Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Dübendorf, LAN Erschliessung «Backbone Erweiterung» vom 25. August 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 3. März 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die LAN Erschliessung «Backborn-Erweiterung», Militärflugplatz Dübendorf, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Dübendorf, Stadtkanzlei, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf und der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, 8306 Brüttisellen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. September 2003

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-1853

6181