Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Hinterrhein, Teil-Elektrifizierung der Panzerziele vom 28. März 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 19. November 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Teil-Elektrifizierung der Panzerziele auf dem Schiessplatz Hinterrhein (GR) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Hinterrhein, 7438 Hinterrhein, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

8. April 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-0699

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