Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Waldkirch (SG); Sanierung Zeughaus Bernhardzell vom 15. Juli 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 17. März 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung des Zeughauses Berhardzell, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Waldkirch, Berhardzellerstrasse 26, 9205 Waldkirch, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. Juli 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-1464

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