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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Frauenfeld.

(Vom 14. Dezember 1893.)

Tit.

Das Postbureau Frauenfeld ist gegenwärtig im Erdgeschoß des Gebäudes der thurgauischen Hypothekenbank untergebracht. Die Postverwaltung bezahlt für ihre Dienstlokale in diesem Gebäude einen jährlichen Mietzins von Fr. 1000. Der Mietvertrag kann von beiden Teilen durch eine einjährige Voranzeige gekündet werden.

Außer diesen Lokalen verfügt die Postverwaltung noch über eine Wagenremise, welche sie von einem Privaten zum Preise von Fr. 700 per Jahr gemietet hat. Der Vertrag, dieses Mietobjekt betreffend, kann auf 12 Monate gekündet werden. Die Remise ist cirka 10 Minuten vom Postbureau entfernt.

Das Telegraphenbureau und die Telephoncentralstation Frauenfeld befinden sich nicht im nämlichen Gebäude wie das Postbureau, sondern dieselben sind in einem der katholischen Kirchenpflegschaft gehörenden Hause installiert. Für diese Lokale und eine dazu gehörende Beamtenwohnung wird ebenfalls ein Mietzins von Fr. 1000 bezahlt, an welchen Betrag jedoch der Beamte, der diese Wohnung inné hat, einen Beitrag von Fr. 400 leistet. Der Vertrag betreffend die Telegraphen- und Telephonlokale dauert fest an bis zum 1. Mai 1898. Auf diesen Zeitpunkt kann er mittelst einer sechsmonatlichen Voranzeige aufgelöst werden.

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Die Telegraphen- und Telephonlokale würden den dienstlichen Bedürfnissen noch für längere Zeit entsprechen.

Das Postbureau befindet sich schon seit dem Jahre 1868 im nämlichen Gebäude. Die Dienstlokale bestehen in einem Bureauraum, einem Sehalterraum, einem Zimmer für dea Postverwalter, einem Briefträgerzimmer und einem Magazin für Brennmaterial.

Das Briefträgerzimmer ist von den drei erstgenannten Lokalen durch einen Hausgang abgetrennt,. welcher' Umstand sowohl den Dienst erschwert als einer beständigen Überwachung des Bestellpersonals hinderlich ist.

Die eigentlichen Bureaulokale haben einen Flächeninhalt von 115 m2, wovon auf den Schalterraum 15 m 2 und auf den Bureauraum, das Zimmer des Verwalters und das Briefträgerzimmer 100 m 2 entfallen. Schon seit längerer Zeit haben sich die Postlokale als räumlich ungenügend erwiesen. Namentlich sind räumlich zu beschränkt der Schalterraum und der Raum für die Abspedition der Postgegenstände. Sodann ist das Briefträgerzimmer zur Aufnahme von 9 Paket- und Briefträgern und außerdem zeitweise von 5 Landboten zu klein. Ein Übelstand besteht ferner darin, daß die im täglichen Gebrauche stehenden Handkarren (Faktorenkarren") zum Teil im Korridor aufgestellt werden müssen, wodurch die Cirkulation in letzterem gehemmt wird.

Die nachstehenden Vergleichungen beweisen des nähern, wie ungenügend die Räumlichkeiten des Postbureaus Frauenfeld sind im Verhältnis zum Verkehr, den dasselbe abzuwickeln hat.

Zahl der Briefpostgegenstände im Jahr 1892.

Frauenfeld . .

Montreux Freiburg . .

Thun . .

Solothurn Liestal . .

Rorschach

786,384 690,159 . 1,292,065 933,467 . 1,581,372 846,591 . 1,042,924

Flächeninhalt Zahl der Fahrpoststücke1 des Vor- d«r Bureauim Jahr platzes (der Schalterhalle) räume 1892.,; 148,292 114,574 195,444 143,973 239,245 128,564 157,055

15 45 52 63 100 50 25

100 160 169 200 415 216 155

Bei Prüfung der Frage, auf welche Weise die unhaltbar gewordenen und auf eine. richtige und rationelle Abwicklung des Postdienstes hemmend einwirkenden Lokalverhältnisse gehoben und

731 eine auf absehbare Zeit allen Anforderungen entsprechende Einrichtung getroffen werden könnte, traten folgende Projekte in den Vordergrund : 1. Umbau und Erweiterung der gegenwärtigen, im Gebäude der Hypothekenbank gelegenen Postlokale; 2. Erwerbung des alten Bankgebäudes und Umbau desselben; 3. Ankauf eines Bauplatzes an der Rheinstraße (Terrain Bühler) ; 4. Ankauf eines Bauplatzes an der nämlichen Straße (Terrain Neuweiler) ; 5. Ankauf eines Bauplatzes beim Bahnhof (Terrain Leuthold); 6. Ankauf von Terrain auf dem Löwenplatz an der SchafFhauserstvaße.

In Bezug auf den Umbau und die Erweiterung der gegenwärtigen Lokale wurden von der Direktion der eidgenössischen Bauten Studien gemacht und Projektpläne ausgearbeitet. Es zeigte sich, daß die nach einem dieser Projekte erweiterten Lokale auf einige Jahre den dienstlichen Anforderungen genügen würden, daß aber, namentlich weil ein hinter dem Gebäude liegender Garten, dessen Benützung zu einem Anbau nahe lag, nicht in Anspruch genommen werden kann, den Lokalen eine solche Ausdehnung und Disposition nicht gegeben werden kann, welche in Anbetracht des stets sich steigernden Verkehrs als notwendig erachtet werden. Auch würden der Verlegung des Telegraphenbureaus und der Telephoncentralstation in diese erweiterten Lokale, nach Ablauf des betreffenden Vertrags, Schwierigkeiten begegnen.

Auf die Erwerbung des alten Bankgebäudes scheint ein Eintreten nicht rationell mit Rücksicht auf den hohen Verkaufspreis (Fr. 110,000), welcher gefordert wird, und die für die Einrichtung zu einem Post- und Telegraphengebäude nicht zu vermeidenden kostspieligen Umbauten, die schwer ins Gewicht fallen. Sodann wurde der vorhandene und zu gewinnende Platz nicht hinreichen, Dienstlokale von der erforderlichen Ausdehnung herzustellen.

In Bezug auf die offerierten Bauplätze ad 3, 4, 5 und 6 können sowohl hinsichtlich der Lage als in Anbetracht der Größe und Zweckmäßigkeit für einen Neubau nur diejenigen ad 5 (Grundstück am Bahnhofe) und 6 (Löwenplatz) ernstlich in Betracht fallen.

Zu gunsten des Platzes beim Bahnhof spricht der Umstand, daß dessen Erwerbung billiger zu stehen kommen würde, als diejenige der Grundstücke auf dein Löwenplatz, und daß bei Erstellung eines Neubaues beim Bahnhofe die Kreierung eines Fourgondienstes mit Pferdebespannung vermieden werden könnte, was bei Erstellung

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eines Gebäudes auf dem Löwenplatz auf die Dauer und bei der voraussichtlieh eintretenden Verkehrszunahme kaum zu umgehen sein würde. Gegen diesen ersterwähnten Platz spricht jedoch das Bedenken, daß später nach Verlegung der Post- und Telegraphenlokale zum IJahnhof ein Filialpostbureau und wohl auch eine Telegrammaufgabestelle in der Altstadt errichtet werden müßten.

Hieraus würden infolge des notwendig werdenden Beizugs vermehrten Personals, durch Mietzinse und andere Unkosten Ausgaben in einem solchen Maße erwachsen, daß die Mehraufwendung für das Terrain auf dem Löwenplatz gegenüber demjenigen beim Bahnhofe in nicht langer Zeit mehr als kompensiert wird. Übrigens ist der Unterschied zwischen der Summe, die zum Ankauf des Platzes beim Bahnhof aufgewendet werden müßte, und derjenigen, deren es bedarf behufs Erwerbung des benötigten Terrains auf dem Löwenplatz, nicht mehr so groß, nachdem es sich herausgestellt hat, daß der Ankauf der Hugelshoferschen Besitzung, für welche eine Summe von Fr. 30,000 gefordert wird, zur Ausführung des vom Departement des Innern dem Postdepartement eingereichten Postgebäudeprojektes gar nicht notwendig ist. -- Die Erwerbung der noch in Frage kommenden Liegenschaften würde einen Kostenaufwand von höchstens Fr. 63,000 erfordern.

Mit Rücksicht darauf, daß die Eigentümer der abzutretenden Besitzung zum ,,Löwen" noch eine Reduktion ihrer Forderung in Aussicht stellen, wenn die noch obwaltenden Erbanstände beglichen sein werden, kann die genaue Kaufsumme erst später ermittelt werden.

Das obgenannte Projekt der Erstellung eines.Postgebäudes in Frauenfeld trägt den Anforderungen des sich fortwährend steigernden Verkehrs vollkommen Rechnung. Dasselbe sieht eine Wagenremise im Souterrain des Gebäudes, Räumlichkeiten für die Post im Parterre und solche für Telegraph und. Telephon im ersten Stock vor. Letzterer würde auch noch eine Wohnung zum Vermieten enthalten. Die Erstellungskosten werden vom Departement des Innern veranschlagt auf cirka Fr. 250,000.

Die Ortsgemeinde von Frauenfeld hat die Erklärung abgegeben, daß sie nach Erwerbung des Löwenplatzes durch die Eidgenossenschaft auf das öffentliche Wegrecht, das sie auf demselben besitzt, definitiv verzichten werde, in der Meinung, daß ihr als etwelche Gegenleistung ein kleines dreieckiges Stück Land, das für die
Eidgenossenschaft, die es mit dem übrigen Terrain so wie so ankaufen müßte, wertlos ist, unentgeltlich überlassen werde. Es dürfte hierauf um so eher eingetreten werden, als die Ortsgemeinde Frauenfeld jenes Landabschnittes bed'arf, um die von der Unterstadt nach dem Löwenplatz führende Straße zu korrigieren, was angezeigt

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erscheint, nachdem auf letzterem Platz das Postgebäude erstellt sein wird. Der genannten Ortsgemeinde wäre das Land nur unter der Bedingung zu überlassen, daß sie die erwähnte Straße in möglichst zweckmäßiger Weise und ganz in ihren Kosten korrigiere.

Nach dem Gesagten sprechen wir uns für Erwerbung des Terrains auf dem Löwenplatz in Frauenfeld aus, soweit solches für die projektierte Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes daselbst benötigt wird. Die zu erwerbenden Besitzungen gehören eigentümlich an Herrn Nationalrat Dr. Bachmann in Frauenfeld (zwei Grundstücke, für welche sich die Ankaufssumme auf Fr. 23,500 belaufen würde) und den Erben des Herrn Haag zum ,,Löwen"1 daselbst (die ganze Besitzung derselben auf dem Löwenplatz, für welche Fr. 35,000 gefordert wird). Die Genannten sind gewillt, diese Liegenschaften der Eidgenossenschaft käuflich abzutreten.

In finanzieller Beziehung ist zu bemerken, daß, wenn auch die Verwirklichung des Projektes der Erstellung eines Postgebäudes in Frauenfeld gegenüber den dermaligen Verhältnissen Mehrkosten im Gefolge hat, diese letztern doch reichlich aufgewogen werden durch die bedeutenden Vorteile, welche hieraus sowohl für das Publikum als für die Verwaltung erwachsen. Übrigens ist der Nachweis dafür erbracht, daß die gegenwärtigen Lokalitäten für den Postdienst absolut nicht mehr genügen, so daß in irgend einer Weise Wandel geschaffen werden muß, was ohne Aufwendung einer die bisherigen Ausgaben wesentlich übersteigender Summe nicht möglich ist.

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Auseinandersetzungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden BeschlußEntwurfes und benützen gerne diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. Dezember

1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundessbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Frauenfeld.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1893, ' beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Frauenfeld ein Kredit bis auf Fr. 58,500 auf Rechnung des Jahres 1894 eröffnet.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Frauenfeld. (Vom 14. Dezember 1893.)

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1893

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20.12.1893

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