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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Kredite für Kriegsmaterialanschaffungen für das Jahr 1894.

(Vom 29. Mai 1893.)

Tit.

Wir beehren uns hiermit, Ihnen das Materialbudget für das Jahr 1894 zur Genehmigung vorzulegen.

Den Betrag desselben werden wir, wie üblich, seiner Zeit im Gesamtbudget einschalten.

D. II. D. Bekleidung.

1. Gradabzeichen und Auszeichnungen Fr.

2. Exerzierwesten und Transportsäcke: a. 4000 Exerzierwesten à Fr. 17. -- Fr. 68,000 b. 1000 Transportsäcke ,, ,, 2. 50 ,, 2,500 ,, 3. Arbeitskleider für Bundesbaltt. : a. für Kavallerie (Blusen, Mützen, Stallblusen) Fr. 3,200 b. für Sanitätstruppen (Drillichblusen) ,, 3,250 4. Signalpfeifen mit Schnur, 1700 Stück . . . .

5. Kriegsreserve an Hosen für Fußtruppen : 20,000 Hosen aus dunkelblaumeliertem Tuch à Fr. 14. 50

10,500

70,500

6,450 1,870

B

,,

,, 290,000

Total Bekleidung Fr. 379,320 Bnndesblatt. 45. Jahrg. Bd. III.

14

192

Ad i. Die Ansätze entsprechen der zur Deckung der normalen Abgänge erforderlichen Summe.

Ad 2, a. Die Beschaffung von 4000 Exerzierwesten ist in der Specialbotschaft vom 29. November 1887 vorgesehen.

Ad 2, 6. Zur Ergänzung der ziemlich starken Abgänge ist die Anschaffung von 1000 Transportsäcken notwendig.

Ad 3. Entsprechend den Angaben der betreffenden Waffenchefs.

Ad 4. Signalpfeifen. Die Anschaffung von 1700 Stück ist nötig, um die jährlich aus den Unteroffiziersschulen hervorgehenden Korporale damit auszurüsten.

Ad 5. Es ist dies die dritte Rate der auf 4 Jahre verteilten Anschaffung von 80,000 Paar Hosen (vide Budgetbotschaft 1893, S. 176).

D. II. £. Bewaffnung und Ausrüstung.

I. Handfeuerwaffen.

a. Neue

Waffen.

1. Für die Rekruten des Jahres 1894: Fr.

8500 Gewehre, Modell 1889, à Fr. 90 Für Neubewaffnung der Kavallerie: 4000 Karabiner à Fr. 90 Seit 1890 wurde kein Betrag für die Gewehrbeschaffung mehr in das Material budget aufgenommen.

Nachdem nun die außerordentliche Gewehrbeschaffung mit dem Jahre 1893 zum Abschluß gebracht wird, muß wie früher in das Materialbudget pro 1894 der Betrag für die an die Rekruten der Infanterie und des Genies abzugebenden Gewehre eingestellt werden.

Im Jahre 1894 müssen mindestens 12,500 gewehrtragende Infanterie- und Genierekruten bewaffnet werden.

In den 175,000 anzuschaffenden Handfeuerwaffen waren 4000 Karabiner miteingerechnet, die nun nächstes Jahr beschafft werden müssen.

765,000 360,000

Übertrag Fr. 1,125,000

193 Übertrag Fr. 1,125,000 Gemäß der ursprünglichen Berechnung des Bedarfes an Handfeuerwaffen ziehen wir nun diese 4000 Karabiner am erstmaligen Bedarfe für Kekrutenausrüstung ab, indem wir beantragen, für 1894 statt 12,500 Gewehre nur 8500 Gewehre und 4000 Karabiner zu beschaffen, in der Meinung, daß 4000 Rekrutengewehre dem Bestände der citierten 175,000 Gewehre entnommen werden.

Bei der definitiven Abrechnung der außerordentlichen Gewehrbeschaffung wird es sich herausstellen, daß die Gewehre höher zu stehen kommen, als bis jetzt angenommen wurde.

Wir erhöhen daher den Preis der Gewehre von Fr. 87 auf Fr. 90 und setzen den gleichen Preis für die Karabiner an.

Es ist wahrscheinlich, daß die Karabiner etwas billiger sein werden, doch ist dies noch nicht festzustellen und wird die Erstellung bei so geringer Zahl verhältnismäßig teuer.

2. 15,000 Soldatenmesser für die Rekruten aller Waffen des Jahres 1894 à Fr. 1. 80 ,, Ad 2. Jahresbedarf für die Rekruten aller Waffen.

3. 50 Revolver, Modell 1882, Kaliber 7,5 mm., à Fr. 43 ,, Die Stabssekretäre waren bisher nur mit dem Säbel bewaffnet. Diese Waffe ist ungenügend und es bedarf der Stabssekretär im Felde, z. B. auf dem Marsche, zu seiner persönlichen Verteidigung des Revolvers.

Wir beantragen, die zur Ausrüstung der Stabssekretäre des Auszuges notwendigen 100 Revolver, Kaliber 7,5 mm., in den Jahren 1894 und 1895 zu beschaffen. Die Revolver werden den Stabssekretären erst dann abgegeben, wenn dieselben in einem normalen Kurse Unterricht in der Kenntnis und Handhabung dieser Wafie erhalten haben werden.

27,000

2,150

Übertrag Fr. 1,154,150

194

Übertrag Fr. 1,154,150 6. Aufgerüstete Waffen.

Für Aufrüsten gebrauchter Waffen Für das Aufrüsten von gebrauchten und in die Magazine zurückgelangenden Waffen nehmen wir den in früheren Jahren jeweilen vorgesehenen Betrag auf.

II. Blanke Waffen.

2000 Säbel für berittene Mannschaft à Fr. 15 . .

,,

40,000

,,

30,000

III. Ausrllstungsgegenstände.

Für Gewehrriemen, Leibgurte, Bajonettscheidtaschen, Bajonettscheiden, Patrontaschen für Unberittene, Revolverfutterale, Taschen für unberittene Fouriere, Säbelkuppel, Trommeln mit Ausrüstung . . . .

Alle diese Ausrüstungsgegenstände inkl. Kosten der von der Kriegsmaterial Verwaltung jeweilen gratis an die Lieferanten abgegebenen nötigen Garnituren.

100 neue Kavalleriereitzeuge, komplett, inkl. Decken, Zäume und Ausrüstung à Fr. 230 Aufrüsten von 400 alten Kavalleriereitzeugen mit Neuergänzung der Decken und diversen Ausrüstungsgegenständen à Fr. 83 (nämlich Fr. 65 und Fr. 18 für Decke) Für Aufrüsten von blanken Waffen, Musikinstrumenten und Ausrüstungsgegenständen etc. wird ein Kredit verlangt von

,, 148,800

,,

23,000

,,

33,200

,,

25,000

Total Bewaffnung und Ausrüstung Fr. 1,454,150 Ad II und IH. Nachdem die Reserven an gebrauchten blanken Waffen einen ansehnlichen Bestand erreicht haben, werden wir einen Teil derselben neu aufrüsten lassen, um sie für Rekruten und besonders für die Mannschaftsdepots weiter verwenden zu können.

Ebenso werden wir mit den Musikinstrumenten verfahren.

Durch Aufrüsten statt Neuanschaffung erreichen wir eine nicht unbedeutende Ersparnis.

Mit Rücksicht auf Versuche mit neuen Modellen von Kavalleriereitzeugen haben wir für die Rekruten des Jahres 1893 keine neuen Reitzeuge angeschafft, sondern gebrauchte neu aufgerüstet.

195 Gestützt auf die in den diesjährigen Rekrutenschulen gemachten Erfahrungen mit aufgerüsteten Reiteeugen werden auch in Zukunft ' aufgerüstete Sättel verwendet und neue nur so viel beschafft, um den Jahresbedarf zu decken.

D. II. F. Equipementsentschädigung.

A. Erste Entschädigung.

1. 347 un berittene Offiziere à Fr. 200 . . . .

Infanterie. Artillerie. Genie. Ärzte. Verwaltung.

250 20 20 10 45 Feldpost. Feldtelegraph.

-- 2 2.

2 unberittene Offiziere der Artillerie der Landwehr à Fr. 200 3. 145 berittene Offiziere à Fr. 500 . . . . .

Kavallerie.

Artillerie. Genie. Ärzte.

20 45 -- 60 Veterinäre.

Verwaltung.

15 5 4.

2 berittene Offiziere der Artillerie der Landwehr à Fr. 500 5. 81 Supplementaventschädigungen für die Berittenmachung von AuszOger - Offizieren à Fr. 300 Generalstab. Infanterie. Artillerie. Genie.

3

6.

7.

8.

9.

4 0

2

6

Fr. 69,400

,, ,,

400 72,500

,,

1,000

,,

24,300

'

Ärzte.

Verwaltung.

5 25 --.Supplementarentschädigungen für die Berittenmachung von Landwehr - Infanterieoffizieren à Fr. 50 ,, 5 Feldprediger à Fr. 100 ,, 34 Entschädigungen an Stabssekretäre der Infanterie und der Feldpost mit AdjutantUnteroffiziersgrad à Fr. 140 ,, 15 Supplementarentschädigungen an Lieutenants-Stabssekretäre der Infanterie und der Feldpost à Fr. 60 ,, Übertrag

-- 500 4,760 900

Fr. 173,760

10.

11.

Übertrag 35 Entschädigungen an unberittene oder solche berittene Adjutant-Unteroffiziere, die schon als Unteroffiziere beritten waren (Infanterie, Artillerie, Genie, Sanität), à Fr. 110 ..

10 Entschädigungen an solche berittene AdjutantUnteroffiziere der Artillerie, die bisher unberitten waren, à Fr. 150

Fr. 173,760

,,

3,850

,,

1,500

Total Fr. 179,110 B. Zweite Entschädigung

(Erneuerungsbeiträge).

1. 230 Erneuerurigsbeiträge an unberittene Offiziere à Fr. 100 Fr. 23,000 Infanterie. Artillerie. Genie. Ärzte. Verwaltung.

200 15 5 5 5 2.. 177 Erneuerungsbeiträge an berittene Offiziere à Fr. 125

,,

22,125

Generalstab. Infanterie. Kavallerie. Artillerie.

4 20 20 45 Genie. Ärzte. Veterinäre. Verwaltung.

10 30 8 40

Total Fr. 45,125 Zusammemug.

I. Entschädigung H.

,,

·

Fr. 179,110 ,, 45,125 Fr. 224,235

·

Beiträge für Equipement von Landsturm-Offizieren werden im Gesamtbudget eingestellt werden (ein zur Zeit nicht définitif bestimmbarer Posten).

C. Beiträge an Offiziere.

a. Für Revolveranschaffungen : 400 Revolver à Fr. 16 ...

Fr. 6,400 b. Für Feldstecheranschaffungen : 700 Feldstecher à Fr. 10 . . ,, 7,000 ,, Total Equipement

13,400

Fr. 237,635

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D. II. J. Kriegsmaterial.

U. Neuanschaffungen.

A. Stäbe.

1. 8 Feldbureaukisten, je eine für den Armeearzt, den Oberetappenarzt, den Chef des Spitaldienstes, den Chef der freiwilligen Hülfe und die 4 Corpsärzte, à Fr. 150 2. Fernröhren für die Stäbe 3. Neuanschaffungen für das photographische Laboratorium 4. 4 Mimeographen für den Armeestab . . . .

5. Normalfahrräder für das Militärradfahrercorps .

6. Werkzeugkiste für die Militärradfahrer . . . .

7. Luftschifferpark Total Stäbe

Fr.

,,

1,200 400

,, ,, ,, ,, ,,

500 350 3,000 250 69,500

Fr. 75,200

Ad i. Obgenannte dirigierende Ärzte bedürfen der Bureaukisten nicht minder als die Divisions- und Brigadeärzte, welche bereits solche besitzen.

Ad S. Wie letztes Jahr; die Anzahl der vorhandenen Fernröhren ist noch nicht genügend (ad 6, 1893).

Ad 3. Gleiche Begründung, wie in früheren Jahren.

Ad 4. Diese Vervielfältigungsapparate sind für den Dienst des Armeestabes unentbehrlich.

Ad 5. Durch Art. 6, AI. 2, des Bundesgesetzes vorn 19. Dezember 1891, betreffend die Errichtung von Radfahrerabteilungen, übernahm der Bundesrat die Verpflichtung, dafür zu sorgen : ,,Daß die Radfahrer möglichst billig in den Besitz einer tauglichen Fahrmaschine gelangen.a Wir beantragen, dieser Verpflichtung in der Art nachzukommen, daß die Militärverwaltung einen Normaltypus für ein Militärfahrrad aufstellt und die nach diesem Modell beschafften Fahrräder den Radfahrern zum Selbstkostenpreis abgiebt. Dadurch werden wir im Laufe der Jahre dazu kommen, daß die Militärvelocipede einem einheitlichen Systeme entsprechen, was nicht nur für die Beschaffung von Ersatzteilen bei Reparaturen der Fahrmaschinen, sondern auch für die gleichmäßige Ausbildung der Fahrer von großem Vorteile sein wird.

198

Um jederzeitigen Anforderungen prompt entsprechen zu können, muß die Militärverwaltung stets eine gewisse Anzahl Fahrräder auf Lager halten ; zu diesem Zwecke ersuchen wir um die Bewilligung eines Kredites von Fr. 3000 in Budget 1894.

Ad 6. Bei dem ziemlich delikaten Mechanismus der Fahrräder kommen durch Unfälle aller Art nicht selten kleinere Beschädigungen vor, welche ein Unbrauchbarwerden der Maschinen nach sich ziehen, wenn sie nicht sofort repariert werden können.

Die Reparaturen lassen sich in jeder Feldschmiede und mit verhältnismäßig wenig Specialwerkzeug ausführen. Dieses Werkzeug findet sich aber nur in einzelnen Ateliers in Städten, auf welche man sich im Felde selbstverständlich nicht verlassen kann.

Es ist daher notwendig, daß das für die häufigsten Reparaturen benötigte Werkzeug, sowie eine Anzahl Maschinenbestandteile bei denjenigen Truppenkörpern vorhanden ist, denen Radfahrer zugeteilt sind. Dieses Material würde, in einer Kiste verpackt, auf die betreffenden Stabsfourgons verladen.

Wir würden bedürfen: je l Kiste für den Armeestab, die 4 Armeecorpsstäbe und die 8 Divisionsstäbe, im ganzen demnach 13 Kisten. Nach vorläufiger Berechnung wird eine Kiste mit Ausrüstung auf cirka Fr. 250 zu stehen kommen. Wir ersuchen vorerst um den Kredit für nur eine Kiste.

Ad 7. Die militärische Luftschiffahrt ist zur Zeit bei allen europäischen Armeen (die Balkanstaaten vielleicht einzig ausgenommen) entweder bereits eingeführt oder in der Einführung begriffen. Sie besteht aus einigen Wagen von der Geleisebreite und Schwere unserer Kriegsfuhrwerke. Einer derselben führt einen gefesselten Ballon mit sich, der mit einem Kabel am Fuhrwerke befestigt ist und dessen Schiffchen durch einen um den Kabel gewundenen Telephondraht mit der Erde in telephonischer Verbindung steht. Ein anderer Wagen enthält die Vorrichtungen für die Ergänzung des Ballongases, ein dritter dient als Fourgon. Dann ist noch eine Installation für die Kompression des Gases notwendig, sowie die Anschaffung von Eisencylindern für die Aufbewahrung des komprimierten Gases und Wagen für deren Nachführung. Das Fuhrwerk mit dem Fesselballon folgt den Truppen auf allen ihren Wegen, soweit Kriegsfuhrwerke überhaupt folgen können. Für den Gebrauch läßt man den Ballon au seinem Kabel bis in eine Höhe von 500 m. steigen und überblickt dann
aus dem Schiffchen das ganze Umgelände in allen seinen Einzelheiten bis auf etwa 15 km. Man erkennt daher in der Schlacht von diesem Observationspunkt aus nicht nur die ganze Schlachtlinie des Gegners, sondern auch die Zahl und Stel-

199 lung seiner Reserven und die Vorbereitungen, die er für die Entscheidung trifft. Ebenso überblickt man von dieser Höhe die Stellungen der eigenen Armee und ist über die momentane Gefechtslage ihrer Teile stets orientiert. Der Höchstkommandierende, welcher durch einen im Ballon befindlichen Generalstabsoffizier telephonisch in jedem Augenblick von den Verhältnissen beim Feinde wie von der Lage der eigenen Truppen unterrichtet ist, verfügt dadurch während der Schlacht über ein Mittel des Nachrichtendienstes, wie es vollkommener kaum gedacht werden kann. Er ist im stände, seine Befehle zur Abwehr einer drohenden Gefahr noch rechtzeitig geben zu können, während er ohne dieses Benachrichtigungsmittel sehr oft damit zu spät kommen wird.

Der militärische Ballondienst ist für den Hochgebirgskrieg allerdings von untergeordneter Bedeutung, unerläßlich dagegen für jede große militärische Aktion in der schweizerischen Hochebene. Wenn unsere Armee in die Lage kommt, zwischen Alpen und Jura in offener Feldschlacht sich schlagen zu müssen, und es hat der Gegner einen Ballon zu seiner Verfügung, während die schweizerische Armee dieses Kriegsmittels entbehrt, dann werden wir uns dem Feinde gegenüber in einem sehr großen Nachteile befinden, in einer Inferiorität bezüglich der technischen Kriegsmittel, die nicht nur auf die Moral unserer Truppe lähmend wirken wird, sondern für den Ausgang der Schlacht entscheidend werden kann. Die Schlacht kann für uns verloren gehen, einzig und allein, weil der Feind in seinem Fesselballon über ein Mittel des Nachrichtendienstes verfügte, das uns abging. Das Kriegsmittel des Ballons ist aber für uns um so notwendiger, als wir an Kavallerie, diesem vornehmsten Nachrichtenorgane der Armee, ganz bedeutend hinter unseren Nachbarstaaten zurückstehen. Bei dieser Sachlage könnte der Bundesrat die Verantwortung für die Nachteile nicht länger tragen, welche der Armee im Kriegsfalle BUS dem Mangel eines militärischen ßallonparkes erwachsen könnten.

Zu den hervorragenden Diensten, welche die Luftschiffahrt dem Oberkommando in der Schlacht oder bei Belagerungen und Rekognoszierungen leisten kann, stehen nun die Anschaffungskosten in einem relativ ganz bescheidenen Verhältnis. Wir verlangen für die erste Aufstellung eines militärischen Luftschifferparkes Fr. 69,000, die zur Anschaffung
der wesentlichsten Fuhrwerke genügen. Zur Komplettierung des Parks, insbesondere zur Vermehrung der Zahl der Cylinder mit komprimiertem Gase, werden dann späterhin noch einige weitere Kredite notwendig werden, die sich aber auf einige Jahre verteilen können und nach unserer Voraussicht die Gesamtsumme von Fr. 50,000 nicht übersteigen dürften.

200 B. Infanterie.

1. Neue Fuhrwerke der Infanterie (Caissons), Ausrüstung von Fuhrwerken, Muaitionskisten etc. . Fr, 100,000 2. Beschirrung ,, 10,000 3. Kochgeräte für die Landwehvbataillone . . . ,, 10,000 4. Zelte ,, 1,300 Total Infanterie

Fr. 121,300

Ad 4. Schon letztes Jahr hatten wir die Anschaffung neuer Caissons für den Auszug und Einheitsfuhrwerke für die Landwehr in Aussicht gestellt. Wird das Modell für ersteres Fuhrwerk rechtzeitig fertig, so würden wir aus dem um Fr. 50,000 gegenüber dem Jahre 1893 (ad l und 2) reduzierten Kredite neben der Ausrüstung von Fuhrwerken, wie Munitionskisten etc., ausschließlich Caissons anschaffen, sonst aber mit der Anschaffung von Einheitswagen für die Landwehr beginnen.

Ad 2 und 3 gleiche Begründung, wie im Vorjahre.

Ad 4. Die Schwierigkeit, konzentrierte, größere Truppenmassen unterzubringen, die Gefahr, welche bei Bivouacs unter freiem Himmel oft für die Gesundheit der Truppen entsteht, führen in andern Armeen wieder zur Einfuhrung von tragbaren Zelten.

Die gleichen Gründe bestehen auch für unsere Armee, indessen möchten wir nicht in eine größere Anschaffung ohne vorangegangene gründliche Versuche eintreten.

Zu solchen ist um so mehr Anlaß geboten, als verschiedene Modelle, auch solche einheimischer Erfindung, vorliegen, die einer vergleichenden Probe unterzogen werden sollten.

Wir beantragen vorerst die Anschaffung von 100 Zelteinheiten zum durchschnittlichen Preise von Fr. 13 = Pr. 1300 für weitere Versuche.

C. Kavallerie.

1. Maschinengewehre, erste Rate 2. 3 neue Feldschmieden mit Beschirrung für die Guideneompagnien à Fr. 3350

Fr. 100,000 ,,

10,050

Total Kavallerie Fr. 110,050

201 . Ad 1. Nachdem in den Materialbudgets der letzten 4 Jahre der Titel Maschinengewehre immer nur pro memoria ohne Aussetzung des Betrages aufgeführt worden war, weil die Versuche zur Aufstellung eines geeigneten Modells einer solchen Waffe noch nicht abgeschlossen waren, kann pro 1894 dieser im Prinzip von den eidgenössischen Räten schon seit einigen Jahren bewilligte Kreditposten beansprucht werden.

Die im Laufe der Jahre vorgenommenen Versuche haben dahin geführt, sich für das Maxi m maschinenge wehr zu entscheiden. Es ist dies dieselbe Waffe, welche für die Gotthardbefestigung eingeführt worden ist und deren technische Tüchtigkeit und allgemein kriegsmäßige Brauchbarkeit schon bei diesem Anlasse festgestellt worden ist.

Die Zahl der bei der Kavallerie gemachten reichlichen Versuche haben die Erfahrungen, welche die Befestigungskommission zu deren Einführung veranlaßte, bestätigt.

Auch die Frage des Transportes der Waffe bei der Kavallerie konnte bei keinem andern Modelle auf so günstige Art gelöst werden, wie bei diesem. Infolge der Leichtigkeit der Waffe ist es möglich, dieselbe, auf Tragpferden verladen, bei der Kavallerie rnitzuf(ihren. Die Last, welche diese Tragpferde zu tragen haben, ist kleiner, als die des Reiters mit Ausrüstung. Aus diesem Grunde können diese Tragpferde die Kavallerie überallhin begleiten.

Das Abladen und Montieren der Geschütze bedarf auch bei weniger geübten Leuten kaum mehr als eine Minute Zeit, und nicht länger dauert das Demontieren und Wiederaufladen.

Die bei den Kavalleriemanövera gemachten Versuche haben erwiesen, daß auch technisch nicht vorgebildete Soldaten nach kurzer Instruktion im stände sind, dies Maxirngewehr im Gefechte kunstgerecht zu gebrauchen und kleinere Störungen und Unregelmäßigkeiten, welche beim Gebrauche vorkommen können, zu behandeln und zu korrigieren. Einzig das Reinigen und Imstandhalten der Waffe bedarf eines technisch gebildeten Mannes, um die Arbeit der Soldaten zu überwachen und anzuleiten.

Dadurch, daß Reservebestandteile mitgeführt werden und daß für die Verwendung der Waffe prinzipiell beschlossen ist, niemals eine Waffe allein zu verwenden, sondern immer zwei zusammen, ist im vollsten Umfange vorgesorgt, daß, wenn auch einmal im Gefecht bei einer derselben eine Störung vorkommen sollte, welche nicht sofort wieder zu korrigieren ist, doch der taktische Zweck der Verwendung gesichert bleibt.

202

Die bei den Manövern vorgenommenen Versuche bezüglich der taktischen Verwendung dieser Maschinengewehre haben im vollsten Umfange jene Voraussetzungen bestätigt, welche seiner Zeit zum Antrage der Anschaffung von Maschinengewehren führten.

Die numerische Schwäche unserer Kavallerie und die Gestaltung unseres Geländes weist darauf hin, unserer Kavallerie nur ausnahmsweise die Gefechtsverwendung zu Pferde mit der blanken Waffe zuzuteilen, sondern sie vorwiegend für ihre Gefechtsaufgabe nach den Prinzipien der berittenen Infanterie zu verwenden ; als solche aber erhält sie durch die Zuteilung von Maschinengewehren bei der Gestaltung unseres Geländes mit seinen vielen natürlichen Detileen und Positionen eine ganz bedeutend erhöhte Kraft.

Wo bei den Manövern die Maschinengewehre zur Verwendung kamen, konnte jedesmal ihr großer Nutzen erkannt werden.

Infolgedessen gewannen die Offiziere zu dieser Waffe ein großes Zutrauen und empfinden in deren Zuteilung eine wirkliche Verstärkung.

Je drei Maschinengewehre mit einem Munitionswagen sollen als Maschinengewehrzug einem Kavallerieregimente zugeteilt werden.

Auf dem Marsehe, von einem Orte zum andern, sind die Gewehre und die sämtliche Munition auf dem Munitionswagen aufgepackt; sowie es ins Gefecht geht oder überhaupt eine Verwendung in Aussicht steht, werden die Gewehre nebst Lafette und ein gewisses Quantum Munition auf zwei Tragpferde gepackt, währenddem der Munitionswagen beim Train des Regiments bleibt.

Es ist folgende Anschaffung in Aussicht genommen: 24 Maschinengewehre, 48 Tragsättel, nebst 8 Munitions- und Transportwagen, sowie die notwendige Kontingentsmunition.

Hierzu wird im ganzen ein Kredit von Fr. 300,000 beansprucht.

So sehr zweckmäßig es auch wäre, die ganze Anschaffung auf einmal und sofort zu machen, schlagen wir Ihnen vor, dieselbe auf mehrere Jahre zu verteilen, aus Gründen der Reduktion des Materialbudgets, und ersuchen Sie, erstmals einen Posten von Fr. 100,000 für diese Beschaffung bewilligen zu wollen.

Ad 2. Durch das Materialbudget pro 1893 werden drei Feldschmieden für die Guidencompagnien angeschafft, es handelt sich daher jetzt um die Weiterergänzung dieses Materials. Wir haben im ganzen zwölf Guidencompagnien und es sollten daher folgerichtig noch neun Feldschmieden angeschafft werden.

203 Da nun abev von diesen Guidencompagnien vier bei der Mobilisierung verteilt werden zur Abgabe an die Armeecorpsstäbe und an den Armeekommandostab, so ist es nicht notwendig, für a l l e Feldschmieden anzuschaffen, und es genügt, wenn von den vier disponibel Compagnien nur j e n e , welche zum Armeekommandostab kommt, eine solche besitzt.

Unbedingt notwendig ist es, daß beförderlichst die Guidencompagnien, welche die Divisionskavallerie bilden, ihre Feldschmieden erhalten.

Wir haben 8 Guidencompagnien, welche die Divisionskavallerie bilden. Für drei sind die Feldschmieden durch das Budget 1893 bewilligt, t es bedarf somit noch fünf solcher Fuhrwerke, und dazu kommt dasjenige, welches für die Guidencompagnie des Armeecorpsstabes in Aussicht genommen ist, somit in Summa sechs Stück, welche wir vorschlagen, während zwei Jahren zu beschaffen, somit pro 1894 = drei Stück.

D. Artillerie.

1. Umändern von 5 Stück 8,4 cm. Feldgeschützrohren zur Verwendung von Metallpatronen à Fr. 1500 .

Fr. 7500 200 Metallhülsen etc. für ...

,, 2500 2. Beschirrung samt Zubehör 3. Vorra.tsbestandteile für Artilleriematerial . .

4. Positionsartillerie-Material: 18 Rohrtransportwagen; Kochgeschirrkisten für 5 Positionscompagnien; 42 km. Telephonkabel und 14 Tragbahren für Kabel etc

Fr. 10,000 ,, 80,000 ,, 10,000

,,

45,000

Total Artillerie Fr. 145,000 Ad i. Das Studium der Frage der Umänderung der jetzigen Geschütze für Verwendung von Metallpatronen ist dringend notwendig, da bei Einführung des Weißpulvers die bisherigen Dichtungsmittel kaum mehr genügen.

Mit einem umgeänderten Geschützrohre sind bereits Versuche gemacht worden, die dazu geführt haben, die Umänderung weiterer Geschütze in Aussicht zu nehmen.

Wir schlagen Ihnen vor, 5 weitere Geschütze umändern zu lassen, um eine ganze Batterie damit bewaffnen zu können.

Die Erfahrung lehrt, daß man bei Einstellung nur einzelner Geschütze in eine Batterie oder bei einer eigenartigen Bewaffnung nur eines Zuges niemals ein abschließendes Urteil über die feldmäßige Brauchbarkeit erhält.

Ad 2 und 3.

Wie in früheren Jahren.

Ad 4. Durch Bundesratsbeschluß vom 28. Dezember 1888 wurden jeder Positionsabteilung 4 Rohrtransportwagen zugeteilt.

Nachdem vorläufig 7, somit pro Abteilung l Stück, vierrädriger Rohitransportwagen erstellt worden waren und dieselben den Anforderungen nicht vollkommen entsprachen, wurden Versuche mit einfachen zweirädrigen Wagen durchgeführt und zum Abschlüsse gebracht.

Ein solcher Wagen ist vorhanden, ein zweiter in Arbeit.

Wir schlagen die Beschaffung von weiteren 18 Rohrtransportwagen vor, um jeder der 5 mobilen Abteilungen je 4 zuteilen zu können.

4 Wagen pro Abteilung sind notwendig, um die 4 Rohre einer Batterie gleichzeitig transportieren zu können.

Die bisherigen vierrädrigen Rohrtransportwagen würden dem Material der Ersatzreserve zugeteilt.

Die Beschaffung der Kochgeschirrkisten für 5 Compagnien ist die Fortsetzung der letztes Jahr begonnenen Ausrüstung mit Kochgerätschaften für die Positionsartillerie.

Es hat sich die dringende Notwendigkeit der Zuteilung einer längeren Telephonleitung von 6 km. pro Positionsabteilüng ergeben, was für die 7 Materialabteilungen 42 km. Kabel ausmacht.

E. Genie.

1. Anschaffung von Holz verraten Fr. 5,000 2. Bearbeitung der vorhandenen Holzvorräte . . ,, 3,000 3. Vervollständigung und Verbesserung des Corpsmaterials ,, 30,000 4. Werkzeuge für Befestigungsbauten ,, 10,000 5. Vermehrung der Vorräte an Schießbaumwolle und Anschaffung von elektrischen Minenzündapparaten ,, 10,000 Total Genie

Fr. 58,000

205

Ad i. Dieser Posten wird gegenüber früheren Jahren um Fr. 1000 reduziert.

Ad 2. Gleich wie letztes Jahr.

Ad 3. Um die Feldtelegraphenabteilungen möglichst rasch mit Feldkabeln versehen zu können und um für das Pontoniermaterial einige Schertaue anzuschaffen, erhöhen wir diesen Posten auf Fr. 30,000. Die Beschaffung von Feldkabeln ist dringend notwendig. Die Schertaue haben sich als sehr vorteilhaft erwiesen.

Ad 4. Dieser Posten wird gegenüber dem Jahre 1893 um Fr. 15,000 reduziert (ad 5 1893).

Ad 5. Unsere Vorräte an Schießbaumwolle sind immer noch ungenügend. Insbesondere aber ist aus diesem Posten eine Anzahl elektrischer Minenzündapparate zu beschaffen.

F. Sanität.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Vervollständigung des Inhaltes der Ambulanzen Fr. 10,000 Ergänzung des Materials im Militärspital Thun . ,, 200 Anschaffung von Spitalausrüstungsgegenstäuden . ,, 5,000 2 Döckersche Krankenbaracken à Fr. 5000 . ,, 10,000 l fahrbarer Desinfektionsapparat ,, 5,000 150 Veterinärtaschen à Fr. 21. 50 . . . . ,, 3,225 Ergänzung von Instrumenten etc. für Veterinäre ,, 1,000 Total Sanität

Fr. 34,425

Ad i. Es ist nicht sicher, daß der ganze Bedarf an chirurgischen Instrumenten für die Feldlazarette noch im Jahre 1893 angeschafft und abgenommen werden kann ; auch stehen noch andere Ergänzungen des Ambulanzmaterials in Aussicht, immerhin reduzieren wir den hierfür in früheren Jahren eingestellten Kredit auf die Hälfte.

Ad 2. Wie in den letzten Jahren.

Ad 3. Mit dem Jahre 1893 sind die Anschaffungen des eisernen Bestandes von 5000 Spitalbetten beendigt; damit fällt ein jährlicher Posten von je Fr. 150,000 in den früheren Jahren und Fr. 140,000 gegenüber 1893 dahin.

Mit den Betten allein ist es aber nicht gethan, sondern es müssen noch Anschaffungen von Spitalausrüstungsgegenständen gemacht werden, soweit deren Beschaffung nicht erst auf den Bedarfsfall verschoben werden kann.

206

Wir ersuchen daher um Gewährung eines Kredites von Fr. 5000 zur Beschaffung von Spitalausstattungsgegenständen, namentlich von Eß- und Trinkgeschirr, Wäsche und Kleidern für die Kranken etc.

Ad 4. Für die beantragten Baracken ist hauptsächlich die Verwendung als Absonderungslokale für ansteckende Kranke im Bereiche der Feldarmee in Aussicht genommen, eventuell auch als Hülfslokale für etablierte Feldspitäler.

Je eine derselben sollte pro Armeecorps vorhanden sein, es wären somit 4 Baracken noch zu beschaffen, die auf 2 Jahre verteilt werden könnten.

Wir ersuchen, den Kredit pro 1894 für Beschaffung von zwei Stück genehmigen zu wollen.

Ad 5. Bereits im Jahre 1890/91 wurde ein fahrbarer Desinfektionsapparat angeschafft, welcher sehr gute Dienste geleistet hat.

Im Jahre 1892 haben wir, angesichts der Choleragefahr, auf eine Anregung des Militärdepartementes hin, 2 weitere, verbesserte solche Apparate augekauft; es sollte aber mindestens* jeder Armeecorpskreis mit einem Desinfektionsapparate versehen sein, weshalb wir die Anschaffung eines weitern beantragen. Diese Apparate werden nicht nur im Dienste der Armee, sondern auch bei Ausbruch von Epidemien in Friedenszeiten ausgezeichnete Verwendung finden können.

Ad 6. Der Umstand, daß die Veterinärkisten auf den Stabsfourgons verladen werden müssen und die letztern bei den Felddienstübungen nicht in der Nähe der Truppe sich befinden, sondern erst nach dem Eintreffen in das Kantonnement oder Bivouac wieder zu diesen stoßen, macht es notwendig, daß den Pferdeärzten eine Tasche mit Medikamenten und Verbandmaterialien, zum Anhängen an den Sattel, zur Verfügung gestellt wird. Erst dann werden alle auf dem Marsehe oder während des Gefechtes vorkommenden Notfälle sofort sachgemäß behandelt werden können, was in der Regel nicht nur eine wesentliche Verkürzung der Krankheitsdauer bedeuten wird, sondern sehr oft geradezu eine Rettung des betreffenden Tieres.

Die Arzneimittel und Verbandstoffe würden nach Bedarf den Veterinärkisten entnommen.

Den Ärzten steht längst eine ähnliche Tasche zur Verfügung.

Die Pferdeärzte haben eine solche ebenfalls dringend nötig.

Ad 7.

Wie im letzten Jahre ad 6.

207

G. Verwaltung.

Mit Rücksicht auf die beabsichtigte Vermehrung des Mnnnschaftsbestandes per Armeecorps wäre die Beschaffung von Reserveofengarnituren und die Vermehrung der Gerätschaftswagen erwünscht, da die Frage aber noch nicht erledigt ist, wird für dieses Jahr von einem Kreditbegehren Umgang genommen.

H. Allgemeines Corpsmaterial.

1. 168 Blachen für Requisitionswagen à Fr. 90 . Fr.

2. Verbesserung an bestehendem Material . . . ,, 3. Mobilmachung: Inventaranschaffungen . . . ,, Total Allgemeines Corpsmateiïàl

Fr.

15,120 15,000 5,000 35,120

Ad i. Zweite Hälfte des Bedarfes laut Materialbudget pro 1893.

Ad 2. Wie früher.

Ad 3. Dieser Posten wird gegenüber dem letzten Jahre um Fr. 7000 herabgesetzt.

Der pro 1894 verlangte Kredit für P o s i t i o n s m a t e r i a l , nunmehr unter der Rubrik D. A r t i l l e r i e statt H. A l l g e m e i n e s C o r p s m a t e r i a l eingestellt, ist geringer gegenüber 1893 um Fr. 80,800 Gegenüber dem Vorjahre fallen bei H! A l l g e m e i n e s C o r p s m a t e r i a l folgende Posten weg: Wagenfett und Kerzen Fr. 4,000 17 Reflektorlampen ,, 8,500 l Straßenlokomotive ,, 18,000 Requisiten f ü r Pferdedepots . . . . ,, 10,200 Reduktion auf Posten Inventaranschaffungen ,, 7,000 '

Total Minderausgaben auf D. II. H. Allgemeine^ Corpsmaterial gegenüber 1893

47l7

*

°°

Fr. 128,500

III. Rohgeschoßdepot.

Wird im Hauptbudget eingestellt.

IV. Landesbefestigung.

Je 500 Schüsse Kontingentsmunition für l fahrbare 12 crn.

Panzerhaubitze (in Thun), für 2 53 mm. Schnelllader (Türmchen in Thun), 1889 und 1890 ohne Munition beschafft (Modelle) Fr. 62,135 Bundesblatt. 45. Jahrg.

Bd. III.

15

208

Filr diese 3 Geschütze ist bis jetzt noch keine Kontingentsmunition vorhanden.

V. Durch Schlußnahme der Räte im Prinzip bereits bewilligte Kredite.

A. (Vide Botschaft vom 9. Dezember 1891 und Bundesbesehluß vom 29. Januar 1892 [A. S. n. F. XII, 502].)

1. Vermehrung der Infanteriemunition für Auszug und Landwehr von 300 auf 500 Patronen für die pro 1893 zur Ablieferung gelangenden, ursprünglich bestellten Handfeuerwaffen von Kaliber 7,5 mm = 150,000 X 200 . . . 30,000,000 Stuck, davon gelangen 1893 . . 15,000,000 Stück zur Ablieferung; pro 1894 gelangen somit noch 15,000,000 Stück zur Ablieferung als zweite Hälfte der Vermehrungsbestände und zwar unlaboriert als: Hülsen, Geschosse etc. und Pulver in Fässern -- zur Aufbewahrung in das Rohgeschoßdepot in Altdorf --, pro Mille à Fr. 100 Fr. 1,500,000 2. Vermehrung der Artilleriemunition auf 2 Jahre (1893 und 1894) verteilt, im ganzen Fr. 1,500,000, hiervon pro 1894 die zweite Hälfte mit ...

,, 750,000 B. (Vide Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 23. Januar 1892 (Bundesbl. I, 399) und Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892.)

3. Einfuhrung von rauchsch wachem Pul ver bei der Artillerie, wahrscheinliche Totalkosten Fr. 2,090,421 pro 1894, hiervon zweite Hälfte mit

,,

1,045,211

Total Fr. 3,295,211 Gleiche Begründung wie im letztjährigen Budget.

VI. Ausrüstungsmaterial fUr Beobachter und MaschinengewehrschUtzen der Festungsartillerie.

Pro 1894.

Zweite Quote

Fr. 80,000

Siehe letztjährige Begründung in der Budget-Botschaft (Bundesbl.

1892, V, 185).

209 Rekapitulation.

D.

D.

D.

D.

Voranschlag pro 1894.

Fi.

379,320 H. D. Bekleidung ,454,150 II. E. Bewaffnung und Ausrüstung .

237,635 II. F. Equipementsentschädigung . .

II. J. Kriegsmaterial : A. Stäbe 75,200 B. Infanterie . . . 121,300 C. Kavallerie . . . 110,050 D. Artillerie . . . . 145,000 (inkl. Positionsartillerie; früher unter H. Aligera. Corpsmaterial eingestellt).

E. Genie 58,000 F . Sanität . . . .

34,425 G. Verwaltung . . .

-- H. Allgemeines Corpsmaterial . . . .

35,120 579,095

IV. Landesbefestigung 62,135 Total der für normale Bedürfnisse verlangten Kredite 2,712,335 V. Durch Schlußnahme der Räte im Prinzip bewilligte Kredite (Munitions Vermehrung und rauchschwaches Pulver bei der Artillerie), zweite Hälfte 3,295,211 VI. Ausrüstung für Beobachter und Masehinengewehrschützen (zweites Drittel), ebenfalls im Prinzip bewilligt . .

80,000 Total

6,087,546

Budget pro 1893.

Fr.

109,025 624,404 260,485

40,400 190,844 17,810 196,520

99,000 165,200 208,620 14,000 1,926,308

3,860,211 *) 80,000 5,866,519

Das Total der für normale Bedürfnisse im Materialbudget pro 1894 verlangten Kredite beträgt im ganzen Fr. 2,712,335, davon für Gewehre für die Rekruten und 4000 Karabiner = Fr. 1,125,000, welche beide Posten in den 3 letzten Material budgets nicht figurierten.

*) Im Hanptbndget pro 1893.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. Mai 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

211

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung der für die Beschaffung von Kriegsmaterial für das Jahr 1894 erforderlichen Kredite.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1893, beschließt: Für die Beschaffung von Kriegsmaterial werden folgende Kredite bewilligt, welche einen Bestandteil des allgemeinen Budgets für 1894 bilden und in dem bezüglichen, im Dezember laufenden Jahres vorzulegenden Voranschlag einzuschalten sind: D. H. D. Bekleidung Fr. 379,320. -- D. II. E. Bewaffnung und Ausrüstung . . . ,, 1,454,150. -- D. II. F. Equipementsentschädigung . . . . ,, 237,635. -- D. II. J. Kriegsmaterial (Neuanschaffungen) . ,, 579,095. -- IV. Landesbefestigung ,, 62,135. -- Fr. 2,712,335. V. Durch Schlußnahme der Räte im Prinzip bewilligte Kredite (Munitions Vermehrung und rauchschwaches Pulver bei der Artillerie), zweite Hälfte VI. Ausrüstung fUr Beobachter und Maschinengewehrschützen (zweite Hälfte), ebenfalls im Prinzip bewilligt

,, 3,295,211. --

Total

Fr. 6,087,546. --

,,

80,000. --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Kredite für Kriegsmaterialanschaffungen für das Jahr 1894. (Vom 29. Mai 1893.)

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Jahr

1893

Année Anno Band

3

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24

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07.06.1893

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191-211

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10 016 186

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