Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 27. März 2003 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Gegenstand der Untersuchung ist ein Vertrag zwischen Santésuisse (bzw. den in diesem Verband vereinigten Krankenversicherern) und einem Hersteller von Mitteln und Gegenständen im Bereich der Inkontinenzhilfe (Weita Holding AG) zur Übernahme der Kosten durch die obligatorische Grundversicherung. In der Untersuchung wird geprüft, ob die Aushandlung von Vertragsbedingungen und der Vertragsabschluss der Mehrheit der Krankenversicherer mit einem einzigen Anbieter von Inkontinenzhilfe-Produkten eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Artikel 5, ev. Artikel 7 KG, darstellt.

Die Untersuchung richtet sich gegen die bei Santésuisse vereinigten Krankenversicherer und die Weita Holding AG. In Übereinstimmung mit Artikel 11a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) verlangte das Sekretariat der Wettbewerbskommission, dass die Krankenversicherer einen gemeinsamen Vertreter ernennen. Zur Vertretung vorgesehen ist Santésuisse.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation, wobei die Frist nach Artikel 22a VwVG in der Zeit vom 14. bis 28. April 2003 nicht läuft ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

15. April 2003

2003-0758

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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