Bundesbeschluss Entwurf über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom ...2 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 20033, beschliesst:

Art. 1 1

Für die zivile Friedensförderung im Rahmen des VBS wird für die Jahre 2004­ 2007 ein Rahmenkredit in der Höhe von höchstens 180 Millionen Franken bewilligt.

2 Die nähere Spezifikation der einzelnen Verpflichtungskredite wird an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport delegiert.

Art. 2 Die Zahlungskredite sind vom Parlament mit dem jährlichen Voranschlag zu bewilligen.

Art. 3 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2002 7622) BBl 2003 622 2002-2582