Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 20042007
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom ...2 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. September 20033, beschliesst:
Art. 1 1
Für die Ausrichtung einer Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 20042007 wird ein Zahlungsrahmen von 7 Millionen Franken bewilligt.
2
Die jährlichen Finanzhilfen betragen maximal 2 Millionen Franken in den Jahren 2004 und 2005 sowie 1,5 Millionen in den Jahren 2006 und 2007.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2003 6226) BBl 2003 6215
2003-1753
6227