Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Bruno Moser, 5­12/70 Xom Chua, Dang Thai Mai, VN-Hanoi, Vietnam, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 3. Mai 2006 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 16. Februar 2006 gegen die Zwischenverfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

13. Juni 2006

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. der Präsidentin Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

H 52/06

5058

2006-1666