03.018 Bericht 2003 über die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Organisation der Vereinten Nationen und mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz vom 26. Februar 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Bericht 2003 über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Vereinten Nationen sowie mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz.

In Beantwortung der Postulate Zäch vom 14. März 2002 (02.3063) und MüllerHemmi vom 21. März 2002 (02.3114) sowie der Interpellation Frick vom 11. März 2002 (02.3042) legt der Bundesrat der Bundesversammlung den Bericht über die UNO-Aktivitäten der Schweiz seit ihrem Beitritt vor, wobei den ersten Monaten der 57. Generalversammlung besondere Bedeutung beigemessen wird. Dieser Bericht zeigt überdies die wichtigsten Achsen der Politik auf, welche die Schweiz mittelfristig innerhalb der UNO zu vertreten gedenkt. Entsprechend dem Postulat Maury Pasquier vom 18. Oktober 1998 (98.3482) gibt er auch einen Gesamtüberblick über die Aktivitäten der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen. Und schliesslich wird dargelegt, wie die Schweiz hinsichtlich Kandidaturen vorgehen will, damit sie auf verantwortungsvollen Posten innerhalb der Vereinten Nationen angemessen vertreten ist.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Februar 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-2564

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Übersicht Am 10. September 2002 wurde die Schweiz Mitglied der Vereinten Nationen. Der UNO-Beitritt der Schweiz gehörte zu den Prioritäten des Bundesrates für die Legislaturperiode 1999­2003.

Der Bundesrat misst einer Verankerung des internationalen Engagements der Schweiz in der Innenpolitik einen hohen Stellenwert bei. Er legt hiermit den ersten Jahresbericht über die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Organisation der Vereinten Nationen sowie mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz vor. Dieses Dokument umfasst den traditionellen «Bericht über die Tätigkeiten internationaler Organisationen mit Sitz in der Schweiz». Ziel ist es, den Vertreterinnen und Vertretern von Volk und Ständen die Gelegenheit zu bieten, sich über Ergebnisse und Erfahrungen der Schweiz innerhalb der Vereinten Nationen sowie über die Prioritäten ihres mittelfristigen Engagements zu informieren.

Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz der Teilnahme der Schweiz an den Tätigkeiten der Organisation der Vereinten Nationen als Vollmitglied. Die 57. Generalversammlung, die am 10. September 2002 begann, hat im Dezember 2002 die Tätigkeiten ihrer Hauptsession abgeschlossen, was eine erste Evaluation der neuen Möglichkeiten erlaubt, die sich auf Grund des Beitritts ergeben haben.

Die schweizerische Neutralität, auf die im Beitrittsgesuch ausdrücklich hingewiesen wurde, ist sowohl vom Sicherheitsrat als auch von der Generalversammlung akzeptiert und zu keiner Zeit in Frage gestellt worden. Als Mitglied vermochte die Schweiz ihren Standpunkten mehr Nachdruck zu verleihen und ihre Interessen besser zu verteidigen. Sie konnte ebenfalls, oft im Anschluss an Aktionen in Prioritätsbereichen, im Rahmen der Generalversammlung Initiativen ergreifen. In Bezug auf den Irak hat sich die Schweiz für die Umsetzung der UNO-Resolutionen hinsichtlich Abrüstung und Inspektionen ausgesprochen. Gleichzeitig betonte sie, dass es im Hinblick auf eine allfällige Gewaltanwendung unerlässlich ist, den UNOSicherheitsrat einzuschalten. Ebenso wies die Schweiz auf die humanitären Folgen und auf die Gefahren für die Zivilbevölkerung im Falle eines Konflikts hin.

Der Bundesrat beabsichtigt, dieses Engagement innerhalb der Vereinten Nationen zielorientiert fortzusetzen. Die Ziele sollen regelmässig evaluiert und präzisiert werden, damit
sowohl den nationalen als auch den internationalen Entwicklungen Rechnung getragen werden kann.

Der Bundesrat misst der Politik der Schweiz als Gaststaat grosse Bedeutung bei.

Dieser Bereich ist für die Rolle der Schweiz im Rahmen der UNO von besonderem Stellenwert. Der Bundesrat beabsichtigt, die neue Mitgliedschaft so gut wie möglich zur Förderung des internationalen Genf und zur Vertretung der schweizerischen Interessen zu nutzen.

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Bericht 1

Einleitung

Am 10. September 2002 wurde die Schweiz Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Der UNO-Beitritt der Schweiz stellte eine der Prioritäten des Bundesrates für die Legislaturperiode 1999­20031 dar. In seinem «Aussenpolitischen Bericht 2000»2 hat der Bundesrat die UNO-Mitgliedschaft als das Hauptziel der schweizerischen Aussenpolitik für diesen Zeitraum bezeichnet. Zum Beitritt haben sowohl das langjährige Bestreben des Bundesrates als auch das aktive Interesse von Seiten des Parlaments sowie eine Volksinitiative geführt. Diese am 8. September 1998 von einem überparteilichen Komitee gestartete Volksinitiative wurde im März 2000 eingereicht und am 3. März 2002 von Volk und Ständen angenommen.

Im Laufe dieses Prozesses stand der Bundesrat bezüglich dieses Themas mit dem Parlament, den politischen Parteien, den sozialen und wirtschaftlichen Organisationen und mit sämtlichen weiteren interessierten Kreisen in ständigem Dialog. 1998 veröffentlichte er im Auftrag des Parlaments einen «Bericht über das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Organisation der Vereinten Nationen»3. Dieses Dokument ist in vielerlei Hinsicht noch immer aktuell.

Die Volksabstimmung vom 3. März 2002 fand überdies nach einer intensiven Debatte zwischen allen gesellschaftlichen Akteuren statt. Zentrale Diskussionspunkte waren die Rolle der Vereinten Nationen, der Platz der Schweiz in der Welt, die sich aus dem UNO-Beitritt ergebenden Rechte und Möglichkeiten, die Veränderungen seit der Volksabstimmung im März 1986, die finanziellen Folgen des Beitritts sowie die Wahrung der schweizerischen Neutralität.

Nach Einreichung der Initiative liess der Bundesrat im Sommer und Herbst 2000 ein Vernehmlassungsverfahren durchführen. Auf Grund des Vernehmlassungsergebnisses beschloss er, das Beitrittsziel umzusetzen und die Initiative zu behandeln und zur Annahme zu empfehlen.

Die dem Parlament im Dezember 2000 vorgelegte «Botschaft über die Volksinitiative für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen» präzisierte den Gegenstand und hob die Gründe für einen möglichen Beitritt hervor4. Überdies wies die Botschaft darauf hin, dass die Zielsetzungen der Charta der Vereinten Nationen mit denjenigen der schweizerischen Aussenpolitik übereinstimmen. Demnach ermöglicht die Mitgliedschaft der Schweiz, im multilateralen globalen Rahmen ei1 2 3

4

Bericht über die Legislaturperiode 1999­2003, BBl 2000 2276.

Aussenpolitischer Bericht 2000 «Präsenz und Kooperation: Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt» vom 15. Nov. 2000, BBl 2001 261.

Dieser Bericht wurde als Antwort auf das Postulat 97.3320 verfasst, das am 18. Juni 1997 von Nationalrat Andreas Gross eingereicht worden war. Zuvor hatte Nationalrat Remo Gysin am 5. Juni 1997 eine Motion eingereicht, die den Bundesrat aufforderte, Massnahmen für die Vorbereitung des UNO-Beitritts der Schweiz zu treffen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion, die von beiden Kammern mit grossen Mehrheiten überwiesen wurde, in verbindlicher Form anzunehmen.

Sowohl dieses Dokument als auch verschiedene andere Texte zum UNO-Beitritt sind im Internet unter der Adresse www.uno.admin.ch verfügbar.

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nen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele ihrer Aussenpolitik zu leisten. Gleichzeitig kann die Schweiz bei der Suche nach globalen Lösungsvorschlägen die eigenen Interessen wahren.

Nach dem positiven Ausgang der Volksabstimmung vom 3. März 2002 nahm der Bundesrat Kenntnis von einem vorbereitenden Dokument zur 57. UNO-Generalversammlung, in dem die Prioritäten der Schweiz bei ihrer ersten Teilnahme als Mitglied der Vereinten Nationen aufgeführt wurden. Da der Bundesrat der innenpolitischen Verankerung des auswärtigen Engagements der Schweiz grosse Bedeutung beimisst, legte er besonderen Wert auf Information und Konsultation von Parlament und Zivilgesellschaft. Im Sommer 2002 hatten die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments Gelegenheit, diese Prioritäten zu erörtern. Eine hochrangige Delegation des Parlaments, die sich namentlich aus der Nationalratspräsidentin, dem Ständeratspräsidenten sowie den Präsidenten der beiden Aussenpolitischen Kommissionen zusammensetzte, wohnte am 10. September den Feierlichkeiten anlässlich des Beitritts der Schweiz am Sitz der Vereinten Nationen in New York bei.

Ausserdem organisierte die Gesellschaft Schweiz ­ Vereinte Nationen (GSVN) am 14. August 2002 in Bern eine Konferenz mit der Zivilgesellschaft, an der eine grosse Anzahl von in UNO-Bereichen aktiven Nichtregierungsorganisationen (NGO) teilnahm. Im Anschluss an diese Konferenz übermittelte die GSVN dem Bundesrat ein Programm mit den von Seiten der NGO-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer dargelegten Ansichten und Wünschen zur schweizerischen UNO-Politik.

Mitte Oktober informierte der Vorsteher des EDA die Aussenpolitischen Kommissionen ausführlich über die Fortschritte der Arbeiten im Rahmen der Generalversammlung und über die ersten Erfahrungen der Schweiz in ihrem neuen Status. Wie bereits im Laufe der Beitrittskampagne angekündigt und gemäss dem nach der Volksabstimmung in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen5 geäusserten Begehren hat sich der Bundesrat verpflichtet, den vorliegenden jährlichen Bericht über die Schweiz und die UNO zu erstellen. Dieses Dokument soll die Vertreterinnen und Vertreter von Volk und Ständen in die Lage versetzen, sich über das Engagement der Schweiz innerhalb der Vereinten Nationen seit ihrem Beitritt zu informieren und dazu Stellung zu nehmen.

Im vorliegenden Bericht
wird unter Ziffer 2 eine Bilanz der ersten Erfahrungen hinsichtlich der Förderung der schweizerischen Interessen im Rahmen der Tätigkeiten der Generalversammlung, aber auch anderer UN-Foren gezogen. Ziffer 2 enthält auch einen Überblick über die Prioritäten, welche die Schweiz innerhalb der Vereinten Nationen mittelfristig verfolgen will. Die Aktivitäten der internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz und das Engagement der Schweiz als Gaststaat werden als wichtige Elemente unserer Rolle im Rahmen der UNO unter Ziffer 3 behandelt. Unter Ziffer 4 wird schliesslich das Vorgehen in Bezug auf Kandidaturen und Wahlen von Schweizerinnen und Schweizern für Funktionen innerhalb der Vereinten Nationen dargelegt.

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Postulate Zäch vom 14. März 2002 (02.3063) und Müller-Hemmi vom 21. März 2002 (02.3114); Interpellation Frick vom 11. März 2002 (02.3042).

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Zusammenarbeit der Schweiz mit der UNO

2.1

Das Engagement der Schweiz in der UNO seit ihrem Beitritt

2.1.1

Die UNO: Plattform der internationalen Zusammenarbeit

In seiner Botschaft vom Dezember 2000 über die Volksinitiative «für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen» hob der Bundesrat die Bedeutung der UNO als Organisation hervor, deren Beschlüsse weltweite Legitimität besitzen, und betonte die wesentliche Rolle, die sie bei der Lösung der grossen internationalen Probleme spielt. Durch die Entwicklungen, die seither auf internationaler Ebene stattgefunden haben, ist noch deutlicher geworden, dass die UNO als Verhandlungsplattform, als Instrument für Frieden und internationale Sicherheit und als zentrales Forum im Nord-Süd-Dialog unerlässlich ist.

In der «Millenniumserklärung», die im September 2000 anlässlich der 55. UNOGeneralversammlung angenommen wurde ­ der Bundespräsident nahm an der Versammlung in Beobachterfunktion teil ­, bekräftigten die Staats- und Regierungschefs, dass der UNO, bei der Schaffung einer friedlicheren, wohlhabenderen und gerechteren Welt im 21. Jahrhundert eine wesentliche Rolle zukommt. Die internationale, in diesem globalen Forum vereinte Gemeinschaft ist mit dieser Erklärung konkrete und bezifferte Verpflichtungen in den Schlüsselbereichen der multilateralen Zusammenarbeit eingegangen. Sie hat sich namentlich in folgenden Bereichen klare Ziele gesetzt: Friede, Sicherheit und Abrüstung, nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung der Armut, Umweltschutz, Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, Schutz gefährdeter Gruppen sowie weitere Stärkung der UNO. Im darauf folgenden Jahr hiess die Generalversammlung einen Umsetzungsplan zur Realisierung dieser Verpflichtungen gut. Es wurden namentlich Entscheidungen über UNO-Reformen getroffen, die dazu führten, dass die USA, die diese Reformen zur Bedingung für die Zahlung ihrer Ausstände gemacht hatten, einwilligten, ihren vollen Mitgliederbeitrag zu zahlen.

Die Bemühungen zur Überwindung des Nord-Süd-Gefälles ­ einer der grossen Herausforderungen, denen sich die internationale Gemeinschaft gegenwärtig stellen muss ­ wurden vom 18. bis 22. März 2002 an der Internationalen Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung in Monterrey fortgesetzt. Darauf folgte der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der vom 26. August bis zum 4. September 2002 in Johannesburg stattfand. Die 57. Generalversammlung, die am 10. September 2002 begonnen hat und Ende September
20036 abgeschlossen wird, ist von grosser Bedeutung, weil sie prüft, inwiefern die Millenniumserklärung umgesetzt und wie weit die Folgearbeiten der grossen internationalen Konferenzen fortgeschritten sind. Während der Debatten zu diesem Thema im Oktober 2002 wies der UNOGeneralsekretär unmissverständlich darauf hin, dass von Seiten der Staaten erhebliche Bemühungen erforderlich sind, wenn die internationale Gemeinschaft die Ziele erreichen will, die sie sich gesetzt hat. Die bisher verzeichneten Fortschritte sind noch zu gering.

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Jede Generalversammlung dauert ein ganzes Jahr. Die intensivste Arbeitsphase liegt zwischen September, dem Anfang der Session, und Dezember desselben Jahres.

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Ausserdem hat sich die internationale Gemeinschaft für die Bekämpfung der schwerwiegenden Bedrohung für Frieden und Sicherheit, die von extremistischen Bewegungen und Terrorakten ausgeht, ausgesprochen.. Die UNO wurde aufgefordert, dabei eine wesentliche Rolle zu spielen. Die Mitgliedstaaten betonten nahezu einstimmig, dass einzig der UNO die völkerrechtliche Legitimität hinsichtlich der Kontrolle der Abrüstung im Irak und jeglichem bewaffneten Einsatz zustehe. Intensive diplomatische Bemühungen haben namentlich die Rückkehr der Inspektoren in den Irak ermöglicht. Dies ist ein wichtiger Schritt und zeigt die unverzichtbare Rolle der UNO.

2.1.2

Das UNO-Mitglied Schweiz: erste Bilanz

Am 10. September 2002 wurde die Schweiz von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als 190. Mitglied herzlich aufgenommen7. Zuvor hatte der Präsident des Sicherheitsrates, des für die Empfehlung des Beitritts neuer Mitglieder zuständigen Organs, diese Begebenheit als «historisches Ereignis» bezeichnet.

In seiner Beitrittsrede in New York bekräftigte Bundespräsident Kaspar Villiger den Willen der Schweiz, konstruktiv, aber auch kritisch an den Arbeiten der UNO teilzunehmen. Er erinnerte vor allem an die Tatsache, dass die Schweiz der UNO als neutraler Staat beitrete. Damit wiederholte er den Grundsatz, den die Schweiz bereits in ihrem Beitrittsgesuch klar zum Ausdruck gebracht hatte. Sowohl der Generalsekretär als auch der Sicherheitsrat und die Generalversammlung haben diesem Willen Verständnis und vollen Respekt entgegengebracht und davon Kenntnis genommen. Die fruchtbare Teilnahme der Schweiz an den Arbeiten der Generalversammlung sowie ihre Fähigkeit, sich zu allen Entscheidungen zu äussern, zeigten, dass die Neutralität durchaus mit der UNO-Mitgliedschaft vereinbar ist.

Nach dem Beitritt konnte die Schweiz unverzüglich an den Arbeiten der Generalversammlung teilnehmen. Dieser Teilnahme war eine sorgfältige Vorbereitung vorausgegangen, so dass die Schweizer Delegation mit Unterstützung der betroffenen Dienste der Bundesverwaltung unser Land effizient vertreten konnte. Während der traditionellen Generaldebatte, bei der zahlreiche Staatschefs und Minister zugegen sind, stellte der Vorsteher des Departements für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat Joseph Deiss, die Prioritäten der Schweiz im Rahmen der UNO vor. Diese umfassen namentlich Friedenspolitik, menschliche Sicherheit, Menschenrechte, Stärkung des Völkerrechts und Entwicklungszusammenarbeit. Überdies pflegte er zahlreiche bilaterale Kontakte.

Sowohl im Plenum als auch innerhalb der sechs Ausschüsse der Generalversammlung bemühte sich die Schweiz um eine Gesamtübersicht über die 170 Punkte der Sessionsagenda und nahm an allen Abstimmungen teil. Von den insgesamt über 300 in der Generalversammlung behandelten Resolutionen, von denen die Mehrheit mit Konsens angenommen wurde, hat die Schweiz etwa 60 Texte als Co-Sponsor unterstützt und zwei davon selber vorgestellt8. Die aktive Präsenz innerhalb der Weltor-

7 8

Die Resolution über «die Aufnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft in die Vereinten Nationen» trägt die Referenz A/Res/57/1.

Die eine hat die Berge zum Thema, die andere den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft.

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ganisation ermöglichte es der Schweiz, das Wort zu ergreifen und ihre Standpunkte darzulegen, ohne sich wie in der Vergangenheit auf die Dienste befreundeter Länder berufen zu müssen, um ihre Botschaften zu platzieren. Die Schweiz gab im Plenum der Generalversammlung acht und in den sechs Ausschüssen 25 Erklärungen ab.

Ausserdem intervenierte sie in öffentlichen Debatten des Sicherheitsrates viermal zu Themen, denen sie besondere Bedeutung beimisst.

In den als vorrangig eingestuften Bereichen9 spielte die schweizerische Delegation während den Verhandlungen eine aktive Rolle: Sie hat ihre Argumente geltend gemacht und sich für die Werte, mit denen sie sich identifiziert, eingesetzt. Durch die Organisation von Verhandlungen, durch formelle und informelle Schritte und durch die Bereitstellung von Vermittlerinnen und Vermittlern hat sie zum Erfolg mehrerer Resolutionen beigetragen. Die für Konsultationen, Beschlussfassung, Übermittlung von Instruktionen oder Vorbereitung von Interventionen bereitgestellten Mechanismen haben insgesamt gut funktioniert. Sie werden laufend evaluiert und angepasst, damit die Schweiz die Möglichkeiten ihres neuen Status voll und ganz nutzen kann.

Die Schweizer Delegierten konnten feststellen, dass sie zu vollwertigen Diskussions- und Verhandlungspartnern geworden sind für die anderen Delegierten, die sich für eigene Positionen und Initiativen einsetzen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz konnten folglich die Kontakte mit den Delegierten anderer Länder und mit dem UNO-Sekretariat intensivieren und vertiefen. Die Bilanz dieser Kontakte wird auf beiden Seiten als sehr positiv angesehen.

Im Allgemeinen hat das aktive Interesse der anderen Mitgliedstaaten gegenüber der Schweiz die Erwartungen übertroffen. Das kann auch als Anerkennung der Tatsache gewertet werden, dass die Schweiz eine Aussenpolitik führt, die in einer rechtsstaatlichen Tradition verankert ist, und sich für die Werte, die ihr am Herzen liegen, ohne «versteckte Agenda» einsetzt. Dies verleiht ihr ein politisches Profil, das sehr geschätzt wird. Die Schweiz geniesst eine grosse Glaubwürdigkeit, die auf Beständigkeit und Vorhersehbarkeit sowie auf der Eigenständigkeit ihrer Entscheidungen beruht. Der Beitritt der Schweiz ­ und das ist vielleicht die Lehre, die aus dieser ersten Generalversammlung
gezogen werden kann ­ ist in dieser Hinsicht sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung.

Auf finanzieller Ebene entrichtete die Schweiz für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September den Beobachterbeitrag und für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2002 den Mitgliederbeitrag. Unter Berücksichtigung der Senkung des Budgets für friedenserhaltende Operationen und des schwachen Dollarkurses betragen die Beitragskosten etwa 6,7 Millionen Schweizerfranken weniger als vorgesehen (die Übersicht in Anhang 1 enthält eine detaillierte Berechnung).

Der Beitritt der Schweiz war auch mit Blick auf die Bewerbungen für Posten innerhalb der Organisation von Erfolg begleitet. So wurde Professor Walter Kälin zum Mitglied des Menschenrechtskomitees gewählt, das für die Umsetzung des internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte sorgt. Ausserdem nimmt die Schweiz für drei Jahre Einsitz im Programm- und Koordinierungsausschuss der Vereinten Nationen und damit im wichtigsten Nebenorgan des Wirt9

In der Broschüre «57. UNO-Generalversammlung: Erste Session mit schweizerischer Mitgliedschaft» werden diese Prioritäten dargelegt. Diese Broschüre kann bei der UNOKoordination des EDA angefordert oder auf der Webseite www.uno.admin.ch abgerufen werden.

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schafts- und Sozialrates (ECOSOC) sowie der UNO-Generalversammlung für die Planung, Koordination und Überprüfung der UNO-Aktivitäten. Die Schweiz ist überdies in der Kommission für soziale Entwicklung (CsocD) nicht mehr Beobachterin, sondern bis 2005 Vollmitglied. Botschafter Jean-Jacques Elmiger wurde für das Jahr 2004 zum Präsidenten dieser Kommission gewählt.

Ferner erhielt die Schweiz den Vorsitz im Verwaltungsrat des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) für das Jahr 2003. Sie wird von Botschafter Jenö Staehelin vertreten. Botschafter Jean-Marc Boulgaris wurde zum Vizepräsidenten des Exekutivkomitees des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) für das Jahr 2003 gewählt. 2004 dürfte er die Präsidentschaft übernehmen. Überdies hat im Rahmen der 57. Session der Generalversammlung der schweizerische Diplomat Valentin Zellweger mit grossem, breit anerkanntem Erfolg die Vizepräsidentschaft der sechsten Kommission wahrgenommen. Diese Kommission ist mit der Kodifizierung und Entwicklung des Völkerrechts beauftragt. Im Januar 2003 hatte die Schweiz zum ersten Mal den Vorsitz der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten (WEOG) inne. Auf die Planung zukünftiger Kandidaturen wird im letzten Kapitel dieses Berichts näher eingegangen.

Es ist Tradition, dass ein neues Mitglied der Organisation anlässlich seines Beitritts ein Geschenk macht. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang die Renovierung und Neugestaltung eines an die Generalversammlung angrenzenden Bürokomplexes übernommen, in dem Sitzungen auf hoher Ebene zwischen der UNO und den Staatsund Regierungschefs stattfinden. Mit den Arbeiten betraut wurden schweizerische Architekten und Künstler.

2.1.3

Frieden, Sicherheit und Abrüstung

Die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (Art. 1 der UNOCharta) steht im Zentrum des Mandats der UNO und ist deren Hauptanliegen. Die im September 2000 angenommene Millenniumserklärung bekräftigt die zentrale Bedeutung dieser Zielsetzung für die Organisation; sie führt denn auch verschiedene Mittel auf, dank denen dieses Ziel in Zukunft besser erreicht werden soll. Sie unterstreicht vor allem, wie wichtig die Einhaltung des Völkerrechts sowie die Anwendung der Verträge sind und ruft zu einer Verstärkung der operationellen Fähigkeiten der UNO auf ­ und zwar nicht nur für die Wahrung des Friedens, sondern auch für die Konfliktprävention, die friedliche Beilegung von Auseinandersetzungen sowie für die auf Konflikte folgenden Phasen der Friedenskonsolidierung und des Wiederaufbaus.

Die Debatten zu Rolle und Mitteln der UNO bei der Erfüllung ihres Mandats in Bezug auf Wahrung von Frieden und Sicherheit haben im Laufe der 57. Session im Zusammenhang mit der Irakkrise eine besondere Dimension angenommen. Dies war sowohl im Rahmen der Generalversammlung als auch im Rahmen der Arbeiten des Sicherheitsrates der Fall. Nach Abschluss intensiver Beratungen verabschiedete dieser am 8. November 2002 einstimmig die Resolution 1441. Diese schuf den Rahmen für eine Wiederaufnahme der UNO-Inspektionen im Irak mit verbesserten Garantien für die Erfüllung der Arbeit der Abrüstungsinspektoren unter befriedigenden Bedingungen. In dieser Phase wurde so die Rolle des Sicherheitsrates bei der Erhaltung

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des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bekräftigt und die Autorität der Vereinten Nationen gewahrt.

Die Schweiz nahm Stellung zur Irakkrise, und zwar sowohl in der Erklärung des EDA-Vorstehers vor der Generalversammlung als auch am 17. Oktober 2002 in einer Intervention anlässlich einer Irakdebatte vor dem Sicherheitsrat. Sie setzte sich mit Nachdruck gegen die Proliferation von Massenvernichtungswaffen und für die Umsetzung der UNO-Resolutionen zu Abrüstung und Inspektionen im Irak ein.

Gleichzeitig betonte sie, die diplomatischen Möglichkeiten seien voll auszuschöpfen, um einen Krieg zu verhindern. Bei allfälliger Gewaltanwendung müsse unbedingt der Sicherheitsrat eingeschaltet werden. Schliesslich rief sie dazu auf, die humanitären Folgen und die Gefahren, denen die Zivilbevölkerung ausgesetzt ist, zu berücksichtigen.

Diesem Standpunkt entsprechend unterstützte die Schweiz die Bemühungen, die auf eine schnelle Wiederaufnahme der UNO-Inspektionen im Irak abzielten, mit konkreten Massnahmen. Sie tat dies einerseits, weil sie sich stets entschieden gegen die Proliferation von Massenvernichtungswaffen eingesetzt hat, und andererseits in der Hoffnung ­ die sie mit einem grossen Teil der internationalen Gemeinschaft teilt ­, dass ein entschlossenes Vorgehen der UNO das Risiko eines Krieges im Irak vermindert. Auf Antrag der UNO setzte die Schweiz das ehemalige Hauptquartier des UNO-Inspektionskommission in Bagdad wieder in Stand. Etwa 30 Festungswächter begaben sich in zwei aufeinander folgenden Gruppen für diese Arbeit in den Irak.

Zudem schlossen sich ein Angestellter der Oberzolldirektion sowie ein Mitglied des schweizerischen Expertenpools zur Friedensförderung dem UNO-Inspektorenteam an, und zwar hauptsächlich für Inspektionen betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck und biologische Waffen.

Die internationale Aufmerksamkeit richtete sich während der 57. Session der Generalversammlung der Vereinten Nationen auch auf den Nahen Osten. Der UNOGeneralsekretär ist Mitglied des «Quartetts» (Vereinigte Staaten, Russland, UNO, Europäische Union), das bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft für die Wiederaufnahme des Friedensprozesses eine wichtige Rolle spielt. Auch für die humanitäre Hilfe in dieser Region nimmt die UNO über das Hilfswerk der Vereinten Nationen für
Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) eine Schlüsselposition ein. In der Plenardebatte hat die Schweiz die Grundzüge ihrer Haltung bezüglich der Situation im Nahen Osten in aller Klarheit dargelegt. Sie verurteilte sowohl die Terroranschläge als auch den undifferenzierten Einsatz militärischer Gewalt sowie den Bau und die Ausdehnung von Siedlungen in den besetzten Gebieten. Sie hob erneut hervor, wie wichtig die Einhaltung des Rechts für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Region ist, und zwar sowohl die Einhaltung des humanitären Völkerrechts als auch der Resolutionen des Sicherheitsrates. Zudem nutzte die Schweiz ihre UNO Mitgliedschaft, um für ihre humanitäre Initiative in Bezug auf den Nahen Osten zu werben.

Anlässlich der Generalversammlung nahm die Schweiz zu rund 20 Resolutionen zum Nahen Osten Stellung. Sie unterstützte diejenigen Texte, die ihren Standpunkten entsprachen, beispielsweise zum Schutz der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten oder zum illegalen Charakter der Annexion von Ostjerusalem. Hingegen enthielt sich die Schweiz in den Fällen der Stimme, in denen sie eine Resolution als parteiisch oder unausgeglichen einstufte.

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Die multilaterale Diplomatie spielt eine zunehmende Rolle im Bereich der Prävention und Beilegung von Konflikten. Der UNO-Generalsekretär ist im Bereich der Vermittlung und der guten Dienste besonders aktiv. Er hat namentlich annähernd 40 Vertreterinnen und Vertreter sowie Sondergesandte ernannt. Die UNO-Mitgliedschaft ermöglicht es der Schweiz, im multilateralen Kontext ihre Tradition der guten Dienste fortzusetzen. Kurz nach der Abstimmung vom 3. März 2002 ernannte Kofi Annan eine Schweizer Diplomatin, Botschafterin Heidi Tagliavini, zur Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und Leiterin der Mission der Vereinten Nationen in Georgien. Ihre Aufgabe besteht darin, die Suche nach einer politischen Lösung in der Abchasien-Frage zu erleichtern. Ein weiterer Schweizer Diplomat, Didier Pfirter, wurde dem Sonderbeauftragten des UNOGeneralsekretärs zur Lösung der Zypernfrage zur Verfügung gestellt. Als juristischer Hauptberater beteiligte er sich intensiv an der Erarbeitung des Mitte November 2002 vorgeschlagenen Friedensplans. Dieser Plan sieht in erster Linie ein föderalistisch geprägtes Modell vor, dem die schweizerische Bundesverfassung teilweise als Vorlage diente.

Im Oktober 2002 finanzierte und förderte die Schweiz, auch die Organisation der jährlichen Tagung der verschiedenen Sondergesandten und Vertreter des UNOGeneralsekretärs auf dem Mont-Pèlerin (Waadt). Diese Zusammenkunft erlaubt ihnen, ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Kenntnisse im Bereich der Konfliktlösung zu vertiefen. Durch diese Art der Zusammenarbeit mit der UNO, welche die Knüpfung nützlicher Kontakte ermöglicht, verstärkt die Schweiz die Handlungsmittel der Organisation.

Im Bereich der Operationen zur Wahrung und Konsolidierung des Friedens leistete die Schweiz sowohl zivile als auch militärische Beiträge. Der vom EDA gebildete schweizerische Expertenpool für die zivile Friedensförderung koordinierte die Anstellung von etwa 30 Expertinnen und Experten im Rahmen der UNO. Auf militärischer Ebene stellte die Schweiz der UNO etwa 20 Offiziere zur Verfügung, die grösstenteils als militärische Beobachter eingesetzt werden. Im Jahre 2002 blieben sowohl die von der Schweiz zur Verfügung gestellten Bestände, die sich ­ einschliesslich der Swisscoy ­ auf ungefähr 250 Personen beliefen, als auch der Anteil
des für solche Operationen bewilligten militärischen Budgets (ungefähr 1 %) im Vergleich zu den Beiträgen vergleichbarer Länder bescheiden.

Die Schweiz setzte sich in den vergangenen Jahren aktiv zu Gunsten der Erarbeitung gezielterer Sanktionen ein, welche die Verantwortlichen direkt treffen und zugleich die Zivilbevölkerung sowie Drittländer nach Möglichkeit verschonen. Zu diesen Instrumenten gehören die Sperrung von Guthaben10, beschränkte Embargos für bestimmte Güterkategorien (Waffen, Diamanten, Erdöl, weitere natürliche Ressourcen) und Einschränkungen im Bereich von Visa und Reisen. Der Beitritt zur UNO hat den Anstrengungen der Schweiz, die sich neu auf gleicher Stufe mit den anderen Ländern befindet, im Hinblick auf die Verbesserung der Sanktionsinstrumente mehr Glaubwürdigkeit und Gewicht verliehen. Im Jahre 2002 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der an dieser Frage besonders interessierten Länder, zu denen auch die Schweiz gehört, mehrmals in Schweden, um eine bessere Umsetzung der gezielten

10

1998 und 1999 hatte die Schweiz in Interlaken zur Verbesserung des Mechanismus der gezielten finanziellen Sanktionen mehrere internationale Treffen organisiert.

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Sanktionen zu besprechen. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden dem Sicherheitsrat im Februar 2003 vorgelegt.

Die Entwicklung bewaffneter Konflikte ist heute oft durch eine Kriminalisierung der Kriegswirtschaft und durch die widerrechtliche Ausbeutung natürlicher Ressourcen gekennzeichnet. Diamanten sind besonders begehrt, da sie einen grossen Wert haben und sich leicht transportieren lassen. Auf Grund der Erfahrungen aus dem Angolakonflikt hat der Sicherheitsrat damit begonnen, diese Problematik anzugehen, indem er dem Handel mit Diamanten aus gewissen Konfliktzonen Beschränkungen auferlegte. Die Umsetzung dieser Sanktionen wurde jedoch dadurch erschwert, dass die genaue Herkunft der Diamanten kaum feststellbar ist. Auf Initiative Südafrikas und als Antwort auf ein Begehren der Generalversammlung der Vereinten Nationen fanden im Rahmen des Kimberley-Prozesses Verhandlungen zwischen verschiedenen in den Diamantenhandel stark verwickelten Ländern statt. Im November 2002 wurde in Interlaken unter dem Ko-Präsidium der Schweiz und Südafrikas eine Ministerkonferenz abgehalten. Die wichtigsten Länder, die Rohdiamanten erzeugen oder Handel damit betreiben, einigten sich auf die Einführung eines internationalen Zertifizierungssystems. Dieses System, das seit dem 1. Januar 2003 angewendet wird, sieht vor, dass Rohdiamanten nur mit einem fälschungssicheren Zertifikat importiert oder exportiert werden kann. Der Sicherheitsrat wurde über die Ergebnisse dieses Prozesses informiert. Er verabschiedete eine Resolution, in welcher er die an der Konferenz in Interlaken erarbeiteten Bestimmungen unterstützt11.

Die erste Kommission der Generalversammlung befasst sich mit Fragen der Nichtweiterverbreitung sowie der Rüstungs- und Abrüstungskontrolle. Ihre Debatten erhielten im Lichte der Herausforderungen, welche die neuen Dimensionen der terroristischen Bedrohung an die internationale Sicherheitspolitik einen besonderen Stellenwert. Die Schweiz nutzte ihren ersten Auftritt als Vollmitglied, um ihre Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik vorzustellen. Sie richtete ihr Abstimmungsverhalten konsequent an dieser Politik aus. Bei der nuklearen Abrüstung setzte sie sich für ein schrittweises Vorgehen ein, namentlich für die vollständige Umsetzung der 13 praktischen Massnahmen, die von der Überprüfungskonferenz des
Atomsperrvertrags (NPT) im Jahr 2000 beschlossen worden sind. Zwei Resolutionen zur nuklearen Abrüstung wurden von der Schweiz miteingebracht. Diese rufen sämtliche Staaten dazu auf, dem Vertrag über das umfassende Verbot von Kernversuchen (CTBT) beizutreten und Verhandlungen über ein Verbot der Herstellung spaltbaren Materials für Waffenzwecke (FMCT) aufzunehmen. Hinzuzufügen ist, dass sich die Schweiz einer Regierungserklärung angeschlossen hat, die von etwa 50 Aussenministern unterschrieben wurde und die sämtliche Staaten, welche dies noch nicht getan haben, aufruft, den CTBT zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Die Schweiz würdigte auch den Abschluss des Moskauer Vertrags über den Abbau der strategischen Arsenale Russlands und der USA und begrüsste den Beitritt Kubas zum NPT. Weltweit verbleiben jetzt nur noch drei Staaten, die dem NPT nicht beigetreten sind, nämlich Indien, Pakistan und Israel. Diese Staaten geraten in der Generalversammlung regelmässig unter Druck, ihr Abseitsstehen zu rechtfertigen.

Die Schweiz nahm mit grosser Besorgnis Kenntnis vom Entscheid der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) im Januar 2003, aus dem NPT auszutreten.

Als Mitglied des Gouverneur-Rates der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) 11

S/Res/1459(2003) vom 28. Jan. 2003.

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unterstützte die Schweiz am 6. Januar eine Resolution dieses UNO-Organs, in der die einseitigen Schritte Nordkoreas bedauert werden und das Land aufgerufen wird, zur friedlichen Lösung des Konflikts mit der Agentur zusammenzuarbeiten.

Weiterhin umstritten bleiben die Exportkontrollen, mit denen vor allem westliche Industriestaaten die Proliferation von Massenvernichtungswaffen zu verhindern suchen. Die Mehrheit der Entwicklungsländer machte erneut ihren Anspruch auf Zugang zu den modernen Technologien geltend und gab ihrem Argwohn gegenüber den bestehenden Exportkontrollregimes mit einer Resolution Ausdruck, die gegen die Stimmen der westlichen Staaten, auch gegen diejenige der Schweiz, verabschiedet wurde. Einstimmig angenommen wurde hingegen eine Resolution, die zum Austausch von Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrollen anregt. Dies könnte zu einer sachlicheren Diskussion beitragen und gleichzeitig den Druck auf Industrie- und Schwellenländer erhöhen, die bisher ihre Ausfuhren nicht oder nur ungenügend kontrollierten.

Die UNO bemüht sich auch um Transparenz im Bereich des Waffenhandels: Eine steigende Zahl von Mitgliedstaaten erstattet dem Generalsekretär jährlich Bericht über internationale Transfers von sieben Hauptwaffensystemen (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, grosskalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und -helikopter, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer) sowie über die jährlichen Militärausgaben. Diese Angaben werden anschliessend im UNO-Waffenregister beziehungsweise im entsprechenden Bericht veröffentlicht. Die Schweiz hatte sich bereits regelmässig an diesem Informationsaustausch beteiligt und wirkte nun bei einer Resolution mit, welche die Weiterentwicklung des Waffenregisters in die Wege leitet.

Die Schweiz misst der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Übereinkommens von 1980 über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) hohe Bedeutung zu. So unterstützte sie in der Generalversammlung die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) lancierte Initiative «Explosive Kriegsmunitionsrückstände» und wies mit Nachdruck auf ihren ergänzenden Vorschlag «Submunition» (Splitterbomben) hin. Der vor drei Jahren lancierte schweizerische Vorschlag sieht vor, durch rechtlich verbindliche technische Massnahmen (Verbesserung des Zündsystems sowie
Selbstdeaktivierungs- und Selbstzerstörungsmechanismus) die Zuverlässigkeit von Submunition zu verbessern. Die Schweiz hat als Co-sponsor auch die UNOResolution über das CCW unterstützt.

Als Mitglied des Netzwerks «Menschliche Sicherheit» bemüht sich die Schweiz, diesbezügliche Themen in die UNO-Debatten einzubringen. Anfang November 2002 hat das Netzwerk am Rande der Generalversammlung einen Workshop zum Thema Kinder in bewaffneten Konflikten organisiert. Diplomaten, Vertreterinnen von UNO-Organisationen, NGOs, Expertinnen und Experten sowie ehemalige Kindersoldaten arbeiteten gemeinsam Empfehlungen aus, wie Kinder in bewaffneten Konflikten besser geschützt werden können. Die Schweiz unterstützt auch die Arbeit des Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs, Olara Otunnu, der sich bemüht, die internationale Gemeinschaft für diese Frage zu sensibilisieren, und im Dezember 2002 einen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht hat.

2664

Die Schweiz setzt sich seit längerem für ein Verbot von Personenminen ein, insbesondere für die Universalisierung des so genannten Ottawa-Vertrags. Sie unterstützte die entsprechende Resolution der Generalversammlung und wies in den Verhandlungen auf die Gefahr eines Einsatzes von Personenminen durch nichtstaatliche Akteure hin. Das weitgehend von der Schweiz finanzierte internationale Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung ist im operativen und im Forschungsbereich zu einem zentralen Partner der UNO (vor allem des Dienstes für das Antiminenprogramm der UNO, UNMAS) geworden. Im Rahmen von UNO-Programmen kommen immer wieder schweizerische Entminungsspezialistinnen und -spezialisten zum Einsatz.

Die Schweiz engagiert sich innerhalb der UNO stark für den Kampf gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Im Jahr 2002 hat sie den Kleinwaffen-Treuhandfonds des UNDP mit 1 Million Franken unterstützt. Damit wurden unter anderem Projekte im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa unterstützt. Die Schweiz ist auch Mitglied einer UNO-Expertengruppe, welche die Machbarkeit eines global verbindlichen Rückverfolgungsmechanismus für Kleinwaffen prüft. Während der Generalversammlung beteiligte sie sich an einer Kleinwaffen-Resolution; ferner betonte sie in der Kleinwaffen-Debatte des Sicherheitsrates die Aspekte Markierung und Rückverfolgung von Kleinwaffen sowie die Bedeutung der Kleinwaffenthematik für Konfliktprävention und Entwicklungszusammenarbeit.

Das EDA unterhält mit ausgewählten Forschungsinstituten im friedenspolitischen Bereich strategische Partnerschaften. Zusammen mit dem UNO-Sekretariat hat sich die Schweiz an der Schaffung des Forschungsinstitutes Harvard Program on Humanitarian Policy and Conflict Research beteiligt. Von den Arbeiten dieses Instituts für menschliche Sicherheit, Konfliktprävention und Schutz der Zivilbevölkerung profitiert in erster Linie die UNO. Weitere strategische Partner des EDA, die mit ihren Arbeiten wichtige Inputs für verschiedene UNO-Organe geleistet haben, sind die International Crisis Group, der Small Arms Survey in Genf, die International Peace Academy (IPA) in New York, das Institute for Security Studies in Pretoria und das War-Torn Society Project International in Genf. Weiter zu erwähnen sind die drei hauptsächlich vom VBS getragenen Genfer Zentren auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik und der Abrüstung.

2.1.4

Entwicklungspolitik und Bekämpfung der Armut

Im Laufe des Jahres 2002 führte die internationale Gemeinschaft zwei wichtige Treffen durch, um bei der Verwirklichung der Ziele zur Entwicklungshilfe beziehungsweise zur Bekämpfung der Armut, die vor allem in der Millenniumserklärung festgelegt sind, Fortschritte zu erzielen.

Die erste Zusammenkunft war die Internationale Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung, die im März 2002 in Monterrey, Mexiko, unter aktiver Beteiligung der Schweiz stattfand. Im Zentrum dieser Veranstaltung standen folgende Themen: Mobilisierung nationaler Ressourcen, Privatinvestitionen, Handel, Kohärenz zwischen Finanz-, Steuer-, Währungs- und Handelspolitik, staatliche Entwicklungshilfe, Schuldenerlass für die ärmsten Länder.

2665

Als im Herbst die 57. Generalversammlung die Frage der Folgearbeiten dieser Konferenz aufwarf, äusserte sich die Schweiz entschieden für eine gründliche und systematische Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Institutionen, insbesondere zwischen den Vereinten Nationen, der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation, aber auch zwischen diesen Institutionen und dem Privatsektor. Sie willigte zudem ein, den Dialog und die Koordination zwischen dem Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum) und den Vereinten Nationen zu erleichtern.

Einen weiteren Höhepunkt des Jahres 2002 stellte der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung dar, der vom 26. August bis zum 4. September 2002 in Johannesburg stattfand. Die Schweiz war dort durch eine hochrangige Delegation unter der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten vertreten. Sie engagierte sich namentlich in den folgenden Schwerpunkten: nachhaltige Entwicklung der Berggebiete (prioritäres Thema), Süsswasserressourcen, internationale Umweltfragen, soziale Entwicklung und Abbau der Armut, Handelsthemen, sowie Regierungsführung auf globaler und nationaler Ebene. Es gelang der Schweiz, ihre Stellung als Staat, der von grossen Ländergruppierungen unabhängig ist, effektiv zu nutzen und neben den Hauptakteuren eine wichtige Rolle zu spielen. So ist es beispielsweise dem engagierten Auftreten der schweizerischen Delegation zu verdanken, dass die hierarchische Gleichwertigkeit von Handels-, sozialen und Umweltnormen bestätigt wurde. Ebenso zählt es zum Verdienst des schweizerischen Engagements, dass die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete, der Chemikalienbereich und Fragen der Ausgestaltung der Arbeitswelt (u.a. minimale Sozialstandards) überhaupt in den Umsetzungsplan aufgenommen wurden. Die Delegation trug auch entscheidend dazu bei, dass zum Vorsorgeprinzip eine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Ferner konnten im Bereich der Menschenrechte Rückschritte im Gesundheitswesen verhindert werden.

Diese beide Konferenzen waren für die Entwicklungszusammenarbeit in mancher Hinsicht richtungsweisend. Sie gaben wichtige Impulse für die künftige internationale Zusammenarbeit, insbesondere für die Öffnung gegenüber Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft.

Im Herbst befasste sich
die 57. Session der Generalversammlung mit der Frage der integrierten und koordinierten Umsetzung der Ergebnisse der grossen Konferenzen und der Folgearbeiten zu diesen Konferenzen, also Monterrey und Johannesburg, aber auch alle grossen UNO-Konferenzen des vergangenen Jahrzehnts, die verwandte Themen wie nachhaltige Entwicklung, Bevölkerung, Frauen, Kinder, Menschenrechte und soziale Entwicklung behandelten. Die Schweiz beteiligte sich sehr aktiv an diesen Verhandlungen und setzte sich dafür ein, dass jede der grossen Konferenzen zu einem Element der Umsetzung der Millenniumserklärung ­ insbesondere ihrer acht Entwicklungsziele ­ wird 12. In Anbetracht der Bedeutung und der Komplexität dieser Fragen hat die Generalversammlung beschlossen, eine Ar-

12

Die acht Ziele umfassen: die Verminderung extremer Armut, den Zugang zu adäquater Grundschulbildung für alle, die Verringerung der Kindersterblichkeit, die Verbesserung der Gesundheit und Fürsorge für Mutter und Kind, den Kampf gegen HIV/AIDS und andere verbreitete Krankheiten, die Gleichstellung der Geschlechter, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und schliesslich die Erstellung einer globalen und umfassenden Partnerschaft für Entwicklung.

2666

beitsgruppe einzusetzen, die mit der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragt wurde. Diese sollen im Verlauf des nächsten Jahres geprüft werden.

Die Verstärkung der operationellen Entwicklungsaktivitäten des UNO-Systems, insbesondere des UNO-Entwicklungsprogramms (UNDP), des UNO-Kinderhilfs-fonds (UNICEF) und des UNO-Bevölkerungsprogramms (UNFPA), ist seit Jahren ein Schwerpunktthema der Schweiz. Sie nutzte die Verhandlungen im Jahr 2002, um die politische Diskussion über die Notwendigkeit und über die Mittel zur besseren Mobilisierung ausreichender politischer und finanzieller Unterstützung für das UNO-Entwicklungssystem zu initiieren. Dieses Jahr widmete sich die Generalversammlung unter anderem auch der Frage der Zukunft des Berichts des UNDP über die menschliche Entwicklung, dessen Veröffentlichung die Schweiz finanziell unterstützt. Nach dem Willen der Schweiz soll dieser Bericht seine Funktion als Reflexions- und Diskussionsinstrument weiterhin erfüllen, und sie beabsichtigt, die intellektuelle und redaktionelle Unabhängigkeit des Berichts zu verteidigen.

Im Dezember 2001 wurde in New York unter dem Vorsitz von alt Bundesrat Adolf Ogi das Internationale Jahr der Berge 2002 lanciert. Ein glücklicher Zufall war es also, dass die Schweiz gerade in diesem Jahr der UNO beitrat. Im Rahmen der 57.

Generalversammlung nahm die Schweiz, die sich im Rahmen des Gipfels von Johannesburg energisch zu Gunsten der nachhaltigen Entwicklung der Bergregionen eingesetzt hatte, eine zentrale Mobilisierungs- und Koordinationsrolle wahr. Ihr Engagement verfügte dank der «Focus Group Montagne» über eine solide Basis und stiess international auf breite Anerkennung. In dieser Gruppe haben sich über die üblichen politischen Gräben im Rahmen der Vereinten Nationen hinweg rund 20 Industrie-, Entwicklungs- und Schwellenländer zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, nämlich sicherzustellen, dass die Reichtümer der Bergregionen auch den kommenden Generationen zur Verfügung stehen. Als Ergebnis dieses Engagements nahm die Generalversammlung eine Resolution an, die fortan die politische Sichtbarkeit dieser Problematik garantiert. Dieser Text garantiert zudem die Anerkennung der Partnerschaft für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen, die anlässlich des Johannesburger Gipfels von der Schweiz,
der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen lanciert wurde. Er ermöglichte zudem die Festlegung eines Internationalen Tages der Berge (11. Dezember).

Ausserhalb des Rahmens der Generalversammlung unterstützte die Schweiz zudem zahlreiche Aktivitäten, die anlässlich des Internationalen Jahres der Berge stattfanden, so namentlich die Organisation des Weltgipfels der Berge Ende Oktober 2002 in Bischkek in Kirgistan als eines der Hauptereignisse. Diese Veranstaltung, an der über 600 Delegierte aus 60 Ländern teilnahmen, zeigte das tiefe und nachhaltige Engagement einer grossen Zahl von Organisationen, deren Ziel es ist, der Verschlechterung der Ökosysteme in den Bergen Einhalt zu gebieten und die Lebensbedingungen der Bergbevölkerung zu verbessern.

Vom 16. bis zum 18. Februar 2003 fand in Magglingen die erste internationale Konferenz zum Thema Sport und Entwicklung statt, die von alt Bundesrat Adolf Ogi13, der DEZA sowie dem Bundesamt für Sport initiiert worden war. Ziel der Konferenz war die engere Verknüpfung von Sport, Entwicklung und Friedensförde13

In seiner Funktion als Sonderberater der UNO für «Sport im Dienste von Entwicklung und Frieden».

2667

rung auf internationaler Ebene zur Unterstützung nachhaltiger sozialer Entwicklung.

UNO-Vertreter, Experten, Nicht-Regierungsorganisationen sowie Athleten und Vertreter internationaler und nationaler Sportverbände und des privaten Sektors erarbeiteten im Rahmen dieser Konferenz die Magglingen Declaration on Sport and Development sowie eine Liste mit Empfehlungen.

2.1.5

Menschenrechte

Eines der Hauptziele der schweizerischen Aussenpolitik bildet das Engagement für die Menschenrechte. Die Schweiz setzt sich vorrangig für den Kampf gegen die schlimmsten Formen der Verletzung der Menschenrechte ein; in erster Linie also für den Kampf gegen die Verletzung der Rechte von Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde. Dazu gehören Folter, Todesstrafe, standrechtliche Exekutionen, Zwangsbeseitigungen, ungerechte Prozesse, aber auch Verletzungen der Gewissensund Religionsfreiheit sowie der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Andererseits engagiert sich die Schweiz zu Gunsten besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, wie Minderheiten und autochthone Völker, Frauen und Kinder sowie von Personen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die Schweiz ist auch in Bezug auf neue oder an Bedeutung zunehmende Themen aktiv, wie beispielsweise die Rolle der Wirtschaft beim Schutz der Menschenrechte oder die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus. Schliesslich setzt sie sich für die Verstärkung der Normen und der internationalen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte ein.

Im Allgemeinen wird die Schweiz wegen ihres konstruktiven Ansatzes geachtet, der auf dem Völkerrecht und dem Grundsatz von Treu und Glauben in multilateralen Verhandlungen beruht, da sie es ablehnt, sich zu politischen Zwecken der Menschenrechte zu bedienen. Ihr Beitrag zur Suche nach einem Konsens ohne Kompromittierung wird ebenfalls anerkannt. Dank ihrem Beitritt zur UNO hat sie aktiv, vor allem in ihren Prioritätsbereichen, an der Aushandlung von Resolutionen teilnehmen können.

Zu den Höhepunkten der 57. Generalversammlung im Bereich der Menschenrechte gehörte die Annahme eines Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Dieser innovative Text sieht die Einrichtung eines Systems von Präventivbesuchen an Orten vor, an denen Menschen inhaftiert sind, und zwar mit dem Ziel, deren Haftbedingungen zu verbessern und die Gefahr von Misshandlung einzudämmen.

Die Annahme dieses Protokolls stellt für die Schweiz einen Erfolg dar. Damit konnte sie dank ihres Mitgliedstatus einen vor 25 Jahren vom Genfer Jean-Jacques Gautier initiierten Prozess zu Ende führen
Dieses Ergebnis ist auch der engen Zusammenarbeit mit Costa Rica zu verdanken, was die Wirksamkeit von Partnerschaften innerhalb der UNO zwischen Staaten mit gleichen Zielsetzungen aufzeigt. Im Hinblick auf eine Ratifizierung des Protokolls durch die Schweiz wird die Bundesverwaltung unter Führung des Bundesamtes für Justiz eine Arbeitsgruppe einsetzen.

Diese wird damit beauftragt sein, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, deren Kompetenzen hier betroffen sind, die Möglichkeiten einer Umsetzung der Bestim-

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mungen in das innerstaatliche Recht zu prüfen, insbesondere im Bereich der Einführung nationaler Mechanismen zur Verhütung der Folter.

In einer allgemeinen Erklärung über die Menschenrechte unterstrich die Schweiz die Bedeutung der Themen, die sie als vorrangig einstuft, so etwa Menschenrechte und Privatsektor sowie Menschenrechte und Kampf gegen den Terrorismus. Sie erinnerte an die Bedeutung der Einhaltung von Normen und Grundsätzen des geltenden Völkerrechts. Die Schweiz unterstützte den Bericht des Generalsekretärs über die Reformen der UNO und betonte, wie wichtig eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen Kontrollausschüsse der Verträge im Bereich der Menschenrechte sei. Sie opponierte zudem wiederholt gegen Vorschläge, welche international anerkannte Standards hätten schwächen können. Sie arbeitete mit anderen Staaten zusammen, die in Bezug auf Menschenrechte eine ähnliche Politik verfolgen, wie beispielsweise mit den skandinavischen Ländern, mit Kanada, Neuseeland, Liechtenstein oder mit EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz lehnte insbesondere Vorschläge ab, die darauf abzielten, Verweise auf die wesentliche Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs in den Resolutionstexten zu streichen. Sie verfolgte zudem sämtliche Verhandlungen, die den aussergerichtlichen Exekutionen, die ohne Verfahren und willkürlich stattfinden, der Einhaltung der Menschenrechte in der Bekämpfung des Terrorismus, den Rechten des Kindes14, der Gewalt gegen Frauen, der Rassismusbekämpfung und der Lage der Menschenrechte in Afghanistan gewidmet waren.

Schliesslich benutzte die Schweiz die Sitzungen mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte sowie mit den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs und den Sonderberichterstattern, um gegebenenfalls ihre Unterstützung der wichtigen Zeugen- und Beratungstätigkeiten, die diese Persönlichkeiten ausüben, zu betonen und Fragen zu spezifischen Themen zu stellen.

2.1.6

Humanitäre Angelegenheiten

Die Schweiz befasst sich seit langem eingehend mit humanitären Fragen. Dank ihrem Beitritt zur UNO konnte sie ihr Engagement in diesem Bereich nun zum ersten Mal in der Generalversammlung vollumfänglich darstellen. Anlässlich der Debatten über die Koordination der humanitären Aktion unterstrich die Schweiz den unpolitischen, neutralen und unparteiischen Charakter, den die humanitäre Hilfe aufweisen soll. Auch rief sie den Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen auf, die Rolle des Inter-Agency Standing Comittee (Ständiger interinstitutioneller Ausschuss/IASC) auszubauen. Diese gemeinsame Plattform der humanitären Akteure (UNO-Organisationen, Internationale Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes sowie NGOs) erlaubt es, in Notsituationen die Massnahmen der beteiligten Akteure besser aufeinander abzustimmen.

Der Prozess der globalen humanitären Appelle der Vereinten Nationen (Consolidated Inter-Agency Appeal, CAP) stellt ein wichtiges Instrument der internationalen humanitären Koordination dar, dessen Zweck es ist, von Seiten der Spenderinnen und Spender Geldmittel zu erhalten, die eine länder- oder regionenweise Deckung der Grundbedürfnisse von Personen, die sich in einer Notlage befinden, ermögli14

Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Sondersession der Generalversammlung vom Mai 2002, die den Kindern gewidmet war.

2669

chen. Die humanitären Organisationen vor Ort erstellen ihre Programme auf der Grundlage eines gemeinsamen Aktionsplans; das Büro für die Koordination von Humanitären Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) stellt die Dokumente fertig, die anschliessend in mehreren Hauptstädten auf der ganzen Welt gleichzeitig bekannt gemacht werden.

Um den Beitritt der Schweiz zu würdigen, wünschte die UNO, die Lancierung eines CAP erstmals in Bern zu organisieren. Sie fand am 19. November 2002 im Bundeshaus in Anwesenheit von UNO-Vize-Generalsekretärin Louise Fréchette statt. Die Schweiz, welche die Organisation dieses Ereignisses unterstützte, nutzte die Gelegenheit, um für die Verstärkung der Rolle des OCHA innerhalb der Vereinten Nationen zu plädieren. Ausserdem unterstützte sie die Verbesserung des CAP als Instrument der Planung und der Zusammenarbeit vor Ort.

Die Schweiz plädierte in verschiedenen UNO-Gremien für die Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung. In einer Erklärung vor dem Sicherheitsrat, dem in dieser Frage primär zuständigen UNO-Organ, rief sie im Dezember 2002 die Kriegsparteien unter anderem zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf und erinnerte sowohl Staaten als auch nicht-staatliche Akteure an damit verbundene Pflichten, wie beispielsweise an das Gewaltverbot gegenüber Zivilpersonen oder an die Sicherstellung des Zugangs zu Kriegsopfern für humanitäre Organisationen. Die Schweiz setzte sich auch für den besseren Schutz des humanitären Personals ein, einer unabdingbaren Voraussetzung für die Hilfeleistung, und forderte gleichzeitig die strikte Befolgung von Verhaltensregeln durch das humanitäre Personal.

Ein weiteres Anliegen der Schweiz ist zudem der Schutz benachteiligter Gruppen, vor allem von Flüchtlingen und intern Vertriebenen. Unser Land war Mitautor der beiden UNO-Resolutionen über die Tätigkeit des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) und über die Verlängerung des Mandats des HCR für weitere fünf Jahre. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung der «Agenda pour la protection», die im Herbst 2002 vom Exekutivausschuss des UNHCR angenommen wurde15. In der gleichen Sitzung wurde Botschafter Jean-Marc Boulgaris zum Vizepräsidenten dieses Aufsichtsgremiums gewählt.

Um ihre mehrmals geäusserte Besorgnis über die Situation im Nahen Osten hervorzuheben,
bekräftigte die Schweiz ihre Unterstützung der Weiterführung aller Aktivitäten ­ sowohl der ordentlichen als auch der dringlichen ­ des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).

2.1.7

Soziale und wirtschaftliche Fragen

Die Schweiz räumte den Themen der 57. Generalversammlung, deren Ziel das Wachstum des allgemeinen Wohlstands durch Förderung der sozialen Kohärenz und der Öffnung der Märkte ist, einen hohen Stellenwert ein. Unser Land engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene für eine kohärente und dauerhafte Integra15

Dieser Aktionsplan geht aus weltweiten Beratungen hervor, die anlässlich des 50. Jahrestages der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951 stattfanden. Die Agenda sieht namentlich Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen vor. Der Plan strebt überdies eine bessere Koordination der internationalen Bemühungen im Falle eines massiven Zustroms an.

2670

tion der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Diese soll zu flexiblen Lösungen, die auf einer starken und anerkannten Sozialpartnerschaft aufbauen, führen.

Die Schweiz hat vor allem die Debatten verfolgt, die der Rolle des Privatsektors in der Entwicklung gewidmet waren. Sie trat dabei ein für den Grundsatz der sozialen Verantwortung der Unternehmen, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. In diesem Zusammenhang muss hervorgehoben werden, dass die Schweiz sich besonders zu Gunsten des Global Compact engagiert. Es handelt sich dabei um eine vom UNO-Generalsekretär 1999 anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos lancierte Initiative. Diese zielt darauf ab, die Unternehmen im Bereich der sozialen Rechte, der Menschenrechte und des Umweltschutzes zu sensibilisieren. Über 700 Unternehmen, darunter acht aus der Schweiz, haben sich bisher angeschlossen und sich dazu verpflichtet, neun allgemeine Grundsätze zu respektieren. Dazu gehören die Menschenrechte, die Vereinigungsfreiheit, die Abschaffung der Kinderarbeit und der Umweltschutz.

In der Überzeugung, dass ein solcher Dialog zwischen der UNO und der Privatwirtschaft von Vorteil ist, unterstützt die Schweiz das Büro des Global Compact finanziell und präsidiert in New York die informelle Donatorengruppe. In Zusammenarbeit mit der UNCTAD organisierte sie zudem am 29. Oktober 2002 in Genf einen wichtigen Informationstag über den Global Compact und die Rolle der Unternehmen. An diesem bedeutungsvollen Ereignis nahmen 400 Besucherinnen und Besucher teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen. Der Informationstag profitierte zudem von der Unterstützung einiger grosser schweizerischer Unternehmen profitiert, welche die positiven Auswirkungen, die eine solche Partnerschaft im Bereich der nachhaltigen Entwicklung erzeugen kann, hervorhoben.

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien war die Schweiz in den vorbereitenden Diskussionen zum Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) vertreten., Dessen erster Teil wird vom 10. bis zum 12. Dezember 2003 in Genf stattfinden. Der zweite Teil ist für 2005 in Tunis vorgesehen. Im Einvernehmen mit Tunesien legte die Schweiz eine Resolution zur Intensivierung des Vorbereitungsprozesses dieses Gipfels
vor. Der Text weist auf die Bedeutung eines integrativen Ansatzes hin, und zwar sowohl hinsichtlich der zu behandelnden Themen als auch in Bezug auf die koordinierte Beteiligung aller Organisationen. Die Schweiz sprach sich auch für die Anwendung neuer Technologien im Dienste der Entwicklung aus. Im Bereich der Sicherheit im Internet (Cybersicherheit) setzte sich die Schweiz für ein ausgewogenes Vorgehen ein, das das Recht sowohl auf freien Informationsfluss als auch auf Schutz der Privatsphäre berücksichtigt.

Die Schweiz engagierte sich ausserdem in den Verhandlungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels für die soziale Entwicklung, der im Jahr 2000 in Genf stattgefunden hat. Dabei konzentrierte sie sich vor allem auf Fragen in den Bereichen Jugendbeschäftigung, Familie, Senioren und Behinderte.

Schliesslich hat die Schweiz im Bereich Drogen eine Resolution zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das weltweite Drogenproblem mitgesponsert, welche von den Mitgliedstaaten rasch und einvernehmlich verabschiedet wurde. Die Schweiz arbeitet seit langem an neuen und innovativen Wegen in der Drogenpolitik und ist bestrebt, ihre so genannte «Vier-Säulen-Politik » (Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Überlebenshilfe, Repression) international möglichst

2671

breit abzustützen. Die Schweiz hat die UNO-Konventionen im Drogenbereich ratifiziert und setzt deren Vorgaben um. Einzig in Bezug auf das Abkommen gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen von 1988 wartet sie mit der Ratifikation bis zum Abschluss der Beratungen über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu. Für dieses Abkommen erfüllt die Schweiz allerdings bereits sämtliche internationale Verpflichtungen (wie die Kontrolle der Ausgangsstoffe und den Kampf gegen die Geldwäscherei).

2.1.8

Umwelt

Die Schweiz nimmt seit Jahren an den wichtigen Debatten und Verhandlungen der internationalen Umweltpolitik aktiv teil. Es ist deshalb eines ihrer Ziele, auch im Rahmen der UNO in Umweltfragen eine wichtige Rolle zu spielen und mit konkreten Vorschlägen und Vorstössen die internationalen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen zu stärken.

Im Rahmen der ersten Generalversammlung, an der die Schweiz als UNOVollmitglied teilnahm, äusserte sie sich im Themenbereich Umwelt mehrfach. Dabei standen insbesondere die Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung und die Stärkung der globalen Umweltarchitektur im Vordergrund. Die Schweiz setzte sich dafür ein, dass der zentrale Pfeiler des globalen Umweltsystems, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), gestärkt wird und die Beschlüsse des globalen Umweltministerforums und des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung effektiv umgesetzt werden.

Die Bestrebungen zum Schutz der Artenvielfalt (Biodiversität) und zur Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen der Klimaveränderungen waren weitere Schwerpunktthemen. Im Bereich Biodiversität unterstrich die Schweiz die Bedeutung der globalen Artenvielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Notwendigkeit der Entwicklung einer Strategie zum Schutz der Biodiversität in einem gesamtheitlichen Ansatz. Sie setzte sich zudem für die weltweite Ratifikation der Biodiversitätskonvention und des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit ein.

Damit die schädlichen Auswirkungen der Klimaveränderungen wirksam bekämpft werden können, sind gemeinsame Anstrengungen der Staatengemeinschaft notwendig. Die Schweiz rief deshalb alle Staaten, namentlich die USA, dazu auf, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren und effektiv umzusetzen. Die Schweiz wies schliesslich mehrfach darauf hin, dass eine soziale und wirtschaftliche Entwicklung stets nachhaltig sein müsse und dass Naturkatastrophen teilweise auch auf die Zerstörung der Umwelt und der Ökosysteme zurückzuführen seien. Somit müssten nicht nur Hilfsmassnahmen nach solchen Katastrophen, sondern auch präventive Massnahmen ergriffen werden.

Deshalb setzte sich die Schweiz für die rasche Umsetzung der Internationalen Katastrophenvorbeugungsstrategie (ISDR) ein und übernahm dabei die Rolle der
Vermittlerin. Mit dieser Strategie sollen den Ländern Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie Naturkatastrophen sowie zivilisations- und umweltbedingten Katastrophen begegnen und so die menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verluste minimieren können. Die Schweiz übernahm zudem den Vorsitz einer informellen Staatengruppe, die auf die Integration der Präventionsmassnahmen in die Entwick2672

lungsprogramme hinarbeitet. Darüber hinaus war sie aktiv in die Ausarbeitung einer Resolution involviert, die sich mit Operationen zur Auffindung und Rettung von verschütteten Erdbebenopfern befasst. Auch diese Resolution wurde von ihr mitgesponsert.

Die Schweiz vertrat zudem im Rahmen der UNO-Generalversammlung den Standpunkt, dass zwischen Umweltregeln und internationalen Handelsregeln keine Hierarchie bestehe, sondern dass sie gleichwertig seien und sich gegenseitig ergänzen müssten.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es der Schweiz gelungen ist, ihre Anliegen im Umweltbereich einzubringen. Die von ihr vertretenen Positionen sind denjenigen Norwegens und der EU-Mitgliedstaaten oft sehr ähnlich. Sie unterscheiden sich jedoch des öfteren von denjenigen der USA oder gewisser Entwicklungsländer, die dem Schutz der Umwelt und der Stärkung des globalen Umweltsystems einen geringeren Stellenwert beimessen. Angesichts der Bedeutung der im Rahmen der UNO-Generalversammlung ausgehandelten Texte, die oft als Grundlage für Verhandlungen in den einzelnen Umweltprozessen herangezogen werden, ist es daher wichtig, dass die Schweiz zusammen mit gleichgesinnten Staaten in diesem Bereich auch in Zukunft eine pro-aktive Haltung einnimmt.

2.1.9

Völkerrecht

Die Weiterentwicklung und die Kodifikation des Völkerrechts gehören zu den Schwerpunkten der Tätigkeit der UNO. Je stärker sich die Staaten an das Völkerrecht halten, desto vorhersehbarer und stabiler werden die internationalen Beziehungen. Das traditionell hohe Interesse der Schweiz am Völkerrecht liegt nicht zuletzt in diesem friedenssichernden Element.

Am Rande der Generalversammlung tagte vom 3. bis zum 10. September 2002 ­ zum ersten Mal nach Inkrafttreten des Römer Statuts vom 1. Juli 2002 ­ die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs. Dabei wurden sämtliche Grundlagen geschaffen, damit der Gerichtshof in den kommenden Monaten seine Arbeit effektiv aufnehmen kann. An der Schlussfeier der Vertragsstaatenversammlung vom 10. September 2002, am gleichen Tag, an dem die Schweiz in die UNO aufgenommen wurde, trat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten erneut für die möglichst umfassende Universalität des Strafgerichtshofs ein und sprach sich gegen Ausnahmeregelungen aus. Im Rahmen der Vorarbeiten war die Schweiz zuletzt bei den Verhandlungen über das Budget und das Verfahren für die Wahlen der Richterinnen und Richter und des Anklägers oder der Anklägerin erfolgreich. Der Strafgerichtshof bildete sodann Thema der Generalversammlung selbst. Diese verabschiedete eine Anzahl von zum Teil umstrittenen Resolutionen, in welchen auf die Bedeutung des Gerichtshofs hingewiesen wird. Die Hauptresolution zum Strafgerichtshof wurde mit Konsens ­ allerdings bei Stimmenthaltung der USA ­ angenommen. Obwohl der Strafgerichtshof mit dem Inkrafttreten des Römer Statuts nunmehr eine eigene internationale Organisation mit völkerrechtlicher Persönlichkeit bildet, bleibt er doch mit der UNO verbunden. So fungiert das UNO-Generalsekretariat vorläufig noch als Sekretariat der Versammlung der Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs.

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Eine zweite Thematik, der die Schweiz im Rahmen der Generalversammlung besondere Beachtung schenkte, betrifft das menschliche Klonen. Ein im Jahr 2001 von Deutschland und Frankreich eingebrachter Vorschlag, Verhandlungen über eine Konvention gegen das reproduktive Klonen des menschlichen Erbguts aufzunehmen, stiess auf Skepsis bei Staaten, die ein Verbot jeglicher Form des Klonens von Menschen erzielen wollen. Entsprechend umstritten war die Unterscheidung zwischen «reproduktivem» und «therapeutischem» Klonen. Die Schweiz befürwortete aus pragmatischen Gründen ein schrittweises Vorgehen: ein rasches Totalverbot des «reproduktiven» Klonens ­ in diesem Bereich besteht Hoffnung auf eine schnelle Einigung ­ und eine separate Debatte über das schwierigere Thema des «therapeutischen» Klonens. Dank der Intervention des Büros des Rechtsausschusses der Generalversammlung konnte zwischen den beiden beinahe gleich starken Lagern ein verfahrensmässiger Kompromiss gefunden werden, an dessen Zustandekommen der Schweizer Vizepräsident des Rechtsausschusses massgebend war. Damit liess sich ein offener Streit vermeiden, welcher einer Lösung dieser für die Zukunft der Menschheit entscheidenden Frage nicht zuträglich gewesen wäre.

In ihrer Resolution über die Bekämpfung des Terrorismus verurteilte die Generalversammlung jede Form von Terrorismus und rief die Staaten dazu auf, Massnahmen zu dessen Bekämpfung zu ergreifen, die im Einklang mit den Menschenrechten und dem übrigen Völkerrecht stehen. Ausserdem wurde das Mandat eines Ausschusses verlängert, der Entwürfe für eine Globalkonvention zum Terrorismus sowie eine Nuklearterrorkonvention ausarbeitet. Nur noch wenige, wenn auch grundsätzliche Fragen müssen dabei noch gelöst werden: die Definition des Terrorismus, das Verhältnis der neuen Konventionen zu den zwölf bestehenden sektoriellen Terrorismusübereinkommen sowie die Anwendbarkeit der Konventionen auf militärische Streitkräfte. Die Schweiz setzte sich in diesen Verhandlungen für eine Lösung ein, die diese Fragen gesamtheitlich und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht angeht. Im Vordergrund muss der Schutz der Opfer stehen.

Zudem wurden im Januar 2002 in Wien Verhandlungen für eine universelle Konvention gegen Korruption aufgenommen. Damit macht sich die Staatengemeinschaft unter der Schirmherrschaft
der UNO zum ersten Mal daran, einen rechtsverbindlichen Text auszuarbeiten, der die Zuständigkeit für alle juristischen und sozialwirtschaftlichen Probleme regelt, die mit diesem Übel einhergehen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen über einen Textentwurf, der sich mit solch heiklen Themen wie der Kriminalisierung von Korruption, der Entwicklung von Präventionsmassnahmen, der Rückgabe von aus Straftaten stammenden Gütern an die Ursprungsländer und der passiven Bestechung befasst.

In ihrer Resolution zu einem völkerrechtlichen Instrument zu den Staatenimmunitäten nahm die Generalversammlung mit Befriedigung davon Kenntnis, dass eine Einigung in den seit 1999 laufenden Verhandlungen in Sichtweite gerückt ist, und beauftragte die entsprechende Arbeitsgruppe, die Verhandlungen bis zur nächsten Generalversammlung abzuschliessen. Für die internationalen Beziehungen ist es wesentlich, dass hoheitliche Akte eines Staates der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates entzogen bleiben. In der Praxis haben sich zahlreiche, zum Teil gewohnheitsrechtliche Regeln entwickelt, die nun konsolidiert werden sollen. Die Schweiz hat am Zustandekommen eines solchen Instrumentes ein besonderes Interesse, weil es die Immunitäten der zahlreichen in der Schweiz ­ vor allem in Genf ­ ansässigen Vertretungen fremder Staaten genau regeln soll.

2674

Im Bereich des für die Schweiz besonders wichtigen humanitären Völkerrechts konnte die Resolution zum Status der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte konsolidieren. Die Zahl der Miteinbringer hat sich im letzten Jahr auf 80 verdoppelt. Damit erhielt die Resolution eine breitere politische Basis. Während die vier Genfer Konventionen von 1949 von nahezu allen Staaten der Welt anerkannt werden, ist dies für die beiden Zusatzprotokolle von 1977 noch nicht ganz der Fall. Die Schweiz ist bekanntlich Depositar dieser Instrumente. In ihrer Resolution rief die Generalversammlung alle Staaten dazu auf, die beiden Zusatzprotokolle zu ratifizieren. Ausserdem forderte sie die Staaten dazu auf, die Kompetenz der Internationalen humanitären Ermittlungskommission anzuerkennen. Diese Kommission, deren Sekretariat die Schweiz führt, untersucht auf Anfrage der beteiligten Staaten, ob Tatsachen vorliegen, die einen erheblichen Verstoss gegen die Genfer Konventionen oder das erste Zusatzprotokoll darstellen, und kann den Konfliktparteien ihre guten Dienste anbieten.

In diesem Zusammenhang organisierten die Schweiz und das Harvard Programm on Humanitarian Policy and Conflict Research (vgl. Ziff. 3.1.2) im Januar 2003 ein Expertentreffen zur Stärkung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Daran nahmen Regierungsvertreterinnen und -vertreter aus 23 Ländern (darunter der Schweiz), unabhängige wissenschaftliche Fachleute sowie Vertreterinnen und Vertreter des IKRK und der UNO teil.

Ein Augenmerk legte die Schweiz auch auf das Thema der Sicherheit des UNOPersonals und des assoziierten Personals. Die Generalversammlung verabschiedete eine Resolution über längerfristige Massnahmen zur Verbesserung des Rechtsschutzes des UNO-Personals. Im Jahr 2001 hatte der Generalsekretär in einem Bericht die Schwierigkeiten dargestellt, die sich bei der Anwendung der Konvention über die Sicherheit des UNO-Personals und des assoziierten Personals von 1994 ergeben. Er hatte darin sowohl kurz- als auch langfristige Massnahmen zur Verbesserung des Rechtsschutzes vorgeschlagen. Eine daraufhin eingesetzte Arbeitsgruppe konnte im letzten Frühling eine Anzahl kurzfristiger Massnahmen verabschieden. In ihrer Resolution setzt die Generalversammlung nun die Leitlinien
für die Weiterführung dieser Arbeiten hinsichtlich der längerfristigen Massnahmen. Die Schweiz befürwortete die Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls, mit dem bestehende Lücken geschlossen werden können, eine Möglichkeit, die breite Unterstützung zu finden scheint.

Die Generalversammlung erörterte überdies den umfangreichen Bericht der in Genf tagenden Völkerrechtskommission. Der Bericht befasste sich mit einer Reihe völkerrechtlicher Themen: Diplomatischer Schutz, Vorbehalte, einseitige Akte, Haftung für Schädigungen aus völkerrechtlich nicht verbotenem Verhalten, Verantwortlichkeit von internationalen Organisationen, gemeinsame natürliche Ressourcen sowie «Fragmentierung» des Völkerrechts. Neben substanziellen Bemerkungen unterstrich die Schweiz, dass das Ergebnis der Arbeiten der Kommission auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen der Staaten entsprechen muss. Nur so kann die Kommission ihre wichtige Rolle bei der Kodifizierung und Entwicklung des Völkerrechts weiterhin vollumfänglich wahrnehmen.

Weitere Themen aus dem Rechtsausschuss der Generalversammlung bildeten die Arbeiten der UN-Kommission zum internationalen Handelsrecht (UNCITRAL), der Schutz des diplomatischen und konsularischen Personals sowie der Missionen und

2675

Vertretungen und schliesslich der Bericht des Ausschusses über die Beziehungen zum Gastland.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten am 26. Juni 2002 ratifiziert und die Zusatzprotokolle zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, unterzeichnet hat. Das eine hat die Verhinderung, Unterdrückung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern zum Ziel, das andere wendet sich gegen den Menschenschmuggel auf dem Land-, Luft- und Seeweg, beides Zusatzprotokolle.

2.1.10

Finanzen und Personal der UNO

Im Finanzbereich interessierte sich die Schweiz besonders für die Festlegung ihres Beitragssatzes im ordentlichen Budget sowie in den Budgets der friedenserhaltenden Missionen. Für das ordentliche Budget stellt der Satz schwergewichtig auf die Zahlungsfähigkeit resp. das Bruttosozialprodukt des Mitgliedes ab. Er wurde wie erwartet auf 1,274 Prozent festgelegt. Die Schweiz belegt damit vor Russland und hinter China den 14. Rang aller Beitragszahler. Bei der Finanzierung der friedenserhaltenden Missionen wurde die Schweiz (wie alle Industrienationen, die nicht permanent dem Sicherheitsrat angehören ­ diese bezahlen einen höheren Ansatz) in die Kategorie B eingeteilt. Der Beitragssatz beträgt 1,274 Prozent und entspricht damit demjenigen für das ordentliche Budget. Unser Mitgliederbeitrag für 2002, der pro rata berechnet wurde, ist rund 8 Prozent tiefer als geplant ausgefallen, unter Berücksichtigung der Wechselkurse real sogar um rund 20 Prozent.

Die finanzielle Situation der UNO hat sich seit Herbst 2001 merklich verbessert.

Insbesondere die Liquidität, resp. die Zahlungsmoral der Mitglieder hat zugenommen. Es zeichnet sich ein Richtungswechsel in der Zusammensetzung der einzelnen Budgets ab: Beim ordentlichen Budget, das nach dem Willen der Mitgliedländer über die letzten zehn Jahren einem Nullwachstum unterworfen war, ist ein Aufwärtsrtrend zu beobachten insbesondere auf Grund punktuell notwendiger zusätzlicher Ausgaben im Sicherheitsbereich (als direkte Folge der Ereignisse vom 11. Sept.

2001). Dank der günstigen Entwicklung des Dollarkurses darf mittelfristig dennoch weiterhin von einem konstanten Schweizer Beitrag ausgegangen werden. Die Budgets für die beiden internationalen Tribunale für ex-Jugoslawien und Ruanda sind vergleichbar bescheiden und dürften auf Grund des absehbaren Abschlusses der Arbeiten in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken. Beim Budget für die friedenserhaltenden Missionen, das in Abhängigkeit von Anzahl und Intensität der Missionen generell grösseren Schwankungen unterliegt, gibt es, nach dem Höchststand Mitte der neunziger Jahre, Anzeichen für eine tendenzielle Entlastung. Zurzeit sind keine weiteren umfangreichen neuen Missionenin Vorbereitung.

Der UNO-Beitritt der Schweiz resp. die Bezahlung unseres Mitgliederbeitrages war von unmittelbarer Bedeutung für eines
der kontroversesten Themen der diesjährigen Session des fünften Ausschusses, die Reduktion des Beitrags Argentiniens. Dieses Land machte geltend, seine Zahlungsfähigkeit habe auf Grund der andauernden Wirtschaftskrise derart gelitten, dass eine sofortige Beitragsreduktion und somit eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt seien. Normalerweise wird alle drei Jahre eine 2676

Aufdatierung der dem Beitragsschlüssel zugrundeliegenden Wirtschaftsdaten vorgenommen. Das heisst, Argentinien hätte bis zur nächsten Generalversammlung warten müssen. Schliesslich wurde eine Resolution verabschiedet, mit der der argentinische Ansatz von 1,149 Prozent auf 0,969 Prozent reduziert. Den Schweizer Bedenken, wonach die Integrität der bestehenden Methodik zur Berechnung des Beitragsschlüssels gewahrt und kein Präzedenzfall für weitere analoge Fälle geschaffen werden sollen, wird im Resolutionstext Rechnung getragen.

Der fünfte Ausschuss der UNO-Generalversammlung beschäftigt sich in geraden Jahren (wie 2002), in denen es kein Budget zu verabschieden gibt, schwerpunktmässig mit Personalfragen. Ein heikles Thema stellte diesbezüglich die Lohnpolitik im UNO-System dar. Grundsätzlich sollte das UNO-System attraktive Anstellungsbedingungen anbieten können, worüber sich die Mitglieder einig sind und woran auch die Schweiz ein Interesse hat. Die Löhne liegen generell klar unter dem Niveau der Schweiz oder anderer Industrieländer. Die von der Generalversammlung festgelegte Methodologie ist äusserst komplex. Sie sieht vor, dass die UNO-Gehälter kaufkraftbereinigt zwischen 10 und 20 Prozent über jenen der US-Bundesbehörden in Washington zu liegen haben, mit einem anzustrebenden Mittelwert von 115 Prozent. Im Jahr 2002 lag der entsprechende Wert jedoch bei 109,3 und es hätte sich daraus ein durchschnittlicher Anpassungsbedarf von 5,7 Prozent ergeben. Da bereits ein beträchtlicher Druck auf dem ordentlichen Budget lastet, einigte man sich in einem politischen Entscheid auf eine Anpassung von vorerst durchschnittlich 2,2 Prozent.

Für die Schweiz war hierbei insbesondere wichtig, dass die von der Generalversammlung etablierte Methodologie nicht in Frage gestellt wird. Mit der neuen Nettobesoldungsmarge von 112 Prozent dürfte etwa in zwei Jahren die nächste Anpassung fällig sein.

Wie erwähnt, gab es an der 57. Session keine eigentliche Budgetresolution. Verabschiedet wurde hingegen der erste Vollzugsbericht für die laufende zweijährige Budgetperiode, in welchem der Generalsekretär jeweils eine Übersicht über Währungs- und Inflationsanpassungen sowie unvorhergesehene Ausgaben oder neue Mandate unterbreitet. Für den Rest der laufenden Haushaltsperiode bewilligte die Generalversammlung eine Erhöhung
um 177 Millionen USD. Rund die Hälfte geht auf das Konto von statutarischen Anpassungen (wie die erwähnten Währungs- und Inflationskosten), der Rest ist für zusätzliche Sicherheitsmassnahmen sowie für vom Sicherheitsrat in Auftrag gegebene politische Missionen (u.a. in Afghanistan) vorgesehen.

Zusätzlich zu den traditionellen Themen wurden im Rahmen der Plenarverhandlungen zum neuen Reformpaket des UNO-Generalsekretärs (siehe Ziff. 2.1.11) verschiedene Massnahmen zur Vereinfachung, Straffung und Konsolidierung des Planungs- und Budgetprozesses verabschiedet.

2.1.11

UNO-Reform

Seit Anfang der 90er Jahre sah die Organisation der Vereinten Nationen ihre Rolle in der Behandlung internationaler Angelegenheiten substanziell wachsen. Dies brachte eine beträchtliche Ausweitung des in der Organisation anfallenden Arbeitsvolumens mit sich. Um den neuen Herausforderungen besser entgegentreten zu kön-

2677

nen, setzte die UNO einen umfangreichen Reformprozess in Gang, der dank der Impulse von Generalsekretär Kofi Annan seit 1997 neuen Elan erhalten hat.

Wie in der von den Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 verabschiedeten «Millenniumserklärung» ausgeführt, soll die Reform der UNO zu einer Stärkung der Organisation führen, ihre Präsenz und Effizienz steigern und sie aufgeschlossener gegenüber den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder machen. Hinsichtlich ihrer Ziele und ihres Engagements soll durch die Reform vermehrter Realismus Einzug halten.

Im Bereich der Kompetenzen des UNO-Generalsekretärs konnten seit 1998 ein erstes Reformpaket und damit zahlreiche Neuerungen und effizienzsteigernde Massnahmen umgesetzt werden. Die bisher erreichten Fortschritte sind beträchtlich und werden von der Schweiz sehr geschätzt. Die UNO arbeitet heute nach klareren Prioritäten und leistet mit gleich viel finanziellen und wesentlich weniger personellen Mitteln mehr als noch vor wenigen Jahren. Nicht zuletzt hat sie sich gegenüber Nichtregierungsorganisationen sowie gegenüber dem privaten Sektor geöffnet. Ausdruck dieser Bemühungen sind u. a. der «Geneva Business Dialogue» (1998) und der von Kofi Annan im Januar 1999 in Davos initiierte «Global Compact».

An der 57. Session der Generalversammlung hat der UNO-Generalsekretär ein neues Reformpaket, die sog. «Agenda for further change», vorgelegt, die auf seiner ersten Reforminitiative aufbaut. Diese neue Agenda soll die Weltorganisation besser in die Lage versetzen, sich den neuen Erwartungen und Herausforderungen zu stellen, mit denen sie konfrontiert wird. Obwohl die UNO heute effizienter und handlungsfähiger ist als in der Vergangenheit, bedarf sie weiterer Reformen. Die Reformagenda des Generalsekretärs enthält deshalb eine Reihe weitergehender pragmatischer Verbesserungen, die sich auf das gesamte Spektrum der Aktivitäten der UNO, sowohl am Hauptsitz wie in den Länderbüros, erstrecken: Generalversammlung: Eine gründliche Durchforstung des Arbeitsprogramms dieses Gremiums soll sicherstellen, dass es sich vermehrt nach den von der Millenniumserklärung und den Weltkonferenzen festgelegten Prioritäten und Zielen ausrichtet und nicht Zeit und Geld für überholte und nicht länger relevante Aktivitäten verwendet.

Durch eine weitere Reduzierung der Anzahl von
Sitzungen und Berichten sollen Überschneidungen und Doppelspurigkeiten verhindert werden. Das derzeitige Budget- und Planungsverfahren ist unnötig komplex und arbeitsintensiv. Es umfasst drei verschiedene Ausschüsse, umfangreiche Dokumentation und Hunderte von Sitzungen. Ein verbessertes Budget- und Planungsverfahren sieht kürzere, strategischere und ergebnisorientierte Budgetdokumente vor, ein vereinfachtes zwischenstaatliches Überprüfungsverfahren sowie erhöhte Flexibilität für den Generalsekretär für Ressourcenumschichtungen während der Haushaltsperiode. Auch das Budgetverfahren bei den friedenserhaltenden Missionen soll vereinfacht, gestrafft und konsolidiert werden. Die Schweiz hat alle diese Massnahmen unterstützt; allerdings fanden nicht ganz alle in der schlussendlich verabschiedeten Resolution Berücksichtigung.

Sekretariat: Vorschläge auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit sehen beispielsweise eine Straffung des Netzes der UNO-Informationszentren (die durch regionale Informationszentren ersetzt werden sollen) und eine Verbesserung des Bibliothekenmanagements vor. Die Schweiz unterstützt die Reformmassnahmen aktiv. Sie achtet aber darauf, dass die Kapazitäten des Genfer UNO-Sitzes durch die Restrukturierungen nicht beeinträchtigt werden. In dieser Hinsicht, wie auch in anderen im vorliegenden Bericht beschriebenen Bereichen, hatte die Schweiz unmittelbaren 2678

Nutzen aus ihrem UNO-Beitritt. Die Bemerkungen eines Mitgliedes haben klar mehr Gewicht als die eines Beobachters, und die Schweiz erhielt so vom UNO-Sekretariat befriedigende Antworten zur Stellung und Rolle Genfs.

Zivilgesellschaft: Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft stellt einen prioritären Interessenbereich für die Schweiz dar. Da die UNO während der letzten zehn Jahre ihre Beziehungen zur Zivilgesellschaft schrittweise ausgebaut hat, wurde beschlossen, ein unabhängiges Expertengremium zu schaffen, das diese Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft überprüfen soll. Auch die Beziehungen der UNO mit dem Privatsektor haben sich im Laufe der letzten Jahre stark entwickelt, namentlich durch die Initiative des Global Compact sowie eine Anzahl Partnerschaften mit Unternehmen und Stiftungen. Um diese Aktivitäten unter einem Dach zusammenzufassen, wird ein Büro für Partnerschaften eingerichtet.

Die wachsende Bedeutung der Vereinten Nationen bei der Bildung eines Konsenses zu wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Fragen von globaler Tragweite erfordert eine entsprechende Stärkung des für diese Fragen zuständigen Hauptorgans, des Wirtschafts- und Sozialrates (ECOSOC). Die Schweiz unterstützt die Reorganisationsbemühungen in diesem Organ. Diese Entwicklung und eine mögliche Annäherung an die Bretton-Woods-Institute (Weltbank und Internationaler Währungsfonds) dürften die Nutzung interessanter Synergien zwischen politischen und wirtschaftlichen Kreisen ermöglichen, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Im Friedens- und Sicherheitsbereich zeigte sich der Sicherheitsrat bereit, den Weg der Reformen fortzusetzen, und sei es auch nur in kleinen Schritten. Angesichts der Forderung einer beträchtlichen Anzahl von Ländern nach höherer Transparenz und besseren Teilnahmemöglichkeiten für Nicht-Mitgliedländer hält er weiterhin an seiner Praxis fest, öffentliche Sitzungen bei Debatten über Themen von grosser Tragweite wie die Lage im Irak und im Nahen Osten oder die Sicherheit des Personals abzuhalten. Zur gleichen Zeit wie die Generalversammlung fanden auch diverse, von der Präsidentschaft des Sicherheitsrates organisierte Informationsveranstaltungen über die Entwicklung der internen Konsultationsmechanismen statt. Zu regelmässigen Zusammenkünften kam es
auch mit den truppenentsendenden Ländern.

Vom Vetorecht wurde seit September 200216 nur bei einer einzigen Gelegenheit Gebrauch gemacht.

Auf den Gebieten, in denen die UNO die Unterstützung der Mitgliedstaaten erhielt, führte sie die Arbeiten zur Umsetzung der Reformen friedenserhaltender Operationen fort. Diese wurden im Jahr 2000 mit dem «Brahimi Report»17 lanciert. Der Bericht trägt den offiziellen Titel «Rapport du Panel sur les opérations de maintien de paix de l'ONU». Dank diesem Bericht konnten die Schwächen der UNO im Bereich der friedenserhaltenden Aktivitäten identifiziert und Verbesserungsmassnahmen 16 17

Von den USA, am 20. Dez. 2002 anlässlich einer Debatte zum Nahen Osten.

Dieser Bericht wurde von einer unabhängigen Gruppe von Experten erarbeitet, die vom UNO-Generalsekretär bestimmt wurden. Unter diesen Experten befand sich auch der ehemalige Präsident des IKRK, Cornelio Sommaruga. Der Bericht beschreibt den Status quo und gibt spezifische Empfehlungen ab, die es der Organisation ermöglichen sollen, ihre Aktivitäten für den Frieden und die Sicherheit mit Erfolg durchzuführen. Er befasst sich insbesondere mit den Strukturen der Abteilung für friendenserhaltende Operationen und der Vergabe von Mandaten durch den Sicherheitsrat, dem Dialog mit truppenentsendenden Ländern und den Kapazitäten für schnelle UNO-Einsätze.

2679

vorgeschlagen werden. Bisher wurden die wichtigsten Fortschritte in der Verbesserung der Kapazitäten für schnelle Einsätze erzielt. Ziel ist es, der UNO Mittel in die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, eine einfache Mission innerhalb von 30 Tagen und eine schwierige Mission innerhalb von 90 Tagen zusammenzustellen. Um einen Pool schnell verfügbarer Offiziere sicherzustellen, wurden Listen von abrufbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (On Call Lists) im Rahmen des UN Stand-by Arrangement System (UNSAS) erstellt. Diese Listen werden demnächst auch auf Zivilpolizisten ausgedehnt.

2.2

Perspektiven für 2003 und darüber hinaus

2.2.1

Entwicklungsperspektiven der UNO

Die Probleme, mit denen die Staaten konfrontiert sind ­ ob Armutsbekämpfung, Sicherheit, nachhaltige Bewahrung der natürlichen Ressourcen oder Migration ­, weisen zunehmend eine globale Dimension auf. Deswegen wird die UNO unverzichtbar bleiben. Allerdings steht und fällt ihre Effizienz mit dem politischen Willen der Mitgliedstaaten, Arbeits- und Aktionsmethoden beizubehalten, auszubauen und sie den sich ständig wandelnden Herausforderungen anzupassen. Aus diesem Grund werden die kollektiven Fähigkeiten der Mitgliedstaaten und die Fähigkeiten des Sekretariats, eine in ihren verschiedenen Eigenschaften zufriedenstellend funktionierende Organisation zu gewährleisten, für die Entwicklung der UNO zentral sein.

Heute, wo das internationale System durch die Präsenz einer einzigen Supermacht und das Aufkommen nicht-staatlicher Kräfte geprägt ist, bildet die UNO das einzige Forum, in dem die vielseitigen Anliegen aller internationaler Akteure zusammengetragen und geformt werden können, im gemeinsamen Bestreben, Politiken zum Vorteil aller zu entwickeln. Dabei handelt es sich um eine grosse Herausforderung, aber die Organisation hat im Laufe des letzten Jahrzehnts ihren Willen bewiesen, sich ihr zu stellen. Ebenso müssen die Vereinten Nationen beweisen, dass sie in der Lage sind, die neuen, immer wichtigeren Akteure der internationalen Beziehungen (grosse Unternehmen, aktive gesellschaftliche Kräfte) in ihre unterschiedlichen Funktionen ­ als globales Forum für die Ausarbeitung von Politiken und Strategien, als Verhandlungsort und als operationelle Organisation, die gemeinsame Mittel einsetzt ­ einzubeziehen. Es ist von Bedeutung, sie an den Bemühungen der Regierungen zu beteiligen, um bei der Festlegung und Verwirklichung gemeinsamer Ziele voranzukommen.

Die UNO muss den Beweis erbringen, dass sie fähig ist, diese Herausforderungen zu bewältigen. Nur so kann sie der angemessene Handlungsrahmen für alle diejenigen bleiben, die ­ wie unser Land ­ in einer globalisierten Welt die Werte der Demokratie, der Freiheit, der Achtung der Menschenrechte, der Erhaltung der Natur, der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität und der sozialen Gerechtigkeit fördern wollen.

2680

2.2.2

Die Schweiz und die UNO: Blick in die Zukunft

Die Mitgliedschaft der Schweiz in der UNO trägt zur Verwirklichung der in der Bundesverfassung festgeschriebenen Ziele und der Kernpunkte der schweizerischen Aussenpolitik bei. Angesichts der Übereinstimmung dieser Punkte mit den Zielen der Charta dürfte unser Land in der Lage sein, einen sinnvollen Beitrag an den Ausbau der Handlungskapazitäten der internationalen Staatengemeinschaft zu leisten.

Die Schweiz besitzt in der Tat erhebliche Stärken, um nach dem UNO-Beitritt ihre Stellung als massgeblicher Akteur der multilateralen Zusammenarbeit auszubauen.

Mehrere Faktoren machen aus unserem Land einen glaubwürdigen, verlässlichen und geachteten Partner: ­

Die Stellungnahmen der Schweiz sind im Völkerrecht und im schweizerischen Recht verankert, insbesondere was die Neutralität betrifft;

­

die humanitäre Tradition und die Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen geben ihr im Bereich des humanitären Völkerrechts besonderen Stellenwert sowie besondere Glaubwürdigkeit bei ihren Bemühungen, diesem zu besserer Geltung zu verhelfen;

­

Dank ihrem wirtschaftlichen Wohlstand, der Bedeutung ihres Finanzplatzes und ihrer Position im Welthandel kann die Schweiz einen nützlichen Beitrag zu den wichtigen aktuellen Diskussionen über die Globalisierung, die soziale Verantwortung des Privatsektors, den Kampf gegen das internationale Verbrechen und die Entwicklung der Informationsgesellschaft (um nur einige Beispiele zu nennen) zu leisten. Im Übrigen hat ihre Mitarbeit für die Durchsetzung der in diesen Bereichen beschlossenen Massnahmen grosses Gewicht;

­

die konsequenten und klaren Positionen der Schweiz im Umweltschutz;

­

die Unterstützung der Bemühungen zur Förderung und Erhaltung der kulturellen Vielfalt durch die Schweiz;

­

der relativ grosse Beitrag an den UNO-Haushalt, der sich aus ihrem Status als Land mit hohem Lebensstandard ergibt, macht die Schweiz zu einem signifikanten Akteur der multilateralen Zusammenarbeit der UNO und zu einem privilegierten Ansprechpartner des Sekretariats;

­

ihr Status als Gaststaat des europäischen UNO-Hauptsitzes und zahlreicher Sonderorganisationen stärkt ihre Stellung zusätzlich;

­

die Schweiz gehört zu den Mitgliedstaaten, welche ihre UNO-Mitgliedschaft nutzen, um Vorschläge zu unterbreiten und das Völkerrecht auszubauen.

Angesichts all dieser Stärken wird die Schweiz in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, ihre Stellung als UNO-Mitglied zu festigen und die Arbeitsinstrumente, mit welchen sie ihre Positionen geltend machen und ihre Initiativen erfolgreich durchführen kann, zu verfeinern.

Die von der 57. Generalversammlung definierten Prioritäten dürften längerfristig aktuell bleiben. Sie werden indessen vor jeder Generalversammlung zusammen mit allen neuen Prioritäten, die sich abzeichnen könnten, einer Prüfung unterzogen, um die Entwicklungen der schweizerischen und internationalen Aktualität zu berücksichtigen. Die Hauptthemen bleiben im Wesentlichen: 2681

­

Förderung von Frieden und Stabilität des internationalen Systems, unter anderem durch Präventionsmassnahmen, durch eine aktive Unterstützung des Dialogs der Zivilisationen und durch Hilfe, welche zur Festigung des Friedens und zur dauerhaften Aussöhnung in Gesellschaften nach Konflikten beitragen soll;

­

Förderung der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit, insbesondere Kampf gegen Personenminen und unerlaubten Handel mit leichten Waffen, Schutz von Zivilpersonen ­ insbesondere von Frauen und Kindern ­ in bewaffneten Konflikten;

­

stärkere Kohärenz in der internationalen Zusammenarbeit zu Gunsten der nachhaltigen Entwicklung vor dem Hintergrund eines besseren Gleichgewichts der Nord-Süd-Beziehungen und einer wirksamen Armutsbekämpfung;

­

Fortsetzung einer aktiven, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umweltpolitik;

­

Kampf gegen HIV/AIDS und dessen Konsequenzen im sozialen und im wirtschaftlichen Bereich;

­

Suche nach einem globalen Ansatz, welcher sämtliche Dimensionen der Migrationsprozesse integriert;

­

Beitrag an die Entwicklung und den effektiven Vollzug des Völkerrechts mit besonderem Schwerpunkt auf der Funktionsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs sowie auf der Annahme und Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter;

­

Förderung des schweizerischen Angebots als Gaststaat, insbesondere im Interesse des internationalen Genfs und des Genferseeraumes;

­

Fortsetzung und Vertiefung der Reformen, dank welcher die UNO ihre Effizienz steigern und ihre Schwächen beheben soll.

Auf politischer Ebene geht es namentlich darum, die bilaterale und multilaterale Interessenwahrung besser aufeinander abzustimmen. Eine gute Koordination ist vor allem unverzichtbar, wenn sich Staaten mit dem Ziel, prioritär eingestufte Initiativen voranzutreiben, effizient zu Koalitionen zusammenschliessen wollen. Ein regelmässiger bilateraler Dialog über die Politik der UNO trägt dazu bei, den Einfluss der Schweiz in der Organisation zu verstärken und zu zeigen, wie sehr die Schweiz die Haltung ihrer Partner achtet. Solche Schritte sind unverzichtbar, wenn man besondere Projekte ­ wie z.B. den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft, der im Dezember 2003 in Genf stattfinden wird ­ zum Erfolg führen will.

Innenpolitisch wird nach Auffassung des Bundesrates die Weiterführung des Dialogs mit dem Parlament und der Zivilgesellschaft über die Rolle, welche die Schweiz in der UNO spielen soll, nur positive Auswirkungen zeitigen: Stärkung der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Positionen ­ und damit des Stellenwerts unseres Landes ­ in den Vereinten Nationen; feste innenpolitische Verankerung unserer Aussenpolitik; Unterstützung für den von der UNO seit Jahren eingeschlagenen Weg der Öffnung und Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.

2682

2.2.3

Frieden, Sicherheit und Abrüstung

Die Schweiz beabsichtigt, in den nächsten Jahren die Zusammenarbeit mit der UNO im Bereich Frieden, Sicherheit und Abrüstung zu vertiefen. Dies setzt zunächst eine Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsrat sowie mit den zuständigen Abteilungen des UNO-Sekretariats voraus.

Die Schweiz sieht vor, ihre Beiträge im Bereich der friedenserhaltenden Operationen schrittweise zu verstärken, insbesondere was die zivile Komponente dieser Operationen anbelangt. Zu diesem Zweck wird sie weiterhin Beiträge an ausgewählte Fonds leisten und Synergien zwischen UNO-Friedensoperationen und schweizerischen Instrumenten der Friedenspolitik erkennen und nutzen. Mit den zivilen und militärischen Personalpools und den ausgewiesenen technischen Fachleuten des Labors Spiez sowie der Gruppe Rüstung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sind Ressourcen vorhanden, um weiterhin praktische Beiträge zu Friedenssicherung und Abrüstung zu leisten. Dazu gehören auch logistische und finanzielle Leistungen zu Gunsten internationaler Aktivitäten unter UNO-Flagge, die dem Ziel der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und des Wiederaufbaus nach Konflikten dienen. Konkret denkbar sind: ­

Fortsetzung und wenn möglich Ausbau der schweizerischen Unterstützungsleistungen mit Personal, Material sowie Geldmitteln für die Umsetzung von praktischen Abrüstungsmassnahmen, etwa bei den Chemiewaffen, Kleinwaffen und im Rahmen der humanitären Minenräumung;

­

Kontinuität der Unterstützung von und Teilnahme an Verifikationsaktivitäten der UNO (Beispiel: UNO-Waffeninspektionen im Irak im Rahmen der UNMOVIC);

­

Stärkere Beteiligung an der zivilen Dimension der Friedensoperationen, insbesondere über die Verstetigung des Einsatzes von Zivilexperten-Korps.

Hinsichtlich der militärischen Dimension der friedenserhaltenden Operationen soll mittelfristig die Bereitstellung von Fachleuten, militärischen Beobachtern und Einheiten nach dem Modell von Swisscoy stärker entwickelt werden.

Bei diesen Aktivitäten müssen selbstverständlich die finanziellen Rahmenbedingungen und politischen Prioritäten, aber auch die Einschränkungen, die das schweizerische Milizsystem in Bezug auf Personaleinsätze auferlegt, berücksichtigt werden. Zu beachten ist ferner, dass die zivilen Einsatzmöglichkeiten beschränkt sind, weil die UNO (abgesehen von Ausnahmen wie Zivilpolizisten) keine nationalen Truppen akzeptiert.

Ausserdem wird die Schweiz ihr Engagement im Bereich der gezielten Sanktionen fortsetzen. Diese müssen nicht nur grössere Wirksamkeit gegen die betroffenen Verantwortlichen zeigen, sondern auch den humanitären Anliegen der Schweiz gerecht werden, indem sie die Zivilbevölkerungen und Drittstaaten verschonen. Unser Land gehört zu einem kleinen Kreis von Staaten, die sich besonders für die Reform der Sanktionen einsetzen und gemeinsam diesbezügliche Empfehlungen ausgearbeitet haben. Diese Empfehlungen müssen nun vertieft und verbreitet werden. Die Organisation eines von der Schweiz mitfinanzierten Seminars für die Mitglieder des Sicherheitsrates und für Verantwortliche des UNO-Sekretariats im ersten Halbjahr 2003 in der Nähe von New York ist ein erster Schritt dazu. Ziel des Seminars ist es, 2683

die Akteure, die an der Ausarbeitung von Sanktionsregelungen direkt beteiligt sind, zu informieren und zu sensibilisieren.

Zur Verbesserung des Sanktionsmechanismus wird die Schweiz die Arbeit des Büros der Vereinten Nationen für die Koordination Humanitärer Angelegenheiten (OCHA) im Hinblick auf die Entwicklung eines Instruments zur Evaluation der humanitären Auswirkungen von Sanktionen weiter unterstützen. Ziel ist es, diese Auswirkungen bei der Ausarbeitung bzw. regelmässigen Anpassung von Sanktionsregimes besser zu berücksichtigen. Ausserdem wird die Schweiz die Umsetzung des Diamanten-Zertifizierungssystems, zu deren Einführung sie im Rahmen des Kimberley-Prozesses beigetragen hat, aufmerksam verfolgen; mit diesem System lässt sich die Wirksamkeit von Embargos für Diamanten aus bestimmten Konfliktgebieten sicherstellen.

Themen, welche die menschliche Sicherheit betreffen ­ Minen, leichte Waffen, Kinder in bewaffneten Konflikten, Schutz der Zivilpersonen oder Rolle der nichtstaatlichen Akteure in Konfliktsituationen ­ stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Besondere Bedeutung soll der Rolle und den Perspektiven der Frauen bei der Verhütung und friedlichen Beilegung von Konflikten beigemessen werden. Die Schweiz wird sich ausserdem weiterhin an den themenbezogenen Diskussionen beteiligen, welche der Sicherheitsrat regelmässig als Beitrag zur Reflexion über die Friedensförderung veranstaltet.

Im Abrüstungsbereich wird sich die Schweiz bemühen, Nichtvertragsstaaten zum Beitritt zu Verträgen wie dem Atomteststoppvertrag, dem Chemiewaffenübereinkommen und dem Personenminenvertrag zu bewegen. Sie wird sich ausserdem dafür einsetzen, dass weitere abrüstungspolitische Fortschritte erzielt werden, in erster Linie die Aufnahme neuer Verhandlungen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz. Ihren Anliegen kann sie zusätzliches Gewicht verleihen, indem sie verstärkt mit gleichgesinnten Staaten zusammenarbeitet. Institutionell wird sich die Schweiz dafür einsetzen, dass der Erste Ausschuss der Generalversammlung seine Effizienz steigert und aktuellen Themen mehr Aufmerksamkeit widmet, ohne jedoch in Konkurrenz zum Sicherheitsrat zu treten. So könnten beispielsweise wiederkehrende Resolutionen nur alle zwei Jahre aufdatiert und überholte gar nicht mehr aufgelegt werden.

2.2.4

Entwicklungspolitik und Bekämpfung der Armut

Die Prioritäten, die die Schweiz innerhalb der UNO-Generalversammlung im Bereich der Entwicklungspolitik und Armutsbekämpfung verfolgt, entsprechen den acht Millenniums-Entwicklungszielen18. Diese finden zusehends Anerkennung als universaler Massstab für die Wirksamkeit der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Die Schweiz unterstützt diese Tendenz voll und ganz. Mit den Millenniums-Entwicklungszielen werden einerseits die ärmsten Länder in den Mittelpunkt der internationalen Entwicklungsbemühungen gestellt, andererseits umfassen sie alle für die nachhaltige Entwicklung der Menschheit und ihres Lebensraumes wesentlichen Bereiche.

18

Liste mit den acht Zielen: siehe Ziff. 2.1.4.

2684

Allerdings müssen noch einige technische Hürden überwunden werden, damit die globale politische Akzeptanz der Millenniums-Entwicklungsziele gesichert werden kann. Es bleibt noch einiges zu tun, insbesondere was die Ausgestaltung des Monitorings des Fortschritts und der Zielerreichung auf nationaler Ebene betrifft. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft aktiv an diesen Arbeiten und an der Millenniums-Kampagne beteiligen, sowohl innerhalb der UNO-Generalversammlung wie auch in anderen Gremien wie z.B. im Verwaltungsrat des UNDP.

Genauer gesagt möchte unser Land dazu beitragen, dass die in grossen Konferenzen eingegangenen Verpflichtungen auch verwirklicht werden. In diesem Sinne wird sich die Schweiz in der anlässlich der 57. Generalversammlung eingesetzten Arbeitsgruppe aktiv an den Überlegungen über den integrierten Folgeprozess und die Umsetzung der grossen Konferenzen beteiligen.

Der Folgeprozess der Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung wird in diesem Zusammenhang auch unter den Prioritäten aufgelistet. Die Schweiz wird sich insbesondere für einen konstruktiven Dialog einsetzen, der alle an der Entwicklungsfinanzierung beteiligten Einrichtungen umfasst. Nach der Etappe, welche die Konferenz von Monterrey markierte, soll nun der breit angelegte internationale Konvergenzprozess zwischen der Entwicklungshilfe-, Finanz-, Fiskal-, Währungs- und Handelspolitik vorangetrieben werden. Dazu wird die Schweiz ihr Engagement in den sechs Kernbereichen der Entwicklungsfinanzierung ­ Mobilisierung nationaler Ressourcen, ausländische Direktinvestitionen, Handel, öffentliche Entwicklungshilfe und globale öffentliche Güter, Schulden und Entschuldung sowie schliesslich systemische Probleme ­ fortsetzen. Ausserdem wird sie sich an konkreten Initiativen im Rahmen der Umsetzung und der Folgemassnahmen der Konferenz von Monterrey beteiligen. Ferner hält der Bundesrat an seiner Absicht fest, die staatliche Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2010 auf 0,4 % des Bruttosozialproduktes (BSP) anzuheben.

Ein weiteres Thema, das 2004 an Aktualität gewinnen wird, ist die Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung. Zehn Jahre nach deren Durchführung in Kairo geht es darum, die Umsetzung des Aktionsprogramms für Bevölkerung und Entwicklung zu überprüfen. Die Schweiz hat UNFPA hierfür einen Beitrag von 500 000
Franken zur Verfügung gestellt und wird sich mit gleichgesinnten Staaten dafür einsetzen, dass das Kairo-Aktionsprogramm und seine Prinzipien weiterhin hochgehalten werden.

Damit das UNO-Entwicklungssystem zur Erreichung der internationalen Entwicklungsziele beiträgt, muss es in Zukunft den notwendigen Druck hin zur maximalen Effektivität der operationellen Aktivitäten spüren wie auch die dazu notwendige politische und finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür wird sich die Schweiz im Nachgang zu den im Jahr 2002 stattgefundenen Debatten zu den operationellen Aktivitäten weiterhin einsetzen, sowohl in den einzelnen Verwaltungsräten von UNDP/UNFPA und UNICEF sowie im ECOSOC und in der Generalversammlung.

Dabei wird sie ebenfalls die Umsetzung der vom UNO-Generalsekretär gemachten neuen Reformvorschläge im Entwicklungsbereich, z.B. die Frage der Form der UNO-Präsenz auf Länderebene, aufmerksam verfolgen und mitgestalten.

2685

2.2.5

Menschenrechte

Unser Land wird sein Engagement für die Menschenrechte auf der Grundlage fortsetzen, auf die es sich bereits anlässlich der 57. Session der Generalversammlung gestützt hat. Ferner wird sich die Schweiz dafür einsetzen, dass die Menschenrechte umfassend in alle von der Generalversammlung behandelten Themen sowie in die operationellen Tätigkeiten der UNO (namentlich in die Friedensverhandlungen) eingebunden werden. In dieser Hinsicht wird die Schweiz in der UNO ihre langjährigen konkreten Erfahrungen, die sie mit ihrem Engagement für die Förderung der Menschenrechte gesammelt hat, einbringen können. Im Gegenzug wird sie sich an den Beratungen der Generalversammlung inspirieren, um neue Aktivitäten zu definieren.

Vor dieser Perspektive hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung unterbreitet. Ziel der Botschaft ist es, der Schweiz eine Gesetzesgrundlage sowie neue Aktionsmittel zu geben: ­

Verlängerung des politischen Engagements durch die finanzielle Unterstützung der Anwendung internationaler Normen;

­

Lancierung oder Unterstützung von diplomatischen Initiativen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, welche eine ähnliche Menschenrechtspolitik verfolgen;

­

Unterstützung von Nicht-Regierungsorganisationen und Experten in Foren, in welchen diese die Verhandlungen begleiten können;

­

Eingehen von Verbindungen mit wissenschaftlichen Institutionen zwecks Stärkung der schweizerischen Position.

Die Schweiz wird ihr Ziel, Mitglied der Menschenrechtskommission (CHR) zu werden, weiter verfolgen, gleichzeitig als Beobachterin aktiv an den Verhandlungen zu den Entschliessungen mitwirken und Resolutionen, die ihren Prioritäten entsprechen, miteinbringen. Ausserdem wird sie ihre Besorgnis über die wachsende Polarisierung der Positionen äussern, welche die Arbeiten der Kommission seit einiger Zeit belastet. Die Schweiz setzt seit jeher auf Dialog statt auf Konfrontation; sie wird in diesem Sinne in der CHR für ein Klima der Zusammenarbeit und Öffnung eintreten. Diesen Ansatz wird sie auch während der nächsten Tagungen von 2004 und 2005 beibehalten.

Schliesslich wird die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Tätigkeiten des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, welche ihren Prioritäten entsprechen, weiter politisch und finanziell unterstützen.

2.2.6

Humanitäre Angelegenheiten

Die Hauptschwerpunkte, die anlässlich der 57. Tagung der Generalversammlung skizziert wurden, werden in den kommenden Jahren beibehalten und in verschiedenen Organen der Vereinten Nationen verfolgt.

Die Schweiz wird der Koordination der humanitären Angelegenheiten besondere Aufmerksamkeit widmen. Es geht insbesondere darum, Synergien zu stärken und Doppelspurigkeiten zwischen den betroffenen Akteuren vorzubeugen. Die Schweiz 2686

möchte eine bessere Integration der Entwicklungsarbeit in die humanitäre Dimension sowie die Achtung der humanitären Grundsätze fördern.

Zu den prioritären Themen der Schweiz gehört auch der Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten sowie der Schutz von verletzlichen Gruppen wie z.B.

Flüchtlinge. Unser Land wird sich für die Stärkung und Achtung des humanitären Völkerrechts durch die Konfliktparteien ­ Staaten und nicht-staatliche Akteure ­ und des Flüchtlingsrechts einsetzen. So wird die Schweiz namentlich die Umsetzung der «Schutzagenda» des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (HCR) vorantreiben19. Ein weiterer Akzent soll auf die Fragen der Funktionsweise und der «governance» des HCR gesetzt werden. Im Jahr 2003 und 2004 wird die Schweiz zuerst die Vizepräsidentschaft und anschliessend die Präsidentschaft des Exekutivausschusses des HCR wahrnehmen.

Weiterhin wichtig bleibt das Thema Schutz des humanitären Personals. Unter anderem geht es darum, das Verständnis für die Probleme zu verbessern, welche mit der Achtung des humanitären Personals zusammenhängen, z.B. Verhaltensregeln oder zivil-militärische Beziehungen in komplexen Notfällen (siehe unter Ziffer 2.2.9, Aspekte betreffend die Unterzeichnung der Konvention der Vereinten Nationen über den Schutz des humanitären Personals durch die Schweiz).

Schliesslich wird die Schweiz die Arbeiten des Sicherheitsrates, die humanitäre Angelegenheiten berühren, aufmerksam verfolgen. In den letzten Jahren hat die UNO der gegenseitigen Abhängigkeit, die zwischen der kollektiven Sicherheit und dem Schutz von Einzelpersonen besteht, zunehmende Bedeutung beigemessen. Die Schweiz begrüsst diese Entwicklung und beabsichtigt, sie zu fördern. Sie wird anlässlich der themenbezogenen Diskussionen des Sicherheitsrates ­ z.B. über den Schutz der Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten ­ die Gelegenheit zu Wortmeldungen ergreifen. In diesem Rahmen wird sie den Staaten ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht anmahnen.

2.2.7

Soziale und wirtschaftliche Fragen

In den kommenden Jahren wird ein besonderer Schwerpunkt auf der Thematik Privatwirtschaft und Entwicklung liegen. Dabei sind insbesondere der «Global Compact» sowie die Arbeiten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der OECD zur sozialen Verantwortung der Unternehmen zu berücksichtigen. Die Schweiz wird sich in diesem Sinne vor allem im ECOSOC und in der Kommission für soziale Entwicklung engagieren, deren Themen für die nächsten Jahre mit ihren Prioritäten übereinstimmen: nationale und internationale Zusammenarbeit für die soziale Entwicklung (2003) sowie Prüfung der künftigen Umsetzung der Ergebnisse des Sozialgipfels und der 24. Ausserordentlichen Tagung der Generalversammlung (2005).

19

Der Aktionsplan wurde im Oktober 2002 vom Exekutivausschuss des HCR genehmigt.

Er ergibt sich aus globalen Konsultationen, die zwei Jahre zuvor betreffend die UNOKonvention von 1951 über den Flüchtlingsstatus lanciert wurden. Die Agenda sieht insbesondere Massnahmen für einen erhöhten Schutz der Flüchtlinge sowie eine bessere Koordination der internationalen Bemühungen im Falle massiver Flüchtlingsströme vor.

2687

Im Jahr 2003 wird die Schweiz sehr aktiv an den Vorbereitungen für den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft mitwirken; der erste Teil findet vom 10. bis zum 12. Dezember 2003 in Genf, der zweite im Jahr 2005 in Tunis statt. Der Gipfel soll die Grundlagen für entschlossenere internationale Massnahmen legen, um die digitale Kluft zu überbrücken und die Informationstechnologien in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung zu stellen. Die Veranstaltung wird die ranghöchsten Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Sektors, einschliesslich Staatschefs, und des privaten Sektors, der Zivilgesellschaft und der Nicht-Regierungsorgani-sationen zusammenführen. In der Phase der Nachbereitung des Gipfels wird die Schweiz für einen konstruktiven Folgeprozess eintreten und so zur Verwirklichung der Ziele der Millenniumserklärung beitragen. Eine ihrer Prioritäten wird dabei der Einsatz der neuen Technologien in der Armutsbekämpfung bilden.

Vor dem Hintergrund, dass heute weltweit bereits 42 Millionen Menschen mit dem HIV/AIDS-Virus infiziert sind, wird die Schweiz auch künftig dem Kampf gegen HIV/AIDS grosse Bedeutung beimessen. Im letzten Jahr hat sie ihre Beitragszahlungen an UNAIDS, dem wichtigsten internationalen Programm zur Bekämpfung von HIV/AIDS, von zwei auf vier Millionen Schweizerfranken verdoppelt. Ausgehend von einer Evaluation der Aktivitäten der ersten fünf Jahre wird UNAIDS ihre Beziehungen zu den Co-Sponsoren und Partnern im UNO-System neu definieren. Vor diesem Hintergrund besetzt die Schweiz im laufenden Jahr das Co-Präsidium einer Arbeitsgruppe des Koordinationsausschusses von UNAIDS zum Thema «governance». Das Ziel ist eine Optimierung der Koordinationsmechanismen im Kampf gegen HIV/AIDS und damit die Schaffung von notwendigen Synergien in der Feldarbeit.

Im internationalen Kampf gegen illegale Drogen wird sich die Schweiz weiterhin solidarisch zeigen. Die Schweiz war schon mehrmals (zuletzt bis Ende 2001) Mitglied der Betäubungsmittel-Kommission der UNO (CND), welche durch das Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen über die Betäubungsmittel von 1961 ins Leben gerufen wurde. Die CND tagt in der Regel einmal jährlich an ihrem Sitz in Wien. Die Schweiz beabsichtigt, im Jahr 2004 erneut zu kandidieren. Zudem gehörte die Schweiz bis jetzt der Gruppe der Hauptgeberländer (Major
Donors) des Programms der Vereinten Nationen für die Drogenkontrolle UNDCP an, welches seinen Sitz ebenfalls in Wien hat. Die Schweiz ist dort mit einer UNO-Mission vertreten. Diese Mitgliedschaft ist für die Schweiz hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zur Einflussnahme von Bedeutung. Es ist im Interesse der Schweiz, sich auch künftig finanziell in diesem Bereich zu engagieren, was ihr auch erlauben würde, Mitglied der einflussreichen Gruppe der Hauptgeberländer zu bleiben, wenn es um die Koordinierung der Massnahmen der Vereinten Nationen im Bereich illegaler Drogen geht.

2.2.8

Umwelt

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wird für die Schweiz auch in den kommenden UNO-Generalversammlungen eine Priorität sein. Die von der UNOGeneralversammlung verabschiedeten Resolutionen sind in den Verhandlungen anderer Foren eine wichtige Grundlage. Die Schweiz wird deshalb weiterhin in den entsprechenden Verhandlungen der UNO-Generalversammlung mitwirken und Standpunkte vertreten, die sie konsequent auch in anderen Foren ­ zum Beispiel im

2688

Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ­ einbringt.

Die Schweiz wird sich insbesondere dafür verwenden, dass das UNEP als zentraler Pfeiler des globalen Umweltsystems gestärkt wird. Sie wird sich einsetzen für die grundlegenden umweltpolitischen Prinzipien (wie das Vorsorgeprinzip oder das Verursacherprinzip) sowie dafür, dass anerkannt wird, dass Umwelt- und Handelsregeln gleichberechtigt sind und sich gegenseitig unterstützen. Auch wird die Schweiz die Bestrebungen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Artenvielfalt (Biodiversität) und zur Bekämpfung der nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderungen unterstützen. Sie wird stets darauf achten, dass die anderen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, die soziale und wirtschaftliche Komponente, im Einklang mit den Anforderungen an eine gesunde Umwelt verwirklicht werden.

Im Bereich der internationalen Strategie zur Katastrophenprävention wird die Schweiz weiterhin auf eine konkrete und wirksame Umsetzung der verabschiedeten Massnahmen hinarbeiten und sich insbesondere für eine bessere Koordination unter den betroffenen Stellen, Regierungen und Organisationen einsetzen.

Die Schweiz wird im Hinblick auf die künftige Arbeit im Rahmen der UNOGeneralversammlung die Zusammenarbeit mit den gleichgesinnten Staaten weiter vertiefen und dabei auch geeignete Massnahmen identifizieren, um ihre Anliegen innerhalb des UNO-Systems wirksam einbringen zu können.

Die internationale Politik im Bereich der Wasserwirtschaft bildet seit mehreren Jahren einen wichtigen Schwerpunkt der Schweizer Entwicklungs- und UmweltAussenpolitik. Die Schweiz hat die UNO-Resolution, mit welcher Tadjikistan das UNO-Jahr des Süsswassers 2003 initiiert hat, mitgesponsert. Sie wird ihr Engagement mit verschiedenen Aktionen auf internationaler wie nationaler Ebene hervorheben. Auf internationaler Ebene steht das Dritte Weltwasserforum im März 2003 in Kyoto sowie dessen Vorbereitungstreffen im Mittelpunkt. Die Schweiz setzt sich dabei unter anderem in den Bereichen der Promotion des Ökosystemansatzes, der Haftpflicht für Umweltschäden, der guten Regierungsführung, des Wissens- und Technologietransfers sowie für die Etablierung einer ständigen internationalen Plattform für Wasserfragen ein. Auf nationaler Ebene wird eine gesamtschweizerische Bildungskampagne lanciert, die auf die globale Bedeutung des Wassers im Entwicklungskontext aufmerksam machen soll.

2.2.9

Völkerrecht

Die Schweiz wird der Konsolidierung und der Entwicklung des Völkerrechts auch in Zukunft grosse Bedeutung beimessen. Die UNO stellt einen besonders geeigneten Rahmen dar, um diesem Anliegen international Beachtung zu verschaffen.

So wird sich die Schweiz weiterhin aktiv an den Verhandlungen über eine Globalkonvention gegen den Terrorismus beteiligen. Obwohl wesentliche Fortschritte erzielt wurden, konnten die Arbeiten bisher wegen grundlegender Divergenzen zwischen den USA einerseits und islamischen Staaten andererseits nicht abgeschlossen werden. Sämtliche Optionen der noch verbleibenden Fragen liegen auf dem Tisch.

Sie betreffen insbesondere die Definition des Terrorismus (und dessen Abgrenzung 2689

vom «Freiheitskampf»), den Einbezug staatlicher Streitkräfte und das Verhältnis der Konvention zu den zwölf bestehenden sektoriellen Terrorismuskonventionen. Die Schweiz wird sich weiterhin für einen Kompromissvorschlag einsetzen, der das humanitäre Völkerrecht in jedem Fall vorbehält. Gleichzeitig wird sie dafür eintreten, dass die Globalkonvention nur Lücken schliesst und sich nicht mit Bereichen befasst, die in den bestehenden sektoriellen Terrorismusübereinkommen hinlänglich geregelt sind.

Wegen seinen Auswirkungen auf das humanitäre Völkerrecht sind ferner die Verhandlungen zum verbesserten Schutz des UN-Personals und des assoziierten Personals von zunehmender Bedeutung für die Schweiz. Die entsprechende Konvention von 1994 zeigt in ihrer Anwendung Schwächen. Eine von der Schweiz unterstützte Möglichkeit zur langfristigen Verbesserung besteht in der Erarbeitung eines Protokolls, das den Rechtsschutz des Personals verfeinert und dessen Grenzen ­ auch im Verhältnis zum humanitären Völkerrecht ­ klärt. Die Schweiz wird sich im Rahmen der entsprechenden Arbeitsgruppe unter anderem dafür einsetzen, dass der Rechtsschutz auf alle UNO-Operationen (nicht nur Friedensoperationen) ausgedehnt wird.

Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation, wo eine besondere Gefahrenerklärung die Anwendbarkeit der Konvention auslöst, befürwortet die Schweiz überdies eine automatische Anwendung. Die Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss der Arbeiten in nützlicher Frist sind, trotz Vorbehalten aus gewissen Ländern des Südens, intakt.

Bei den am Sitz des UNO-Büros für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung in Wien stattfindenden Verhandlungen über eine UNO-Konvention gegen die Korruption ist die Schweiz optimistisch, dass die Arbeiten Ende 2003 abgeschlossen werden können. Die Schweiz wird sich namentlich dafür einsetzen, dass geeignete Möglichkeiten für die Rückgabe von Vermögenswerten geprüft werden.

Die Schweiz wird den Bemühungen um ein weltweites Verbot des menschlichen Klonens weiterhin grösstes Augenmerk schenken. Sie wird sich insbesondere für ein zweistufiges Vorgehen ­ ein rasches Verbot des «reproduktiven» Klonens und eine getrennte Debatte über das umstrittenere Thema des «therapeutischen» Klonens ­ einsetzen. Einige Staaten zweifeln zwar an der Relevanz dieser Unterscheidung und fordern ein Totalverbot
der Technik. Dies geht anderen Staaten zu weit, die sich das «therapeutische» Klonen als Option offen lassen wollen. Für die Schweiz wäre es bedauerlich, wenn sich in einer derart grundlegenden Frage nicht rechtzeitig ein gemeinsamer Nenner finden liesse. Die Bestrebungen zu einem weltweiten Verbot des Klonens dürfen nicht durch die tatsächlichen Entwicklungen überholt werden.

Der Internationale Strafgerichtshof wird die UNO, unter deren Ägide er geschaffen wurde, auch künftig beschäftigen. Für die Schweiz bildet der Gerichtshof ein wichtiges Mittel zur besseren Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und der Bekämpfung schwerster Menschenrechtsverletzungen. Die Schweiz wird sich im Rahmen der UNO auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Gerichtshof rasch operationell wird und dessen Funktionstüchtigkeit nachhaltig gewährleistet bleibt.

2690

2.2.10

Finanzen und Personal der UNO

Im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen tagt der Budget- und Personalausschuss der UNO-Generalversammlung zusätzlich zur Hauptsession noch für zwei weitere operationelle Sessionen von je vier Wochen Dauer im März und Mai. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Finanzierung der einzelnen friedenserhaltenden Missionen sowie Traktanden, die in der Hauptsession nicht oder nicht abschliessend behandelt werden konnten.

Während der 58. Session der Generalversammlung wird das Budget 2004­2005 verhandelt, was erfahrungsgemäss den Grossteil der zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch nehmen wird. Weiter steht die alle drei Jahre vorzunehmende Anpassung des Beitragsschlüssels an, die im Lichte der diesjährigen Erfahrungen mit der Reduktion des Beitrags von Argentinien zu einer die technische Dimension übersteigenden Diskussion Anlass geben könnte.

Ein weiteres Traktandum, das es nicht zuletzt im Hinblick auf unsere Rolle als Gastgeberstaat im internationalen Genf im Auge zu behalten gilt, betrifft die Totalrenovation des UNO-Hauptsitzes, den sog. «Capital Master Plan». Da die Stadt New York direkt südlich des Sekretariatsgebäudes Land zum Bau eines neuen UNOGebäudes zur Verfügung stellt, kann das Sekretariatsgebäude effizienter renoviert werden, wenn dessen gesamte Belegschaft temporär in das neue Gebäude dislozieren kann. Die Renovations- und Bauarbeiten werden im Zeitraum 2004 bis 2009 stattfinden. Abgeschlossen wird das Projekt mit dem Wiedereinzug in das Sekretariatsgebäude Anfang 2010. In dieser Zeit ist die UNO voll funktionsfähig, und es sind keine temporären Verlegungen von Konferenzen an den Sitz in Genf geplant. Im neuen Gebäude soll anschliessend ein Grossteil der in verschiedenen zugemieteten Gebäuden verstreuten UNO-Dienste unter einem Dach vereinigt werden. Das Projekt soll durch ein zinsfreies Darlehen der USA finanziert werden. Nach Vorliegen der entsprechenden Zusage des amerikanischen Kongresses im Frühjahr 2003 (die den USA daraus erwachsenden Kosten dürften sich auf 550 Mio. USD belaufen) werden in der 58. Session die Modalitäten der Rückzahlung geregelt.

Diese Lösung ist stark inspiriert von der Gaststaatpolitik der Schweiz. Die Eidgenossenschaft gewährt zinsfreie Darlehen an die «Immobilienstiftung für internationale Organisationen » (FIPOI) mit dem Ziel, den in Genf niedergelassenen
internationalen Organisationen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das Schweizer Modell sowie unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet haben bei den anderen UNO-Mitgliedern sowie dem UNO-Sekretariat grosses Interesse geweckt und waren entsprechend hilfreich in den Diskussionen zum Capital Master Plan.

Generell wird sich die Schweiz im Rahmen der Arbeiten des fünften Ausschusses auch in kommenden Sessionen für die Einhaltung einer strikten Budgetdisziplin einsetzen und für eine bessere Transparenz und Voraussehbarkeit der Finanzierung friedenserhaltender Missionen. Sie wird zudem ihre bisherige aktive Rolle bei der Förderung im Bereich des Finanz-Controllings und der Aufsicht verstärkt weiterführen und sich nicht zuletzt für die Festigung der Bedeutung des UNO-Sitzes in Genf einsetzen.

2691

2.2.11

UNO-Reform

Die im vergangenen Dezember verabschiedete Resolution zur Reformagenda ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren, transparenteren und kreativeren UNO. Weitere Veränderungen sind sicher nötig, aber es darf nicht vergessen werden, dass verschiedene Mitgliedstaaten, insbesondere Entwicklungsländer, Mühe mit dem Tempo bekunden, das der Generalsekretär in dieser Hinsicht an den Tag legt. Die Reformagenda dürfte die Generalversammlung denn auch während der kommenden Sessionen weiter beschäftigen. Die Schweiz wird sich für eine rasche Implementierung der Reformmassnahmen einsetzen, generell im Rahmen ihrer Aktivitäten als UNO-Mitglied und spezifisch in der Zusammenarbeit mit der UNO in ihrer Funktion als Gaststaat.

Die Schweiz befürwortet die Fortsetzung der Reform des Sicherheitsrates. Insbesondere wünscht sie, dass die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates sich weiter in Richtung höhere Transparenz und erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten der NichtMitgliedländer entwickeln (Öffnung der Diskussionen für Nicht-Mitgliedstaaten; regelmässige Information über den Verlauf der internen Konsultationen; Sitzungen zwischen Sicherheitsratsmitgliedern und Ländern, die Truppen für friedenserhaltende Einsätze stellen). Ausserdem befürwortet die Schweiz eine Reform der Zusammensetzung des Sicherheitsrates. Die Anzahl der Mitgliedstaaten müsste angehoben werden ­ allerdings nur in begrenztem Umfang, damit die Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates für den internationalen Frieden und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Betreffend des Vetorechts ist darauf hinzuweisen, dass ­ mit oder ohne diesen Mechanismus ­ die Unterstützung der Grossmächte und ihre Bereitschaft, sich zu engagieren, wesentlich sind für den Erfolg einer UNO-Operation zur Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit. Ausserdem könnte die Abschaffung des Vetorechts, das durch einen Mehrheitsabstimmungsmechanismus abgelöst würde, unter bestimmten Umständen den Interessen der Schweiz zuwiderlaufen. Wenn auch umstritten, so garantiert das Vetorecht im Prinzip, dass die Beschlüsse des Sicherheitsrates auf breiter internationaler Unterstützung beruhen. Es bleibt dessen ungeachtet eine Form eines Privilegs, das nur mit grosser Umsicht einzusetzen ist. So befürwortet die Schweiz bestimmte Vorschläge, die einen eingeschränkten
Einsatz dieses Instruments durch die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates verlangen.

Daneben wird die Schweiz die Umsetzung der Reformvorschläge des BrahimiBerichts unterstützen, welche auf die Stärkung der Handlungsfähigkeit der UNO und insbesondere auf eine schnelle Einsatzfähigkeit abzielen. Besonderes Augenmerk wird den Massnahmen gewidmet, die grössere wirtschaftliche Rationalität bewirken, vor allem bei der Materialbeschaffung und der Bildung von Reserven. Im Übrigen wird die Schweiz im Jahr 2003 erstmals Mitglied des Special Committee on Peacekeeping Operations (Sonderausschuss für Friedenserhaltende Operationen): Dabei handelt es sich um das wichtigste Reflexionsorgan für die Verbesserung der friedenserhaltenden Operationen. In diesem Rahmen wird die Schweiz insbesondere für die Idee eintreten, wonach bei der Vergabe von besonders verantwortungsvollen Posten in Missionen auch die von den Staaten geleisteten finanziellen Anstrengungen zu berücksichtigen sind und nicht nur die bereitgestellten Kontingente, wie die meisten Länder des Südens wünschen.

2692

2.2.12

Migration

An der nächsten Generalversammlung wird das Thema Migration traktandiert sein.

Im Rahmen der 57. Generalversammlung hat Generalsekretär Kofi Annan in seinem Bericht über die Reform der UNO Migration als Priorität der Organisation bezeichnet. Er hat auch die Ausarbeitung eines Berichts über Migration in Auftrag gegeben, der in diesem Jahr veröffentlicht und die Stossrichtung der UNO-Tätigkeiten im Bereich Migration aufzeigen wird.

Die zunehmenden Disparitäten zwischen armen und reichen Ländern, aber auch innerhalb der einzelnen Länder, sowie Konflikte und schwere Menschenrechtsverletzungen führen zu einer stetigen Zunahme der Migrationsströme. Die UNO geht heute von 175 Millionen Migrantinnen und Migranten aus. Der Anstieg der illegalen Migration stellt insbesondere die Zielländer vor vielfältige Herausforderungen. Bisher wurde vorwiegend auf nationaler Ebene versucht, diesen Herausforderungen zu begegnen. Erst seit relativ kurzer Zeit findet die Auseinandersetzung mit der Migration auch in internationalen Foren statt. Die Tragweite und die internationale Vernetzung der Migrationsproblematik machen verstärkte multilaterale Anstrengungen unumgänglich. Zukunftsfähige Problemlösungen werden vor allem in migrationspolitischen Partnerschaften zu finden sein, die auf einen paritätischen Interessenausgleich zwischen Ländern und Regionen abzielen.

Die Schweiz wird in der internationalen Migrationsdiskussion weiterhin an vorderster Front aktiv sein, insbesondere einerseits über ihr Engagement in der Internationalen Organisation für Migration (IOM), andererseits durch die von der Schweiz lancierte «Berner Initiative». Diese bezweckt über eine engere Kooperation zwischen Staaten die Entwicklung zwischenstaatlicher Richtlinien (Best Practices) für ein effizienteres Migrationsmanagement. Im Rahmen der UNO wird sich die Schweiz insbesondere in den Bereichen Prävention der irregulären Migration und Migrationsmanagement engagieren und Massnahmen zur Unterbindung des Menschenhandels unterstützen. Dazu wurde Michael Doyle, Sonderberater des Generalsekretärs und beigeordneter Generalsekretär, und zurzeit beauftragt mit der Erstellung des UNO-Berichts über die Migration zu Unterredungen nach Bern eingeladen.

3

Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz

3.1

Einleitung

Nachdem der Bundesrat den eidgenössischen Räten während der vergangenen drei Jahre einen separaten Bericht über die Tätigkeit der internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz unterbreitet hatte, schien es nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte sinnvoll, diese Thematik von jetzt an im Rahmen des neuen Berichts über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Vereinten Nationen zu behandeln. Mit dem Beitritt zur UNO hat die Schweiz nämlich auch neue Möglichkeiten gewonnen, ihre Interessen als Gaststaat wahrzunehmen. Die meisten internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz gehören zum UNOSystem. Zwischen wichtigen Entwicklungen und Entscheidungen innerhalb der so genannten Kern-UNO (insbesondere in der Generalversammlung und im Wirt-

2693

schafts- und Sozialrat ECOSOC) einerseits und in den UNO-Spezialorganisationen anderseits besteht oft eine Wechselwirkung.

Die Anwesenheit von zahlreichen und wichtigen internationalen Organisationen in der Schweiz ­ in Genf und im «Arc lémanique» sowie in Bern und Basel ­ hat eine historische Bedeutung und gründet auf einer reichen internationalen und humanitären Tradition. Diese Präsenz verleiht unserem Land einen besonderen Status als Gaststaat, der nicht nur bemüht ist, gute Aufnahmebedingungen für diese Organisationen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, sondern auch ein besonderes Interesse daran hat, dass diese Institutionen, die viel zum Ansehen der Schweiz in der Welt beitragen, gut funktionieren.

Kernelement unserer Gaststaatpolitik ist das internationale Genf. Keine andere Stadt der Welt wird derart mit den Gedanken der Begegnung, des internationalen Ausgleichs und des Friedens sowie der internationalen Umweltpolitik identifiziert. Neben diesen ideellen Elementen verfügen wir nach wie vor über wesentliche sachliche Standortvorteile. Zu ihnen gehören die hohe Lebensqualität, die ausgezeichnete Verkehrslage, der im internationalen Vergleich hohe Stand der inneren Sicherheit, die Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Arbeitskräften und die Synergien mit bereits etablierten internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und der in der Schweiz ansässigen internationalen Wirtschaft. Einige andere Faktoren, welche bei Sitzentscheiden eine gewisse Rolle spielen, wirken sich nicht standortfördernd für die Schweiz aus. Dazu gehört zum Beispiel das relativ hohe Niveau von Preisen, Mieten und Löhnen, das durch gezielte Anstrengungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden muss. Im Bereich der Sicherheit schliesslich sind Bund und Kantone gefordert, um auch auf neue Bedrohungen adäquat reagieren zu können.

Das internationale Genf ist nach wie vor ein geschätzter und stark frequentierter Begegnungsort. Der Bundesrat misst der engen Übereinstimmung mit den Kantonen des «Arc lémanique», aber auch allen anderen an der schweizerischen Gaststaatpolitik beteiligten Kantonen eine sehr hohe Bedeutung bei. Zudem wird die Zusammenarbeit mit dem benachbarten Frankreich weiter verstärkt.

Im folgenden Berichtsteil geht es zum einen darum, einen kurzen Überblick über die
Tätigkeit der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen im Jahr 2002 zu bieten. Zum anderen und vor allem soll aber auch die Politik unseres Landes als Sitzstaat dieser Organisationen und als Gastgeber von Konferenzen dargelegt werden.

3.2

Multilaterale Zusammenarbeit

3.2.1

Humanitäre Angelegenheiten

Mit der Annahme der «Agenda für den Schutz» im Oktober 2002 durch den Exekutivrat des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (HCR) wurde in einem Prozess, den die Schweiz seit seiner Lancierung im Jahr 2000 aktiv unterstützt hatte, ein wichtiger Erfolg erzielt. Die Agenda für den Schutz legt eine Reihe von Massnahmen fest, mit denen besser auf die spezifischen Bedürfnisse der Flüchtlinge und der auf internationalen Schutz angewiesenen Menschen eingegangen werden kann. Die Umsetzung dieser Agenda gehörte auch zu den Geschäften der 57. UNO-General2694

versammlung. Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordination humanitärer Angelegenheiten (OCHA) in Genf hat seine Reorganisations-anstrengungen fortgesetzt; es tritt wie bisher für eine bessere Koordination der humanitären Hilfe vor Ort ein. Die Verbesserung dieser Koordination innerhalb des Systems der Vereinten Nationen ist auch der Grund, weshalb die Fonds und Programme mit Sitz in New York (UNDP, UNICEF, UNFPA) einen Teil ihrer humanitären Präsenz in ihre Genfer Büros integriert haben.

Innerhalb der Internationalen Organisation für Migration (IOM)20 hat sich ein vertiefter Dialog über die internationale Migrationspolitik entwickelt. Die Schweiz setzt ihre Bemühungen in diesem Bereich fort und arbeitet unter anderem an der Vorbereitung einer internationalen Konferenz unter der Ägide der Initiative von Bern, deren Ziel die Ausarbeitung von Leitprinzipien für den Umgang mit Migrationsflüssen ist.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat sich im Berichtsjahr eine neue Direktionsstruktur gegeben. Der Schweizer Angelo Gnädinger wurde zum Generaldirektor ernannt. Die Schweiz feierte zusammen mit dem IKRK das 25jährige Bestehen der Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen. Aus diesem Anlass überreichte Bundesrat Deiss dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf das Original des Genfer Abkommens von 1864 als dauernde Leihgabe des Bundesarchivs. Die Schweiz organisierte zudem ein Rundtischgespräch, an welchem über die Herausforderungen und Perspektiven des humanitären Völkerrechts diskutiert wurde.

Im Bereich der operationellen Tätigkeiten der humanitären Organisationen stand im Berichtsjahr Afghanistan im Vordergrund. Ernährungskrisen in Afrika, insbesondere im südlichen Teil des Kontinents, stellten hohe Herausforderungen an die Hilfsorganisationen. In verschiedenen Regionen der Welt blieben die Handlungsmöglichkeiten humanitärer Institutionen wegen der Sicherheitsrisiken für das Personal stark limitiert. Zahlreiche Koordinationsaktivitäten und Beratungen im Bereich der humanitären Hilfe fanden in Genf statt.

3.2.2

Menschenrechte

An der jährlichen Session der Menschenrechtskommission (siehe Ziff. 2.1.5) wurde zum einen auf Antrag von Costa Rica und der Schweiz das Fakultativ-Protokoll zur Konvention gegen die Folter angenommen; zum anderen war die Session dadurch geprägt, dass bestimmte Südstaaten das Mandat der Kommission, die Menschenrechtslage in der Welt zu untersuchen, stark in Frage stellten. Eine weitere Revision der Arbeitsmethoden der Kommission steht 2003 an. Die Schweiz wird sich gemeinsam mit den Ländern, die ihre Anliegen teilen, dafür stark machen, dass die Abläufe der Kommission nach Land und Thema gegliedert und rationalisiert werden und dass ein Ansatz gewährleistet wird, der auf der Einhaltung des Völkerrechts basiert.

Obwohl die USA eine Abstimmung verlangten, wurde Libyen zum Vorsitzenden der 59. Tagung der Kommission (2003) gewählt, so wie das nach dem traditionellen Rotationsmechanismus unter den fünf Regionen der UNO vorgesehen ist. Die Schweiz konnte an dieser Abstimmung nicht teilnehmen, da sie nicht Mitglied der 20

Die IOM gehört nicht zum System der Vereinten Nationen.

2695

Kommission ist. Unser Land beabsichtigt, sich demnächst um die Mitgliedschaft in der Kommission zu bewerben (siehe 4.1.2.3).

Sergio Vieira de Mello wurde zum UN-Hochkommissar für Menschenrechte ernannt und trat somit die Nachfolge von Mary Robinson, ehemalige Präsidentin der Republik Irland, an. Unser Land arbeitet aktiv mit dem Hochkommissariat zusammen. Es stellt dieser Organisation beträchtliche finanzielle Mittel und junge Fachleute (Junior Professional Officers) mit Schweizer Nationalität zur Verfügung. Im Jahr 2003 wird die Schweiz zu den zehn grössten Beitragszahlern des Hochkommissariats gehören.

3.2.3

Internationale Sicherheits- und Abrüstungspolitik

Im Bereich der Abrüstung war das Jahr 2002 dadurch geprägt, dass die Abrüstungskonferenz das vierte Jahr in Folge blockiert wurde. Dafür konnte man sich mit einem minimalen Konsens darauf einigen, die Verhandlungen über die biologischen Waffen fortzusetzen. Die Schweiz unterstützt zudem weiterhin die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem Kampf gegen den Bioterrorismus.

Der Schwerpunkt bei den Abrüstungstätigkeiten in Genf hat sich weiter hin zu neuen Bereichen verlagert, z. B. zu den Anti-Personen-Minen, den konventionellen Waffen oder den Klein- und Kleinkaliberwaffen. Im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personen-Minen und über deren Vernichtung (Ottawa-Übereinkommen) fand die vierte Versammlung der Vertragsstaaten in Genf statt. Die Schweiz stellte mit Botschafter Faessler den Generalsekretär der Versammlung und übernimmt bis im September 2003 den Mitvorsitz des Ständigen Ausschusses für die Vernichtung von Minenbeständen. Die Anstrengungen im Bereich der konventionellen Waffen haben sich auf die explosiven Rückstände von Kriegsmunition und auf die Fahrzeugminen konzentriert. Die Schweiz hat auch den Vorsitz der vierten Jahreskonferenz des Protokolls II (in seiner 1996 geänderten Form) über das Verbot oder die Einschränkung des Einsatzes von Minen, Fallen und anderen Dispositive übernommen. Dieses Protokoll ist dem Übereinkommen von 1980 über bestimmte konventionelle Waffen angegliedert. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsprogrammes der Vereinten Nationen über den illegalen Handel mit Klein- und Kleinkaliberwaffen haben die Schweiz und Frankreich ihre Initiative betreffend die Rückverfolgbarkeit, die Markierung und die Registrierung dieser Waffen fortgesetzt.

Die Chancen, dass die Abrüstungskonferenz ihre Tätigkeit demnächst wieder aufnimmt, scheinen sehr gering. Im Abrüstungsbereich wird man sich vor allem darum bemühen, substanzielle Ergebnisse bei den Verhandlungen über die biologischen und die konventionellen Waffen zu erzielen. Der Schwerpunkt wird im Übrigen weiterhin bei den Aktivitäten liegen, welche die so genannte «menschliche Sicherheit» betreffen. Dabei geht es um Anti-Personen-Minen und Klein- und Kleinkaliberwaffen, zwei Bereiche, die eine wichtige humanitäre Komponente beinhalten.

2696

3.2.4

Wissenschaft und Technologie

Die Erweiterung der Aufgaben der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurde fortgesetzt. Die Organisation versucht, die neuen Herausforderungen zu meistern, die sich insbesondere wegen des raschen Fortschritts der Technologie für den Schutz des geistigen Eigentums stellen. Sie setzt sich zudem dafür ein, die breite Öffentlichkeit stärker auf die Bedeutung des geistigen Eigentums für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung zu sensibilisieren. Im April 2003 wird die WIPO in Beijing einen Gipfel organisieren, der sich mit den aktuellen Fragen im Bereich des geistigen Eigentums und der Wissenswirtschaft befassen wird.

Auf logistischer Ebene haben die Mitgliedstaaten der WIPO den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes mit einem Konferenzraum für 650 Delegierte bewilligt. Sie leisteten damit den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in einer externen Evaluierung dieses wichtigen Projekts Folge. Die Organisation verfügt über ausreichende Reserven, um das Vorhaben ausschliesslich aus eigenen Mitteln finanzieren zu können; es kommt kein Darlehen der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI; s. unten, Ziff. 3.3.2.5) zum Einsatz. Die Bauarbeiten sollten im Verlauf des Jahres 2003 beginnen. Die Schweiz spielte bei der Vorbereitung des Bauvorhabens eine aktive Rolle, zuletzt mit der Erarbeitung der externen Evaluation durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), welche bei den Mitgliedstaaten der WIPO auf breites Lob und Zustimmung stiess.

Die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) hat immer noch eine finanzielle Krise zu bewältigen, die durch die Mehrkosten beim Bau des neuen Teilchenbeschleunigers LHC (Large Hadron Collider) entstanden ist. Deshalb wird das CERN grosse Anstrengungen unternehmen, um seine Finanzen zu sanieren. Vorgesehen ist eine Konzentrierung der Programme auf den LHC, eine strenge finanzielle Planung (welche die Einrichtung eines neuen internen Kontrollorgans beinhaltet), eine den derzeitigen Umständen besser angepasste Personalpolitik und eine Umstrukturierung der internen Verwaltung. Ein neuer Generaldirektor, Robert Aymar (Frankreich), wird im Januar 2004 sein Amt antreten.

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) bereitet die Organisation des nächsten «Weltgipfels über die Informationsgesellschaft»
(WSIS) vor, dessen erste Phase vom 10. bis zum 12. Dezember 2003 in Genf stattfinden wird und an dem der private Sektor und Nichtregierungsorganisationen teilnehmen werden. Als Gastgeberstaat spielt die Schweiz im Vorbereitungsprozess für den WSIS eine aktive Rolle. Im September 2002 ist unser Land erneut in den Rat der Organisation gewählt worden.

Damit hat es sich eine wichtige Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Vorbereitung und Durchführung des Gipfels gesichert.

Die Globalisierung und die Liberalisierung der Kommunikationsmittel stellen eine Herausforderung für die grundlegenden Ziele der ITU, für deren Mitglieder und für deren Funktionsweise dar. Reformbestrebungen sind im Gange, und das oberste Organ der Organisation, die Konferenz der Bevollmächtigten, die im Herbst 2002 in Marrakesch stattfand, hat ihnen Nachdruck verliehen. Die finanzielle Lage der ITU ist jedoch heikel, namentlich wegen des Entscheids mehrerer Industriestaaten, ihre Beiträge an die Organisation zu reduzieren.

2697

3.2.5

Öffentliche Gesundheit und sozioökonomische Belange

Die Weltgesundheitsversammlung, das höchste Organ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), befasste sich im Mai unter anderem mit dem Bericht einer Expertenkommission über die Wechselwirkungen zwischen Makroökononie und Gesundheit sowie mit dem Kampf gegen HIV/Aids. Die Verhandlungen zum Abschluss eines internationalen Rahmenabkommens zur Bekämpfung des Tabakkonsums werden voraussichtlich im Frühling 2003 mit der Verabschiedung des Vertragstexts abgeschlossen.

Im Mai 2002 hat die Schweiz ihr dreijähriges Mandat als Mitglied des Exekutivrats der WHO abgeschlossen. Der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Thomas Zeltner, wurde zum Vorsitzenden einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe ernannt, welche vom Exekutivrat im Januar ins Leben gerufen worden war und die Aufgabe hat, die Arbeitsmethoden des Rates zu untersuchen. Nach einem Zwischenbericht an den Exekutivrat werden die Verhandlungen im Rahmen dieser Arbeitsgruppe im Jahr 2003 fortgesetzt.

Nachdem Generaldirektorin Brundtland aus persönlichen Gründen darauf verzichtet hat, sich für eine zweite Amtszeit zu bewerben, ergibt sich im Sommer 2003 ein Wechsel an der Spitze der Organisation. Der Exekutivrat hat an seiner Sitzung von Januar 2003 Jong Wook Lee aus Südkorea (zuletzt Leiter des Antituberkuloseprogramms bei der WHO in Genf) als Nachfolger von Frau Brundtland vorgeschlagen; es ist davon auszugehen, dass diese Nominierung von der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2003 bestätigt wird.

Das Mandat der Schweiz als Mitglied des Verwaltungsrates der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ging zu Ende. Botschafter Jean-Jacques Elmiger von der Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) war im Juni 2002 Vorsitzender der Internationalen Arbeitskonferenz. Die Konferenz befasste sich unter anderem mit der Fortsetzung der gegenüber Burma angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit sowie mit der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den von Israel besetzten Gebieten. Unser Land setzt sich besonders für die Stärkung der Grundnormen in den Bereichen Arbeit, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung ein. Dieses Engagement kommt namentlich im Rahmen zweier Projekte im südlichen Afrika und China zum Tragen, die die Schweiz in Zusammenarbeit mit der ILO durchführt. Zudem hat die Schweiz
ein Kooperationsabkommen mit der ILO, der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) abgeschlossen, dank dem auf nationaler und internationaler Ebene Produktionszentren eingerichtet werden sollen, welche den sozialen und den Umweltstandards genügen.

Im August wurde in Genf eine internationale Konferenz über den Strahlenschutz am Arbeitsplatz durchgeführt, die von der ILO, der WHO und der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) organisiert wurde und deren Vorsitz der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit übernahm.

2698

3.2.6

Umwelt

Zu den im Umweltbereich wichtigsten Ereignissen des Jahres 2002 in Genf gehörten das von der Schweiz unterstützte Seminar über Umwelt und Menschenrechte, organisiert vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und vom UNHochkommissariat für Menschenrechte; die Durchführung der 19. Vollversammlung des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change/Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaveränderung) vom 17. bis zum 20. April; die 6. Verhandlungsrunde für die Stockholmer Konvention über schwer abbaubare organische Stoffe (POPs-Konvention), welche vom 17.bis zum 21. Juni stattfand, sowie die 6. Vertragsparteienkonferenz der Baselkonvention (COP 6 BK) über den grenzüberschreitenden Verkehr gefährlicher Abfälle, welche vom 9. bis zum 13. Dezember durchgeführt wurde. In diesem für die schweizerische Umweltpolitik prioritären Chemikalienbereich hat die Bedeutung Genfs durch die Verabschiedung der Chemikalienstrategie am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (WSSD) weiter zugenommen.

Wie jedes Jahr fanden im Juni die Feiern des Umwelttages statt, und im Dezember feierte UNEP im Internationalen Haus der Umwelt (IEH) sein 30-jähriges Jubiläum.

Im Rahmen des Geneva Environment Network (GEN), einem Netzwerk aller in Genf präsenten, im Umweltbereich aktiven Organisationen und Institutionen, fanden ebenfalls im Internationalen Haus der Umwelt zahlreiche umweltpolitische Veranstaltungen statt. Mehrere dieser Veranstaltungen befassten sich mit der Vorbereitung des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung. Die Ergebnisse der GEN-Veranstaltung zum Vorsorgeprinzip wurden zudem in einer Publikation zusammengefasst, welche am WSSD während den diesbezüglichen Verhandlungen verteilt wurde.

Dadurch konnte auf prominente und wirksame Weise auch Werbung für Genf als Zentrum des internationalen umweltpolitischen Geschehens gemacht werden.

Um die Attraktivität Genfs auch in Zukunft sicherstellen zu können, ist weiterhin ein aktives Engagement der Schweiz zu dessen Gunsten notwendig. Dieses umfasst insbesondere die weitere Unterstützung des Netzwerks GEN sowie das Bereitstellen einer qualitativ hochstehenden Infrastruktur zu guten Bedingungen.

3.2.7

Wirtschaft, Handel und Entwicklung

Nach der Lancierung einer neuen Welthandelsrunde in Doha (Katar) im November 2001 einigten sich die zuständigen Gremien der Welthandelsorganisation (WTO) innert weniger Monate über die Organisation der Verhandlungen, die in der Folge zügig aufgenommen wurden. Sie wurden auf die acht Verhandlungsgremien Landwirtschaft, Marktzugang für Industriegüter, Dienstleistungen, WTO-Regeln, Verhältnis Handel-Umwelt, Register für geographische Angaben für Weine und Spirituosen, Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer und Streitbeilegung aufgeteilt.

Parallel dazu fanden Verhandlungen statt über die Probleme der Entwicklungsländer bei der Umsetzung von WTO-Abkommen sowie über den Patentschutz von Medikamenten.

2699

Am 1. September löste Supachai Panitchpakdi aus Thailand den Neuseeländer Mike Moore als Generaldirektor der WTO ab. Damit steht zum ersten Mal ein Vertreter eines Entwicklungslandes dieser Organisation vor. Das Mandat von Generaldirektor Panitchpakdi dauert bis im Sommer 2005.

Das Hauptereignis im Bereich der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bildete im Berichtsjahr das Inkrafttreten eines Abkommens, welches die EFTAKonvention von 1960 modifiziert. Gleichzeitig traten die sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft. Das Abkommen, mit dem die EFTA-Konvention geändert wurde, stellt die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten auf eine vergleichbare Ebene wie die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union nach Inkrafttreten der sektoriellen bilateralen Abkommen, mit Ausnahme des Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit. Das Abkommen ergänzt zudem die EFTA-Konvention durch Bestimmungen in neuen Bereichen wie den Dienstleistungen, den Kapitalflüssen und dem Schutz des geistigen Eigentums.

Die EFTA führte zudem zahlreiche Verhandlungen im Bereich der Drittlandpolitik, welche unter anderem mit dem Abschluss eines Freihandelsabkommen mit Singapur endeten. Die 2001 mit Kroatien, Jordanien und Mazedonien abgeschlossenen Freihandelsabkommen traten in Kraft.

Im Verlauf des Jahres 2002 befasste sich die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) vor allem damit, Zwischenbilanz zum Aktionsplan, der an der Ministerkonferenz in Bangkok im Jahr 2000 (UNCTAD X) angenommen wurde, zu ziehen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Funktionsweise der institutionellen Mechanismen analysiert (Fachsitzungen, Kommissionen, Rat), durch die der zwischenstaatliche Dialog innerhalb der Organisation gewährleistet wird. Die Tätigkeiten im Bereich der technischen Zusammenarbeit wurden einer gründlichen Prüfung unterzogen. Aus Schweizer Sicht fällt die Zwischenbilanz positiv aus. Die Umsetzung des Aktionsplans von Bangkok schreitet gut voran.

Gleichzeitig gingen aus der Analyse der Funktionsweise konkrete Ergebnisse hervor, auf deren Grundlage die zwischenstaatlichen Mechanismen effizienter gestaltet werden können. Die nächste Ministerkonferenz der UNCTAD (UNCTAD XI)
wird im Jahr 2004 in Brasilien stattfinden. Die Schweiz finanziert verschiedene Projekte und Programme im Rahmen der UNCTAD. Dazu gehört neu eine Initiative zum Schutz der Biodiversität, welche anlässlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD) in Johannesburg lanciert wurde.

Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE-UNO) befasste sich an ihrer Jahresversammlung vor allem mit der Arbeitsmarktpolitik. Der Ausschuss für Handel, Industrie und Unternehmen der ECE-UNO organisierte ein Seminar über Handelserleichterungen, dessen Schlusssitzung von einem Schweizer, dem für den Welthandel zuständigen Delegierten für Handelsverträge, präsidiert wurde.

Der Weltpostverein (UPU), eine in Bern ansässige zwischenstaatliche Organisation des UNO-Systems, führte Ende Oktober in Genf eine Strategiekonferenz durch, welche sich schwergewichtig mit dem Strukturwandel im Bereich des Postwesens, der Marktregulierung und der Rolle der Post in der Informationsgesellschaft befasste.

2700

Die von einem schweizerischen Generaldirektor geleitete Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern befindet sich in einer Übergangsphase. Eine revidierte Fassung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) wird voraussichtlich im Lauf des Jahres 2004 in Kraft treten und damit die rechtliche Grundlage zur Neuausrichtung der Organisation legen. Die Schweiz hat das Abkommen bereits ratifiziert. Es wird davon ausgegangen, dass auch die EU dem COTIF beitreten wird. Die Bedeutung des Übereinkommens für die einheitliche Rechtsetzung im internationalen Eisenbahnverkehr würde sich damit markant erhöhen.

Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel ist eine internationale Organisation, deren Mandat darin besteht, im Interesse der monetären und finanziellen Stabilität die Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und anderen Institutionen zu fördern. Die Präsidenten der Zentralbanken der G-10-Länder und der Europäischen Zentralbank (EZB) treffen sich regelmässig bei der BIZ zum Informationsaustausch. Durch die Erweiterung des Mitgliederkreises hat die Arbeit der BIZ in den letzten Jahren einen zunehmend globalen Charakter angenommen.

Die vier ständigen Ausschüsse der BIZ erarbeiteten im Jahr 2002 wichtige Beiträge zur Solidität der Finanzinstitute, zu leistungsfähigen Märkten und zu einer stabilen Infrastruktur für den Zahlungsverkehr. Im Vordergrund standen dabei die Revision der Eigenmittelempfehlungen für international tätige Banken, die Stabilität der internationalen Finanzmärkte, insbesondere in den aufstrebenden Ländern, der zunehmend bedeutendere Markt für Kreditrisiken sowie die Auswirkungen des Vordringens institutioneller Investoren. Den Vorsitz im Märkteausschuss übernahm im Jahr 2002 ein Vertreter der Schweizerischen Nationalbank.

Anfang 2003 hat der Bundesrat einen Briefwechsel mit der BIZ abgeschlossen.

Durch dieses Abkommen wird das Sitzabkommen vom 10. Februar 1987 mit der Bank in dem Sinne geändert, dass es eine vollständige Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung vorsieht und dass die Steuerbefreiung, welche die Angestellten der Bank bereits genossen, wegen der Einführung einer internen Besteuerung auch auf die Schweizer Angestellten ausgedehnt wird.

3.3

Die Aktivitäten der Schweiz als Gaststaat

3.3.1

Gesamtübersicht über die Gaststaatpolitik in der Schweiz

Das herausragendste Ereignis im Bereich der Gaststaatpolitik war der Entscheid von Volk und Ständen, der UNO beizutreten. Dieser Entscheid stärkt den Standort Schweiz. Mit dem Beitritt zur UNO festigt und konsolidiert unser Land seine Position als Sitz zahlreicher zwischenstaatlicher Organisationen und als Durchführungsort von Konferenzen und multilateralen Treffen.

Dies ist umso wichtiger, als die Schweiz dabei in einem unvermindert intensiven Wettbewerb bestehen muss. Andere europäische Städte, wie etwa Wien, Bonn oder Den Haag, können internationalen Organismen Büroraum und Ansiedlung für Konferenzen und Veranstaltungen zu attraktiven Bedingungen anbieten. In diesem Wettbewerb kann die Schweiz zwar auf traditionelle Standortvorteile zählen, muss sich aber gleichzeitig entschlossen neuen Herausforderungen stellen.

2701

Im Berichtsjahr fanden in der Schweiz eine ganze Reihe von hochrangigen Anlässen im Rahmen der Frankophonie statt. Im Juli tagte die parlamentarische Versammlung der Frankophonie während vier Tagen im Bundeshaus in Bern. Im September folgte der Kongress der internationalen Union der frankophonen Presse in Genf. Den viel beachteten Abschluss bildete die Ministerkonferenz der Frankophonie, welche am 12. und 13. Dezember in Lausanne stattfand.

Ausserhalb des «Arc lémanique» fanden im Januar 2002 auf dem Bürgenstock (Kanton Nidwalden) Verhandlungen zwischen Vertretern der Regierung von Sudan und Vertretern von Rebellengruppen über eine Waffenruhe in den Nuba-Bergen statt. Die Verhandlungen konnten dank der gemeinsamen Vermittlung der Schweiz und der USA erfolgreich abgeschlossen werden.

Das internationale Genf hat seine Bedeutung als Schwerpunkt für internationale Umweltzusammenarbeit ­ sei es als Sitz internationaler Umweltinstitutionen oder als Durchführungsort von Konferenzen ­ weiter verstärkt. Die Präsenz zahlreicher Umweltinstitutionen und der Umstand, dass rund 150 Staaten in Genf eine Vertretung unterhalten, ermöglichen einen hohen Grad an Synergie und Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Organismen und Staaten.

Ein wichtiger Faktor für die Attraktivität ist aber auch die Bereitschaft der Schweiz, den internationalen Organisationen moderne Lokalitäten zu Vorzugskonditionen zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrat verfolgt die Strategie, den Umweltschwerpunkt im Genferseegebiet gezielt zu stärken und weiter auszubauen. So hat die Schweiz Ende Jahr ihr Angebot eingereicht, in Genf das Ständige Sekretariat des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereinkommen) aufzunehmen. Zusammen mit Italien (Rom) kandidiert die Schweiz (Genf) bereits für den Sitz des Ständigen Sekretariats der Konvention von Rotterdam über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel (PIC-Konvention). Die Durchführung einer gezielten und intensiven Kampagne für diese beiden Kandidaturen wird im Jahr 2003 eine der Prioritäten der schweizerischen Gaststaatpolitik bilden.

3.3.2

Das internationale Genf

3.3.2.1

Einige Kennzahlen

Das internationale Genf, das rund zwanzig zwischenstaatliche Organisationen, etwa 200 Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie ungefähr 35 000 internationale Beamtinnen und Beamte, Missionsmitglieder, Familienangehörige und Hausangestellte zählt, bleibt das Herzstück der Schweizer Gaststaatpolitik. Die Zahl der Ständigen Missionen und Delegationen in Genf beläuft sich auf über 200. Seit dem Jahr 2002 unterhalten neu auch Kambodscha und Mali eine Ständige Mission beim Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG). China und Pakistan eröffneten zudem eine zweite, gesonderte Mission bei der Welthandelsorganisation (WTO). Somit sind in Genf 149 ausländische Staaten durch Missionen vertreten.

2702

3.3.2.2

Betreuung der internationalen Diplomaten und Beamten in Genf

Bei der Betreuung der Angehörigen der diplomatischen Missionen und der internationalen Organisationen in Genf nimmt die Ständige Mission der Schweiz eine wichtige und vielfältige Aufgabe wahr, welche neben Angelegenheiten eher administrativer Natur (wie der Verwaltung der Legitimationskarten oder der Ausstellung von Visa) auch vermittelnde und integrative Aspekte umfasst. Die Mission arbeitet dabei eng mit dem «Centre d'accueil ­ Genève internationale» und der »Fondation pour Genève» zusammen.

In den vergangenen zwölf Monaten hat die Ständige Mission der Schweiz 18 324 Legitimationskarten ausgestellt (Neuankömmlinge, Verlängerung oder Verlust einer Karte, Familienzusammenführung, Statusänderung). Dabei handelt es sich um den von den eidgenössischen Behörden erteilten Aufenthaltstitel. 3600 Missionsmitglieder (mit 3500 Familienmitgliedern und 290 privaten Hausangestellten) sowie 18 300 internationale Beamtinnen und Beamte (begleitet von 9000 Familienmitgliedern und 350 privaten Hausangestellten) besitzen zurzeit eine Legitimationskarte. 19 Prozent dieser Personen geniessen Diplomatenstatus und 76 Prozent Amtsimmunität. 5 Prozent hingegen geniessen keine Privilegien und Immunitäten (ausschliesslich Aufenthaltsbewilligung). 68 Prozent der Internationalen haben ihren Wohnsitz in der Schweiz (80 Prozent im Kanton Genf, 13 Prozentim Kanton Waadt) und 32 Prozent der Internationalen wohnen im Nachbarland Frankreich.

Zur besseren Vermittlung des in der Schweiz geltenden Systems der völkerrechtlichen Privilegien und Immunitäten für die Angehörigen der diplomatischen Missionen und der internationalen Organisationen wurden verschiedene neue Instrumente entwickelt. Auf Wunsch verschiedener Genfer und Waadtländer Kantonsbehörden sowie ihrer Polizeikorps hat die Schweizer Mission dieses System vorgestellt.

Ebenfalls informiert hat sie die Diplomatinnen und Diplomaten, die neu in Genf angekommen sind, und zwar am Institut der Vereinten Nationen für Bildung und Forschung (UNITAR). Seit einigen Monaten ist zudem auf der Website der Mission ein Leitfaden betreffend Privilegien und Immunitäten abrufbar. Von 2003 an ist vorgesehen, eine Reihe spezifischer Kurse für die verschiedenen betroffenen Gruppen zu organisieren (internationale Gemeinschaft, Schweizer Verwaltungsbehörden und privater Sektor), da ein wachsender
Bedarf an Informationen über dieses System vorhanden ist.

Der Schutz der privaten Hausangestellten im Dienst von Mitgliedern von Ständigen Missionen oder von internationalen Beamtinnen und Beamten ist von grosser Bedeutung. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erliess 1998 eine Weisung, welche die Bedingungen für die Einstellung und Beschäftigung von Hausangestellten festlegt. Diese Weisung wurde an alle Ständigen Missionen und internationalen Organisationen übermittelt. Die Stellung des privaten Hauspersonals konnte seither massgeblich verbessert werden und es gelang, eine ausgewogene Situation zu erreichen. Das in der Schweiz eingeführte Verfahren dient mittlerweile sogar anderen Ländern, vor allem innerhalb Europas, als Vorbild.

Die Hilfe bei der Wohnungssuche, welche das vom Bund, den Kantonen Genf und Waadt sowie privaten Partnern getragene «Centre d'accueil ­ Genève internationale» (CAGI) anbietet, wurde im Berichtsjahr vom internationalen Personal erneut

2703

sehr stark in Anspruch genommen. Wegen des Mangels in diesem Bereich wird die Dienstleistung des CAGI für die internationale Gemeinschaft sehr geschätzt und hat sich als unerlässlich erwiesen. Die Besucherinnen und Besucher des Zentrums haben dessen Dienste oft auch beansprucht, um einen Platz in einer Privatschule oder Krippe zu finden. Das Angebot an solchen Plätzen hat trotz der Nachfrage nicht zugenommen. Daneben organisierte das CAGI im Berichtsjahr wiederum zahlreiche Anlässe für die Angehörigen der internationalen Organisationen und Ständigen Missionen in Genf.

3.3.2.3

Nichtregierungsorganisationen (NGO)

In den letzten Jahren hat die Rolle, welche Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der internationalen Zusammenarbeit spielen, ständig an Bedeutung gewonnen. Sie sind heute in zahlreichen multilateralen Foren ein wichtiger Partner. Die Schweiz trägt diesem Umstand Rechnung und unterstützt zahlreiche Projekte von NGO.

Wichtigstes Ereignis im Bereich der Gaststaatpolitik war dabei im Jahr 2002 die Durchführung des Weltforums der Zivilgesellschaft in Genf. Das Forum wurde durch die Genfer NGO «Centre d'accueil pour les délégations et organisations non gouvernementales» (CADONG) organisiert, deren Mandat darin besteht, besondere Empfangsstrukturen für von NGO entsandte Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer anzubieten. Der Bund unterstützte das Weltforum mit einem Betrag von insgesamt 250 000 Franken. Die Konferenzräumlichkeiten wurden dem Forum von der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI, s. Ziff. 3.3.2.5) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die DEZA leistet via die «Fédération genevoise de coopération» (FCG) namhafte Beiträge an Genfer NGO, welche auch von Genfer Kantons-, Stadt- und Gemeindebehörden mitfinanziert werden. Für die Jahre 2002­2004 beläuft sich dieser Beitrag auf rund 11 Millionen Franken.

Ein Sitzentscheid verdient es, besonders hervorgehoben zu werden. Zu Beginn des Jahres 2002 wurde der Globale Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria (GF-ATM) als Stiftung nach Schweizer Privatrecht mit Sitz in Genf formell gegründet. Der Fonds geht auf eine Initiative der acht führenden Industrienationen (G-8) zurück und wird von staatlichen und privaten Partnern gemeinsam getragen.

Er stellt einen neuartigen Finanzierungsmechanismus dar, welcher zusätzliche Mittel für den Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria zur Verfügung stellen soll. Der Fonds erhielt bisher Finanzierungszusagen von insgesamt 2,2 Milliarden USD. Mit der Sitznahme des Fonds wird Genf als Zentrum der internationalen Gesundheitspolitik weiter gestärkt.

Zur Umsetzung der Gaststaatpolitik für NGO sind primär die Kantone zuständig.

Der Bund unterstützt NGO im Rahmen konkreter Projekte. Zudem kann er einer NGO, welche für die Schweiz von grosser Bedeutung ist, eine Starthilfe gewähren.

Der Kanton Genf hat vor einiger Zeit einen NGO-Koordinator ernannt, der den nichtstaatlichen
Organisationen als Ansprechpartner für ihre Anliegen dient. Dabei geht es um Fragen wie die Steuerbefreiung, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen oder die Vermittlung von subventionierten Büroräumen.

2704

3.3.2.4

Sicherheit

Die Schweiz als Gaststaat ist für die Sicherheit der diplomatischen Missionen, der internationalen Organisationen und der Konferenzen auf ihrem Gebiet verantwortlich. Dabei ist ein angemessenes Sicherheitsdispositiv von unverändert grosser Bedeutung. Die Sofortmassnahmen, welche der Bundesrat nach dem 11. September 2001 traf, sind nach wie vor in Kraft. 70 Angehörige des Festungswachtkorps unterstützen die Genfer Polizei bis auf weiteres beim Schutz diplomatischer Einrichtungen. Gleichzeitig wurde 2002 die Rekrutierung und die Ausbildung der Gardes de sécurité diplomatique (GSD), die vom Bund finanziert wird, mit der Durchführung von zwei Ausbildungsgängen beschleunigt. Leider gaben relativ viele der neu ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Tätigkeit im Missions- und Botschaftsschutz bereits nach relativ kurzer Zeit wieder auf. So waren von 93 seit 1997 ausgebildeten GSD-Angehörigen Ende 2002 nur noch 56 im Einsatz. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, wurde das Aufgabengebiet der Gardes de sécurité diplomatique erweitert und diversifiziert. Es geht darum, mittelfristig den Sollbestand von 120 GSD-Angehörigen zu erreichen.

Die Generalversammlung der UNO hat unter dem Eindruck der terroristischen Angriffe in den USA für das Budgetbiennium 2002/2003 umgerechnet 21 Millionen Franken für verstärkte Sicherheitsmassnahmen am Genfer UNO-Sitz zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Bundesstellen wirken bei der Umsetzung dieser Massnahmen in beratender Funktion mit.

3.3.2.5

Immobilienpolitik und die FIPOI

In Genf ist die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) der wichtigste Partner von Bund und Kanton zur Umsetzung der Immobilienpolitik für internationale Organisationen. Es ist beabsichtigt, das Mandat der Stiftung in absehbarer Zukunft auf den Kanton Waadt auszudehnen, um der Immobilienpolitik in Anbetracht der starken Nachfrage auf dem Genfer Liegenschaftsmarkt zusätzliche Möglichkeiten zu erschliessen.

Die unter Beratung und Begleitung durch die FIPOI ausgeführten Arbeiten zum Bau des neuen Sitzes der Interparlamentarischen Union (IPU) konnten Ende November abgeschlossen werden. Der Bund unterstützte den Bau mit einem zinsfreien Darlehen von 9,5 Millionen Franken und einem zusätzlichen Beitrag von 200 000 Franken.

Die Fertigstellung des von der FIPOI in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbauten Verwaltungsgebäudes Balexert (BAB) ist für den Spätsommer 2003 vorgesehen. Mit der Inbetriebnahme des BAB, welches sich in unmittelbarer Nachbarschaft des ebenfalls der FIPOI gehörenden Internationalen Umwelthauses (IEH) befindet, erfährt Genf einen weiteren Ausbau und eine Stärkung als Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Die Nachfrage nach so günstigen Mietflächen wie denjenigen des Internationalen Umwelthauses (IEH) ist dennoch beträchtlich: zum einen, weil der Bürobedarf der bereits in der Schweiz niedergelassenen zwischenstaatlichen Organisationen ständig zunimmt, zum andern, weil verschiedene Sekretariate von Konventionen und Kooperationsprogrammen sich hier niederlassen möchten. Doch da es fast unvermeid2705

bar ist, die ­ zwangsläufig beschränkten ­ finanziellen Mittel des Bundes auf prioritäre Projekte zu konzentrieren, ist es leider nicht möglich, die ganze Nachfrage zu decken.

3.3.3

Entwicklungsperspektiven für die Gaststaatpolitik unter Einbezug der regionalen Dimension

Als Mitglied der UNO ist die Schweiz inzwischen in der Lage, den Standort Genf als wichtigstes Zentrum der Vereinten Nationen abgesehen vom Sitz in New York besser zu verteidigen. Die schweizerische Gaststaatpolitik will dabei, ganz besonders in den prioritären Bereichen unserer Aussenpolitik, einerseits hervorragende Rahmenbedingungen bieten und Synergien ausnützen, anderseits gezielt schweizerischen Interessen eine Plattform bieten.

Um eine kohärente Sitzstaatpolitik für die gesamte Schweiz ­ mit einem klaren Schwergewicht auf dem Gebiet des «Arc lémanique» ­ zu vertiefen und weiterzuentwickeln, wurde in der zweiten Jahreshälfte 2002 ein Konzept für die Gaststaatpolitik erarbeitet. Sämtliche direkt betroffenen Kantone erhielten Gelegenheit, zu diesem Konzept Stellung zu nehmen.

Die mit der Erarbeitung des Konzepts verbundene sorgfältige Analyse der bestehenden Situation hat bereits erkennen lassen, dass die schweizerische Gaststaatpolitik den Bedürfnissen internationaler Organismen weitgehend Rechnung trägt. Die von unserem Land angebotenen Bedingungen sind qualitativ hochstehend und international konkurrenzfähig. Es ist allerdings notwendig, weiterhin auf verschiedenen Ebenen (politisch, diplomatisch, juristisch, strukturell, Sicherheit usw.) zu handeln.

Was das internationale Genf im Besonderen betrifft, stellen die Entwicklung der Zusammenarbeit im «Arc lémanique» und der Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine Herausforderung und eine Chance dar, die für die Gaststaatpolitik genutzt werden sollte. Dies wird noch besser erlauben, die Infrastrukturen anzubieten, die nützlich und notwendig sind, damit die Angestellten der zwischenstaatlichen und der Nichtregierungsorganisationen sich dauerhaft niederlassen und damit die Delegierten, die an den internationalen Konferenzen teilnehmen, einen bestmöglichen Aufenthalt haben (Unterkünfte zu vernünftigen Preisen, zweisprachige Schulen und Internate, öffentliche und private Verkehrsmittel zwischen Wohn- und Arbeitsort).

Eine Reihe wichtiger Anlässe in der Schweiz werden das Jahr 2003 aus der Sicht der Gaststaatpolitik prägen. Besonders zu erwähnen sind: Anfang Juni findet in Evian auf der französischen Seite des Genfersees die jährliche Konferenz der Staats- und Regierungschefs der acht führenden Industrienationen (G-8) statt. Diese
Konferenz stellt auch das unmittelbare Nachbarland Schweiz und das internationale Genf vor grosse sicherheitsmässige und logistische Herausforderungen. Die Regierungen der Kantone Waadt, Wallis und Genf sowie der Bundesrat haben dem ehemaligen Kommandanten der Kantonspolizei Waadt, Pierre Aepli, die Koordination der entsprechenden schweizerischen Aktivitäten anvertraut. Der Koordinator arbeitet bei der Erfüllung seines Mandats eng mit sämtlichen zuständigen Bundesstellen zusammen, welche ihn nach Kräften unterstützen.

2706

Ein weiteres bedeutendes Ereignis aus Schweizer Sicht ist die alle vier Jahre stattfindende Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, welche vom 2. bis zum 6. Dezember erneut in Genf tagt. Die Konferenz ist das oberste Organ der internationalen Rotkreuzbewegung. Wie in den vorangegangenen Jahren wird die Schweiz erneut mit finanzieller Unterstützung sowie mit aktiver Teilnahme zum guten Ablauf der Konferenz beitragen. Der Bundesrat detachierte zudem einen Schweizer Diplomaten als Kommissär der Konferenz.

Schliesslich findet vom 10. bis zum 12. Dezember 2003 in Genf der Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) statt, den die Internationale Fernmeldeunion (ITU) auf Einladung der Schweiz organisiert (siehe 2.1.7 und 2.2.7).

Im Bereich der Bauvorhaben betreut die FIPOI mit Projekten für je ein Erweiterungsgebäude für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Welthandelsorganisation (WTO) zwei grosse Vorhaben in Genf, welche ab 2003 in die Phase der Umsetzung gelangen. Für das WHO-Gebäude, welches auch eine grössere Anzahl Büros für das der WHO administrativ angegliederte HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) enthalten wird, ist die Planung beinahe abgeschlossen.

Eine Botschaft an die Eidgenössischen Räte für die Gewährung eines FIPOIDarlehens befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2003 der Bundesversammlung vorgelegt werden. Zusammen mit der WTO führt die FIPOI zurzeit einen internationalen Architekturwettbewerb durch, um ein Projekt für das neue Gebäude zu bestimmen. Der diesbezügliche Entscheid soll im ersten Halbjahr 2003 fallen. Anschliessend wird der Bundesrat auch in dieser Sache eine Botschaft zuhanden der Bundesversammlung verabschieden. Für beide Bauvorhaben sind nach Auffassung der FIPOI Darlehen in der Grössenordnung von je 60 Millionen Franken notwendig.

Im Verlauf des Jahres 2003 sollte auch die Planung für das Haus des Friedens («Maison de la Paix») in Genf abgeschlossen werden. Dieses wegweisende Projekt unter der Führung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird mehrere im Bereich der Friedensförderung tätige Organisationen unter einem Dach vereinen. Zum Kernstück gehören die drei Zentren auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik und Abrüstung,
welche der Bund zusammen mit anderen Staaten in Genf ins Leben gerufen hat: das Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), das internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) sowie das Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF). Die drei Genfer Zentren wurden anfänglich als schweizerischer Beitrag zur Partnerschaft für den Frieden («Partnership for Peace», PfP) konzipiert und gegründet. Es haben sich nun aber über die PfP-Dimension hinaus bei jedem der Zentren zahlreiche spezifische Berührungspunkte und Zusammenarbeitsfelder mit UNOInstitutionen ergeben, die durch die Schaffung der «Maison de la Paix» wesentlich ausgedehnt und gestärkt werden können.

Das Projekt für das Haus des Friedens sieht vor, im internationalen Stadtteil einen Gebäudekomplex mit einer Fläche von rund 30 000 m2 zu erstellen. Die Kosten des Projekts werden auf 100 Millionen Franken geschätzt. Mit dem Haus des Friedens kann einer Reihe von Organismen, welche im Bereich der Friedensförderung tätig sind, ein einzigartiges Netzwerk für ihre Zusammenarbeit angeboten werden.

Gleichzeitig bedeutet die Realisierung dieses Vorhabens eine markante Stärkung und Profilierung Genfs als Ort der friedlichen Konfliktbeilegung.

2707

4

Kandidaturen und Schweizer Personal im UNO-System

4.1

Planung der Schweizer Kandidaturen im System der Vereinten Nationen

4.1.1

Allgemeiner Rahmen

Mit dem UNO-Beitritt haben sich der Schweiz neue wichtige Möglichkeiten eröffnet: Sie kann sich nun in Führungsorgane oder auf hochrangige Positionen der Organisation wählen lassen und selber wählen21. Wenn es der Schweiz gelingt, dort vertreten zu sein, wo die wichtigen Entscheide gefällt werden, erhöht sie ihre Chancen, sich Gehör zu verschaffen und ihre Ideen voranzubringen.

Unser Land stellte bereits Kandidaturen in den Sonderorganisationen und UNOProgrammen, denen sie schon vor dem 10. September 2002 als Mitglied angehörte.

Dadurch ist unser Land in zahlreichen Kaderpositionen innerhalb der Führungsorgane oder der Leitung dieser Organisationen vertreten. Durch den UNO-Beitritt eröffnet sich der Schweiz ein breiteres Spektrum an Funktionen und damit ein grösserer Handlungsspielraum auch hinsichtlich des Stimmentausches zugunsten Schweizer Kandidaturen.

Der Auftakt der Schweiz als vollberechtigtes Organisationsmitglied verlief bei den Kandidaturen sehr positiv. Gleichwohl ist die Konkurrenz härter denn je, und der Erfolg ist nie garantiert. Beispiel dafür ist die Nichtwahl von Frau Barbara Ott als Richterin beim internationalen Strafgerichtshof, und dies trotz ihrer Qualifikationen und einer dynamischen Wahlkampagne zu ihren Gunsten vonseiten der Bundesverwaltung.

Deshalb ist eine Planung der Kandidaturen unerlässlich. Dies setzt eine Übersicht über alle möglichen Schweizer Kandidaturen innerhalb des UNO-Systems voraus, und zwar sowohl für Führungsorgane als auch für hochrangige Posten, die durch Wahl besetzt werden. Auf dieser Grundlage gilt es, die Kandidaturen in Abhängigkeit ihrer Bedeutung für die Aussenpolitik der Schweiz und der Wahlchancen zu evaluieren und gestützt darauf zu entscheiden. Ist der Entscheid für die Präsentation einer Kandidatur erst einmal erfolgt, müssen die besten Voraussetzungen für den Erfolg geschaffen werden.

In bestimmten Fällen werden die Posten nach einem festgelegten System vergeben, das regionalen Ländergruppen bestimmte Quoten zugesteht, die diese gemäss einem ausgehandelten, internen Rotationssystem unter ihren Mitgliedern verteilen können.

Manchmal stimmt die Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten mit den zur Verfügung stehenden Stellen überein. Diese Situation wird als «clean slate» bezeichnet.

21

Hierbei muss unterschieden werden zwischen Kandidaturen für Posten oder Führungsorgane der internationalen Organisationen, die Gegenstand eines Beschlusses der Mitgliedstaaten sind ­ Wahl oder Kooptation ­ und die im vorliegenden Kapitel behandelt werden, und Kandidaturen von Schweizer Staatsangehörigen für Kaderpositionen innerhalb der internationalen Organisationen, die von der Personalabteilung oder der Direktion der Organisation nominiert werden und die unter Ziff. 4.2 ­ «Schweizerinnen und Schweizer im UNO-System» ­ näher beschrieben werden.

2708

Die Schweiz gehört zur Gruppe westeuropäischer und sonstiger Staaten (WEOG), deren Präsidentschaft sie im Monat Januar 2003 innehatte. Diese Gruppe umfasst gegenwärtig 29 Mitglieder22. Die für Mai 2004 vorgesehene Erweiterung der Europäischen Union um voraussichtlich 12 neue Mitglieder könnte eine Diskussion auslösen über das aktuelle System der regionalen Gruppen und die geplanten Rotationen. Für die Schweiz wird eine Integration in eventuelle Rotationssysteme der WEOG umso schwieriger sein, als diese ständig wächst. Kommt hinzu, dass noch verschiedene Vorschläge für eine Überarbeitung der Zusammensetzung der regionalen Gruppen im Raume stehen. Um diesem Problem entgegentreten zu können, wird die Schweiz folgende Position einnehmen müssen: ­

Einerseits wird sie weiterhin versuchen, sich in vorhandene oder zur Diskussion stehende Rotationssysteme zu integrieren, um so die Interessen unseres Landes an bestimmten wichtigen Kandidaturen zu verteidigen.

­

Parallel dazu wird sie eine aktive Rolle in den Diskussionen über die Zusammensetzung und Rotationen der regionalen Gruppen übernehmen, die bereits im Gang sind und sich insbesondere mit herannahender Erweiterung der Europäischen Union noch beschleunigen dürften.

­

Existiert hingegen kein befriedigendes Rotationsschema oder kann ein solches nicht entwickelt werden, so könnte die Schweiz im Falle eines nicht erzielbaren «clean slate» trotz allem und nach einer gründlichen Situationsanalyse ihre Kandidatur vorlegen.

Nicht selten sind aktive Promotionskampagnen für Schweizer Kandidaturen erforderlich. Auch wenn Qualität und Motivation der Kandidatinnen und Kandidaten in einer Kampagne von wesentlicher Bedeutung sind, genügen sie im Allgemeinen nicht, um eine Wahl zu gewinnen. Jede Kampagne muss in allen Einzelheiten sowie stellen- und kandidatenspezifisch ausgearbeitet werden. Geeignete diplomatische Schritte und gelegentliche Besuche der Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten bei den massgebenden Kreisen sollen unsere Partner davon überzeugen, unsere Kandidaturen zu unterstützen. Die Schweizer Vertretungen im Ausland, die vermehrt in die Unterstützung der Schweizer Kandidaturen eingebunden werden, bilden in diesem Verfahren ein zentrales Instrument.

Der Austausch von Stimmen mit anderen Ländern in Form einer direkten oder indirekten gegenseitigen Unterstützung bietet die Möglichkeit, dieses Dispositiv zu vervollständigen. Zu diesem Zweck hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Datenbank namens «EDA-IO-Elect» erstellt. Diese integriert sämtliche Kandidaturen aller Mitgliedstaaten der internationalen Organisationen wie auch die Vorschläge zum Stimmenaustausch bei Schweizer Kandidaturen, und zwar unabhängig davon, ob sie angenommen wurden oder nicht. Dieses Instrument ermöglicht uns, unseren ausländischen Gesprächspartnern jederzeit in Erinnerung zu rufen, wann, wo und für wen die Schweiz gestimmt hat und umgekehrt.

22

Mitglieder der WEOG: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Israel, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Türkei, Grossbritannien, USA und Schweiz.

2709

4.1.2

Perspektiven

4.1.2.1

Sekretariat

Die Schweiz verfügt bereits über eine gewisse Anzahl Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf wichtigen Positionen innerhalb des UNO-Sekretariats. Diese Posten unterliegen nicht der Wahl; über die Nomination entscheidet üblicherweise der Generalsekretär. Doch angesichts der enormen politischen Bedeutung besetzt er diese Posten nur nach intensiven Konsultationen und in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten. Das Potenzial, Schweizer Fachleute in diese Positionen zu bringen, ist beträchtlich, doch zweifelsohne abhängig von der Verfügbarkeit qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten und der Wertschätzung des Generalsekretärs oder des Nominierungsorgans.

4.1.2.2

Generalversammlung

In Anbetracht der gegenwärtigen Rotationen zwischen den regionalen Gruppierungen und der Verfügbarkeit von Kandidatinnen und Kandidaten, die für ihre Arbeit im Rahmen der Generalversammlung in New York Annerkennung geniessen, besteht für unser Land die Aussicht, in den kommenden Jahren bestimmte Funktionen innerhalb der Generalversammlung und deren Ausschüssen (Präsidentschaft, stellvertretende Präsidentschaft, Berichterstattung usw.) einnehmen zu können.

Im Rahmen der Erweiterung der Kommission der Vereinten Nationen für das internationale Handelsrecht (UNCITRAL) hinterlegte die Schweiz ihre Kandidatur für eine Mitgliedschaft 2003 in diesem Ausschuss. Selbst als Beobachter hat unser Land die Arbeiten dieser Kommission immer aktiv verfolgt und sich grosszügig an deren Kosten beteiligt.

In absehbarer Zeit ins Auge gefasst werden können Schweizer Kandidaturen für den Anlageausschuss, der die Investitionen der Pensionskasse für das UNO-Personal verwaltet, wie auch für die Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst (ICSC), die Gemeinsame Inspektionsgruppe (JIU) und den Beratenden Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ). Diese Organe spielen eine zentrale Rolle im Bereich der Planung sowie der Budget- und Programmkontrolle der Organisation und des Systems der UNO.

4.1.2.3

Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) tritt alle zwei Jahre in der Schweiz zusammen23 und bestätigt so die Rolle des internationalen Platzes Genf. Hier werden die grundlegenden Fragen diskutiert und unter anderem der grösste Teil der Wahlen zu den beigeordneten UNO-Organen wie der Menschenrechtskommission durchgeführt. Eine aktive Teilnahme der Schweiz am ECOSOC rechtfertigt sich deshalb vollumfänglich. Da gegenwärtig die Rotationsregeln zwischen den Ländern und re23

Der ECOSOC tritt 2003 in Genf zusammen und versammelt sich dort erneut im Jahr 2005.

2710

gionalen Gruppierungen Anlass zu Diskussionen geben, kann im jetzigen Stadium unser Land erst in einigen Jahren einen Sitz ins Auge fassen.

Die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte gehören zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Eine Kandidatur für die UNO-Menschenrechtskommission (HRC) ab 2007 liegt ganz auf der Linie unseres Landes, sich innerhalb der Gremien der Vereinten Nationen zu positionieren. Im HRC wird die Einführung einer Rotationsregelung derzeit noch diskutiert.

Die Schweiz ist bereits in zwei der sechs bestehenden Mechanismen im Bereich der Menschenrechte vertreten, nämlich im Ausschuss für Menschenrechte (bis Ende 2006) und im Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (bis Ende 2004). In diesen Organen ist unser Land somit gut vertreten; dessen ungeachtet ist eine Kandidatur für den Ausschuss für die Rechte des Kindes im Jahr 2005 denkbar.

Dabei muss zu jenem Zeitpunkt die Schweizer Vertretung in den anderen Ausschüssen berücksichtigt werden.

Relativ gesehen zählt die Schweiz zu den grössten Beitragszahlern des Instituts der Vereinten Nationen für Forschung und Entwicklung (UNRISD) in Genf. Sie war jedoch noch nie in dessen Rat (Board) vertreten. Sie verfügt über einen potenziellen Kandidaten für einen Sitz ad personam im UNRISD-Rat. Dieser kann eingenommen werden, sobald ein Sitz der Gruppe der westlichen Länder frei wird, im Prinzip also 2005.

Möglich sind auch Sitze in verschiedenen anderen UNO-Ausschüssen. Zu diesen gehören unter anderem die Statistische Kommission, in der das Bundesamt für Statistik in den vergangenen Jahren ungeachtet seines Beobachterstatus äusserst aktiv war, sowie die Suchtstoffkommission, der die Schweiz als Vertragsstaat internationaler Drogenkontrollabkommen schon häufig als Mitglied angehörte und für die sie eine erneute Kandidatur im Jahr 2004 plant. Auch für die Kommission für die Rechtsstellung der Frau und die Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege könnten Bewerbungen in Erwägung gezogen werden.

4.1.2.4

Sicherheitsrat

Von den zehn nichtständigen Sitzen im UNO-Sicherheitsrat, dem Organ also, das die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit trägt, sind zwei Sitze der Gruppe der westlichen Länder (WEOG) zugeteilt. Sie werden alle zwei Jahre ebenfalls für zwei Jahre neu besetzt. Die Mitglieder der WEOG haben ihre Kandidaturen für alle bis 2012 zur Verfügung stehenden Posten bereits angekündigt. Diese Sitze sind in der Tat sehr begehrt, und die Kandidatenländer bereiten ihre Kandidaturen lange im Voraus vor und werben mit intensiven Kampagnen und ausgiebigem «Lobbying» dafür. Diese Übereinkünfte zum «clean slate» sind jedoch nicht gegen Änderungen gefeit. So kommt es immer wieder vor, dass Gruppenmitglieder diese nicht anerkennen. Für die Schweiz als neues Organisationsmitglied ist eine Kandidatur für den Sicherheitsrat mittelfristig ins Auge zu fassen. Eine prinzipielle Entscheidung über eine etwaige Schweizer Kandidatur müsste jedoch innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden, will man eine Chance haben, vor 2020 die Liste der «clean slates» zu vervollständigen.

In Anbetracht des enorm politischen Charakters einer solchen Kandidatur werden die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments vor der Abgabe einer Schwei2711

zer Kandidatur für den Sicherheitsrat konsultiert. In diesem Sinne verpflichtete sich der Vorsteher des EDA anlässlich der Anhörungen für den UNO-Beitritt der Schweiz am 3. und 4. April 2001 vor diesen Kommissionen.

4.1.2.5

Fonds und Programme, Sonderorganisationen und Internationaler Gerichtshof

Für den Zeitraum 2002­2004 ist die Schweiz ferner Mitglied des Verwaltungsrats des Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen (UNICEF) und übt 2003 den Vorsitz aus. Darüber hinaus gehört sie dem Verwaltungsrat des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen für 2002­2003 an. Unser Land ist noch bis Ende 2003 Mitglied des Verwaltungsrats des Welternährungsprogramms (WFP). Im Jahr 2005 wird es dann auf Grund des bestehenden Rotationsprinzips erneut Kandidat für einen Sitz im WFP-Verwaltungsrat sein.

Als Gastgeber der in Genf ansässigen Weltorganisation für Meteorologie (WMO) verfügte unser Land hingegen nur sehr selten über einen Sitz im Rat dieser Organisation (zuletzt 1975). Deshalb hat die Schweiz für einen Mitgliedsposten ad personam im WMO-Rat die Kandidatur des Direktors von MeteoSchweiz eingereicht. Die Wahlen dazu finden während des Kongresses der Organisation im Mai 2003 statt.

Für den Exekutivrat der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen (UNESCO) wird eine Kandidatur für 2003 oder 2005 ins Auge gefasst. Die Schweiz ist einer der wichtigen Beitragszahler dieser Organisation und entfaltet grosse Aktivitäten in den verschiedenen Aufgabenbereichen.

Unser Land kandidiert 2006­2008 auch für einen Sitz im Exekutivrat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW). Angesichts eines bestehenden Rotationssystems für kleine Ländergruppierungen dürfte diese Kandidatur eine Routineangelegenheit sein.

Die Schweiz ist Gastland der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und traditionellerweise Ratsmitglied. Nachdem sie 2002 für weitere vier Jahre überragend in den Rat dieser Organisation wiedergewählt wurde, dürfte sie auch 2006 für diesen Sitz kandidieren.

Dagegen ist die Frage einer Kandidatur für den Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem die Schweiz von 1999 bis 2002 als Mitglied angehörte und dessen Vorsitz sie von 1999­2000 innehatte, noch offen, da die Rotationsregelungen innerhalb der europäischen Gruppe bis 2005 noch abgeklärt und gegebenenfalls modifiziert werden müssen.

Bis Ende 2004 ist unser Land zudem Mitglied des Rats der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO).

Und schliesslich könnte die Schweiz, die über ein Reservoir ausgezeichneter Juristinnen und Juristen verfügt, gelegentlich auch eine Kandidatur für eine Richterstelle beim Internationalen Gerichtshof (IGH) ins Auge fassen.

2712

4.2

Schweizerinnen und Schweizer im UNO-System

4.2.1

Überblick

Im gesamten System der UNO, einschliesslich der Sonderorganisationen, sind mehr als 200 000 Personen rund um den Globus beschäftigt. Ein grosser Teil gehört zum logistischen, vor Ort rekrutierten Personal, beispielsweise Lehrer und Lehrerinnen sowie Krankenschwestern in den Flüchtlingslagern, Lastwagenchauffeure oder Sekretariatspersonal. Der Rest umfasst international rekrutierte Experten und Expertinnen wie Agronomen, Mediziner und Juristen, Ökonomen, Statistiker und Übersetzer usw.

Es gibt Schweizerinnen und Schweizer in beiden Kategorien. Mitte 2002 waren 172 Schweizer Staatsangehörige bei den zentralen Diensten der Vereinten Nationen angestellt. 130 sind der ersten Gruppe zuzuordnen und wurden häufig in Genf rekrutiert. 42 gehören zur Gruppe der Fachleute und arbeiten verstreut in der ganzen Welt. Zusätzlich waren 114 Schweizer Expertinnen und Experten bei 24 anderen Institutionen und Agenturen der Vereinten Nationen angestellt24.

Mitte 2002 beschäftigte das UNO-System insgesamt 156 Schweizer Spezialistinnen und Spezialisten in 46 Ländern und ungefähr 200 Personen im logistischen Bereich, die grundsätzlich vor Ort, meist in Genf, rekrutiert wurden.

4.2.2

Auswirkungen des UNO-Beitritts auf die Rekrutierung von Schweizerinnen und Schweizern

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung werden nur wenige Posten nach geografischen Quoten vergeben. Der Grossteil der UNO-Organisationen zielt darauf ab, auf dem Weltmarkt die besten Fachleute zu rekrutieren. Ausschlaggebend sind Qualifikation und berufliche Erfahrung. Eine grosse Rolle spielt auch die Beherrschung mehrer der sechs Amtssprachen (Englisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Russisch). Erst in zweiter Linie werden der Nationalität, dem Geschlecht und anderen Kriterien Rechnung getragen, um so unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Gleichgewicht zwischen Angehörigen aus Industrie- und Entwicklungsländern und den Geschlechtern herzustellen. Die meisten Stellen werden auf Grund dieser Kriterien besetzt. Bis zum UNO-Beitritt erwies sich der Umstand, aus einem Nicht-Mitgliedland der UNO zu kommen, für Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten als nachteilig, wenn sie mit Kandidaten aus anderen Ländern mit gleichwertigen Kompetenzen und Erfahrungen konkurrieren mussten.

Rund 2700 Stellen der zentralen Dienste der Vereinten Nationen unterliegen geografischen Verteilungskriterien. Sie sind in politischen Organen wie dem Sicherheitsrat, der Generalversammlung, der UNCTAD und den fünf regionalen Wirtschaftskommissionen angesiedelt. Die Schweizer Quote beträgt rund 1 Prozent, was unserem Finanzierungsanteil am UNO-Budget und 25 bis 30 Stellen entspricht. Vor dem Beitritt waren bereits 11 Posten, überwiegend bei der UNCTAD, mit Schweizer

24

Internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und die Regionalbanken sind in dieser Zahl nicht enthalten.

2713

Staatsangehörigen besetzt. Durch den UNO-Beitritt dürften der Schweiz in der Folge noch rund 15 Stellen zufallen.

Nachdem der Beitritt der Schweiz durch die UNO-Generalversammlung gutgeheissen worden war, konnten Schweizer Staatsangehörige ihre Bewerbung für Zulassungsprüfungen für alle Stellen einreichen, die einer geografischen Quotenregelung für Angehörige aus personalmässig unterrepräsentierten Ländern unterstellt sind.

Zwar gibt es keine Angaben zur Anzahl der Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten, doch ist bekannt, dass insgesamt 18 000 Bewerbungsdossiers fristgerecht eingereicht wurden.

Die qualitativen Auswirkungen des schweizerischen UNO-Beitritts auf die Beschäftigung bei der UNO sind bemerkenswert: Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten werden bei gleichwertiger Qualifikation nicht mehr auf Grund ihrer Nationalität ausgeschlossen.

4.2.3

Erhöhung der Anzahl von Schweizerinnen und Schweizer in zwischenstaatlichen Organisationen

Die Schweiz ist Mitglied von rund hundert zwischenstaatlichen Organisationen.

Dank ihrer soliden wirtschaftlichen Verfassung leistet sie freiwillige und Pflichtbeiträge, die ihr auf internationaler Ebene den 14. Rang verschaffen. Dieser Platz verleiht ihr Gewicht bei den Beschlussfassungen. Der Anteil der Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Organisationen widerspiegelt aber diese Finanzkraft nicht angemessen. Durch die verhältnismässig bescheidene personelle Vertretung wird die internationale Rolle, welche die Schweiz durch ihre wirtschaftliche Präsenz spielen könnte, geschwächt.

Untersuchungen haben darüber hinaus gezeigt, dass die Mehrheit der Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der UNO, wie auch in anderen internationalen Organisationen, einer fortgeschrittenen Altersklasse angehört, ja häufig kurz vor der Pensionierung steht. Die Nachfolge ist ungenügend. Ohne Korrekturmassnahmen wird die bereits geringe Schweizer Präsenz in den kommenden Jahren weiter geschwächt. Um dieser ungünstigen Entwicklung entgegenzuwirken, wurde im EDA eine Sektion geschaffen, deren Aufgabe es ist, speziell die Nachfolge von Schweizer Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den internationalen Organisationen zu fördern.

Die personelle Präsenz der Schweiz in den internationalen Organisationen geht tendenziell zurück. Dies ist insbesondere auf die Alterung und die Pensionierung der gegenwärtigen Posteninhaberinnen und -inhaber zurückzuführen, aber auch darauf, dass zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer zögern, eine Stelle in einem geografisch wenig günstigen Umfeld anzutreten. Es ist deshalb wichtig, Schweizer Universitätsabsolventen und ­absolventinnen für den Einsatz in der UNO und in anderen internationalen Organisationen zu begeistern und entsprechend zu fördern.

2714

4.2.4

Informationen und Hinweise

Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Öffentlichkeit und insbesondere die primären Interessenten ­ Universitätsabsolventen und ­absolventinnen ­ nur wenig über die internationalen Organisationen wissen. Aus diesem Grunde wurde eine auf diese Kreise zugeschnittene Kampagne mit Workshops und Vorträgen durchgeführt. Sie war ein voller Erfolg. Und, wie bereits oben ausgeführt, fasst eine zunehmend grössere Anzahl von Studentinnen und Studenten vor dem Studienabschluss eine Karriere in der UNO oder anderen Organisationen ins Auge. Diese Massnahme wird 2003 erneut durchgeführt. Des weiteren haben internationale Organisationen im Anschluss an diverse Vorstösse der Bundesverwaltung begonnen, den Schweizer Arbeitsmarkt aktiv zu bearbeiten.

Auf international ausgeschriebene Stellen bewerben sich jedoch häufig Hunderte, nicht selten gar Tausende von Personen. Zudem hat sich das internationale Niveau der universitären Bildung in den vergangenen zwei Jahrzehnten beträchtlich verbessert. Zweifelsohne werden die Schweizer, wie auch die europäischen und nordamerikanischen Universitäten ihrem ausgezeichneten Ruf auch weiterhin gerecht; doch Länder wie China, Indien und Pakistan, Ägypten, Mexiko, Brasilien oder Chile ­ um nur einige zu nennen ­ vergeben heutzutage Diplome, die den Vergleich mit unseren Ländern nicht scheuen müssen. Neu gelangen auch hoch qualifizierte Personen aus Osteuropa und Russland auf den internationalen Arbeitsmarkt. Noch vor zehn Jahren waren sie dort kaum vorzufinden. Dies ist für sich genommen eine erfreuliche Entwicklung, doch bringt sie eine Intensivierung des Wettbewerbs mit sich.

Für junge Schweizerinnen und Schweizer hat sich die internationale Konkurrenz in Bezug auf eine Stelle in der UNO oder in einer anderen internationalen Organisation verschärft. Der Bundesrat will deshalb seine Informations- und Orientierungsmassnahmen für junge Schweizer Universitätsabsolventen verstärken.

4.2.5

Programm für qualifizierte Nachwuchskräfte

Wie im Privatsektor verlangen häufig auch internationale Organisationen selbst für Anfängerpositionen eine zwei- bis dreijährige Berufserfahrung. Hochschulabsolventinnen und ­absolventen sehen sich deshalb oft mit der Situation konfrontiert, dass selbst ein ausgezeichnetes Diplom alleine nicht ausreicht, eine ihren Qualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden. Aus Verzweiflung begnügt sich manch Arbeitsuchender mit temporären, fortlaufend verlängerbaren Arbeitsverhältnissen, die zwar nicht selten gut bezahlt sind, doch keinen Bezug zu seinem abgeschlossenen Studium haben. So verlieren diese Personen allmählich ihre Kompetenzen. Andere wiederum gehen ins Ausland, insbesondere nach Nordamerika, und nicht alle kehren zurück25. So werden die Investitionen von Bund und Kantonen in die Ausbildung dieser Leute schlecht genutzt, oder gehen für die Volkswirtschaft gar ganz verloren.

25

Gemäss Berechnungen betrug die Nettomigration von Akademikern zwischen den USA und der Schweiz in den Neunzigerjahren ungefähr 400 Personen pro Jahr zugunsten der USA. Dabei generierte jede dieser Personen 3­5 Arbeitsplätze in den USA.

2715

Um der Nachfrage zu entsprechen, muss eine Brücke zwischen der akademischen Welt und den internationalen Organisationen gebaut werden. Diese muss den Erwerb praktischer Erfahrungen sicherstellen, die eine echte Karriere ermöglichen.

Die in mehreren westlichen Ländern zur Anwendung kommenden Praktiken lassen sich in zwei allgemeine Gruppen aufteilen: Einige Staaten, häufig angelsächsische Länder, unterstützen den Start ins Berufsleben mit Bankdarlehen zu Vorzugskonditionen, also mit einer Art Risikokapital, das in die berufliche Zukunft junger Hochschulabsolventen und ­absolventinnen investiert wird und diesen ermöglicht, sich mit einem minimalen Lohn «die Sporen abzuverdienen». Diese Praxis hat den Vorteil, den betroffenen Personen die Verantwortung zu übertragen. Sie hat aber auch den Nachteil, unter heiklen Bedingungen ins Berufsleben zu starten.

Andere Staaten, vorzugsweise auf dem europäischen Festland, nutzen dazu die internationalen Organisationen26. Sie platzieren junge Universitätsabsolventinnen und -absolventen für zwei bis drei Jahre in den für sie wichtigsten internationalen Organisationen. Für deren Bezahlung kommt der jeweilige Entsenderstaat im Rahmen entsprechender Programme auf. Auf diese Art und Weise bildet die UNO über 1000 Nachwuchskräfte aus. Nach Ablauf ihres Vertrags kann die Person, reich an internationalen Erfahrungen, entweder in der Organisation bleiben, in den Staatsdienst des Entsenderlandes eintreten oder ihre Erfahrungen in die Privatwirtschaft einbringen.

Der Bundesrat hat die Absicht, seine Aktivitäten zur Rekrutierung von qualifizierten Schweizerinnen und Schweizern für die UNO und andere internationale Organisationen fortzusetzen und dem Parlament den Vorschlag zu unterbreiten, ein Bundesprogramm zur Platzierung von Schweizer Nachwuchskräften in der UNO und anderen internationalen Organisationen ins Leben zu rufen.

26

Nach einer jüngst in 16 Ländern durchgeführten Untersuchung verfügen 14 davon über ein solches Programm.

2716

Liste der Anhänge 1a Entwicklung des Pflichtbeitrags der Schweiz an die UNO 2001­2003 1b Überblick der Beiträge der Schweiz an das UNO-System 2001 2

Liste der Deklarationen der Schweiz an der 57. Session der Generalversammlung

3

Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Zahlen

4

«Das internationale Genf in Zahlen»

5

Schweizerinnen und Schweizer im UNO-System

6

Abkürzungsverzeichnis

2717

Anhang 1a

Entwicklung des Pflichtbeitrags der Schweiz an die UNO 2001­2003 (Beträge in Schweizer Franken) 2001

2002

als Beobachter 1.1.­31.12.2001

Pro rata als Beobachter

1. Reguläres Budget 6 522 504 2. UNO-Gerichtshöfe ­ Intern. Strafgericht für Ex-Jugoslawien ­ Intern. Strafgericht für Ruanda 3. Friedenserhaltende Operationen

5 570 392

Beiträge an Fonds für die zweijährige Budgetperiode 2002­2003: ­ Betriebsmittelfonds ­ Reservefonds für friedenserhaltende Operationen Total Umrechnungskurse USD-CHF 2001 = 1.65 2002 = 1.75 2003 = 1.50

2718

2003 Pro rata als Vollmitglied

(Vorschau)

6 189 325

25 800 897

596 598

2 455 635

481 992 13 075 043

2 027 571 42 980 784

2 229 500 3 344 250 6 522 504

5 570 392

25 916 708

73 264 887

Anhang 1b

Überblick der Beiträge der Schweiz an das UNO-System für das Jahr 2001 (in Schweizer Franken) 1 1.1 1.2 1.3

Kern-UNO UNO (siehe Beilage 1a) freiwillige Beiträge an friedenserhaltende Operationen Nebenorgane, Institute und Kommissionen*

6 522 504 7 811 902 199 209 085

Total Kern-UNO 2 Spezialorganisationen** 3 Weltbank, Internationaler Währungsfonds (Bretton Woods) und assoziierte Institutionen***

213 543 491 63 551 919 239 269 318

Total 1+2+3 (UNO-System)

516 364 728

* ** ***

in den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Umwelt, Forschung und Ausbildung FAO, IAEA, IFAD, ICAO, ILO, ITU, IMO, UNESCO, UNIDO, UPU, WHO, WIPO WMO CGIAR, GEF, IDA, IFC, MIGA

2719

Anhang 2

Erklärungen der Schweiz an der 57. Session der Generalversammlung Die Texte sind auf Internet abrufbar unter: www.eda.admin.ch/newyork_miss/f/home.html Generalversammlung ­ Vollversammlung: 10.09.2002: Rede von Bundespräsident Kaspar Villiger anlässlich des Beitritts der Schweiz zur UNO 13.09.2002: Rede von Bundesrat Joseph Deiss an der 57. Session der UNOGeneralversammlung: Allgemeine Debatte 16.09.2002: Tagung des Plenums der Generalversammlung auf hoher Ebene, an der geprüft wurde, wie die neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas unterstützt werden soll: Erklärung von Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten der Schweiz, 57. Session 07.10.2002: Weiterverfolgung der Ergebnisse des Millenniumsgipfels: Erklärung von Botschafter Jenö C. A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York (Punkt 44 der Tagesordnung) 31.10.2002: Stärkung des Systems der Vereinten Nationen: Erklärung von Botschafter Jenö C. A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York (Punkt 52 der Tagesordnung) 19.11.2002: Unterstützung von Antiminenprogrammen: Erklärung von MarcAlain Stritt, Militärberater, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 28 der Tagesordnung) 25.11.2002: Verbesserung der Koordination der humanitären Hilfe: Erklärung von Botschafter Jenö C.A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York (Punkt 21 der Tagesordnung) 02.12.2002: Die Situation im Nahen Osten: Erklärung von Botschafter Jenö C.A.

Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York (Punkt 36 der Tagesordnung) Generalversammlung ­ 1. Kommission: 02.10.2002: Erklärung von Botschafter Christian Faessler, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der Abrüstungskonferenz (Generaldebatte) 16.10.2002: Konventionelle Waffen: Erklärung von Botschafter Christian Faessler, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der Abrüstungskonferenz

2720

Generalversammlung ­ 2. Kommission: 03.10.2002: Makroökonomische Fragen: Erklärung von Olivier Chave, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkte 84 (b) (d) (e) (f) der Tagesordnung) 16.10.2002: Fragen der makröokonomischen Politik: Wissenschaft & Technologie für die Entwicklung: Erklärung von Botschafter Jenö C.A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 84 c der Tagesordnung) 21.10.2002: Umwelt und nachhaltige Entwicklung: Erklärung von Stefano Toscano, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkte 87 (b) (c) (d) (e) (f) der Tagesordnung) 21.10.2002: Umwelt und nachhaltige Entwicklung ­ Klima: Erklärung von Botschafter Beat Nobs, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Punkt 87 (c) der Tagesordnung) 28.10.2002: Operative Entwicklungsaktivitäten: Erklärung von Olivier Chave, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 88 der Tagesordnung) 04.11.2002: 3. Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwickelten Länder: Erklärung von Olivier Chave, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 96: 3e der Tagesordnung) 07.11.2002: Bildung und Forschung: Erklärung von Frau Ariane Waldvogel, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 90 der Tagesordnung) 08.11.2002: Internationales Treffen auf hoher Ebene, mit dem Auftrag, die Frage der Entwicklungsfinanzierung zu prüfen: Erklärung von Olivier Chave, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 93 der Tagesordnung) 14.11.2002: Umwelt und nachhaltige Entwicklung - Klima: Erklärung von Botschafter Beat Nobs, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Punkt 87a der Tagesordnung) 14.11.2002: Fragen zu sektoralen Politiken: «Business Development»: Erklärung von Olivier Chave, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 85(b) der Tagesordnung) 15.11.2002: Nachhaltige Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit: Internationales Jahr der Berge: Erklärung von Botschafter Jenö C.A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 86 Kopfnote der Tagesordnung)

2721

Generalversammlung ­ 3. Kommission: 14.10.2002: Förderung und Schutz der Rechte des Kindes: Erklärung von Frau Rachel Groux, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkte 105 und 43 der Tagesordnung) 30.10.2002: Entwurf für ein Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe: Erklärung von Botschafter Jenö Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 109 (a) der Tagesordnung) 07.11.2002: Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten: Erklärung von Frau Rachel Groux, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 109 (b) der Tagesordnung) Generalversammlung ­ 4. Kommission: 30.10.2002: Fragen im Zusammenhang mit der Information: Erklärung von Pierre Helg, Stellvertretender Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 79 der Tagesordnung) 04.11.2002: Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA): Erklärung von Herrn Pierre Helg, Stellvertretender Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 76 der Tagesordnung) Generalversammlung ­ 5. Kommission: 25.10.2002: Verbesserung der finanziellen Situation der Vereinten Nationen: Erklärung von Julius Anderegg, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 114 der Tagesordnung) 29.10.2002: Programmbudget für 2002­2003 ­ Capital Master Plan: Erklärung von Julius Anderegg, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 112 der Tagesordnung) Generalversammlung ­ 6. Kommission: 23.09.2002: Internationales Übereinkommen gegen das reproduktive Klonen von Menschen: Erklärung von Claude-Georges Ducret, Chef der Sektion «Schweizer Präsenz in den internationalen Organisationen» der Politischen Abteilung III des EDA (Punkt 162 der Tagesordnung) 02.10.2002: Stand der Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen von 1949 über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte: Erklärung von Valentin Zellweger, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 152 der Tagesordnung) 14.10.2002: Schaffung des internationalen Strafgerichtshofs: Erklärung von Valentin Zellweger, Ständige Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen (Punkt 158 der Tagesordnung) 28.10.2002: Bericht der Kommission für Völkerrecht: Diplomatischer Schutz: Erklärung von Botschafter Nicolas Michel, Rechtsberater, Direktion für Völkerrecht im EDA (Punkt 156 der Tagesordnung)

2722

04.11.2002: Bericht der Kommission für Völkerrecht (Kapitel IV, VII, VIII und IX des Berichts): Erklärung von Jürg Lindenmann, Stellvertretender Rechtsberater, Direktion für Völkerrecht im EDA (Punkt 156 der Tagesordnung) Sicherheitsrat: 11.10.2002: Leichte Waffen: Erklärung von Botschafter Jenö C.A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen 17.10.2002: Die Situation zwischen Irak und Kuwait: Erklärung von Botschafter Jenö C.A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen 10.12.2002: Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten: Erklärung von Pierre Helg, Stellvertretender Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen 14.01.2003: Kinder in bewaffneten Konflikten: Erklärung von Botschafter Jenö C.A. Staehelin, Ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen

2723

Anhang 3

Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Zahlen27 1. Bundesanleihen (A) Saldo der rückzahlbaren Bundesanleihen (am 31. Dez. 2002) als Unterstützung zum Bau von Gebäuden für internationale Organisationen Objekte

Beträge

Gebäude im Besitz der FIPOI:

73 561 900

­ Parking, Place des Nations ­ Internationales Konferenzzentrum von Genf (CICG)/Verpflichtung

10 563 300 62 998 600

Gebäude im Besitz internationaler Organisationen: ­ Weltorganisation für Meteorologie (WMO): Sitz 1995 ­ Internationales Arbeitsamt (IAA): Sitz 1975 ­ Internationale Fernmeldeunion (ITU): Vergrösserung des Sitzes 1975 ­ Internationale Fernmeldeunion (ITU): Vergrösserung des Sitzes 1986 ­ Internationale Fernmeldeunion (ITU): Vergrösserung des Sitzes 1996 ­ Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Sitz ­ Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Umbau 1987 ­ Internationale Organisation für Migrationen (IOM): Sitz 1983 ­ Europäische Organisation für Kernforschung (CERN): Verwaltungsgebäude 1984 ­ Europäische Organisation für Kernforschung (CERN): Physikergebäude 1993 ­ Internationale Föderation der Rotkreuz- und der Rothalbmondgesellschaften (IFRC): Sitz 1994 ­ Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK): Ausbildungszentrum Ecogia/Versoix 2000 Total der am 31. Dezember 2002 rückzahlbaren Anleihen

27

Alle Beträge in Schweizerfranken.

2724

323 053 489 69 633 800 85 152 610 1 837 400 16 383 800 44 518 750 30 769 745 6 465 630 11 426 628 6 943 220 30 111 115 10 219 291 9 591 500 396 615 389

(B) Zurückbezahlte Bundesanleihen (Beispiele, am 31. Dez. 2002) Als Unterstützung für den Bau von Gebäuden für die internationalen Organisationen: Organisation

Anleihe

Datum

Letzte Rückzahlung

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

6 500 000

19.12.1967

1999

Europäische Organisation für Kernforschung (CERN)

48 700 000

30.05.1973

1995

Internationale Fernmeldeunion (ITU)

21 000 000

19.12.1967

1999

(C) Im Jahr 2002 bezahlte der Bund der FIPOI für Anleihen (zinslos, in 50 Jahren rückzahlbar) zugunsten internationaler Organisationen in Genf einen Totalbetrag von 6 500 000 Franken, davon ­

1 500 000 Franken für die Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO)/ das Gemeinsame HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS)

­

5 000 000 Franken für den Bau des neuen Sitzes der Interparlamentarischen Union (IPU)

(D) Umgekehrt zahlten die internationalen Organisationen und die FIPOI dem Bund als Amortisation der Bauanleihen für das Jahr 2002 insgesamt 10 039 300 Franken zurück.

2. Finanzhilfen des Bundes an die FIPOI (nicht rückzahlbar) Der Bund zahlte der FIPOI für Betrieb, Unterhalt und Renovierung ihrer Gebäude im Jahr 2002: 6 581 900 Franken davon ­

5 141 000 Franken als Deckung des Defizits für das Internationale Konferenzzentrum von Genf (CICG), das den internationalen Organisationen und den NGOs gratis zur Verfügung gestellt wird

­

500 000 Franken für Betriebs- und Unterhaltskosten des Konferenzssaals William Rappard am Sitz der Welthandelsorganisation (WTO)

­

940 900 Franken für den Betrieb des Zentrums William Rappard, Sitz der WTO

2725

3. Das Vermögen der FIPOI Am 31. Dezember 2001 belief sich das Immobilienvermögen der Stiftung nach Schätzung der Brandversicherung auf 549 000 000 Franken.

Die Grundstücke, die vom Kanton Genf im Baurecht gratis zur Verfügung gestellt werden, haben einen geschätzten Wert von 210 Millionen Franken.

Am 31. Dezember 2001 beliefen sich die Reserven der FIPOI auf 52 400 000 Franken. Diese Reserven sind für die periodische Renovierung der Gebäude bestimmt.

4. Investitionen der FIPOI Im Jahr 2002 liess die FIPOI an den Gebäuden Renovationsarbeiten von insgesamt rund 7 000 000 Franken ausführen.

Ferner gab sie rund 5 000 000 Franken für den Bau des Verwaltungsgebäude von Balexert BAB aus (Anbau des Internationalen Hauses für die Umwelt MIE), wobei sich der Gesamtbetrag (Land, Bau und Finanzierungskosten) auf 26 000 000 Franken für 6500 m2 Büro- und Konferenzraum belaufen dürfte.

5. Aktivitäten im Konferenzbereich 2002 fanden im Internationalen Konferenzzentrum in Genf (CICG) internationale Konferenzen und Kongresse mit 24 540 Teilnehmenden statt. Insgesamt waren es 36 Konferenzen mit 200 bis 500 Teilnehmenden, 11 Konferenzen mit über 500 und eine mit über 1000 Teilnehmenden. Das führte 2002 zu 64 000 Übernachtungen von CICG-Gästen in Genf.

6. Personal Ende 2002 hatte die Stiftung 38 Mitarbeitende.

7. Finanzielles Die Aktivitäten der FIPOI 2001/2002 (ausser Investitionen gemäss Paragraph 4) hatten folgenden Umfang: Aktivität

FIPOI 2001

Budget 2002

Konferenzen Gebäude (Wartung und Unterhalt) Gebäudeverwaltung

5 800 000 6 000 000 10 300 000

6 000 000 5 800 000 10 300 000

2726

Anhang 4

Das internationale GENF in Zahlen Quelle: Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf (http://www.dfae.admin.ch/geneve)

Internationale Organisationen ­ Internationale Organisationen in der Schweiz (mit Sitzabkommen), davon 20 mit Sitz in Genf.

­ Büro der Vereinten Nationen in Genf (ONUG)28, das zum einen aus dem Sekretariat und zum anderen aus den Organen der UNO besteht: ­ Organe mit Hauptsitz in Genf: ECE-UNO, ITC (UNCTAD/WTO), UNCC, UNCTAD, UNHCR, HCHR, UNIDIR, UNRISD, UNITAR usw.

­ Organe mit einem Regionalbüro für Europa in Genf: OCHA (New York), UNCHS (HABITAT) (Nairobi), UNDP (New York), UNEP (Nairobi), UNICEF (New York) usw.

­ Organe mit Verbindungsbüros in Genf: UNFPA (New York), WFP (Rom), UNV (Bonn) usw.

23 1

­ Spezialfälle: ­ Die Abrüstungskonferenz (CD) in Genf ist kein Organ der Vereinten Nationen, sondern ein autonomes Organ, das von den Vereinten Nationen Unterstützung erhält. Ihr Sekretariat wird von der Abrüstungsabteilung der UNO geführt (Büro in Genf).

­ Das Gemeinsame HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) in Genf wurde 1996 geschaffen und wird von der Weltbank, dem UNFPA, der ILO (2001), der WTO, dem UNDCP (1999), dem UNDP, der UNESCO und der UNICEF unterstützt.

­ Spezialinstitutionen des UNO-Systems: IBE/UNESCO, ILO/IAA, WOM, WIPO, WHO, ITU und UPU (Bern).

­ Spezialinstitutionen (mit Sitz ausserhalb der Schweiz) mit Verbindungsbüro in Genf: FAO (Rom), IWF (Washington), UNIDO (Wien) und UNESCO (Paris).

28

7

Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien hat zwar ebenfalls ein Verbindungsbüro in Genf, die unter der Schirmherrschaft der UNO gebildete IAEA ist aber keine eigentliche Spezialagentur der UNO.

Nach dem Beitritt der Schweiz am 10. Sept. 2002 und jenem der Demokratischen Republik Timor-Leste am 27. Sept. 2002 zählt die UNO nun 191 Mitgliedstaaten; davon sind 149 in Genf vertreten (einschliesslich der Schweiz).

2727

­ Internationale Organisationen ausserhalb des UNO-Systems: ACWL, EFTA, ITC, BIZ (Basel), CERN, IKRK, OSZE-Gerichtshof, CS, FISCR, IOM, OIPC, WTO, OTIF (Bern), IPU und UPOV.

­ Zwischenstaatliche Nichtregierungsorganisationen, vorwiegend mit Sitz in der Schweiz (mit Besteuerungsabkommen): ACI, IATA und SITA (Genf), WADA (Europäisches Büro in Lausanne, Sitz in Montreal) und IUCN (Gland/Waadt).

15

5

Ausländische Staaten, Missionen, ständige Vertretungen und Delegationen Ausländische, von einer Mission/Vertretung beim UNOG, der WTO oder der CD in Genf vertretene Staaten29

149

­ Ständige Missionen beim UNOG (und anderen internationalen Organisationen)30

150

­ Ständige Missionen (getrennt) bei der WTO31

21

CD32

16

­ Ständige Vertretungen (getrennt) bei der

10

­ Spezialmissionen33 ­ Ständige Delegationen internationaler Organisationen ­ Andere Organe (mit Beobachterstatus beim

(Beobachterbüros)34

UNOG)35

Total Missionen, Vertretungen und Delegationen in Genf

29

30 31

32

33 34

35

9 2 208

Alle diese Staaten haben eine Mission beim UNOG und anderen internationalen Organisationen. Einige haben ausserdem eine getrennte Mission/Vertretung bei der WTO und/oder der CD.

Der Heilige Stuhl hat eine Beobachtermission beim UNOG.

21 Mitglieder der Welthandelsorganisation haben eine getrennte Mission bei der WTO: Australien, Chile, China, Kolumbien, Costa Rica, USA, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (China), Ungarn, Indien, Malaysia, Mexiko, Norwegen, Panama, Pakistan, Schweiz, Gesondertes Zollgebiet von Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu, Thailand und Türkei.

16 Mitglieder der Abrüstungskonferenz haben eine getrennte Vertretung bei der CD: Deutschland, Australien, Belgien, Kanada, Chile, China, USA, Russische Föderation, Finnland, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Neuseeland, Niederlande und Grossbritannien.

Spezialmissionen: Siehe Liste auf Seite 77.

Ständige Delegationen der internationalen Organisationen (Beobachterbüros): Weltbank, AKP-Gruppe, LAS, OAT, OCI, OIF, AU und EU. Die EU ist in Genf durch die Ständige Delegation der Europäischen Kommission und durch das Verbindungsbüro des Generalsekretariats des Rats der Europäischen Union vertreten. Diese Delegationen vertreten ihre Organisation beim UNOG und/oder bei der WTO, manchmal auch bei anderen internationalen Organisationen.

Andere Organe (Beobachter): Palästinensische Behörde und G15. Auch der Malteserorden hat Beobachterstatus beim UNOG.

2728

6

­ Ständige Missionen beim UNOG (und anderen internationalen Organisationen), mit Sitz ausserhalb von Genf (im Ausland)36

Vertretungen des Gastlandes ­ Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Genf ­ Multilaterale Abteilung ­ Ständiger Vertreter der Schweiz bei der CD ­ Abteilung Gastland ­ Ständige Mission der Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (ECE-UNO, UNCTAD, ITC)

Spezialmissionen (10) ­ Delegation der Russischen Föderation bei der Sonderkommission für Verifikation (CSV) ­ Delegation der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Sonderkommission für Verifikation (CSV) ­ Delegation der Ukraine bei der Sonderkommission für Verifikation (CSV) ­ Delegation der Republik Weissrussland bei der Gemeinsamen Kommission für Respekt und Inspektionen (CCRI) ­ Delegation der Republik Kasachstan bei der Gemeinsamen Kommission für Respekt und Inspektionen (CCRI) ­ Delegation der Russischen Föderation bei der Gemeinsamen Kommission für Respekt und Inspektionen (CCRI) ­ Delegation der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Gemeinsamen Kommission für Respekt und Inspektionen (CCRI) ­ Delegation der Ukraine Amerika bei der Gemeinsamen Kommission für Respekt und Inspektionen (CCRI) ­ Delegation der Russischen Föderation bei der Ständigen Beratungskommission ­ Delegation der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Ständigen Beratungskommission

36

Ständige Missionen beim UNOG mit Sitz ausserhalb von Genf (im Ausland): Antigua und Barbuda (London), Dominikanische Republik (London), Äquatorialguinea (Paris), Guinea-Bissau (Brüssel), Niger (Brüssel) und Togo (Paris).

2729

Nichtregierungsorganisationen (NGO) NGOs mit Beraterstatus bei den Vereinten Nationen: NGOs mit Sitz in Genf (Hauptsitz oder Vertretung) NGOs mit Sitz in der Schweiz, ausserhalb von Genf

ca. 170 ca. 60

Total NGOs mit Sitz in der Schweiz

ca. 230

Treffen, Delegierte und offizielle Besuche (Zahlen gerundet) 200037

Jährliche Treffen und Konferenzen

IO in Genf

IO in der Schweiz (inkl. Genf)

NGO in Genf

2 055

2 190

1 500

Treffen und Konferenzen, als halbtä- 17 170 gige Sitzungen berechnet

17 579

3 312

Delegierte/Experten an den Treffen und Konferenzen

94 165

22 000

89 000

Besuche von Staats-/Regierungschefs, Ministern und anderen offiziellen Persönlichkeiten (VIP) in Genf pro Jahr38

3000

Einige finanzielle Angaben (in Schweizer Franken)39 ­ Ausgaben der in Genf ansässigen internationalen Organisatio- 3,991 Milliarden nen im Jahr 2000 4,253 Milliarden ­ Ausgaben der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen im Jahr 2000 ­ davon 2,4 Milliarden in Form von Löhnen an in der Schweiz wohnhafte Angestellte oder in Form von Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen von im Land ansässigen Firmen

37

38

39

Quelle: «Enquête sur les organisations internationales», veröffentlicht vom Kantonalen Statistischen Amt in Genf (OCSTAT: www.geneve.ch/statistique) (März 2002, Daten von 2000). Ein Treffen dauert im Prinzip mehrere Tage; jede Sitzung dauert durchschnittlich drei Stunden.

Beispiel: der Generaldirektor des UNOG hat 2001 über 190 offizielle Besuche empfangen (UNO-Generalsekretär, Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Staatssekretäre und weitere Würdenträger).

Quelle: «Enquête sur les organisations internationales», veröffentlicht vom Kantonalen Statistischen Amt - Genf (OCSTAT: www.geneve.ch/statistique) (März 2002, Daten von 2000).

2730

Arbeitsstellen und internationale Gemeinschaft (gerundet) ­ Arbeitsstellen in den internationalen Organisationen (IO) in der Schweiz40

25 000

­ Internationale Beamte in der Schweiz, Inhaber eines von der Schweizer Mission ausgestellten Ausweises

17 900

­ Arbeitsstellen in den internationalen Organisationen (IO) in Genf41

23 000

­ Internationale Beamte in Genf, Inhaber eines von der Schweizer Mission ausgestellten Ausweises

17 100

­ Mitglieder des Personals der Ständigen Missionen (SM) in Genf, einschliesslich Beobachterbüros

3 800

­ Internationale Gemeinschaft in der Schweiz (IO/SM) mit Familienmitgliedern und privaten Hausangestellten (Inhaber eines von der Schweizer Mission ausgestellten Ausweises) ­ Arbeitsstellen in den internationalen Organisationen, die ein Besteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben (ACI, WADA, IATA, SITA und UICN) ­ Arbeitsstellen bei den NGOs in Genf (Schätzung) ­ Arbeitsstellen, die im Zusammenhang mit dem internationalen Genf stehen (Schätzung)42

40

41

42

33 000

900

2 200 14 000

Quelle: «Enquête sur les organisations internationales» veröffentlicht vom Kantonalen Statistischen Amt - Genf (OCSTAT: www.geneve.ch/statistique) (März 2002, Daten von 2000).

Quelle: «Enquête sur les organisations internationales» veröffentlicht vom Kantonalen Statistischen Amt - Genf (OCSTAT: www.geneve.ch/statistique) (März 2002, Daten von 2000).

In dieser Zahl sind die Arbeitsstellen der Privatwirtschaft eingeschlossen, die auf die Präsenz der Organisationen und Missionen zurückgehen.

2731

Anhang 5

Schweizerinnen und Schweizer im UNO-System

16

109 23 25

4 0

Mitte 2002 waren ca. 180 Schweizerinnen und Schweizer im UNO-System tätig.

2732

Anhang 6

Abkürzungsverzeichnis a. a. O.

Abs.

ACI ACWL AKP AU Art.

BAB BBl BIP BIT BITH BIZ BWI CADONG CAGI CAP CBD CCABQ/ ACABQ CCD CCI (UNCTAD/ WTO) CCW

CD CDF CERD CERN CESCR CICG CFPI/ICSC CGIAR CHF CHR

Am angegebenen Ort Absatz Internationaler Flughafenrat Beratungszentrum zur Gesetzgebung der Welthandelsorganisation Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten Afrikanische Union Artikel Verwaltungsgebäude «Balexert» Bundesblatt Bruttoinlandsprodukt Internationales Arbeitsamt Internationales Büro für Bekleidung und Textil Bank für internationalen Zahlungsverkehr Bretton-Woods-Institutionen Empfangszentrum für Delegationen und Nichtregierungsorganisationen Empfangszentrum ­ Internationales Genf Prozess der konsolidierten Beitragsappelle Übereinkommen für biologische Vielfalt Beratender Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen Desertifikationskonvention Internationales Handelszentrum UNCTAD/WTO

Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (mit Protokollen) Abrüstungskonferenz Eidg. Finanzkontrolle Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung Europäische Organisation für Kernforschung Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Internationales Konferenzzentrum Genf Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung Schweizer Franken Menschenrechtskommission 2733

CIJ CITES CIVPOL CND COHRED COTIF CPC CPD CS CSD CsocD CSW CTBT DCAF DEZA DHA DPKO ECE ECOSOC EDA EFK EFTA EU FAO FCG FIPOI FISCR FMCT Fr.

G-77 G-8 GCSP GEF GEN GF-ATM GICHD GS GSD

2734

Internationaler Gerichtshof Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Zivilpolizei der Vereinten Nationen Suchtstoffkommission Rat für Gesundheitsforschung im Dienste der Entwicklung Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr Programm- und Koordinierungsausschuss Kommission für Bevölkerung und Entwicklung Südzentrum Kommission für nachhaltige Entwicklung Kommission für soziale Entwicklung Kommission für die Rechtsstellung der Frau Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Departement für Humanitäre Angelegenheiten Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen Eidgenössisches Departement für äuswärtige Angelegenheiten Eidg. Finanzkontrolle Europäische Freihandelsassoziation Europäische Union Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen Genfer Verband für Zusammenarbeit Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen in Genf Internationale Föderation der Rotkreuz- und Roter Halbmond-Gesellschaften Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material Franken Gruppe der 77 Gruppe der acht führenden Industrienationen Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik Globale Umweltfazilität Genfer Umweltnetzwerk Globaler Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung Generalsekretariat Garde der Genfer Polizei für diplomatische Sicherheit

GSVN GV HABITAT HCHR HCR IAEA IAO IASC IATA IBE ICAO ICC ICTY IDP IEH IFAD IFC IGH IWF IOM IKRK ILC ILO IMO Inkl.

INSTRAW IPA IPCC IPU ISDR ITC ITU IMF JIV LAS LHC MIE MIGA MINURSO

Gesellschaft Schweiz ­ Vereinte Nationen Generalversammlung Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen Hoher Kommissar für Menschenrechte Hochkommissariat für Flüchtlinge Internationale Atomenergie-Agentur Internationale Arbeitsorganisation Ständiger interinstitutioneller Ausschuss Internationaler Luftverkehrsverband Internationales Bildungsbüro Internationale Zivilluftfahrtorganisation Internationale Handelskammern Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Personen die im eigenen Land vertrieben sind Internationales Umwelthaus Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung Internationale Finanz-Corporation Internationaler Gerichtshof Internationaler Währungsfonds Internationale Organisation für Migration Internationales Komitee vom Roten Kreuz Völkerrechtskommission Internationale Arbeitsorganisation Internationale Seeschifffahrts-Organisation Inklusive Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau Internationale Friedensakademie Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen Interparlamentarische Union Internationale Katastrophenvorbeugungsstrategie Internationales Handels-Zentrum Internationale Fernmeldeunion Internationaler Währungsfonds Gemeinsame Inspektionsgruppe Liga der arabischen Staaten Large Hadron Collider (Protonenbeschleuniger) Internationales Umwelthaus Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur Mission der Vereinten Nationen für die Organisation eines Referendums in der Westsahara

2735

Mio.

MONUC Mrd.

NGO NNSC NPT OAT OCHA OCI ODCCP OECD OHCHR OIF OIPC OIT OPCW OTIF PIC

POPs RPDC SITA WSSD UICN UNAIDS UNCC UNCCD

UNCDF UNCHS UNCITRAL UNCIVPOL UNCTAD UNDCP UNDP 2736

Millionen Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo Milliarden Nichtregierungs-Organisationen Neutrale Überwachungskommission in Korea Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen Arabische Arbeitsorganisation Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten Organisation der Islamischen Konferenz Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte Internationale Organisation der Frankophonie Internationale Organisation für Zivilverteidigung Internationale Arbeitsorganisation Organisation für das Verbot chemischer Waffen Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel Schwer abbaubare organische Schadstoffe Demokratische Volksrepublik Korea Internationale Gesellschaft für Telekommunikation in der Luftfahrt Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen AIDS-Programm der Vereinten Nationen Entschädigungskommission der Vereinten Nationen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika Kapitalentwicklungsfonds der Vereinten Nationen Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht Zivilpolizei der Vereinten Nationen Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung Programm der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen

UN-ECE UNEP UNESCO UNFCCC UNFPA UNHCHR UNICEF UNICRI UNIDIR UNIDO UNIFEM UNITAR UNMAS UNMEE UNMIBH UNMIK UNMOVIC UNO UNOG UNOMIG UNRISD UNRWA UNSAS UNSCOM UNSG UNSSC UNU UNV UPOV UPU USD VBS VIP WADA WEOG WFP WHO

Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen Umweltprogramm der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen Hoher Kommissar für Menschenrechte Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen Interregionales Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen Dienst für das Antiminenprogramm der Vereinten Nationen Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo Überwachungs-, Verifikations- und Inspektionskommission der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen Büro der Vereinten Nationen in Genf Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten System der Vereinten Nationen für Bereitschaftseinteilungen Sonderkommission der Vereinten Nationen (für den Irak) Generalsekretär der Vereinten Nationen Fortbildungsakademie des Systems der Vereinten Nationen Universität der Vereinten Nationen Freiwillige Entwicklungshelfer der Vereinten Nationen Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Weltpostverein Dollar der Vereinigten Staaten Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Sehr wichtige Person Anti-Doping-Weltagentur Gruppe der westeuropäischen und anderer Staaten Welternährungsprogramm Weltgesundheitsorganisation 2737

WIPO WMO WSIS WSSD WTO

2738

Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltorganisation für Meteorologie Weltgipfel über die Informationsgesellschaft Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung Welthandelsorganisation

Inhaltsverzeichnis Übersicht

2654

1 Einleitung

2655

2 Zusammenarbeit der Schweiz mit der UNO 2.1 Das Engagement der Schweiz in der UNO seit ihrem Beitritt 2.1.1 Die UNO: Plattform der internationalen Zusammenarbeit 2.1.2 Das UNO-Mitglied Schweiz: erste Bilanz 2.1.3 Frieden, Sicherheit und Abrüstung 2.1.4 Entwicklungspolitik und Bekämpfung der Armut 2.1.5 Menschenrechte 2.1.6 Humanitäre Angelegenheiten 2.1.7 Soziale und wirtschaftliche Fragen 2.1.8 Umwelt 2.1.9 Völkerrecht 2.1.10 Finanzen und Personal der UNO 2.1.11 UNO-Reform 2.2 Perspektiven für 2003 und darüber hinaus 2.2.1 Entwicklungsperspektiven der UNO 2.2.2 Die Schweiz und die UNO: Blick in die Zukunft 2.2.3 Frieden, Sicherheit und Abrüstung 2.2.4 Entwicklungspolitik und Bekämpfung der Armut 2.2.5 Menschenrechte 2.2.6 Humanitäre Angelegenheiten 2.2.7 Soziale und wirtschaftliche Fragen 2.2.8 Umwelt 2.2.9 Völkerrecht 2.2.10 Finanzen und Personal der UNO 2.2.11 UNO-Reform 2.2.12 Migration

2657 2657 2657 2658 2660 2665 2668 2669 2670 2672 2673 2676 2677 2680 2680 2681 2683 2684 2686 2686 2687 2688 2689 2691 2692 2693

3 Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz 3.1 Einleitung 3.2 Multilaterale Zusammenarbeit 3.2.1 Humanitäre Angelegenheiten 3.2.2 Menschenrechte 3.2.3 Internationale Sicherheits- und Abrüstungspolitik 3.2.4 Wissenschaft und Technologie 3.2.5 Öffentliche Gesundheit und sozioökonomische Belange 3.2.6 Umwelt 3.2.7 Wirtschaft, Handel und Entwicklung 3.3 Die Aktivitäten der Schweiz als Gaststaat 3.3.1 Gesamtübersicht über die Gaststaatpolitik in der Schweiz 3.3.2 Das internationale Genf 3.3.2.1 Einige Kennzahlen

2693 2693 2694 2694 2695 2696 2697 2698 2699 2699 2701 2701 2702 2702 2739

3.3.2.2 Betreuung der internationalen Diplomaten und Beamten in Genf 3.3.2.3 Nichtregierungsorganisationen (NGO) 3.3.2.4 Sicherheit 3.3.2.5 Immobilienpolitik und die FIPOI 3.3.3 Entwicklungsperspektiven für die Gaststaatpolitik unter Einbezug der regionalen Dimension

2703 2704 2705 2705 2706

4 Kandidaturen und Schweizer Personal im UNO-System 2708 4.1 Planung der Schweizer Kandidaturen im System der Vereinten Nationen 2708 4.1.1 Allgemeiner Rahmen 2708 4.1.2 Perspektiven 2710 4.1.2.1 Sekretariat 2710 4.1.2.2 Generalversammlung 2710 4.1.2.3 Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) 2710 4.1.2.4 Sicherheitsrat 2711 4.1.2.5 Fonds und Programme, Sonderorganisationen und Internationaler Gerichtshof 2712 4.2 Schweizerinnen und Schweizer im UNO-System 2713 4.2.1 Überblick 2713 4.2.2 Auswirkungen des UNO-Beitritts auf die Rekrutierung von Schweizerinnen und Schweizern 2713 4.2.3 Erhöhung der Anzahl von Schweizerinnen und Schweizer in zwischenstaatlichen Organisationen 2714 4.2.4 Informationen und Hinweise 2715 4.2.5 Programm für qualifizierte Nachwuchskräfte 2715 Liste der Anhänge

2740

2717