Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Clara Jelk, P.O. Box 1084, Saxonwold 2132, Südafrika, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 5. April 2006 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 13. Dezember 2005 gegen die Zwischenverfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Sache wird an die Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen überwiesen, damit sie im Sinne von Erw. 3 verfahre.

3.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

2. Mai 2006

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. der Präsidentin Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

H 198/05

2006-1106

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