(gfgtrabeilage z u m schweizerischen B u n d e s b l a t t .

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Samstag, den 24, März 1849 (Nachmittag).

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Dem Bundesrathe ist folgende vom 21. dieß datirte Depefche der Regierung des Kantons Granbünden zngegangen :

,,Wir beeilen uns, einer hohen Bundesbehörde von folgendem bedauerlichen Vorfall Kenntniß zu geben: ,,Zufolge eineé heute früh eingegangenen Berichts des

in Splügen stationirten Landjägers wurde ein für die Schweizerregimenter in Neapel bestimmter Transport von 37 ans Luzern kommenden Rekruten zu Ehiavenna von einem Haufen dortiger Einwohner im Wirthshaus überfallen und der Art mißhandelt, daß zwei Mann todt, zwei andere tödtlich verwundet zurückblieben, die Uebrigen aber genöthigt wurden, sich über den Berg zurück nach

Splügen zu flüchten, wo sie noch jetzt sich befinden.

"Seither ist uns ein vom Transportführer von Splügen aus unter gestrigem Datum an das hiesige Werbkommando gerichteter Bericht von letztem mitgetheilt worden, welcher folgende wefentliche Angaben über jenen Vorfall enthält:

,,Am 19. dies, Abends 4y2 Uhr kam der Transport wohlgeordnet und ruhig in Ehiavenna an, wo er kurz darauf im Wirthshaus zur Sonne von einem Haufen rasender Bauern meuchlerischer Weise überfallen und mit

Messern und Prügeln mißhandelt wurde. Nachdem einige Rekruten bereits bedeutend verwundet und allen mit dem Tode gedroht worden, gelang es endlich dem Transportfuhrer die Erlaubniß zur Rückkehr auszuwirken, welche dann auch in eiliger Flncht bewerkstelligt wurde.

Vier Mann mußten zurückgelassen werden und der Berichterstatter spricht die Vermuthung aus, daß selbe um's Leben gekommen seien, ein fünfter, schwer Verwundeter konnte noch gerettet werden.

Endlich wird noch beigefügt, daß der Transport den

20. noch in Splügen bleiben, dann aber nach Ehur zurück-

kehren werde, um weitere Befehle zu erhalten.

"Jndem wir nicht ermangeln werden, den nähern Sachverhalt, fobald derselbe amtlich erhoben sein wird, dem hohen Bnndesrath sofort zur Kenntniß zu bringen, bemerken wir noch, daß laut Anzeige des hiesigen Werbkommandos noch mehrere Transporte, namentlich von Wallis aus, über den Splügen stattfinden follen und es vielleicht rathfam sein dürfte, diefelben bis auf Weiteres einzustellen."

Der Bundesrath .hat hierauf in seiner heutigen Sitzung befchlossen:

Den kapitnlirten Kantonen -- Lnzern, Uri, Schwitz, Unterwalden, Freiburg, Solothurn, Appenzell JnnerRhoden, Graubünden und Wallis -- hievon Kenntniß zu geben und denfelben gegenüber seine bestimmte Ansicht dahin anszufprechen, daß es in der Pflicht der betreffenden Regierungen liege, für ihre Angehörigen, welche sich für den neapolitanifchen Militärdienst anwerben laffen, nach

Möglichkeit zu forgen.

Die Regierungen dürften daher unter obwaltenden Umständen vollkommen berechtigt sein, die Werbungen s o f o r t einzustellen, unter gleichzeitiger, durdj den Bundesrath zu vermittelnder Anzeige hievon an die mitkontrahirende Regierung von Neapel, in der Meinung, daß die Werbung nicht eher wieder gestattet werden könne, als bis für einen gesicherten Transport der Mannschaft hinlängliche und zuverläfsige Garantie werde geleistet fein.

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Extrabeilage zum schweizerischen Bundesblatt. Samstag, den 24, März 1849 (Nachmittag).

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Jahr

1849

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1849

Date Data Seite

221-222

Page Pagina Ref. No

10 000 036

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