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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 28. November 1893.)

Laut Mitteilung der italienischen Gesandtschaft wird der XI.

internationale medizinische Kongreß, welcher Ende September d. J.

in Rom stattfinden sollte, vom 29. März bis 5. April nächsten Jahres in der gleichen Stadt tagen.

Unterm 14. dies übermittelt die k. und k. österr.-ungar. Gesandtschaft in Born eine unterm 6. September abbin durch das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten von Chili an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Wien gerichtete Note, worin der Beitritt der Regierung der Republik Chili zu sämtlichen am 4. Juli 1891 in Wien abgeschlossenen internationalen Verträgen und Übereinkünften angezeigt wird. Da Chili seine Beitrittserklärung nicht innerhalb der durch Art. V des Schlußprotokolles zum Weltpostvertrage festgesetzten Frist abgegeben hat, ist das österr.-ungar. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten der Ansicht, daß die Kenntnisgabe von diesem Beitritt an die Regierungen der Vereinsländer durch Vermittlung der schweizerischen Regierung stattzufinden habe.

In Zustimmung zu dieser Anschauungsweise und gestützt a. auf die Note der k. und k. österr.-ungar. Gesandtschaft in Bern vom 14. dies; b. auf die Art. III, Alinea l und Art. V des Schlußprotokolles zum Weltpostvertrag vom 4. Juli 1891; c. auf den Art. 24 genannten Vertrages und auf die einschlägigen Artikel der übrigen in Wien abgeschlossenen Verträge und Übereinkünfte wird den Regierangen der Postvereinsstaaten von diesem Beitritt Kenntnis gegeben.

389 Was den Zeitpunkt der Einführung der verschiedenen Dienstzweige betrifft, ?o wird beigefügt, daß Chili bereits zur Stunde den Korrespondenzendienst (Hauptvertrag), den Geldanweisungs- und Poststücke-Dienst eingeführt hat. Auf welchen Zeitpunkt genanntes Land auch die übrigen Dienstzweige (deklarierte Wertsachen, Einzugsmandate, Identitätsbücher und Zeitungsabonnemente) zur Ausführung zu bringen gedenkt, sei hierseits nicht bekannt. Der Bundesrat werde sich in dieser Hinsicht mit der Regierung von Chili in Verbindung setzen und den Regierungen der Vertragsstaaten sofort nach Einlangen der notwendigen Auskunft weitere Mitteilung machen. .

(Vom 1. Dezember 1893.)

Den eidgenössischen Räten wird in Erledigung der Postulate 457 und 475 ein Verzeichnis der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung 1893/1894 nebst Angabe der Besoldungsansätze und des Diensteintrittes zugeleitet.

Das Lehrbuch für die Sanitätsmannschaft wird an Vereine vom ,,Roten Kreuz" oder an Samaritervereine zur Hälfte des ordentlichen Verkaufspreises, somit für 60 Cts., abgegeben unter der Bedingung: 1. daß die Bestellung entweder durch die Centraldirektion des ,,Roten Kreuzes" oder durch den Centralvorstand des schweizerischen Militär-Sanitätsvereins (für Landsturm-Sanitätsmannschaft), oder durch den Centralvorstand des schweizerischen Samariterbundes erfolgt; 2. daß es sich um Bestellungen von mindestens 20 Stück handelt.

In letzter Zeit haben die Einschleppungen der Maul- und Klauenseuche durch Viehtransporte aus Italien in erheblichem Maße zugenommen; zu wiederholten Malen waren sodann unsere Grenztierärzte in der Lage, das Vorhandensein der Seuche bereits anläßlich der grenztierärztlichen Untersuchung zu konstatieren und den betroffenen Transporten den Übertritt auf schweizerisches Gebiet zu verweigern. Während man gegen Ende Oktober auf das Erlöschen der Seuche unter dem schweizerischen Viehstand hoffen durfte, wird man auf Ende dieses Monats infolge jener Einschleppungen voraussichtlich einer erheblichen Vermehrung der Fälle gegenüberstehen.

390 Das Landwirtschaftsdepartement hat sich mit Rücksicht auf diese Verhältnisse veranlaßt gesehen, am 2?. vorigen Monats die Einfuhr von Vieh über die Zollstätten Genf, Chiasso und Luino aus den Provinzen Mailand, Turin und Novara, woher die verseucht befundenen Transporte zumeist kamen, zu verbieten und gleichzeitig auch jeden Transit von italienischem Vieh durch die Schweiz auf den Markt in St. Margrettien (St. Gallen) zu untersagen. Letztere Maßregel bezweckt hauptsächlich, daselbst der Bildung eines ständigen Seuchenherdes und der weitern Verschleppung vorzubeugen.

Die vom Departement erlassenen Maßregeln werden vom Bundes-rate genehmigt und dasselbe zu Ausnahmsbewilligungen und zur Aufhebung bei Bessergestaltung der Verhältnisse ermächtigt.

Mit Eingabe vom 30. September dieses Jahres stellte der Verein schweizerischer Cément- > Kalk- und Gipsfabrikanten, Präsident Herr Brosi in Luuerbach, an den Bundesrat das Gesuch, er möchte in Abänderung von Art. I, §11, seines Beschlusses betreffend Nacht- und Sonntagsdienst in den Fabriken vom 14. Januar 1893 : 1. den Portlandff.briken mit kontinuierlichen Brenn- oder Trockenverfahren auch an Sonntagen den schritthaltenden Gang der Mühle gestatten und 2. den Portlandfabriken mit periodischem Ofenbetrieb, sowie den Gips- und Kalkfabriken das Mahlen bis Sonntag morgens 6 Uhr und von Sonntag abends 6 Uhr gestatten. -- Dieses Gesuch wird vom Bundesrat abgewiesen.

Die nachgenannten Teilnehmer der diesjährigen Genie-Offizierabildungsschule werden zu Lieutenants des Genies ernannt: Herr Girsberger, Johann, von und in Zürich.

Wild, Walo, von Thüsis, in St. Gallen.

fl ,, Mayor, Edmund, von Echallens, in St. Maurice.

,, Brémont, Maurice, von Plainpalais, in Genf.

,, Probst, Eugen, von Ins, in Bern.

,, Kernen, Gustav, vom Reutigen, in Winterthur.

,, Roth, Robert, von Wangen a/A., in Bern.

,, Solca, Johann, von Castel s/P., in Zürich.

,, Lepori, Battista, von uod in Sonvico.

,, Brunner, Adolf, von und in Zürich.

391 Am 10. November wurde Oberlieutenant Richard M ü l l e r , in Löhnigen, Parkkolonne 12, nebst ändern auf 31. Dezember 1893 zur Landwehr versetzt (Bundesbl. 1893, IV, 857).

Da derselbe zufolge einer Mitteilung der Militärdirektion des Kantons Schaffhausen nicht 1859, sondern 1861 geboren ist, wird diese Verfügung annulliert.

"Wahlen.

(Vom 1. Dezember 1893.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Contrôleur beim Hauptzollamt in Basel S. C. B.

Eilgut: Herr Oskar Lüthy, von Solothurn, bisheriger Controleurgehülfe.

Post- und Eisenbahndepartement, Postverwaltung.

Posthalter in Serrieres: Frl. Luise Audétat, Colombier.

Postgehülfin

in

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Ölten: Herr Wilhelm Killer, von Gebenstorf, Telegraphenaspirant in Romanshorn.

(Vom 2. Dezember 1893.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postverwalter in Einsiedeln : Herr Robert Baumberger, von Mosnang, Postcommis in Wattwil.

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06.12.1893

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388-391

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