Richtplan des Kantons Graubünden Genehmigung der Gesamtüberarbeitung des Richtplans Der Bundesrat hat am 19. September folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 16. Juli 2003 wird der Richtplan des Kantons Graubünden mit den Änderungen gemäss Ziffer 2 und unter Vorbehalt der Ziffern 3­5 genehmigt.

2.

Änderung des Richtplans Der Richtplan wird wie folgt geändert: a. die Streusiedlungsgebiete in Davos werden gestrichen, b. die zukünftige Errichtung von dominierenden kulturlandschaftsfremden Bauten in Gebieten mit landschaftsprägenden Bauten wird ausgeschlossen, c. Kategorienwechsel beim Vorhaben Nr. 03.TS.01, Raststätte Viamala (neu: Zwischenergebnis), d. Kategorienwechsel beim Vorhaben Nr. 11.TS.02, Strassenausbau Sils i.E. ­ Plaun di Lej (neu: Zwischenergebnis), e. Kategorienwechsel beim Vorhaben Nr. 02.TL.01, Heliport Tavanasa (neu: Festsetzung), f. Kategorienwechsel bei den Gebirgslandeplätzen (Überprüfungsauftrag im Rahmen des SIL; neu: Zwischenergebnis), g. Kategorienwechsel beim Vorhaben Nr. 01.VB.07.3, Materialabbau Trimmis (neu: Zwischenergebnis).

Der Kanton Graubünden wird eingeladen, diese Änderungen im Richtplan nachzutragen.

3.

Ergänzung des Richtplans Der Kanton wird eingeladen, die folgenden Grundlagen im Sinne des Prüfungsberichtes zu erarbeiten und sich allenfalls daraus ergebende Anpassungen des Richtplans zur Prüfung und Genehmigung einzureichen:

bis Mitte 2005: a. Grundlagen zur Siedlungsentwicklung (Bauzonenübersicht inkl. Überbauungs- und Erschliessungsstand) der städtischen Räume und der Tourismusräume gemäss Raumtypisierung des Kantons.

bis Mitte 2007: b. Grundlagen zur Siedlungsentwicklung (Bauzonenübersicht inkl. Überbauungs- und Erschliessungsstand) des ländlichen Raumes gemäss Raumtypisierung des Kantons, c. Grundlagen zu den Sanierungsmassnahmen zu den Restwasserstrecken, d. Ausweisung der noch nötigen Massnahmen zur Schliessung noch vorhandener Lücken bei den Grundwasserschutzzonen und -arealen, den Gewässerschutzbereichen sowie den Zuströmbereichen.

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2003-2006

4.

Ergänzung der Richtplankarte Der Kanton wird eingeladen, nach Abschluss des SIL-Koordinationsprozesses alle Infrastrukturanlagen der Luftfahrt in die Richtplankarte aufzunehmen.

5.

Berichterstattung a. Der Kanton wird eingeladen, bei Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans jeweilen Bericht über die gleichzeitig stattfindenden Anpassungen der regionalen Richtpläne zu erstatten, b. der Kanton wird eingeladen, dem Bundesamt für Raumentwicklung bis spätestens zum 30. Juni 2007 die nächste gesamthafte Orientierung über den Stand der kantonalen und regionalen Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen einzureichen, c. der Kanton wird ersucht, mit der Berichterstattung über den Stand der Richtplanung jeweilen auch über die Erkenntnisse aus dem RichtplanControlling zu orientieren.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: - Amt für Raumplanung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23 - Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Tel. 031 322 40 58

7. Oktober 2003

Bundesamt für Raumentwicklung

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