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Ans denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 11. Oktober 1893.)

Der oberrheinischen Versicherungsgesellschaft in Mannheim wird zum Abschluß von Transport-, Unfall- und Glasversicherungen in der Schweiz die Konzession erteilt.

(Vom 13. Oktober 1893.)

Dem dänischen Vizekonsul in Genf, Herrn Advokat Jakob Rutty, wird das Exequatur erteilt.

Die durch Bundesbeschluß vom 27. Juni 1888 (E. A. S. X, 57) festgesetzte, durch Bundesbeschluß vom 9. Oktober 1890 (E. A. S.

XI, 122) erstreckte Frist zur Vollendung und Inbetriebsetzung der rechtsufrigen Zürichseebahn wird neuerdings verlängert, und zwar: 1. für die Strecke Rapperswyl-Stadelhofen bis zum 1. Dezember 1893; 2. für die Strecke Stadelhofen-Bahnhof-Zürich bis zum 1. Oktober 1894.

Mit Schreiben vom 8. August und 6. September unterbreitet der Verein schweizerischer Brennereilosinhaber dem Bundesrat das Gesuch, es sei ihnen mit Rücksicht auf den herrschenden Futtermangel die Bewilligung zu erteilen, wenigstens die Hälfte ihres Spirituskontingents pro 1893/94 aus ausländischem Rohstoff herzustellen, und es sei aus demselben Grunde auf den kontraktlich vorbebaltenen Abzug des in der Campagne 1892/93 vorgebrannten Quantums Verzicht zu leisten. Nach allseitiger Prüfung der Sachlage und nach Anhörung der Regierungen der hauptsächlich beteiligten Kantone, sowie der Mitglieder der beiden Alkoholkommissionen der eidgenössischen Räte, hat der Bundesrat beschlossen,

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auf beide Ansuchen zur Zeit nicht einzutreten. Er hat dieselben eingeladen, in möglichst weitgehendem Maße auf Beschaffung inländischer Rohstoffe Bedacht zu nehmen, und er erwartet, daß sie bei dieser Beschaffung für einheimische Kartoffeln eventuell auch höhere Preise, als Fr. 5 per Doppelcentner, anlegen. Um allfälligen spätem Veränderungen der Situation Rechnung tragen zu können, erklärt der Bundesrat -- selbstverständlich ohne Übernahme einer Verpflichtung hinsichtlich seiner weitern Entschließungen -- sich bereit, die gestellten Begehren im Laufe des Winters in Wiedererwägung zu ziehen, jedoch bloß den Inhabern solcher Brennereien gegenüber, welche sich darüber ausgewiesen haben, daß sie bereits die Hälfte ihres auf die Campagne 1893/94 fallenden Spirituskontingents aus inländischen Rohstoffen erzeugt haben.

(Vom 17. Oktober 1893.)

Dem belgischen Vizekonsul in Genf, Herrn John G i g n o u x , wird das Exequatur erteilt.

Auf die Anfrage einer Kantonsregierung, ob nicht in denjenigen Fällen, in denen die Kosten des Transportes von Futtermitteln vom Kanton übernommen werden, an diese Kosten ein Bundesbeitrag ohne Rücksichtnahme auf die Vermögensverhältnisse der Bezüger gewährt werde, hat der Bundesrat in bejahendem Sinne geantwortet.

Der Vieh Versicherungsgesellschaft ,,La Garantie fédérale** in Paris wird die Konzession verlängert.

^Wahlen.

(Vom 13. Oktober 1893.)

Departement des Innern.

Unterregistrator der Bundeskanzlei : Herr Paul Scholer, von Basel, zur Zeit Eanzlist der Bundeskanzlei.

409 Militärdepartement.

Instruktoren I. Klasse der Infanterie: Herr Hauptmann de Werra, Franz, von und in Sitten, unter gleichzeitiger Beförderung zum Major der Infanterie (Füsiliere).

,, Generalstabshauptmann Herrenschwand, Theodor, von Hurten, in Bern.

,, Hauptmann Ögger, Friedrich, von Roggwyl, in Luzern.

(Vom 17. Oktober 1893.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger in Dicken : Herr Hermann Käst, von Speicher, i Handelsmann in Degersheim.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1893

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44

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18.10.1893

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407-409

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