Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Lieferantenverband Heizungsmaterialien PROCAL, der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW und der Verein Interessengemeinschaft FF Holz IG FF Holz haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Feuerungsfachmann/Feuerungsfachfrau (Fachrichtung Oel, Fachrichtung Gas, Fachrichtung Holz) eingereicht. Das Reglement vom 18. Januar 2001 wird aufgehoben.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

5. August 2003

2003-1611

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5399