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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer- und Versetzarbeiten zum neuen Zollgebäude

an der Elisabethenstraße in Basel werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen, und Angebotformulare sind bis und mit dem 23. März im Postgebäude in Basel (zweiter Stock, ehemalige Lokale des Hochbaubureaus) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen nnd unter der Aufschrift : ,, Angebot für Zollgebäude Basel" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 26. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13. März 1893.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet Konkurrenz über die Lieferung von 150 Meter eisengraues Tuch mit Indigogrund von guter kräftiger Naturwolle, 140 cm. breit nnd mit einem Minimalgewicht von 800 Gramm per Meter Länge.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Offerten sind bis zum 18. März nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 27. Februar 1893.

Eidg. Oberzolldirektion.

868

Schweizerisches Polytechnikum.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist eine Professur fUr Mineralogie auf 1. Oktober 1893 zu besetzen.

. Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldungen, begleitet von einem cnrricnlnm vitae nebst Zeugnissen und Ausweisen über bisherige Thätigkeit und Leistungen, bis Ende März 1898 an den Unterzeichneten einzusenden, der bereit ist, auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Lehrstelle zn erteilen.

Z ü r i c h , den 10. März 1893.

Der Präsident des schweizerischen Schnlrates: H. Bleuler.

Stellen-Ausschreibung.

Bei der eidgenössischen Alkoholverwaltung sind die nachverzeichneten Stellen zn besetzen: A. Centralverwaltung.

1. und 2. Zwei Kontrolleure mit einem Jahresgehalt von je Fr. 3200--3600.

B. Lagerhaus und Bektiflkationsanstalt Delsberg.

3. Adjunkt mit einem Jahresgehalt von Fr. 3200--3600.

C. Lagerhaus Romanshorn.

Adjunkt mit einem Jahresgehalt von Fr. 3200--3600.

Bureaugehülfe mit einem Jahresgehalt von Fr. 2800--3200.

KUfer mit einem Jahresgehalt von Fr. 1800--2000.

Maschinenführer, zugleich Wächter, mit einem Jahresgehalt von Fr. 1800 bis 2200.

Den Kontrolleuren werden speciell obliegen: die Kontrollmaßnahmen betreffend Rückvergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführten Alkoholfabrikaten, die Überwachung der Verwendung des relativ denaturierten Sprits und die Abfassung von Protokollen und Berichten zur Vollziehung der Strafbestimmnngen des Alkoholgesetzes. Die betreffenden Beamten können indessen in ihrer verfügbaren Zeit noch zu andern Arbeiten angehalten werden.

Die Adjunkten der Lagerhäuser sollen das Lagerhans- nnd Transportwesen kennen.

Von einem der Kontrolleure und vom Adjunkten für das Lagerhaus Delsberg wird die gründliche Kenntnis der französischen Sprache verlangt.

4.

5.

6.

7.

869 Der MaschinenfUhrer. erhält gegen eine später festzusetzende Vergütung eine Dienstwohnung im Maschinenhans.

Die Stellen ad 4, 5 und 7 hiervor sind provisorisch besetzt und es gelten die jet2igen Inhaber derselben ohne weiteres als angemeldet.

Anmeldungen auf die obenerwähnten Stellen sind bis zum 26. dieses Monats schriftlich nnd in Begleit der erforderlichen Ausweise an die eidgenössische Alkoholverwaltnng in Bern zu richten.

B e r n , den 10. März 1893.

Ei dg. Finanz- nnd Zolldepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Eine GehUlfenstelle bei der eidgenössischen Staatskasse wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Die Bewerber müssen in den Bureauarbeiten und der Buchhaltung gut bewandert und mit der deutschen und der französischen Sprache vollständig vertraut sein.

Die Amtskaution beträgt Fr. 5000 und der Jahresgehalt Fr. 3000--4000.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen bis zum 31. März nächsthin dem unterzeichneten Departemente einreichen.

B e r n , den 10. März 1893.

Eidgenössisches Finanzdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Im Laufe der nächsten Monate sind mehrere Gehülfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung successive zu besetzen.

A u f n a h m e b e d i n g u n g e n : Gediegene allgemeine Bildung, geläufige und schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) oder akademische Studien absolviert haben.

Die definitive Anstellung erfolgt nach wohl bestandener sechsmonatlicher Probezeit.

Anmeldungen von Schweizerbürgern, in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, sowie eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses, werden bis zum 18. März 1893 bei der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 28. Fehruar 1893.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Chefs der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung neu zu besetzen.

Jahresbesoldung nach bestehendem Gesetze Fr. 6000.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 31. März 1893 beim unterzeichneten Departement schriftlich anzumelden.

B e r n , den 28. Februar 1893.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall ist die Stelle eines Kontrollingenieurs beim schweizerischen Eisenbahndepartement, mit Sitz in St. Gallen, neu zu besetzen.

Anmeldungen mit Zeugnissen über Befähigung, bisherige Praxis etc. sind bis 10. April nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen, welches auch über die Anstellungsverhältnisse nähere Auskunft erteilt.

B e r n , den 14. März 1893.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

Ausschreibung von erledigten Steilen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portefrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Bex (Waadt).

n 11. ii · /-.

2) Posthalter m Oron (Waadt).

Anmeldung bis zum 28. März 1893 hei der Kreispostdirektion in * Lausanne.

871 3) Briefträger in Boll (Bern).

4) Postablagehalter und Briefträger in Murzelen (Bern).

Anmeldung bis zum 28. März > 1893 bei der Kreispostdirektion in l Bern.

5) Briefträger in Brévine (Neuenburg). Anmeldung bis zum 28. März 1893 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Briefträger in Zell (Luzern). Anmeldung bis zum 28. März 1893 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) 8) 9) 10)

Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 28. März Postpacker in Zürich.

> 1893 bei der Kreispostdirektion in Posthalter in Gibswil-Ried (Zürich). J ZürichTelegraphist in Oron (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. März 1893 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt in San Pietro (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 500 und 15 % Provision von den Roheinnahmen. Anmeldung bis zum 18. März nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Revisor, eventuell Revisionsgehülfe, bei der Oberpostdirektion (Oberpostkontrolle). Anmeldung bis zum 21. März 1893 bei der Oberpostdirektion in Bern.

3) Posthalter in Montpreveyres (Waadt). Anmeldung bis zum 21. März 1893 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Briefträger und Bote in Habkern (Bern). Anmeldung bis zum 21. März 1893 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5)' Briefträger in Locle.

6 6) Postcommis in Neuenburg.

is zum 2 1 M }\ Anmeldung ärz r z 1893 bei derbKreispostdirektion l in Neuenburg.

7) Zwei Postcommis in Basel.

| Anmeldung bis zum 21. März 8) Bureaudiener beim Hauptpostbureau \ 1893 bei der Kreispostdirektion in y P Basel.

j Basel9) Briefträger beim Postbureau Zürich 18 (Wollishofen). Anmeldung bis zum 21. März 1893 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Briefträger in St. Gallen. Anmeldung bis zum 21. März 1893 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. März 1893 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist und Telephonist in Colombier. Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision, Entschädigung für verlängerten Dienst und Fr. 760 für Besorgung des Telephondienstes. Anmeldung bis zum 20. März 1893 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

13) Telegraphist in Schaff hausen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. März 1893 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

872 14) Telegraphist in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 20. März 1893 bei der Tele. grapheninspektion in St. Gallen.

15) Telegraphist in Chur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. März 1893 hei der Telegrapheninspektion in Chur.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. l.

N° 11.

Bern, den 15. März 1893

II.Reglementee andTarifvorschriften..

B. Verkehr mit dem Auslande.

167. (11/93) Zulässigkeit der Ausfüllung internationaler Frachtbriefe mittelst Eindruck durch die Druckerpresse oder durch einen Farbstempel.

Auf ein bezügliches Begehren von Handels- und Speditionsfirmen haben die Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes, soweit dieselben dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterworfen sind, mit Zustimmung des schweizerischen Post- und Eisenbahndepartements beschlossen : Es werde den Versendern von Gütern mit internationalen Prachtbriefen einzelne Teile dieser Frachtbriefe statt handschriftlich mittelst Einruck durch die Druckerpresse oder durch einen Farbstempel auszufüllen, so namentlich : Die Bezeichnung der Güter nach Zeichen und Nummern; die Art der Verpackung; den Inhalt der Sendung; den Wohnort des Absenders; ferner im Frachtbrief vorgesehene Vermerke betreffend: Ablieferung des Gutes auf der Station oder im Geschäftslokal des Empfängers (livrable en gare ou à domicile, fermo in stazione oder da congegnarsi a domicilio); Frankatur der Sendung (franco oder franco di porto), anzuwendende Tarife (Specialtarif, tarif spécial, tariffa speciale); 73

beigegebene Begleitpapiere für die Zollbehandlung (Zolldeklarationen, déclarations de douane, dichiarazioni doganali ; tìeleitschein. acquit à caution, bolla a cauzione No; Ursprungszeugnis, certificat d'origine, certificato d'origine), Frankaturnote (bulletin d'affranchissement, Nota d'affrancazione).

Dieses Zugeständnis wird an folgende Bedingungen geknüpft: 1. Diese Eindrücke mit Ausnahme des Wohnortes und des Namens des Versenders haben entsprechend den Vorschriften des internationalen Übereinkommens (§ 2 der Ausführungsbestimmungen) in deutscher oder französischer Sprache zu erfolgen. Dagegen ist es zulässig, daneben noch dieselben Angaben in einer andern Sprache zn machen.

2. Für diese Angaben ist eine von den übrigen Schrifttypen des Frachtbriefes abweichende Schrift zu wählen, 3. Sind die eingedruckten Angaben ganz oder zum Teil durchstrichen, so hat der Versender die Durchstreichnng unterschriftlich anzuerkennen.

4. Keklamenartige Zusätze, z. B. über Art und Ausdehnung des Geschäftes des Frachtbriefausstellers, sind unzulässig. Derartige Frachtbriefe sind von den Güterexpeditionen ohne weiteres zurückzuweisen.

Z ü r i c h , den 9. März 1893.

Namens der beteiligten Bahnen: 'Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

lu, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

168. Cn/9s) Personen- und Gepäcktarif S OB -- GB, vom 8. August 1891. Ergänzung.

Für die direkte Abfertigung von Personen und Gepäck zwischen deu Stationen Biberbrücke und Immensee treten mit Wirkung vom 1. April 1893 folgende Taxen in Kraft : Entferntingen.

Einfache Fahrt. Hin- u. Rückfahrt. Gepäck.

Effektiv- TarifI. II. III.

I. II. III. pro 100 kg.

Kilometer. B i b e r b r ü c k e pr. Fr. Fr.

Fr. Fr. Fr.

Fr.

30 45 Immensee . 4.55 3.20 2.30 6.55 4.60 3.30 2.25 W ä d e n s w e i l , den 13. März 1893.

Direktions-Kommission der Schweiz. Siidostbahn.

169. (ll/9s) Personen- und Gepäcktarif Basel badischer Bahnhof -- Schweiz via Verbindungsbahn, vom, 1. März 1891.

Änderung des Art. 6.

Artikel 6 dieses Tarifes wird hiermit aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: ,,Art. 6 Leichentransporte werden nach Maßgabe des Reglements und Tarifes für den Transport von Leichen auf den schweizerischen Eisenbahnen, 74

gültig vom 15. September 1892 an, auf Grund der im gegenwärtigen Tarif enthaltenen Tarifkilometer abgefertigt."

den 9. März 1893.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslands 11/93)

170. ( Personen- und Gepäcktarif Belgien, Holland, England -- Schweiz, via Sterpenich, vom i. Februar1886..

Ergänzung.

Mit 1. April 1893 treten im Instruktionswege nachstehende direkte Taxen Davos-Platz -- Brüssel in Kraft: Güllig,.

. , Gepäckkeitsdauer Einfache Fahrt- taxe pro Km.

via Tage.

I.

II. 100kg.

Fr. Cts. Fr. Cts. Fr. Cts.

Landquart - ZiegelbrückeUznach-Uster oder Lachen909 Davos-Platz -- Thal weil - Zürich · Brugg- 10 99.45 70.55 48.80 Stein - Basel - StraßburgBrüssel Bensdorf - Metz - Luxemburg-Namur D a v o s - P l a t z , den 9. März 1893.

Direktion der Schmalspurbahn Landquart-Davos.

171. (11/98) Personen- und Gepäcktarif Luzern-- Comersee und Chiavenna, vom i. Januar 1892. Neuausgabe.

Am 1. April 1893 tritt eine Neuausgabe des genannten Tarifs mit e r h ö h t e n T a x e n in Kraft.

Dieselbe kann bei der Station Luzern eingesehen werden.

L n z e r n, den 13. März 1893.

Direktion der Gotthardbahn.

172. (11/98) Leichentransporte Waldshut -- S C B, AS B und J S, via Koblenz.

Leichentransporte im Verkehr Waldshut -- S C B, A S B und J S werden nach Maßgabe des Reglements und Tarifs für den Transport von Leichen, vom 15. September 1892, und auf Grund der im Personentarif badische Staatseisenhahnen -- Central- und Westschweiz, vom 1. Mai 1889, auf Seite 20 enthaltenen Distanzen zwischen Waldshut einerseits und Stationen der S C B, A S B und J S anderseits abgefertigt.

B a s e l , den 9. März 1893.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

75

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

173. (11/98) Gütertarif S T B -- N 0 B , V S B , v o m t Mit 1. April 1893 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der schweizerischen Seethalbahn einerseits und denjenigen der Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn und der Linie Koblenz-Stein), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und WaldRüti-Bahn), der Tößthalbahn und der schweizerischen Südostbahn anderseits ein neuer Tarif in Kraft.

Durch denselben wird der bisherige Tarif schweizerische Seethalbahn -- Nordostbahn und Vereinigte Schweizerbahnen, vom 1. Oktober 1885, samt den Nachträgen I--VI aufgehoben und ersetzt, mit A u s n a h m e der in N a c h t r a g IV e n t h a l t e n e n W a g e n l a d u n g s t a x e n für Enge, w e l c h e n o c h G ü l t i g k e i t b i s 1 . J u l i 1893 b e h a l t e n .

Exemplare des neuen Tarifs können bei den Tarifbureaux, sowie bei den Stationen der beteiligten Bahnen zum Preise von 80 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 8. März 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

174. (11/93) Gütertarif A S B -- Sihlthalbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1893 an tritt der vorgenannte Tarif in Kraft.

B a s e l , den 13. März 1893.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Ausnahmetaxen.

1

175. f 1/93 Transporte von Milch im Abonnement aus dem Entlebuch, bezw. ab Nottwyl nach Cham.

Taxermäßigung.

Die in unserer Bekanntmachung in Nr. 4 des Publikationsorgans, vom 25. Januar 1893, nnter Ziffer 67 publizierte Ausnahmetaxe von 54 Cts. pro 100 kg. für Transporte von flüssiger Milch ans dem Entlebuch, bezw. ab Nottwyl nach Cham, ist auch für die Monate M ä r z und A p r i l bewilligt worden.

Z ü r i c h , den 8. März 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn, 76

B. Verkehr mit dem Auslande.

11/93)

176. (

Österreichisch-ungarisch-schweizerischer Eisenbahnverband.

Österreichisch-ungarisch-französischer Eisenbahnverband.

Österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischer Güterverkehr.

Kündigung der Tarife mit der Südbahn.

Die in den vorbezeichneten Verbänden bestehenden Tarife für den Güterverkehr mit den Stationen der k. k. pr. Südbahngesellschaft nnd der WienPottendorf Wiener Neustädter-Bahn treten mit 15. J u n i 1893 außer "Wirksamkeit. Über die an deren Stelle tretenden neuen Tarife wird später besondere Bekanntmachung erlassen.

Z ü r i c h , den 10. März 1893.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

177. (11/93) Teil II, Heft IIIB der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom i. Dezember1884..

Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 9 für Steine.

Mit 1. April 1893 tritt für die Beförderung von Steinen des Ausnahmetarifs Nr. 9,. in Ladungen von 10000 kg., von Straßburg nach St. Gallen, ein Frachtsatz von 105 Cts. per 100 kg. in Kraft.

St. G a l l e n , den 7. März 1893.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

178. (1 1/93 Teil U, Hefte III B, D und F der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 5.

Die im Publikationsorgan Nr. 8, vom 22. Februar 1893, unter laufender Nummer 129 erfolgte Kündigung der Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 5, in den oben bezeichneten südwestdeutsch-schweizerischen Tarifheften, wird hiermit zurückgezogen.

St. G a l l e n , den 7. März 1893.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

179. (11/93) Ausnahmetarif für den Export von festem Käse, vom i. September 1892.

Änderung.

Die Ziffer 9 der Transportbedingungen des obgenannten Ausnahmetarifs erhält mit sofortiger Gültigkeit folgende veränderte Fassung: 77

,,9. Der Auflad in die Eisenbahnwagen, sowie der eventuelle Ablad aus denselben auf den Grenzstationen (siehe Ziffer 3 6), erfolgt durch das Bahnpersonal und sind die bezüglichen Kosten in den Taxen inbegriffen. Auf der Station Waldshut jedoch hat der eventuelle Auslad durch den Empfänger za geschehen, sofern nicht die Eisenbahnverwaltung diese Leistung gegen die hierfür bestimmten Gebühren selbst übernimmt."

Z ü r i c h , den 8. März 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn, als Präsidialverwaltwng des schweig. Eisenbahnverbandes pro 1893.

Ausnahmetaxen.

180.

w

(. /93) Reexpeditionstaxen für Getreide, etc. Rorschach ·-- Sihlthalbahn.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den Transport von Getreide, Kleie, Malz, Hülsenfrüchten und ölsaaten in Ladungen von 10000 kg. aus Österreich-Ungarn nachstehende Reexpeditionstaxen ab Korschach nach den Stationen der Sihlthalbahn in Kraft: Cts. pro 100 kg.

Rorschach -- Zürich-Gießhübel 74 ,, -- Papierfabrik a. d. Sihl* 75 ,, -- Zürich-Manegg ** 77 ,, -- Zürich-Leimbach 77 -- Sood*** 78 ,, -- Adlisweil 78 ,, -- Langnau-Gattikon 81 ,, -- Sihlwald 83 * Nur anwendbar für Sendungen der Papierfabrik a. d. Sihl.

** Nur anwendbar für Sendungen der Spinnerei Wollishofen.

*** Nur anwendbar für Sendungen der Firma Wunderli, Zollinger & CieM vormals Heinrich Kunz.

Z ü r i c h , den 13. März 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn, 0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(11/»s) Teil II der rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

Einführung neuer Tarifhefte und Nachträge.

1. Am 1. April 1893 treten unter Aufhebung der bisherigen bezüglichen Tarifhefte ein neues Gütertarifheft l der Abteilung B und ein neuer Tarif für den Güterverkehr mit der Station Basel (Abteilung G), ferner je ein Nachtrag zu dem Tarifheft ,,Teil 11« und zu den Tarifheften II--IV der Abteilung B in Kraft.

Die Nachträge enthalten Tarifkilometer und Frachtsätze für verschiedene neu aufgenommene Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der EisenbaKndirektionsbezirke Köln (linksrheinisch), Köln (rechtsrheinisch) und Elberfeld, sowie Ergänzungen und Berichtigungen.

181.

78

Soweit Frachterhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen niedrigeren Tarifkilometer und Frachtsätze noch bis zum 1. Juni 1893 in Kraft.

2. Am 1. Juni 1893 treten die Tarifkilometer und Prachtsätze für den Verkehr zwischen der Station Diekirch W L B einerseits und den Stationen der Strecken Mehlem-Bingerbrück und Seitenlinien, Koblenz-Trier und Seitenlinien, Ehrang-Mürlenbach und Trier-Neunig des Eisenbahndirektionsbezirks Köln (linksrheinisch), sowie Au-W etzlar, Au-Limburg, Altenkirchen-SiershahnStaffel, Siershahn-Engers, Grenzau-Höhr-Grenzhausen und Rhöndorf-Ehrenbreitenstein des Eisenbahndirektionsbezirks Köln (rechtsrheinisch) andererseits außer Kraft. Nähere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

S t r a ß b u r g , den 7. März 1893.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

182. (11/93) Teil H, Heft 4 der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom i. September 1885.

Nachtrag V.

Nachtrag V zu Heft l des Tarifs für den niederländischen Verkehr mit Basel, Waldshut u. s. w. gelangt mit dem 1. April 1893 zur Einführung.

Derselbe enthält neben Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs die Aufhebung der direkten Frachtsätze zwischen Basel und den holländischen Stationen Tiel, Bovenkarspel-Grootebroek, Hugowaard und Nord-Scharwoude mit Wirkung vom 1. Juli 1893 ab.

S t r a ß h u r g, den 9. März 1893.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

183. (11/93) Teil H, Heft 4 der Gütertarife für den deutschrussischen Grenzverkehr.

Am 10. März 1893 tritt für die Beförderung von Gütern zwischen den Stationen Sosnowice der Warschau-Wiener und Iwangorod-Dombrowaer Eisenbahn einerseits und Stationen deutscher Eisenbahnen andererseits ein Gütertarif, Teil II, Heft l in Kraft, durch welchen gleichzeitig sämtliche in den deutschen Verbandsgütertarifen des Eisenbahndirektionsbezirks Breslau enthaltenen Frachtsätze der Station Sosnowice W W E aufgehoben werden.

Soweit durch die Aufhebung der bisherigen Prachtsätze Erhöhungen eintreten, bleiben die alten Frachtsätze noch bis 15. April 1893 in Kraft. Preis 0,90 Mk.

S t r a ß b u r g , den 4. März 1893.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

K a r l s r u h e , den 5. März 1893.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

79

184. (1 Vos) Reglement und Tarif für Expreßgut EL -- pfälzische Bahnen, hessische Ludwigsbahn und Main-Neckar-Bahn, vom i. September 1884 Teilweise Neuausgabe.

Für die Beförderung von Expreßgnt zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der Main-Neckar-Bahn tritt am 1. Mai 1893 ein neuer Tarif in Geltung, welcher die direkte Abfertigung erheblich erweitert.

Derselbe enthält in einzelnen Fällen insofern geringfügige Frachterhöhungen, als für Sendungen im Gewichte von mehr als 5 kg. die Gewichtsaufrundung nicht mehr wie bisher von 5 zu 5, sondern von 10 zn 10 kg.

erfolgt und daher die Fracht für ein Gewicht von beispielsweise 11 kg. nicht nach der Taxe von 15, sondern von 20 kg. erhoben werden wird.

Weitere Auskunft erteilt auf bezügliche Anfragen unser Tarif bureau hier.

Der neue Tarif kann von den an dem Verkehr beteiligten diesseitigen Gepäckabfertigungsstellen gegen Erstattung der Kosten bezogen werden.

S t r a ß b u r g , den 1. März 1893.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

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