Zivilgesetzbuch

Entwurf

(Trennungsfrist im Scheidungsrecht) Änderung vom

Die Schweizerische Bundesversammlung, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 29. April 20031 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Das Zivilgesetzbuch3 wird wie folgt geändert: Art. 114 Ein Ehegatte kann die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben.

Art. 115 Vor Ablauf der zweijährigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann.

Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen Erster Abschnitt: Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts Art. 7c (neu) 3. Trennungsfrist bei rechtshängigen Scheidungsprozessen

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Für Scheidungsprozesse, die beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom ... rechtshängig und die von einer kantonalen Instanz zu beurteilen sind, gilt die Trennungsfrist nach dem neuen Recht.

BBl 2003 3927 BBl 2003 ...

SR 210

3938

2003-1006

Trennungsfrist im Scheidungsrecht. ZGB

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Ablauf der Referendumsfrist oder am Tag seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

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