht mit Lösungsvarianten in das Vernehmlassungsverfahren gegeben werden.

Wir werden in Zukunft der gesundheitlichen Kontrolle der Lebensmittel noch vermehrte Beachtung schenken und sorgfältig abklären, welche zusätzlichen Massnahmen sich aufdrängen. In diesem Zusammenhang haben die Vorbereitungsarbeiten zur Revision des Lebensmittelgesetzes gezeigt, dass die Materie wesentlich komplexer ist, als bisher angenommen wurde. Die Expertenkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und zwei Lösungsvarianten unterbreitet. Wir werden demnächst ein Vernehmlassungsverfahren über diese Vorschläge durchführen. Die Botschaft wird Ihnen voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode zugehen.

; Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen schlagen wir Ihnen vor, verschiedene Bagatellsubventionen im Gesundheitswesen zu streichen und mit der Zeit auch den anerkannten Krankenpflegeschulen keine Bundesbeiträge mehr auszurichten. Hingegen soll die Rotkreuz-Kaderschule für die Krankenpflege weiterhin unterstützt werden. Einen entsprechenden Antrag werden wir Ihnen noch dieses Jahr unterbreiten.

43

Umwelt

431

Umweltschutzgesetz

Sobald das Umweltschutzgesetz in Kraft getreten ist, werden wir stufenweise die erforderlichen Ausführungsverordnungen - welche gegenwärtig verwaltungsintern vorbereitet werden - erlassen.

Wir sind entschlossen, unser Programm zur Reduktion der Autoabgase, welches wir 1974 in einem Bericht angekündigt haben, vollumfänglich durchzuführen.

Da im Rahmen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) in absehbarer Zeit unsere Ziele nicht verwirklicht werden können, haben wir das entsprechende ECE-Reglement gekündigt. Wir werden demnächst eine Verordnung erlassen, welche die Abgasvorschriften wie vorgesehen in zwei Stufen erheblich verschärft.

697

432

Gewässerschutz

Neben dem baulichen Gewässerschutz bilden die Massnahmen, mit denen die Ursachen des Abwasseranfalls bekämpft werden können, nach wie vor einen Schwerpunkt unserer Gewässerschutzpolitik. In diesem Zusammenhang haben wir im Jahre 1980 die Waschmittelverordnung revidiert und auf den 1. November dieses Jahres die neue Verordnung zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten (VWF) in Kraft gesetzt.

433

Natur- und Heimatschutz

Das angekündigte Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz werden wir Ihnen demnächst unterbreiten; die Konvention des Europarates zum Schutz der Tierund Pflanzenwelt haben wir am 23. April 1980 vorgelegt.

5

Bildung und Kultur

51

Bildung, Wissenschaft und Forschung

511

Bildungsartikel der Bundesverfassung

Am 29. Oktober 1970 wurde ein Konkordat über die Schulkoordination abgeschlossen, dem die meisten Kantone beigetreten sind. Dieses sieht eine Harmonisierung bezüglich Schuleintrittsalter, Schulpflicht und Schuljahresbeginn vor.

Allerdings wenden gewisse Konkordatskantone nicht alle Bestimmungen an. In der Westschweiz ist die Koordination weitgehend verwirklicht. In der Deutschschweiz haben dagegen im Gefolge von Zürich und Bern zahlreiche weitere Kantone die Empfehlung des Schulkonkordats, den Schuljahresbeginn auf Herbst festzulegen, nicht übernommen, weshalb es sowohl Kantone mit Frühjahres- wie auch solche mit Herbstschulbeginn gibt. Um diese Vereinheitlichung voranzutreiben, wurde am 23. Februar 1981 eine Volksinitiative «für die Koordination des Schuljahresbeginns in allen Kantonen» eingereicht.

Die Kantone Zürich und Bern haben nun vorgesehen, am 7. März 1982 die Verlegung des Schuljahresbeginns auf den Herbst dem Volk zu unterbreiten. Wir werden die Entwicklung in den beiden Schlüsselkantonen mit Interesse verfolgen. Im Falle eines definitiven Scheiterns der Koordinationsbestrebungen in der deutschsprachigen Schweiz - was ausserordentlich zu bedauern wäre - ist damit zu rechnen, dass die bereits erwähnte Volksinitiative nicht zurückgezogen wird.

Nach Artikel 27 des Geschäftsverkehrsgesetzes hätten die eidgenössischen Räte in diesem Fall vor dem 23. Februar 1985 zu entscheiden, ob sie der Initiative zustimmen oder nicht. Dabei wäre vom Bundesrat rechtzeitig ein entsprechender Botschaftstext auszuarbeiten und den eidgenössischen Räten zu unterbreiten.

Aufgrund der Ergebnisse der Behandlung der anders lautenden Standesinitiativen der Kantone Schwyz, Zug und Luzern zum einheitlichen Schulbeginn sowie einer parlamentarischen Einzelinitiative zur Schulkoordination wird allerdings noch zu prüfen sein, ob gleichzeitig mit der Volksinitiative dem Schweizervolk ein Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet werden soll.

698

Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen sehen wir vor, die Aufhebung des Artikels 27bis der Bundesverfassung (Beiträge des Bundes an die Primarschulen) zu beantragen. Überdies nehmen wir auch eine Änderung des Artikels 27quater der Bundesverfassung (Stipendienartikel) in Aussicht.

Im neuen Artikel soll zunächst festgehalten werden, dass die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen Aufgabe der Kantone ist. Sodann erhält der Bund den Auftrag zu regeln, welcher Kanton im Einzelfall für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen an die Stipendiaten zuständig ist. Der Bund soll nötigenfalls Grundsätze über die Beitragsberechtigung erlassen können.

,, Die Ergebnisse der Bemühungen um die Schulkoordination sowie der Beratungen über die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen werden von grosser Bedeutung sein für die Neuformulierung der Bildungsartikel. Es liegt unseres Erachtens daher nahe, die Neuformulierung der Bildungsartikel erst dann wieder aufzunehmen, wenn mit den Kantonen ein Einvernehmen über die vom Bund in Zukunft zu erfüllenden bildungspolitischen Aufgaben erzielt worden ist.

512

Hochschulen

Mit Botschaft vom 23. April 1980 haben wir der Bundesversammlung die Kredite für die vierte Beitragsperiode (1981-1983) nach dem Hochschulförderungsgesetz unterbreitet. Damit der freie Zugang zu den Universitätsstudien gewahrt bleiben kann, muss der Bund in der, heutigen Lage seine besondere Unterstützung den Kantonen für ihre Hochschulbetriebsaufwendungen zukommen lassen. Einen wichtigen Wendepunkt im Hochschulwesen bildet das Inkrafttreten der Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge am I.Januar 1981.

Diesem Konkordat sind alle Hochschulkantpne und alle Nichthochschulkantone beigetreten.

513

Berufsbildung

Wie in den Richtlinien angekündigt, haben wir Ihnen mit Botschaft vom 12. August 1981 einen Neubau des Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik in Zollikofen beantragt, der eine zeitgemässe Ausbildung der Berufsschullehrer erleichtern wird.

514

Stipendienwesen V

Um Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit in Übereinstimmung zu bringen, beantragen wir im Rahmen der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, die bisherigen Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien aufzuheben. Die Mehrbelastung der Kantone wird beim Finanzausgleich berücksichtigt. Bestandteil der Aufgabenteilungsbotschaft bildet ein Gesetzesentwurf, der Grundsätze für die Berechtigung zu Ausbildungsbeiträgen enthält und die Zuständigkeiten regelt.

L

) Zur Verfassungsgrundlage vgl. Ziff. 511.

699

Der Bund soll weiterhin die Möglichkeit haben, eigene Ausbildungsbeiträge auszurichten. Der entsprechende Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1980 gilt bis Ende 1983 und soll dann durch ein Bundesgesetz abgelöst werden (Gewährung von Stipendien des Bundes an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz).

515

Forschung

Organisation und Verfahren für eine zielbewusste Forschungspolitik des Bundes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Wir werden Ihnen auf Ende 1981 den Entwurf für ein Forschungsgesetz unterbreiten. Zur Fortführung der Mitwirkung der Schweiz in der internationalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit werden wir Ihnen noch dieses Jahr eine Vorlage über die Entwicklung unserer Verpflichtungen im Rahmen der COST (Gemeinschaftsprojekte mit Staaten der Europäischen Gemeinschaft und ändern europäischen Ländern) zugehen lassen.

Über den Vorentwurf zu einem Gesetz über die Bundesstatistik soll demnächst das Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden.

52

Information und Massenmedien

521

Gesamtheitliche Ordnung der Medien

Das übergeordnete Ziel unserer Medienpolitik besteht in der Erhaltung und, wo nötig, in der Förderung eines offenen Kommunikationssystems, in welchem die Medien ihre Funktion in den Schranken der Rechtsordnung frei erfüllen können. Die Expertenkommission für eine Medien-Gesamtkonzeption wird uns im Jahre 1982 einen grundlegenden Bericht über die Gestaltungsmöglichkeiten auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe vorlegen. Am I.Juni 1981 haben wir Ihnen die Botschaft zum Radio- und Fernsehartikel der Bundesverfassung, der in Zusammenarbeit mit der Medienkommission ausgearbeitet worden ist, zugeleitet.

In Abweichung von unseren ursprünglichen Absichten haben wir, aufgrund einer Motion der Bundesversammlung, am 8. Juli 1981 eine Botschaft über die unabhängige Beschwerdeinstanzfür Radio und Fernsehen verabschiedet.

522

Urheberrecht

Im Rahmen der Urheberrechtsrevision, die wir Ihnen zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorzulegen gedenken, wollen wir auch das Verwertungsgesetz neu konzipieren. Schliesslich soll die Schweiz verschiedenen urheber- und nachbarrechtlichen internationalen Konventionen beitreten oder sie ratifizieren.

53

Kunst, Sport und Freizeit

531

Kulturförderung

Am 17. März 1980 haben wir Ihnen eine Vorlage über die Stiftung Pro Helvetia unterbreitet, um die finanzielle Ausstattung dieser ganz mit Bundesmitteln ar700

beitenden Institution neu zu regeln. Über den Kreditbeschluss für die Jahre 1984-1987 wird das Parlament gegen Ende der Legislaturperiode zu entscheiden haben. Der Stärkung der Beziehungen unter den Landesteilen dient auch die Errichtung eines zweiten Sitzes des Landesmuseums in der Westschweiz. Eine Baubotschaft ist in Vorbereitung.

Wir werden Ihnen sodann beantragen, für das schweizerische Filmschaffen, das einen kulturellen Rang erreicht hat, der international zunehmend anerkannt wird, erhöhte Mittel bereitzustellen. Ferner möchten wir mit einer Botschaft,;die in den nächsten Monaten erscheint, eine Änderung der Zuständigkeit für die Filmförderung verwirklichen. Eine Hilfe für benachteiligte Regionen bedeutet die Tätigkeit der von einer Stiftung getragenen Schweizerischen Volksbibliothek, die Berg- und Landgebiete mit Büchern versorgt. Wir werden Ihnen im Laufe des Jahres 1982 vorschlagen, den bisherigen Bundesbeitrag heraufzusetzen.

Schliesslich beabsichtigen wir, die Schaffung eines schweizerischen Dokumentationszentrumsfür Kulturfragen in die Wege zu leiten.

532

Freizeiteinrichtungen und Sport

Kürzlich haben wir einen Gesetzesentwurf über die FUSS- und Wanderwege ins Vernehmlassungsverfahren gegeben, der die an die Kantone gerichteten Grundsätze über die Anlage und Erhaltung von FUSS- und Wanderwegnetzen enthält sowie die Pflichten des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit privaten Organisationen regelt. Unsere Botschaft wird voraussichtlich im Jahre 1982 vorliegen.

8051

701

Anhang l

Stand der Richtliniengeschäfte 1979-1983 Geschäft

Stand des Vollzuges

1. Die Schweiz in der Staatenwelt Konventionen des Europarates

Bericht vom 2. 6. 80 BB1 1980II 1527

Beitritt zur Europäischen Sozialcharta

Botschaft erscheint 1982

Europäische Organisation für Kernforschung (CERN)

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Agrarverhandlungen mit den EG

Botschaft vom 6. 10. 80 BEI 1980111 1073

Beitritt zur UNO

Botschaft erscheint demnächst

Erhaltung der Bedeutung von Genf - Neubau Suchdienst IKRK - Rahmenkredit für wirtschaftliche und soziale Werke der UNO - Erweiterungsbau WHO

Botschaft vom 30. 1.80 BEI 198011 165 Botschaft vom 20. 2. 80 BEI 19801 1053 Botschaft vom 10. 9. 80 BEI 79SOIII441

Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe - Beitritt zur Afrikanischen Entwicklungsbank - Weiterführung der technischen Zusammenarbeit

Botschaft vom 28. 5. 80 BB1 198011 1233 Botschaft vom 9. 7. 80 BB1 198011 1309

Handels- und rohstoffpolitische Massnahmen

Botschaft vom 25. 2. 81 BEI 1981II l

Verzicht auf Rückzahlung von Darlehen an die IDA

Botschaft vom 27. 2. 80 BEI 1980II 24

Bundesbeitrag an das IKRK

Botschaft vom 27. 5. 81 BEI 198111 1037

Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen

Botschaft vom 18. 2. 81 BEI 19811 953

Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe

Botschaft vom 27. 5. 81 BEI 1981II 713

Schutz der Menschenrechte

Bericht erscheint 1982

Europäische Menschenrechtskonvention (Protokolle I und W)

Botschaft erscheint demnächst

Exportrisikogarantie

Botschaft vom 3. 3. 80 BEI 1980II 73

Leitungsorganisation für Gesamtverteidigung

Beschluss des Bundesrates im Jahre 1982

702

Geschäft

Verwirklichung des Armee-Leitbildes l - Rüstungsprogramm 1980 - Beschaffung von Kampf- und Schulflugzeugen - Änderung der Truppenordnung - Beschaffung von Panzerabwehrmaterial - Rüstungsprogramm 1982 - Rüstungsprogramm 1983

Stand des Vollzuges

Botschaft vom 7. 5. 80 BEI 1980II 563 Botschaft vom 12. 11.80 BB1 19811 190 Botschaft vom 16.3.81 BEI 1981 I 1217 Botschaft vom 13.5.81 BEI 1981 II 533 Botschaft erscheint 1982 Botschaft erscheint 1983

Revision Militärorganisation

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Förderung des Fliegernachwuchses

Botschaft vom 2. 9. 81 BEI 1981 III 269

Waffenloser Militärdienst

Verordnung vom 24. 6. 81 AS 1981 1256

Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung

Botschaft vom 9. 9. 81 BEI 1981III 405

2. Bürger und Staat Totalrevision der Bundesverfassung

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Schweizer Bürgerrecht (Änderung der Bundesverfassung)

Botschaft erscheint 1982

Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz

Botschaft erscheint demnächst

Datenschutz in der Verwaltung

Botschaft erscheint 1982

Datenschutz im privaten Bereich

Botschaft erscheint 1982

Kriminalpolizeiliches Informationssystem

Terminplanung noch offen

Gliederung der Bundesverwaltung

Botschaft erscheint 1982

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ombudsmann

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Sicherheitspolizeiliche Aufgaben des Bundes

Abklärung des weiteren Vorgehens

Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen - 1. Paket - 2. Paket

Botschaft vom 28. 9. 81 Vorbereitung einer Vorlage durch die Studienkommission 703

Geschäft

Stand des Vollzuges

Politische Rechte der Auslandschweizer

Botschaft erscheint zu Beginn der nächsten Legislaturperiode

3. Wirtschaft und Finanzen Revision des Kartellgesetzes

Botschaft vom 13. 5.81 BB1 1981II 1293

Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb / Botschaft zur Volksinitiative «gegen das Ladensterben»

Botschaft erscheint 1982

Teilrevision des Aktienrechtes

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Gesetzgebung über die Immobiliengesellschaften

Probleme werden im Rahmen der Revision des Bundesbeschlusses über den Grundstückerwerb durch Ausländer gelöst

Totalrevision des Markenschutzgesetzes

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Gesetz über die Konjunkturbeobachtung

Botschaft vom 21. 11.79 BB1 jfPSOI281

Bericht über den Beitritt zum IWF und zur Weltbank

Bericht erscheint in dieser Legislaturperiode

Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Gesetz über die Arbeitslosenversicherung

Botschaft vom 2. 7. 80 BB1 79SOIII489

Bundesbeschluss über die Arbeitslosenversicherung (Verlängerung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes)

Botschaft vom 25. 2. 81 BB1 19811 737

Revision des Heimarbeitsgesetzes

Botschaft vom 27. 2. 80 BB1 79SOII282

Mitbestimmung

Die Expertenkommission wird demnächst eingesetzt

Totalrevision des Bankengesetzes

Botschaft erscheint 1982

Niederlassungsrechtliches Abkommen/Sicherstellungsgesetz

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Tourismuskonzept

Im Frühjahr 1981 vom Bundesrat genehmigt

Erste Übersicht über die Planungen und Bauvorhaben des Bundes

Den Kantonen im September 1980 zugestellt

Raumplanungsverordnung

Am 26. 8. 81 erlassen AS 1981 1410

704

Geschäft

Stand des Vollzuges

Programm 2000 (Grundbuchvermessung)

Wird demnächst vorgelegt

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland/Botschaft zur Volksinitiative «gegen den Ausverkauf der Heimat»

Botschaft vom 16.9.81 BB1 1981III 585

Forschungsanstalt FAVETÂ

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Revision des landwirtschaftlichen Pachtrechtes

Botschaft erscheint demnächst

Landesforstinventar

Vom Bundesrat am 19. 8. 81 beschlossen

Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet

Botschaft vom 27. 2. 80 BEI 1980 II 229

Totalrevision des Mietrechtes

Botschaft erscheint 1983

Verlängerung des Bundesbeschlusses gegen Missbräuche im Mietwesen

Botschaft vom 29. 4. 81 BEI 1981 II 201

Militärische Bauten und Landerwerbe (jährliche Botschaften)

Botschaften vom 23. 4. 80 und 16. 3. 81 BB1 1980 II 525 und 19811 1229

Energieartikel der Bundesverfassung

Botschaft vom 25. 3. 81 BBU9S/II31S

Totalrevision des Atomgesetzes

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Kernenergiehaftpflichtgesetz

Botschaft vom 10. 12.79 BBU9ÄOI 164

Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Revision des Bundesgesetzes)

Botschaft erscheint am Ende dieser Legislaturperiode

Bundesbeschluss über die Elektrizitätsversorgung (Verlängerung bis zum Inkrafttreten des BG über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge)

Botschaft vom 26. 11.80 BB1 19811 223

Verkehrsartikel der Bundesverfassung

Botschaft erscheint baldmöglichst

Neudefinition der nationalen Verkehrsnetze

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Allgemeines Verkehrsgesetz

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Schwerverkehrsabgabe und Autobahnvignette

Botschaft vom 16. 1. 80 BB1 19801 1113

Rahmenkredit für die konzessionierten Transportunternehmungen

Botschaft vom 20. 5. 81 BB1 1981II 1392

Revision des Transportgesetzes

Botschaft erscheint 1982

33 Bundesblatt. 133. Jahrg. Bd. HI

'

705

Geschäft

Stand des Vollzuges

Tarifbildungsbeschluss (Verlängerung bis zum Inkrafttreten des Transportgesetzes)

Botschaft vom 27. 5. 81 BB1 1981II 1069

Revision des Arbeitszeitgesetzes

Botschaft vom 20. 8. 80 BEI 1980III 417

Revision des Eisenbahngesetzes

Botschaft vom 1. 12.80 BB1 19811 325

Neue Eisenbahn-Alpentransversale

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Zürichberg-Linie

Botschaft erscheint demnächst

Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen

Vgl. Text Ziff. 342.3, 2. Hauptteil

Bericht über die Luftfahrtpolitik

Bericht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt vom 31. 1.80

Bundesbeiträge an die Landesflughäfen

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Sparmassnahmen 1980

Botschaft vom 24. 1.80 BEI 19801417

Unterstellung der Energieträger unter die WUST

Botschaft vom 25. 6. 80 BEI 1980II 909

Bankkundensteuer

Botschaft vom 25. 6. 80 BEI 1980II 927

Bundesfmanzordnung

Botschaft vom 8. 12. 80 BB1 19811 20

Subventionsgesetz

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Rahmengesetz über die Steuerharmonisierung

Botschaft erscheint 1982

Gesetz über die direkte Bundessteuer

Botschaft erscheint 1982

Besteuerung von Automobilen (Umwandlung von Fiskalzöllen in Verbrauchssteuern)

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

4. Wohlfahrt, Gesundheit und Umwelt 10. AHV-Revision

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Teilrevision der Krankenversicherung

Botschaft vom 19.8.81 BEI 198111 1117

Bundesgesetz über Krankheitsvorbeugung

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Revision des Lebensmittelgesetzes

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

706

Geschäft

Stand des Vollzuges

Konvention zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt

Botschaft vom 23. 4. 80 BB1 1980III 225

Gesetz über Jagd und Vogelschutz

Botschaft erscheint demnächst

5. Bildung und Kultur Bildungsartikel

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Weiterführung der Hochschulförderung

Botschaft vom 23. 4. 80 BB1 198011789

Schweizerisches Institut für Berufspädagogik

Botschaft vom 12. 8. 81 BB1 '1981111 149

Stipendien für ausländische Studierende

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Forschungsgesetz

Botschaft erscheint demnächst

Europäische Zusammenarbeit in der Forschung (COST)

Botschaft erscheint demnächst

Zusammenarbeit mit der BRD (Hochtemperaturreaktor)

Auf die nächste Legislaturperiode verschoben

Gesetz über die Bundesstatistik

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Medien-Gesamtkonzeption

Bericht der Expertenkommission erscheint 1982

Radio- und Fernsehartikel

Botschaft vom 1.6. 81 BEI 1981 II 885

Revision Urheberrecht

Botschaft erscheint zu Beginn der nächsten Legislaturperiode

Stiftung Pro Helvetia - Bundesgesetz und Kreditbeschluss 1981-1983 - Kreditbeschluss 1984-1987 Landesmuseum in der Westschweiz Filmförderung - Erhöhung der Beiträge

Botschaft vom 17. 3. 80 BB1 1980 II 109 Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

- Revision Filmgesetz

Erfolgt im Rahmen der jährlichen Voranschläge Botschaft erscheint demnächst

Schweizerische Volksbibliothek

Botschaft erscheint 1982

Schweizerisches Dokumentationszentrum für Kulturfragen

Terminplanung noch offen

Gesetz über die FUSS- und Wanderwege

Botschaft erscheint 1982 707

Anhang 2

Liste der neuen, nicht in den Regierungsrichtlinien enthaltenen Geschäfte Es werden nur Geschäfte auf Verfassung- und Gesetzesstufe aufgeführt. Für Änderungen bei Bauvorhaben verweisen wir auf das Mehrjahresprogramm 1982-1985 für zivile Bauten.

Geschäft

Zeitpunkt der Botschaftsvorlage

Hinweis auf den Text des Zwischenberichtes (2. Hauptteil)

Wirtschaftshilfe an die Türkei

Botschaft vom 26.11.80 BB1 1981 I 257

Ziffer 111

Rahmenkredit für handels- und wirtschaftspolitische Massnahmen zugunsten von Entwicklungsländern

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 113

Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (Erhöhung des Bundesbeitrags)

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 12

Bundesbeschluss über aussenwirtschaftliche Massnahmen

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 12

Bundesbeschluss über Wirtschaftshilfe

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 12

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst»

Botschaft erscheint 1982

Ziffer 131

Sicherung der schweizerischen Hochseeschifffahrt

Botschaft vom 19. 8. 81 BB1 1981III 375

Ziffer 133

Volksinitiative «Recht auf Leben»

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 211.3

Bundesgesetz über das internationale Privatrecht

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 212.2

Volksinitiative «zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen»

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 213

Reallohnerhöhung für das Bundespersonal

Botschaft vom 9. 3. 81 BB1 19811 853

Ziffer 214

Personeller Ausbau des Bundesgerichtes

Botschaft vom 17. 9. 80 BEI 1980111161

Ziffer 215.2

Publikationsgesetz

Botschaft erscheint 1982

Ziffer 215.3

Verfassungsartikel über den Verkehr mit Waffen

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 216

1. Die Schweiz in der Staatenwelt

2. Bürger und Staat

708

Geschäft

Zeitpunkt der Botschaftsvorlage

Französische Schule in Bern

Botschaft vom 12. 11.80 BEI 19811 l

Hinweis auf den Text des Zwischenberichtes (2. Hauptteil)

3. Wirtschaft und Finanzen

Revision des Pfandbriefgesetzes

Botschaft vom 12. 8.81 BEI 1981 III 197

Ziffer 3 14

Preisüberwachung (Volksinitiative und Gegenvorschlag)

Botschaft vom 9. 9. 81 BEI 1981 III 342

Ziffer 321

Arbeitsbeschaffungsreserven

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 321

Volksinitiative «für eine Verlängerung der bezahlten Ferien»

Botschaft erscheint 1982

Ziffer 324.1

Volksinitiative «gegen den Missbrauch des Bankengeheimnisses und der Bankenmacht»

Botschaft erscheint 1982

Ziffer 325.1

Weiterführung der offiziellen Qualitätskontrolle in der Uhrenindustrie

Botschaft vom 19. 11.80 BB1 1980 III 1333

Ziffer 325.3

Schweizerische Verkehrszentrale (Erhöhung des Bundesbeitrages)

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 325.4

Reform der amtlichen Vermessung

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (Bundesgesetz)

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 332

Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 332

Volksinitiative «gegen übermässige Futtermittelimporte»

Botschaft vom 19.8.81 BB1 1981 III 542

Ziffer 332

Wohnbau- und Eigentumsförderung (neuer Rahmenkredit)

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 333.1

Monte-Olimpino-Tunuel (Mitfinanzierung)

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 342.2

Überprüfung des Nationalstrassennetzes

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 342.3

Teilrevision des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes

Botschaft erscheint voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode

Ziffer 343

Anschlussprogramm zu den Sparmassnahmen 1980

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 351

Zweckbindung der Treibstoffzölle

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 351

, Ziffer 331

709

Geschäft

Zeitpunkt der Botschaftsvorlage

Hinweis auf den Text des Zwischenberichtes (2. Hauptteil)

Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft»

Botschaft erscheint in dieser Legislaturperiode

Ziffer 412

Militärversicherung (Erhöhung der Renten)

Botschaft vom 18. 2. 81 BEI 19811 661

Ziffer 413

Rotkreuz-Kaderschule für Krankenpflege (Beiträge)

Botschaft erscheint demnächst

Ziffer 42

Botschaft vom 8. 7. 81 BB1 1981III 105

Ziffer 521

4. Wohlfahrt, Gesundheit und Umwelt

5. Bildung und Kultur Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

710

Anhang 3

In der Legislaturperiode 1979-1983 zu behandelnde Volksbegehren Titel

Form

Eingereicht am

Publikation über Zustandekommen

Bericht des Bundesrates

«Gegen übermässige Futtermittelimporte und sowie für bestmögliche Nutzung des einheimischen Bodens» (Ergänzung der BV durch einen Art. 23tcr)

E

23. 8.78

BB1 1978 II 1228

vom 19.8.81 BB1 1981 III 542

2. «Zur Verhinderung missbräuchlicher Preise» (Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 31sexies

E

8. 6.79

BB1 1979 TI 528

vom 9. 9. 81 BB1 1981 III 342

3. «Für eine Verlängerung der bezahlten Ferien» (Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 34octies)

E

8. 10.79

BB1 1979 II 734

Frist bis 7. 10. 82

4. «Gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht (Banken-Initiative)» (Ergänzung von Art. 3 1 quater BV durch neue Abs. 3-6)

E

8. 10.79

BB1 /P79II737

Frist bis 7. 10. 82

5. «Gegen den Ausverkauf der Heimat» (Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 22quinquies)

E

26. 10. 79

BB1 1979 ÏII 740

Frist bis 25. 10. 82

6. «Für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (Ergän/.ung der BV durch einen neuen Art. 18bls)

E

14. 12. 79

BEI 19801441

Frist bis 25. 10. 82

7. «Für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft» (Änderung und Ergänzung von Art. 34quinquies BV)

E

21. 1.80

BEI 19801 %2\

Frist bis 20. 1.83

1.

«Recht auf Leben» (Ergänzung der BV durch einen Art. 54bls)

E

30. 7.80

BB1 1980UI 270

Frist bis 29. 7. 83

9. «Zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen» (Ergänzung der BV durch einen Art. 64ter)

E

18. 9.80

BEI WSOIII 1287

Frist bis 17.9. 83

10. «Zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und gegen das Ladensterben»

A

3. 10. 80

BB1 1980 \U 1297

Frist bis 2. 10. 82

8.

Abkürzungen: E = ausgearbeiteter Entwurf A = allgemeine Anregung BEI = Bundesblatt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Zwischenbericht über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 19791983 vom 5. Oktober 1981

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1981

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

81.063

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.11.1981

Date Data Seite

665-711

Page Pagina Ref. No

10 048 494

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