03.041 Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004­2007 vom 28. Mai 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004­2007 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Mai 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-2565

4885

Übersicht Nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19651 betreffend die Stiftung «Pro Helvetia» gewährt der Bund der Stiftung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben jährliche Beiträge, die in der Regel alle vier Jahre mit einem einfachen Bundesbeschluss festgelegt werden. Die laufende Beitragsperiode endet am 31. Dezember 2003. Der Bundesrat unterbreitet Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Stiftung für den Zeitraum 2004­2007.

Grundlage der Ausführungen und Anträge ist die Eingabe von der Stiftung, die den Finanzbedarf für die kommende Vierjahresperiode bezeichnet und erläutert. Sie bildet Bestandteil dieser Botschaft. Da die Entwicklung des Aufgabenprofils, der Mittel und der Leistungen der Stiftung während der letzten 30 Jahre in den Finanzierungsbotschaften von 1980 und 1999 ausführlich beschrieben worden ist,2 beschränkt sich diese Botschaft auf Bemerkungen zur aktuellen gesellschaftlichen und kulturpolitischen Lage, zu den entsprechenden Einschätzungen von Pro Helvetia und zu den Folgerungen, die sie für ihre Programme und ihren Finanzbedarf daraus ableitet.

Zudem werden Vorgaben und Erwartungen an die Stiftung wieder aufgenommen, die in der Botschaft 1999, in der parlamentarischen Beratung und auf dem Weg parlamentarischer Interventionen erfolgt sind. Das betrifft im Wesentlichen die Reorganisation der Stiftung, die Aufgabenteilung zwischen den Institutionen, die auf Bundesebene im Bereich der Kulturförderung tätig sind, sowie die Frage der Aussenstellen (Kultur-«Antennen») in den Visegrad-Staaten (Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn) und deren weitere Betreibung durch Pro Helvetia in den Jahren 2004­2007. Dazu kann festgehalten werden, dass die Stiftung ihre interne Reorganisation erfolgreich durchgeführt und für die Betreibung der Visegrad-Aussenstellen, die von Pro Helvetia 2000­2003 mit einem eigens zu diesem Zweck gesprochenen Beitrag von 2 Millionen finanziert worden ist, eine befriedigende Lösung gefunden hat. Die Förderungskriterien und -mechanismen werden in der Finanzierungsperiode 2004­2007 weiter zu überprüfen sein. Der Auftrag, die Aufgaben so weit möglich zu entflechten, soll im Rahmen der durch Artikel 69 Absatz 2 BV ausgelösten gesetzgeberischen Arbeiten und der Revision des Bundesgesetzes betreffend
die Stiftung «Pro Helvetia», die parallel dazu erfolgen wird, erfüllt werden.

Die Botschaft berücksichtigt ferner die detaillierte Bilanz der Stiftung in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2000 und 2001 und zieht, da sie die gleiche Materie betreffen, die Vorarbeiten für ein Kulturförderungsgesetz heran, das den Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung3 umsetzt.

1 2 3

SR 447.1 BBl 1980 II 109, 1999 VII 7805 SR 101

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Der Bundesrat unterstützt die Eingabe von Pro Helvetia, die mit einsichtigen Überlegungen sowie mit plausiblen Begründungen und Schlussfolgerungen argumentiert, und kann sich mit ihren inhaltlichen Eckwerten einverstanden erklären. Er hält aber eine Anpassung an die aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen für erforderlich und beantragt Ihnen, Pro Helvetia in der kommenden Vierjahresperiode insgesamt 137 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Das sind 7 Millionen Franken oder rund 5,5 % mehr als in den Jahren 2000­2003, jedoch 42,5 Millionen Franken oder rund 23,5 % weniger, als Pro Helvetia gefordert hat.

Der beantragte Zahlungsrahmen ist auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 abgestimmt.

Um ihren gesetzlichen Mindestauftrag zu erfüllen, hat Pro Helvetia in der ablaufenden Finanzierungsperiode 120 Millionen Franken erhalten. 2004­2007 soll sie dafür grundsätzlich über einen Betrag in der gleichen Grössenordnung verfügen (121 Millionen), jedoch ohne vollen Ausgleich der in den Jahren 2000­2003 aufgelaufenen Teuerung. Dabei lässt sich der Bundesrat von der Überlegung leiten, dass die Stiftung diese nominale Kürzung mit den aus der Reorganisation sowie der Straffung der Abläufe resultierenden Senkung der Verwaltungskosten wird kompensieren können. Nicht auszuschliessen sind jedoch auch einschneidende Massnahmen der Stiftung wie beispielsweise ein Personalabbau oder die Stilllegung von Aussenstellen.

Für die akzentuierte Förderung in besonders wichtigen Aufgabenbereichen wurde Pro Helvetia 2000­2003 ein zusätzlicher Betrag von 8 Millionen Franken bewilligt.

In ihrer Eingabe hat die Stiftung wiederum Bereiche definiert, die sie nachdrücklich und nachhaltig fördern will. Dies sind die Entwicklung der ausgewählten Sparten, die Anforderungen neuartiger Gestaltungsmöglichkeiten und die Notwendigkeit, die Kohäsion im Innern des Landes und die Kontakte mit der Welt weiter zu festigen und auszubauen. Der Bundesrat erachtet es als richtig, die Stiftung bei diesen Bestrebungen, die ähnliche Vorhaben auf Bundesebene ergänzen, wirksam zu unterstützen. Angesichts der Lage der Bundesfinanzen sind jedoch auch hier Abstriche nötig und soll insbesondere auf die Unterstützung der zwei Schwerpunkte Film bzw. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien verzichtet werden. Der Bundesrat
beantragt Ihnen, die Realisierung der übrigen Schwerpunkte mit einem Globalbetrag von 16 Millionen Franken zu finanzieren, der sich folgendermassen verteilt: Tanz: 3,5 Millionen Franken Verständigung im Inland: 4,5 Millionen Franken Interkultureller Dialog: 8 Millionen Franken Wie in der Botschaft mehrfach hervorgehoben wird, ist zur Verwendung der vom Parlament bewilligten Beiträge ein grundsätzlicher Vorbehalt anzubringen: Falls das neue auf der Grundlage von aus Artikel 69 Absatz 2 BV ausgearbeitete Kulturförderungsgesetz und davon abhängige Erlasse auf Bundesebene zu einer Aufgaben- und Kompetenzverschiebung führen, welche die Tätigkeit von Pro Helvetia und deren Finanzierung noch im Lauf der Periode 2004­2007 entscheidend beeinflussen, wird der Bundesrat die beschlossenen Beträge erneut zur Diskussion stellen und eine Umverteilung der Mittel vorschlagen.

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Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Ausgangslage

Die Tätigkeit der Stiftung Pro Helvetia wird seit ihrem Bestehen durch den Bund finanziert. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament alle vier Jahre eine entsprechende Botschaft.

2004 beginnt die nächste Finanzierungsperiode. Wie jedesmal legt die Stiftung ihre inhaltlichen Ziele und ihre finanziellen Bedürfnisse in einer Eingabe an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dar. Sie ist integrierter Bestandteil dieser Botschaft, die sie unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und kulturpolitischen Umfelds und seiner Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit der Stiftung würdigt.

Heranzuziehen ist auch die Botschaft über die Finanzierung von Pro Helvetia in den Jahren 2000­2003 vom 12. Mai 19994: einerseits um seither eingetretene Veränderungen sichtbar zu machen, andererseits um die Verwirklichung der in der Botschaft und in der parlamentarischen Beratung erfolgten Auflagen und Empfehlungen zu überprüfen. Sie betrafen die Kooperation zwischen Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur (BAK) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), die Organisationsentwicklung und Straffung der Abläufe bei Pro Helvetia und BAK sowie die von Pro Helvetia definierten Tätigkeitsschwerpunkte 2000­2003.5 Verändert hat sich die heutige Ausgangslage gegenüber 1999 insofern, als mit Beginn des Jahres 2000 Artikel 69 BV in Kraft getreten ist. Der Bundesrat wird dem Parlament in absehbarer Zeit ein entsprechendes Gesetz (Kulturförderungsgsetz KFG) unterbreiten. Die Steuergruppe BV 69, die die Grundlagen vorbereitet,6 hat die Bereiche bezeichnet, wo eine Klärung bzw. Revision der Zusammenarbeit von Bundesstellen, Stiftung, Kantonen und privaten Förderern stattfinden muss.7 Auswirkungen des KFG bzw. seiner Anwendung auf die Handlungsweise der Stiftung sind jedenfalls zu erwarten. Die folgenden Überlegungen und Kommentare gehen bewusst von der aktuellen Situation aus; wenn nötig und wo erforderlich, werden wir zu gegebener Zeit, das heisst wenn das Gesetz vorliegt, auf Aussagen und Annahmen in dieser Botschaft zurückkommen und eine Modifizierung des Zahlungsrahmens, der Pro Helvetia für die Periode 2004­2007 zugesichert wird, beantragen.

4 5 6 7

BBl 1999 VII 7805 Vgl. Ziff. 135, 136 und 144 der Botschaft 1999 sowie Ziff. 1.3 der vorliegenden Botschaft.

Vgl. das Positionspapier der Gruppe vom 30.8.2002; s. die Website des BAK: www.kultur-schweiz.admin.ch/pm/2002/23-09-02.htm.

Vgl. unten Ziff. 1.2.1.

4888

1.1.1

Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Umfeld8

Die Eingabe von Pro Helvetia zeichnet ein wirklichkeitsgetreues und umfassendes Bild des heutigen sozialen Umfelds. Es ist geprägt von wirtschaftlichen und ökologischen Problemen, von existentiellen Unsicherheiten, die ihren Ursprung nicht allein in der gegenwärtigen Lage haben, sondern auch dadurch verursacht sind, dass die jüngere Vergangenheit des Landes sich ­ wenigstens dem kritischen Auge ­ als nicht ganz so unerschütterbar erwies, wie lange angenommen.

Nach wie vor ist die Schweiz ein offenes Land und humanitären Prinzipien verpflichtet; es fällt uns aber nicht immer leicht, die Folgeerscheinungen zu bewältigen, die die freiwillige wie erzwungene Migration für uns haben, uns Rechenschaft darüber abzulegen und die Konsequenzen daraus zu ziehen, dass die Schweiz zu einem multikulturellen Land geworden ist: Ein Fünftel der Wohnbevölkerung besitzt nicht einen Schweizer Pass, fast 10 % benutzen nicht eine der vier Landes- als Hauptsprache. Verstärkte Integration der ausländischen Bevölkerung kann zur Erneuerung des Konzepts der multikulturellen Schweiz beitragen, die Sechste Schweiz ein Element sein auf dem Weg zu einem neuen schweizerischen Selbstverständnis. Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt in einer Phase, wo der wirtschaftliche und politische Einbezug in internationale Gemeinschaften, der von unserem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern vermehrt auch internationale Solidarität verlangt, uns zunehmend Mühe macht.

Krisenbeständigkeit, hohes durchschnittliches Einkommensniveau und allgemeine Liberalisierung haben in der Schweiz eine eigentliche Freizeitgesellschaft entstehen lassen; ihre Bedürfnisse werden von einer breiten Angebotspalette abgedeckt, die zahlreiche Möglichkeiten eigener kultureller, z.B. künstlerischer Betätigung umschliesst.

Kultur9 ist in ihrer und durch ihre Vielfalt, ihre Ubiquität und Mitteilbarkeit vor allem in der Erscheinungsform der Kunst aber auch eine der Kräfte, die uns helfen, die Herausforderungen der engeren und weiteren Umwelt zu bewältigen, Rat- und Wortlosigkeit zu überwinden, die heute, angesichts krisenähnlicher Symptome, in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens vermehrt um sich greift. Sie spielt als Mittel zur Bewältigung des gesellschaftlichen Wandels und zur individuellen Identitätsfindung eine zentrale Rolle; sie fördert die
Bereitschaft zum Dialog; sie schafft Perspektiven, die aus dem Alltag hinausweisen; sie vermag der individuellen Existenz einen Sinn zu geben, der auf verlässlicheren als materiellen Werten beruht.

So ist es ein eigentlich merkwürdiger Widerspruch, dass Schwankungen und Rückentwicklungen vor allem im Wirtschaftsbereich und damit teilweise im Bereich der sozialen Sicherheit Konsequenzen nach sich ziehen, die man als «kulturschwächend» bezeichnen könnte: Gerade die private Hand fördert das kulturelle Leben nicht mehr ganz so beherzt wie noch vor wenigen Jahren,10 wenn es auch immer noch eindrückliche, allerdings hauptsächlich auf die bildende Kunst und auf reprä8 9

10

Vgl. Eingabe, Ziff. 1.1 und 1.2.

Zur Definition eines Kulturbegriffs s. das Dreistufen-(eher: -kreise-)Modell «Zivilisation», «Kultur im weiteren Sinn» und «Kultur im engeren Sinn», das die Steuergruppe BV 69 in ihrem Positionspapier beschreibt. Vgl. unten Ziff. 1.2.1 zu Art. 69 BV.

Schätzungen rechnen für 2003 mit einem Rückgang von 75 Millionen Franken.

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sentative Bauten bezogene Beispiele individueller Initiative gibt, zuletzt die Stiftung Paul Klee-Zentrum in Bern (2000), die Stiftung Espace Jean Tinguely ­ Niki de Saint Phalle in Fribourg (1998), die Fondazione Marianne Werefkin in Ascona (2001). Ein Museum für Kunst der Gegenwart plant die Stiftung Kunsthalle und Gegenwartsmuseum in Bern. Im September 2001 wurde die Stiftung Willy Michel gegründet, die auf ausschliesslich gemeinnütziger Grundlage die Erhaltung des Werkes von Franz Gertsch und anderer Künstler in der Öffentlichkeit bezweckt und 2002 ein Museum eröffnet hat. Allerdings binden solche an sich begrüssenswerten Projekte private Mittel, die öffentlichen Institutionen zufallen könnten. Dadurch führen diese privaten Leistungen zu einem Verlust an Solidarität zwischen den am kulturellen Leben Beteiligten ­ eine Solidarität, auf die sie heute besonders angewiesen sind.

1.1.2

Kulturförderung: das Schweizer Modell11

Das Statement ist geläufig: Merkmal der Kulturpolitik in der Schweiz ist, dass es sie nicht gibt. Näher an der Wirklichkeit ist die Feststellung, dass schweizerische Kulturpolitik bei der beeindruckenden Vielzahl und Vielfalt von Institutionen und Initiativen, die daran beteiligt sind, eher einem Katalog in Loseblattform als einem in sich geschlossenen System gleicht, eher einer Wetterkarte, die Veränderungen und zutreffende oder falsche Prognosen registriert, als ­ zum Beispiel ­ einem Luftbild, das die Landschaft in festen Umrissen wiedergibt.

Es trifft zu, dass auf die Frage nach einer gesamtschweizerischen Kulturpolitik oder Philosophie der Kulturförderung eine schlüssige allgemeingültige Antwort nicht erhältlich ist. Man hat sich aber darauf geeinigt, als die eine verlässliche Grundlage das doppelte Subsidiaritätsprinzip anzuerkennen: Förderung findet statt, wenn die nächst untere Stufe überfordert ist; öffentliche und private Hand sollen Hand in Hand agieren.

Dass die kulturpolitische Verantwortung prioritär den Stellen übertragen wird, die die lokalen oder regionalen Verhältnisse am besten kennen und den Bedarf und Nutzen von Fördermassnahmen unmittelbar abschätzen können, erscheint sinnvoll.

Die auf Nähe angelegte Perspektive ist zwar nicht ideale Voraussetzung für den grossen Wurf eines nationalen Gesamtkonzepts und verleitet dazu, sich unter Berufung auf die Verpflichtung jeweils anderer Sektoren aus der Verantwortung zu ziehen. Das System ist aber für eine adäquate kooperative Kulturpolitik in unserem Land durchaus tauglich: Es trägt zu einer pluralistischen, nicht nur an einem Ort verankerten Förderung bei und spiegelt damit die zentrale Existenzbedingung von Kultur in der Schweiz.

11

Vgl. dazu Eingabe, Ziff. 1.3 und 1.6; ferner: Christoph Weckerle und Karin Weick: Switzerland. In: Council of Europe/ERICarts: Cultural policies in Europe: a compendium of basic facts and trends. 2001 (www.culturalpolicies.net) sowie umfassend und klar strukturiert, die Dissertation von Andrew Holland: Bundesstaatliche Kunstförderung in der Schweiz. anregungen aus einem Rechtsvergleich mit den USA, Zürich, Basel und Genf 2002 (St. Galler Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 3) mit ausführlichem Rechtsquellen-, Materialien- und Literaturverzeichnis.

4890

Wie funktioniert der Grundsatz in der Praxis? Betrachten wir zunächst die öffentliche Hand. Nach Erhebungen des Bundesamts für Statistik über die öffentliche Kulturausgaben zwischen 1990 und 199612 tragen die Gemeinden die Hauptlast, gefolgt von Kantonen und Bund. In Verhältniszahlen ausgedrückt: Zwischen 1990 und 1996 kamen die Gemeinden für knapp die Hälfte der öffentlichen Kulturausgaben auf, die Kantone für 39 %, der Bund für 13 %. Dasselbe Bild zeigt der Anteil der Kultur- an den Gesamtausgaben. Er bewegte sich in der gleichen Periode bei den Gemeinden zwischen 3,3 % und 2,4 % (davon drei Viertel zu Lasten der städtischen Zentren), bei den Kantonen zwischen 2 % und 1,5 % und beim Bund zwischen 0,5 % und 0,7 %. Noch anders gedreht: Definiert man für die Gesamtausgaben das Jahr 1990 als Basis mit einem Indexstand 100, so ergibt sich für 1996 ein Indexstand von 133 Punkten; im Bereich der Kultur stiegen die Ausgaben aller öffentlichen Gemeinwesen innerhalb der sieben gemessenen Jahre von 100 auf 113 Punkte, bei den Gemeinden fielen sie auf 93 Punkte zurück, unterlagen demnach einer strikteren Sparpolitik.

Bund, Kantone und Gemeinden richten ihre Förderungsmassnahmen auf unterschiedliche Ziele aus. Zwischen 1990 und 1996 berücksichtigte der Bund hauptsächlich die Massenmedien. Den Kantonen waren vor allem die Denkmalpflege und der Heimatschutz wichtig, den Gemeinden Theater und Konzerte, die Bibliotheken sowie verschiedene andere kulturelle Aktivitäten ausserhalb der oben genannten Kategorien.

Das private Engagement in der Kulturförderung lässt sich wie folgt beziffern: In der Schweiz wurden für kulturelle Zwecke 2001 insgesamt 2400 Millionen Franken ausgegeben, 1854 Millionen von den öffentlichen Händen, 420 Millionen Franken von privaten Finanzgebern (Unternehmen: 320, Stiftungen: 100 Millionen Franken).13 Das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Mitteln lag damit bei 78 % zu 22 %.

Private Kulturförderung wird von Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen getragen. Fast alle mittleren und grossen Firmen unterstützen aus langjähriger Tradition das lokale und regionale Kulturschaffen. Derzeit sind gegen 1200 gesamtschweizerisch und international sowie zahlreiche auf kantonaler oder Gemeindeebene tätige gemeinnützige Stiftungen unter Bundesaufsicht registriert.

1978 wurde
zum Zweck des Informations- und Erfahrungsaustausches sowie für die gemeinsame Abklärung der Unterstützungswürdigkeit von Projekten die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft kultureller Stiftungen (SAKS) gegründet, die 1988, 1993, 1997 und gemeinsam mit dem BAK das Handbuch der öffentlichen und privaten 12

13

Jean-Christophe Bourquin: Indikatoren der öffentlichen Kulturausgaben. Standardisierte Kennziffern 1990­1996. Neuchâtel, Bundesamt für Statistik, 1999. Die Studie basiert auf den Rechnungen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes für die Jahre 1990 bis 1996. Die Indikatoren beschreiben nur ausgewählte finanzielle und öffentliche Aspekte der kulturellen Realität der Schweiz. Das Bundesamt hat aber in Zusammenarbeit mit dem BAK begonnen, ein kohärentes statistisches Kulturinformationssystems als Referenzgrundlage für kulturpolitische Entscheidungen und Massnahmen aufzubauen.

Mit einbezogen werden die Kulturdienste der Kantone, Gemeinden und Städte sowie private Interessengruppen.

Diese Angaben nach einer unter anderem von der von Hochschule für Gestaltung und Kunst in Zürich erarbeiteten Studie. Werte für 1992 in Öffentliche und private Kulturförderung. Kulturförderungs-Ausgaben der öffentlichen Hand, von Unternehmen und Stiftungen. Hrsg. vom Bundesamt für Statistik und Bundesamt für Kultur. Bern 1992. Hier auch die Verhältniszahlen 1992 der Kulturausgaben der staatlichen Ebenen: Gemeinden: 802, Kantone: 574, Bund: 143 Millionen Franken.

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Kulturförderung in der Schweiz herausgegeben hat. Nachfolgeorganisation der SAKS ist seit 2001 die Swiss Foundations, Verein der Vergabestiftungen mit Sitz in Bern, deren Ziel die Förderung neuer Stiftungen ist, die Entwicklung von liberalen Rahmenbedingungen im Stiftungswesen und der Austausch von Know-how im Management-Bereich.

Finanzkrisen haben in den letzten Jahren zum Rückgang der privaten Kulturförderung geführt. Auch das Selbstverständnis des individuellen Förderers hat sich verändert: An die Stelle des Mäzens ist der Sponsor getreten, der ein Projekt nach dem Grundsatz «Geschäft und Gegengeschäft» unterstützt und sich letztlich an der Publikumswirksamkeit orientiert. Damit geraten Kontinuität, also die Zusicherung fester Betriebskosten, Nachwuchs- und Breitenförderung ins Hintertreffen; Experimente und noch unvertraute künstlerische Ausdrucksformen haben gegenüber den sicheren Werten vergleichsweise geringe Chancen.

Der Kampf um private Mittel ist härter geworden. Der Ausgang hängt immer mehr von der Professionalität ab, mit der ein Projekt vorgestellt wird, so dass über Zu- oder Absage weniger die Qualität als das Management entscheidet.

1.1.3

Kultur, Wirtschaft, Management

Ein früher regelmässig betonter, bisweilen überzeichneter Gegensatz, derjenige zwischen Geld und Geist, zwischen Kunst und Kommerz, zwischen Kultur und Wirtschaft, ist, falls er in dieser radikalen Ausprägung je bestanden hat, hinfällig geworden, von einem scheinbar oder anscheinend unversöhnlichen Gegensatz Kunst/Politik ganz zu schweigen. Kommunen und Kantone haben erkannt, dass ein aktives regionales und lokales Kulturleben einen wesentlichen Standortvorteil bedeuten kann, und haben dafür Fach- oder Verwaltungsstelle eingerichtet. Einschlägige Studien weisen die konkrete Wirkung der Kultur als Wirtschaftsfaktor nach und errechnen, dass von jedem Franken, den die öffentliche Hand für Kultur aufwendet, mindestens ein Drittel dorthin zurück fliesst und dass jeder Franken, den sie in Kulturinstitutionen anlegt, in der Privatwirtschaft ein Umsatzvolumen in zweibis dreifacher Höhe generiert (Umwegrentabilität im weiteren Sinn).14 Während Stiftungen und Mäzene von der Kultur problemlos als Mitfinanzierer anerkannt wurden, bestanden zwischen Kultur und Ökonomie während langer Zeit Berührungsängste ­ Abstossungserscheinungen, die heute kaum mehr zu beobachten sind. Kunstschaffende machen an internen Weiterbildungsveranstaltungen von Unternehmen die Kader mit ungewohnten, aber durchaus verwendbaren Denkweisen vertraut. Ohne Gestaltung, Werbung, Design usw. kommt die Wirtschaft nicht mehr aus. Umgekehrt sind Kultur und Kunst bei der Wirtschaft in die Lehre gegangen.

Der Künstler, die Musikerin weiss es besser und besser: Kunst lässt sich verkaufen, in Kunst lässt sich investieren, Kunst darf und soll Gewinn abwerfen, Kunst ist ein und hat einen Markt. Kunstbetriebe wie Museen und Theater, die mit staatlichen und privaten Mitteln in beträchtlicher Höhe umgehen, realisieren, da die Subsidien knapper werden, dass eine haushälterische Handlungsweise nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen angezeigt ist.

14

Vgl. Botschaft 1999, S. 10.

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Insgesamt findet im Bereich Kultur eine Professionalisierung statt; Kunst und ein Management, das auch kommerzielle Verkaufsförderung und effiziente Produktion ermöglicht, schliessen sich keineswegs mehr aus, wobei Management die adäquate Planung, Organisation, Steuerung und Evaluation aller Vorkehrungen meint, die Produktion, Vermittlung und Rezeption ermöglichen. Mittlerweile besteht in der Schweiz für das Fach Kulturmanagement ein stattliches Ausbildungsangebot.15 Angesichts der Verknappung der Mittel, die überall, wo Kultur gefördert wird oder nach der Erwartung der Kulturschaffenden und ihres Publikums gefördert werden sollte, heftige Diskussionen provoziert, gewinnen neue Ansätze und Modelle der Zusammenarbeit an Bedeutung und beeinflussen zunehmend auch Politik und Praxis der Kulturförderung des Bundes. Ein erster Schritt in diese Richtung ist 2001 erfolgt, als unter leitender Mitwirkung des BAK und der Pro Helvetia Vertreter der öffentlichen Kunstförderung, privater Stiftungen und Unternehmen das Forum Kultur und Ökonomie gründeten. Es bezweckt, durch den Austausch von Know-how und Informationen und durch eine effizientere Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Förderern bessere Bedingungen für die Finanzierung künstlerischer Projekte zu schaffen.

Eine weitere Möglichkeit verstärkter Kooperation vor allem im Bereich der Investitionen («Kulturbauten») eröffnen die Public-Private-Partnerships: Private Geldgeber speisen einen Finanz-Pool für kulturelle Grossprojekte und erhalten statt einer konkreten Gegenleistung, wie sie beim «klassischen» Sponsoring erwartet wird, einen Prestigegewinn durch ihre Bereitschaft, Mitverantwortung für öffentliche Anliegen zu übernehmen. Ein Beispiel ist das vom französischen Architekten Jean Nouvel in den Jahren 1995 bis 2000 erbaute Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL Luzern), das durch ein Private-Public-Partnership finanziert wurde.16 Kritisch wird allerdings angemerkt, dass ein wirkliches, von Tradition getragenes und durch günstige Rahmenbedingungen gestütztes Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung von Staat und Wirtschaft für Kulturförderung in der Schweiz (noch) fehle. Dies hängt vermutlich auch damit zusammen, dass private Kulturförderung auf eine gewisse Sichtbarkeit zählen kann, während die öffentliche Hand, indem sie Kontinuität sichert, weniger spektakulär operiert.

1.1.4

Fazit: Partnerschaft und Transparenz

Im Bereich der Kulturförderung zeichnen sich also Trends ab, die zu neuen Konstellationen und Konfigurationen, zu neuen Formen der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen führen. Einmal ­ das machten Überlegungen im Vorfeld eines KFG klar ­ muss der Anreiz für Engagements privater Partner durch geeignete Massnahmen verstärkt werden. Dann ist die Kooperation mit Kantonen und Gemeinden, mit kulturellen Institutionen und Vereinigungen neu auszuhandeln und zu koordinieren auch in dem Sinn, dass diese Körperschaften einen Anspruch haben 15

16

In diesem Bereich tätige Spezialisten und Unternehmen sind im Schweizer Berufsverband der Kulturmanager bzw. im Kulturmanagementforum zusammengeschlossen.

Vgl. Lisa Fuchs, Sonja Hägeli, Rosmarie Richner: Public Private Partnership. Ein Zukunftsmodell für die Kulturfinanzierung in der Schweiz. Diplomarbeit Universität Basel, Masterprogramm Kulturmanagement 2000­2002: Nationale und internationale Kulturpolitik, Kulturförderung. Zug 2002.

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auf Anhörung bei der weiteren Ausgestaltung von Kulturförderungspolitik und -massnahmen des Bundes. Damit verbindet sich die Forderung nach grösserer Transparenz der Unterstützungs- und Fördermodalitäten und der im Kulturbereich insgesamt wirkenden Gesetzes- und Verordnungsmechanismen.

Eine so definierte Kulturpolitik der Schweiz wird die Neupositionierung aller Beteiligten mit sich bringen.17 Konkrete Änderungen im Bereich der Kulturförderung des Bundes, die Pro Helvetia betreffen dürften, werden aus der Umsetzung von Artikel 69 BV und den Nachfolgeerlassen resultieren. Um die auch für die Stiftung entscheidenden Entwicklungstendenzen wenigstens anzudeuten, skizziert der folgende Abschnitt einige Hauptpunkte der künftigen verfassungsrechtlichen Grundlagen der Kulturförderung des Bundes.

1.2

Kulturförderung des Bundes

1.2.1

Die neuen verfassungsrechtlichen Grundlagen: Umsetzung des Kulturartikels 69 BV

Nach unbestrittener Praxis von Bundesrat und Parlament ist Kulturförderung eine Aufgabe des Bundes. Sie umfasst die Pflege des kulturellen Erbes, das aktuelle Kunstschaffen und die Kulturvermittlung. Kultur-, namentlich kunstfördernde Aktivitäten des Bundes sind aus unterschiedlichen Bedürfnissen entstanden; die Kompetenzgrundlagen wurden, wenn überhaupt, meist nachgeliefert. Dementsprechend hat sich ein wenig systematisches, aus spezifischen Bestimmungen zusammengefügtes Kulturverfassungsrecht entwickelt, dem ein mehr oder weniger kohärentes Geflecht von Gesetzen und weiteren Erlassen entspricht Seit dem 1. Januar 2000 gilt in der Bundesverfassung Artikel 69 mit folgendem Wortlaut: Art. 69 1

Kultur

Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.

2 Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.

3

Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.

Der Bundesrat will Artikel 69 BV in einem Bundesgesetz sowie durch Totalrevision des Gesetzes über die Stiftung Pro Helvetia umsetzen. Der neue Erlass und die Revision werden gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und kulturellen Organisationen vorbereitet. Dafür haben die Vorsteherin des EDI und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Pro17

Vgl. dazu das Votum von Bundespräsidentin Dreifuss im Ständerat, 29.9.1999: Die Reorganisation von Pro Helvetia «ira de pair avec ce dialogue critique sur les domaines d'activité de Pro Helvetia, de l'OFC, du DFAE, le tout en collaboration avec les autres grands agents de soutien de la culture dans ce pays, les agents privés. Je pense en particulier à la Migros, qui reste un des bailleur de fonds principaux dans le secteur privé; je pense également aux nombreuses et généreuses fondations.» (AB 1999 S 856)

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jektorganisation unter Leitung des BAK eingesetzt. In deren Steuergruppe sind vertreten: die Kantone, die Städte, die Stiftung Pro Helvetia, die kulturellen Organisationen, die Kultureinrichtungen. Die Steuergruppe soll ihre Arbeit im Juni 2003 abschliessen, so dass das Vernehmlassungsverfahren bis Januar 2004 durchgeführt werden kann. Vorgesehen ist die Verabschiedung der Vorlage durch den Bundesrat an das Parlament Ende 2004 und Inkrafttreten des Gesetzes frühestens am 1. Januar 2006.

Das KFG verfolgt hochgesteckte Ziele. Es soll das gesamte System der BundesKulturförderung «fassen» und steuerbar machen. Es soll zudem jene Bereiche und Formen der Kulturförderung direkt regeln, für die keine Spezialerlasse bestehen oder in Vorbereitung sind. Es muss mit den Spezialerlassen für die anderen Gebiete der Kulturförderung kompatibel sein. Das Gesetz soll die partnerschaftliche Handlungsweise des Bundes ­ vor allem in Bezug auf die Kantone und Gemeinden ­ ausdrücken und entsprechend die Kulturförderung des Bundes mit jener der Kantone und Gemeinden verknüpfen. Zudem sind nach Möglichkeit Schnittstellen zur privaten Finanzierung der Kultur zu definieren. Schliesslich hat das Gesetz Regeln aufzustellen, wie die Kulturförderung des Bundes weiter zu entwickelt ist und welche gesellschaftlichen Kräfte dabei mitwirken sollen.

Parallel zum KFG wird das Gesetz über die Stiftung Pro Helvetia vollständig erneuert. Zentrale Inhalte des neuen Erlasses über die Stiftung werden deren Aufgaben sein; ihr soll ein möglichst hoher Grad an Organisationsautonomie eingeräumt werden. Was die Verteilung der Bundesaufgaben auf die Stiftung, das BAK und die diversen Stellen des EDA (Sektion Kultur und UNESCO, PRS, DEZA) betrifft, steht eine klare, leicht auch von aussen wahrnehmbare Aufgabenteilung insbesondere zwischen der Stiftung und dem Bundesamt im Vordergrund. Der kulturellen Aussenpolitik sowie der Entwicklung einer entsprechenden und sich kohärent in die Aussenpolitik der Schweiz einfügenden Strategie im Rahmen der internen und externen Gremien und Organisationen wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

1.2.2

Kulturförderung auf Bundesebene heute: die Akteure

1.2.2.1

Pro Helvetia18

Die Tätigkeit der Stiftung richtet sich nach dem sie betreffenden Gesetz aus dem Jahr 1965.19 Pro Helvetia ist einer der Hauptträger der Kulturförderung des Bundes und untersteht als öffentlich-rechtliche Einrichtung der Aufsicht des EDI und der Oberaufsicht des Bundesrates, wobei das BAK mit diesen Aufgaben betraut ist. Das Departement nimmt Kenntnis von Jahresprogramm, Voranschlag, Jahresbericht und Jahresrechnung und ist daher über den Geschäftsgang und über die geplanten Aktivitäten von Pro Helvetia informiert.

In eine einfache Formel gefasst, ist es Aufgabe der Pro Helvetia, das kulturelle Schaffen und die Kulturvermittlung im Inland, den Austausch kultureller Werte 18

19

Zur Tätigkeit der Pro Helvetia bzw. des BAK s. auch Anna Schindler und Christoph Reichenau (Hrsg.): Zahlen, bitte! Kulturbericht 1999: Reden wir über eine schweizerische Kulturpolitik. Bern 1999, S. 28­32, 339­374.

SR 447.1

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zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen sowie den Kulturkontakt mit dem Ausland im Rahmen kultureller Projekte zu fördern.

Sie unterstützt Kunst- und Buchausstellungen, Filmvorführungen, Tourneen von Orchestern, Bands, Theater- und Tanztruppen im In- und Ausland, fördert das visuelle, literarische und musikalische Schaffen sowie die Volkskultur; sie unterstützt die Erwachsenenbildung und soziokulturelle Animation. Sie vergibt Werkaufträge für Musik und Literatur. Sie leistet Beiträge an Aufenthalte in Künstlerhäusern und Ateliers im Ausland, beteiligt sich finanziell an Studien- und Informationsreisen von Kunstschaffenden und WissenschaftlerInnen und ermöglicht ihnen die Teilnahme an Veranstaltungen, Kolloquien, Symposien und Workshops. Die MitarbeiterInnen stellen ihr Fachwissen Stiftungen, Jurys und anderen Gremien zur Verfügung. Die Stiftung ist damit allgemeines Informations-, Dokumentations- und Kompetenzzentrum für das Schweizer Kunstschaffen.

Pro Helvetia ist mehrheitlich subsidiär tätig; Beiträge werden in der Regel nicht gesprochen, wenn andere Bundesstellen solche leisten. Die Stiftung ergreift Initiativen vor allem dort, wo keine private Aktivitäten erfolgen.

Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Seine Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt, wobei auf Pluralität bezüglich der Sprach- und Kulturkreise sowie der kulturellen Fachkompetenz geachtet wird. Der Rat legt Programme und Finanzplan fest. Weitere Organe sind der Leitende Ausschuss, die Arbeitsgruppen und die Geschäftsstellen. Die Geschäftststellen, das Sekretariat in Zürich, die Filiale in Genf erledigen die operative Arbeit. Die Stiftung hat sich während der laufenden Finanzierungsperiode einer gründlichen Reorganisation unterzogen (s. Ziff. 1.3.3).

Die Behandlung der Gesuche und die Entwicklung eigener Projekte ist Sache der heute 6 Arbeitsgruppen. Sie sind zuständig für die Bereiche Visuelle Künste und Film; Musik; Literatur und Geisteswissenschaften; Theater und Tanz; Kultur und Gesellschaft. Hinzu kommt die Gruppe International; sie umfasst die im Ausland tätigen Dienste mit dem Centre culturel suisse in Paris, dem Centro Culturale Svizzero in Mailand und den Antennen bzw. Aussenstellen20 in den Visegrad-Staaten Tschechien, Slowakei, Polen und Ungarn sowie in Kairo und Kapstadt. Die Aussenstellen in den Visegrad-Staaten
wurden bis 2000 mit einem Mandat der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit DEZA des EDA geführt und aus dem Kulturteil des Osteuropakredits finanziert, seither aus dem ordentlichen Kredit der Pro Helvetia.

Die Stiftung handelt innerhalb des gesetzlichen bzw. des gegebenen finanziellen Rahmens frei bzw. nach dem bewährten und anerkannten Grundsatz der Stiftungsautonomie.

1.2.2.2

Das Bundesamt für Kultur

Das damalige Bundesamt für Kulturpflege wurde 1979 als eine wenn auch nicht ausdrücklich geforderte Massnahme in der Folge des Berichts Beiträge für eine 20

Statt als «Antennen» bezeichnet Pro Helvetia seit 2000 alle von ihr in andern Ländern unterhaltenen Strukturen als «Aussenstellen», wahlweise auch als «Zweigbüros» oder «Büros» und, in den Fällen von Kapstadt und Kairo, als «regionale Verbindungsbüros» (vgl. Eingabe: Glossar, s.v. «Aussenstellen», «Leistungsaufträge» «Visegrad-Länder»).

Die Botschaft übernimmt diese Sprachregelung.

4896

Kulturpolitik in der Schweiz (1975) geschaffen. Die heutige Bezeichnung und Organisation erhielt es 1989, nach der Zusammenlegung mit der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB) und dem Schweizerischen Landesmuseum (SLM).

Das BAK ist die Fachbehörde des Bundes für kulturpolitische Grundsatzfragen, für Kulturförderung und für die Erhaltung und Vermittlung kultureller Werte.21 Dem BAK sind daneben folgende hauptsächliche Aufgaben zugewiesen: Es sorgt für die Rahmenbedingungen, die ein unabhängiges Kulturschaffen und ein vielfältiges Kulturangebot ermöglichen, und stellt sie sicher; es sorgt für Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes, unterstützt den kulturellen Austausch in der Schweiz und mit dem Ausland und fördert die Verständigung zwischen den Sprach- und Kulturgemeinschaften unseres Landes. Das BAK gestaltet und vollzieht Fördermassnahmen gemeinsam mit anderen bundeseigenen Gremien und mit Dritten in allen Sparten des kulturellen Lebens. Es betreibt und fördert Institutionen, die der Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von Kulturgut dienen.

Das Amt setzt seinen Auftrag um über die Sektion Kultur und Gesellschaft mit den Diensten für Sprach- und Kulturgemeinschaften und für Jugendfragen, für Lese- und Literaturförderung, für Erwachsenenbildung, für die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und -schweizer und für die kulturelle Minderheit der Jenischen.

Die Sektion Film fördert die Filmkultur mittel- und unmittelbar, indem sie Verleih und Vertrieb, Filmfestivals, Filmzeitschriften, das Schweizerisches Filmarchiv sowie Koproduktionsabkommen unterstützt; Schweizer Filme und ihnen gleichgestellte offizielle Gemeinschaftsproduktionen erfahren selektive Förderung durch Qualitätsund Studienprämien, Gutschriften und den Schweizer Filmpreis.

Die Sektion Kunst und Design ist zuständig für die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst und des Designs in der Schweiz, betreut die Bundeskunstsammlung, die Eidgenössische Gottfried Keller-Stiftung, die Sammlung Oskar Reinhart, das Museo Vela in Ligornetto, das Klostermuseum St. Georgen in Stein am Rhein, das Schweizerische Institut in Rom. Die Sektion veranstaltet Wettbewerbe, spricht Projektbeiträge und Jahressubventionen und unterhält Ateliers in Berlin, New York, London und Rom. Sie organisiert die offiziellen Schweizer Beiträge
im Rahmen internationaler Ausstellungen sowie eigene Ausstellungen (Design).

Die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege hat die Erhaltung von Baudenkmälern als Teil unseres kulturellen Erbes zur Aufgabe. Sie sorgt dafür, dass die Interessen des Ortsbildschutzes gewahrt bleiben, und kümmert sich um die Inventarisierung und Archivierung schützenswerter Objekte als Grundlage denkmalpflegerischer und raumplanerischer Tätigkeiten. Sie führt das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege. Sie gewährt Finanzhilfen an die Kosten der Erhaltung, des Erwerbs, der Pflege, Erforschung und Dokumentation von schützenswerten Objekten und unterstützt private Organisationen, die auf gesamtschweizerischer Ebene zugunsten der Kulturgütererhaltung tätig sind; so wird im Auftrag des BAK das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS erstellt, ist das Amt an der Stiftung beteiligt, die das Expert-Center für Denkmalpflege mit Labors in Zürich und Lausanne mitträgt.

Der Dienst Internationaler Kulturgütertransfer bearbeitet Fragen im Zusammenhang mit der UNESCO-Konvention 1970 und der Unidroit-Konvention 1995; ihm 21

Vgl. die Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (SR 172.212.1) sowie die BAK-Webseite: www.kultur-schweiz.admin.ch.

4897

angeschlossen ist seit 1999 die Anlaufstelle für Raubkunst. Die Vorlage zur Ratifizierung der Konvention und zu ihrer Umsetzung durch ein KulturgütertransferGesetz wird derzeit vom Parlament beraten.

Das BAK unterstützt Verbände und Dach-Organisationen von Kulturschaffenden mit gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur, Film und Bildende Kunst. Es führt Sekretariate von kulturellen Stiftungen und eidgenössischen Fachkommissionen.

Aus dem Prägegewinn (Nettoerlös aus dem Verkauf von Gedenkmünzen der swissmint) stehen dem BAK gewisse Mittel für die einmalige Unterstützung kultureller Projekte von gesamtschweizerischem Interesse zur Verfügung. Allerdings sind diese Erlöse stark rückläufig, so dass auch die für kulturelle Zwecke eingesetzten Mittel abnehmen.22 Dem BAK administrativ und budgetmässig zugeordnet sind die Schweizerische Landesbibliothek mit dem Schweizerischen Literaturarchiv und dem Centre Dürrenmatt in Neuchâtel und die Gruppe Musée Suisse (Schweizerisches Landesmuseum Zürich und Prangins als Westschweizer Zweigstelle sowie Musikautomatenmuseum in Seewen, Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz, Schloss Wildegg, Schweizerisches Zollmuseum Gandria, Zunfthaus zur Meisen und Museum Bärengasse in Zürich).

1.2.2.3

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten

Das EDA stellt gemäss Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten vom 29. März 200023 in Zusammenarbeit mit dem BAK und der Pro Helvetia die aussenpolitische Koordination der Kulturpolitik der Schweiz sicher und sorgt in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit ihnen für die nötige Kohärenz der schweizerischen Aussenpolitik. Als Referenzrahmen dienen ihnen dabei insbesondere die Ausführungen im Aussenpolitischen Bericht 2000 unter Ziffer 3.2.1.2 «Offenheit zum Dialog und Achtung kultureller Vielfalt».

Zur Umsetzung der kultur- und kulturaussenpolitischen Ziele der Schweiz sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene und zur Gewährleistung der Präsenz des schweizerischen Kulturlebens im Ausland setzt das EDA zugunsten der schweizerischen Kulturakteure sein Netz von diplomatischen und konsularischen Vertretungen und deren mit den kulturellen Angelegenheiten betrauten Mitarbeiter ein.24 Im Bereich der Vertretung und Unterstützung kulturpolitischer Ziele in internationalen Gremien steht dabei die Zusammenarbeit mit dem BAK in Institutionen und Organisationen wie der UNESCO, dem Europarat und der OSZE im Vordergrund. Die vorwiegend projektbezogene Zusammenarbeit mit der Pro Helvetia ist auf die Gewährleistung der kulturellen Präsenz der Schweiz im Ausland und die Förderung der interkulturellen Verständigung ausgerichtet.

22

23 24

Verordnung über die Verwendung des Gewinns aus dem Verkauf numismatischer Produkte der «swissmint» (Prägegewinnverordnung) vom 16. März 2001. SR 941.102.

Erlös 1997: 7,0 Millionen, 2001: 4,75 Millionen, 2003: 2,8 Millionen Franken.

SR 172.211.1 Das EDA setzt auf 15 Aussenposten 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Stufen ein, die ausschliesslich im Kulturbereich tätig sind.

4898

In der alltäglichen grenzüberschreitenden Kulturarbeit bildet sich unter den verschiedensten schweizerischen Kulturakteuren ­ öffentlichen und privaten ­ und deren Partnern im Ausland ein vielschichtiges Beziehungsnetz, das ständig in Entwicklung ist. Im EDA fungiert die Sektion Kultur und UNESCO als Drehscheibe für die Koordination, die Betreuung und Vernetzung zwischen den unterschiedlichsten Akteuren im In- und Ausland. Mit dem von ihr verwalteten Kredit für besondere kulturelle Aktivitäten des EDA unterstützt und betreut die Sektion eine Anzahl von Auslandprojekten, die einen besonderen kulturaussenpolitischen Mehrwert für die betroffenen Aussenvertretungen des EDA erbringen und in keiner Weise die projektorientierten Auslandaktivitäten der anderen Bundesakteure konkurrenzieren bzw. mitfinanzieren.

Dem EDA als dezentrale Verwaltungseinheit zugeordnet ist Präsenz Schweiz (PRS),25 die durch Vermittlung allgemeiner Kenntnisse die Visibilität der Schweiz im Ausland, die Schaffung von Sympathien für die Schweiz sowie die Darstellung der schweizerischen Vielfalt und Attraktivität fördern soll. Ihre Tätigkeit wird begleitet von einer Kommission, in der die Aussenpolitik einschliesslich Auslandschweizer-Politik, Wirtschaft, Banken und Exportförderung, Tourismus, Wissenschaft, Forschung und Kultur, somit auch das BAK und Pro Helvetia, Medien und Information, Sport und die Jugend vertreten sind. Kulturelle Vorhaben unterstützt PRS nur, wenn sie Teil eines gesamten Paketes zur Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes in einer bestimmten Region sind. 2002 stand PRS ein Gesamtbudget von 12,5 Millionen Franken zur Verfügung; sie richtet ihre Aktivitäten zur Zeit schwergewichtig auf Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, das United Kingdom, die USA, Japan, China und Indien aus.

1.2.3

Kulturförderung auf Bundesebene heute: Kooperation

Im Inland beruht die Kulturförderung des Bundes hauptsächlich auf dem Zusammenspiel von BAK und Pro Helvetia. Pro Helvetia hat im Wesentlichen den Auftrag, die Kultur im umfassenden Sinn, einzelne Projekte und Kunstschaffende zu fördern. Das BAK ist einerseits für die institutionelle Kunstförderung sowie für kulturpolitische Grundsatzfragen und die Vorbereitung entsprechender Entscheide von Bundesrat und Parlament zuständig; andererseits sind ihm die auf Gesetze oder Bundesbeschlüsse abgestützten Vollzugsaufgaben und Aufgaben mit Dauercharakter zugewiesen sowie Bereiche, in denen es kraft ausdrücklicher Kompetenz Einzelprojekte unterstützt.

In die Pflege des grenzüberschreitenden kulturellen Austauschs mit dem Ausland teilen sich Pro Helvetia, BAK und EDA, das in partnerschaftlicher Transparenz zu diesen beiden Mitakteuren die aussenpolitische Kohärenz gewährleistet. Was die Vertretung der Schweiz in den internationalen Organisationen (UNESCO, Europarat u.a.) betrifft, dienen gemeinsame Arbeitstreffen der Vorbereitung der jeweiligen Sessionen und erlauben es, die Positionen der Partner aufeinander abzustimmen. Als federführende Direktion des EDA für Fragen der Entwicklungszusammenarbeit betrachtet die DEZA Kulturpolitik als Teil der Entwicklungsstrategie zur Partizipa-

25

SR 194.1

4899

tion am kulturellen Leben, zur Förderung der Vielfalt und zur Wahrung des Kulturerbes.

In der Praxis der projektorientierten kulturellen Präsenz der Schweiz im Ausland pflegen Pro Helvetia, BAK und EDA Auslandprojekte aus einer organisationsspezifischen Optik heraus zu beurteilen, zu unterstützen und zu betreuen. Immer mehr wird dabei eine transparente Zusammenarbeit angestrebt. Auf institutioneller Ebene ist die Pentapartite zuständig, die viermal jährlich unter der Leitung des Chefs der Politischen Abteilung III die DEZA, PRS, das BAK, die Pro Helvetia und die Sektion Kultur und UNESCO zu informellen Gesprächen zusammenbringt. Zudem gewähren sich die einzelnen Institutionen Einsitzrecht in bestimmten Sitzungsgefässen. Pro Helvetia und EDA haben bereits 1992 ein Übereinkommen zur Verstärkung ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit abgeschlossen, und zwischen Pro Helvetia und PRS besteht seit 2002 eine Vereinbarung, die das vorhandene Synergiepotential freisetzen soll. Vielversprechend ist die Einrichtung einer (in der Eingabe allerdings relativ unverbindlich skizzierten) internen Agentur bei Pro Helvetia; es handelt sich um ein Produktionsdienstleistungszentrum, das auf Offertbasis oder im Auftragsverhältnis Projekte zugunsten Dritter realisiert.26 Als mögliche Kunden stehen in einer ersten Phase die traditionellen kulturellen Mitakteure des Bundes wie das BAK, die DEZA, die PRS, die Sektion Kultur und UNESCO und die Aussenvertretungen des EDA im Vordergrund.

Insgesamt lässt sich trotz der bisherigen Koordinationsbemühungen und Vereinbarungen und wenn es auch eine ganze Reihe von gemeinsamen Aktionen gibt, die durchaus gelungen sind und nützliche Synergien geschaffen haben,27 nicht von einem eigentlichen, durchstrukturierten und zwischen den Bundesakteuren abgeglichenen kultur- und kulturaussenpolitischen Förderungskonzept des Bundes sprechen. Unter dem Gesichtspunkt einer systematischen, konsequenten und transparenten Aufgabenteilung bzw. Aufgabenzusammenlegung ist die Kulturförderung des Bundes verbesserungsbedürftig. Die Ausarbeitung eines KFG ist der geeignete Anlass, die gewachsene Aufgabenteilung zu überprüfen, zu modifizieren und kohärent zu den anderen Politiken zu gestalten. Ein KFG ist, wie erwähnt, in Angriff genommen worden; daneben haben die Bundesakteure selbst bereits partielle Optimierungen eingeführt.

26 27

Eingabe, Ziff. 4.1.2.

Ein Beispiel für erfolgreiches vernetztes Vorgehen zweier Akteure ist der schweizerische Auftritt im Rahmen der ARCO 2003 in Madrid (s. Eingabe, Ziff. 3.2). Das zu diesem Zweck gewählte Drei-Kreise-Modell (Auftritt schweizerischer Galerien, kulturelles Rahmenprogramm der Pro Helvetia, Aktivitäten im Rahmen des PRS-Länderprogramms «MiraSuiza») hat Pilotcharakter und setzt die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen PRS und Pro Helvetia (s. Ziff. 1.2.3) gezielt in die Praxis um, indem Kompetenzen klar abgegrenzt, Synergien geschaffen und Doppelspurigkeiten sowie unerwünschte Konkurrenz vermieden werden.

4900

1.3

Rückblick auf die Finanzierungsperiode 2000­2003 von Pro Helvetia

1.3.1

Ausgangslage

Für die Jahre 2000­2003 hat das Parlament der Stiftung Pro Helvetia Geldmittel in der Höhe von 130 Millionen Franken zugesprochen. Damit sollte und soll es ihr möglich sein, in dieser Periode den gesetzlichen Minimalauftrag zu erfüllen, die Verständigung im Inland und den Austausch mit dem Ausland akzentuiert zu fördern und die Programme in den Visegrad-Ländern weiterzuführen.

Mit der Bewilligung dieser Mittel wurden zwei strukturell-organisatorische Forderungen verbunden: Wie schon vier Jahre zuvor stand eine klarere Aufgabenteilung zwischen den im Bereich der Kulturförderung tätigen Bundesstellen zur Diskussion; die Botschaft 1999, die vorberatenden Kommissionen und die Kammern in der Behandlung des Geschäfts haben zu einer entsprechenden Überprüfung und Optimierung ausdrücklich den Auftrag gegeben. In der Botschaft (und in den parlamentarischen Kommissionen) wurde die gewünschte Klärung zugesichert.

Sowohl in der Botschaft28 wie in der parlamentarischen Beratung29 und in späteren parlamentarischen Vorstössen30 wurde zudem Kritik an der Organisationsstruktur der Stiftung und an der Höhe der Verwaltungskosten geübt. Die Behörden und die Stiftung selbst stellten daraufhin zweckdienliche Massnahmen in Aussicht.

Im Folgenden wenden wir uns zunächst dem Arbeitsprogramm der Stiftung und den in der fraglichen Periode erreichten Resultaten zu und würdigen anschliessend die Organisationsreform der Stiftung und die Entflechtung der Zuständigkeiten auf Bundesebene.

1.3.2

Die Tätigkeit der Pro Helvetia 2000­2003: Mittel und Umsetzung

1.3.2.1

Zugesprochene Bundesmittel

Unter vier Gesichtspunkten: Erfüllung des gesetzlicher Minimalauftrags, akzentuierte Förderung der Verständigung im Inland, akzentuierte Förderung des Austausches mit dem Ausland und Weiterführung der Visegrad-Aussenstellen erhielt die Stiftung in den Jahren 2000­2003 Bundesbeiträge in der Höhe von insgesamt 130 Millionen Franken. Das waren rund 15,5 Millionen mehr als in der Vorperiode.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzrahmens bzw. das Verhältnis zwischen den von den Eidg. Räten gesprochenen und den infolge Budgetkürzung und/oder Kreditsperren in den Jahren 1996­1999 bzw. 2000­2003 jeweils überwiesenen bzw. zu überweisenden Mitteln.

28 29 30

Botschaft 1999, S. 19.

Vgl. AB 1999 S 856 Einfache Anfrage Stump vom 22.6.2000; Motion Zbinden vom 22.6.2000; Interpellation Seiler vom 23.3.2001.

4901

Vom Parlament zugesprochene Beiträge (in Millionen Franken)

1996­1999 1996 1997 1998 1999 Total 1996­1999 2000­2003* 2000 2001 2002 2003** Total 2000­2003 * **

An Pro Helvetia überwiesene Beträge (in Millionen Franken)

28 29 30 31

28 27,93 29,25 29,318

118

113,958

30,50 30,50 33,50 35,50 130,00

30,57 30,57 33,50 35,00** 129.64

Die vom Parlament zusätzlich gesprochenen Mittel von 2 Millionen Franken (Erhöhung des Zahlungsrahmens auf total 130 Millionen) wurden mit je 0,5 Millionen Franken auf die vier Beitragsjahre verteilt.

Ohne Übertragung der bis 2003 zentral im EFD eingestellten Mittel für Posttaxen (Fr. 305 000.­), jedoch unter Berücksichtigung der Kreditsperre 2003 (1 %).

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass der Stiftung gemäss der seinerzeit aus Rücksicht auf die Haushaltsziele vorgenommenen Staffelung31 erst in den Jahren 2002 und 2003 markant höhere Beiträge zur Verfügung stehen als in der vorherigen Finanzierungsperiode. Da die Finanzierungsperiode noch nicht abgeschlossen ist, können nur die Tätigkeitsjahre 2000 und 2001 anhand konkreter Angaben beurteilt werden; für 2002 und 2003 sind namentlich in Bezug auf die Schwerpunkte lediglich Einschätzungen anhand der vorgesehenen Programme und Aufwendungen möglich.

1.3.2.2

Umsetzung durch Pro Helvetia

Die Tätigkeit der Stiftung kann unter den vier Aspekten, die für die Zusprache der Kredite 2000­2003 massgebend waren, grundsätzlich positiv beurteilt werden.32 Sie hat den gesetzlichen Auftrag erfüllt und die 1999 gewählten Schwerpunkte weitgehend realisiert: den Austausch im Inland durch eine verstärkte Unterstützung kultureller Angebote und Zusammenarbeitsformen in verschiedenen Sparten (im Fall von Tanz und Theater durch Tourneen, bei der Musik durch vermehrte Zusammenarbeit mit Komponisten und Orchestern aus verschiedenen Regionen; in der Literatur durch Übersetzungen), den Kulturaustausch mit dem Ausland durch die Übernahme, Weiterführung und den Ausbau der Zweigbüros in den mittel- und osteuropäischen Staaten, durch Mitfinanzierung von Tourneen, die Vorbereitung kultureller Produktionen und durch den Austausch zum Beispiel von Künstlerinnen und Künstlern.

31 32

Botschaft 1999, Ziff. 146.26.

Programme und Budgets der Stiftung für die Jahre 2000­2003 wurden durch das EDI genehmigt.

4902

Eine gewisse Einschränkung der positiven Beurteilung der aktuellen Finanzierungsperiode machen wir hinsichtlich der Umsetzung des Schwerpunktes Verständigung im Inland. Unter diesem Titel hat Pro Helvetia bisher in erster Linie reine Künstleraustausch-Projekte unterstützt, indem sie beispielsweise Tourneen von Deutschschweizer Bands durch die Westschweiz mitfinanzierte. Dieses Verständnis erweist sich aus heutiger Sicht als zu eng. Im Zug der laufenden Vorbereitungsarbeiten für ein Sprachengesetz, aber auch im Zusammenhang mit der Interpellation von Ständerat Stadler «Verständigungspolitik», der Antwort des Bundesrates und der Debatte im Ständerat33 hat sich gezeigt, dass Verständigung als Element nationaler Kulturpolitik ein «weites Feld» ist. Sie wird zum zentralen Thema nicht nur in der sprachpolitischen Diskussion oder wenn von «Zentren» und «Randgebieten» die Rede ist.

Als typische Querschnittaufgabe betrifft «Verständigung» sämtliche Lebensbereiche: «Das Zusammenleben in diesem Land braucht insbesondere Respekt vor der Andersartigkeit und den Willen, den anderen als vollwertigen Partner zu akzeptieren. Die Unterschiede sind als Bereicherung zu verstehen und nicht als Gegensätze» (Ständerat Stadler). Auf eine solche Sicht- und Verstehensweise soll Verständigungspolitik abzielen.

In diesem Sinn «echte» Verständigungsmassnahmen unterstützt oder initiiert hat bei Pro Helvetia bisher in aller Regel bloss die dafür zuständige Abteilung Kultur und Gesellschaft (z. B. das Projekt Gallerie 57/34,6 km). Positiv zu werten und deutlich hervorzuheben ist aber, dass die Stiftung auf die geäusserte Kritik rasch reagiert und bereits im Jahresprogramm 2003 und insbesondere im Schwerpunkt-Programm für die Jahre 2004­2007 die erforderlichen Korrekturen vorgenommen hat.34 Die Tätigkeit im Einzelnen: Im Jahr 2000 behandelten die Stiftungsorgane 4024 (1999: 3676), im Jahr 2001 4247 Gesuche; davon wurden 2005 bzw. 1942 ganz oder teilweise bewilligt. Von den zugesprochenen Beiträgen und Krediten entfielen 42 % auf die Inland-, 58 % auf die Auslandtätigkeit. Der direkte Projektaufwand (Beiträge, Kredite, Defizitgarantien) betrug in den Jahren 2000 und 2001 23,75 bzw. 17,56 Millionen Franken; die Produktionskosten beliefen sich auf 6,68 bzw.

9,35 Millionen Franken und die Verwaltungskosten im engeren Sinn auf 1,78 bzw.
auf 2,75 Millionen Franken.35 Detailliert lässt sich die Tätigkeit der Stiftung anhand der in Ziffer 3 der Eingabe erwähnten von ihr unterstützten Projekte beurteilen.36 Interessant ist dabei die Verteilung auf grosse und kleine Projekte. 2001 hat Pro Helvetia 39 Beiträge (Druckbeiträge, Unterstützungsbeiträge, Defizitgarantien) von 50 000 Franken und mehr gesprochen, 1181 Beiträge von unter 5000 Franken. Dazu hält Pro Helvetia ergänzend fest, dass der Durchschnittsbeitrag an ein unterstütztes Projekt ständig 33 34 35

36

Interpellation 02.3244, vom 11. Juni 2002; Antwort des Bundesrates vom 4.9.2002; Debatte: AB 2002 S 657.

Vgl. Eingabe: Management-Summary sowie Ziff. 3.1, 4.3.3, 5.7.

Dazu die Stiftung im Tätigkeitsbericht 2001: «Im Vergleich zum Jahr 2000 haben sich die Produktionskosten 2001 um rund 2,7 Mio Fr. erhöht. Gleichzeitig fällt der direkte Projektaufwand um rund 4,2 Mio Fr. tiefer aus. Der Grund liegt in einer buchhalterischen Neuerung. In der Rechnung 2001 werden neu die Kosten für verschiedene Eigenaktivitäten der Stiftung und sämtliche Personal- und Produktionskosten der Aussenstellen sowie des Kulturmobils nicht mehr dem direkten Projektaufwand zugewiesen, sondern massgeblich als Produktionskosten und Verwaltungskosten im engeren Sinn verbucht.» Einzelangaben können von der Website der Stiftung www.pro-helvetia.ch/tb/de/tb00 bzw. www.pro-helvetia.ch/report01 abgerufen werden.

4903

sinkt. Sie sieht in dieser Erscheinung «die Gefahr einer chronischen Unterfinanzierung um den Preis mittelmässiger Qualität».

1.3.3

Die Organisationsreform37

Nicht erst in der parlamentarischen Beratung, schon in der Botschaft 1999 war der Stiftung empfohlen worden, die langsamen und komplizierten Entscheidungswege, die allerdings auch durch die steigende Zahl von Gesuchen und die teilweise äusserst umfangreichen Gesuchsdossiers verursacht waren, zu optimieren; kritisch angemerkt wurde auch, dass der Stiftungsrat vielfach operative Aufgaben übernehme, statt sich auf kulturpolitische und strategische Grundsatzfragen zu konzentrieren. Und Bundespräsidentin Dreifuss führte in der ständerätlichen Debatte zur Botschaft 1999 am 29. September 1999 aus: «(...) nous entendons des voix critiques qui dénoncent la lenteur et la compléxité des procédures décisionnelles de Pro Helvetia. (...) En particulier, les domaines suivants vont être examinés: la taille et la mission du Conseil de fondation, les compétences du Comité directeur et des groupes de travail du Conseil de fondation, de la direction et des divisions du secrétariat, l'organisation sur le plan opérationnel, les questions de surveillance, de controlling et de gestion de la qualité.»38 Pro Helvetia nahm die Reform unter der Ägide der damals neu gewählten Stiftungsratspräsidentin im Jahr 2000 zügig an die Hand. Das Tempo wurde jedoch durch verschiedene innere und äussere Einflüsse rasch gebremst; es kam zu unerfreulichen Auseinandersetzungen, welche teilweise in der Öffentlichkeit ausgetragen wurden.

Angesichts dieser schwierigen Verhältnisse zielten verschiedene parlamentarische Vorstösse auf eine grundsätzliche Neuorganisation der Stiftung und eine eigentliche Neufassung des sie betreffenden Bundesgesetzes ab, um sie in die Lage zu versetzen, die ihr zugewiesenen Aufträge besser wahrzunehmen: kompetent, wirksam, transparent bezüglich Präferenzen und Prioritäten.39 Das EDI und der Bundesrat kamen in einer Gesamtwürdigung der Situation jedoch zum Schluss, dass eine derart grundlegende Neuausrichtung zu lange dauern würde und vielmehr rasche Verbesserungen anzustreben waren. Die Stiftung wurde deshalb angehalten, in einem ersten Schritt eine Lösung innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens herbeizuführen.40 Als Zeithorizont wurde der 1. Januar 2002 vorgegeben. Damit verbunden war die Überlegung, dass eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben von Pro Helvetia ­ welche mit einer Neufassung des Gesetzes
sinnvollerweise einher gegangen wäre ­ nicht losgelöst von den anderen Bundesakteuren, den Kantonen und Gemeinden erfolgen könne. Da eine solche Neuordnung der Aufgaben der verschiedenen staatlichen Kulturförderungsinstitutionen jedoch im Rahmen der Umsetzung des Kulturartikels 69 BV erfolgen werde, mache eine vorzeitige Lösung für Pro Helvetia allein nicht Sinn.

Im zweiten Anlauf hat die Stiftung die Reform nun innert nützlicher Frist realisiert.

Das EDI hat eine neue Geschäftsordnung, der Bundesrat eine neue Beitragsverord37 38 39 40

Vgl. Eingabe, Ziff. 2.

AB 1999 S 856 Vgl. die Motion Zbinden vom 22.6.2000 und die Interpellation Seiler vom 23.3.2001.

Vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Zbinden.

4904

nung genehmigt.41 Der Stiftungsrat besteht statt aus 35 jetzt aus 25 Mitglieder, von denen 10 auf den 1. Januar 2002 neu in ihre Funktion eingetreten sind. Der Leitende Ausschuss wurde von 9 auf 7 Mitglieder verkleinert; ihm gehören 4 Mitglieder aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Recht an. Der Ausschuss befasst sich nicht mehr mit der Behandlung von Gesuchen, sondern übt eine reine Führungsrolle gegenüber der Geschäftsstelle aus.

Die 7 Abteilungen wurden auf 5 reduziert: Visuelle Künste und Film; Musik; Literatur und Geisteswissenschaften; Theater und Tanz; Kultur und Gesellschaft. Hinzu kommen die Stabsdienste Internationales und Kommunikation. Zudem ist die Fachstelle Evaluation eingerichtet worden.42 Im Verlauf des Jahres 2002 hat ein neuer Direktor seine Tätigkeit aufgenommen.

80 % der Gesuche sollen künftig von der Geschäftsstelle bearbeitet werden. Für Gesuche, die aus finanziellen und inhaltlichen Gründen von strategischer Bedeutung sind, sind Arbeitsgruppen des Stiftungsrates zuständig. Übergreifende Vorhaben werden durch Koordinationsgruppen, bestehend aus Vertretern der Arbeitsgruppen, behandelt. Der Stiftungsrat kümmert sich vermehrt um konzeptionelle und strategische Fragen.

Durch die Reform und die herbeigeführten Verschlankungen der Administration erhofft sich die Stiftung, wie der Eingabe (Ziffer 6) zu entnehmen ist, Einsparungen vor allem im Bereich der Betriebs- und Verwaltungskosten.43 Die Stiftungsverantwortlichen wollen zudem der Fachstelle Evaluation mehr Gewicht, Kompetenz und Mittel geben. Eine Selbstkontrolle in diesem Sinn wird der Reform zusätzliche Wirkung verleihen.

Der Bundesrat würdigt die Reform, vor allem das durch die neue Geschäftsordnung und Beitragsverordnung geklärte Verhältnis Stiftungsrat ­ Leitender Ausschuss ­ Geschäftsstelle, insgesamt positiv. Zahlreiche der auch im Parlament zu Recht geäusserten Anliegen sind umgesetzt. Die Stimmung innerhalb der Stiftung hat sich merklich gebessert. Das Fundament für einen gut und zweckmässig funktionierenden Betrieb und die Bewältigung künftiger Herausforderungen ist damit gelegt.

41

42 43

Die neue Geschäftsordnung der Pro Helvetia (bisheriger Text: SR 447.11) ist am 14.3.2002 in Kraft getreten bzw. zum gleichen Zeitpunkt von Bundesrätin Ruth Dreifuss genehmigt worden. Es handelt sich bei diesem Erlass um eine Departementsverordnung, die am 1.1.2003 in der AS publiziert wird. Die Beitragsverordnung Pro Helvetia ist am 29.11.2002 vom Gesamtbundesrat genehmigt worden. Sie tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Bisheriger Text: SR 447.12; Publikation in der AS 1.1.2003.

Vgl. Eingabe, Ziff. 4.1.4 und 6.2.

Die Höhe der sogenannten «Gemeinkosten» (Entschädigung und Spesen Stiftungsrat, Personalaufwand, Verwaltungssachkosten) kritisierte auch die Interpellation Seiler vom 23.3.2001: Mit einem Drittel des Gesamtaufwandes sei so ein überdurchschnittlich hoher Anteil des Gesamtbudgets gebunden. Spezifisch zu den Verwaltungskosten; s. die Antwort des Bundesrates: «Ein bedeutender Anteil der Gemeinkosten wird durch die Begutachtung und Begleitung von Projekten verursacht (Gemeinkosten Produktion), und fliesst somit indirekt in kulturelle Aktivitäten. Der Anteil der eigentlichen Verwaltungskosten (Gemeinkosten Verwaltung) bewegt sich demgegenüber in der Grössenordnung von rund 5 Prozent der Gesamtausgaben. Damit liegen die tatsächlichen Verwaltungskosten, wie in der Finanzierungsbotschaft festgehalten, deutlich unter den Werten vergleichbarer ausländischer Kulturinstitute (Institut Français, Goethe-Institut) oder ­ mit Blick auf die Kosten des Stiftungsrates ­ unter den Ansätzen des Bundes für externe Expertinnen und Experten.» Vgl. unten Ziff. 2.3.4.

4905

Von der konkreten Umsetzung der Reformbeschlüsse erwartet der Bundesrat eine Optimierung der Strukturen und Abläufe sowie insbesondere eine Senkung der Verwaltungskosten; davon geht auch Pro Helvetia selber aus. Er verzichtet deshalb darauf, der Stiftung für Ihre Basisleistungen den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren.44

1.3.4

Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur

Der in der parlamentarischen Debatte 1999 implizit erteilte Auftrag, die Aufgaben zwischen BAK und Pro Helvetia klar aufzuteilen, ist in einigen Bereichen ­ auch im Hinblick auf das Programm 2004­2007 und dessen Finanzierung ­ umfassend, in anderen bisher punktuell erfüllt worden. Insgesamt trat er gegenüber der vordringlichen Reform der Stiftung etwas in den Hintergrund. Zudem zeigte sich, dass die grundlegende Aufgabenteilung sinnvollerweise im Rahmen der Umsetzungsarbeiten von Artikel 69 BV vorgenommen wird, weil dann erst ­ in Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden ­ die Bundesaufgaben festzulegen sein werden.

Losgelöst von diesen Überlegungen haben die Bundesakteure in den Bereichen, für welche die Botschaft 1999 eine Überprüfung der Zuständigkeiten, Abläufe und Finanzierungsmodalitäten für erforderlich gehalten hatte,45 Klärungen vorgenommen und daraus praktische Konsequenzen gezogen. Die Eingabe der Stiftung für die Finanzierungsperiode 2004­2007 legt aus der Sicht von Pro Helvetia Rechenschaft über die Ergebnisse ab.46 Wenn auch nicht überall definitive Resultate erreicht worden sind, so lässt sich aus der Sicht des Bundesrates doch feststellen, dass eine Reihe von konkreten und tragfähigen Lösungen vorliegen oder doch im Ansatz vorhanden sind, die im Zusammenhang mit den Schwerpunkten der Stiftung für 2004­2007 weitergeführt werden sollen.

Das gilt namentlich für folgende Bereiche: Literatur- und Verlagsförderung Hier haben die Sektion Kultur und Gesellschaft des BAK und die gleichnamige Abteilung der Pro Helvetia die 1997 stillgelegte Communauté du livre suisse reaktiviert. Darin sind das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Exporthilfe), PRS und die drei Verleger-Verbände vertreten. Diese Partnerschaft ermöglicht Synergien für die Organisation von und die Teilnahme an Buchausstellungen im Ausland. Pro Helvetia betreut die Buchmessen-Auftritte in vielerlei Hinsicht, gibt Zusatzfinanzierung für Begleitprogramme und ist Mitorganisatorin des Gemeinschaftsstands.

Hervorzuheben ist hier auch die von der Stiftung geleistete Übersetzungsförderung.

44 45 46

Vgl. Ziff. 2.3.1 Botschaft 1999, Ziff. 135. Teilweise waren Massnahmen damals schon im Gang.

Eingabe, Ziff. 3.

4906

Kunst und Design Die Aufgabenteilung in diesem Bereich wurde vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verständlichkeit und des möglichst unmittelbaren Nutzens für die Kunstschaffenden diskutiert und bereinigt. Domäne des BAK bleiben die Aus- und Weiterbildung und die Vergabe von Preisen. Es beschickt die internationalen Ausstellungen (Biennalen, Quadriennalen usw.).

Demgegenüber nimmt Pro Helvetia ihren Auftrag bei der Vermittlung von Kunstschaffen zwischen den Landesteilen und zwischen der Schweiz und dem Ausland wahr; sie setzt dazu Instrumente ein wie ihre allgemeine Informationsschriftenreihe, die Cahiers d'artistes oder Wanderausstellungen, strebt aber auch eine engere Zusammenarbeit mit den Museen der Schweiz an.

Verständigung zwischen den Kultur- und Sprachgemeinschaften Im Wesentlichen unterstützt das BAK Organisationen, Pro Helvetia fördert Einzelprojekte, die der Verständigung dienen. Um diese Aufgabenteilung ­ auch im Hinblick auf das Programm der Stiftung für die Jahre 2004­2007 ­ zu verdeutlichen, sind einige Präzisierungen erforderlich.

Der sprach- und verständigungspolitische Auftrag des BAK geht aus Artikel 70 Absatz 3 BV hervor; wegleitend sind zudem parlamentarische Vorstösse bzw. diesbezügliche Antworten des Bundesrates, so auf die Interpellation Stadler vom 11. Juni 2002, die sich auch zur Umsetzung der Motionen Sprachliche und regionale Verständigung in der Schweiz von National- und Ständerat und zu den Empfehlungen der Verständigungskommissionen beider Räte von 1993 äusserte.47 Sprach- und Verständigungspolitik ist namentlich Gegenstand des künftigen Sprachengesetzes (SpG). Es wird sich auf verständigungspolitische Massnahmen mit engerem Bezug zur Sprachenpolitik konzentrieren;48 ferner ist vorgesehen, im SpG die Bundeshilfe für verständigungspolitische Organisationen zu regeln. Staatsbürgerliche Organisationen49 unterstützt der Bund in neuerer Zeit mit der Auflage, dass sie ein sprach- und verständigungspolitisches Programm vorlegen und durchführen.

47

48

49

Interpellation Stadler: 02.3244; Verständigungsmotionen der Räte: 93.3526 und 93.3527; Stellungnahme des Bundesrates: 02.3244 (11.6.2002); Verständigungsbericht: «... das Missverhältnis muss uns bekümmern»: BBl 1994 I 17.

Die Erläuterungen zum Entwurf des SpG nennen in Abschnitten 3 bis 5 eine Reihe von Sektoren, wo der Bund und im Näheren das BAK Verständigung und Austausch zwischen den Sprachen fördert bzw. fördern kann: Austausch von Schülern und Lehrkräften, Unterstützung von Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die über die vier Sprachregionen des Landes berichten, von nicht Gewinn orientierten Organisationen und Institutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die durch ihre Tätigkeit in mindestens einer Sprachregion die Verständigung fördern oder Grundlagenarbeit für die Förderung der individuellen Mehrsprachigkeit leisten und deren Ergebnisse vermitteln. Dazu gehört auch das Projekt einer von Bund und Kantonen betriebenen wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit. Vgl. auch den Beitrag Sprachenpolitik auf der Website des BAK: www.bak.admin.ch.

Dazu gehören: Schweizer Feuilleton-Dienst, Forum du bilinguisme/für die Zweisprachigkeit, Rencontres Suisses/Treffpunkt Schweiz, Fondazione Lingue e Culture, Service de presse suisse, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Demokratie, Forum Helveticum, Coscienza Svizzera.

4907

Pro Helvetia fällt hier eine viel breitere Aufgabe zu, wie die angenommenen Gesuche, von der Stiftung initiierten Projekte50 und ihr Tätigkeitsprogramm 2004­2007 zeigen.51 In den Bereichen Visuelle Künste, Musik, Tanz und Theater werden ausschliesslich Projekte unterstützt, die entweder auf Kooperation zwischen Sprachregionen oder auf Vermittlung künstlerischer Produkte in jeweils andere Regionen abzielen. Im Bereich Literatur machen die Übersetzungen den Hauptteil der Fördertätigkeit aus. Kultur und Gesellschaft realisiert verschiedene grosse Projekte zum Thema «Verständigung»: Verständigung sowohl zwischen den Sprachregionen als zwischen der ländlichen und der urbanen Schweiz.

Stärkung der auswärtigen Kulturbeziehungen Gemäss geltender Praxis bleibt das BAK unter Voraussetzung der vom EDA zu verantwortenden und in partnerschaftlicher Transparenz sicherzustellenden übergeordneten aussenpolitischen Kohärenz zuständig für die politischen Mandate im Zusammenhang mit multi- und bilateralen Kultursachfragen, für die federführende Bearbeitung der kulturpolitischen Dossiers im Zuständigkeitsbereich des Europarats, für die Vertretung der Schweiz an Kulturministertreffen der UNESCO und im Réseau international des politiques culturelles, für bilaterale Abkommen im Zusammenhang mit dem Kulturgütertransfergesetz KGTG usw.; zudem vertritt es die kulturpolitischen Aspekte gegenüber dem SECO (WTO) und dem Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Medienfragen, Neue Informations- und Kommunikationstechnologien NIKT) sowie im EU-Zusammenhang (Media).

Pro Helvetia bleibt für den Austausch von Künstlern und kulturellen Programmen über die Landesgrenzen hinweg zuständig. Sie informiert im internationalen Kontext über die Schweizer Kulturen und arbeitet mit den Schweizer Vertretungen im Ausland und den ausländischen Botschaften in der Schweiz direkt zusammen. Ein wirksames Instrument zur Erfüllung dieses Auftrages sind Kulturzentren und Aussenstellen.

Das EDA stellt beiden Partnern sein Vertretungsnetz im Ausland und unter der Leitung der jeweiligen Missionschefs oder -chefinnen dessen Personal zur Verfügung. Zwecks einer wirkungsorientierten Gestaltung der dazu notwendigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit hat das EDA im Jahr 2000 unter dem Titel «Kulturdiplomatie» für alle Beteiligten eine eigentliche Handlungsanleitung
erarbeitet. Die PRS schloss ihrerseits 2002 eine Vereinbarung über Abgrenzung und Zusammenarbeit mit der Pro Helvetia.

Für die Übernahme und Weiterführung der vom EDA bzw. der DEZA initiierten und aus Mitteln der «Osthilfe» finanzierten Strukturen und Programmen in den

50

51

Vgl. die im Internet veröffentlichten Jahresberichte der Stiftung (s. Fussn. 35), wo sämtliche unterstützten Gesuche und die von der Stiftung initiierten Projekte aufgeführt sind. Beispiele: Fabula ­ ein Stück erzählte Schweiz in fünf Landessprachen, entwickelt in Zusammenarbeit mit sechs regionalen Kulturzentren der Schweiz; Gallerie 57/34,6 km, in deren Zentrum die beiden Alpen-Basistunnel stehen, thematisiert die durch die zahlreichen Kulturen der Tunnelarbeiter ausgelösten Interferenzen sowie den Umgang der einheimischen Bevölkerung mit derartigen Einflüssen. Vgl. die im Internet veröffentlichten Jahresberichte der Stiftung: (www.pro-helvetia.ch/tb/de/tb00 bzw.

www.pro-helvetia.ch/report01.

Vgl. die Eingabe, insbesondere Ziff. 3.1 und 4.3.3, und unten Ziff. 2.2.3.2.

4908

Visegrad-Staaten Polen, Ungarn, den Republiken Tschechien und Slowakei52 erhielt Pro Helvetia für die Finanzierungsperiode 2000­2003 zusätzlich einen Betrag von 2 Millionen Franken. Die Finanzierung dieser Aussenstellen stiess in der parlamentarischen Beratung auf Kritik; im National- und Ständerat wurde von einem Fait accompli gesprochen, das sich nicht wiederholen dürfe.53 In der Zwischenzeit ist nach Auffassung des Bundesrates die Frage der Verantwortlichkeiten in diesem Bereich hinlänglich geklärt worden. Die im Rahmen des DEZA-Leistungsauftrags im südlichen Osteuropa eingerichteten Geschäftsstellen sind fester Bestandteil der DEZA-Struktur; sie werden von Pro Helvetia zwar inhaltlich und personell betreut, fallen aber nach Ablauf des Mandats an die DEZA zurück. Die Modalitäten der Zusammenarbeit mit der DEZA sind in der Eingabe von Pro Helvetia mit rück- und ausblickenden Hinweisen ausführlich erläutert.54 Informationsgesellschaft in der Schweiz Unter der Federführung des BAK sind in enger Zusammenarbeit mit Pro Helvetia Grundlagen erarbeitet worden, um das künstlerische Schaffen mit den neuen Technologien sowie soziokulturelle Projekte zur Überwindung der digitalen Spaltung zu fördern. Die Grundlagen sind umsetzungsreif.

Indirekte Kulturförderung Das BAK hat in den Bereichen Urheberrecht, Steuerrecht, Staatsgarantie für Ausstellungen, soziale Sicherheit für Künstler und Anerkennungspreise zahlreiche Vorarbeiten initiiert, die die Rahmenbedingungen für das Kulturschaffen im Allgemeinen sowie der Kulturschaffenden im Besonderen verbessern sollen. Die teils eingeleiteten, teils laufenden Arbeiten werden vom BAK zusammen mit verschiedenen Partnern in der Bundesverwaltung (Bundesamt für Justiz, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Sozialversicherung) sowie mit den Kantonen und Kulturverbänden unternommen. Ein Kooperationsbedarf mit Pro Helvetia besteht hier auf der konsultativen bzw. Informationsebene. Wo solche Projekte Thema der Umsetzung von Artikel 69 BV sind, wird die Stiftung ex officio einbezogen.

1.3.5

Fazit und weiteres Vorgehen

Wir dürfen feststellen, dass Pro Helvetia in der laufenden Beitragsperiode ihre Mittel zweckmässig und den gesetzlichen Rahmenvorgaben entsprechend eingesetzt hat und noch einsetzen wird. Die Frage der Antennen in den Visegrad-Ländern bzw.

die Modalitäten einer Weiterführung der entsprechenden Programme hat Pro Helvetia gründlich geklärt; was in der Eingabe unter Ziffer 5.9.5: «Arbeitsbereiche der Aussenstellen» ausgeführt ist, überzeugt als pragmatische und finanziell vertretbares Vorgehen.

52

53 54

Visegrad-Staaten: Loser Zusammenschluss, 1991 in der ungarischen Stadt Visegrad (30 km N Budapest) gegründet. Sie rief am 21.12.1992 die Mitteleuropäische Freihandelszone/Central European Free Trade Area CEFTA ins Leben, an der sich auch Bulgarien, Slowenien und Rumänien beteiligten. 1999 reaktiviert, auch als Sprungbrett für eine EU-Mitgliedschaft dieser Staaten.

Vgl. zu den Visegrad-Aussenstellen die Stellungnahmen in der parlamentarischen Beratung der Botschaft 1999: AB 1999 S 852 ff.; AB 1999 N 2377 ff.

Eingabe, Ziff. 3.2, 3.4.1 und 5.9.5 sowie unten, Ziff. 2.3.2: Schwerpunkt Interkultureller Dialog.

4909

Der Auftrag von Bundesrat und Parlament für die Vereinfachung der Stiftungsstrukturen wurde weitgehend, der Auftrag für eine bessere Abgrenzung der Tätigkeitsfelder der Bundesakteure nur teilweise erfüllt. Die Gründe für die nicht vollständige Erfüllung sind nachvollziehbar. Der Bundesrat erwartet aber, dass namentlich die Klärung der Aufgabenzuteilung im Vor- und Umfeld der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 69 BV konkret an die Hand genommen wird. Erste dazu notwendige Schritte wurden gemacht.

2

Die Eingabe der Pro Helvetia für die Finanzierungsperiode 2004­2007

2.1

Aufbau und Inhalt

Die Eingabe gliedert sich in sechs Teile.

In einem ersten Teil äussert sich die Stiftung über das gesellschaftliche und kulturpolitische Umfeld und analysiert die Bedeutung von Kulturförderungsmassnahmen.

Der zweite Teil geht auf die Auswirkung der internen Reform unter anderem auf die Positionierung der Stiftung ein.

Im dritten Teil werden die Umsetzung der in der Botschaft 1999 aufgezeigten Schwerpunkte und die Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen kommentiert: Verständigung in der Schweiz; internationaler Kulturaustausch; Ausgaben für diese und daraus abgeleitete Tätigkeiten; Zusammenarbeit mit den anderen Bundesstellen, die im Bereich der Kultur aktiv sind.

Der vierte Teil beschreibt strategische und Positionierungsziele sowie die Schwerpunkte 2004­2007: Tanz, Film, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog, NIKT.

Der fünfte Teil erläutert das Programm und den Finanzbedarf der Sparten auf Grund von Tendenzen und Problemen und den daraus sich ergebenden Folgerungen für die Tätigkeit der Pro Helvetia.55 Im 6. Teil äussert sich die Stiftung zu Personal- und Betriebskosten und zur Fachstelle Evaluation.

Den Finanzbedarf der Abteilungen sowie die Gemeinkosten (Personal, Fixkosten, Investitionen) über die ganze Finanzierungsperiode beziffert Pro Helvetia in der Eingabe auf 179,5 Millionen Franken. Davon entfallen auf die Erfüllung des gesetzlichen Minimalauftrags 148,8 Millionen Franken, auf die neuen Schwerpunkte Tanz, Film, Verständigung im Inland, Interkultureller Dialog und NIKT 28,7 Millionen Franken; für die «Aufwertung» des Istituto Svizzero di Roma werden 2 Millionen Franken veranschlagt.

55

Nachgewiesen werden a) Basisbedarf: Kosten für «das laufende Programm 2004­2007» bzw. die Fortführung des Programms auf dem Stand von 2003, b) «Aufstockungen», c) Aufwendungen für die neuen Schwerpunkte: Tanz, Film, Verständigung Inland, Interkultureller Dialog, NIKT (pro Bereich).

4910

2.2

Beurteilung der Eingabe und kulturpolitische Rolle der Pro Helvetia

Die Eingabe beeindruckt durch Informationsdichte und -offenheit, durch Begeisterung für ihren Gegenstand und durch die Dynamik, mit der erfüllte, laufende und vor allem künftige Aufgaben dargestellt werden. Spürbar wird da und dort eine gewisse Gegensätzlichkeit zwischen dem Willen, die schweizerische Kulturlandschaft mitzugestalten, und der Pflicht, auf die zahlreichen einzelnen Gesuche einzutreten.

Die Eingabe enthält alle für eine Beurteilung und finanzpolitische Einschätzung bzw. Entscheidung erforderlichen Daten; die Argumente und Schlussfolgerungen aus der Sicht der Stiftung sind klar und nachvollziehbar. Mit den strategischen und Positionierungszielen der Stiftung, den strukturellen Massnahmen und den Bemerkungen zur Fachstelle Evaluation56 gehen wir einig. Inhaltlich überzeugt das Programm in weiten Teilen. Die Begründung einer nachdrücklichen und nachhaltigen Förderung ausgewählter Bereiche: aktuelle und künftige Entwicklung bestimmter Kunstsparten, Notwendigkeit, die Kohäsion im Innern des Landes und die Kontakte mit der Welt zu festigen und auszubauen, leuchtet ebenfalls ein.

Trotz der heute nicht optimalen Voraussetzungen verfügt die Schweiz im Verhältnis zu anderen Ländern über ein quantitativ wie qualitativ bemerkenswertes Potential an begabten Kunstschaffenden. Sie erbringen beachtliche Leistungen, für die sie auch im Ausland Anerkennung finden57 und die wichtige Impulse für die Gemeinschaft wie den Einzelnen bringen. Um dieses Potential in Zukunft besser zu nutzen und sichtbar zu machen, bedarf es nicht nur der angesprochenen Verbesserungen im Bereich der Zusammenarbeit, sondern auch der gezielten finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand. Eine wenn auch bescheidene Erhöhung der Pro Helvetia zur Verfügung gestellten Mittel, wie der Bundesrat sie beantragt, setzt ein notwendiges kultur- und gesellschaftspolitisches Zeichen. Indem der Bund seine Kulturstiftung soweit die Mittel es erlauben angemessen alimentiert, unterstreicht er den Stellenwert, den er der Kultur insgesamt beimisst.

Die Erfahrung und das Fachwissen der Stiftung Pro Helvetia erlauben es ihr, im Gebiet ihrer Kernkompetenzen einen wichtigen Beitrag zu Gunsten der Schweizer Kultur zu leisten. Für Kulturschaffende bedeutet eine Unterstützung durch Pro Helvetia im In- und Ausland ein Qualitätsbeweis, eine
Referenz. Die Stiftung versteht sich zu Recht nicht als blosse «Gesuchsbehandlungsinstitution», sondern legt Gewicht auf ihre Eigeninitiativen: Mit Direktaufträgen, spartenspezifischer und -übergreifender Informationsarbeit, eigenen Projekten, Dienstleistungs- und Animationsangeboten (Kulturmobil, Zentren und Zweigbüros im Ausland) gelingt es Pro Helvetia, ihren unverwechselbaren Anteil an der Kulturförderung in unserem und für unser Land zu leisten. Dieser Befund rechtfertigt es, den Anträgen stattzugeben ­ im Rahmen des Möglichen; denn die Eingabe muss sich auch an der allgemeinen Finanzlage des Bundes messen lassen und an seinen heutigen und prognostizierbaren künftigen Aufwendungen für den Bereich der Kultur insgesamt.

56 57

Eingabe, Ziff. 4.1.4. und 6.2.

So wurde Pro Helvetia kürzlich bei der Gründung der Bundeskulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland als Beispiel und Vorbild angeführt.

4911

Pro Helvetia bringt in der Eingabe eine engagierte kulturpolitische Komponente oder Dimension ihrer Tätigkeit zum Ausdruck.58 Wir begrüssen diese klare Haltung und sehen darin ein positives Vorzeichen namentlich für die Umsetzung des Artikels 69 BV, aber auch für die weitere Begradigung der Aufgabenbereiche, die den verschiedenen kulturfördernden Institutionen zugewiesen sind und sein werden. Wir gehen davon aus, dass die Stiftung ihr kulturpolitisches Engagement in enger Absprache und Zusammenarbeit mit dem BAK wahrnehmen wird.

2.3

Anträge des Bundesrats

Wie in der Botschaft 1999 (und damit die Darstellung in der Eingabe der Stiftung vereinfachend) unterscheiden wir zwischen Leistungen, die der Erfüllung des minimalen gesetzlichen Auftrags von Pro Helvetia dienen, der Finanzierung der Schwerpunkte sowie Spezialfällen.

2.3.1

Gesetzlicher Minimalauftrag

Wir beantragen Ihnen, Pro Helvetia in der Vierjahresperiode 2004­2007 zur Erfüllung ihres Minimal- oder Basisauftrags 121 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, 1 Million Franken mehr als in den Jahren 2000­2003. Im Hinblick auf die Teuerung von 3,4 % in den Jahren 2000­200259 mag diese durch die Finanzlage des Bundes diktierte Abgeltung der Grundleistungen über die gesamte Periode ­ ausmachend 30,25 Millionen Franken pro Jahr ­ als bescheiden erscheinen. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass der nicht ausgeglichene Teuerungsbeitrag von rund 3 Millionen Franken durch die dank der Reform erzielte Senkung der Betriebskosten kompensiert werden kann und muss (vgl. oben Ziff. 1.3.3); dabei sind nach Auskunft der Stiftung schlimmstenfalls auch einschneidende Massnahmen wie eine Reduktion des Personalbestandes oder die Aufgabe einzelner Aussenstellen nicht von vornherein auszuschliessen. Solche Schritte liegen im Ermessen der Stiftungsleitung.

2.3.2

Schwerpunkte60

Wir beantragen Ihnen, Pro Helvetia für die Finanzierung der bezeichneten Schwerpunkte über vier Jahre einen zusätzlichen Globalbetrag von 16 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.

58 59

60

Eingabe, Ziff. 2.2, 4, 5.4.2.

Die Teuerung ist wie folgt berechnet: Indexstand 1998 (Jahresdurchschnitt) 98,0 Punkte auf der Basis Mai 2000 = 100. Indexstand 2001: 101,3 Punkte = 3,4 % Teuerung. Da der definitive Indexstand 2002 noch nicht bekannt ist, könnte die Zahl noch variieren.

(Quelle: BFS) Da die Eingabe in Form einer Matrix aufgebaut ist, d. h. die besonders zu finanzierenden Schwerpunkte Tanz usw. soweit sinnvoll und möglich auf die einzelnen Fachbereiche umlegt werden (Ziff. 5), müssen, um ein Gesamtbild zu erhalten, mehrere Stellen sowie die jeweiligen Zusammenzüge unter dem Titel «Finanzbedarf» nachgeschlagen werden.

4912

Wir halten es grundsätzlich für richtig, die Stiftung in Bestrebungen zu unterstützen, die sie unternimmt, um Rückstände in der Förderung bestimmter Kunstsparten auszugleichen, neuartige Gestaltungsmöglichkeiten zu finanzieren sowie die Kohäsion im Innern des Landes, die Kontakte mit der Welt zu festigen und damit ähnliche Vorhaben auf Bundesebene zu ergänzen. Wenn den Schwerpunkten dem Inhalt nach zwar grundsätzlich zuzustimmen ist, so erfordert die Finanzlage des Bundes doch eine Korrektur hinsichtlich der Finanzierung; dem Antrag der Stiftung auf insgesamt rund 28 Millionen Franken kann nicht stattgegeben werden. Im Einzelnen: Schwerpunkt Tanz61 Die professionelle Schweizer Tanzszene hat seit Mitte der achtziger Jahre einen eklatanten Aufschwung genommen. Zahlreiche neue Tanzkompanien sind entstanden, die im In- und Ausland beträchtliche Erfolge verzeichnen. Die Förderung hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Der Tanz wird in der Schweiz zur Zeit sowohl strukturell wie finanziell nur ungenügend unterstützt. Weder ist der Tanzberuf anerkannt noch gibt es Möglichkeiten professioneller Ausbildung. Die Produktionskosten sind im Quervergleich mit anderen Sparten relativ hoch, die Einkommen und der sozialversicherungsrechtliche Schutz relativ bescheiden.

Pro Helvetia hat zusammen mit dem BAK und unter Mitwirkung der Kantone und der Tanzszene selbst ein detailliertes Pilotprojekt zur integralen Förderung des Tanzes an die Hand genommen, das die Einrichtung von Schwerpunktgruppen und Kompetenzzentren (Tanzhäuser), Workshops und Residencies vorsieht. Die Umsetzung eines solchen integralen Förderkonzeptes bedeutet praktische Hilfe, kann aber auch modellartig Erkenntnisse zeitigen, die die Umsetzung von Artikel 69 BV in anderen Sparten erleichtert und kann zur Klärung der Aufgaben auf Bundesebene sowie zwischen Bund, Kantonen und Städte beitragen.

Der Bundesrat beurteilt diesen Schwerpunkt und seine Begründung positiv; er ist auch im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 BV abgestützt. Seine Finanzierung ist mit 3,5 Millionen Franken angemessen, die weitergehenden Erwartungen der Stiftung (5,7 Millionen Franken) können nicht erfüllt werden.

Schwerpunkt Film62 Pro Helvetia möchte den Spartenschwerpunkt Film nach zwei Richtungen realisieren. Im Inland soll die programmliche und administrative
Vernetzung der Spielstellen angestrebt, um dem aktuellen und historischen Schweizer Film insbesondere im Rahmen der grossen Festivals zu vermehrter und verstärkter Präsenz zu verhelfen; im Ausland soll er namentlich in Schlüsselländern wie Frankreich, Deutschland, Italien, England und den USA ein grösseres Publikum finden. Gefördert werden soll ferner der Süd-Nord-Dialog zwischen Filmschaffenden. Insgesamt will Pro Helvetia

61

62

Eingabe, Ziff. 4.3.1 und 5.6. Vgl. zur Schweizer Tanzszene und den Erwartungen in die Förderung Anna Schindler und Christoph Reichenau (Hrsg.): Zahlen, bitte! Kulturbericht 1999: Reden wir über eine schweizerische Kulturpolitik. Bern 1999, S. 133­167.

Eingabe, Ziff. 4.3.2 und 5.2. Vgl. dazu Bundespräsidentin Dreifuss im Ständerat, 29.9.1999: «En ce qui concerne la question du cinéma, je dirai que les tâches particulières de Pro Helvetia doivent se limiter, dans ce domaine uniquement, à faire connaître des films suisses à l'étranger, à les intégrer dans des programmes de présence culturelle suisse à l'étranger, et non pas à soutenir directement la production de films.

Cela doit rester du domaine de l'OFC et de SRG SSR idée suisse» (AB 1999 S 855).

4913

dazu beitragen, dem neuen Bundesgesetz über Fimproduktion und Filmkultur vom 14. Dezember 200163 zu seiner kulturellen Wirkung zu verhelfen.

Der Bundesrat nimmt von diesen Bestrebungen wie auch von der im Sinn einer «Bündelung der Kräfte» erfolgten Kooperationsvereinbarung (Joint Venture) zwischen Pro Helvetia, dem Schweizerischen Filmzentrum (SFZ) und der Kurz-FilmAgentur (KFA) zustimmend Kenntnis.

Der erforderliche Betrag wird im Rahmen des Möglichen über den Filmkredit des BAK aufgebracht. Bei Pro Helvetia wird folglich darauf verzichtet, einen zusätzlichen Schwerpunkt «Film» zu finanzieren.

Schwerpunkt Verständigung im Inland64 Schon für die Finanzierungsperiode 2000­2003 wurden Pro Helvetia zwecks Stärkung der nationalen Identität und des inneren Zusammenhalts zusätzliche Mittel für eine akzentuierte Förderung spezifischer Verständigungsmassnahmen zugesprochen.

Die Stiftung hat ihren entsprechenden Auftrag nicht optimal erfüllt; weitere und kontinuierliche Anstrengungen sind nötig. Das erfordert auch die Tatsache, dass die Schweiz zu einem multikulturellen Land geworden ist. Verstärkte Integration der Sechsten Schweiz kann ein wesentlicher Schritt sein auf dem Weg zu einem neuen schweizerischen Selbstverständnis.

Nationales Identitätsbewusstsein und Integration aller in der Schweiz vertretenen Kulturen lassen sich durch kulturelle Projekte verbessern; sie sind geeignet, den Dialog sowohl zwischen den schweizerischen Sprach- und Kulturgemeinschaften wie zwischen diesen und den Angehörigen nichtschweizerischer Kulturen und Sprachen in unserem Land zu vermitteln. Hier stellen sich wichtige Aufgaben. Zu Recht also geht die Eingabe im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung und soziokulturellen Animation von einem erweiterten Kulturbegriff aus und thematisiert, in Ergänzung des künstlerischen Schaffens, die alltäglichen Lebensbedingungen, Ausdrucksmöglichkeiten und Auseinandersetzungsformen der breiten Bevölkerung. Damit nimmt Pro Helvetia die an ihrem bisherigen Verständigungsbegriff geäusserte Kritik auf und bietet Gewähr dafür, mit wirkungsvollen Massnahmen eine wichtigen Beitrag zur nationalen Kohäsion zu leisten.

Der Bundesrat ist deshalb bereit, der Stiftung, die für ihr Verständigunsprogramm 7,65 Millionen anbegehrt, zusätzliche Mittel in der Höhe von 4,5 Millionen Franken zu gewähren.
Schwerpunkt interkultureller Dialog (Ausland-CH)65 Für die Periode 2000­2003 wurden der Stiftung zur verstärkten Finanzierung des Austauschs mit dem Ausland 5,5 Millionen Franken zugesprochen. Das Fortsetzungsprogramm Interkultureller Dialog überzeugt weitgehend. Der Schritt in die Kulturräume Asiens, eine Verstärkung des Süd-Nord-Austauschs sind notwendig.

Die Kompetenz für die kulturelle Auslandsarbeit, die bei den Aussenstellen liegt, sollte ­ auch hier gehen wir mit der Stiftung einig ­ genutzt und es ihnen ermöglicht werden, zu wachsen und sich zu eigentlichen kulturellen Drehscheiben zu entwickeln, zu Einreisepunkten in nationale Netzwerke, um punktuelle Aktionen von Schweizer Kulturschaffenden durch breitere Operationen zu ersetzen.

63 64 65

SR 443.1 Vgl. oben, Ziff. 1.3.2.2; Eingabe: u.a. Ziff. 3.1., 4.1.1., 4.3.3 und 5.7.3.

Eingabe, vor allem Ziff. 4.1.2, 4.3.4, 5.7.3, 5.9: International.

4914

Die Stiftung beabsichtigt, ihre Aussenstellen im mitteleuropäischen Visegrad-Raum auch nach 2003 aufrecht zu erhalten. Was ihre Zusammenarbeit mit der DEZA, der EDA-Sektion Kultur und UNESCO und PRS betrifft, so ist sie, wie die Eingabe darlegt, jetzt durch eine Reihe von Vereinbarungen und Mandate geregelt; der im Rahmen der Reorganisation neu gebildete Fachdienst International und die entsprechende Stiftungsratsgruppe koordinieren die Auslandarbeit der Stiftung und legen deren Strategien fest.

Im Interesse einer möglichst konsequenten und umfassenden Realisierung des Ausland-Programms, für das Pro Helvetia 11,25 Millionen einsetzen möchte, sind wir bereit, den Schwerpunkt Interkultureller Dialog mit 8 Millionen Franken zu finanzieren.

Schwerpunkt Neue Informations- und Kommunikationstechnologien NIKT66 1998 hat der Bundesrat die Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz verabschiedet, welche die Grundsätze für die Förderung der Informationsgesellschaft bestimmt und die Aufgaben des Bundes nach Themen gliedert. Die zuständigen Departemente wurden beauftragt, Aktionspläne zu erarbeiten.67 Das BAK übernahm die Federführung für den Bereich der Kultur und definierte ­ soweit hier interessierend ­ in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia und anderen Bundesstellen zwei Aktionsfelder: einerseits die Förderung des künstlerischen Schaffens mit den neuen Technologien, andererseits die Unterstützung soziokultureller Projekte für die Überbrückung des «digitalen Grabens». Pro Helvetia führt in ihrem Schwerpunktprogramm 2004­2007 Aktivitäten auf, die in die gleiche Richtung weisen.

Im Bereich der Kunst hat das BAK in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia und der Fachszene Fördermodelle für Produktion, Vernetzung/Vermittlung und Bewahrung von Werken erarbeitet. Im Sinne einer klaren Aufgabenteilung wird das BAK die Kreation von Medien- und Netzkunst fördern, während Pro Helvetia Projekte der Vermittlung und Vernetzung unterstützen möchte (z.B. Internetplattformen).

Der Bundesrat unterstützt diese Absichten, die seiner Strategie Rechnung tragen;68 er hält es aber für richtig, die Mittel auf das Unterstützungsmodell des BAK für digitale Medienkunst zu konzentrieren, und sieht deshalb davon ab, den Schwerpunkt NIKT der Pro Helvetia mit einem zusätzlichen Betrag zu fördern.

66 67

68

Eingabe, Ziff. 4.3.5.

Vgl. dazu www.isps.ch sowie die Analysen des Centre for Science and Technology Studies/Zentrum für Wissenschafts- und Technologiestudien CEST: Bundesaktivitäten für die Informationsgesellschaft. Evaluation der Strategie und der Umsetzungen.

Expertenberichte; Bericht zuhanden des Ausschusses der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft und der Arbeitsgruppe Wissenschaftliche Begleitung; Auf dem Weg in die Informationsgesellschaft. Die Aktivitäten des Bundes kritisch durchleuchtet (alle März 2002).

Vgl. den vom Bundesrat am 26. Juni 2002 zur Kenntnis genommenen 4. Bericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft KIG (www.isps.ch), insbesondere Ziff. 3.2 und 3.4.1.

4915

2.3.3

Spezialfragen

Kommunikation In der Eingabe der Stiftung wird Kommunikation nicht als eigentlicher Schwerpunkt aufgeführt, aber unter den Titeln «Kommunikation» und «Information» mit beantragten 6,35 Millionen Franken doch deutlich hervorgehoben.69 Pro Helvetia informiert auf verschiedenen Ebenen: Einmal stellt sie sich selbst dar, orientiert über ihren Auftrag als Vermittlungsstelle schweizerischer Kultur im Inund Ausland, über ihre Angebotspalette, den Umfang und die Verfügbarkeit ihrer Kompetenzen, die Kenntnisse und Disponibilitäten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diese Botschaft verlangt ein überzeugendes, einprägsames Erscheinungsbild sowohl was den Auftritt im Internet wie andere Informationskanäle betrifft. Pro Helvetia liefert aber auch Sachinformationen zu kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Themen und verwendet dazu Publikationen wie Passagen oder die Collection Cahiers d'artistes.

Wir erachten die von Pro Helvetia eingesetzten Produkte, beispielsweise die in mehreren Sprachen erscheinende Broschüren-Reihe Informationen zur Schweizer Kultur oder die vielseitige Website der Stiftung für mehrheitlich geeignete, dem doppelten Informationsauftrag entsprechende Gefässe. Wir teilen die Auffassung, dass es sich rechtfertigt, hier verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, sind aber der Meinung, dass sie aus dem Grundbeitrag von 121 Millionen Franken gedeckt werden sollen. Abgrenzungen gegenüber bzw. Synergien mit dem kulturpolitischen Informationsauftrag, den BAK und EDA zu erfüllen hat, werden in der Periode 2004­2007 zwischen den Verantwortlichen dieser Institutionen zu identifizieren und zu optimieren sein.

Schweizerisches Institut in Rom (SIR)70 Seit 1949 ist die Villa Maraini Sitz des SIR, wo Schweizer Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leben und arbeiten und sich mit der aktuellen italienischen und der Kultur der römischen Antike vertraut machen, umgekehrt kulturelle Vielfalt und wissenschaftliche Kreativität der Schweiz nach Italien vermitteln. Zur Zeit wird das Institut renoviert, um sein grosses bauliches Potential optimal zu erschliessen. Seit Januar 2002 besteht im ehemaligen Schweizer Konsulat in Venedig eine Zweigstelle.

Heute ist das SIR in erster Linie «Herberge» und ohne ein klares Profil, das es im Kreis der zahlreichen in Rom ansässigen
Institute kenntlich machen würde. BAK, Pro Helvetia und die Gruppe für Wissenschaft und Forschung des EDI planen daher eine «Aufwertung» und gleichzeitig eine finanzielle Rekonsolidierung des Instituts, da die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und die Beiträge der Wirtschaft von Jahr zu Jahr abnehmen. Der Stiftungsrat des SIR hat zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Grundlagen für ein wissenschaftliches und gleichzeitig für ein kulturelles Programm des SIR zu entwickeln. Die Finanzierung wird entsprechend geregelt: Zusätzlich zu den Leistungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL und des BAK (2003: 0,42 bzw. 0,25 Millionen Franken) sieht die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004­2007 unter der Rubrik Institutes for Advanced Studies einen jährlich Beitrag 0,45 Millio69 70

Eingabe, Ziff. 4.1.3 und 5.10.1.

Eingabe, Ziff. 4.3.4 und 5.9.2.

4916

nen Franken vor; parallel dazu will Pro Helvetia dem SIR unter dem Titel Kulturelle Intendanz jährlich 0,5 Millionen Franken zuwenden. Erste Vorschläge für die konkrete Umsetzung dieses Doppelmandats, das sich mit der eigentlichen Bestimmung des SIR deckt, werden dem Stiftungsrat Mitte 2003 vorliegen; das endgültige Konzept wird er Ende 2003 verabschieden.

Der Bundesrat begrüsst die Absicht, das SIR zu einem für die Schweiz wirkungsvollen und zugkräftigen Begegnungsort von Wissenschaft und Kultur aufzuwerten.

Wichtig wird sein, dass die beiden Bereiche des SIR auch künftig gleich stark ausstrahlen können; die Aufstockungen im wissenschaftlichen und im kulturellen Ressort bedingen sich in diesem Sinn gegenseitig. Wir gehen davon aus, dass die von Pro Helvetia für den kulturellen Teil einzuschiessenden Mittel aus dem nun beantragten Zahlungsrahmen von insgesamt 137 Millionen Franken bzw. aus der zusätzlichen Unterstützung für den Schwerpunkt «Interkultureller Dialog» finanziert werden können.

Volkskultur In der parlamentarischen Beratung der Botschaft 1999 wurde verschiedentlich ein betonterer Einsatz von Pro Helvetia zu Gunsten der Volkskultur gewünscht. Bundespräsidentin Dreifuss gab damals im Nationalrat zu bedenken: «Ce n'est pas la fonction de Pro Helvetia que de soutenir, par exemple, les différents choeurs traditionnels, les différentes organisations de costumes folkloriques etc. Mais lorsque ces groupes se réunissent pour des activités créatives ou pour se rencontrer par-dessus les frontiètes linguistiques ou par-dessus les frontières du pays, il est clair que c'est là que Pro Helvetia intervient et qu'elle respecte ainsi pleinement sa mission de soutenir la culture populaire. La culture populaire est d'ailleurs à comprendre dans un sens très large, tant elle est ce qui émane et exprime ce que le peuple développe en permanence comme expression artistique.»71 Das Thema wurde im Jahr 2001 durch die Interpellation Seiler erneut ins Spiel gebracht und vom Bundesrat wiederum eher zurückhaltend behandelt.72 In der Eingabe von Pro Helvetia für die Finanzierungsperiode 2004­2007 ist Förderung der Volkskultur zwar kein Schwerpunkt, wird aber mehrfach erwähnt.73 Sie äussert sich hinlänglich klar über die Volkskultur, welche sie künftig fördern bzw.

nicht fördern will: Sie legt den Akzent auf die
Arbeit professioneller Künstler und Künstlerinnen und richtet ihr Hauptaugenmerk auf diejenigen volkskulturellen Vorhaben, die sich mit «Tradition» im Sinn einer Weiterentwicklung auseinandersetzen, während sie die Unterstützung des Schaffens von Laien als Aufgabe der Gemeinden betrachtet.

71 72

73

AB 1999 N 2382 ff.

Interpellation Seiler vom 23.3.2001: Gemäss Bundesgesetz obliege der Pro Helvetia auch die «Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur». Diese Aufgabe werde offensichtlich kaum oder nur in kleinstem Umfang wahrgenommen; das zeigten Besuche bei den Ausland-«Filialen» der Stiftung und die Tatsache, dass die Volkskultur nicht im Stiftungsrat vertreten sei, obschon die entsprechenden Organisationen rund 350 000 aktive Mitglieder zählten. Aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Seiler: «Indem Pro Helvetia (...) für die Förderung der Bereiche Volkskultur, Heimatkunde und Mundartpflege verhältnismässig wenig Mittel einsetzt (2000 und 2001: je 212 000 Franken), folgt sie dem Grundsatz- und Kürzungsbeschlüssen des Parlamentes.» Vgl. ferner die Interpellation Galli vom 21.6.2001 über die unbegründete und unangekündigte rückwirkende Kürzung der Bundesbeiträge für Künstlerverbände.

Management Summary S. 3; Ziff. 1.5, 3.3, 4.3.3, 5.1.3, 5.3.3, 5.3.4, 5.7.3, 5.8, 5.10.4.

4917

Die Bedeutung traditioneller Volkskultur steht ausser Zweifel. Als Beweis genügt schon die grosse Zahl der Gruppen, Verbände und Organisationen, die sich in der einen oder anderen Weise diesen Formen kulturellen, künstlerischen Ausdrucks widmen. Volkskultur war und ist aber auch Gegenstand wissenschaftlicher Darstellungen; man braucht nur an Werke zu erinnern wie den Grundriss von Richard Weiss: Volkskunde der Schweiz, an das Handbuch der schweizerischen Volkskunde, an den Atlas der schweizerischen Volkskunde oder an das Werk von Nicolas Bouvier L'Art populaire bzw. an Publikationen über das Volkstheater ­ sie gehen keineswegs von einem elitären Kulturbegriff aus.

Andererseits zeigt sich immer wieder, dass diese Volkskultur selber genügend Kraft mobilisieren kann, um sich zu finanzieren und zu erhalten. Dies im Gegensatz zu den Künsten, welche auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, weil sie nicht oder noch nicht mit einem breiten Publikum rechnen können. Angesichts der generell knappen Mittel scheint es uns deshalb vertretbar, wenn sich Pro Helvetia auf die Förderung gemäss ihrem Verständnis konzentriert. In diesem Rahmen ist sie im übrigen ­ wie die Eingabe zeigt ­ bereit, ihren Möglichkeiten angemessenen Mittel einzusetzen. Das immer wieder gehörte Vorurteil, Pro Helvetia tue nichts für die Volkskultur, ist daher unbegründet.

Wir nehmen zustimmend davon Kenntnis, dass die Stiftung Volkskultur in dem von ihr definierten Rahmen unterstützen wird; die notwendigen Mittel entnimmt sie zum kleineren Teil dem Grundbeitrag von 121 Millionen Franken, zum grösseren dem Schwerpunkt «Verständigung».

2.3.4

Betriebskosten74

Die Höhe der Betriebs- bzw. Verwaltungskosten von Pro Helvetia gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass und hat den Bundesrat auch in der noch laufenden Finanzierungsperiode beschäftigt.75 Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren beachtliche Anstrengungen unternommen, um ihre Organisation zu verbessern, die Aufgaben zu entflechten und die Abläufe zu vereinfachen. Wie die Stiftung selbst leiten wir daraus die Erwartung auf eine insgesamt effizientere Arbeitsweise ab, rechnen also mit positiven Auswirkungen auf die Betriebskosten von Pro Helvetia; entsprechend beantragen wir eine nominale Kürzung des Beitrages an die Basisleistungen der Stiftung (vgl. oben Ziff.

2.3.1).

74 75

Eingabe, Ziff. 6; s. auch oben Fussn. 34 und 42.

Interpellation Seiler vom 23.3.2001; vgl. vorn Ziff. 1.3.3.

4918

Für die Jahre 2004 bis 2007 budgetiert Pro Helvetia die Betriebskosten wie folgt: 2004­2007

Personalkosten Übrige Betriebskosten*

46,41 Millionen Franken 16,60 Millionen Franken

Total

63,01 Millionen Franken = 35 % der Gesamtausgaben

*

inkl. Investitionen von 2,4 Millionen Franken

Die Stiftung hat während der laufenden Beitragsperiode eine buchhalterische Neuerung eingeführt: Seit 2001 werden Kosten für verschiedene Eigenaktivitäten und sämtliche Personal- und Produktionskosten der Aussenstellen sowie des Kulturmobils nicht mehr dem direkten Projektaufwand zugewiesen, sondern als Produktionskosten und Verwaltungskosten im engeren Sinn verbucht; nach diesen Regeln hat die Stiftung nun auch budgetiert. Dies hat einerseits zur Folge, dass die Personalund übrigen Betriebskosten seither transparenter ausgeschieden sind, hat andererseits dazu geführt, dass die ausgewiesenen Betriebskosten der Stiftung insgesamt angestiegen sind und die beiden Beitragsperioden nicht direkt miteinander verglichen werden können.

Aufgrund der vorliegenden Budgetzahlen muss jedoch auch ohne direkten Vergleich davon ausgegangen werden, dass trotz der Reformanstrengungen nicht von einer eigentlichen Trendwende bei der Entwicklung der Betriebskosten von Pro Helvetia gesprochen werden kann; dessen ist sich auch die Stiftung bewusst.

Dieses eher kritische Bild ist immerhin in verschiedener Hinsicht zu relativieren: Pro Helvetia stellt in ihrer Eingabe (Ziffer 6) dar, wofür sie den Hauptteil der Betriebskosten, die Personalressourcen, einsetzt; die dort dargelegte Aufgliederung dürfte im Wesentlichen für die gesamten Betriebskosten Geltung beanspruchen: Gesuchsbearbeitung Direktion, Verwaltung, Zentrale Dienste

21 % 20 %

Zwischentotal 1

41 %

Informationstätigkeit, Kulturpolitik, Einsitz in Kommissionen Beratung von Kulturschaffenden, Botschaften, Institutionen Eigene Projekte und Kooperationsprojekte

23 % 16 % 20 %

Zwischentotal 2

59 %

____________

____________

Der Grossteil (59 %) dieser Aufwendungen führt also direkt zu kulturellem Mehrwert und kann nicht als eigentlicher Verwaltungsaufwand bezeichnet werden. Letzterer beläuft sich vielmehr auf 41 % der Betriebskosten oder ­ umgerechnet ­ auf rund 14 % der Gesamtaufwendungen. Davon entfällt immerhin rund die Hälfte auf die sachgerechte Gesuchsbehandlung, welche zwar keinen direkten kulturellen Mehrwert schafft, aber dafür sorgt, dass Pro Helvetia ihre Kernaufgabe sorgfältig und in guter Qualität erfüllt.

Pro Helvetia wird in der kommenden Finanzierungsperiode nach unseren Anträgen über mehr Mittel verfügen. Damit ist erfahrungsgemäss ein Mehr an Aufwand ver4919

bunden, zumal der Trend steigender Gesuchsanzahl anhalten dürfte. Mit Ausnahme einer verhältnismässig bescheidenen Erhöhung für die Umsetzung der Schwerpunkte (2,6 Millionen Franken bzw. 0,65 Millionen Franken pro Jahr), will die Stiftung die Aufgaben mit gleich bleibendem Personalbestand erfüllen (Stand 2003). Die Betriebskosten nehmen deshalb relativ gesehen ab. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass Pro Helvetia den Anteil der Personalkosten an den Gesamtaufwendungen für das Jahr 2003 als Folge der Reformen relativ gesehen bereits hat senken können (von 30,3 % für 2002 auf 28 %) und weiterhin senken will.

Eine gewisse Verfälschung des Bildes ergibt sich durch die ab 2003 von Pro Helvetia selber zu übernehmenden Posttaxen (rund 0,3 Millionen Franken pro Jahr). Sie wurden bis und mit 2002 durch zentral beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingestellte Mittel finanziert und fallen nun neu bei der Stiftung an.

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass ein gleich bleibender Personalbestand allein durch die Teuerungs- und Beförderungszulagen sowie Leistungslohnanteile zu höheren Gesamtwerten führt, ohne dass zusätzliches Personal angestellt würde.

Dafür errechnet Pro Helvetia in der Eingabe für die kommenden vier Jahre einen Betrag von insgesamt rund 3 Millionen Franken.

Die Stiftung plant weitere effizienzsteigernde Massnahmen: Verbesserung der Infrastruktur und Informatik; Aufbau zeitgemässer Führungsmodelle; generelle Einführung des Projektmanagements. Eine sorgfältige interne Überprüfung und Bewertung der Stiftungstätigkeit durch die Stabsstelle Evaluation wird es erlauben, die Qualität von Projekten und die Gesuchsbehandlung künftig anhand präziser Ziele und Kriterien zu sichern und zu verbessern, festzustellen, in welchem Mass sie erreicht wurden, Abweichungen zu analysieren, Entscheidungen über Weiterführung, Abbruch oder Neupositionierung eines Projekts oder eines Bereichs zu unterstützen, Instrumente zu entwickeln, die der mittel- und langfristigen Planung dienen sowie nachvollziehbar Rechenschaft gegenüber den politischen Verantwortlichen und der Öffentlichkeit abzulegen. Diese Massnahmen führen in einem ersten Schritt zu Mehrausgaben, sollten jedoch einen insgesamt effizienteren Output der Stiftung und damit ein besseres Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und effektiver
Kulturförderung bewirken.

In einer Gesamtwürdigung kommen wir zum Schluss, dass Pro Helvetia zweckmässige Vorkehrungen getroffen hat und treffen will, um ihre Betriebskosten in ein günstigeres Verhältnis zu bringen. Der Eckwert, den sich Pro Helvetia vorgegeben hat, die Reduktion der Personalkosten auf 27,5 %, der übrigen Betriebskosten auf 9 % der Gesamtkosten, wird dabei nicht aus den Augen zu lassen sein. In diesem Sinne sollte es ihr auch möglich sein, die nominale Kürzung des Beitrages an die Basisleistungen (kein voller Teuerungsausgleich) durch eine Senkung der Betriebskosten auffangen zu können (vgl. vorne Ziff. 2.3.1).

4920

3

Auswirkungen

3.1

Finanzielle Auswirkungen

3.1.1

Auf den Bund

Der Stiftung Pro Helvetia wird nach unserem Antrag für die Beitragsperiode 2004­ 2007 ein Zahlungsrahmen von insgesamt 137 Millionen Franken bewilligt. Das sind 7 Millionen Franken oder rund 5,5 % mehr, als ihr in der vorangegangenen Periode zugesprochen wurden. Die Staffelung der Beiträge sehen wir wie folgt: Antrag Bundesrat

2004 2005 2006 2007

35,0 Millionen 34,0 Millionen 34,0 Millionen 34,0 Millionen

Total

137,0 Millionen

Die Finanzlage des Bundes lässt es nicht zu, den wesentlich höheren Anträgen der Stiftung in ihrer Eingabe zu entsprechen. Sie hat insgesamt 179,5 Millionen Franken beantragt; sie wird mit beträchtlich weniger Mitteln (42,5 Millionen Franken oder rund 23,5 %) auskommen müssen, als sie budgetiert hat.

Die notwendigen Mittel werden im Finanzplan eingestellt und im Rahmen des ordentlichen Vorschlags jährlich zugeteilt. Gemäss Artikel 32 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über den Finanzhaushalt76 bilden Zahlungsrahmen Höchstbeträge, bis zu welchen das Parlament bereit ist, für bestimmte Aufgaben Geld zur Verfügung zu stellen. Diese Kredite sind gesperrt und werden vom Bundesrat nur dann frei gegeben, wenn es der Bundeshaushalt erlaubt und das Erreichen der verfassungsmässig fixierten Haushaltziele nicht gefährdet ist. Der nun anbegehrte Zahlungsrahmen ist auf die Massnahmen zum Entlastungsprogramm 2003 abgestimmt.

3.1.2

Auf die Kantone und Gemeinden

Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und Städte bzw.

Gemeinden. Auch wenn die Stiftung ihre Mittel komplementär zu weiteren Geldgebern auszurichten sucht, kann daraus keine Verpflichtung der Kulturförderungsstellen anderer staatlicher Ebenen abgeleitet werden.

3.2

Personelle Auswirkungen

Wir erlauben uns, Sie in dieser Hinsicht auf unsere Ausführungen in Ziffer 2.2.3.4 zu verweisen.

76

SR 611.0

4921

3.3

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Ein positiver volkswirtschaftlicher Effekt lässt sich auf Grund der Umwegrentabilität der Kulturförderung erwarten (vgl. die Hinweise unter Ziff. 1.1.3).

3.4

Andere Auswirkungen

Direkte andere Auswirkungen, insbesondere auf die übrigen Bundesstellen, die sich mit kulturellen Fragen befassen, hat die Vorlage nicht. Immerhin sind im Vorfeld der Vorlage gewisse Klärungen der Aufgabenteilung zwischen den Bundesakteuren erfolgt und stehen solche weiterhin an (vgl. Ziff. 1.2.1).

4

Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 angekündigt.77

5

Verhältnis zum internationalen Recht

Die Botschaft hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum internationalen Recht.

6

Rechtliche Grundlagen

Die Finanzierung der Tätigkeiten von Pro Helvetia stützt sich auf Artikel 69 Absatz 2 BV.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (Budgetkompetenz). Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung des Kredits bildet Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia. Der Kreditbeschluss ist, da nicht rechtssetzender Art, nach Artikel 4 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes78 in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu kleiden. Als solcher untersteht er nicht dem Referendum.

7

Ausgabenbremse

Der beantragte Zahlungsrahmen unterliegt der Ausgabenbremse.

77 78

BBl 2000 2276, Ziffer 33 in Anhang 2.

SR 171.11

4922

Anhang

Eingabe an das Eidgenössische Departement des Innern Inhaltliche Ziele und finanzielle Bedürfnisse der Stiftung Pro Helvetia für die Periode 2004­2007

Pro Helvetia Schweizer Kulturstiftung Hirschengraben 22 ­ 8024 Zürich Telefon 01 267 71 71 ­ Fax 01 267 71 06 Mail phmail@pro-helvetia.ch ­ Internet www.pro-helvetia.ch 4923

Management Summary Einleitung Die öffentliche Kulturförderung steht vor grossen Herausforderungen. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs haben sich die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für das kulturelle Schaffen stark gewandelt. Ganz allgemein ist eine Ökonomisierung der Kultur festzustellen: Kultur ist ein wachsender Wirtschaftszweig; ökonomisches Denken wie Managementwissen bestimmen in wachsendem Mass die Arbeit kultureller Institutionen; Kultur wird immer häufiger für andere Zwecke benutzt; Ästhetisierung und Artifizialisierung weiter Lebensbereiche (Lifestyle) verleihen den gestalterischen Berufen enormen Auftrieb; Multikulturalität hat sich von einem Schlagwort zur umfassenden Wirklichkeit der kulturellen Diversität weiterentwickelt; die private Kulturförderung ist durch die lahmende Konjunktur an ihre Grenzen gelangt. Parallel dazu verfügen immer mehr Kantone und Kommunen über kulturelle Leitbilder, und dem Bund stehen dank der neuen Bundesverfassung zusätzliche Kompetenzen im kulturellen Bereich zu.

Schwerpunkte In diesem Umfeld widmet sich Pro Helvetia den durch das Gesetz bestimmten Basisaufgaben kultureller Austausch im Inland, kultureller Austausch mit dem Ausland und Kreationsförderung. Zusätzlich setzt sie Schwerpunkte, um auf die neuen Herausforderungen adäquat reagieren zu können: 1. Strategisch ­

Bessere Positionierung als kulturelles Kompetenzzentrum durch Koproduktionen, verstärkte Informationstätigkeit und Know-how-Vermittlung unter Nutzung ihres Aussenstellennetzes.

­

Weiterentwicklung der Arbeits- und Aufgabenteilung mit dem Bundesamt für Kultur.

­

Weiterentwicklung der Zusammenarbeitsmodelle mit dem Eidgenössischen Department für auswärtige Angelegenheiten für gemeinsame Projekte mit Präsenz Schweiz, den Botschaften und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.

2. Inhaltlich ­

Tanz: Von allen Kunstsparten wird Pro Helvetia in der kommenden Finanzierungsperiode den Tanz in den Vordergrund rücken. Der Tanz hat in den letzten Jahren in der Schweiz wie weltweit eine enorme Entwicklung erfahren, mit der die Förderstrukturen nicht mithalten konnten. In Zusammenarbeit mit dem BAK schafft Pro Helvetia ab 2004 eine Schweizer Tanzplattform.

­

Film: Die Vernetzung von Filmspielstellen im Inland gibt dem Schweizer Film, vor allem auch seiner Geschichte, eine stärkere Präsenz, bevorzugt in den jeweils anderen Landesteilen. Die Promotionsanstrengungen im Ausland werden optimiert durch ein Zusammengehen mit dem Schweizerischen

4924

Filmzentrum und der Kurz-Film-Agentur Schweiz und orientieren sich an Aktualität und Nachfrage.

­

Verständigung im Inland: Es gibt mehr als eine Schweiz: die vier unserer Sprachkulturen, die Auslandschweizer, die sechste Schweiz der Immigranten, aufgefächert in eine Vielfalt von Kulturen. Jener kulturellen und künstlerischen Arbeit, die den Dialog zwischen den nationalen Sprachgruppen untereinander wie den zwischen einheimischen und fremden Kulturen anregt und vorantreibt, gilt das besondere Augenmerk von Pro Helvetia. Unter dem Titel Verständigung im Inland widmet Pro Helvetia sich auch der Volkskultur, wo sie sich offen zeigt und schweizerische Eigenart in der Auseinandersetzung mit den Formen der Gegenwart sucht und formuliert.

­

Interkultureller Dialog: In der Auslandarbeit legt Pro Helvetia einen Schwerpunkt auf den Dialog der Kulturen, um gesellschaftliches, kulturelles und künstlerisches Wissen nach beiden Seiten ­ ins Gastland und in die Schweiz ­ zu vermitteln. Eine Sonderstellung kommt in diesem Schwerpunkt der Süd-Nord-Achse zu. Alle Abteilungen von Pro Helvetia unterstützen Kunstprojekte und Künstler, die aus den Ländern des Weltsüdens kommen oder in einen intensiven Dialog mit ihnen eintreten.

­

NIKT: Als Teil des Bundesprogramms sitemapping.ch zur Förderung der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien fördert Pro Helvetia Künstler und Ensembles, die digitale Technologien benützen und die Beziehungen zwischen Ausdrucksformen und digitaler Technik erforschen. Fernziel ist der Aufbau eines Kompetenzzentrums für NIKT & Kunst, das weitere Projekte initiieren kann und sich mit den Fragen Digitalisierung und der neuen Interdisziplinarität auseinandersetzt. Ausserdem unterstützt Pro Helvetia Initiativen, die die individuelle Kompetenz im Umgang mit digitaler Kulturtechnik stärken.

Aussenstellen Um der Nachfrage seitens der Kunstschaffenden gerecht zu werden, eingesetzte Mittel zu grösserer Wirkung zu führen und um Koproduktionen mit EDA und PRS wirksam zu realisieren, wird Pro Helvetia ihre Präsenz in Europa, in den Vereinigten Staaten wie im asiatischen Raum verstärken. Geplant sind keine Kulturzentren, sondern Agenturen, die als Drehscheiben für den interkulturellen Dialog dienen.

Betriebskosten Auf der betrieblichen Ebene rechnet Pro Helvetia mit einer Senkung der Personalund Betriebskosten durch Effizienzsteigerungen, vor allem durch die Umsetzung von Massnahmen aus der Reform.

Mittelbedarf CHF 179 500 000 für die Jahre 2004­2007, wovon CHF 148 800 000 für die Umsetzung des gesetzlichen Minimalauftrags und CHF 30 700 000 für die Schwerpunkte.

4925

Einleitung Die vorliegende Eingabe legt den Finanzbedarf von Pro Helvetia für die Jahre 2004 bis 2007 dar. Grundlage bilden einerseits die laufenden Programme der Stiftung, andererseits die strategischen Ziele und Aufgaben, die Pro Helvetia in der nächsten Finanzierungsperiode erreichen, bzw. angehen will. Die Eingabe stützt sich auf die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen und Aufgabenteilungen auf Bundesebene.

Im Rahmen der laufenden Umsetzungsarbeiten von Artikel 69 BV werden die Aufgaben des Bundes sowie die Aufgabenteilung unter den verschiedenen kulturell tätigen Akteuren des Bundes umfassend überprüft; mitbeteiligt sind auch die Kantone und Gemeinden. Daraus kann allenfalls eine neue Aufgabenstellung für die Kulturstiftung Pro Helvetia und eine entsprechende Revision ihres Gesetzes folgen.

Pro Helvetia kann und will allerdings nicht in allen Bereichen auf die Fertigstellung des Kulturgesetzes warten. Deshalb formuliert die vorliegende Eingabe in einzelnen Bereichen vorausgreifend Ziele, ausgehend vom Kenntnisstand September 2002. Da Pro Helvetia an den Ausführungsarbeiten zu Artikel 69 BV beteiligt ist, gilt die Koordination als gesichert.

1 1.1

Umfeld und Umwelt Gesellschaftliche Entwicklung

Die Achtzigerjahre haben den Kunstbegriff stark auf die Achse etabliert-alternativ, institutionell-frei, subventioniert-nicht subventioniert fixiert; entsprechend war er Gegenstand eines lange anhaltenden politischen Kampfes, der in die Gründung und staatliche Unterstützung zahlreicher alternativer Kulturzentren mündete. Der Kunstbegriff war politisch aufgeladen, er stand immer auch für einen spezifischen Kulturbegriff und ein Gesellschaftsmodell. Die Neunzigerjahre haben einen Paradigmenwechsel gebracht. Die politische Konfrontation um die Förderung der richtigen Kultur hat sich verflüchtigt. Kultur nicht nur als Kunst, sondern als identitäts- und gemeinschaftsbildendes Geflecht ist dafür in aller Munde. Kommunen und Kantone haben ein aktives regionales und lokales Kulturleben als Standortfaktor erkannt, der Bund hat sich die Kulturförderung in die Verfassung geschrieben und Kunst als aussenpolitisches Transportmittel entdeckt. In Europa hat sich allein die Zahl der Musikfestivals seit 1980 auf jährlich 20 000 verzehnfacht. Kunst und Kultur haben sich zu einem eigentlichen Wirtschaftszweig entwickelt, der wachsende Umsätze aufweist, immer mehr Menschen Arbeit gibt ­ und in dem die Kulturschaffenden einer Reihe von weiteren Akteuren und Interessen gegenüberstehen.

Kunst- und Kulturbetrieb haben einen wichtigen Platz in der Gesellschaft erlangt: Es gibt kaum mehr eine grössere Gemeinde, geschweige denn einen Kanton, wo nicht eine eigene Fachstelle für Kultur zuständig ist, wo nicht die entsprechenden Budgetpositionen bereit stehen und ein kulturelles Leitbild gepflegt wird.

Unterschiedliche Gründe haben zu dieser vordergründigen Kulturblüte geführt: ­

4926

Die Entwicklung weg von der Industrie- und hin zur Informations- und Wissensgesellschaft, wie sie die westlichen Staaten durchlaufen, führt zu einer neuen sozialen Ausdifferenzierung, welche Fragen der Ästhetik und Lebensgestaltung und die damit verbundene kulturelle Produktion ­ als Herstellung von Unterschiedlichkeit ­ in den Vordergrund rückt.

­

Die Krisenbeständigkeit der Schweiz, hohes durchschnittliches Einkommensniveau (im weltweiten Vergleich) und diverse Liberalisierungsmassnahmen haben zu einem enormen Wachstum der Freizeitindustrie geführt, die ihrerseits stimulierend auf die kulturelle Produktion wirkt.

­

Die höhere Gewichtung des Faktors Gestaltung in der Wirtschaft ­ gerade im Dienstleistungsbereich ­ hat ein massives Wachstum im Bereich der Ausbildung in künstlerischen und gestalterischen Berufen ausgelöst. Die voranschreitende Dematerialisierung der Produkte in der Dienstleistungsgesellschaft lenkt das Augenmerk vermehrt auf ihre artifizielle Form: Dienstleistungsdesign ist eine noch junge, aber zukunftsträchtige Wissenschaft.

­

Der erhöhte Bedarf der Wirtschaft an gestalterischen Leistungen hat Brücken zwischen Kunst und Ökonomie gebaut. Kulturelle Institutionen nutzen in wachsendem Masse Managementwissen; Kulturmanagement hat sich als neue Disziplin auf Hochschulniveau etabliert.

­

Im Soge des beschleunigten globalen Informationsaustausches, des wachsenden Welthandels wie der verstärkten weltumspannenden Migration zirkulieren KünstlerInnen und kulturelle Güter rascher und häufiger. Kulturelle Überlagerungen sind selbstverständlich geworden. Kultur und Kunst, nun stärker im Fokus der Wirtschaft, dienen als Vehikel für kommerzielle und politische Botschaften ­ der Wirtschaft wie der Aussenpolitik.

­

Die Digitalisierung (als technologisches Phänomen) hat nicht nur im Bereich der industriellen Produktion, sondern auch in der künstlerischen zu dramatischen Veränderungen geführt. Es sind ganz neue Formen des künstlerischen Ausdrucks entstanden, Berufsbilder sind verschwunden oder neu entstanden, die Produktionszyklen haben sich besonders in der Musik, im Film und in der Fotografie verkürzt.

Der Blick auf die soziale Wirklichkeit der Schweiz zeigt aber auch, dass: ­

die Schweiz ein im wahren Sinne multikulturelles Land geworden ist. Ein Fünftel der derzeitigen Wohnbevölkerung besitzt keinen Schweizer Pass, wobei der Anteil aus den nicht angrenzenden Ländern seit 1990 stark gestiegen ist.

­

die Sprachlandkarte der Schweiz sich im Zuge der Migration verändert hat.

Nur knapp 0,5 % der Bevölkerung geben Rätoromanisch noch als Hauptsprache an. Umgekehrt geben fast 10 % an, keine der vier Schweizer Landessprachen als Hauptsprache zu benutzen. Gut 3 % der Schweizer Wohnbevölkerung nennen Serbisch, Kroatisch oder Albanisch als Hauptsprache.

­

Diese Entwicklung, die seit den Fünfzigerjahren anhält, wirft neben politischen und sozialen auch kulturelle Fragen auf. Die Kultur dieses Landes wird reicher, das Publikum divergenter, neue Werte und Qualitäten setzen sich gegen Traditionen durch. Die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen im eigenen Land wird zu einer Notwendigkeit ­ und zur Chance, individuelle wie kollektive Befindlichkeit als Prozess zu begreifen.

4927

1.2

Kulturelle Entwicklung

Kulturell betrachtet entspricht der Migration der Völker die Mobilität der Kunstschaffenden: KünstlerInnen bewegen sich heute mit grosser Selbstverständlichkeit über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg, ohne unter der von Paul Nizon seinerzeit beschworenen «Enge» zu leiden. Einen Teil des Jahres in Genua oder Hamburg zu arbeiten und ansonsten in Beinwil oder Le Locle zu leben oder umgekehrt, ist heute zum Normalfall geworden. Die Frage, was mit dem Begriff «Schweizer Kunst» gemeint ist, verlangt nach einer zeitgemässen Antwort. Die kann nur lauten, dass als das Schweizerische an der Kunst und an der Kultur das gelten soll, was unserer Orientierung in der helvetischen Wirklichkeit dient.

Auch was die klassischen Rollenverteilungen im Kunst- und Kulturbetrieb betrifft, sind in den letzten Jahren Entwicklungen zu beobachten, die ­ zumindest von der Häufigkeit ihres Auftretens her ­ neu sind. Während noch vor kurzer Zeit eine gewisse Arbeitsteilung üblich war, ist es heute nichts Ungewöhnliches, wenn ein Künstler als Ausstellungskurator oder als Festivalveranstalter auftritt, eine Schauspielerin als Filmautorin oder ein Kunsthistoriker als Konzeptkünstler. Abgrenzungen, die noch vor wenigen Jahren als gesetzt galten, werden heute leichten Fusses überschritten, was neue künstlerische Horizonte eröffnet, aber auch ein hohes Mass an Flexibilität auf der Seite der Kulturförderungsinstitutionen voraussetzt.

Auf der Veranstaltungs- und Vermittlungsebene ist die Verwischung früher klar abgesteckter Grenzen zwischen dem sogenannten Event mit kommerziellem Beigeschmack und der künstlerisch ausgerichteten Veranstaltung gang und gäbe. Bereiche, die als angewandte Kunst bezeichnet werden und um welche sich die traditionelle Kulturförderung in der Schweiz nur sehr beschränkt kümmerte (Mode, Architektur, Grafik, Design, Comic, Club-Musik usw.) sind zu anerkannten künstlerischen Ausdrucksformen herangewachsen. Sie als «Kunsthandwerk» zu deklassieren und seitens der Kulturförderung zu ignorieren, geht nicht mehr an. Oft sind es genau diese Produkte und Leistungen, welche im Ausland die grossen Erfolge einheimsen. Solche Erfolge strahlen zurück auf die traditionellen Kunstsparten, die sich zunehmend kommerzieller Mechanismen bedienen ­ auch bedienen müssen, um die nötige Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die oft
beschworenen Grenzen zwischen Kunst und Markt werden durchlässiger; immer deutlicher zeichnet sich ein breites Zweckbündnis von kommerziellen und künstlerischen Kräften ab, Kreativität wird mehr und mehr zu einem vielfältig einsetzbaren Rohstoff. Diese Auflösung von Grenzen spiegelt sich auch im sozialen Bereich wieder; die Zuordnungen von sozialen Gruppen und kulturellen Feldern sind vielfältiger und widersprüchlicher geworden.

Eine weitere Tendenz im heutigen Kulturbetrieb, die direkte Auswirkungen auf die Kulturförderung hat, ist die Professionalisierung auf der Ebene der Kulturbetriebe.

Ende des vergangenen Jahrzehnts entstanden in der Schweiz ­ in den Nachbarländern bereits seit den Achzigerjahren ­ zahlreiche Weiterbildungsangebote im Bereich Kulturmanagement. Die Folge ist eine doppelte: Die neuen KulturmanagerInnen schaffen sich ihren Markt, indem sie die kulturelle Produktion weiter ankurbeln; zugleich steigen Planungs- wie Organisationsniveau deutlich.

Die Kehrseite der Professionalisierung ist der rückläufige Anteil an Gratisarbeit im kulturellen Sektor. Mitarbeitende im Kulturbetrieb, welche noch vor Jahren diese Arbeit als ehrenamtlich verstanden, haben sich in der Zwischenzeit weitergebildet und die frühere Nebenbeschäftigung zu ihrem Beruf gemacht. Der Rückgang der 4928

Freiwilligenarbeit belastet die Budgets vieler Kulturinstitutionen und -projekte erheblich; der Ausdehnung der kulturellen Produktion sind damit Grenzen gesetzt.

Professionalisierung als Forderung hat auch die Kulturförderer auf allen Ebenen erreicht. Kulturförderung darf, im Interesse ihrer Wirksamkeit, nicht einfach passiv sein. Sie muss Verantwortung übernehmen, sinnvolle Selektion, Qualität und kritische Reflexion sicherstellen. Inhaltliche Qualitätssicherung erfordert bei Projekten von nationaler Bedeutung, an denen mehrere öffentliche oder private Finanzierungsstellen beteiligt sind, direkte Mitarbeit. Häufig wird solche Mitarbeit auch gesucht; gerade eine Einrichtung wie die Kulturstiftung Pro Helvetia kann dank ihres nationalen Blickwinkels oft wichtige Beiträge liefern. Kulturförderung funktioniert immer weniger nach dem linearen Schema «Gesuchstellung ­ Beitragssprechung ­ Auszahlung». Sie erfordert im Interesse eines wirkungsvollen Einsatzes von öffentlichen Mitteln umfassende Partnerschaften. Der Mehraufwand führt die Kulturförderungsstellen rasch an die Grenzen ihrer Kapazitäten.

Wie die Gesetze der Ökonomie sich in der kulturellen Arbeit verstärkt durchsetzen, so hat die Kultur selbst zunehmend den Status einer ökonomischen Kategorie gewonnen. Mit einem Umsatz von rund 8 Milliarden Franken jährlich gehört die Kulturbranche zu den Wachstumsbranchen in diesem Land. Noch nicht beziffern lässt sich die Innovationskraft, über die eine lebendige zeitgenössische Kultur verfügt. Kunst erprobt neue Gestaltungs-, Ausdrucks- und Denkformen und ist damit eine Schule auch der wirtschaftlichen Innovation. Eine lebendige Kultur gilt zudem als wichtiger Faktor bei der Bewertung von Standortqualitäten; sie dient dazu, Spitzenkräfte zu binden. Nicht zuletzt ist sie ein wesentlicher Vorteil im Kampf um Aufmerksamkeit. Für jeden Franken für Kultur gibt der Konsument vier weitere für begleitende Aktivitäten aus; wer es versteht, ein Publikum aus einem weiten geografischen Kreis anzuziehen, stärkt damit die Wirtschaft. Das gilt nicht nur für Städte und Regionen, das gilt ebenso für ein ganzes Land.

1.3

Die private Kulturförderung in der Schweiz

In der kulturpolitischen Diskussion der Neunzigerjahre gewann die Meinung, die private Kulturförderung oder gar das Sponsoring könne mindestens teilweise an die Stelle der finanziell überlasteten öffentlichen Hand treten, an Boden. Einige Kreise beschwören noch immer den Rückzug der öffentlichen Hand aus der Kulturförderung. Diese Sichtweise verkennt die Tatsache, dass die private Kulturförderung ­ weniger im Fall der Stiftungen, sehr stark, was das Sponsoring betrifft ­ eine andere Haltung zur Kunst und zum Kulturbetrieb einnimmt als die öffentliche Hand. Die öffentliche Kulturförderung setzt künstlerische Qualität, Vielfalt und Innovation an erste Stelle. Die private Förderung hingegen folgt in starkem Masse den Vorlieben von Einzelpersonen und beschränkt sich im Sponsoring auf die Unterstützung der erfolgreichsten, bzw. der prestigeträchtigsten Institutionen oder auf punktuelle Engagements im Eventbereich. Aufbau und Begleitung neuer Initiativen sowie die Pflege von Vielfalt finden sich sehr selten. Häufig setzt die private Finanzierung erst ein, wo der Staat ein ausreichendes Fundament gelegt hat. Private decken derzeit rund sechs Prozent des Nettofinanzbedarfs der Schweizer Kulturlandschaft, dies fast ausschliesslich im Bereich der Spitzenkultur oder der breitenwirksamen Veranstaltungen. Dass der Prozentsatz auf tiefem Niveau verharrt, ist auch die Folge einer sponsoringfeindlichen Steuergesetzgebung, die den Spender eher bestraft statt belohnt. Die Abhängigkeit von der Konjunktur bildet eine weitere Schwäche des 4929

Sponsorings. Sein allgemein erhofftes Wachstum hat sich seit der Börsenbaisse von 2002 in einen Rückgang verkehrt.

So willkommen sie sind, so unberechenbar sind Sponsoren, wenn es um die langfristige Sicherung kultureller Institutionen geht. Gerade in Zeiten der Krise rechnet die Wirtschaft härter, schwindet der Goodwill; neu auftretende Sponsoren orientieren sich ausschliesslich am Werbewert, den die Kultur für sie erbringen kann. Die Existenzsicherung für kulturelle Institutionen liegt bei der öffentlichen Hand.

1.4

Der internationale kulturelle Austausch ­ die Rolle der Schweiz

Die Kunst der Schweiz bezieht ihren Reichtum aus der Vielfalt des Landes ­ und aus der internationalen Vernetzung und dem Austausch mit den Kulturen und Szenen anderer Länder. Längst hat sie sich der nationalen Bindungen entledigt, im Zuge der ökonomischen Bewegungen globalisiert. Das Kunstwerk antwortet weniger denn je auf nationale Belange, sondern auf die grundlegenden Fragen des Menschseins.

Das Bewusstsein, auch politisch und kulturell Bestandteil der Weltgemeinschaft zu sein, hat sich durchgesetzt. Mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen hat sich die Rolle der Schweiz im internationalen Feld verändert. Bisher trat sie als Sonderfall auf, selten als gleichberechtigte Partnerin. Dies kann sich nun ändern: Die Schweiz muss ­ auch im Bereich der Kultur ­ bewusster auftreten und ihr bereits bestehendes Netz internationaler Kontakte ausdehnen. KünstlerInnen sind gerne gesehene Botschafter; sie leisten, was Werbung und Politiker nicht können: den Dialog mit anderen Kulturen. Solange die Schweiz sich als Modellfall eines multikulturellen Landes von enormem Potential mit funktionierender Demokratie versteht, solange hat sie etwas zu sagen.

1.5

Regionalisierung als Ausgleich, Tradition und Innovation

Komplementär zur anhaltenden Internationalisierung ist seit einigen Jahren eine Renaissance der Volkskultur zu beobachten. Dieses Phänomen der regionalen Initiativen, der kulturellen Selbstvergewisserung im überschaubaren Kreis, betrifft zahlreiche Länder, auch die Schweiz. Je globaler die Aufgaben und Einflüsse, umso grösser das Interesse an lokalen Werten, an Traditionen und Wurzeln.

Die Kulturförderung muss dieser Entwicklung, deren Höhepunkt noch nicht abschätzbar ist, unter Wahrung der üblichen Qualitätsansprüche Rechnung tragen.

Qualitätsanspruch bedeutet: Nicht der Erhalt von überlieferten Werten kann die Aufgabe der Kulturförderung sein (er gehörte, wenn schon, ins Pflichtenheft der immateriellen Denkmalpflege), sondern die Vermittlung zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Tradition und Innovation. Eine solche Haltung privilegiert Initiativen, die Volkskultur nicht als Abwendung von, sondern als Hinwendung zur Gegenwart verstehen und das Erbe mit den Augen von heute und im Lichte der aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten betrachten. Nur der ständig erneuerte Umgang mit dem kulturellen Erbe bewahrt es für die Zukunft.

Dass Innovation immer wieder Verständnisschwierigkeiten bereitet und die Kulturförderung den Ruf des Elitären gewinnt, ist nicht Absicht, doch unvermeidlich.

4930

Aktive Auseinandersetzung mit der Zukunft ist eine staatspolitische Notwendigkeit.

Dazu gehört, dass die Vergangenheit auch künstlerisch auf ihr Zukunftspotential hin befragt wird. Diese Befragung mag öfters unverständlich oder unnötig erscheinen, trägt sie doch suchenden Charakter. Doch genau in dieser Herausforderung an unser Verstehen und unsere Offenheit liegt der wahre Wert von Kunst und Kultur ­ und nicht in der Zerstreuung, für die ausreichend Alternativen existieren. Allein für die Kultur gibt es keinen Ersatz. Die Förderung der kulturellen Vielfalt des Landes und die Herausarbeitung seiner Eigenart, wie das Gesetz sie von Pro Helvetia verlangt, bedeutet nichts anderes, als die kulturelle Eigenart im Licht der globalen Umbrüche laufend neu zu sehen.

1.6

Aufgaben für die öffentliche Hand

Kulturförderung ist unverzichtbare Aufgabe des Staates. Die Bedeutung der Künste als gesellschaftliches, ideelles und gestalterisches «Forschungslabor», als Innovationswerkstatt und als Medium der internationalen Verständigung macht es für den modernen Rechtsstaat zur Notwendigkeit, die Künste und die Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen zu fördern und die Rahmenbedingungen für deren Entfaltung laufend zu verbessern, genau so, wie er es für die Wissenschaft und die Bildung tut. Wie im Bildungsbereich obliegt es der öffentlichen Hand, im kulturellen Bereich eine Grundversorgung zu garantieren. Grundversorgung bedeutet: Sicherstellung der Vielfalt in der Produktion und im Austausch sowie garantierter Zugang zum künstlerischen Schaffen wie zum künstlerischen Erbe dieses Landes für alle seine Bewohner.

Die Erfüllung einer solchen Aufgabe bedingt ein wirksames Zusammenspiel aller beteiligten Kräfte: der Kantone, denen die kulturelle Hoheit im Lande zukommt, der Städte und Gemeinden, die für die lokalen Bezüge des Kulturschaffens stehen, des Bundes, der komplementäre Aufgaben wahrnimmt, und der Privaten, die das eine oder andere Glanzlicht aufsetzen. Gerade die Entwicklung auf Bundesebene verdeutlicht das wachsende Gewicht der Kultur sowie der kulturellen Vermittlungsarbeit für die Schweiz. Das Bundesamt für Kultur (BAK) und Pro Helvetia fördern Kultur, die Sektion Kultur und UNESCO, die Botschaften sowie die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und wiederum Pro Helvetia vermitteln Kultur; Präsenz Schweiz (PRS) setzt sie als Werbeträgerin ein. Die Stellen haben unterschiedene Aufgaben, setzen aber ähnliche Mittel ein. Die Abstimmung der Aktivitäten im Blick auf Optimierung von Mitteleinsatz und Wirkung ist unerlässlich.

Die vorliegende Eingabe unterstreicht diese Notwendigkeit an verschiedenen Stellen und versucht punktuelle Klärungen. Die innen- wie aussenpolitisch Festschreibung der Aufgaben wird schliesslich im Ausführungsgesetz zu Artikel 69 BV erfolgen, an dessen Ausarbeitung Pro Helvetia beteiligt ist.

4931

2 2.1

Pro Helvetia 2002 ­ die Reform Neue Anforderungen ­ neue Strukturen

Die tiefgreifenden Veränderungen, denen die kulturelle Szene ausgesetzt war, sind auch an Pro Helvetia nicht spurlos vorübergegangen. Obwohl ihre letztmals 1965 angepasste gesetzliche Aufgabe nichts an Aktualität eingebüsst hat, muss sich die Stiftung mit erhöhten Anforderungen in Sachen Effizienz und Wirksamkeit auseinander setzen. Die Vielzahl der beteiligten Akteure, die wachsende Konkurrenz, die Beschleunigung der Produktionsrhythmen verlangen auch von den Institutionen, denen die Förderung und die Finanzierung der Kultur obliegen, eine Professionalität, die über das blosse künstlerische und kulturelle Fachwissen hinausgeht. Mit der Reform hat Pro Helvetia Antwort gegeben auf die aktuellen Erfordernisse der öffentlichen Verwaltung.

Der Anstoss kam von Bern. In einer ersten Phase definierte der Auftrag des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) allerdings keinen Rahmen für die Reform, z.B. wurde die Möglichkeit einer Gesetzesänderung weder aus- noch eingeschlossen. Die Erwartungen bezogen sich ausdrücklich auf die Minderung der Betriebskosten, die Kontrolle der Personalkosten, Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gesuchsbehandlung, die allgemeine Verbesserung der Betriebsführung.

Im weiteren sollte der Stiftungsrat verkleinert und um Persönlichkeiten mit betriebswirtschaftlichem Fachwissen (Recht, Ökonomie und Management) ergänzt werden.

Die Reform, die auf den 1. Januar 2002 in Kraft trat, respektiert das geltende Gesetz, das Zweck und Organisation der Stiftung vorschreibt. Umgekehrt hat sie die vollständige Überarbeitung der beiden Reglemente, die die Kompetenzen der verschiedenen Organe und den hierarchischen Aufbau festschreiben (Geschäftsordnung, Beitragsreglement), notwendig gemacht.

Die wichtigsten Neuerungen: ­

Auf Stiftungsratsebene wurde die Verteilung der Kompetenzen klarer definiert. Der Stiftungsrat als Ganzes behält zwar die üblichen Aufgaben eines solchen Gremiums (Genehmigung von Budget und Jahresrechnung, Genehmigung der grossen strategischen Linien), doch wurden die Kompetenzen zwischen Leitendem Ausschuss und Arbeitsgruppen neu geregelt. Des weiteren profitierte man vom gesetzlichen Spielraum und reduzierte die Zahl der Stiftungsrats-Mitglieder von 35 auf 25.

­

Im Leitenden Ausschuss findet sich nun das betriebswirtschaftliche Fachwissen, das die Führung einer modernen Organisation heute erfordert; er ist erstes Kontrollorgan für die Arbeiten, die durch die Geschäftsstelle erledigt werden; er befindet über Budget und Personalpolitik; er zeichnet verantwortlich für die Kommunikationsstrategie der Stiftung wie auch für die Evaluation ihrer Tätigkeiten. Auch seine Zusammensetzung hat sich geändert: Waren es vor der Reform die GruppenpräsidentInnen, die automatisch im Leitenden Ausschuss Einsitz hatten, sind die Arbeitsgruppen heute nur noch durch drei Mitglieder im Leitenden Ausschuss repräsentiert, weitere drei Mitglieder haben fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen (Führung, Recht und Ökonomie). Der Leitende Ausschuss wird vom Präsidenten/von der Präsidentin des Stiftungsrats geführt.

4932

­

Die Arbeitsgruppen des Stiftungsrat stehen für das künstlerische und kulturelle Fachwissen der Stiftung. Ihre Mitglieder sind anerkannte Persönlichkeiten ihrer jeweiligen Sparte und vertreten die verschiedenen Kulturen der Schweiz. Ihre Zahl entspricht den künstlerischen Disziplinen und den kulturellen Domänen, die Pro Helvetia unterstützt. Sieben Arbeitsgruppen mit finanziellen Entscheidungskompetenzen wurden konstituiert: Visuelle Künste und Film, Musik, Literatur & Geisteswissenschaften, Theater & Tanz, Kultur & Gesellschaft, International, schliesslich Inter- und pluridisziplinäre Projekte.

­

Die Reorganisation der Geschäftsstelle gestaltete sich nach denselben Kriterien wie jene des Stiftungsrats: Konzentration der Fachkompetenzen, Vereinfachung der Abläufe, neue Verteilung der Entscheidungskompetenzen.

Die Kompetenzen der Direktion wurden verstärkt und ausgeweitet: Sie trägt die abschliessende Verantwortung für die Kommunikation, die Evaluation sowie die inter- und pluridisziplinären Projekte, die Pro Helvetia initiiert.

Der Direktion obliegt auch die Verantwortung für die Formulierung der strategischen Ziele, mit Unterstützung des Kaders. So ausgestattet kann sie einerseits die Identität der Stiftung gegenüber der Öffentlichkeit stärken, anderseits die Kohärenz der Kulturpolitik der Stiftung gewährleisten.

­

Neue Kompetenzen auch für die Abteilungsverantwortlichen der Pro Helvetia: Der Stiftungsrat wünschte, dass künftig ca. 80 % der Gesuche durch die Geschäftsstelle abschliessend bearbeitet werden; die verbleibenden 20 % gehen in die zuständige Arbeitsgruppe, sei es, weil der gewünschte Betrag die Finanzkompetenz der Abteilung übersteigt, sei es, weil es sich um ein Gesuch handelt, das die übliche Praxis sprengt. Diese neue Aufgabenteilung zwischen Geschäftsstelle und Stiftungsrat erlaubt eine raschere Gesuchsbehandlung und verringert die administrativen Kosten, ohne dass die Qualität der Arbeit Einbussen erfährt. Die Arbeitsgruppen des Stiftungsrat können sich besser auf ihre strategischen Aufgaben konzentrieren.

­

Die Struktur der Geschäftsstelle (Organigramm, Beilage) wurde vereinfacht.

Alle Prozesse sind in die fünf thematischen Abteilungen integriert. Damit sind sie verantwortlich sowohl für die Behandlung der Gesuche wie auch der Eigeninitiativen der Stiftung. Spartenübergreifende Koordinationsgruppen erlauben die Behandlung der pluri- und interdisziplinären Projekte. Der Stabsdienst Kommunikation, als solcher direkt der Direktion unterstellt, stellt seine Dienste der ganzen Stiftung zur Verfügung und informiert über ihre Aktivitäten und wichtige Projekte. Auch dem Know-how der Mitarbeitenden wird so Rechnung getragen, Gemeinsamkeiten zwischen Projekten treten zu Tage. Synergien zwischen eigenen Projekten und Gesuchen Dritter lassen sich leichter realisieren.

­

Aus Sicht der Wirtschaftlichkeit erlaubt die Reform Pro Helvetia, der stetigen Erhöhung der Gesuchs- und Projektzahlen mit einem stabilisierten Personalbestand bei kürzerer Durchlaufzeit zu begegnen. Die Erhöhung der Fixkosten wird gebremst, das Verhältnis von Projektgeldern zu Betriebskosten verschiebt sich zu Gunsten ersterer (siehe auch Ziff. 6.3). Nur als Hinweis: In der Spanne von 1999 bis 2001 hat die Zahl der behandelten Gesuche um 15 % zugenommen. Diese Erhöhung konnte dank der Reform ohne zusätzliche Arbeitsplätze verkraftet werden.

4933

2.2

Einfluss der Reform auf die Positionierung von Pro Helvetia

Die Reform hat die Voraussetzungen für eine klare Positionierung von Pro Helvetia geschaffen: als nationales Kompetenzzentrum der Kulturförderung, das über vertieftes Fachwissen im ganzen Spektrum, direkten Kontakt zu den Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden im In- wie im Ausland sowie nationale Massstäbe verfügt.

Die neue Organisationsform trägt diesem Fachwissen und der Nähe zur künstlerischen und kulturellen Szene Rechnung. Pro Helvetia kann so die fundamentalen Aufgaben der Kulturpolitik wahrnehmen, die ihr zugeteilt sind: Direkte Förderung des schöpferischen Tuns und Unterstützung für die Verbreitung der künstlerischen und kulturellen Produktion in der Schweiz und im Ausland.

Im Blick auf das Kulturgesetz im Anschluss an Art. 69 BV bereiten Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia die Systematisierung der Aufgabenteilung vor. Frei von historischen Zufälligkeiten wird das Kulturgesetz den beiden wichtigsten Trägern einer eidgenössischen Kulturpolitik adäquate Rollen zuweisen. Die Überlegungen gehen in Richtung einer Fokussierung auf die Bereiche Ausbildung, Aufbau von Strukturen, Kulturpflege und gesetzliche Regelungen seitens BAK und einer Konzentration auf die Förderung von Kreation und Verbreitung bei der Stiftung.

Je wichtiger die Kultur als Bestandteil der Aussenpolitik wird, umso vielfältiger die Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Stellen. Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) beteiligt sich an Anlässen, die nicht in erster Linie die Förderung der Kultur zum Ziel haben. Die Sektion Kultur und UNESCO behandelt multilaterale Fragen, die im Zusammenhang mit der Kultur stehen. Des weiteren behandelt sie einzelne Anfragen von Botschaften, für die Pro Helvetia nicht zuständig ist. Präsenz Schweiz (PRS) gewährt ihre Unterstützung kulturellen Projekten in jenem Masse, wie sie in die übergeordneten Ziele passen, die PRS verfolgt (Darstellung der Schweiz und Länderprogramme).

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) tätigt Kulturarbeit auf zwei Achsen: Einerseits in den Schwerpunktländern, wo das kulturelle Leben zur Etablierung einer bürgerlichen und demokratischen Lebensform beitragen soll und anderseits in der Schweiz, wo kulturelle Darbietungen aus den Schwerpunktländern einen interkulturellen Dialog in Gang bringen sollen, der
seinerseits die Absichten der Entwicklungspolitik befördert. In beiden Fällen wurden Zusammenarbeiten mit Pro Helvetia realisiert: Im Rahmen eines Leistungsauftrags verwirklicht Pro Helvetia ein Entwicklungskulturprogramm im Balkan und in Südosteuropa. Die Nutzniesser dieses Programms sind die KünstlerInnen und Kulturvermittelnden der betreffenden Länder. Bei der Vorstellung von künstlerischen Produktionen aus den Schwerpunktländern unterstützt Pro Helvetia Projekte von Fall zu Fall. In beiden Fällen aber bedeutet die Zusammenarbeit von Pro Helvetia mit der DEZA eine komplementäre: Es ist unabdingbar, auf ein spezifisches Know-how zurückgreifen zu können, damit Kulturarbeit die gewünschte neue Dimension in Kooperation und Entwicklung eröffnen kann. Die Zusammenarbeit von Pro Helvetia und DEZA basiert auf diesem Verständnis.

Dass Pro Helvetia Projekte in erster Linie nach künstlerischen und kulturellen Kriterien beurteilt und nicht nach ihrer Verwertbarkeit, gehört zu ihren Stärken. Die Unabhängigkeit in Bezug auf andere Ziele garantiert ihre Glaubwürdigkeit, sowohl

4934

gegenüber den Kunstschaffenden wie auch gegenüber den Institutionen im Ausland, mit denen sie zusammenarbeitet.

Was die Zusammenarbeit mit den Städten, Kantonen und kulturellen Institutionen betrifft, erlaubt die Reform Pro Helvetia eine raschere Behandlung von Anfragen für Beratung betreffend Tourneen, Programmation und Kontakte mit dem Ausland. Die Modalitäten der Zusammenarbeit befinden sich in der Ausgestaltung ­ vieles hängt auch hier vom künftigen Kulturgesetz ab.

3

Schwerpunkte und Partnerschaften der Finanzperiode 2000­2003

Zwei Schwerpunkte prägen die Arbeit von Pro Helvetia in der laufenden Finanzierungsperiode: ­

Unterstützen und Entwickeln von Projekten, die zu einem besseren Verständnis zwischen den verschiedenen Regionen der Schweiz beitragen.

­

Ausdehnen, Vertiefen und Entwickeln des internationalen kulturellen Austausches, mit Akzentsetzung auf Projekte, die einen dauerhaften interkulturellen Dialog ermöglichen.

Unter Berücksichtigung dieser beiden Prioritäten wurden andere Ziele definiert: Unterstützung der künstlerischen Innovation; Unterstützung von Projekten, die der breiten Öffentlichkeit einen Zugang zur Kultur ermöglichen; Verstärkung des kulturellen Austausches zwischen städtischen und ländlichen Regionen der Schweiz; Unterstützung von künstlerischen Ausdrucksformen, die sich der neuen Medien bedienen. Die von Pro Helvetia finanzierten Projekte wie auch jene, die von der Stiftung initiiert wurden, haben die Erfüllung dieser Ziele ermöglicht.

Folgende Summen wurden in der laufenden Finanzierungsperiode (2000­2003) gewährt: CHF 120,0 Mio.

CHF 2,5 Mio.

CHF

5,5 Mio.

CHF

2,0 Mio.

3.1

für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Minimalziele.

für die Verstärkung der Aktivitäten im Bereich «Verständigung und Austausch im bzw. mit dem Inland» (in den vier Sprachregionen).

für die Verstärkung der Aktivitäten im Bereich «Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland».

für die Übernahme der Finanzierung der Visegrad-Antennen (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei) durch Pro Helvetia.

Verständigungsprojekte zwischen den Sprachregionen der Schweiz

Hier soll keine umfassende Rückschau auf von Pro Helvetia finanzierte oder unterstützte Projekte gehalten werden: In den betreffenden Jahresberichten werden sowohl sämtliche unterstützten Gesuche wie auch die von der Stiftung initiierten Projekte aufgeführt.

Alles folgt dem Stiftungszweck: Bei den visuellen Künsten werden nur Wanderausstellungen oder solche, die eine Zusammenarbeit zwischen den Sprachregionen bedingen, unterstützt. In der Sparte Tanz und Theater folgt die Unterstützungspolitik 4935

demselben Prinzip: Die einzelnen Aufführungsorte müssen einen Austausch zwischen verschiedenen Regionen beabsichtigen, jedoch nicht unbedingt die Sprachgrenze überschreiten. Auch die Musik hat den Austausch im Landesinnern prioritär behandelt, z.B. indem die Zusammenarbeit zwischen Komponisten/Komponistinnen und Orchestern aus verschiedenen Regionen gefördert wird. In der Literatur sind selbstverständlich die Übersetzungen jenes Instrument, das dem Austausch zwischen den verschiedenen Regionen am besten dient: Der Übersetzungsförderung werden erhöhte Mittel zuteil. Die Sparte Internationaler Austausch achtet darauf, dass die aus dem Ausland eingeladenen KünstlerInnen ihre Produktionen an verschiedenen Orten in der Schweiz zeigen konnten. Die Abteilung Kulturvermittlung realisiert einige grosse Projekte, die spezifisch für die Verständigung zwischen den Kulturen der Schweiz konzipiert sind.

Die zusätzlich gewährten Mittel wurden von der Stiftung in den Jahren 2000, 2001 und 2002 im Wesentlichen für die Ausdehnung der Aktivitäten eingesetzt. Total wurden in diesen drei Jahren rund CHF 2,9 Millionen für besondere Verständigungsprojekte eingesetzt. Das Jahr 2003 steht bereits im Zeichen des Schwerpunktprogrammes 2004­2007. Für Verständigungsaktivitäten und für die Vorbereitung von Schwerpunktprojekten für die Folgejahre setzt die Stiftung eine weitere Million ein.

Einige Beispiele: ­

Die Ausstellung Jawlensky in der Schweiz 1914­1921 wurde zuerst im Kunsthaus Zürich gezeigt, bevor sie nach Lausanne in die Fondation de l'Hermitage ging.

­

Multidisziplinär von Video, Performance bis Rauminstallation, hat das Projekt OneNightStand in 18 Hotels in der ganzen Schweiz stattgefunden. Der Dialog der KünstlerInnen und die Mehrsprachigkeit der Veranstaltungen sind explizit Themen derartiger Projekte.

­

Fabula ­ ein Stück erzählte Schweiz in fünf Landessprachen wurde in Zusammenarbeit mit sechs regionalen Kulturzentren in der Schweiz entwickelt (Dorénaz, Lenzburg, Wila, Lavin, Rodi Fiesso und Bern) und während eines Jahres in den verschiedensten Orten der Schweiz gespielt worden.

­

Mit Hilfe von Pro Helvetia konnten zwei Netzwerke im Musikbereich aufund ausgebaut werden, die dem Kulturaustausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen dienen: Swiss Chamber Concerts und Swiss Jazz Diagonal. Dazu vermittelte Pro Helvetia weitere Gelder und beriet die Veranstalter bezüglich Programm, Konzept und Infrastruktur.

­

Gallerie (vgl. Ziff. 5.7.3), das Projekt rund um Kultur & Transit, geht 2003 mit einem grossen Filmprogramm auf Tournee durch alle Regionen, vor allem die ländlichen Gebiete und lanciert weitere Verständigungsinitiativen in den Tunnelbaugebieten.

4936

3.2

Kulturelle Beziehungen mit dem Ausland

Die Unterstützung und Förderung der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland gehört zu den Hauptaufgaben von Pro Helvetia. Für ihre Realisierung verfügt die Stiftung über diverse Instrumente: ­

Co-Finanzierungen auf der Basis von Gesuchen für Tourneen oder die Verbreitung kultureller Produktionen;

­

Austausch von Personen (KünstlerInnen, Persönlichkeiten aus dem geisteswissenschaftlichen Gebiet);

­

Eigeninitiativen der Stiftung; Kulturzentren und Verbindungsbüros im Ausland.

Die gewährten Erhöhungen während der laufenden Finanzierungsperiode haben einen Ausbau der Kulturzentren und Verbindungsbüros im Ausland ermöglicht. In Italien und Frankreich wurde die Zirkulation von Schweizer Produktionen vor allem in den Regionen verstärkt. Auch die Verbindungsbüros Kapstadt (Südafrika) und Kairo (Ägypten) haben ihren Aktionsradius über die beiden Städte, manchmal sogar bis über die Landesgrenzen hinaus, ausgedehnt. Das Globalbudget der Aussenstellen für die Finanzierungsperiode beträgt CHF 15 922 000.­ (Betriebs- und Personalkosten inkl.).

Das Parlament gewährte 2 Millionen CHF für die Finanzierung der VisegradAntennen in den mitteleuropäischen Ländern. Diese Summe wurde vollumfänglich für diese vier Antennen verwendet, die ihre gegenseitige Zusammenarbeit verstärkt haben, indem sie ihre Programmation aufeinander abstimmen.

Das Total für im Ausland unterstützte Projekte beläuft sich auf CHF 40 636 000.­.

Beispiele: ­

ARCO 2003: Die Schweiz ist Ehrengast an der wichtigsten Kunstmesse in der hispanophonen Welt im Februar 2003. Rund um diese Veranstaltung hat Pro Helvetia ein kulturelles Rahmenprogramm zusammengestellt: mehrere Ausstellungen mit zeitgenössischen Schweizer KünstlerInnen werden in verschiedenen Institutionen und Standorten in Madrid präsentiert.

­

Auf internationaler Ebene ist das bosnisch-schweizerische Austauschprojekt Sonemus, das vom in der Schweiz lebenden Schweizer-kroatischen Flötisten Boris Previsic initiiert wurde, von kulturpolitischer Bedeutung. In diesem Rahmen fand auch die Erstaufführung von L'Histoire du soldat in Sarajevo mit Zusatzaufführungen in Kroatien, Slowenien, Serbien und Montenegro statt.

­

Auslandarbeit kann auch bedeuten, ausländische VeranstalterInnen mit Schweizer Kulturschaffenden zusammen zu bringen: Bestes Beispiel dafür sind die Rencontres Théâtrales, an welche VeranstalterInnen aus der ganzen Welt eingeladen werden, um Theaterproduktionen und Theaterschaffende der Suisse Romande kennenzulernen. Die Journées de danse contemporaine in Lausanne im Januar 2002 verfolgten das gleiche Konzept: Deutsch- und Westschweizer Tanzgruppen wurden einem internationalen Fachpublikum präsentiert ­ mit dem erfreulichen Ergebnis zahlreicher Einladungen ins Ausland.

4937

­

3.3

Das Übersetzungsprogramm für Belletristik aus Afrika, Asien und Lateinamerika will als deutsch-österreichisch-schweizerisches Kooperationsprojekt den literarischen Fluss vom Süden in den Norden verstärken und die Veröffentlichung wichtiger Werke von Autorinnen und Autoren aus der Dritten Welt ermöglichen.

Volkskultur

In Ziffer 1.5 haben wir angedeutet, wie Pro Helvetia ihr Verhältnis zur Volkskultur versteht. Weder der verklärende noch der museale Umgang mit unsern kulturellen Wurzeln gehört in ihre Förderkonzepte; allein die Auseinandersetzung mit der Tradition im Lichte einer Weiterentwicklung kann sie unter dem Titel Kulturförderung interessieren. Eine solche Haltung, steht dort, «privilegiert Initiativen, die Volkskultur nicht als Abwendung von, sondern als Hinwendung zur Gegenwart verstehen und das Erbe mit den Augen von heute und im Lichte der aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten betrachten.» Glücklich ein Land wie die Schweiz, dessen Kulturschaffende sich auf breiter Front mit dem kulturellen Erbe beschäftigen und ihm eine neue, lebendige Form geben.

Sowohl im Kontext der Expo.02, am Fest der Künste wie beim wiederkehrenden Altdorfer Alpentöne-Festival unterstützte Pro Helvetia Aufführungsprojekte, die Appenzeller, Bündner oder andere Schweizer Volksmusiken auf aktuelle Weise interpretieren. Regelmässig vergibt die Stiftung Kompositionsaufträge an die Grenzgänger zwischen Volksmusik und Klassik oder Jazz und unterstützt entsprechende Tourneeprojekte; 2001 kamen erstmals Aufträge an reine Volksmusikensembles dazu.

Die Auseinandersetzung mit den kulturellen Wurzeln beschränkt sich nicht auf die Musik. Im Bereich der Alltagskultur hat sich Pro Helvetia zum Beispiel an der grossen Ausstellung «European and African Masks» in Harare und Bulawayo beteiligt, die Schweizer Fasnachtsmasken solchen afrikanischer Medizinmänner gegenüberstellte. Die Literatur hat eine reiche Zahl von Publikationen zu den Dialekten, zum Patois und zu verschiedenen Bereichen des Brauchtums wie des Handwerks unterstützt. Nicht zu vergessen die Beiträge an Orts- und Regionalmuseen, die sich einer lebendigen Vermittlung von (historischer) Alltagskultur verschreiben. Der Bereich Theater verzeichnet mehrere Inszenierungen von Schweizer Stücken, die durch den Einbezug von Laien volkskulturellen Charakter tragen, u.a. das Landschaftstheater «Frühlings Erwachen» auf Schloss Lenzburg. Insgesamt flossen in den Jahren 2000 bis 2002 CHF 1,5 Millionen in Volkskulturprojekte, für 2003 ist mit einer weitern halben Million Franken zu rechnen.

Die Förderarbeit von Pro Helvetia steht ganz im Zeichen der professionellen Kulturarbeit, die ohne finanzielle
Grundlage nicht zu leisten ist und die in erster Linie neue künstlerische Werte schafft. Das schliesst reine Laienprojekte von der finanziellen Unterstützung aus, ebenso solche, die den Charakter von gemeinschaftlicher Freizeitbeschäftigung oder von Vereinsaktivitäten tragen. Dafür sind eindeutig die Gemeinden zuständig. Eine konsequente Förderung der kulturellen Tätigkeiten von Laien würde einen erweiterten Auftrag, neue Instrumente sowie ein mehrfaches der vorhandenen Mittel erfordern. Willkommen sind ­ im Rahmen der Zweckbestimmung ­ hingegen all jene Theater-, Musik- und interdisziplinären Vorhaben, die Laien mit Profis zusammenbringen.

4938

Auf den fachlichen Rat und die Projektmanagementkompetenz von Pro Helvetia können hingegen kulturelle Initiativen von Laien in ländlichen Gebieten zählen: Der Auftrag des Kulturmobils, der in drei Landesteilen domilizierten Beratungscrew von Pro Helvetia ist es, kulturellen Projekten zum Erfolg zu verhelfen, die der Identitätsbildung, dem Wissenstransfer und der Vergemeinschaftung im lokalen und regionalen Rahmen dienen.

3.4

Zusammenarbeit mit anderen eidgenössischen Instanzen

Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Departementen und Bundesämtern war gesamthaft gut. Die Klärung der Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia, BAK und andern Beteiligten ging hingegen nicht im gewünschten Mass voran, vor allem betrifft dies die Sparten Film und visuelle Künste. Diese Verzögerungen sind z.T.

auf Pro Helvetia zurückzuführen: Die Reformarbeiten in den Jahren 1999­2000 kamen nur langsam voran und verunmöglichten es der Stiftung, bereits als voll verfügbarer Partner für die Erarbeitung neuer gemeinsamer Strategien aufzutreten.

3.4.1

EDA

Die intensive Tätigkeit von Pro Helvetia im Ausland verlangt natürlich nach einer Zusammenarbeit mit dem EDA. Daran sind mehrere, diesem Departement angeschlossene Organe beteiligt.

Die Sektion Kultur und UNESCO des EDA ist der erste Ansprechpartner für Pro Helvetia in Fragen der generellen Koordination mit dem EDA. In dieser Funktion nimmt sie unter anderem an Sitzungen von Arbeitsgruppen des Stiftungsrates als Gast teil. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit hat die Stiftung sich ihrerseits an den kulturellen Weiterbildungsseminaren beteiligt, die das EDA für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bern und in den Missionen veranstaltet.

Auch die DEZA ist seit langem im Kulturbereich tätig. Mehrere, gelegentlich auch punktuelle Zusammenarbeitsprojekte wurden realisiert. So z.B. die Finanzierung von gemeinsamen Projekten, die der Bekanntmachung und Verbreitung der Kultur des Weltsüdens in der Schweiz dienten. Eine länger dauernde Kooperation bedeutet der Leistungsauftrag, den Pro Helvetia mit der DEZA mit dem Ziel abgeschlossen hat, dass das Verbindungsbüro Kapstadt Zusammenarbeits- und Entwicklungsprojekte neben der Pro Helvetia-Tätigkeit realisiert. Ein für die Dauer mehrerer Jahre und für mehrere Länder gültiges DEZA-Mandat, ebenfalls in Form eines Leistungsauftrags, ermöglichte die Einrichtung von Aussenstellen in sieben Ländern im Balkan und in Südosteuropa. Dieses Mandat wird vollumfänglich durch die DEZA finanziert und ist deshalb nicht Teil dieser Eingabe.

Präsenz Schweiz: Als Neuling in der eidgenössischen «Szene» entfaltet PRS ihre Projekte gemäss einem Prioritätenkonzept und nach Schwerpunktländern. Kultur ist für PRS ein wichtiges Tätigkeitsgebiet («Kulturschaffende sind die besten Botschafter», Johannes Matyassy), die KünstlerInnen tragen zum Aufbau eines positiven Images der Schweiz bei. Um die gegenseitigen Kompetenzen abzugrenzen und um unnötige Doppelspurigkeiten und unerwünschte Konkurrenz zu vermeiden,

4939

haben PRS und Pro Helvetia einen Vertrag abgeschlossen, der die Modalitäten der Zusammenarbeit regelt.

3.4.2

BAK

Das BAK ist die Aufsichtsbehörde der Pro Helvetia, zudem ein wichtiger Partner; die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen ist prioritär. Neben der wechselseitigen Information wurden in der laufenden Periode folgende Dossiers gemeinsam bearbeitet: ­

Film: Dem Wunsch des BAK entsprechend, hat Pro Helvetia die Verhandlungen über eine Zusammenführung der Aktivitäten mit dem Schweizerischen Filmzentrum und der Kurz-Film-Agentur im Bereich der Filmpromotion wieder aufgenommen..

­

Pro Helvetia war in die Konzeption eines Programms für die Förderung der Künste und der Kultur durch die neuen Informationsmedien (NIKT, sitemapping.ch) involviert.

­

Im Bereich Tanz hat eine Klärung der Kompetenzen der beiden Institutionen stattgefunden. Gemäss dem Modell, das auch auf andere Tätigkeitsfelder angewendet wird, konzentriert sich das BAK auf die Themenkreise Ausbildung, berufliche Anerkennung, Umschulung und Sozialversicherung, während Pro Helvetia Direktunterstützungen an Schweizer Kompanien gewährt.

­

Erarbeitung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 69 der neuen Bundesverfassung: Pro Helvetia ist in der Steuergruppe vertreten.

­

Reform: Die Stiftung konnte auf die aktive Unterstützung des BAK bei der Revision der beiden Reglemente (Geschäftsordnung und Beitragsverordnung) zählen.

4

Ziele und Schwerpunkte 2004­2007

Aus den veränderten Rahmenbedingungen (Ziff. 1), der Reform (Ziff. 2) sowie den laufenden Programmen (Ziff. 3) leitet Pro Helvetia eine Reihe von Zielen und Schwerpunktbereichen ab, die die Tätigkeit der Stiftung in der Finanzierungsperiode 2004 bis 2007 prägen werden. Im Mittelpunkt stehen strategisch eine klarere Positionierung der Stiftung, intensivierte Zusammenarbeit mit andern staatlichen Stellen, insbesondere mit dem BAK, sowie neue Kooperationsformen an der Schnittstelle zwischen Kulturförderung und kommerzieller Kulturpromotion im Interesse grösserer Wirkung vor allem im Ausland. Inhaltlich setzt Pro Helvetia Schwergewichte in den Bereichen Tanz, Film, NIKT, Verständigung im Inland und interkultureller Dialog.

Dabei gilt, dass eine Institution wie Pro Helvetia in einem brisanten Spannungsfeld zwischen Reagieren und Lenken operiert. Einerseits muss sie auf die wachsende Zahl von Gesuchen eingehen, andererseits will sie gesellschaftlich und politisch relevante Schwerpunkte setzen und damit ins kulturelle Geschehen eingreifen.

Solches entspricht oft der Quadratur des Kreises ­ und ist bei der Beurteilung der Arbeit von Pro Helvetia zu beachten.

4940

4.1

Strategische Ziele

Auf der kulturpolitischen Ebene steht Pro Helvetia vor grossen Herausforderungen mit weit reichenden Implikationen. Alle stehen sie im Zeichen der Abstimmung und der Zusammenarbeit mit Organisationen, die Kultur fördern, vermitteln oder sich für ihre Zwecke dienstbar machen. Wo es sich um private Organisationen oder um Partnerinstitutionen anderer Länder handelt, baut Pro Helvetia auf Freiwilligkeit und auf die Einsicht, dass viele Aufgaben gemeinsam leichter und mit besserer Wirkung zu bewältigen sind. Soweit es um staatliche Organisationen auf Bundes- und kantonaler Ebene geht, wird das Ausführungsgesetz zu Artikel 69 BV frühestens ab 2006 eine verbindliche Regelung bringen. Die Mitarbeit in dessen Steuergruppe ist für Pro Helvetia deshalb das Kernstück ihrer Zukunftsarbeit.

Nichts aber soll die Stiftung daran hindern, im Interesse von Abgleich und Effizienz bereits jetzt neue Zusammenarbeitsmodelle zu entwerfen bzw. weiterzuentwickeln.

Die deklarierte Absicht ist, die eigene kulturelle Kompetenz auszubauen, sich als erste Adresse in Fragen der Kulturförderung und -vermittlung und als zuverlässiger Partner für Bundes- und kantonale Stellen, für Netzwerke anderer Staaten wie für private Förderer zu profilieren, im In- wie im Ausland.

4.1.1

Inlandarbeit

Die wachsende Zahl von Förderungsanliegen und -aufgaben sowie die Ausdifferenzierung der Förderungsmassnahmen im Kulturbereich rufen nach einer klaren Abgrenzung zwischen Kantonen, Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia. Diese Abgrenzung kann sparten- oder aufgabenspezifisch erfolgen. Sie soll Doppelspurigkeiten verhindern und den Kulturschaffenden eindeutige Ansprechpartner zuordnen.

Auf Bundesebene betrifft das vor allem die Bereiche Film, visuelle Kunst und Literatur, im Verhältnis zu den Kantonen die Frage der Komplementarität von ortsgebundener und ortsunabhängiger Förderung.

Wichtig, wenn auch wegen der grossen Zahl möglicher Partner nicht im systematischen Sinne praktizierbar, ist die Vernetzung mit Kulturfinanzierern der privaten Seite. Pro Helvetia denkt dabei vor allem an die grossen Stiftungen, die Kooperationswillen zeigen für die Realisierung gewichtiger Projekte, wie auch an die Wirtschaft, die sich zwar gegen eine Einbindung in kulturelle Rahmenkonzepte sperrt, die sich auf der Ebene von Komplementarität aber doch eine Rolle zuweisen lässt, die für Pro Helvetia andere Erleichterungen mit sich bringt. Eine wichtige Rolle kommt hier dem Forum Kultur & Ökonomie zu, an dessen Gründung im Jahr 2000 Pro Helvetia, das BAK, die Kantone, die Städte, Stiftungen und private Unternehmen beteiligt waren.

4.1.2

Auslandarbeit

An erster Stelle steht für die Stiftung die Abstimmung der Tätigkeit im Ausland mit jener der anderen staatlichen Akteure auf der Auslandbühne. Präsenz Schweiz und Pro Helvetia verfügen bereits über eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit Pilotcharakter; auch hat Pro Helvetia Einsitz in der Präsenz-Schweiz-Kommission.

Für die DEZA erfüllt Pro Helvetia Leistungsaufträge, für die Botschaften, bzw. die 4941

Sektion Kultur und UNESCO im EDA nimmt sie beratende und vermittelnde Aufgaben wahr. Wichtig ist eine Vereinbarung über die jeweiligen Wirkungsabsichten und über die strategische und operative Verknüpfung der verschiedenen Institutionen.

Für die Bereiche «entwicklungsorientierte Kulturarbeit» (DEZA), «Promotion» (PRS), «Repräsentation» (Botschaften) sowie «Förderung und kultureller Austausch» (Pro Helvetia) sind angepasste Konzepte zu entwickeln, die Inhalte, Formen, Qualität und gewünschte Wirkung entsprechend gewichten, aber eine gemeinsame Handschrift tragen und Kohärenz herstellen.

Im Blick auf eine intensivierte Zusammenarbeit errichtet Pro Helvetia eine interne Agentur, die eine speditive und unkomplizierte Zusammenarbeit mit den drei Partnern garantiert. Die Agentur ist als eigentliches Produktionszentrum konzipiert, das auf Offertbasis und im Auftragsverhältnis Projekte für die Partner realisiert. Ebenso ist diese Fachstelle für die Begleitung und Qualitätssicherung bei multidisziplinären Projekten zuständig, die von mehreren Partnern gemeinsam geführt werden. Die Bearbeitung der Anfragen von Botschaften wie Umsetzungshilfe bei Austauschprojekten zwischen der Schweiz und anderen Ländern gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Agentur. Pro Helvetia stellt ihr Kapital ­ Kenntnisse, Auslanderfahrung, umfassende Kontakte und das Vertrauen der Schweizer Kulturschaffenden ­ in den Dienst einer weit gefassten und zeitgemässen Politik der Selbstdarstellung und der Selbstreflexion unseres Landes. Umgekehrt können die «Kunden» von Pro Helvetia auch Anbieter sein, wo es um Infrastruktur, Logistik und Kommunikation geht.

Die Auslandarbeit wird sich wieder vermehrt auf Kooperationen mit den Kulturinstitutionen der Nachbarländer stützen, hier insbesondere der jungen Bundeskulturstiftung in Deutschland, die sich stark am Vorbild Pro Helvetia orientiert und ihr Interesse an einer Zusammenarbeit deutlich bekundet.

4.1.3

Kommunikation

Ein besonders wichtiger Erfolgsfaktor ist die Wahrnehmung der Stiftung in der Öffentlichkeit. Um ihre Kompetenzen wirksam einbringen zu können, um ihre Tätigkeit als nutzbringend darzustellen und um die Axiome der kulturellen Arbeit von der Öffentlichkeit immer wieder überprüfen zu lassen, ist Informationsarbeit unerlässlich. Mehr denn je will Pro Helvetia sich als kulturelles Kompetenzzentrum darstellen und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Kultur kulturpolitische Fragen thematisieren. Besonders wichtig scheint der Stiftung im Inland die Auseinandersetzung über eine künftige Kulturpolitik, über Fördermodelle und -ziele. Eine solche Auseinandersetzung spiegelt nicht nur den gewachsenen Stellenwert der Kultur, sie ist für das Selbstverständnis von Pro Helvetia und die kritische Hinterfragung ihres Tuns auch unerlässlich.

Zur Information über die Arbeit der Stiftung gesellt sich die kommunikative Begleitung der Schwerpunkte in den verschiedenen Publikationen von Pro Helvetia, ebenso die zuverlässige Kommunikation rund um die von Pro Helvetia finanzierten Projekte.

Die dritte Achse der Kommunikationsarbeit liegt in der Information über das kulturelle Geschehen in der Schweiz selbst. Neben der Überarbeitung der bestehenden Kommunikationsmittel wie der Passagen (Kulturzeitschrift) und der thematischen Broschüren stehen Beteiligungen an wichtigen Informationsplattformen an: Für 4942

kultur.ch, das vom BAK geführt wird, wird Pro Helvetia die relevanten Beiträge zur Schweizer Kulturpolitik und -förderung liefern und thematische Brennpunkte aufarbeiten. Im Rahmen des Pilotprojektes Tanz (siehe Ziff. 4.3.1) wird die Stiftung sich am Aufbau einer Informationsplattform für den Schweizer Tanz beteiligen; weitere Informationsplattformen, die vor allem für das Ausland von hohem Wert sind, sind in weitern Sparten geplant.

4.1.4

Evaluation

Was lange als Luxus erschien, ist heute angesichts komplexerer Aufgaben dringende Notwendigkeit ­ eine konstante Evaluation der wichtigsten Tätigkeiten und Projekte. Mehr denn je muss Pro Helvetia wissen, ob von ihr gestützte Projekte die angestrebte Wirkung erzielen, wo Synergiepotenziale liegen und organisatorische Verbesserungen möglich sind. Vor allem muss sie im Sinne der Effizienzsteigerung ihre eigenen Abläufe einer ständigen kritischen Beurteilung unterziehen. Aus dieser Notwendigkeit hat Pro Helvetia eine Fachstelle Evaluation geschaffen.

4.2

Positionierungsziele

Auf der operativen Ebene geht es für Pro Helvetia in erster Linie darum, die in der Reform angelegte Dynamik auszunützen und die Stiftung als Know-how-Trägerin, als Dienstleisterin und als verlässliche Partnerin zu profilieren: ­

durch professionelle und rasche Gesuchsbearbeitung;

­

durch wirkungsvolle Eigeninitiativen;

­

durch verbesserte Beratungsleistungen für Kulturschaffende wie nationale und internationale Partner;

­

durch einen aktiven Informationsdienst im In- wie im Ausland für an der kulturellen Produktion der Schweiz interessierte Kreise (Botschaften, Amtsstellen, Agenturen, Veranstalter, Künstlerverbände);

­

durch die Pflege von Netzwerken und tragfähigen Partnerschaften;

­

durch eine transparente Kommunikation über ihre Aktivitäten.

4.3

Schwerpunkte

In den folgenden fünf Bereichen sieht Pro Helvetia für die Jahre 2004 bis 2007 verstärkten Handlungsbedarf. Teils abteilungsspezifisch, teils abteilungsübergreifend legt sie Massnahmenkataloge vor, mit denen sie besondere Ziele erreichen will.

Die Schwerpunkte ergeben sich aus den in Ziffer 1 dargelegten Entwicklungen und entsprechen häufig übergeordneten Programmen auf Bundesebene. So können sie als Beispiele einer kohärenten Kulturpolitik gelten. In Ziffer 5 erscheinen diese Schwerpunkte integriert in die Programme der einzelnen Abteilungen, im Budget sind sie separat ausgewiesen.

4943

4.3.1

Tanz

Aus allen Kunstsparten wird Pro Helvetia in der kommenden Periode den Tanz in den Vordergrund rücken. Nicht nur in der Schweiz durchläuft er eine rasante Entwicklung; man kann von einem eigentlichen Höhenflug der nicht sprachorientierten Bewegungskunst sprechen. Zahlreiche neue Tanzkompanien sind hierzulande entstanden, der Erfolg im In- wie im Ausland ist beträchtlich. Umgekehrt hat die Förderung mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten. Die Gefahr besteht, dass die Erfolge der letzten Jahre, die der Schweiz zu internationaler Anerkennung verholfen haben, mangels langfristiger Fördermassnahmen und -strukturen verpuffen.

Deshalb wird der Tanz in der Fördertätigkeit von Pro Helvetia einen Schwerpunkt bilden. Gemeinsam mit dem BAK lanciert Pro Helvetia ein Pilotprojekt zur integralen Förderung des Schweizer Tanzes. Mit einer langfristigen Förderung von Schwerpunktgruppen, dem Aufbau von Kompetenzzentren (Tanzhäusern), Aufträgen an Choreografen, der Anerkennung der Berufsbilder, dem Aufbau von Netzwerken und breiter Informationsarbeit schaffen beide Partner finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen, um Produktionen auf höchstem künstlerischen Niveau zu ermöglichen und das Publikum beidseits der Sprachgrenzen wie im Ausland zu erreichen. Dem Wissenstransfer dienen vertiefende Workshops und Residencies, der Zugriff der Öffentlichkeit auf die relevanten Informationen wird über Publikationen und Internet sichergestellt.

Schwerpunkt Tanz Abt. Tanz

Abt. Musik

Mehrjährige Förderung der Besten/Schwerpunkttruppen Choreografie-Aufträge, Nachwuchsförderung Thematische Projekte, Informationsarbeit Beteiligung am Pilotprojekt Tanz Leistungsaufträge Tanzhäuser Aufbau Netzwerke Festivalpräsenzen im Ausland Aufbau Promotions- und Distributionsstrukturen, Swiss Dance Export Experimentelles Musik-Tanz-Theater, Pilotprojekte

900 800 200 3500

Total Bedarf Schwerpunkt Tanz

5700

300

Hinweis: Alle Zahlen in sämtlichen Tabellen in Tausend Schweizer Franken.

4.3.2

Film

Der Film, das Leitmedium des 20. Jahrhunderts, wird auch im 21. eine kulturbestimmende Rolle spielen. Die Film- und Audiovisionsindustrie wird über die nächsten zehn Jahre auch in der Schweiz eine Wachstumsbranche bleiben. Mit der Einrichtung von Filmschulen und einer allgemeinen Professionalisierung wurden hierzulande in den letzten zehn Jahren wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen.

Der Spartenschwerpunkt Film verfügt über eine doppelte Stossrichtung: Im Inland geht es vorzugsweise um eine programmliche und administrative Vernetzung der Spielstellen, um dem Schweizer Film ­ aktuell und historisch ­ zu einer dauerhaften Präsenz zu verhelfen, insbesondere im Rahmen der grossen Festivals.

4944

Bedeutender ist die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Filmzentrum (SFZ) und der Kurz-Film-Agentur (KFA). Die Verhandlungen, einmal unter dem Titel «New Deal» begonnen und Ende 2001 abgebrochen, wurden von beiden Seiten wieder aufgenommen. Eine mehrjährige Versuchsphase parallel zur Finanzierungsperiode wird beweisen, wie gross die Gewinne einer Zusammenführung der Aktivitäten für die Promotion des Schweizer Films im Ausland sind. Sie verspricht mindestens grösseres Gewicht und stärkere Präsenz in Schlüsselländern; Aktualität und Tradition sollen sich begleiten und ergänzen. Gemeinsam sind die drei Akteure Pro Helvetia, SFZ und KFA gerade gross genug, um auf dem internationalen Filmmarkt als relevanter Partner wahrgenommen zu werden. Und so dem Filmgesetz zu seiner kulturellen Wirkung zu verhelfen. Die Versuchsphase schafft die Voraussetzungen, um die Fragen der politischen, finanziellen und strukturellen Anbindung einer neuen Promotionsagentur für den Schweizer Film pragmatisch zu klären. Als Modell gedacht, soll die Bündelung kommerzieller wie kultureller Kräfte für beide Seiten befriedigende Resultate ergeben ­ also eine stärkere Promotion des Schweizer Films unter kommerziellen Gesichtspunkten sowie eine breitere Präsenz der nationalen Filmproduktion in künstlerischen Kontexten. Ins Blickfeld geraten dabei Schlüsselländer wie Frankreich, Deutschland, Italien, England und die USA und wichtige Filmfestivals weltweit.

Schwerpunkt Film Abt. Film

4.3.3

Stärkung der Präsenz des Schweizer Films durch Zusammenlegung der Aktivitäten mit SFZ, KFA sowie Zusammenarbeiten mit wichtigen Festivals im Ausland, Universitäten, Vertriebsorganisationen ­ Aktualitätenschauen, filmgeschichtliche Sonderprogramme ­ Aufstockung Kopienfonds für Festival-Auswertungen ­ Verstärkte PR-Arbeit, neue Instrumente

1100

Total Bedarf Schwerpunkt Film

1100

Verständigung im Inland

Es gibt mehr als eine Schweiz; die vier unserer Sprachkulturen, jene der Auslandschweizer, die Schweiz der ImmigrantInnen, aufgefächert in eine Vielzahl von Kulturen. Kultureller und künstlerischer Arbeit, die den Dialog zwischen den nationalen Sprachgruppen untereinander wie den zwischen einheimischen und zugewanderten Kulturen anregt und vorantreibt, gilt das besondere Augenmerk von Pro Helvetia. Und das nicht mit der Absicht von Integration als Angleichung, sondern aus Respekt vor der Unterschiedlichkeit und aus dem Wissen, dass andere Kulturen unser Selbst- und Weltverständnis erweitern. Beispielhaft genannt sei das Projekt Gallerie 57/34,6 km, in dessen Zentrum die beiden Basistunnel durch die Alpen stehen. Es thematisiert die durch die zahlreichen Kulturen der Tunnelarbeiter ausgelösten Interferenzen sowie den Umgang der einheimischen Bevölkerung mit derartigen Einflüssen.

Tiefer in denselben Fragenkreis stösst das Schwerpunktprojekt Sechste Schweiz vor, welches das kulturelle Potential der grossen Immigrantengemeinden sichtbar und zugänglich machen will; ergänzt wird es um Übersetzungsprogramme im Bereich der Belletristik und der Sachbücher, um fremdsprachige Schätze gleich um die Ecke den LeserInnen in der Romandie, in der deutschen Schweiz und im Tessin verfügbar 4945

zu machen. Daraus können Spezialprogramme z.B. für die Solothurner Literaturtage erwachsen, die Mentalitätsunterschiede verstehbar machen und zum Dialog einladen.

Der Schwerpunkt Verständigung verlangt auch auf der Ebene des Kulturaustauschs zwischen den Landesteilen mehr als nur Auftritte von KünstlerInnen in den anderen Regionen. Ausdrücklich geht es um vertiefte Auseinandersetzung und Begegnung, um Erkenntnis und Handlungssteuerung. Massnahmen in diesem Bereich sind ­

Koproduktionen verschiedener Museen rund um Ausstellungen mit nationaler Themenstellung;

­

Thematische Werkaufträge an Theaterautoren und -truppen zu Fragen der Interkulturalität und der Verständigung, Aufträge an Theater, Stücke zu produzieren, die in mehreren Sprachen aufgeführt werden können;

­

Der Ausbau von nationalen Veranstalternetzwerken im Blick auf den Transfer von Wissen und Qualitätsstandards;

­

Kompositionsaufträge, die die Interpretation mit dem Ensemble einer andern Region einschliessen;

­

Längere projektbezogene Arbeitsaufenthalte von KünstlerInnen in andern Landesteilen.

In diesen Kontext gehört auch die Beschäftigung mit der Volkskultur, der eigenen wie der fremden. Sie gilt als Hort der Identität und ist durch die rasanten Veränderung der letzten Jahrzehnte am stärksten in Frage gestellt. Pro Helvetia sucht in ihrer Arbeit nicht das Museale der Volkskultur, sondern ihre lebendige Erneuerung.

Deshalb konzentriert sie sich auf Formen, die aussagekräftig Vergangenheit und Zukunft verbinden. Damit einher geht die Reflexion über das Phänomen der Regionalisierung des kulturellen Lebens wie die vertiefte Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen der alpinen Kultur, Arbeiten, wie sie zum Beispiel die Abteilung Kommunikation plant.

Entsprechende Massnahmen: ­

Kompositionsaufträge im Bereich Schweizer Volksmusik;

­

Welt der Volksmusiken ­ Volksmusikförderung in Zusammenarbeit mit den Festivals von Altdorf und Stans;

­

Zusammenarbeit mit Regional- und Volksmuseen für die zeitgemässe Aufarbeitung der Alltagskultur;

­

Publikationen über die Volkskultur;

­

Initiierung von Theaterprojekten zu volkskundlichen Themen.

Schwerpunkt Verständigung im Inland Visuelle Künste Film Musik

4946

Koproduktionen zu nationalen Themen, themenbezogene Fotografie- und Videoaufträge Sonderprogramme Schweiz zu Mehrsprachigkeit, Immigrantenfilmkultur Ausbau nationaler Veranstalternetzwerke, themenbezogene Kompositionsaufträge

600 600 350

Literatur

Tanz Theater Kultur & Gesellschaft Kommunikation

Übersetzungsprogramme zur Sechsten Schweiz (Belletristik und Sachbücher), Promotionsförderung, literarische und geisteswissenschaftliche Begleitveranstaltungen, mehrsprachige Comics, Binnenbücherdienst Residencies/Arbeitsaufenthalte von TänzerInnen und ChoreografInnen in den andern Landesteilen, Ko-Projekte Thematische Werkaufträge zu Verständigungsfragen; bilinguales Theater (Pilotprojekte); Austauschprogramme Inland Projekt Gallerie; Projekt Sechste Schweiz; Forum Agora, Werkbeiträge für Pilotprojekte Verständigung Kulturdebatte, Veranstaltungen, Publikationen

1100

Zwischentotal Verständigungsprojekte

5800

200 950 1600 400

Volkskultur Musik Kultur & Gesellschaft Literatur Theater Kommunikation Alle

4.3.4

Kompositionsaufträge, Volksmusikförderung Alltags- und Volkskulturprojekte von Regionalmuseen; Geschichtsaufarbeitung; Wissenstransfer Publikationen zu Themen der Volkskultur Theaterprojekte zu volkskundlichen Themen Basisinformation Schweizer Volkskulturen Multidisziplinäre Projekte im Volksmusikbereich

200 400 300 250 100 600

Total Bedarf Volkskultur

1850

Total Schwerpunkt Verständigung im Inland

7650

Interkultureller Dialog

In der Auslandarbeit legt Pro Helvetia einen Schwerpunkt auf den Dialog der Kulturen. Dialog meint: Lancierung und Unterstützung von Projekten in ausgewählten Regionen, die Austausch und Konfrontation beinhalten und die gesellschaftliches, kulturelles und künstlerisches Wissen nach beiden Seiten ­ ins Gastland und in die Schweiz ­ vermitteln. Auf diese Weise trägt Kultur dazu bei, globale Prozesse verständlich zu machen und die Wahrnehmung im Lande für künftige Entwicklungen zu schärfen. Der interkulturelle Dialog, hier hauptsächlich im Blick auf die Auslandarbeit gebraucht, ist die unerlässliche Ergänzung zur Verständigung im Inland, die ebenfalls Kulturgrenzen thematisiert. In den Fokus der Aufmerksamkeit gelangen Weltregionen, die als Epizentren kultureller Umbrüche gelten können: ­

Die Auseinandersetzung mit der Kultur des Orients ist mit dem von Pro Helvetia initiierten Projekt L'autre méditerranée bereits 1999 angelaufen.

Das Projekt verdient unter den veränderten weltpolitischen Bedingungen eine Weiterführung. Ähnliche Programme, insbesondere für die schnell wachsenden Kulturräume Asiens, die unsern Alltag philosophisch wie auf der Ebene der Alltagsprodukte, der Unterhaltung, der Kulinarik, der Gestaltung und der Kunst immer stärker beeinflussen, gehören zu den absoluten Prioritäten.

4947

­

Eine Sonderrolle kommt unter dem Titel Interkultureller Dialog dem SüdNord-Austausch zu. In Abgrenzung zur DEZA, die KünstlerInnen des Südens zunehmend für ihre Schweizer Auftritte unterstützt, pflegt die Kulturstiftung die praktische Auseinandersetzung zwischen Schweizer Kulturschaffenden und solchen aus dem Süden, die sich zeitgemässer Formen und Inhalte bedienen. Im Zentrum stehen dabei gemeinsame Projekte und Arbeitsbegegnungen, die auf beiden Seiten bleibende Erfahrungen und Eindrücke hinterlassen. Das gilt für Musik, Theater, Tanz, Literatur und visuelle Künste.

Eines der wichtigsten Arbeitsinstrumente von Pro Helvetia in der kulturellen Auslandarbeit sind die Aussenstellen. Pro Helvetia hat hier eine Kompetenz entwickelt, die ihresgleichen sucht und von in- wie ausländischen Partnern geschätzt wird. Die Aussenstellen wachsen und entwickeln sich zu kulturellen Drehscheiben, welche KünstlerInnen der Gastländer in die Schweiz vermitteln und Schweizer KünstlerInnen zu Begegnungen mit der lokalen Kultur verhelfen und damit einen je nach Land und Lage besonderen Auftrag wahrnehmen.

In Paris und Mailand ist Pro Helvetia mit eigentlichen Kulturzentren vertreten.

Geplant ist, die Zentren verstärkt zu Einspeisepunkten in nationale Netzwerke zu machen, um punktuelle Aktionen von Schweizer Kulturschaffenden durch breitere Operationen zu ersetzen. In Italien erwägt die Pro Helvetia im Rahmen der Klärung von Zuständigkeiten die kulturelle Intendanz des Istituto Svizzero di Roma (ISR) zu übernehmen und auszubauen, dies in Partnerschaft mit dem Bundesamt für Kultur und der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, der die Finanzierung des wissenschaftlichen Teils des ISR obliegt.

Auch in Zukunft wird ein grosser Teil der Pro Helvetia-Mittel nachfragebedingt in die westlichen Länder fliessen. Es liegt auf der Hand, diese Flüsse besser zu koordinieren und durch eine vermittelnde Präsenz vor Ort die Wirkung zu vervielfachen.

In den kulturellen Zentren zu bestehen, bedeutet für die Schweizer Kulturschaffenden eine besondere Herausforderung, zu der Pro Helvetia Wesentliches beitragen kann. Der Abrundung der Auslandarbeit dient die Errichtung von Aussenstellen mit minimaler Infrastruktur in der Art von Verbindungsbüros in anderen Regionen, die grosse kulturelle Dynamik entfalten, zum Beispiel in Deutschland, den USA, Lateinamerika und Asien.

In diese Ziffer gehören auch die für alle Sprachregionen wichtigen Schweizer Auftritte an internationalen Buchmessen. BAK und Pro Helvetia bemühen sich gemeinsam um eine Neudefinition dieses Förderinstrumentes für den Buchhandel und das Buch, nicht im Sinne einer Strukturhilfe, sondern als hochwertige, inhaltlich aufgeladene Promotionsplattform für Schweizer Verlage und Schweizer Literatur. Die Budgethoheit bleibt vorerst in Bern, während Pro Helvetia das Mandat der inhaltlichen Ausgestaltung zusammen mit dem Buchhandel übernimmt. Seine
endgültige Zuweisung erfährt das Instrument der Promotionsförderung mittels Präsenz an Buchmessen durch das Kulturgesetz.

In kulturellem Sinne fungiert jede Schweizer Botschaft, jedes Konsulat als eine Aussenstelle von Pro Helvetia. Die Wirklichkeit zeigt jedoch, dass die nationale wie die internationale Kulturlandschaft sich stark gewandelt haben und Optimierungsbedarf besteht, was die Zusammenarbeit zwischen Pro Helvetia und den Schweizer Vertretungen angeht. In diesem Sinne wird Pro Helvetia sich mit dem EDA um eine praxisorientierte Charta des kulturellen Austauschs bemühen und ihren Beitrag zur

4948

Weiterbildung der mit Kulturfragen befassten Mitarbeiter des EDA leisten. Umgekehrt will sich die Stiftung in der Auslandarbeit stärker auf die lokalen Kenntnisse der Schweizer Vertretungen verlassen.

Schwerpunkt Interkultureller Dialog Visuelle Künste Musik

Literatur Theater Tanz Kultur & Gesellschaft

International

Kommunikation Alle

Sonderprogramme für den lateinamerikanischen Kontinent Musikalischer Austausch mit Schwerpunktländern; Beteiligung an L'autre méditerranée (Orient-Okzident, verschiedene Massnahmen), Auftragswerke, künstlerische Forschungsarbeit Übersetzungsförderung in beide Richtungen, Personenaustausch, themat. Werkaufträge, Unterstützung Sachbücher zu Themen der Interkulturalität Interaktive Landesfenster nach Mitteleuropa Auslandtourneen, Gastspiele grosser Kompanien, Festivalpräsenzen Weiterführung von L'autre méditerrané, neue Schwerpunktinitiativen in zwei Regionen Asiens, Afrikas oder Lateinamerika, Projekte und Veranstaltungen zu «HeimatbilderFremdbilder» Agenturen für die Vermittlungsarbeit in Westeuropa, Nordamerika, Asien, hispanophone Welt mit zugehörigen Dialog- und Austauschprogrammen Kulturprogramme für das Istituto Svizzero Roma und das alte Konsulat Venedig; «Iniziative Italia» (cf. CCSM) (vorbehältlich Genehmigung des äquivalenten Kredits für den wissenschaftlichen Teil des ISR durch die Gruppe für Wissenschaft und Forschung) Themenspezifische Publikationen; Übersetzung ins Spanische und in slawische Sprachen; Einbezug fremder AutorInnen; Ausbau der Promotionswege Süd-Nord: Austauschprogramme, Artists-in-Residence/ Curators-in-Residence-Programme, KünstlerInnen des Südens in Schweizer Museen, Wissensvermittlung, Erforschung der Alltagskultur Total Bedarf Schwerpunkt Interkultureller Dialog

4.3.5

300 650

750 500 550 1 600

4 100 2 000

500 1 400

12 350

Neue Informations- und Kommunikationstechnologien NIKT

In zwei von drei Schweizer Haushalten steht ein Computer; Bits und Bytes haben unsern Alltag erobert. Die digitalen Medien üben unverkennbaren Einfluss auf das kulturelle Geschehen aus und bringen neue Formen von künstlerischer Interaktion und Werken hervor. 1998 hat der Bundesrat die Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz verabschiedet. In der Kultur geht es darum, Massnahmen zur Förderung des künstlerischen Schaffens mit den Neuen Kommunikations- und Informationstechnologien (NIKT) zu erarbeiten und wichtige Erfahrungen zu sammeln. Unter der Federführung des BAK und in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia, beiden Basel, dem Berner Museum für Kommunikation sowie dem Genfer Centre pour l'image contemporaine wurden im Projekt sitemapping.ch Fördermodelle in

4949

den Bereichen Produktion, Vernetzung/Vermittlung und Bewahrung entwickelt, zusammengefasst im Konzept eines Centre Virtuel. Die Umsetzung der Modelle erfolgt im Rahmen der antizipierten Arbeitsteilung zwischen BAK und Pro Helvetia: Das BAK übernimmt die strukturelle Grundlagenarbeit bis zu den Keimzellen künftiger Projekte, Pro Helvetia unterstützt Kreation, Vermittlung und Austauschs.

Die Auseinandersetzung mit den NIKT reicht bis in den Bereich Soziokultur. Dem künstlerischen Schaffen gegenüber steht nämlich die alltägliche Praxis des Umgangs mit digitalen Kommunikationsmitteln. Deren Nutzung ist weiterhin stark abhängig von Alter, Geschlecht und Bildungsgrad. Ältere Menschen, solche mit leichtem Bildungsrucksack und ImmgrantInnen bleiben häufig genug von neuen Kulturtechniken ausgeschlossen. Hier setzt die Fördertätigkeit der Abteilung Kultur & Gesellschaft an, die der Überbrückung des innern digitalen Grabens dient und von entsprechenden Kommunikationsaktivitäten begleitet ist (siehe Ziff. 5.7.3).

Schwerpunkt NIKT Visuelle Künste

Musik

Kultur & Gesellschaft Kommunikation

Aufbau Centre virtuel, interregionale Pilot- und Vernetzungsprojekte Werkaufträge im Bereich NIKT, Fonds hybride Formen Zusammenarbeit mit ausländ. Medienkunsthäusern, Austauschprogramme Club transmédial, experimentelle Plattform für neue Formen elektronischer Musik und Medienkunst Labor Interaktivität/Interdisziplinarität Musik-TheaterTanz-Video, mit Elektronik-Studio Basel, CRM Rom, IRCAM Paris Soziokulturelle NIKT-Programme, Reflexion Publikation zur NIKT-Kunstproduktion in der Schweiz Total Bedarf Schwerpunkt NIKT

5 5.1 5.1.1

500 600 600 300 300 600 100 3000

Programm und Finanzbedarf für die Bereiche Visuelle Künste Tendenzen und Probleme

Die Achtziger- und Neunzigerjahre brachten einen ungeahnten Aufschwung des Kunstbetriebs, des Museumswesens und des Kunstmarktes. Diese Tendenz hält an: Die internationale Kunstszene hat nach wie vor ein grosses Interesse für jüngste, aber auch ältere Kunst aus der Schweiz («Swiss Wonder»). Das internationale Interesse hat sich in den letzten Jahren auf die angewandten Kunstbereiche ausgeweitet: Fotografie (Der geduldige Planet), Design (Ceramics from Switzerland, Japan) und Architektur (Matière d'art, Frankreich und Grossbritannien, 2001/02) geniessen weltweit Beachtung.

Da die Nachfrage nach Schweizer Kunst nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland steigt, erachtet es die neue KünstlerInnen-Generation inzwischen nicht mehr als zwingend, die Schweiz zu verlassen, um ihre Karriere in den grossen europäischen Kunstmetropolen voranzutreiben. Im Sinne eines Zusammenfliessens von 4950

Zentrum und Peripherie leben heute zahlreiche KünstlerInnen in einer grösseren Stadt oder einer entlegenen Region in der Schweiz und schaffen sich zu einem späteren Zeitpunkt einen zweiten Wohnsitz im Ausland.

Zweifellos hat das 1997 in dieser Form ins Leben gerufene und 2000­2003 weitergeführte Pilotprojekt Collection Cahiers d'Artistes (Visuelle Künste, Tanz/Theater, Kommunikation) dazu beigetragen, im In- und Ausland das Interesse für Gegenwartskunst aus der Schweiz zu wecken oder zu verstärken. Dies gilt auch für die Wanderausstellungen: Projekte wie Der Grund zum Druck; Druckgraphisches Schaffen in der Schweiz seit 1960 und CD-ROM-Ausstellungen wie Swiss, Made oder Tessiner Architekten sind so konzipiert, dass ein weltweiter und mehrmaliger Einsatz mit kleinem Aufwand und grosser Wirkung möglich ist.

Das von der Stiftung entworfene Rahmenprogramm für die Kunstmesse ARCO 2003 in Madrid zeigt auf exemplarische Weise, wie vernetzt Pro Helvetia nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland arbeitet: Dank der Vermittlung von spanischen KuratorInnen in der Schweiz und schweizerischen KuratorInnen in Spanien entstehen Kontakte und zahlreiche Ausstellungsprojekte mit Schweizer Kunst in Spanien, die weit über 2003 wirksam bleiben werden und von denen Organisationen wie Präsenz Schweiz, die Spanien für die kommenden Jahre zu ihrem Schwerpunktland erkoren haben, profitieren können.

Visuelle Künste und Film arbeiten bei thematischen Projekten eng zusammen (z.B.

Filmprogramm über Schweizer Architekten im Rahmen einer Architekturausstellung). Da die Schnittstellen zwischen Film, Video und Neuen Informations- und Kommunikations-Technologien (NIKT) immer zahlreicher werden, wird es notwendig sein, dass Pro Helvetia näher an diesen Tendenzen ist und die Förderkriterien anpasst. Auch wenn die Pionierzeit der Netzkunst vorbei ist, bilden die Neuen Medien einen Schwerpunkt für die nächsten Jahre (vgl. Ziff. 5.1.3): In der Tat stellen diese nach wie vor eine grosse Herausforderung für die «traditionellen» Kulturinstitutionen dar. NetzwerkerInnen, die das World Wide Web aus berechtigten Gründen für den einzigen sinnvollen Ort ihres Schaffens halten, sind generell wenig daran interessiert, «präsentable» Artefakte für Museen, Kunsthallen, etc. zu schaffen. Die führenden Museen in der Schweiz, die immer noch an
einer «physischen Basis» der Kunst festhalten, ignorieren die rasant fortschreitende Entwicklung dieser neuen Kunstform zu Unrecht. Dies ist umso erstaunlicher, als in den letzten Jahren in der Schweiz mit den Basler Foren für Neue Medien [plug-in] (www.youplugin.org) und Xcult (www.xcult.org) sowie dem in Genf sich befindenden Centre pour l'image contemporaine (www.centreimage.ch) bedeutende Begegnungszentren mit der Netzkunst entstanden sind. Dass das Bundesamt für Kultur im Rahmen des Projektes sitemapping.ch federführend und in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia sowie anderen Institutionen praxistaugliche Fördermodelle für die neuen Informationstechnologien definieren will, zeigt, wie wichtig diese Kunstsparte geworden ist.

5.1.2

Schlüsse für Pro Helvetia

Um ihre Rolle als Mittlerin zwischen den Landesteilen wie als Vermittlerin zwischen Schweiz und Ausland besser erfüllen zu können, wird es für Pro Helvetia notwendig sein, enger und intensiver mit anderen Institutionen (Museen, InternetPlattformen, etc.) zusammenzuarbeiten.

4951

Projekte wie Cahiers d'Artistes sowie Wander- und CD-ROM-Ausstellungen haben sich als sinnvolle Instrumente für die Förderung und Verbreitung von Kunst aus der Schweiz erwiesen: Cahiers d'artistes wird fortgesetzt und auf verwandte Kunstbereiche ausgeweitet.

Damit die KünstlerInnen beim Erscheinen ihrer Cahiers mit ihren eigenen Werken präsent sind, wird Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Museum Ausstellungen organisieren.

CD-ROM-Ausstellungen: In den nächsten Jahren wird sich die Abteilung vermehrt auf Themen konzentrieren, die im Bereich der bildenden und angewandten Kunst sowie der Architektur angesiedelt sind. Geplant sind CD-ROM-basierte Ausstellungen zur aktuellen Comics-Szene Schweiz, zu Ballenberg sowie zu den mittelalterlichen Deckenmalereien von Zillis.

Um den kulturellen Austausch zwischen den einzelnen Landesteilen zu befördern, plant die Abteilung Nachfolgeprojekte zur Ausstellung Symbolismus und Jugendstil in der Schweizer Malerei (Zusammenarbeit mit Museen aus allen Landesteilen, dreisprachiger Katalog). Zur Diskussion stehen drei Projekte von gesamtschweizerischem Interesse: Schweizer Künstlergruppen und Künstlerkolonien des 19. u.

20. Jh., Aktuelle Schweizer Positionen zur Malerei und eine Fotoausstellung in Zusammenarbeit mit Winterthur, Lausanne, Bern, Lugano.

In Form eines Ausstellungs-Pools soll das vorhandene Netzwerk im In- und Ausland den Schweizer Museen zur Verfügung stehen, um bestehende Schweizer Ausstellungen an ausländische Partner weiterzuvermitteln.

5.1.3

Schwerpunkte

Verständigung Inland: Um den kulturellen Dialog zwischen den schweizerischen Landesteilen weiterhin zu sichern, wird Pro Helvetia eine Ausstellung mit den in den Cahiers d'artistes vorgestellten KünstlerInnen initiieren. Ins Zentrum rücken überdies Kooperationen von Museen aus allen Landesteilen zu Themen von nationaler Bedeutung, durchaus auch aus dem gesellschaftlichen Bereich. An Ausstellungskataloge von gesamtschweizerischem Interesse will Pro Helvetia zudem grössere Übersetzungsbeiträge sprechen.

Interkultureller Dialog: Oberste Priorität hat die Auswertung der im Rahmen von ARCO 2003 gezeigten Schweizer Ausstellungen in Spanien und Lateinamerika. Etliche bilden eine ideale Basis für langfristige Austauschprojekte, mit denen wiederum aktualisierende Aufträge verbunden sein könnten.

Auf der Süd-Nord-Achse steht die Förderung von thematischen Ausstellungen oder Gruppenausstellungen wie z.B. die Fotoausstellung Über die Grenze (2001/03), die Kunstschaffende aus dem Weltsüden integrieren, im Zentrum. Dabei ist nicht die Herkunft der KünstlerInnen wichtig, sondern ihre Arbeit. Pro Helvetia wird sich dafür einsetzen, dass das Schaffen der SüdkünstlerInnen vermehrt in Kunstmuseen und nicht in Völkerkundemuseen zu sehen ist. Dazu wird es unabdingbar sein, die Zusammenarbeit mit Experten zu suchen, die sich auf professionelle Weise mit der aktuellen Kunst der Südländer befassen (vgl. Biennale Venedig, Biennale Lyon), um u.a. eine öffentliche Diskussionsplattform zu schaffen.

4952

NIKT: Für den Schwerpunkt NIKT zeichnen sich ­ in Abstimmung mit dem BAK ­ folgende Hauptachsen der Förderung ab: ­

Aufbau des Centre virtuel, das bestehende Strukturen und Initiativen vernetzt; Lancierung von Pilotprojekten auf Kooperationsbasis;

­

Werkaufträge im Bereich der Neuen Medien; Erarbeitung von Qualitäts- und Interaktionsstandards sowie von Präsentationskonzepten;

­

Ausschreibungen im Bereich hybrider Formen (NIKT und andere Disziplinen);

­

Internetbasierte Informationsprojekte rund um NIKT;

­

Kooperationen mit internationalen Medienkunsthäusern, Ausstellungsprojekte, Künstleraustausch, Residencies (z.B. Ars Electronica Linz, ZKM Karlsruhe);

­

Herausgabe von KünstlerInnen-Dokumentationen auf DVD- oder CD-ROM.

4953

5.1.4 Förderbereich

Finanzbedarf Visuelle Künste inkl. Fotografie, Video, Performance

Fördermassnahme

Ausstellungen Ausland

Ausstellungen Inland

Publikationen

Personenaustausch

Total

Basisbedarf Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Beiträge an Ausstellungen von Schweizer Kunst im Ausland ­ Realisation und Vermittlung von Wanderund CD-ROM Ausstellungen Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Ausstellungspool: Vermittlung von bestehenden Schweizer Ausstellungen an ausländische Partner Budget 2000­2003: ­ Beiträge an Ausstellungen von nationaler Bedeutung und mit Beteiligung von mind.

zwei Sprachregionen Aufstockung 2004­2007: ­ Ausstellung in der Schweiz mit den Collection Cahiers d'artistesKünstlerInnen Budget 2000­2003: ­ Druckkosten- und Übersetzungsbeiträge Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Cahiers d'Artiste, Bildende Kunst, Tanz ­ Erweiterung auf angewandte Kunst und Architektur Budget 2000­2003: ­ Vortragsreisen und Lesungen von Schweizer Kunstschaffenden im Ausland sowie von ausländischen Kunstschaffenden in der Schweiz Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Süd-Nord Aktivitäten, Ausstellungen aus dem Weltsüden, Atelier-Aufenthalte von Südkünstlern in der Schweiz ­ Atelieraufenthalte, Recherchen ­ Curators-in-Residence Basisbedarf

Schwerpunktaktivitäten Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: Inland ­ Förderung thematischer Ausstellungen in Zusammenarbeit mit Museen aus allen Landesteilen ­ Übersetzungsbeiträge an Kataloge ­ Förderung thematischer Fotografiearbeiten, Dokumentarfotografie, Aufträge im Videobereich

4954

2000­2003

Ausbau

6 140

170

400

160

2004­2007

800

100

1 440 800

200

480

304

100

10 364

730

600

Förderbereich

Visuelle Künste inkl. Fotografie, Video, Performance 2000­2003

Fördermassnahme

Interkult.

Dialog

Ausbau

2004­2007

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Sonderprogramme in den lateinamerikanischen Ländern im Anschluss an ARCO 2003 Madrid Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Projekte in Zusammenarbeit mit europ.

Ländern zu Themenausstellungen (Fremdbild-Eigenbild, Interkulturalität)

300

Total

Interkultureller Dialog

700

NIKT

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Aufbau Centre virtuel, Pilotprojekte ­ Werkaufträge im Bereich NIKT, OnlineKataloge ­ Zusammenarbeit mit ausländ. Medienkunsthäusern, Ausstellungsprojekte, Auftragswerke, Informationstätigkeit ­ Fonds für hybride Formen NIKT und andere Disziplinen

500

Süd-Nord

Total

NIKT

Total

Förderbereich Visuelle Künste

5.2 5.2.1

400

370 600 230 1 700 10 364

730

3 000

Film Tendenzen und Probleme

Die Schweiz verfügt über ein vitales und vielfältiges Filmschaffen und über ein reiches audiovisuelles Erbe. Der Filmdienst von Pro Helvetia fördert die Sichtbarkeit dieses Filmschaffens in urbanen und peripheren Regionen im In- und Ausland.

Der Tätigkeit von Pro Helvetia kommt dabei wachsende Bedeutung zu, weil es für die Schweizer Filme in einer primär von Marktkräften bestimmten Kinolandschaft zusehends schwieriger wird, ihrem Status gemäss wahrgenommen zu werden.

Namentlich im Inland besteht ein Nachholbedarf.

In der Auslandarbeit steht Pro Helvetia vor der Herausforderung, dass das Interesse an nationalen Kinematographien im Schwinden begriffen ist. Thematische Programme treten vermehrt an die Stelle von autorenzentrierten Filmreihen, professionelle Promotionsarbeit ist in einem von Filmindustrie und Medien dominierten Umfeld überlebenswichtig. Deshalb gewinnen die Bündelung der Kräfte mit anderen Institutionen aus dem Inland (Schweizerisches Filmzentrum, Kurz-Film-Agentur) wie Zusammenarbeiten mit dem Goethe Institut, dem Institut Français oder dem British Council rasch an Bedeutung.

Im Bereich Süd-Nord legt Pro Helvetia den Akzent auf den Dialog und den Austausch zwischen Filmschaffenden. In den Fokus rücken Workshops und Artists-inResidence-Programme, die nach Möglichkeit auch in die allgemeine Tätigkeit des Filmdienstes integriert werden.

4955

Weitere Tendenzen: ­

Die Veranstaltungspartner sind vermehrt an Programmen mit neueren und populären Filmen interessiert. Die Vermittlung von Dokumentarfilmen, einem Aushängeschild des schweizerischen Filmschaffens, wird schwieriger und kann nur noch im Paket mit anderen Filmen erfolgen.

­

Aktualität und Geschwindigkeit sind entscheidende Faktoren, um Präsenz zu behaupten. Hier ist Handlungsspielraum für Förderer und Promotoren gefragt.

­

Die Grenzen zwischen bildender Kunst und Film zerfliessen. An den Schnittstellen von Film/Video/Neue Medien entstehen neue Werke, die sowohl dem Film wie der bildenden Kunst zugeordnet werden können.

­

Vermehrt werden Filme in Videoformaten produziert. Viele Spielstellen verfügen nicht mehr über die nötige Infrastruktur für 16 mm-Filme, was die Vermittlung von historischen und dokumentarischen Werken erschwert.

5.2.2

Ziele

Die Kulturstiftung Pro Helvetia macht es sich zur Aufgabe, die Sichtbarkeit des hiesigen Filmschaffens und unseres audiovisuellen Erbes im In- und Ausland zu fördern. Sie ist nicht allein!

­

Oberstes Ziel von Pro Helvetia ist es, zu einer Zusammenführung der Aktivitäten aller relevanten Filmvermittler zu kommen. Seit Januar 2002 finden diesbezüglich Gespräche mit folgenden Organisationen statt: Schweizerisches Filmzentrum, Kurzfilm Agentur Schweiz, Memoriav, Solothurner Filmtage, Visions du réel Nyon, Internationales Filmfestival Locarno. Nur gemeinsam können diese Partner etwas für den Schweizer Film tun.

­

Der modifizierte Filmdienst von Pro Helvetia realisiert vermehrt Projekte gemeinsam mit ausländischen Kulturinstitutionen. Die Möglichkeit zur spartenübergreifenden Zusammenarbeit im Haus wird für pluridisziplinäre Projekte genutzt. So realisiert der Filmdienst zusammen mit der Abteilung Kultur & Gesellschaft im Rahmen des Projektes Gallerie 57/34,6 km ein Filmprogramm, das in den Regionen der NEAT-Baustellen in Zusammenarbeit mit lokalen Klubs und Vereinen vorgestellt wird.

­

Der Filmdienst unterstützt die Vermittlung des Filmschaffens mit zusätzlichen Massnahmen: Er gibt in Zusammenarbeit mit dem Stabsdienst Kommunikation Dokumentationsreihen zum Schweizer Film heraus und unterstützt anspruchsvolle Publikationen. Er publiziert Broschüren zu den eigenen Programmen. Er unterhält eine Website mit projektspezifischen Informationen. Ausserdem unterstützt er die Einladung von Multiplikatoren an Diskussionen und Podien.

4956

5.2.3

Schwerpunkte

Filmspezifische Schwerpunktaktivitäten: ­

Der wichtigste Schwerpunkt ist die Reorganisation der Arbeit des Filmdienstes selbst. Ein neues PH-SFZ-KFA-Filmzentrum lanciert mit gebündelten Kräften neue Initiativen im Ausland; es benötigt neue Promotionsinstrumente und Distributionskanäle. Begleitveranstaltungen und systematische PR gehören dazu.

­

Im Inland geht es darum, die Präsenz des Schweizer Films in allen Regionen in Zusammenarbeit mit Studiokinos und Cinélibre auszubauen. Mit der Unterstützung der Auswahlschau Solothurner Filmtage macht Pro Helvetia schon seit 1999 Schritte in diese Richtung. Thematische Filmprogramme im Umfeld der Schwerpunkte Sechste Schweiz, Fremdbilder-Eigenbilder, Volkskultur gehören zum Auftrag.

­

Pro Helvetia unterstützt die Aktivitäten an Schweizer Filmfestivals in Form von Retrospektiven, Reihen, Podien. Sie unterstützt die Einladung von Multiplikatoren (ausländische JournalistInnen bedeutender Zeitungen) an verschiedene Schweizer Festivals.

­

Pro Helvetia verstärkt ihre editorische Arbeit. Sie wird wieder vermehrt Publikationen (Dossiers) zum Schweizer Film herausgeben (Schweizer Dokumentarfilmschaffen, Oral History des Schweizer Films usw.).

NIKT: ­

Die Abteilung Film entwickelt Projekte und Programme in Kooperation mit den Visuellen Künsten an der Schnittstelle von Film/Video/Neue Medien.

2004 ist in Nyon in Zusammenarbeit mit den Visions du réel eine Ausstellung geplant, in deren Zentrum die Beziehungen zwischen visuellen Künsten und Film steht. Es besteht seit Jahrzehnten ein intensiver und wechselvoller inhaltlicher und formaler Dialog, der bis jetzt nie wirklich fundiert dargestellt worden ist.

Interkultureller Dialog: ­

Pro Helvetia leistet Beiträge an Reisekosten von Schweizer Filmschaffenden und -spezialisten, die zur Präsentation ihrer Filme oder Themen zu Diskussionen eingeladen sind. Sie unterstützt auch ausländische FilmwissenschaftlerInnen, die sich einem spezifischen Bereich der Schweizer Filmkultur widmen.

­

Auf der Süd-Nord-Achse leistet Pro Helvetia in Absprache mit der DEZA einen Beitrag an Programme mit Filmen des Südens, die in der Schweiz zirkulieren oder an Festivals mit Filmen aus Ländern des Südens. Pro Helvetia unterstützt Filmschaffende des Südens mit Artists-in-Residence-Programmen.

4957

5.2.4 Förderbereich

Finanzbedarf Film

Fördermassnahme

Film im Ausland

Süd-Nord Film im Inland Personenaustausch Total

Basisbedarf Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Veranstaltungen/Projekte ­ Kopienausleihe u. Transporte an thematische Festivals Budget 2000­2003: ­ Zirkulation Südfilme, Festivals Südfilme Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Veranstaltungen/Projekte Budget 2000­2003: ­ Beiträge Reisekosten ­ Vorträge, Diskussionsforum Basisbedarf Film

2000­2003

Ausbau

3290

110

160 300

100

240

3990

210

Schwerpunktaktivitäten Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Gebündelte Präsenz durch Zusammenlegung der Aktivitäten mit SFZ, KFA sowie Zusammenarbeiten mit wichtigen Festivals im Ausland, Universitäten, Vertriebsorganisationen ­ Aktualitätenschauen ­ Aufstockung Kopienfonds für frühzeitigere Auswertung ­ Verstärkte PR-Arbeit Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: Inland ­ Sonderprogramme Schweizer Filme für ausgebautes Spielstellennetz (Filmgeschichte Schweiz, Mehrsprachige Filme, Filme von Immigranten) ­ Kooperation mit Schweizer Filmfestivals ­ Einladung von Multiplikatoren an Schweizer Filmfestivals ­ Publikationen zum Schweizer Film (Print, CD-ROM, DVD) Schwerpunkt Film

Total

5.3 5.3.1

Förderbereich Film

2004­2007

1100

600

3990

210

1700

Musik Tendenzen und Probleme

Ungeachtet wirtschaftlicher Einbrüche blüht das Schweizer Musikleben in breiter Vielfalt und mit bemerkenswerter Innovationskraft. Gemeinden und Kantone sichern das Grundangebot; ergänzend dazu unterstützt Pro Helvetia als einzige nationale Institution das musikalische Schaffen, den Austausch und die Vermittlung zwischen

4958

den einzelnen Sprachregionen der Schweiz und verhilft herausragenden Produktionen zum Sprung auf die internationale Bühne.

Nach einer Phase der Stagnation sind verschiedene Kammerorchester wieder international gefragt; breiter ist auch die Spitze der Sinfonieorchester geworden. Im Sog der Oper ist eine ganze Reihe von freien Truppen entstanden, die das Musiktheater um experimentellere Seiten bereichern. Von Pro Helvetia inhaltlich und finanziell massgeblich unterstützte Grossereignisse wie das Fest der Künste in St. Moritz 2000 oder der Europäische Musikmonat 2001 (Basel) sowie die jüngsten Ausgaben des Genfer Festivals Archipel, aber auch die neuen Konzertreihen des Luzerner Sinfonieorchesters haben gezeigt, wie stark das Interesse für Neue Musik sein kann und wie viel die Schweiz hier zu bieten hat. Der Trend geht allerdings auch hier klar zu grösseren Veranstaltungen oder gar zu «Marken».

Mit der Umwandlung der Konservatorien in Musikhochschulen und der Eingliederung der Jazzschulen ist das Niveau der professionellen Musikausbildung nochmals kräftig angestiegen. Zudem bildet sich immer stärker der Typus des vielseitigen Musikers bzw. der vielseitigen Musikerin aus. Ensembles und Lehrkräfte Neuer und Alter Musik sind hoch qualifiziert und international gefragt. Auch im Bereich Jazz und improvisierte Musik sind neue Impulse spürbar. Insbesondere fällt auch das gestiegene Selbstverständnis und Selbstvertrauen auf, sich im europäischen Jazz zu behaupten.

Im weiten Feld der Popmusik sind drei unterschiedliche Tendenzen auszumachen: mit Ausnahme der Lausanner und Genfer Rockszenen machen sich Regionalisierung und auch Stagnation breit. HipHop hat sich endgültig einen Platz erobert, erreicht aber sprachbedingt nur begrenzte Märkte. International ganz vorne dabei sind die florierenden Szenen der Elektronischen Musik.

Vor allem Festivals in der Peripherie ­ Altdorf, Stans ­ vermitteln der Volksmusik neue Impulse. Die Musik des Weltsüdens in ihren aktuellen Formen ist in der Schweiz wenig präsent; viele spezialisierte Veranstalter setzen vorwiegend auf Kunst- und Volksmusik. Die Auseinandersetzung mit der Musik der Migranten und Migrantinnen in der Schweiz findet noch kaum statt.

Die Informationen über die Musikszenen der Schweiz sind weiterhin zersplittert.

Der Aufbau eines Musikinformationszentrums
und die Verknüpfung der verschiedenen Datenbanken zu einem Musikinformations-Netzwerk ist die Voraussetzung für effiziente Vermittlung von Schweizer Musik ins Ausland und für eine ökonomische Zusammenarbeit im Inland. Pro Helvetia hat hier wichtige Vorarbeit geleistet.

5.3.2

Schlüsse für Pro Helvetia

Musik ist ein geradezu universales Mittel des kulturellen Austauschs. Doch wo der Mainstream im globalisierten Kulturmarkt überlebt, bedarf die Innovation dauerhaft der Aufmerksamkeit der Kulturförderung. Förderung des kreativen musikalischen Schaffens geschieht mittels Kompositions-, Projekt- und Werkbeiträgen in allen Stilrichtungen, gekoppelt mit intensiver Betreuung, Beratung und Vermittlung, Distribution auch auf internationalem Parkett und innerschweizerischem Kulturaustausch. In Arbeitsteilung mit Städten und Kantonen unterstützt Pro Helvetia nur noch Uraufführungen von überregionaler Bedeutung.

4959

Der Austausch zwischen den Schweizer Sprachregionen ist besonders wichtig, spricht man doch auch verschiedene musikalische Sprachen, die sich gegenseitig stark befruchten können. Verständigung ist auch auf musikalischer Ebene keine Selbstverständlichkeit. Mit Hilfe von Pro Helvetia ist es gelungen, für Kammermusik und Jazz verschiedene Veranstalter in Netzwerke einzubinden.

Angesichts der Zersplitterung des CD-Markts konnten sich die wenigsten Schweizer Labels halten. Um Schweizer KomponistInnen und InterpretInnen international präsentieren zu können, produziert Pro Helvetia gemeinsam mit SUISA, SUISAStiftung, Tonkünstlerverein, Interpretengesellschaft, SRG und Migros-Kulturprozent die vielfach ausgezeichnete Reihe Grammont-Portraits. Im Bereich Jazz will Pro Helvetia ausgewählten Labels helfen, sich international zu behaupten, insbesondere auch durch eine entsprechende Zusammenarbeit. Umgekehrt zieht sich Pro Helvetia aus der CD-Produktionsförderung zurück. Strukturelle Hilfe an wichtige Labels im Interesse einer stärkeren Distribution scheint der mehr versprechende Ansatz.

Mit der weiteren kulturellen Öffnung, vor allem in Osteuropa und China, ergaben sich viele neue Einladungen an Schweizer KünstlerInnen. Gefragt sind insbesondere auch die pädagogischen Fähigkeiten der führenden Schweizer KomponistInnen sowie von ExpertInnen Alter und Neuer Musik, die vielfach auch wichtige Lehrstühle im Ausland bekleiden; Pro Helvetia ermöglicht, dass diese auch in devisenarmen Ländern für Konzerte und Meisterkurse eingeladen werden können. Mehr als die lokalen Kosten können diese Länder noch nicht übernehmen. Der Dialog über die Kulturgrenzen hinweg wird zu einer Notwendigkeit; die Musik als universales Ausdrucksmittel drängt sich dafür förmlich auf.

5.3.3

Schwerpunkte

Die Abteilung Musik partizipiert an zahlreichen der allgemeinen Schwerpunkte für die Finanzierungsperiode 2004­2007.

Interkultureller Dialog: ­

Beteiligung an den dialogischen Schwerpunktprojekten von Pro Helvetia (L'autre méditerranée und andere), Aufbau stabiler Austauschachsen mit wichtigen Ländern v.a. Asiens, deren Musikkultur uns unbekannt ist, Auftragswerke im Blick auf Neuland; Koproduktionen und musikalische Forschungsarbeit; Artists-in-Residence-Programme, Besuchsagentur für ausländische VeranstalterInnen und MedienvertreterInnen.

­

Neuausrichtung im Bereich Süd-Nord: Ins Zentrum rückt die bessere Integration von SüdmusikerInnn in das kulturelle Leben der Schweiz, die aktuelle nonkommerzielle Ausdrucksformen pflegen. In enger Zusammenarbeit mit Kultur & Gesellschaft.

Verständigung im Inland: ­

Regelmässige Zusammenarbeit der führenden Ensembles zeitgenössischer Musik (mit Konzerten in verschiedenen Landesteilen).

­

Verknüpfung von Schweizer Veranstaltern: Jährlich findet u.a. ein modulares Festival improvisierter Musik zeitgleich in der ganzen Schweiz statt; in

4960

Zusammenarbeit mit den Radiostationen und den Jazzclubs, themenbezogene Kompositionsaufträge.

­

Förderung der neuen Volksmusik, Aufträge, Publikationen.

NIKT: ­

Aufbau des Club transmédial, einer experimentellen Plattform für die Verbindung von elektronischer Musik und Medienkunst.

­

Vernetzung der Schweizer Musikinformation, Aufbau eines virtuellen Musikinformationszentrums in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Landesphonothek.

Tanz: ­

Das Labor Neue Formen des Musiktanztheaters sucht nach Pilotprojekten, die sich mit der Verbindung von Musik und Tanz beschäftigen; in Zusammenarbeit mit der Abteilung Theater & Tanz.

Ausserhalb der Schwerpunkte, aber nicht minder wichtig sind weitere Massnahmen im Bereich der Kreationsförderung und der Vermittlung: ­

Komponistenateliers: enge Zusammenarbeit von jungen KomponistInnn und etablierten Ensembles zeitgenössischer Musik, in Verbindung mit der SUISA-Stiftung.

­

Labelförderung: Unterstützung der gemeinsamen Promotionsbestrebungen der unabhängigen Schweizer Labels, Aufbau verbesserter Vertriebsstrukturen v.a. im Ausland (Modell ähnlich der Verlagsförderung in der Literatur).

Auch hier: Stärkung der Kanäle, um die aktuelle Kreation ans Publikum zu bringen.

­

Stärkung der Position der florierenden elektronischen Musik aus der Schweiz auf dem internationalen Parkett.

­

Die erfolgreiche Vermarktung von Schweizer Pop-Musik ruft nach Schweizer Schaufenstern an den grossen Messen der Popmusik in Europa: Popkomm Köln, Printemps de Bourges, Sonar Barcelona, Amsterdam A2A, Transmusicales de Rennes ­ das in Zusammenarbeit mit der Stiftung cma, dem Migros Kulturprozent, und der SUISA unter dem Dach von Swiss Music Export. Ein Zusammenarbeitsmodell, wie Pro Helvetia es künftig häufiger eingeht: Bündelung künstlerischer und kommerzieller Interessen auf ein gemeinsames Ziel.

4961

5.3.4 Förderbereich

Finanzbedarf Musik 2000­2003

Fördermassnahme

Basisbedarf Budget 2000­2003: 2 800 ­ Förderung des kreativen musikalischen Schaffens/Kompositions-Aufträge in allen Sparten und Genres ­ Uraufführungen von schweiz. Kompositionen; Weltmusikfest 2004 Kürzung des Budgets für 2004­2007 (Wegfall von Aktivitäten) Aufstockung 2004­2007: ­ Komponistenateliers und Artists/ Composer-in-residence-Programme AustauschBudget 2000­2003 800 Projekte Inland und Aufstockung 2004­2007: ­ Jazz: Förderung der wichtigsten Plattformen; ­ Unterstützung von Clubs mit kontinuierlichem Austausch ­ Klassik: Swiss Chamber Concerts: Verknüpfung mehrerer Veranstalter mittels hochstehender Programme aus Klassik und Neuzeit; ­ Zusammenarbeit versch. Ensembles Information Aufstockung 2004­2007: ­ Aufbau Musikinformationsnetzwerk Schweiz PersonenBudget 2000­2003 302 austausch und Aufstockung 2004­2007: ­ Vortragsreisen; Masterclasses im Ausland; Teilnahmen an Kongressen/ Symposien/Festivals; Forschungsaufenthalte in der Schweiz Tonträger Budget 2000­2003: 780 ­ Koproduzentin von Grammont-Portraits, ­ Promotion von Musik aus der Schweiz mittels eines CD- und Partitur-VerteilDienstes Aufstockung 2004­2007: ­ Labelförderung AuslandBudget 2000­2003: 5 580 Projekte ­ Promotion von Musik aus der Schweiz im Ausland ­ Konzerttourneen, Festivalteilnahmen, Musiktheatergastspiele ­ Showcases für elektronische Musik ­ Ausbau Swiss Music Export Süd-Nord Budget 2000­2003: 460 ­ Konzertreihen Kürzungen Budget 2000­2003: (Wegfall von Aktivitäten)

Ausbau

Kreativitätsförderung Inland

Total

4962

Basisbedarf Musik

10 722

­260 160 150

200 100

300 200

­200 650

2004­2007

Förderbereich

Musik 2000­2003

Fördermassnahme

Ausbau

Schwerpunktaktivitäten Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Labor Neue Formen der Verbindung von Musik und Tanz Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: Inland ­ Ausbau nationaler Veranstalternetzwerke, Wissenstransfer, Leistungsaufträge ­ themat. Kompositionsaufträge, interregionale Zusammenarbeitsprojekte Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Förderung neuer Volksmusik an Festivals ­ Kompositionsaufträge Volksmusik/Crossover

Tanz

2004­2007

300

350

200

Total

Verständigung Inland

550

Interkult.

Dialog

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ musikalische Auftragswerke für Ensembles aus dem Ausland, Arbeitsaufenthalte für KomponistInnen und InterpretInnen aus den Schwerpunktländern Schwerpunktaktivität 2004­2007 im Rahmen von L'autre méditerranée: ­ Festivals der arabischen Musik in der Schweiz ­ Kompositionsaufträge und Joint Projects für KünstlerInn aus dem Orient und aus der Schweiz, Begleitveranstaltungen ­ Studienaufenthalte von Schweizer Künstlern im Orient, Recherchen, Kompositionen, Aufführungen ­ Besucheragentur

300

Total

Interkultureller Dialog

650

NIKT

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Labor Interaktivität/Interdisziplinarität Musik-Tanz-Theater-Video-Netz, mit IRCAM Paris, IRC Rom, Elektronisches Musikstudio Basel Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Club transmédial, experimentelle Plattform für elektronische Musik und Medienkunst

300

Total

NIKT

600

Total

Förderbereich Musik

350

300

10 722

650

2 100

4963

5.4 5.4.1

Literatur und Geisteswissenschaften Tendenzen und Probleme

Das Buch, als Träger von Bildung und kulturellem Wissen, erfährt eine dramatische Verschiebung seiner Rolle. Die Produktion steigt zwar ungebrochen, doch der grösste Teil der Titel siedelt sich im Bereich der Ratgeberliteratur und der technischen Wissensvermittlung an. Seine Bedeutung als Brücke zwischen den Kulturen teilt das Buch längst mit dem Film und der Musik. Damit einher geht die Veränderung des Lese- und Lernverhaltens, belegt in der Pisa-Studie (2002): Funktionaler Analphabetismus bzw. Illetrismus ist in der Schweiz wie anderswo zu einem ernsthaften Problem geworden. Lernen spielt sich immer stärker auf der Ebene von Symbolen ab, interaktive computergestützte Techniken bedrängen das Lesen.

Die Rahmenbedingungen in der Buchbranche unterliegen ebenfalls einem raschen und radikalen Wandel, der zu anhaltenden Problemen führt: Verlagskonzentrationen hin zu Mediengiganten, Konkurrenz für das Buch durch neue Medien, die drohende Aufhebung der Buchpreisbindung und nicht zuletzt die oben erwähnte Veränderung des Leseverhaltens sind Stichworte, die die Lage charakterisieren. Die Zahl der unabhängigen Verlage, insbesondere in der deutschen Schweiz, ist im Schwinden begriffen, was sich im kleiner werdenden Engagement für Schweizer Literatur niederschlägt. Eine Entwicklung, die auch den Buchhandel gefährdet, der in der Schweiz noch immer ein dichtes Netz von Verkaufsstellen aufweist, das auch die Leserschaft in abgelegenen Gebieten erreicht.

Diese Problematik wurde im Frühjahr 2002 an einer Tagung mit dem Titel «Literatur wohin» von alarmierten Vertretern aus dem Literaturbereich, Handel, der Wissenschaft und Politik diskutiert und führte zur Gründung der Interessengemeinschaft Buch und Literatur. Ziel ist es, mit gebündelten Kräften aller Partner, Förderer und Geförderten, die Rahmenbedingungen für die Literatur zu verbessern. Zu den Aktionsfeldern gehören Buchpreisbindung und Leseförderung, AutorInnenförderung und Verlagsförderung, verstärkte Aktivitäten im Bereich Übersetzungsförderung und Vermittlung sowie gut sichtbare Präsenz der Schweizer Literatur und Verlage an den grossen Buchmessen.

5.4.2

Schlüsse für Pro Helvetia

Der helvetische Literaturbetrieb ist ­ wie der in den meisten Ländern, selbst wenn die Voraussetzungen günstiger sind ­ auf Subventionen angewiesen. Ein grosser Teil der Förderung im Literaturbereich wird durch die öffentliche Hand abgedeckt.

Die Mittel privater Stiftungen und Sponsoren fliessen in diesem unspektakulären Bereich ­ Bücher und AutorInnen sind schlechte und meist wenig geeignete Träger direkter Werbebotschaften ­ spärlicher als für grosse Konzerte und Ausstellungen.

Die Hauptlast der öffentlichen Unterstützung liegt bei Gemeinden und Kantonen.

Allerdings ist deren Förderung in erster Linie regional definiert. Dem Bund, im besonderen Pro Helvetia, fällt die Aufgabe zu, eine übergeordnete Politik zu verfolgen, die gesamtschweizerischen Bedürfnissen gerecht wird und die aktuellen Entwicklungen im Literaturbereich berücksichtigt.

Dies gilt für die Übersetzungsförderung, für die Pro Helvetia im Inland wie im Ausland verantwortlich ist, ebenso wie für die vermittelnde Arbeit: Lesungen von AutorInnnen in den anderen Sprachregionen und im Ausland, Bücherverteilung und 4964

eigene Buchausstellungen im Ausland. Im Bereich der Autorenförderung, die von einigen Kantonen gar nicht wahrgenommen, in anderen nur als Nachwuchsförderung betrieben wird, übernimmt Pro Helvetia eine ergänzende und ausgleichende Rolle. Ein Pilotprojekt zusammen mit der Abteilung Theater & Tanz ist zudem die schweizweite Dramatikerförderung.

Literatur zu fördern bedeutet, geeignete Existenzbedingungen für ein literarisches Leben zu schaffen oder sie zu verbessern. Der kulturelle und gesellschaftliche Wert der Literatur besteht nicht allein in ihrem jeweiligen Vermarktungspotential. Aufgabe von Pro Helvetia ist es, mit geeigneten Fördermassnahmen diesem Anliegen gerecht zu werden. Nur zum Vergleich: die Niederlande lassen sich allein ihre Literaturförderung 22 Millionen Franken jährlich kosten.

5.4.3

Schwerpunkte

Verständigung im Inland / Interkultureller Dialog: ­

Die Übersetzungsförderung gewinnt im Zeitalter der Globalisierung und der multikulturellen Gesellschaft an Bedeutung. Häufig erleichtern Übersetzungshilfen dem Verlag die Entscheidung, einen Titel überhaupt ins Programm zu nehmen. Pro Helvetia, als einzige Institution, die diesen Bereich systematisch und professionell im In- und Ausland abdecken kann, muss diese Tätigkeit auf alle wichtigen sprachbezogenen Werke der Schweizer Kultur ausweiten, damit das geistige Schaffen der Schweiz über die Sprachgrenzen und in anderen Kulturkreisen vermehrt wahrgenommen wird.

Gleichzeitig dient die Übersetzungsförderung der Auseinandersetzung mit der kulturellen Vielfalt, der wir im Alltag ununterbrochen begegnen.

­

Die in der laufenden Periode zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht einmal für das gegenwärtige bescheidene Aktionsfeld (Schweizer Literatur, geisteswissenschaftliche Werke mit Schweizer Themen). Ein zusätzlicher Beitrag würde die Stiftung in die Lage versetzen, diese wichtige kulturpolitische Aufgabe adäquat zu erfüllen. Das auch im Hinblick auf die weissen Flecken auf der Schweizer Literaturlandkarte: die Literatur der Immigranten.

Verständigung schaffen mit Hilfe von Literatur heisst aber auch: den Gemeinden anderer Kulturen im Land die wichtigen Werke der Schweizer Literatur zugänglich machen.

­

Buchmessen, auch jene mit kommerziellem Charakter, sind durch ihr kulturell und gesellschaftspolitisch aufgeschlossenes Publikum ein ideales Gefäss für den interkulturellen Austausch. Buchmessen machen es möglich, kulturelle und kommerzielle Aufgaben gleichzeitig zu erfüllen. Im Blick auf die Bereinigung der Zuständigkeiten zwischen BAK und Pro Helvetia ist die Stiftung bereit, die Schweizer Präsenz an den internationalen Buchmessen als Mandat in ihre Verantwortung zu nehmen. Gemeinsam mit der Buchbranche entwickelt Pro Helvetia ein neues Förderinstrument, das einen wirkungsvollen Auftritt der Schweiz an den wichtigsten internationalen Buchmessen sicherstellt ­ wirkungsvoll nicht nur als Promotionsveranstaltung, sondern auch als Drehscheibe für den Austausch von Inhalten.

Nicht schwerpunktspezifisch, haben sich die Verlagsprämien als wichtige Massnahme zum Erhalt einer lebendigen Literaturszene erwiesen. Der kleine Absatzmarkt

4965

in der Schweiz reicht nicht aus, um Bücher in einer rentablen Auflage zu publizieren. Die Verlage sind deshalb darauf angewiesen, Vertriebswege in den Nachbarländern zu erschliessen. Verlagsprämien ermöglichen es Verlagen, mehr in die Vermittlung (Vertrieb und Werbung) der von ihnen verlegten Bücher zu investieren, die Literatur also zu den Lesern zu bringen.

5.4.4 Förderbereich

Finanzbedarf Literatur 2000­2003

Fördermassnahme

Autorenförderung Publikationsbeiträge

Inland

Ausland

Total

4966

Basisbedarf Budget 00­03: ­ Literarische Werk- und Förderbeiträge.

­ Werkbeiträge für ÜbersetzerInnen Budget 2000­2003: ­ Druckbeiträge an Verlage für Werke zu schweizerischen kulturellen Themen.

­ Belletristik in rätoromanischer, italienischer und französischer Sprache Kürzung des Budgets 2004­2007 durch neue Prioritätensetzung Aufstockung 2004­2007: ­ Verlagsprämien Budget 2000­2003: ­ Publikationen aus dem Bereich Volkskultur Budget 2000­2003: ­ Übersetzungsbeiträge ­ Beiträge an Veranstaltungen mit Teilnehmern mehrerer Kulturkreise Budget 2000­2003: ­ Bücherverteilung im Ausland (Unis, Institutionen) ­ Personenaustausch ­ Unterstützung von Veranstaltungen im Ausland Budget 2000­2003: ­ Übersetzungsförderung für Literatur aus Asien, Afrika, Lateinamerika Basisbedarf Literatur & Geisteswissenschaften

Ausbau

3 584 2 544

­800 1 130 285 2 803

4 112

496

13 824

330

2004­2007

Förderbereich

Literatur 2000­2003

Fördermassnahme

Ausbau

Schwerpunktaktivitäten Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: im Inland ­ Ausbau der Übersetzungsförderung im Blick auf die sechste Schweiz ­ mehrsprachige Comics ­ thematische Werkaufträge ­ Promotionsförderung, Zusammenarbeit mit Bibliotheken, Binnenbücherdienst Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Verstärkte Unterstützung von Publikationen zur Volkskultur Total

1 100

300

Verständigung im Inland

1 400

Interkultureller Schwerpunktaktivität 2004­2007: Dialog ­ Ausbau Bücherverteilung, Personenaustausch mit dem Ausland in Literatur und Geisteswissenschaften ­ Übersetzungsförderung in Zusammenarbeit mit ausländ. Partnern für Schweizer und ausländ. Autoren ­ interkulturelle Literaturveranstaltungen ­ Unterstützung von Publikationen zur Multikulturalität (Sachbuchförderung) Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Ausbau Süd-Nord (Veranstaltungen, Bestückung von Bibliotheken) Total

Interkultureller Dialog

Total

Förderbereich Literatur & Geisteswissenschaften

5.5 5.5.1

2004­2007

750

250

1 000 13 824

330

2 400

Theater Tendenzen und Probleme

Schweizerische Theaterproduktionen sind zu einem wichtigen Kulturexport geworden. Dieser Erfolg gründet auf dem hohen künstlerischen Niveau. Die Gastspieltätigkeit findet wegen der sprachlichen Bezüge vor allem im deutsch-, französischund italienischsprachigen Ausland statt.

SchauspielerInnen, RegisseurInnen und Theater sind über die Grenzen hinweg vernetzt, Koproduktionen im In- und mit dem Ausland nehmen zu. Diese Vernetzungen unter den freien Ensembles und mit den etablierten Bühnen führen zu einem intensiven Austausch und einer Herausforderung in der künstlerischen Umsetzung.

Die Konkurrenz unter den Theaterschaffenden steigt und macht das Theater für das Publikum attraktiver. Das starke Medienecho ist Teil dieser Entwicklung. Grundsätzlich ist ein allgemeiner Anstieg der Gesuche zu vermerken.

4967

Ungebrochen wichtig bleibt die Förderung der Theaterautoren. Mit dem Dramatikerförderungsmodell des Dramenprozessors hat Pro Helvetia in der laufenden Periode einen praxisnahen Austausch zwischen Theatern und AutorInnen zu installieren vermocht. Die DramatikerInnenförderung wird auch in der kommenden Finanzierungsperiode ein Schwerpunkt der Tätigkeit sein, gerade im Blick auf das Pro Helvetia-Projekt zur Sechsten Schweiz.

Der Austausch im Inland zwischen den vier Sprachregionen ist nach wie vor ein wichtiges Anliegen. Theater arbeitet vorwiegend in der regionalen Sprache, was den Austausch häufig genug an Sprachbarrieren scheitern lässt. In diesem Bereich sind neue Instrumente gefragt, um Verständnis zu ermöglichen.

5.5.2

Schlüsse für Pro Helvetia

Sowohl im Austauschbereich als auch in den Kreationen ist oberstes Kriterium die hohe künstlerische Qualität der Produktionen sowie die Professionalität der VeranstalterInnen. Qualität verlangt häufig mehr Mittel. Um diese zu gewährleisten, ist die subsidiäre Förderung, wie sie im Theaterbereich zwischen Städten, Kantonen und Pro Helvetia bestens funktioniert, unabdingbar.

Für eine langfristige Wirkung bedarf es klarer Schwerpunkte: DramatikerInnenförderung (gemeinsam mit der Abteilung Literatur), Musiktheater (gemeinsame Projekte mit der Abteilung Musik), Koproduktionen zwischen den Sprachregionen und Nachwuchsförderung Hand in Hand mit ausgewählten VeranstalterInnen, themenbezogene Aufträge und Recherche-Arbeiten. Dies erfordert eine intensive Betreuung der Gesuchstellenden und eine stetige Beobachtung des Theaterlebens in allen Regionen der Schweiz.

Als Mittel gegen Sprachbarrieren drängen sich im Inland die Live-Untertitelungen von Theateraufführungen auf, die während des Spiels projiziert werden. Die Abteilung Theater und Tanz will aufführungsgerechte Übersetzungen bei unterstützten Gastspielen als Versuch anregen und fördern.

Ausserdem werden die Rencontres Théâtrales Personnalisées (R..), die bisher nur in der französischen Schweiz durchgeführt wurden, über die Sprachgrenzen hinaus zum gesamtschweizerischen «Festival» ausgeweitet. Die RTP erlauben individuelle Einladungen von VeranstalterInnen aus dem In- und Ausland. Die daraus resultierenden Einladungen von Schweizer Ensembles wiederum muss Pro Helvetia sichern können.

Die wachsende Zahl von Einladungen aus dem Ausland an freie und Stadttheaterproduktionen aus der Schweiz zwingt zur Schwerpunktsetzung. Der Status eines Festivals, einer Institution und die Anzahl von Aufführungen sind entscheidend für eine Unterstützung. Ebenso wichtig ist die Auswahl von Schwerpunktländern für den Austausch von Theaterproduktionen. Weiter ausbauen möchte Pro Helvetia die Zusammenarbeit mit den Theatern und Veranstaltern des östlichen Europas. Das im Zeichen des interkulturellen Dialogs und der Nutzung unserer Aussenstellen in den Visegradländern. Auch muss die Stiftung die Unterstützung von Auslandgastspielen institutionalisierter Theater deutlich anheben und im Budget extra ausweisen.

4968

5.5.3

Schwerpunkte

Schwerpunktmässig ist die Abteilung Theater vorzugsweise im Bereich des interkulturellen Dialogs und ausgewählt in der Inland-Verständigung tätig.

Interkultureller Dialog: ­

Im Sinne des Zusammenwachsens des östlichen mit dem westlichen Europa wird der Austausch der osteuropäischen Theaterschaffenden untereinander und mit Schweizer Ensembles intensiviert, Koproduktionen werden angeregt. Ein jährlich alternierendes Schaufenster, z.B. Schweiz/Polen oder Schweiz/Ungarn, das Öffentlichkeit und Sichtbarkeit für diese Zusammenarbeit schafft, ist das Ziel.

­

Im Bereich Süd-Nord ist der Dialog vorab mit den Antennenländern und den frankophonen Regionen zu intensivieren. Ausgewählt wird künftig allerdings nach künstlerischen und nicht mehr nach Kriterien der Entwicklungshilfe. Zu den Instrumenten gehören Koproduktionen, Workshops, Residencies.

Verständigung: ­

Die Inlandarbeit widmet sich der Übersetzung dramatischer Arbeiten in die anderen Landessprachen und bemüht sich um deren Aufführung.

­

Im Rahmen der DramatikerInnenförderung vergibt sie besondere Werkaufträge, unterstützt mehrsprachiges (mehrkanaliges) Theater und initiiert Zusammenarbeiten über kulturelle Grenzen zwischen den vier ersten und der sechsten Schweiz hinweg.

­

Unerlässlich ist ein Augenmerk auf die Theaterproduktion, die sich professionell mit dem volkskulturellen Erbe befasst.

5.5.4 Förderbereich

Finanzbedarf Theater

Fördermassnahme

Kreationsförderung Inland Inland

Ausland

Basisbedarf Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Unterstützung von Theaterkreationen und Musiktheaterprojekten Budget 2000­2003: ­ Gastspielaustausch im Inland zwischen den verschiedenen Sprachregionen ­ Kleintheatervereinigung Budget 2000­2003: ­ Gastspiele Ausland Aufstockung 2004­2007: ­ Unterstützung von Stadttheatern für Schweizer Uraufführungen und Gastspiele im Ausland

2000­2003

Ausbau

4 400

300

2004­2007

1 897

3 672 350

4969

Förderbereich

Theater 2000­2003

Fördermassnahme

Initiatives

Total

Budget 2000­2003: ­ Austausch des nationalen und internationalen Fachwissen Budget 2000­2003: ­ Förderung des Dialogs Süd-Nord Budget 00­30: ­ Rencontres Théâtrales Personnalisées Budgetreduktion durch Verschiebung von Schwerpunkten Basisbedarf Theater

Ausbau

70 164 142 ­200 10 345

450

Schwerpunktaktivitäten Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: im Inland ­ Koproduktionen zwischen den Sprachregionen Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ thematische Werkaufträge an Theaterautoren ­ Pilotprojekte bilinguales Theater ­ Erhöhung des Anteils von Schweizer Truppen an den einheimischen Theaterfestivals Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Theaterprojekte zu volkskundlichen Themen Total

2004­2007

250 700

250

Verständigung

1 200

Interkultureller Schwerpunktaktivität 2004­2007: Dialog ­ Verstärkter Austausch und Koproduktionen mit Osteuropa, interaktive Landesfenster Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Artists-in-Residence ­ Workshops ­ Koproduktionen mit dem Weltsüden

500

Total

Interkultureller Dialog

800

Total

Förderbereich Theater

5.6 5.6.1

300

10 345

450

2 000

Tanz Tendenzen und Probleme

Der Tanz hat in Europa und der Schweiz in den letzten zwei Jahrzehnten eine unvergleichliche Entwicklung durchlaufen. Als logische Konsequenz dieser Entwicklung zeigen sich die Bedürfnisse der KünstlerInnen in grösserer Schärfe, vor allem in Fragen der Ausbildung und der offiziellen Anerkennung als Berufsstand.

4970

Angesichts dieser Entwicklung hat das Bundesamt für Kultur ­ im Blick auf das Ausführungsgesetz zu BV 69 (Kulturgesetz) ­ den Tanz für ein Pilotprojekt ausgewählt, um die mit Ausbildung, Förderungsstrukturen, Qualitätsbestimmung, Vermittlung und Anerkennung verbundenen Fragen umfassend anzugehen. In dieser Logik hat Pro Helvetia entschieden, die Tanzförderung bereits ab 2003 zu einem Schwerpunkt zu machen.

Gemeinsam mit dem BAK will Pro Helvetia folgende Aufgaben angehen: 1. Professionalisierung und Mangel an angemessenen Mitteln Die Kulturpolitik hat mit den jüngsten Entwicklungen nicht Schritt gehalten; die Förderbeiträge sind in der Regel zu bescheiden, um den neuen Bedürfnissen gerecht zu werden. Folge davon ist, dass das Metier des Tänzer-Choreografen in der Schweiz schwierig auszuüben ist. Es mangelt an Anerkennung als Beruf, es mangelt an Ausbildung mit offizieller Anerkennung, es fehlt an Infrastrukturen. Das Risiko besteht, dass die Entwicklung des professionellen Tanzschaffens zum Stillstand kommt und die besten Talente ins Ausland abwandern, wo sie häufig bessere Bedingungen vorfinden.

Tanz kostet. Die Erarbeitung eines neuen Tanzstücks kann Monate dauern, benötigt professionelle TänzerInnen, angepasste Infrastrukturen (Raum und Technik) und angepasste Verwaltungsstrukturen. Die Unterstützung seitens Kantonen und Gemeinden ist sehr unterschiedlich; die Abwanderung der Tanztruppen in die grossen Städte erleichtert die Aufgabe nicht, dieser Kunst die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der Tanz benötigt Anerkennung.

2. Geografisches Ungleichgewicht In der Romandie hat der Tanz seinen grössten Aufschwung erlebt, parallel zu den Entwicklungen im europäischen Raum. Entschiedene Unterstützung seitens einiger Kantone und Gemeinden hat die Grundlage für hohe künstlerische Qualität gelegt.

Die deutsche Schweiz beherbergt die grossen Balletttruppen. In Sachen zeitgenössischer Tanz hinkt sie jedoch hinten nach, weil existenzsichernde Voraussetzungen für Tanztruppen nicht gegeben sind. Was das Tessin angeht, steht es im Tanz abseits.

Anstatt diese Differenzen auszugleichen, will die künftige Tanzförderung die regionalen Unterschiede in Rechnung stellen und gleichzeitig an der Vision hoher künstlerischer Qualität festhalten. Dank einer Strategie der Dezentralisierung und Sensibilisierung
könnte der Tanz bald eine wichtige Rolle spielen, wo es um regionale und kulturelle Diversität geht.

3. Konkurrenzfähiger Tanz aus der Schweiz in der internationalen Arena Kunst ist ein idealer Exportartikel ­ mit dem unvermeidlichen Erfordernis von Koproduktionen ­ sei es mit dem Théâtre de la Ville von Paris, mit den Berliner Festspielen oder der Biennale Venedig oder von Tourneen durch fünf Kontinente.

Der zeitgenössische Tanz interessiert die Medien lebhaft, seine rasche Entwicklung, seine Innovationskraft und seine experimentelle Seite bilden willkommene Sujets.

Die Sprache des Körpers kennt keine sprachlichen Grenzen. Es ist wichtig, dieses Potenzial dauerhaft und konsequent umzusetzen.

4971

5.6.2

Massnahmen im Bereich Tanz

Alles dreht sich um ein überzeugtes Engagement im Interesse der Professionalisierung des Tanzschaffens.

Der Rahmen: Pro Helvetia verbindet sich mit dem BAK, um die Umsetzung des Pilotprojektes «Tanz» aus dem künftigen Kulturgesetz an die Hand zu nehmen, welches die Bedürfnisse der Szene umfassend abdecken will. Pro Helvetia beteiligt sich bereits an der konzeptionellen Arbeit, auch wenn sie ihre finanziellen Engagements auf ihre spezifischen Bereiche beschränken will. In Übereinstimmung mit der gängigen Arbeitsteilung, übernimmt das BAK die Verantwortung für Rahmenbedingungen (Schutz der Berufsbezeichnung Tänzer-Choreograf, Ausbildung, Fortbildung, Sensibilisierung des Publikums, Aufbau und Zusammenführung der Infrastrukturen und Beihilfen zu deren Betrieb), während Pro Helvetia sich um die Bereitstellung von Förderinstrumenten für Tanztruppen und Choreografen wie um eine breite Informationsbasis kümmert.

Die Übergangsphase bis zur vollen Implementierung des Pilotprojektes sieht vor: ­

Umwandlung der Gastspielhäuser in Produktionszentren des Tanzes. Pro Helvetia erarbeitet die suprakantonalen Vereinbarungen für alle Partner und beteiligt sich an der Finanzierung der angestrebten Produktion. Ziel ist die Förderung der choreografischen Recherche und die Hebung der Produktionsqualität.

­

Erhöhung der Projektbeiträge sowie ausserordentliche Unterstützung für die Promotionsarbeit im In- und im Ausland.

Die Mittel: Um die Schaffung von Werken hoher Professionalität zu gewährleisten, muss Pro Helvetia die ausgewiesenen Bedürfnisse der Compagnien kennen. Erste Priorität bildet die Erhöhung der Beiträge an die Kreation, um sicherzustellen, dass die talentiertesten Tänzer-Choreografen ihre Arbeit kontinuierlich leisten können.

Deshalb werden einzelne KünstlerInnen in den Genuss eines Vertrages auf Vertrauensbasis kommen, ohne dass deswegen das Prinzip der projektbezogenen Förderung verletzt würde. Praktisch heisst das: Zusicherung von finanzieller Unterstützung für eine Dauer von zwei bis drei Jahren (verschiedene Städte und Kantone verfolgen eine ähnliche Praxis, um freischaffenden Truppen Beständigkeit zu garantieren). Pro Helvetia wird als Partnerin auftreten und die geförderten KünstlerInnen aus der Nähe verfolgen ­ und sich dabei das Recht vorbehalten, den «Vertrag» aufzulösen, wenn die gewünschten Resultate sich nicht einstellen.

Die Förderung des Tanzes durch den Aufbau tragfähiger Strukturen und die langfristige Förderung wichtiger TänzerInnen, ChoreografInnen, die Stärkung der «tänzerischen» Präsenz der Schweiz im internationalen Kontext machen die Essenz des Tanz-Schwerpunktes aus. Allerdings trägt der Tanz auch zu den beiden übergreifenden Zielen Verständigung und interkultureller Dialog bei.

Verständigung im Inland: Talente und künstlerisches Potential sind vorhanden. Es fehlt einzig an den Mitteln, beides sichtbar zu machen. Pro Helvetia konzentriert ihren Einsatz deshalb auf die

4972

verstärkte Unterstützung jener Orte, die sich der Entwicklung des Tanzes und der Initiierung eines dauerhaften Dialogs mit dem Publikum verschreiben. Das setzt intensive Vernetzungsarbeit zwischen Förderinstanzen, Veranstaltern und KünstlerInnen voraus. Die Achsen: ­

Dezentralisierung: Unterstützung lokaler, publikumsnaher Tanzplattformen und Veranstaltungen.

­

Festigung überregionaler Plattformen, die Qualitätsstandards definieren (Festival de la Bâtie, Berner Tanztage, Zürcher Theater Spektakel, etc.): stete Erhöhung des Anteils von Schweizer Tanztruppen und Nachwuchsförderung.

­

Residenzen und Koproduktionen: Planung längerer projektbezogener Arbeitsaufenthalte von Choreografen und Tänzern in den andern Sprachgebieten; auch im Blick auf die Rezeptionsförderung.

Interkultureller Dialog: Im internationalen Austausch nimmt der Tanz einen Platz ganz vorne ein. Der Tanz muss deshalb entsprechend seiner künstlerischen Entwicklung und seiner integrativen Kraft im interkulturellen Dialog gefördert werden. Indem sie ein tragkräftiges Netzwerk mit ausländischen Veranstaltern aufbaut, stärkt Pro Helvetia die Präsenz des Schweizer Tanzschaffens im Ausland und die entscheidenden Beziehungen zwischen KünstlerInnen und Vermittlern. Zu letzteren gehören die europäischen Tanznetzwerke, aussereuropäische Veranstalter und selbstverständlich auch die Pro Helvetia-Antennen als unverzichtbare Vermittler zwischen Kulturen.

­

Auf der Süd-Nord-Achse ist zu sagen, dass sich der Tanz als bildliche Ausdruckskultur hervorragend für Austausch und Dialog eignet. Die Projekte werden von KünstlerInnen mit Erfahrung in der Begegnung mit einer andern Kultur konzipiert, sie sind langfristig geplant, auf dauerhafte Wirkung und den Transfer von Können und Wissen angelegt.

­

Im Bereich Echanges dienen Workshops als eine vertiefte Möglichkeit des Austausches mit dem Ausland. Die Workshops zielen auf die ästhetische Auseinandersetzung, die Vermittlung von Methodenkenntnissen und Grunderfahrungen im Tanz. Das setzt eine Auswahl von professionellen Kräften, scharf umrissene Ziele und eine gewisse Dauer voraus.

5.6.3 Förderbereich

Finanzbedarf Tanz

Fördermassnahme

Kreationsförderung Inland

Basisbedarf Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Unterstützung von Tanzkreationen der professionellen, freien Szene ­ interdisziplinäre Projekt

2000­2003

Ausbau

2118

150

2004­2007

4973

Förderbereich

Tanz

Fördermassnahme

Austausch Inland Ausland

Total

Interkult.

Dialog

Total

Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Gastspielaustausch im Inland ­ Tanzpromotion, Festivalplattform Budget 2000­2003: ­ Gastspiele Budget 2000­2003: ­ Journées de Danse contemporaine Aufstockung 2004­2007: ­ Journées de danse contemporaine ­ Promotion via geeigneter Mittel (Internet, Broschüren, etc.) im In- und Ausland Budget 2000­2003: ­ Tanzgruppen aus dem Süden Basisbedarf Tanz

2000­2003

Ausbau

1125

100

2760 144 200

156 6303

450

Schwerpunktaktivitäten Schwerpunktaktivität 2004­2007 Süd-Nord: ­ Förderung des Know-how-Transfers auf internationalem Niveau ­ Personenaustausch: Artists-in-Residence Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Auslandtourneen Schwerpunktgruppen ­ Auslandtourneen grosse Kompanien

250

550

Interkultureller Dialog

800

Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Residencies/Arbeitsaufenthalte von TänzerInnen und Choreografen in den andern Landesteilen, inkl. Förderung resultierender Projekte Schwerpunkt Schwerpunktaktivität 2004­2007: Tanz Schwerpunktgruppen ­ Talentförderung Newcomers ­ Spitzenförderung mit internationalem Anspruch Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Choreografie-Aufträge, Nachwuchsförderung, interdisziplinäre Projekte Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Thematische Veranstaltungen, Informationsarbeit Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Lancierung des Pilotprojektes «Tanz» in Zusammenarbeit mit dem BAK: Aufträge Tanzhäuser, Netzwerke, Auslandpräsenz, Inlandkooperationen Total

Tanzschwerpunkt

Total

Förderbereich Tanz

4974

2004­2007

200

900

800 200 3500

5400 6303

450

6400

5.7

Kultur & Gesellschaft

Die Abteilung Kultur & Gesellschaft wurde im Rahmen der Reform von Pro Helvetia auf den 1. Januar 2002 neu geschaffen mit dem Ziel, aktuelle kulturelle und gesellschaftliche Themen im In- und Ausland aufzugreifen. Ihr besonderes Augenmerk gilt der Verständigung im Inland, dem interkulturellen Dialog, dem Verhältnis Süd-Nord sowie der Bedeutung von Kultur und Kunst in der Gesellschaft.

Für die Erfüllung ihrer Aufgaben gliedert sich die Abteilung in die vier Bereiche ­

Kulturvermittlung/Alltags- und Volkskultur/Verständigung;

­

Interkultureller Dialog;

­

Kulturmobil;

­

Kultur im Diskurs.

und sieht drei hauptsächliche Arten der Unterstützung vor: ­

Finanzierung von Kulturprojekten auf Gesuche hin;

­

Konzeption und Realisierung von Initiativen;

­

Begleitung und Beratung von kulturellen Aktivitäten vor Ort.

Ergänzend zu den Spartenabteilungen fördert die Abteilung Kultur & Gesellschaft Kulturprojekte ausgehend von gesellschaftlichen Brennpunkten und konzentriert sich auf die Rolle von Kunst und kulturellen Faktoren in sozialen Prozessen. Dies hat zur Folge, dass die Arbeit mehrheitlich multidisziplinär ist.

5.7.1

Tendenzen und Probleme

Als Folge des beschleunigten gesellschaftlichen Wandels und der daraus wachsenden Herausforderung zum lebenslangen Lernen gewinnen kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die eine offene Auseinandersetzung mit aktuellen und gesellschaftlichen Spannungsfeldern ermöglichen, zunehmend an Bedeutung. Zudem haben sich die durch Projekte aufgegriffenen Themen vervielfältigt. Soziale Bewegungen mit ihren herkömmlichen Strukturen und Organisationsformen verschwinden allmählich und werden abgelöst durch informelle Netzwerke, die nicht auf Langfristigkeit ausgerichtet, sondern in ihren Zielen wie in ihrer Organisation und Arbeitsweise spontan, beweglich und kurzfristig sind. Dementsprechend vielfältig sind die Anliegen und die unterschiedlichen Wege und Formen des kulturellen Ausdrucks und der Auseinandersetzung. Themen, Ideen, vorhandenes Material, Denkansätze, Ausdrucksformen werden unbeschwert neu miteinander verschränkt, ohne Fixierung auf formale oder ästhetische Kriterien.

Aus der zunehmenden kulturellen Diversität und dem gesellschaftlichen Wandel erwachsen Chancen wie auch Konflikte. Während in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten die Debatten um den Bruch zwischen deutsch- und französischsprachiger Schweiz kreisten, so manifestieren sich gegenwärtig die Unterschiede zwischen Peripherie und Zentren auf verschiedenste Weise, beispielsweise zwischen ländlicher und urbaner Schweiz, zwischen «Einheimischen» und «Zugewanderten». Das Eigenbild reibt sich zunehmend am Fremdbild, der Blick auf das Eigene wird genauer.

4975

Die Dimensionen der weltweiten Vernetzung und Kommunikation bilden ein relevantes Spannungsfeld für den Förderbereich. Die vielen Gelegenheiten der Begegnung und des Austausches mit Fremdem, Unbekanntem und Ungewohntem verändern einerseits Kommunikationsstrukturen und nachbarschaftliche Beziehungen, eröffnen neue Sichtweisen, machen kulturelle Vielfalt allerorts sicht- und erfahrbar, führen andererseits aber auch zu neuen Ausgrenzungen. In einer Welt, die so viele Möglichkeiten der realen wie virtuellen Mobilität offen hält, wächst auch das Bedürfnis nach Vertrautem, nach Sinn, nach verlässlichen Werten und Perspektiven, wächst das Gewicht von kulturellen Identitäten und Heimat. Der weltweite Kulturaustausch bleibt nicht ohne Einfluss auf die so genannte Volkskultur. Die Übergänge zur Alltagskultur verflüssigen sich, je nach Kontext beginnen sich das Traditionelle und das Visionäre, das Bewahrende und das Aufbrechende zu verbinden.

5.7.2

Schlüsse für Pro Helvetia

Pro Helvetia legt die Schwerpunkte in der Fördertätigkeit auf die verschiedensten Formen der Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Wandel und der kulturellen Diversität. Als wichtigste Handlungsfelder erachtet sie sowohl die Förderung von Verständigung und Solidarität in der Schweiz, zwischen den vier Schweizer Sprachregionen wie auch zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlichster regionaler, sprachlicher, ethnischer und anderer Zugehörigkeit, als auch die Stärkung des interkulturellen Dialogs im Inland und mit dem Ausland. In den verschiedenen Regionen tätig, kann die Abteilung Kultur & Gesellschaft aktuelle Tendenzen seismografisch orten und neue Bereiche kultureller Aktivitäten erschliessen. Mit Schwerpunktsetzungen und Eigeninitiativen (in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partner-Organisationen) sucht sie ein dezidiertes Einmischen in den gesellschaftlichen und kulturellen Diskurs.

Einen ersten Förderschwerpunkt legt sie auf interdisziplinäre Grossprojekte, die zur Förderung der Verständigung und zur Ausweitung des kulturellen Austausches beitragen. Diese haben einen inhaltlichen Fokus, der auf einen regionalen Kontext bezogen ist. Gemeinsam ist diesen Projekten, dass sie dem interkulturellen Dialog zwischen den verschiedenen Gemeinschaften im In- und Ausland dienen. Sie schaffen eine Verbindung zwischen lokalen und globalen Prozessen, ermöglichen eine Verortung und machen weltweite Zusammenhänge verständlich (Beispiele dafür sind L'autre méditerranée und Gallerie 57/34,6 km).

Ein zweiter langfristiger Förderschwerpunkt liegt im Bereich der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In Erfüllung des Bundesauftrages zur Informationsgesellschaft ist die Abteilung Kultur & Gesellschaft federführend im Teilprojekt «Soziokulturelle Projekte» und arbeitet eng mit dem Bundesamt für Kultur zusammen. Sie fördert kulturvermittelnde Pilotprojekte, die sich der NIKT als Instrument der vielfältigen Formen von kulturellem Ausdruck bedienen und verschiedensten Gruppen den Umgang mit diesen neuen Kommunikationsmitteln ermöglichen. Dies in Ergänzung zur Förderung des künstlerischen Schaffens mit den NIKT durch die Abteilung Visuelle Künste & Film.

Ein weiterer spezifischer Förderschwerpunkt von Pro Helvetia sind Volks- und Alltagskultur. Unterstützt wird die
Auseinandersetzung mit Aspekten der Lebensgestaltung in allen Bevölkerungsschichten in Vergangenheit und Gegenwart, mit neuen Ausdrucksformen und Symbolisierungsprozessen wie mit der Bedeutung 4976

spezifischer volks- und alltagskultureller Erscheinungen. Diese Auseinandersetzungen dienen einerseits dem gegenseitigen Verständnis und der Vermittlung zwischen gesellschaftlichen Positionen und andererseits der Reflexion verschiedener Schweizbilder und kultureller Stereotype vom Anderen und Fremden, was gerade auch im Hinblick des Süd-Nord-Kulturaustausches von grosser Bedeutung ist.

Besonderes Augenmerk gilt der Unterstützung von Projekten und Gruppen in Regionen mit eingeschränkter kultureller Infrastruktur und mit erschwertem Zugang zu Ressourcen des kulturellen Lebens. In Ergänzung zu den kantonalen und kommunalen Förderstellen werden Projekte unterstützt, die trotz oder gerade wegen ihres lokalen Kontextes von gesamtschweizerischer Bedeutung sind. Zu einem grossen Teil wird diese Unterstützung durch Kulturmobil geleistet, durch professionelle Begleitung bei der Konzeption, Organisation und Umsetzung von Projekten und durch die Bereitstellung von Infrastruktur. Die Integration von Kulturmobil in die Abteilung Kultur & Gesellschaft verstärkt deren Beratungstätigkeit.

5.7.3

Schwerpunktaktivitäten

Verständigung im Inland: ­

Gallerie 57/34,6 km: Frutigen/BE, Mitholz/BE, Ferden/VS, Steg/VS, Raron/VS, Bodio/Pollegio/TI, Faido/TI, Sedrun/GR, Amsteg/UR und Erstfeld/UR. Das Grossprojekt (Dauer 5 Jahre) thematisiert das kulturelle Potential der NEAT-Baustellen am Gotthard und Lötschberg, die Begegnung von ansässigen und zugewanderten Kulturen im Transitraum. Es bietet eine Bühne für die Auseinandersetzung mit den Jahrhundertbauwerken und zeigt das reiche künstlerische Schaffen, die kulturelle Vielfalt der Schweiz, bezweckt einen Brückenschlag, die Auseinandersetzung über kulturelle Identitäten, das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie den Dialog zwischen den Sprachregionen.

­

Noch während Gallerie läuft, recherchiert Pro Helvetia bereits zum nächsten grossen Inland-Schwerpunkt: Sechste Schweiz. Er dreht sich um die Binnendiversität im kulturellen Bereich ­ um Unterschiedlichkeit, Zugänglichkeit, Verständlichkeit anderer Kulturen, die mitten unter uns ihren Platz haben.

­

Mit Agora schafft Pro Helvetia ein neues, bewegliches Gefäss, um aktuelle und kulturrelevante Themen und Bewegungen kurzfristig und dezentral aufzugreifen. Dabei werden Netzwerke gestärkt, Foren des Austauschs und der Recherche gebildet (Konzeptveranstaltungen, Symposien) sowie Schnittstellen zwischen Kulturschaffenden, KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen und Kulturinteressierten aus dem In- und Ausland gefördert, alles im Blick auf die heissen Themen.

­

Genauso in den Bereich Verständigung fallen die Aktivitäten, die sich mit kulturellen Identitäten und der Volkskultur auseinandersetzen. Orts- und Regionalmuseen sind Orte, wo Fragen zu Identität und Heimat thematisiert und aufgearbeitet werden. Ergänzend zu den bisher geleisteten Gründungsund Ausbaubeiträgen werden Kooperationen und Vernetzungsprojekte von verschiedenen Regionalmuseen sowie Ansätze zur Weiterentwicklung der Sammlungspolitik gefördert.

4977

­

Werkbeiträge an vielversprechende Pilotprojekte, die aktuelle gesellschaftlich-kulturelle Phänomene auf innovative Weise thematisieren, übergibt Pro Helvetia auch in diesem Bereich.

Interkultureller Dialog: ­

Das Projekt L'autre méditerranée (Mittelmeerländer, von Marokko bis zur Türkei) ­ ausgerichtet auf die Sensibilisierung des Publikums für zeitgenössische Kunstformen aus diesen Ländern sowie für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede ­ wird während der nächsten Finanzperiode weitergeführt.

­

Die Initiative im Schwerpunktland Bolivien läuft aus und wird durch ein neues, längerfristiges Kulturaustauschprojekt in einer anderen Schwerpunktregion abgelöst. Aufbauend auf dem geschaffenen Netzwerk in Bolivien werden einzelne Folgeprojekte punktuell weiter begleitet und unterstützt.

­

Ergänzend zu diesen beiden Schwerpunkten, die den Kulturaustausch mit ausgewählten Regionen im Ausland fördern, richtet Pro Helvetia mit dem Rahmenprojekt Sechste Schweiz die Aufmerksamkeit auf das künstlerische Schaffen von AusländerInnen in der Schweiz.

­

Die Initiativen im Bereich interkultureller Dialog fokussieren auf das Kulturschaffen des Südens in seiner Vielseitigkeit und Widersprüchlichkeit und konfrontieren mit anderen Sichtweisen. Spartenübergreifende Formen der Zusammenarbeit und Netzwerke wie Artists-in-Residence finden dabei Unterstützung.

NIKT: ­

4978

Im Bereich der NIKT sind zusätzliche Impulse nötig, um soziokulturelle Projekte auszuarbeiten, die dem digitalen Graben entgegenwirken. Spezielle Förderung erfahren Projekte, die den interkulturellen Austausch zwischen den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen bezwecken (Projekte mit nationaler wie internationaler Dimension).

5.7.4 Förderbereich

Finanzbedarf Kultur & Gesellschaft

Fördermassnahme

Kulturvermittlung

Volkskultur

Kulturmobil

Interkult.

Dialog

Total

Basisbedarf Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: Unterstützung von Einzelprojekten: ­ Dokumentationen ­ Konzeptveranstaltungen ­ themat. Ausstellungen ­ Tagungen, Symposien zu aktuellen kultur- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen ­ Unterstützung von kulturellen Initiativen ­ Reflexion und Weiterentwicklung von Ansätzen im Schnittstellenbereich von Kultur und Bildung (Publikationen, Tagungen) ­ Einzelprojekte zur Förderung der Verständigung Budget 2000­2003: ­ Interdisziplinäres Sonderprojekt zur Förderung der Verständigung im Inland Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Beiträge an Publikationen und Ausstellungen ­ Gründungs- und Ausbaubeiträge an Ortsund Regionalmuseen ­ Projekte mit neuen Zugängen zu Themen der Volks- oder Alltagskultur Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Begleitung von Projekten in den vier Sprachregionen und den Peripherien ­ Erfahrungsaustausch mit dem Ausland Budget 2000­2003: ­ Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialoges ­ Projekte für den gleichwertigen Austausch zwischen KünstlerInnen aus der Schweiz und den gewählten Schwerpunktregionen Budget 2000­2003: ­ Erweiterung des Süd-Nord-Netzwerks Artists-in-Residence (Verstärkung Kontaktnetz und Kooperationen) ­ Einzelprojekte Basisbedarf

2000­2003

Ausbau

1728

100

2004­2007

550 700

120

300

100

2000

400

5678

320

4979

Förderbereich

Kultur & Gesellschaft 2000­2003

Fördermassnahme

Ausbau

Schwerpunktaktivitäten Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: Inland ­ Sechste Schweiz, Verständigungsprojekt zu den vielen Kulturen in der Schweiz Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Gallerie 57/34,6 km: Interdisziplinäres Verständigungsprojekt rund um die NEAT Schwerpunktaktivität 2004­2007: Kultur im Diskurs: ­ Werkbeiträge für besondere gesellschaftsrelevante Pilotprojekte ­ Agora, Foren der Begegnung, des Austausches, der Recherche Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Volkskultur: Koproduktionen und Vernetzungsprojekte zwischen verschiedenen Orts- und Regionalmuseen ­ Symposien zu Sammlungs- und Ausstellungskonzepten für Orts- und Regionalmuseen

2004­2007

800 600

200

400

Total

Verständigung Inland

2000

Interkult.

Dialog

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Fortsetzung von L'autre méditerranée ­ Start einer langfristigen Initiative in einer neuen Schwerpunktregion ­ Schwerpunktsetzung «Heimat» (Schweizbilder/Fremdbilder) Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Grenzüberschreitende Initiativen und Süd-Nord-Austauschprojekte

1600

Total

Interkult. Dialog

1800

NIKT

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Soziokulturelle und kulturvermittelnde NIKT-Pilotprojekte, zur Anregung und Befähigung im Umgang mit NIKT ­ Projekte zu den Auswirkungen von NIKT auf die kommunikativen Seiten des Lebens

Total

Förderbereich Kultur & Gesellschaft

5.8

200

600

5678

322

4400

Inter- und multidisziplinäre Projekte

Inter- und multidisziplinäre Projekte stellen ein Phänomen von wachsender Bedeutung dar. Immer zahlreicher sind die Projekte, die sich unterschiedlicher Medien bedienen. Genauso die kulturellen Erzeugnisse selbst. Die Digitalisierung der Produktionsmittel führt zu günstigeren Produktionsmitteln, günstigere Mittel lassen sich 4980

rascher, häufiger und in beliebigen Kombinationen einsetzen. Häufiger entstehen so Kunstwerke, die drei und mehr Disziplinen umfassen. Solche Projekte stossen bei Pro Helvetia auf ein besonderes Interesse, weil sie oft Keimzellen künftiger Entwicklungen darstellen. Ebenso unterstreichen sie den inneren Zusammenhalt und die innere Vernetzung von Pro Helvetia, entscheiden über ihre Förderungswürdigkeit doch mehrere Abteilungen gemeinsam. Die Höhe der Budgetposition Interdisziplinäre Mittel richtet sich nach Erfahrungswerten. Es gilt die Regel, dass Projekte, die sich in die programmatischen Schwerpunkten eingliedern, prioritär behandelt werden. Eine Vorzugsbehandlung erfahren Projekte, die Volkskultur thematisieren.

Förderbereich

Interdisziplinäre Projekte

Total

Basisbedarf Spartenübergreifende Projekte

2000­2003

Ausbau

6300

0

Schwerpunktaktivität 2004­2007: ­ Multidisziplinäre Projekte im Bereich Volkskultur Total

5.9 5.9.1

Förderbereich Inter- und multidisziplinäre Projekte

2004­2007

600

6300

600

International Pro Helvetia im Ausland

Pro Helvetia engagiert sich für die internationale Vermittlung des Schweizer Kunstund Kulturschaffens. Diese Handlungslinie steht nicht isoliert für sich, sondern im Rahmen der gesamten Aussenpolitik und internationalen Einbettung der Schweiz.

Diese Aufgabe muss in erster Linie von öffentlicher Seite wahrgenommen und kompetent unterstützt werden, denn ihre Erfüllung ist eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis schweizerischer Positionen auf zahlreichen Gebieten. Hierin liegt eine der bedeutendsten Aufgaben der Stiftung.

Über Jahrzehnte hinweg hat Pro Helvetia in Anpassung an die wechselnden Bedingungen und Anforderungen geeignete Methoden und Instrumente entwickelt, die die Kulturarbeit mit dem Ausland nicht nur stützen und regeln, sondern auch stimulieren. Im Zuge der Reform hat die Stiftung den neuen Fachdienst International eingerichtet, der die frühere Abteilung Réseaux ­ internationaler Kulturaustausch ersetzt.

International definiert den Kulturaustausch aus dem Blickwinkel der Künste. Dem Fachdienst und der ihm zur Seite gestellten Stiftungsratsgruppe obliegt es, die Strategien der Auslandarbeit der Stiftung auszuarbeiten und alle internationalen Geschäfte der Stiftung zu koordinieren. Vier Hauptaufgaben gehören zu diesem Geschäftsbereich: ­

die Betreuung der allgemeinen internationalen Geschäfte und Beziehungen;

­

die Führung der Kulturzentren und Aussenstellen der Stiftung im Ausland;

­

die Koordination interdisziplinärer Gesuche und Vorhaben der Stiftung im In- und Ausland;

­

ein stiftungsinterner Agenturdienst wird ab 2003 als Anlaufstelle für alle externen Partner aufgebaut: Für Präsenz Schweiz, die EDA-Sektion Kultur 4981

und UNESCO, die Botschaften und die DEZA entwickelt und führt er Kulturprojekte und -programme, teils als Auftragnehmer, teils als Koproduzent.

Absicht ist, zwischen allen Akteuren eine gemeinsame Sprache zu entwickeln und gemeinsame Ziele zu erreichen, um ein Maximum an kultureller Kompetenz in die Aussenpolitik einzubringen.

Übergeordnetes Ziel ist, den Schweizer Kunstschaffenden im internationalen Rahmen die bestmöglichen Bedingungen für Kreation und Diffusion zu schaffen sowie der Schweiz zu einem überzeugenden, ihrem Zukunftspotential angemessenen Auftritt zu verhelfen. Pro Helvetia engagiert sich als Mittlerorganisation. Förderung heisst hier auch, die Voraussetzungen für Kreation und Dialog zu schaffen: durch Beratung, Vernetzung, Vermittlung, Vertretung vor Ort, Koordination und Information. Nicht nur um helvetische Selbstdarstellung geht's, sondern um ein Schöpfen aus dem kulturellen Reichtum der Welt.

Pro Helvetia unterhält eine kleine Anzahl von Vertretungen im Ausland. Sie sind primär auf die lokalen Bedingungen abgestimmt. Deshalb folgen sie keinem einheitlichen Modell. Während in den kulturell und sprachlich benachbarten Ländern Kulturzentren mit eigenen Veranstaltungsräumlichkeiten wirken (CCS Milano, CCS Paris), hat die Stiftung in entfernteren Ländern kleine Verbindungsbüros eingerichtet (Kairo, Kapstadt), wenn immer möglich in Anschluss und Zusammenarbeit mit der lokalen Schweizer Vertretung. In Mittelosteuropa arbeitet sie über vier kleine Anennen. Diese stellen die gesuchten Synergien und Austauschmöglichkeiten mit dem Programm für Südosteuropa und der Ukraine her, das Pro Helvetia im Rahmen eines Leistungsauftrages der DEZA führt. Um die Begleitung und Durchführung der damit verbundenen Schwerpunktprojekte sicherzustellen, werden kleine, den DEZA/seco-Kooperationsbüros angeschlossene Kulturstellen betrieben. Sie alle sind Drehscheiben und Vermittlungsstellen.

Im Blick auf die Entwicklungen in Kunst und Kultur, aber auch in den internationalen Beziehungen in Politik und Wirtschaft allgemein ist das Netz der Aussenvertretungen der Stiftung laufend zu überprüfen. Ergänzungen sollen möglich sein an Orten, wo sich ein Mehrwert erzeugen lässt; Reduktionen sind ins Auge zu fassen, wo andere Formen von Präsenz sich aufdrängen oder Partner die Aufgaben von Pro Helvetia effizienter abwickeln können.

5.9.2

Vernetzung

Ziel der Stellen im Ausland ist es, Zusammenarbeit und Dialog zwischen schweizerischen und ausländischen KünstlerInnenn, VeranstalterInnen und Organisationen zu fördern. Projekte in allen Kunstsparten werden in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern konzipiert und durchgeführt. Im Zentrum steht der Aufbau längerfristig ausgerichteter Beziehungsnetze zwischen schweizerischen und ausländischen Kunstschaffenden und Kultureinrichtungen. Dazu gehört auch die Koordination mit anderen Stellen in der Schweiz (EDI/BAK, EDA, PRS, DEZA, Gemeinden und Kantone, Stiftungen und Private), für die im Rahmen des Dienstes Internationales eine interne Agentur eröffnet wird.

Die Agentur ist die primäre Anlaufstelle der institutionellen Partner auf Bundesebene und funktioniert als Produktionszentrum; ihre Aufgabe gliedert sich in drei Bereiche:

4982

­

Konzeption und Umsetzung der kulturellen Teile von Grossprojekten in Zusammenarbeit mit PRS und DEZA;

­

Front Desk für alle Schweizer Missionen im Ausland für Beratung und Unterstützung bei Kleinprojekten;

­

Koproduktionspartnerin für Austauschprojekte der Pro Helvetia-Aussenstellen.

Daneben nimmt sie allgemeine Vernetzungs- und Informationsaufgaben wahr, leistet wo nötig Projektmanagement-Support und entlastet die Fachabteilungen.

Die von Pro Helvetia im Ausland aufgebauten Strukturen ­ Kulturzentren und insbesondere die flexiblen Verbindungsbüros ­ haben dank der Arbeitsweise wie des effizienten Mitteleinsatzes bzw. der geringen Gemeinkosten international breite Anerkennung und gar Nachahmung gefunden. So bezieht sich das Goethe-Institut seit einigen Jahren explizit auf das «Antennen»-Modell der Stiftung und orientieren sich die österreichischen Kulturforen zunehmend am Vorbild des wechselseitigen Kulturaustausches, also des interkulturellen Dialogs, wie er von Pro Helvetia betrieben wird. Dieses «Kapital» ist weiterhin einzusetzen.

Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses kommt der Pflege der kulturellen Beziehungen mit Mitteleuropa und den Kandidatenländern hohe Aufmerksamkeit zu, verbunden mit entsprechendem Mitteleinsatz. Seit dem Jahr 2000 wendet die Stiftung erhebliche Gelder für die mittels vier Büros in Ungarn, Polen, der Slowakei und der Tschechischen Republik geführte Arbeit in den mittelosteuropäischen Ländern auf.

Die bisherige Aufbauarbeit in diesem Raum ist angesichts dringender Bedürfnisse in anderen Ländern allerdings zu überdenken. Die bereits 2000 eingeleitete Redimensionierung der Vor-Ort-Strukturen wird fortgesetzt, was in Prag z.B. die Form einer Integration in eine Partnereinrichtung haben kann.

Die Tätigkeit der beiden Kulturzentren in Paris und Milano gilt es durch verstärkte Arbeit über die Standorte hinaus in den verschiedenen, kulturell für die Schweiz bedeutungsvollen Regionen und Zentren Italiens und Frankreichs breiter abzustützen und zu vernetzen. Nicht überall muss alles immer gemacht werden: Die regionalen Akzente werden nach Massgabe einzelner Sparten und nach den zeitlichen Notwendigkeiten der Interventionen gesetzt.

Für die Arbeit mit Italien bedeutet dies, dass das Centro Culturale Svizzero in Milano neben der Bespielung der eigenen Räume seine regionale Arbeit und Verbundprojekte mit namhaften Partnern, nicht zuletzt im Rahmen der Associazione degli Istituti Culturali Europei a Milano (AICEM) verstärken wird.

Vor allem aber erhält Mailand eine Schwesterinstitution. Das Bundesamt für Kultur plant in Zusammenarbeit mit der Gruppe
für Wissenschaft und Forschung beim Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine Aufwertung des Istituto Svizzero in Roma (ISR). Das Haus, soeben mit einer besseren Infrastruktur ausgestattet, soll als Forschungs- wie Kreationsstätte grösseres Gewicht erhalten. Während die Gruppe für Wissenschaft und Forschung die Finanzierung des wissenschaftlichen Teils (ca. CHF 500 000 jährlich, vgl. Botschaft des Bundesrats über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie für die analoge Finanzierungsperiode 2004­2007) regelt, ist Pro Helvetia daran interessiert, die kulturelle Seite des ISR in ihre Auslandaktivitäten einzubeziehen und die Verantwortung für die kulturelle Intendanz zu übernehmen. Logischer Folgeschritt wäre die Vernetzung 4983

des ISR und des dazugehörigen alten Konsulats in Venedig mit dem Schweizer Kulturzentrum in Mailand. Das Bundesamt für Kultur unterstützt ein solches Modell, das der Struktur und Aufgabe des ISR Rechnung tragen würde. Der zusätzliche Finanzbedarf für eine ausgebaute kulturelle Intendanz beliefe sich auf CHF 0,5 Millionen jährlich für IntendantIn und Kulturprogramm, wobei die Stiftung des ISR die Grundkosten decken würde. Der Standort Rom ermöglichte es Pro Helvetia überdies, die Tätigkeit in Mittel- und Süditalien zu verstärken.

Für die beiden regionalen Verbindungsbüros der Stiftung in Kairo (für den arabischen Raum) und Kapstadt (für das südliche Afrika) ist in den Jahren 2004 bis 2007 ebenfalls geplant, den geographischen Aktionsradius auszuweiten. Damit wird es möglich sein, den vielfach bekundeten Bedürfnissen nach einer Verstärkung der kulturellen Beziehungen mit diesen beiden geographischen Räumen nachzukommen. Die regionale Ausweitung der Arbeit in diesen Räumen erfolgt in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den vom EDA geführten Schweizer Vertretungen und je nach Region mit ergänzendem Mandat durch die DEZA (z.B. Leistungsauftrag an Pro Helvetia für die Kulturarbeit im südlichen Afrika).

Zur einfacheren Planung und Verwaltung sowie aus Gründen der Übersicht und Transparenz sollen die Budgets der Auslandvertretungen der Stiftung sukzessive auf ein ihre gesamte Projekttätigkeit deckendes Niveau angehoben werden.

5.9.3

Schwerpunkte

Pro Helvetia unterzieht das Netz der Verbindungsbüros im Ausland einer Überprüfung. Notwendigkeit und Bedarf nach einer eigenen permanenten Vertretung und Intervention vor Ort werden von folgenden Faktoren bestimmt: ­

ob die Schweizer Vertretungen über spezialisierte Kulturattachés verfügen;

­

ob andere schweizerische Partner wie Präsenz Schweiz in den nächsten Jahren schwerpunktmässig tätig sein werden;

­

ob weitere von Schweizer Seite unterhaltene Kulturstrukturen existieren (wie die vom BAK kofinanzierten Kulturinstitute in NYC und Rom);

­

wie dicht das direkte bilaterale Kontaktnetz von Schweizer Veranstaltern und Kunstschaffenden mit der Zielregion und deren Akteuren ist;

­

welcher Markt für die Schweizer Kultur sich vor Ort findet.

Um der Nachfrage seitens der Kunstschaffenden gerecht zu werden, die eingesetzten Mittel zu grösserer Wirkung zu führen und um die Partnerschaften mit EDA und PRS umzusetzen, plant Pro Helvetia den selektiven Ausbau ihrer Präsenz im Ausland, insbesondere in Europa, den Vereinigten Staaten sowie im asiatischen Raum.

Die Präsenz im Ausland kann allerdings nicht überall dieselbe Form haben, sondern muss den gesetzten Zielen angemessen sein und abgestimmt auf die bestehenden kulturellen Beziehungen mit dem betreffenden Land oder der Kulturregion. Grundsätzlich sind zwei Formen der permanenten Vertretung und Präsenz der Stiftung im Ausland zu unterscheiden: ­

4984

Auf der einen Seite Länder und Regionen, in denen Pro Helvetia bereits beträchtliche Mittel einsetzt und die mit einem dichten Netz kultureller Beziehungen mit dem Schweizer Kunstleben verbunden sind. Eine Präsenz

vor Ort garantiert eine erhöhte Konzertation der unterstützten Projekte; Ressourcen können gewinnbringender eingesetzt werden. Für dieses Ziel braucht es geringen Infrastruktureinsatz und viel «Brainpower»: eigentliche Drehscheiben. Erste Priorität geniesst in dieser Hinsicht Deutschland, für die Schweizer Kulturschaffenden einer der grossen Abnehmer. An zweiter Stelle stehen England, die Vereinigten Staaten sowie Japan.

Gerade in Nordamerika als in vielem dominierendem Kulturraum muss die Vermittlung des Kunstschaffens der Schweiz entscheidend gefördert werden, indem in den beiden wichtigsten Kulturzentren New York und Los Angeles örtliche Agenturen mit ausgesprochen leichter Struktur eingerichtet werden.

Ihre Aufgabe wird es sein, als Drehscheiben und Plattformen zu wirken, um die bereits sehr vielfältigen, aber unkoordinierten Kontakte und Beziehungen wirksamer mit dem lokalen Kunstleben zu vernetzen. In New York denken wir in erster Linie an eine Zusammenarbeit mit dem Swiss Institute, das selbst primär als Veranstaltungs-, jedoch kaum als Vermittlungsort wirkt, und mit weiteren Schweizer Partnern (Städte, Kantone und Stiftungen), die Ateliers unterhalten. In Los Angeles plant Pro Helvetia den personellen Ausbau des von einer Schweizer Initiantin betriebenen Hot Coco Lab zu einer wirksamen Vermittlungsstelle auf allen Kunstgebieten.

­

Eine modifizierte Präsenz in Gestalt von lokalen Projektmanagern ist erforderlich in Ländern und Regionen, mit denen nur wenig entwickelte Kulturbeziehungen bestehen, für die unter schweizerischen Kunstschaffenden wie auch von der Politik eine Nachfrage nach einer Verstärkung angemeldet wurde. Für die nötige Drehscheiben- und Vermittlungsarbeit vor Ort ist hier weniger Infrastruktur nötig als eine Mittelsperson mit generalistischem Sachverstand, die als regional tätiges Verbindungsbüro fungiert. Während der nächsten Finanzierungsperiode werden gestaffelt über mehrere Jahre drei derartige Verbindungsstellen eingerichtet. Im Vordergrund stehen Regionen und Orte, für die in den letzten Jahren von Kunstseite und von den Schweizer Vertretungen vor Ort mit Nachdruck ein erhöhter Bedarf an Koordination und Vermittlung überzeugend geltend gemacht wurde: auf dem indischen Subkontinent, in Brasilien und auf den Kanaren als wichtigem Angelpunkt zwischen der iberischen Halbinsel und der gesamten hispanophonen Welt.

­

Zu den kulturellen Brennpunkten gehört auch China, wo die Stiftung bereits in einer Sonderform präsent ist. Die Erfahrungen lehren, dass für die Auseinandersetzung mit einer expansiven Kultur wie jener Chinas eine direkte Präsenz vor Ort am meisten Erfolg verspricht. In Zusammenarbeit mit den Schweizer Vertretungen und in Ergänzung der Möglichkeiten des von Schweizer Seite in Shanghai geführten Kulturraumes ShangART wird während der kommenden Finanzierungsperiode das ­ von der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz (SHRK) mitfinanzierte ­ Schweizerische Dokumentations- und Forschungszentrum, das seit 1992 an der Fremdsprachenhochschule in Beijing betrieben wird, zu einem eigentlichen Verbindungsbüro ausgebaut.

Es muss nicht alles selbst erfunden und gemacht werden: Zwecks Erhöhung der eigenen Kapazitäten, zur Stärkung der Vermittlungsarbeit und Einbindung der Schweizer Künste sollen insbesondere Verbundprojekte mit verwandten Einrichtungen im In- wie Ausland, insbesondere mit anderen europäischen Kulturinstituten

4985

initiiert und gefördert werden. Dabei wird Pro Helvetia vom guten Ruf und Image profitieren können, über die sie im Ausland verfügt.

Insgesamt lassen sich zwei Stossrichtungen der Auslandarbeit erkennen: einerseits verdichtete Arbeit in Weltgegenden, zu denen der kulturelle Kontrast besonders hoch ist, die Aussicht auf Erweiterungen des Horizontes und echte Bereicherung aber besonders gross, andererseits grössere Wertschöpfung ­ durchaus auch kommerziell gesehen ­ in hochentwickelten Schlüsselländern, die für die Schweizer Kulturszene ideale Abnehmermärkte darstellen. Beides setzt dialogisches Verhalten voraus, ersteres zusätzlich hohe Sensibilität, letzteres Durchsetzungsvermögen.

5.9.4 Förderbereich

Finanzbedarf International

Fördermassnahme

CCS Paris*

CCS Milano*

Pro Helvetia Kairo* Pro Helvetia Kapstadt* Visegrad* Echanges Projekte

Total

4986

Basisbedarf Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Basisprogramm, regionale Aktivitäten (Prinzip: deckende Programmbudgets) Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Basisprogramm, Erweiterung für Rom und Venedig Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Programm, Ausweitung in den arabischen Raum, Ausbau Basisprogramm Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ Programm und Ausweitung in die Nachbarländer, Ausbau Basisprogramm Budget 2000­2003 und Aufstockung 2004­2007: ­ gemeinsames Programm V4 Budget 2000­2003: ­ Austauschprojekte, Süd-Nord * ohne Personalkosten!

Kooperationszentrum: Operatives Budget Agentur Basisbedarf International

2000­2003

Ausbau

2000

300

1280

200

600

300

1000

200

1040

150

588

730

200

7354

1350

2004­2007

Förderbereich

International 2000­2003

Fördermassnahme

Interkult.

Dialog

Schwerpunktaktivitäten Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Mandate und Agenturen in Westeuropa & Nordamerika Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Engagements der Aussenstellen Kairo und Kapstadt im Schwerpunkt interkult.

Dialog/Süd-Nord/Orient-Okzident Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Intendanz und Kulturprogramme für das Istituto Svizzero Roma und das alte Konsulat Venedig; «Iniziative Italia» (cf. CCSM) Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Regionale Verbindungsbüros in Asien, Brasilien und der hispanophonen Welt, Aufstockung in Bejing

Total

Interkultureller Dialog

Total

Förderbereich International

5.9.5

Ausbau

2004­2007

1600 900

2000

2500

7000 7354

1350

7000

Arbeitsbereiche der Aussenstellen

Centre Culturel Suisse (CCS) Paris Aus internationaler Sicht entwickelt sich Paris auch in der Gegenwartskunst wiederum zu einem dynamischen Kulturort von weltweiter Ausstrahlung. Das CCS möchte diese neue Dynamik und die kulturellen Strömungen und Fragen aufnehmen und sich unter anderem durch Öffnung der eigenen Lokalitäten ­ neu auch in den Abendstunden ­ als Treffpunkt für Kunstschaffende und Kunstinteressierte etablieren. Vermehrt werden pluri- und interdisziplinäre Projekte zum Zuge kommen, mit Schweizer KünstlerInnen aus unterschiedlichen Kunstsparten, zum Teil in Zusammenarbeit mit Kunstschaffenden aus anderen Kulturen. Zum anderen werden die kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich allgemein verstärkt, indem Projekte in die Regionen vermittelt oder zurück in die Schweiz gebracht werden. In den nächsten Jahren sind unter anderem folgende Projekte vorgesehen: ­

Austauschprojekte wie z.B. Ausstellungen mit Schweizer ArchitektInnen, die in Frankreich gearbeitet haben, unter Einbezug von französischen oder international tätigen Architekten, welche in der Schweiz gebaut haben;

­

Einladung an Schweizer Festivals (z.B. VIPER, Belluard/Bollwerk), sich mit einem Auszug ihres Programms dem Pariser Publikum vorzustellen;

­

Einladung von Schweizer KuratorInnen, um thematisch definierte Ausstellungen zu betreuen, bevorzugt mit Schweizer KünstlerInnen. In zweiter Linie kommen auch internationale Kunstschaffende zum Zuge, um eine Öffnung zu signalisieren und weiter zu stimulieren ­ damit sich auch in Frank-

4987

reich die schweizerische Eigenart der Offenheit und Sensibilität für kulturelle Unterschiede widerspiegelt.

In Aufnahme und Berücksichtigung der in den letzten Jahren bemerkenswerten kulturellen Bedeutungszunahme der regionalen urbanen Zentren Frankreichs wird in Ergänzung zur Arbeit in Paris unsere Frankreichtätigkeit verstärkt regionalisiert und das Profil des CCS Paris als Scharnierstelle für Aktivitäten in ganz Frankreich gestärkt werden. So ergänzen sich Initiativen aus den Regionen und die Arbeit in Paris mit seiner vorhandenen Infrastruktur. Durch die Zusammenarbeit mit lokalen und nationalen Partnern in Frankreich wird ein Netzwerk aufgebaut, welches eine nachhaltige Wirkung und Kontinuität der Arbeit garantiert.

Centro Culturale Svizzero (CCSM) Milano Die Aktivität des Centro Culturale Svizzero Milano ruht auf drei Säulen: ­

Verbindungsbüro und Kulturzentrum: Koordinations-, Vermittlungsbüro und Schaltstelle Schweiz-Italien;

­

Eigenes Veranstaltungsprogramm in den Centro-Räumlichkeiten;

­

Initiierung und Durchführung von Projekten in ganz Italien (Iniziative Italia) in Zusammenarbeit mit italienischen oder/und anderen ausländischen Partnern (Vermittlung von Projekten, Eigenproduktionen, Koproduktionen).

Innerhalb weniger Jahre hat sich das CCSM zu einem zentralen Bezugspunkt und Leuchtturm der Vermittlung der Kultur der Schweiz entwickelt. Milano wird in den nächsten Jahren noch vermehrt Ausgangspunkt für Initiativen in ganz Italien sein, auch in regionalen Zentren in der Peripherie.

Das CCSM setzt mehr auf Qualität als auf Quantität der Aktivitäten, wobei diese räumlich und zeitlich auf organische Weise organisiert werden: mehr wiederkehrende, und weniger vereinzelte Initiativen. Das CCSM wird weiterhin nicht nur einseitig Kultur aus der Schweiz vermitteln, sondern auch den Austausch mit italienischen und anderen ausländischen KünstlerInnen in einem multikulturellen Rahmen fördern.

Das CCSM will über die eigenen, oft zu engen Grenzen des Zentrums hinausgehen.

Geeignete Räume (Theater, Konzertsäle, Galerien, Museen) sollen ausgewählt werden, die eine eigene gemischte Besucherschaft haben. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeitsarbeit mittels gezielter Strategien weiter ausgebaut.

Ferner wird die Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Kulturinstituten (das CCSM präsidierte 2002 die Verbindung der Europäischen Kulturinstitute in Milano ­ AICEM) und schweizerischen Einrichtungen in Italien (Kulturraum in Venezia, Istituto Svizzero di Roma, Botschaft und Konsulate) verstärkt werden.

Verbindungsbüro Kairo Das Pro Helvetia-Büro in Kairo ist neben dem Verbindungsbüro in Kapstadt bisher die einzige Aussenstelle der Stiftung ausserhalb Europas. 1987 eröffnet, ist sie räumlich der Schweizer Botschaft in Kairo angegliedert, mit deren Repräsentanten sie eng zusammenarbeitet. Sie ist als regionale Antenne ohne eigene Veranstaltungsräumlichkeiten konzipiert. Der Aussenstelle kommt eine wichtige Funktion in der Förderung des kulturellen Austauschs zwischen der Schweiz und der arabischen Welt zu.

4988

Pro Helvetia Kairo fungiert als Schaltstelle, Vernetzerin und Informationsvermittlerin zwischen den kulturellen Kreisen der Schweiz und der arabischen Welt. Vor allem in Ägypten und Palästina initiiert und organisiert sie auch eigene Projekte.

Ausserdem nimmt sie vor Ort Betreuungsfunktionen für das Atelier der Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen wahr. Mit ihrer soliden lokalen Verankerung, den innovativen Projekten und einem Ansatz, der auf Gegenseitigkeit beruht, hat sich Pro Helvetia Kairo neben den ausländischen Kulturinstituten ein eigenes Profil und ein ausgezeichnetes Renommée geschaffen.

In der nächsten Budgetperiode wird die bereits in der laufenden Periode intensivierte Zusammenarbeit mit europäischen und arabischen Partnerinstitutionen weiter ausgebaut. Intensiviert wird auch die Vernetzung mit kulturellen Institutionen und den Schweizer Botschaften in weiteren Ländern der Region. Die zusätzlichen Mittel werden hier eingesetzt, insbesondere im Maschrek und auf der arabischen Halbinsel in Ergänzung zum prioritär im Maghreb tätigen Programm L'autre méditerranée.

Bei den eigenen Initiativen wird die Schwerpunktsetzung auf dialogische und langfristig angelegte Projekte fortgeführt. Die bisher mehrheitlich über andere Pro Helvetia-Abteilungen abgewickelten Projektfinanzierungen werden zugunsten von mehr Effizienz und Transparenz über einen neu eingerichteten, alle Tätigkeiten und Unterstützungen deckenden Projektjahreskredit der Aussenstelle getätigt.

Verbindungsbüro Kapstadt Pro Helvetia Liaison Office South Africa (PHLOSA) wurde 1998 als regionales Verbindungsbüro der Stiftung für das südliche Afrika in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats (halbjährlich ebenfalls Sitz der Botschaft) in Kapstadt eröffnet.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterstützung von Projekten und Austauschprogrammen zwischen der Schweiz und dem südlichen Afrika für professionell tätige KünstlerInnen aller Kunstsparten. Komplementär zu den Austauschprojekten nimmt PHLOSA seit 1999 einen Leistungsauftrag der DEZA wahr, um auch südafrikanische Projekte in Kunst und Kultur mit Schwerpunkt auf Ausbildung und Capacity Building zu unterstützen.

PHLOSA verfolgt in der Periode 2004­2007 folgende Ziele: ­

Das in den letzten Jahren aufgebaute Netzwerk in Südafrika weiterführen und verdichten in enger projektbezogener Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Kunst- und Kulturleben.

­

Intensivierung der Kontakte, Vernetzung und Projektarbeit im gesamten südlichen Afrika (Madagaskar, Botswana, Namibia, Zimbabwe und Mozambique, sekundär auch mit einzelnen Initiativen in Lesotho, Sambia und Angola).

­

Austauschprojekte mit der Schweiz intensivieren, unter anderem durch Koproduktion mit Schweizer Veranstaltern und unter Einbezug südafrikanischer Partner in der Schweiz.

­

Den Schwerpunkt auf mittelfristige Unterstützung setzen, sowie auf Unterstützung von Folgeprojekten mit regelmässigem und wechselseitigem Austausch (zum Beispiel Residenz-Programme).

­

Als Antwort auf Südafrikas Bevölkerungszusammensetzung ­ mehr als 70 % der Bevölkerung sind jünger als 25 Jahre alt und rund 88 % sind farbig ­

4989

Bevorzugung von aktuellen Kunstformen und pluri-/interdisziplinäre Projekten.

­

Einmal pro Jahr einen Repräsentationsanlass in Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft und den Konsulaten in Südafrika organisieren, wenn möglich auch in Zusammenarbeit mit PRS und weiteren Partnern.

Antennen in den Visegrad-Ländern Nach Abschluss und Auslaufen des Leistungsauftrags der DEZA an Pro Helvetia für den Kulturaustausch mit den vier mittelosteuropäischen Ländern im Jahre 1999 im Rahmen der vom Parlament in Auftrag gegebenen Osthilfe war Pro Helvetia bereit, den Auftrag der Pflege der kulturellen Beziehungen zu den Visegrad-Ländern zu übernehmen und die entsprechenden Aufgaben neu über den ordentlichen Vierjahreskredit der Stiftung zu decken. Dadurch konnte die Kontinuität der in der Vorperiode geleisteten Arbeit gewahrt werden.

Die Aussenstellen in Ungarn, Polen, der Slowakei und der Tschechischen Republik fungieren als Kontakt- und Koordinationsstellen zwischen den kulturellen Szenen in der Schweiz und des mittelosteuropäischen Raums.

Hauptziel dieser Aussenstellen ist die Förderung eines lebendigen Austauschs und Dialogs zwischen den Visegradländern und der Schweiz, die Förderung der kulturellen Präsenz der Schweiz im Visegrad-Raum sowie die Unterstützung des mittelosteuropäischen Kulturschaffens in der Schweiz. Diese Neuorientierung auf Austauschprojekte mit der Schweiz in allen Kunstsparten gemäss den Prinzipien der Partnerschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und grösstmöglicher Synergiewirkung wurde in der laufenden Periode etabliert, die punktuellen Projekte im Einzugsbereich der Aussenstellen wurden hingegen beschränkt. In der neuen Budgetperiode soll diese in der laufenden Periode begonnene Austauscharbeit mit der Schweiz weiter ausgebaut werden.

Um möglichst wenig Mittel für Infrastrukturen aufzuwenden, wurden in der laufenden Periode die Fixkosten zweier Aussenstellen zugunsten der Projektmittel gesenkt (Prag ab März 2001 und Bratislava ab Januar 2002). Dank Einbindung der beiden Büros in lokale Institutionen ist sowohl ihre Sichtbarkeit vor Ort als auch ihre Vernetzung mit dem lokalen Kulturleben gewährt. Ihrem Tätigkeitsprofil tut die neue Struktur keinen Abbruch.

Die Aussenstellen in Budapest und Krakau setzen ihre Tätigkeit in unveränderter Form fort. Der Fokus auf gemeinsame Projekte in allen vier mittelosteuropäischen Ländern setzt grössere Synergien frei und garantiert den ökonomischen Einsatz der Mittel. In der neuen Budgetperiode wird diese intensive Kooperation der vier Visegrad-Aussenstellen konsolidiert und verfeinert.

Nach dem EU-Beitritt der Visegrad-Länder im
Jahr 2004 ist mit einem weiteren Anstieg des Preisniveaus in diesem dynamischsten europäischen Raum und seiner Angleichung an westeuropäische Verhältnisse zu rechnen. Wie die Erfahrungen anderer Länder zeigen, ist infolge des EU-Beitritts gleichzeitig mit einer grösseren Zahl von EU-Projekten zu rechnen. Aus diesen Faktoren ergibt sich ein signifikanter Anstieg der beantragten Fördermittel. Im Interesse der europäischen Zukunft der Schweiz ­ ob mit oder ohne Zugehörigkeit zur EU ­ wie der Bedürfnisse der Kulturschaffenden nach einer verstärkten kulturellen Integration in Europa, nicht zuletzt auch im Blick auf die kulturelle Bereicherung, die Mitteleuropa für die Schweiz birgt, will Pro Helvetia die zu diesem Zweck erforderlichen Mittel einsetzen.

4990

5.10

Informationsarbeit

Drei Stossrichtungen kennzeichnen die Aktivitäten der Stabstelle Kommunikation von Pro Helvetia: Im Ausland die Kulturinformation über die Schweiz, im Inland Beteiligung an der kulturpolitischen Diskussion und Information über Ziele, Arbeitsweisen und Projekte von Pro Helvetia selbst.

5.10.1

Kulturinformation

Im Zentrum der Tätigkeit der Stabstelle Kommunikation stehen weder Vermittlung noch Organisation von Veranstaltungen, sondern die kulturelle Informationsarbeit.

Transportmittel oder Träger dieser Information sind Broschüren, die Zeitschrift Passagen, Informationsblätter sowie die Homepage. Die vor allem ans Ausland gerichtete Publikationsreihe Kultur Information umfasst heute 20 Broschürentitel in bis zu 7 Sprachen. Das sind rund 80 verschiedene Einzelpublikationen zu Themen wie Film in der Schweiz, Architektur in der Schweiz, Musikleben in der Schweiz, Designland Schweiz, Die vier Literaturen der Schweiz, Mehrsprachigkeit im Wandel. Jährlich werden weltweit um die 25 000 solcher Informationsbroschüren abgesetzt. Im Ausland erfolgt der Vertrieb über die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz, in der Schweiz über den Buchhandel. Gleichzeitig bringt Pro Helvetia-Kommunikation zweimal im Jahr Passagen in jeweils drei Sprachen heraus. Jede Ausgabe dieser in gegen 20 000 Exemplaren vertriebenen Zeitschrift stellt ein kulturelles oder kulturpolitisches Thema aus einem nationalen Blickwinkel dar, zu dem Schreibende aus der Schweiz und aus dem Ausland beitragen. Passagen wird sich künftig stärker an der Aktualität orientieren und sich an laufenden Debatten beteiligen; die in sich kontroverse Behandlung der Themen wird als Grundlage für begleitende Veranstaltungen dienen.

Mit diesen Informationsmitteln sowie mit der Herausgabe der Komponistenblätter in englischer Sprache, der Cinéfeuilles und der Reihe Cahiers d'artistes wird das kulturelle Gesicht der Schweiz einem interessierten Publikum vertraut gemacht. Mit der Einführung des Online-Pressespiegels, der jeden Tag einen Einblick in die kulturellen Themen der westeuropäischen Presse zur Verfügung stellt, sowie mit der neuen Rubrik FAQ (Frequently Asked Questions) in vier Sprachen will Pro Helvetia erste sowie vertiefte Einblicke in die Kulturlandschaft Schweiz bieten.

Alle diese Angebote komplettieren die Fördertätigkeit der Schweiz, indem sie weitere Informationen zur Verfügung stellen und Einzelprojekte in grössere Zusammenhänge einbetten. Nötig ist allerdings die Übersetzung in weitere Sprachen, um dem Interesse an Schweizer Kulturinformation in den aufstrebenden Ländern Asiens, Osteuropas und Lateinamerikas gerecht zu werden.
Im Rahmen ihrer Informationstätigkeit beteiligt sich Pro Helvetia in den Jahren 2004­2007 am Internet-Projekt kultur.ch, für das die Federführung beim BAK liegt.

kultur.ch als Teil des Internetprojektes ch.ch von Bund und Kantonen will der Öffentlichkeit die wesentlichen Informationen über das kulturelle Leben, Dienstleistungen, Fördermodelle und Kulturpolitik vermitteln sowie für Kulturinteressierte wie für Kulturschaffende den Zugang zu Institutionen und Angeboten erleichtern.

Pro Helvetia wird hier Konzeptarbeit leisten und Beiträge liefern. Ebenso wird sich die Stiftung an Informationsplattformen auf dem Internet beteiligen, wo sie der

4991

Öffentlichkeit Einblicke in kulturelle Prozesse und in die Tätigkeit der Kulturförderer gewähren; dies insbesondere im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt Tanz.

5.10.2

Kulturpolitik

Als Partnerin des Bundesamtes für Kultur und als Kulturförderin ist Pro Helvetia laufend mit den kulturpolitischen Fragen konfrontiert. Gerade die zwei Mal jährlich erscheinenden Passagen sollen dazu dienen, solche Fragen vermehrt öffentlich zu debattieren und sich in Foren wie auf Podien, auch im Rahmen eigener Veranstaltungen wie Agora (Ziff. 5.8), vermehrt als relevante Stimme mit prägnanten Aussagen vernehmen zu lassen. Die Rolle von Pro Helvetia als kulturelles Kompetenzzentrum soll laufend reflektiert werden.

5.10.3

Stiftungsinformation

Während die auslandgerichtete Informationsarbeit sich in erster Linie an die Kulturvermittler wendet, richtet sich die Informationsarbeit im Inland direkt an die Künstlerschaft und an Kulturinstitutionen sowie an die breite Öffentlichkeit. Der umfangreiche Tätigkeitsbericht mit seinem Themenband auf Papier und mit den Zahlen und Namen im Internet, die Prospekte zur Institution, die Wegleitung für Gesuchstellende sowie der Newsletter transversal und weitere spartenspezifische Schriften wie Script zur Literaturförderung in der Schweiz oder Cadenza zur Musikförderung informieren über die Kulturstiftung und über ihre Aktivitäten. Gleiches gilt für die über Internet abrufbare Information, die KünstlerInnen die Gelegenheit bietet, Gesuchsformulare am Bildschirm auszufüllen und direkt über das Internet zur Bearbeitung zu schicken. Regelmässig informiert Pro Helvetia die Medien über ihre eigenen Aktivitäten: Pressecommuniqués in deutscher, französischer und italienischer Sprache, die Durchführung von Medienkonferenzen und Mediengesprächen, die laufende Aktualisierung ihrer Homepage, die Vermittlung von Interviews stehen im Zentrum der Öffentlichkeitsarbeit der Stabstelle.

In diesen Zusammenhang gehört die grundlegende Überarbeitung des Erscheinungsbildes der Stiftung, um ihr neues Selbstverständnis visuell prägnant umzusetzen.

4992

5.10.4 Förderbereich

Finanzbedarf Kommunikation 2000­2003

Fördermassnahme

Basisbedarf Budget 2000­2003: ­ Tätigkeitsbericht ­ Newsletter transversal ­ Medienanlässe ­ Informationsmittel ­ Präsenz an Messen Homepage Budget 2000­2003 Pro Helvetia und Aufstockung 2004­2007: ­ Unterhalt der Homepage, Weiterentwicklung ­ Kulturpressespiegel Zeitungen u.

Budget 2000­2003: Zeitschriften ­ Zeitschriften Abos und Auswertungen für ZH und GE Dokumentation, Budget 2000­2003: Web-Kultur­ Informationstätigkeit von Pro Helvetia: information Beantwortung kultureller Anfragen ­ Zeitschriftenabos ­ Photoarchiv (Autorenbilder) ­ Handbibliothek Kultur Aufstockung 2004­2007: ­ Entwicklung FAQs ­ Erweiterung Kultur-Photoarchiv ­ Ausbau Datenbank Zeitschriften Information Budget 2000­2003: Ausland ­ Informationsvermittlung ­ Stand Frankfurter Buchmesse Publikationen Budget 2000­2003: ­ Publikationsreihe «Kultur Information» ­ Zeitschrift Passagen ­ Komponistenblätter ­ Cinéfeuilles Vertrieb Publi- Budget 2000­2003: kationen ­ Lager Publikationen ­ Versände weltweit ­ Prospekte Aufstockung 2004­2007: ­ Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes von Pro Helvetia, Erarbeitung eines neuen Corporare Designs

Information Inland

Total

Basisbedarf Kommunikation

Ausbau

2004­2007

960

180

150

128 480

150

140 2 412

220

400

4520

700

4993

Förderbereich

Kommunikation 2000­2003

Fördermassnahme

Ausbau

Schwerpunktaktivitäten Verständigung Schwerpunktaktivität 2004­2007: Inland ­ Kampagne für Kulturförderung ­ Veranstaltungsreihe Nationale Kulturdebatten zu «Verständigung», «Kulturförderung», etc.

­ Intensivierung Informationsarbeit Westschweiz/Tessin Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Broschüren zum Thema «Volkskultur», Sechste Schweiz, etc.

2004­2007

400

100

Total

Verständigung

500

NIKT

100

Interkult.

Dialog

Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Produktion einer Broschüre zum Thema digitale Kunst Schwerpunkttätigkeit 2004­2007: ­ Übersetzung der Publikationen ins Spanische und in slawische Sprachen ­ Spanische Ausgabe von Passagen ­ Ausbau Promotionswege ­ Intensivierung monographischer Reihen

Total

Förderbereich Kommunikation

6

500

4520

700

1100

Betriebskosten

Pro Helvetia wird häufig gemahnt wegen ihrer hohen Personalkosten, die ein Drittel des Budgets ausmachen. Es liegt in der Absicht des Stiftungsrates, den Personalkostenanteil auf deutlich unter 30 % zu senken, d.h. die Kernaufgaben auch künftig mit dem gegenwärtigen Bestand an MitarbeiterInnen zu bewältigen. Das erfordert etliche Rationalisierungsmassnahmen in den Bereichen Informatik und Infrastruktur, die in einem ersten Durchgang (Sachaufwand 2004 und 2005) Kosten verursachen.

Ausserdem ist zu betonen, dass der Personalkostenanteil bei Pro Helvetia durch den grossen Anteil an «unsichtbarer» Arbeit verursacht ist. Professionelle und rekursfähige Gesuchsbearbeitung ist, angesichts der wachsenden Zahl von Anfragen (3150 im Jahre 1996, 4500 im Jahre 2002), sehr arbeitsaufwändig. Die von allen Seiten, zuerst aber von staatlichen Stellen gewünschten Beratungsleistungen sowie Kooperationsprojekte ohne finanzielle Beteiligung von Pro Helvetia absorbieren weitere Hunderte Stellenprozente. Nicht zuletzt ruhen Kompetenz der Pro Helvetia und das Vertrauen seitens der Kulturschaffenden auf einem ständigen Austausch, der allen MitarbeiterInnen der Pro Helvetia überdurchschnittliche Leistungen abverlangt. Im letzten Jahr der laufenden Finanzierungsperiode setzt Pro Helvetia ihre Personalressourcen nach folgendem Schlüssel ein:

4994

Gesuchsbearbeitung Beratung von Kulturschaffenden, kulturellen Initiativen, Botschaften, Institutionen Eigene Projekte und Kooperationsprojekte Informationstätigkeit Inland, Ausland, Kulturpolitik, Einsitz in Kommissionen Direktion, Verwaltung, Zentrale Dienste (inkl. Kulturzentren) Total

21 % 16 % 20 % 23 % 20 % 100 %

Die Beratungsleistungen können als immaterielle Beiträge an Kulturschaffende und Kulturvermittler gewichtet werden; mit einem Fünftel der Kapazitäten nimmt auch die Projektarbeit ­ zunehmend gemeinsame Projekte mit PRS und den Botschaften für wichtige Schweizer Auftritte im Ausland ­ einen prominenten Platz ein. 59 % der von Pro Helvetia eingesetzten Personalkapazitäten (Beratung, Projekte, Information) schöpfen selber kulturellen Mehrwert; nur 41 % dienen der «traditionellen» Aufgabe der Gesuchsbearbeitung und der Administration.

Erste Erfolge verzeichnet die Stiftung bereits als Ergebnis der Reform. Für 2003 belaufen sich die Personalkosten auf 28 % des Gesamtbudgets. Das entspricht einer Senkung um 2.3 Prozentpunkte gegenüber 2002, möglich durch Sparmassnahmen, Effizienzsteigerungen und Einsatz externer Projektleiter.

Der Verschlankung in den angestammten Bereichen steht mittelfristig allerdings der unvermeidliche Zuwachs in den Schwerpunktbereichen gegenüber; ein Pilotprojekt Tanz oder der interne Agenturdienst im Interesse der staatlichen Partner von Pro Helvetia sind ohne Spezialisten nicht zu bewältigen.

Die intensivierte Zusammenarbeit mit dem EDA ruft auch nach verstärkter Weiterbildung. Die Stiftung plant deshalb in Zusammenarbeit mit der Sektion Kultur und UNESCO Personalaustauschprogramme, um die interkulturelle Kompetenz zu steigern, den Wissenstransfer zu stärken und die persönlichen Kontakte zu intensivieren. Dafür sieht Pro Helvetia Mittel in der Grössenordnung von CHF 600 000.­ vor.

4995

6.1

Strukturelle Massnahmen

Strategische wie inhaltliche Ziele haben Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Pro Helvetia. Daraus ergeben sich strukturelle Massnahmen, die zum Teil grösseren Mittelbedarf mit sich bringen, zum Teil kostenneutral abzuwickeln sind, im Idealfall sogar kostendämpfend wirken. In jedem Fall aber binden sie vorübergehend Arbeitskraft. Im Interesse der vollständigen Übersicht über die Tätigkeit von Pro Helvetia in der nächsten Finanzierungsperiode seien hier die unsichtbaren, weil nach innen gerichteten Massnahmen stichwortartig aufgelistet: ­

Verbesserung von Infrastruktur und EDV (Verbesserungen der Büroinfrastruktur, Aufwertung der Logistik, elektronische Gesuchsverwaltung, Intranet und Extranet für die Führung der Aussenstellen), Renovation des CCS in Paris;

­

Stärkere Integration aller Abteilungen und Dienste in ein kulturpolitisches Leitbild;

­

Aufbau von zeitgemässen Führungsmodellen;

­

Entwicklung grösserer Fachkompetenz im Bereich Projektmanagement.

Diese Verbesserungen stärken einen unternehmerischen Umgang der Stiftung mit den Ressourcen und gestatten ihr, ihre Rolle als kulturelles Kompetenzzentrum, als Dienstleisterin an der Gesellschaft und Partnerin der Kulturschaffenden wahrzunehmen.

6.2

Evaluation

Seit dem Jahr 2002 stellt der Stabsdienst Evaluation eine systematische Praxis der Evaluation der Tätigkeiten von Pro Helvetia sicher. Damit erfüllt die Stiftung zwei Forderungen: Einerseits verbessert sie die Dienstleistungen gegenüber den Kulturschaffenden (KünstlerInnen, Institutionen, Organisatoren) in der Schweiz und im Ausland, andererseits garantiert sie den optimalen Einsatz der finanziellen Mittel.

Die Entscheidungsträger bei Pro Helvetia wollen die Nachhaltigkeit der Stiftungstätigkeit besser beurteilen können, sei es um künftige Prioritäten genauer zu definieren und um das künstlerische Risiko einzuschätzen, sei es, um die Rezeption in der Öffentlichkeit und in den Medien zu überprüfen. Als Begleitinstrument der kulturellen und administrativen Tätigkeit stellt die Evaluation eine Fülle von Informationen und Kenntnissen zur Verfügung, die für eine konstante Verbesserung der Stiftungstätigkeiten unverzichtbar sind.

Durch seine Tätigkeit erlaubt dieser Dienst: ­

die Qualität von Projekten und Gesuchsbehandlung anhand präziser Ziele und Kriterien zu sichern und zu verbessern;

­

zu erfahren, in welchem Mass die definierten Ziele oder Vorgaben erreicht wurden, die eventuellen Abweichungen zu analysieren, die Entscheidungen betreffend Weiterführung, Abbruch oder Neupositionierung eines Projekts oder eines Bereiches zu unterstützen;

­

Instrumente zu entwickeln, die der mittel- und langfristigen Planung dienen;

­

Rechenschaft gegenüber den politischen Verantwortlichen und der Öffentlichkeit abzulegen.

4996

6.3

Personal- und Betriebskosten 2004­2007

Die Kalkulation der Personalkosten geht trotz steigender Gesuchszahl von einem stabilen Personalbestand aus. Aufstockungen in geringem Masse sind einzig in den Schwerpunktbereichen Tanz, Zusammenarbeitsagentur und Aussenstellen geplant.

Zielgrösse für die Personalkosten sind 27,5 % des Gesamtbudgets.

Auch für die Betriebskosten sieht die neue Direktion der Stiftung eine Plafonierung bei 9 % vor. Allerdings machte ihr das Eidgenössische Finanzdepartement fürs erste einen Strich durch die Rechnung: Der Übertrag bisher beim Bund eingestellter Portokosten von 1,4 Millionen (2004­2007) für Bücher- und Filmdienst treibt die allgemeinen Betriebskosten vorerst um ein volles Prozent in die Höhe. Den Sparmassnahmen entgegen laufen auch die im Schweizer Kulturzentrum in Paris anfallenden Renovations- und Umbaukosten, die in den Jahren 2004 und 2005 mit rund 1,75 Millionen zu Buche schlagen.

Wichtiger Hinweis: Die als Zuwachs ausgewiesene Summe von CHF 1 903 000 (*) im Bereich der Personalkosten, bzw. CHF 930 000 (**) bei den Betriebskosten rührt aus einem Darstellungsproblem. Das Personalbudget 2000 (wie das Betriebskostenbudget 2000) lag unter dem Durchschnitt der Finanzierungsperiode, dasjenige des Schlussjahres 2003 liegt darüber. Die jährliche Differenz von rund CHF 475 000.­ zwischen Durchschnittswert der letzten Finanzierungsperiode und dem Stand 2003 muss in das Budget 2004­2007 einfliessen, weil die Personalplanung für die kommenden Jahre logischerweise vom Stand 2003 ausgeht (inkl. bis dahin aufgelaufener Teuerungsausgleiche und Leistungslohnkomponenten). Das ergibt bei den Personalkosten einen Mehrbedarf von CHF 1 903 000 über vier Jahre, bei den Betriebskosten einen solchen von CHF 930 000.­, ohne dass zusätzliches Personal beschäftigt würde, bzw. die Betriebskosten ausgeweitet wären.

4997

2000­2003

Personalaufwand

Basisbedarf Budget 2000­2003: (38 900:4 = 9725) Differenz Basiswert 2003 zu Mittelwert 2000­2003: (2003: 10 200­9725; Basiswert 2003 gilt als Ausgangswert für 2004­2007) Aufstockung 2004-2007: + Teuerung + Beförderungen, Leistungslohnanteile Total

Basisbedarf Personal

Ausbau 2004­2007

38 900 *1 903

2 007

38 900

3 910

Schwerpunktaktivitäten Schwerpunkte 2004­2007: ­ Zusätzliches Personal für Schwerpunkte (Tanz, Agentur, Aussenstellen) Schwerpunkt 2004­2007: ­ Ausbildungsprogramme Interkulturelle Kompetenz, Austauschprogramme mit Schweizer Vertretungen, Schulungen für Kulturattachés und Kulturräte Total

Sonstiger Betriebsaufwand Investitionen Aufstockung 2004­2007: ­ Renovation CCS Paris ­ Technische Vernetzung Rom-MailandVenedig

Total

4998

600

Personalbedarf Schwerpunkte Sonstiger Betriebs- und Projektaufwand Basisbedarf Budget 2000­2003: Aufstockung 2004­2007: ­ Teuerung Aufstockung 2004­2007: ­ Differenz Basiswert 03 zu Mittelwert 2000­2003 (3080­2850, Basiswert 2003 gilt als Ausgangswert für 2004­2007) Aufstockung 2004­2007: ­ Übernahme der Portokosten (bisher beim EFD)

Total

2 000

2 600

11 400 270 **930

1 400

11 400

2 600

1 750

Aufstockung 2004­2007: ­ Infrastrukturverbesserungen Hauptsitz, IT

1 850

Investitionen

3 600

7

Budgetübersicht 2004­2007

Die folgende Übersicht fasst den Finanzbedarf der Abteilungen sowie die Gemeinkosten (Personal, Fixkosten, Investitionen) über die ganze Finanzierungsperiode zusammen, gegliedert nach Basisaufgaben, entsprechend den in der Eingabe 2000­2003 formulierten Bereichen, sowie nach Schwerpunkten der kommenden Periode. Die Rubrik «Basisbedarf», aufgeteilt in Budget 2000­2003 plus Aufstockung 2004­2007, deckt den Mittelbedarf von Pro Helvetia für die Wahrnehmung des gesetzlichen Minimalauftrags. Schwerpunkte bietet eine Übersicht, wie der Mittelbedarf für die verschiedenen Schwerpunktbereiche sich auf die einzelnen Fachabteilungen verteilt.

Der gesamte Mittelbedarf beträgt CHF 179 500 000.­.

Budgetübersicht: siehe Beilage.

8

Antrag an Bundesrat und Parlament

Um ihren gesetzlichen Auftrag, das kulturelle Leben der Schweiz zu fördern, ihr kulturelles Erbe zu pflegen und im Ausland zur Darstellung zu bringen, in der Periode 2004­2007 erfüllen zu können, stellt die Schweizerische Kulturstiftung Pro Helvetia folgenden Antrag an den Bundesrat und die beiden Kammern des eidgenössischen Parlaments: Der Kulturstiftung Pro Helvetia seien zu Lasten der eidgenössischen Finanzrechnung zu bewilligen: 1. Basisbedarf (Erfüllung des gesetzl. Minimalauftrags) 2004­2007:

CHF 148 800 000

2. Für den Schwerpunkt Tanz:

CHF

5 700 000

3. Für den Schwerpunkt Film:

CHF

1 100 000

4. Für den Schwerpunkt Verständigung im Inland:

CHF

7 650 000

5. Für den Schwerpunkt Interkultureller Dialog:

CHF

11 250 000

6. Für die Aufwertung des Istituto Svizzero Roma: (vorbehältlich Annahme des komplementären Kredits für das ISR durch das BBW)

CHF

2 000 000

7. Für den Schwerpunkt NIKT:

CHF

3 000 000

Total

CHF 179 500 000

4999

Gewünschte jährliche Tranchierung: 2004: 2005: 2006: 2007:

CHF 43 500 000 CHF 44 500 000 CHF 45 300 000 CHF 46 200 000

Zürich, 17. November 2002

Im Namen des Stiftungsrat: Yvette Jaggi, Präsidentin

5000

Glossar Begriff

Erklärung

Antennenländer

Länder, in denen Pro Helvetia mit einer Aussenstelle (siehe unten) vertreten ist.

Atelieraufenthalte für KünstlerInnen/KomponistInnen/KuratorInnen, die für ein bis drei Monate in die Schweiz eingeladen werden, um hier mit Schweizer Kulturschaffenden zusammen zu arbeiten.

Umgekehrt reisen Schweizer KünstlerInnen für längere Aufenthalte ins Ausland, um sich im Gastland mit den lokalen Kunstszenen zu beschäftigen. Auch hier vermittelt Pro Helvetia Atelier und Kontakte.

Die Auswahl der ausländischen KünstlerInnen rsp. die Betreuung der SchweizerInnen im Ausland erfolgt jeweils in Zusammenarbeit mit den lokalen Vertretungen von Pro Helvetia. Ausgewählt werden besonders wichtige und spracherfahrene VertreterInnen ihres Genres.

Oberbegriff für alle von Pro Helvetia im Ausland unterhaltenen Standorte, mit folgenden Spezifikationen: Von Pro Helvetia unterhaltene Zentren im Ausland mit eigenen Veranstaltungsräumen: ­ Centre Culturel Suisse Paris CCSP ­ Centro Culturale Svizzero Milano CCSM.

Pro Helvetia-Standorte im Ausland ohne eigene Veranstaltungsräume: ­ Pro Helvetia Kairo ­ Pro Helvetia Kapstadt.

Jene sieben Pro Helvetia-Zweigstellen im Balkan und in Südosteuropa, die Pro Helvetia im Rahmen des DEZAMandats führt (siehe Leistungsauftrag), die vier Niederlassungen in den Visegrad-Ländern sowie die Geschäftsstelle in Genf.

Bundesstelle, die den Vollzug der kulturpolitischen Beschlüsse sicherstellt. Aufsichtsbehörde von Pro Helvetia.

Pro Helvetia-eigene Publikationen zu Themen des kulturellen Lebens der Schweiz.

Bücherverteildienst von Pro Helvetia, der Schweizer Missionen und Bibliotheken im Ausland mit Literatur aus der Schweiz versorgt.

Publikationsreihe von Pro Helvetia, die bildende Künstler portraitiert.

Beim EDA angesiedelt, Entwicklungsagentur des Bundes, ebenfalls im Kulturbereich tätig, verfolgt öfters gemeinsame Projekte mit Pro Helvetia.

Förderprojekt für junge TheaterautorInnen in Zusammenarbeit mit dem Kulturprozent des MGB.

Kurzaufenthalte von Schweizer KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen im Ausland für die Präsentation von Werken oder für Kongresse/Symposien.

Projekte, die mehrere Kunstsparten betreffen.

Artists/Composers/ Curators-in-Residence

Aussenstellen ­ Kulturzentrum

­ Verbindungsbüro

­ Antennen

Bundesamt für Kultur BAK Broschüren Bücherdienst Cahiers d'artistes Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA Dramenprozessor Echanges Inter- und pluridisziplinäre Projekte Komponistenblätter

Folge von losen Blättern, die wichtige Schweizer KomponistInnen portraitiert.

5001

Begriff

Erklärung

Koordinationsgruppen

Arbeitsgruppen des Stiftungsrates mit VertreterInnen verschiedener Fachbereiche/Sparten: ­ Koordinationsgruppe «Interdisziplinär»: Behandelt interdisziplinäre Gesuche/Projekte aus dem In- und Ausland ­ Koordinationsgruppe «Kulturzentren und Antennen»: Behandelt Gesuche/Projekte der Aussenstellen Kulturförderungsgesetz, das die ausführenden Bestimmungen zu Art. 69 der Bundesverfassung enthält, z.Zt. im Stadium eines Vorprojektes.

Bewegliche Kulturförderung vor allem auf beratender Basis für Gruppen, die sich kultureller Mittel zur Festigung ihrer Identität bedienen. Kulturmobil umfasst konzeptionelle und technische Unterstützung bei Organisation und Umsetzung von Projekten.

Von Dritten finanzierte Mandate an Pro Helvetia (nicht Teil der Eingabe). Derzeit laufen: ­ Leistungsauftrag DEZA/Pro Helvetia-Kapstadt: ermöglicht dem Pro Helvetia-Verbindungsbüro Kapstadt die Realisierung kultureller Entwicklungsprojekte ­ Leistungsauftrag DEZA/Pro Helvetia-Südosteuropa und Balkan: Ermöglicht die Führung von Geschäftsstellen in sieben Ländern des Balkan und Südosteuropas.

Neue Informations- und Kommunikationstechnologien auf digitaler Basis, die Ermöglichung und Förderung von NIKT-Projekten ist ein Schwerpunkt der Eingabe 2004­2007 und auch Bundesprogramm.

Projektbüro beim EDA, das Schweizer (Werbe-) Auftritte im Ausland koordiniert und organisiert; Partner von Pro Helvetia.

Um kulturelle Themenschwerpunkte aufgebaute Kulturzeitschrift von Pro Helvetia, erscheint zwei Mal jährlich; wird v.a. im Ausland in mehreren Sprachen verteilt.

Teil der Abt. V/EDA, behandelt multilaterale Fragen im Zusammenhang mit der Kultur, erster Ansprechpartner von Pro Helvetia für Fragen der generellen Koordination mit dem EDA.

Kultur aus dem Weltsüden geniesst bei Pro Helvetia besondere Aufmerksamkeit.

Entwicklungsländer, vor allem in der südlichen Hemisphäre (Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien); Schwerpunktgebiete der DEZA.

Periodikum, mit dem Pro Helvetia ihre Partner, v.a.

Botschaften, über wichtige kulturelle Aktivitäten mit Schweizer Bezug im Ausland informiert.

Bezeichnung für die vier nördlichsten der mitteleuropäischen Länder Polen, Tschechei, Slovakei, Ungarn.

In Krakau, Prag, Bratislava und Budapest unterhält Pro Helvetia je eine Antenne, gesamthaft die VisegradAntennen genannt. Finanziell und organisatorisch werden sie als Einheit behandelt.

Kulturgesetz Kulturmobil

Leistungsaufträge

NIKT

Präsenz Schweiz PRS Passagen Sektion Kultur und UNESCO

Süd-Nord Weltsüden Transversal Visegrad-Länder

5002

Basisbedarf

148 800 30 700

18 800

2 600 2 600 3 600

730 210 650 330 450 450 320 0 1 350 700 900 3 910

Ausbau

5 700

5 400

300

Tanz

Schwerpunkte

1 100

1 100

Film

*

7 650

500

600 600 550 1 400 1 200 200 2 000 600

**

3 000

100

7 000 500

13 250

600

600

1 700

650 1 000 800 800 1 800

700

Verständigung Interkultureller NIKT Inland* Dialog

179 500

3 600

14 094 5 900 13 472 16 554 12 795 13 153 10 398 6 900 15 704 ** 6 320 1 200 *** 42 810 2 600 14 000 ****

Total

5003

* inkl. Volkskultur.

** inkl. 2,0 Mio. für die Aufwertung des Istituto Svizzero in Roma *** Anstieg Personalkosten gegenüber Budget 00­03: Die Periode 04­07 geht vom Personalbestand Ende 2003 aus, der über dem Budgetmittelwert (31.12.2001) liegt. Die Differenz über vier Jahre ist als Erhöhung ausgewiesen.

**** inkl. Portokosten von 1,4 Mio., die bisher beim EFD budgetiert waren.

Basisbedarf 2004­2007 Schwerpunkte 2004­2007

130 000

11 400

Personal Schwerpunkte, Bildungsprogramme Übrige Betriebskosten Investitionen

Total

10 364 3 990 10 722 13 824 10 345 6 303 5 678 6 300 7 354 4 520 300 38 900

2000­2003

Visuelle Künste Film Musik Literatur & Geisteswissenschaften Theater Tanz Kultur & Gesellschaft Interdisziplinäre Projekte International Kommunikation Evaluation Personalkosten

2004­2007

Förderbereich

Budgetübersicht

Eingabe 2004­2007

5004

Initiatives Internationale Arbeit

Kulturvermittlung Volksmobil Interkultureller Dialog

(Inland - Ausland)

Kultur & Gesellschaft

Evaluation

Gesuche ­ Projekte ­ Programme «Kulturzentren u. Antennen»

Gesuche ­ Projekte ­ Programme «Interdisziplinär» Inland - Ausland

Publikationen

Initiatives Echanges Internationale Arbeit

Initiatives Echanges Internationale Arbeit

Initiatives Echanges Internationale Arbeit

Initiatives Echanges Internationale Arbeit

Theater Tanz

Literatur & Geisteswissenschaften

Musik

Visuelle Künste Film

Theater & Tanz (Inland - Ausland)

(Inland - Ausland)

(Inland - Ausland)

Literatur (Inland - Ausland)

Musik

Visuelle Künste

Kommunikation

Direktion

Aufbauorganisation 2002

Koordinationsgruppen

PL

ZA

ET

CZ

SK

H

F

I

Kulturzentren u. Antennen

Kulturzentren im Ausland u.

im Antennen Ausland

International

Stand 1.8.2002

Inhaltsverzeichnis Übersicht

4886

1 Allgemeiner Teil 1.1 Ausgangslage 1.1.1 Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Umfeld 1.1.2 Kulturförderung: das Schweizer Modell 1.1.3 Kultur, Wirtschaft, Management 1.1.4 Fazit: Partnerschaft und Transparenz 1.2 Kulturförderung des Bundes 1.2.1 Die neuen verfassungsrechtlichen Grundlagen: Umsetzung des Kulturartikels 69 BV 1.2.2 Kulturförderung auf Bundesebene heute: die Akteure 1.2.2.1 Pro Helvetia 1.2.2.2 Das Bundesamt für Kultur 1.2.2.3 Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten 1.2.3 Kulturförderung auf Bundesebene heute: Kooperation 1.3 Rückblick auf die Finanzierungsperiode 2000­2003 von Pro Helvetia 1.3.1 Ausgangslage 1.3.2 Die Tätigkeit der Pro Helvetia 2000­2003: Mittel und Umsetzung 1.3.2.1 Zugesprochene Bundesmittel 1.3.2.2 Umsetzung durch Pro Helvetia 1.3.3 Die Organisationsreform 1.3.4 Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur 1.3.5 Fazit und weiteres Vorgehen

4888 4888 4889 4890 4892 4893 4894

2 Die Eingabe der Pro Helvetia für die Finanzierungsperiode 2004­2007 2.1 Aufbau und Inhalt 2.2 Beurteilung der Eingabe und kulturpolitische Rolle der Pro Helvetia 2.3 Anträge des Bundesrats 2.3.1 Gesetzlicher Minimalauftrag 2.3.2 Schwerpunkte 2.3.3 Spezialfragen 2.3.4 Betriebskosten

4910 4910 4911 4912 4912 4912 4916 4918

3 Auswirkungen 3.1 Finanzielle Auswirkungen 3.1.1 Auf den Bund 3.1.2 Auf die Kantone und Gemeinden 3.2 Personelle Auswirkungen 3.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 3.4 Andere Auswirkungen

4921 4921 4921 4921 4921 4922 4922

4 Legislaturplanung

4922

5 Verhältnis zum internationalen Recht

4922

4894 4895 4895 4896 4898 4899 4901 4901 4901 4901 4902 4904 4906 4909

5005

6 Rechtliche Grundlagen

4922

7 Ausgabenbremse

4922

Anhang: Eingabe an das Eidgenössische Departement des Innern (Inhaltliche Ziele und finanzielle Bedürfnisse der Stiftung für die Periode 2004­2007) 4923 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2002­2007 (Entwurf)

5006

5007