Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial
Entwurf
(Rüstungsprogramm 2006) vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Mai 20062, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 24. Mai 2006 (Rüstungsprogramm 2006) wird zugestimmt.
1
Es wird ein Verpflichtungskredit von 1501 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
2
Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zu Lasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
2
Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.
Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BB 2006 5347
2006-0703
5407
Rüstungsprogramm 2006. BB
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben
Verpflichtungskredit Fr.
Führung und Aufklärung in allen Lagen
550 000 000
Mobilität
333 000 000
Waffenwirkung
618 000 000
Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2006
5408
1 501 000 000