Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald
Gemeinde Heimiswil BE, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung Hangmure Diebstu Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0065
Gemeinde Radelfingen BE, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung Hangrutsch Grabe, Detligen Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0063
Gemeinde Susch GR, Schutzbauten und -anlagen, Steinschlagschutz Sassella Projekt-Nr. 431.1-GR-0111/0001
Integralprojekte:
Gemeinden Bratsch, Erschmatt, Gampel VS, Kantonsstr. Bratsch-ErschmattEngersch 2 Projekt-Nr. 401-VS-9129/0001 mit folgenden Komponenten: Schutzbauten und -anlagen Waldbegründung und Pflege
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
31. Oktober 2006
8782
Bundesamt für Umwelt
2006-2719