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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung einer Militärgeleise- und Rampen-Anlage auf der Tunneldeponie bei Göschenen.

(Vom 23. Mai 1893.)

Tit.

Die am nördlichen Eingang des Gotthardtunnels befindliche Station Göschenen hat infolge der Befestigung des Gotthardmassives und ihrer strategischen Lage überhaupt eine hohe militärische Bedeutung. Es ist bereits für die Mobilmachung und insbesondere später für die rasche Besetzung des Gotthardmassives unerläßlich, daß die Station Göschenen gestatte, die Maximalleistungsfähigkeit der Gotthardbahn auszunützen. Im Verlauf der Operationen werden, je nach der Kriegslage, Transporte von oder nach dem Gotthard eintreten und stets fällt die Hauptaufgabe wieder der Station Göschenen zu. Eine ungenügende Einrichtung dieser Station hatdemnach ungünstigen Einfluß auf die Landesverteidigung und speciell auf die Besetzung und Verteidigung des Gotthardmassives.

Im weitern wird während der ganzen Dauer der Truppenaufstellung, je nach der Kriegslage und der größeren oder geringeren Besetzung des Gotthardmassives, ein größerer oder geringerer Rückschubverkehr kranker und verwundeter Mannschaften und Pferde, unbrauchbar gewordenen Kriegsmaterials etc. und ein Nachschubverkehr von Ersatzmannschaften, Ersatzpferden, Kriegsmaterial, Lebensmitteln, Munition stattfinden. Diese Transporte verlangen eine genügende Geleiseanlage zum Aufstellen der ankommenden und abgehenden Züge, sowie gute und ausgiebige Ein-

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und Auslade-Vorrichtungen. Ein gut funktionierender Rück- und Nachschubverkehr ist eine Grundbedingung für die Erhaltung der Schlagfähigkeit der Armee. Er hängt aber zum großen Teil von den Einrichtungen der gewählten Eodetappenstation ab. Im vorliegenden Falle ist hierin keine Auswahl möglich, weil unter allen Umständen Göschenen Endetappenstalion für alle auf dem Gotthard stehenden Truppen sein muß.

Die gegenwärtigen Ein- und Auslade-Einrichtungen der Station Göschenen sind nun derart ungenügend, und die ganze Anlage der Station ist so beengt, daß im Interesse der Landesverteidigung Änderung geschaffen werden muß. Die Station selbst ist nicht erweiterungsfähig; wir sind daher nach eingehendem und längerem Studium zum Schluß gekommen, es sei auf der Tunneldeponie bei Göschenen eine Militärgeleise- und Rampen-Anlage zu erstellen, was den Vorteil hat, daß die bereits dort stehenden eidgenössischen Leb :nsmittelmagazine in die geplante Station zu liegen kommen.

Die Kosten der Anlage belaufen sich auf Fr. 130,000, der Laudankauf Inbegriffen.

Die Erweiterung der Station Göschenen ist als Schlußstein der Gotthardbefestigung und als die natürliche Folge derselben zu betrachten.

Wir ersuchen deshalb um die Gewährung des hierfür notwendigen einmaligen Kredites von Fr. 130,000.

Genehmigen Sie, Tit., die wiederholte Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 23. Mai 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

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(Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

die Erstellung einer Militärgeleise- und RampenAnlage auf der Tunneldeponie bei Gesehenen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 1893, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, auf der Tunneldeponie bei Gröschenen eine Militärgeleise- und RampenAnlage zu erstellen.

Art. 2. Für die Erstellung der in Art. l erwähnten Anlage ist ein Kredit von Fr. 130,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrat mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung einer Militärgeleise- und Rampen-Anlage auf der Tunneldeponie bei Göschenen. (Vom 23. Mai 1893.)

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Jahr

1893

Année Anno Band

3

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22

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.05.1893

Date Data Seite

21-23

Page Pagina Ref. No

10 016 165

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