Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6109 Widersprechende Novartis AG, 4002 Basel, CH-Marke Nr. 482 831 «PIRAMIL» gegen Widerspruchsgegnerin AstraZeneca AB, SE-151 85 Södertälje, Schweden, IR-Marke Nr. 784 563 «PIRASPIL».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Januar 2003 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 6109 wird infolge Löschung der IR-Marke Nr. 784 563 «PIRASPIL» aus dem internationalen Register als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden ist die Hälfte der Widerspruchsgebühr, also 400 Franken, zurückzuerstatten.

3.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Januar 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2003-0233