Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Thun, Gemeinde Thierachern (BE); Erstellen eines Wendeplatzes für Lastwagen auf der Panzerpiste Steghalten vom 5. August 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 4. Juli 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Erstellen eines Wendeplatzes für Lastwagen auf der Panzerpiste Steghalten, Gemeinde Thierachern, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Einwohnergemeinde Thierachern, Gemeindeverwaltung, 3634 Thierachern, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. August 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-1591

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