Fernmeldegesetz

Eröffnung der öffentlichen Ausschreibung mittels Kriterienwettbewerb von drei Funkkonzessionen für die Bereitstellung von mobilen GSM-Fernmeldediensten in der Schweiz Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom), gestützt auf Artikel 5, 6, 23 und 24 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997, sowie nach Artikel 10 bis 12a der Verordnung über die Fernmeldedienste vom 31. Oktober 2001, teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens, Fristen Die öffentliche Ausschreibung mittels Kriterienwettbewerb von drei Funkkonzessionen für die Bereitstellung von mobilen GSM-Fernmeldediensten in der Schweiz wird am 15. Juli 2003 eröffnet.

Als Eingabetermin für die Bewerbungsunterlagen gilt der 30. September 2003, 24.00 Uhr, wobei das Datum des Poststempels massgebend ist. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.

2. Gegenstand der Konzession Die Konzessionen berechtigen ihre jeweilige Inhaberin, ein Funknetz sowie die entsprechenden Anlagen zu errichten und bis zum 31. Dezember 2013 zu betreiben, um in der Schweiz mobile GSM-Fernmeldedienste bereitzustellen.

3. Zulassung zum Verfahren Jedes Unternehmen kann sich allein oder im Rahmen eines Konsortiums um eine, zwei oder drei Konzessionen bewerben. Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sind die bestehenden GSM-Konzessionärinnen sowie alle mit ihnen direkt oder indirekt wirtschaftlich und/oder rechtlich verbundenen oder von ihnen beherrschten Unternehmungen.

Vorbehalten bleiben Einschränkungen betreffend die Wettbewerbsauswirkungen.

4. Weitere Informationen ­ Ausschreibungsunterlagen Die Eingabe der Bewerberinnen im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung müssen den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen entsprechen.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten insbesondere Informationen über die ausgeschriebenen Konzessionen sowie über den Aufbau, den Inhalt und die Sprache der Eingaben. Daneben werden die Konzessionsvoraussetzungen, welche die Bewerberinnen im Hinblick auf eine Teilnahme am Verfahren erfüllen müssen, die Entscheidungskriterien und deren Gewichtung sowie die Höhe der zu entrichtenden Verwaltungsgebühren aufgeführt.

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Die Ausschreibungsunterlagen können schriftlich (Brief oder Fax) bei folgender Adresse angefordert werden: Bundesamt für Kommunikation Sekretariat der Abteilung Mobil- und Satellitenfunkdienste Ausschreibung GSM Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel Fax +41 (0)32 327 55 28

15. Juli 2003

Die Eidgenössische Kommunikationskommission Der Präsident: Fulvio Caccia

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