Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Blasko Stankovic, Selo: Veliko Ropotovo, YU-38267 Ranilug, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 26. August 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Verfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

16. September 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössisichen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

2003-1885

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