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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von nachfolgend verzeichneten Schuhbestandteilen und fertigen Schuhen.

55OO Paar fertigte Schäfte aus Kalbleder für Militärschuhe, nach Muster und Torschriften, Naturfarbe.

Endtermin für die Angebote: 31. Oktober 1896.

ESOOO Sortimente Bodenleder nach Muster und Vorschrift.

Endtermin für die Angebote: 31. Oktober 1896.

lOjOOO Paar Schnürriemen (Lacets) ans Fischleder, imitiert, mit Drahtspitze, nach Muster.

Endtermin für die Angebote: 31. Oktober 1896.

1O,OOO Paar Militärschuhe ans Kalbleder, nach Muster und Vorschrift.

Endtermin für die Angebote: 31. Oktober 1896.

Offerten der Bewerber sind der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

Letztere giebt hierzu die nötigen Formulare und Vorschriften ab. Die Normalien werden auf Verlangen zur Einsicht abgegeben.

Offerten der Sektionen des schweizerischen Schuhmachermeistervereins sollen kollektiv durch dessen Centralkomitee eingegeben werden. Letzteres wird auf Verlangen jede weitere Auskunft erteilen, sei es für den Bezug von Schäften oder ßodenleder oder die Lieferung selbst betreffend.

Die Verwaltung wird denjenigen- Lieferanten von Bestandteilen und fertigen Schuhen den Vorzug geben, welche sich verpflichten, inländisches Leder eu verarbeiten.

Muster können von der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht bezogen werden. An die Submittenten werden Schnittmuster aus Karton zum Selbstkostenpreis und die Vorschriften über die Konfektion gratis abgegeben.

B e r n , den 8. Oktober 1896.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Bundesblatt. "48. Jahrg. Bd. IV.

13

150

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. die Erd-, Maurer-, Steinhauer- und Verputzarbeiten, sowie die Lieferung der eisernen Träger für ein Dependenzgebäude bei der neuen Pferderegleanstalt in Thun; 2. die Maler- und Tapeziererarbeiten für das Zeughaus Nr. V in Thun.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" bis und mit dem 2. November nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 23. Oktober 1896.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibung.

Die Stellen eines Revisors und eines Revisionsgehülfen des Oberkriegskommissariates werden an mi t zur Besetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stellen haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 10. November nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. Oktober 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Buchhalters und Verifikators der eidg. Münzstätte mit einer jährlichen Besoldung von Fr. 3500 bis Fr. 4000 und mit Amtsantritt am 3. Januar 1897.

Die Bewerber sind ersucht, ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Die zu leistende Amtsbürgschaft beträgt Fr. 10,000.

B e r n , den 15. Oktober 1896.

Eidg. Finanzdepartement.

151

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner-wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 10. November 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter in Düdingen (Freiburg).

Anmeldung bis zum 10. Nov.

3) Posthalter in Rougemont (Waadt). 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4)- Bureandiener nnd Briefkastenleerer beim Postbureau Ste. Croix.

5) Posthalter, Briefträger nnd Bote in Länfelfingen (Baselland). Anmeldung bis zum 10. November 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Unterbnreauchef beim Hauptpostbnreau Lnzern. Anmeldung bis znm 10. November 1896 bei der Kreispostdirektion in Lnzern.

7) Nenn Postcommis in Zürich.

8) Briefträger in Saland (Zürich).

Anmeldung bis zum 10. Nov.

9) Postpacker in Zürich 6 (Außersihl).

1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger in Neftenbach (Zürich). Zürich.

11) Briefträger in Affoltern a. Albis.

12Ï Briefträger in Schaffhausen.

13) Briefträger in Ebnat-Kappel.

6 vv ' 14) Briefträger in Wattwil.

i ,QOCA?*?el?nnOÌ8. zuni^0-,'tj.ov> 1896 bei der Kreispostdirektion ] in St. Gallen.

15) Postbalter und Briefträger in Ì Anmeldung bis zum 10. Nov.

Parpan (Graubünden).

\ 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur 16) Briefträger in Plums (St. Gallen). J 1t) Telegraphist in Hütten (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. November 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

:.18) Tolegraphist in Parpan (Granbünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 7. November 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

152 1) Briefträger in Chêne-Bourg (Genf). Anmeldung bis zum 3. November 1896 bei der Kreistjostdirelttion in Genf.

2) Briefträger in Freiburg.

Anmeldung bis zum 3. Nov.

1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Bnreaudiener beim Postbureau Lausanne.

Freiburg.

4) Briefkastenleerer beim Hanptpostbureau Bern. Anmeldung bis zum 3. November 1896 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Briefträger und Bote in Buchs (Aargau). Anmeldung bis zum 3. November 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postcommis in Zürich 7 (Enge).

7) Postcommis in Romanshorn.

8) Zwei Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich.

9) Packer beim Postburean Zürich 11 Anmeldung bis zum 3. Nov.

(Indnstriequartier).

1896 bei der Kreispostdirektion in 10) Packer und Briefkastenleerer beim Zürich.

Post bureau Zürich 7 (Enge).

11) Briefträger in Pfäffikon (Zürich).

12) Posthalter und Briefträger in Unterneuhaus (Schaffhausen).

13) Postcommis in Herisau.

Anmeldung bis zum 3. Nov.

14) Briefträger in Rapperswil 1896 bei der Kreispostdirektion in (St. Gallen).

St. Gallen.

15) Bureaudiener beim Hauptpostbureau St. Gallen.

16) Dienstchef beim Postbureau Lugano.

Anmeldung bis zum 3. Nov.

1896 bei der Kreispostdirektion in 17) Packer beim Hauptpostbureau Bellinzona.

Beilin zona.

18) Telegraphist in Rougemont (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1896 bei der Telegrapbeninspektion in Lausanne.

19) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Neuenburg. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1896 beim Chef des Telegraphenbureans in Neuenburg.

20) Zwei Telegraphisten in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 44.

Bern, den 28. Oktober 1896.

l, Allgemeines.

44

729. ( /oß) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 23. Oktober 1896 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. Osten-. W. = 2,0915 Franken.

II. Reglemente und TarifVorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

730. (**/9e) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. Januar 4896.

Aenderungen und Ergänzungen.

Das Verzeichnis der nach dem Specialtarif III tarifierenden Steine ist in litt, f wie folgt abgeändert, bezw. ergänzt worden: 1. Deutscher Text (Position 555): Die Artikelbezeichnung ,,Mauersteine (Ziegelsteine, Backsteine)" ist abgeändert in ,,Mauersteine (Ziegelsteine, Backsteine, Verblendsteine 333

2. Französischer Text (Position 516) : Zwischen ,,briques en terre glaise" und ,,briques en terre cuite" wurde eingeschaltet ,,briques de revêtement".

3. Italienischer Text (Position 433): Der Wortlaut ,,Pietre cotte, per muratura (quadrelli e mattoni)" wurde ersetzt durch ,,Pietre cotte, per muratura (quadrelli mattoni e mattoni da rivestimento)".

Bern, den 27. Oktober 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

731. (44/96) Interner Personentarif V S li, vom i. November 4877.

Plakatdistanzzeiger sur Taxberechnung für die Beförderung von Reisegepäck, Expreßgut, Gesellschaften, Schulen, Kranken und Leichen, sowie für die Miete besonderer Personenwagen im internen Verkehr der V S B, vom i. Januar 4896.

Kündigungen.

Der vorgenannte Tarif und Distanzenzeiger werden .hiermit auf 1. Februar 1896 gekündet.

Über deren Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 22. Oktober 1896.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

732. (44/9e) Personen- und Gepäcktarif E B -- 3 S und B R.

Neuausgabe.

Mit dem 1. November 1896 tritt ein neuer Tarif in Kraft für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der E B einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn und der Bulle-Romont-Bahn anderseits. Durch denselben wird der bisherige gleichnamige Tarif vom 1. Dezember 1891 nnd Nachtrag l hierzu aufgehoben und ersetzt.

In den über Transitstrecken der S .0 B instradierenden Relationen erzeigen spepiell die Taxen für Hin- und Rückfahrtsbillete ansehnliche Ermäßigungen.

Burgdorf, den 15. Oktober 1896.

Direktion der Emmenthalbahn.

334

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

733. (44/9ô) Ausnahmetarife für den Transport von Steinen etc. im internen und direkten Verkehr der schweizerischen Eisenbahnen. Ergänzung.

Das Artikelverzeichnis der Serie I der Ausnahmetarife für den Transport von Steinen etc. im internen und direkten schweizerischen Verkehr ist durch Aufnahme des Artikels ,, Verblendsteine" (französisch ,,briques de revêtement", italienisch ,,mattoni da rivestimento") ergänzt worden.

Bern, den 27. Oktober 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

44

73e. ( /9e) Bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischer Gütertarif, Teil II, vom i. Juli 1891. Einbezug der Station Perkam.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die neueröffnete bayerische Station Perkam an Stelle der mit 1. Oktober 1896 geschlossenen Station Pilling in den obenenannten Tarif einbezogen. Für den Verkehr Perkam -- Basel, Konstanz, chaffnausen und Singen finden bis auf weiteres die bisher für Pilling gültigen Entfernungen und Taxen Anwendung.

Zürich, den 27. Oktober 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

g

735. ( 44 /9e) Bayerisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetaxen für Bier München O.B. -- Zürich-Tiefenbrunnen, sowie für retourgehende leere Bierfässer.

Mit 15. November 1896 treten für den Transport von Bier ja Wagenladungen von 5000 nnd 10000 kg. ab München 0. B. nach Zürich-Tiefen brunnen, sowie für die Beförderung von in retourgehende Bierspecialwagen verladenen leeren Fässern bei Aufgabe von mindestens 1000 kg. pro Wagen folgende Ausnahmefrachtsätze in Kraft: für Biersendungen von 5000 kg.

10 000 kg.

Cts. pro 100 kg.

München 0. B, -- Zürich-Tiefenbrunnen 274 254 für leere Bierfässer im Gewicht von 1000 kg.

Cts. pro 100 kg.

Zürich-Tiefenbrunnen -- München 0. B.

134 Zürich, den 26. Oktober 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

335

736. ( 44 /96) Bayerisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetaxen für frisches Obst Schwein -- Neuulm.

Die mit den neuen württembergisch - schweizerischen Obsttarifen am 8. Oktober 1896 in Kraft tretenden Taxen für den Verkehr zwischen Stationen der Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Schweiz. Centralbahn (einschließlich der Aarg. Südbahn), der Emmenthalbahn und der JuraSimplon-Bahn einerseits und Ulm, Station der württembergischen Staatsbahnen, anderseits finden vom 15. November 1896 an auch im Verkehr mit Nenulm, Station der k. bayer. Staatseisenbahnen, via Lindau Anwendung, insoweit nicht in den bayerisch-schweizerischen Gütertarifen, Teil II, Heft l, vom 1. September 1891, und Teil II, Heft 3, vom 1. September 1896, billigere Obsttaxen für den Verkehr mit Neuulm enthalten sind.

Zürich, den 27. Oktober 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

737. ( 44 /se) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. badische Bahn, E L B etc. -- Central- und Westschweiz und Gotthardbahn, vom i. Juli 1888. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 11. November 1896 an werden die Schnittfrachtsätze für die nachbenannten Stationen auf folgende Beträge herabgesetzt: Wolhusen . . . . . Fr. 5. 80 Entlebuch ,, 6. 20 Schüpfheim ,, 6. 50 pro 1000 kg.

Zugleich wird die Station Speyer Hafen der pfälzischen Eisenbahnen mit nachbezeichneten Distanzen und Schnitttaxe in den obgenannten Tarif aufgenommen : Kilometer wirkliche TarifTaxe 254 254. Speyer Hafen Fr. 8. 30 pro 1000 kg.

Der Frachtsatz von Speyer Hafen ist nnr für solche Sendungen gültig, welche vom Wasserumschlag herrühren.

Basel, den 27. Oktober 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Ausnahmetaxen.

738. (**/96) Ausnahmetaxen für Zuckertransporte Romanshorn transit und Buchs transit (Böhmen etc.) -- Tessin.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen unter Ziffer 598 und 612 des Publikationsorganes Nr. 34 bezw. 35, vom 19. bezw. 26 August 1896, bringen wir zur Kenntnis, daß mit 1. Dezember 1896 für den Transport von Pilé-, Raffinade- und Würfelzucker in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Prag und darüber hinaus gelegenen Stationen in Böhmen, Mähren und österr.

Schlesien nach dem Tessin nachstehende Ausnahmetaxen ab Romanshorn in Kraft treten: 336

Romanshorn Cts. pro 100 kg.

a & Bellinzona 312 312 Biasca 313 315 Chiasso 229 229 Locamo 321 323 Lugano 265 265 Mendrisio 245 245 Die Prachtsätze unter a sind gültig für Sendungen ab Modran und Nusle-Vrsovic, jene unter 6 für solche ab den übrigen Stationen des erwähnten Gebiets.

Die auf Grund dieser Taxen erreichbaren Gesamtfrachten werden auch bei Réexpédition in Buchs eingehalten.

Zürich, den 27. Oktober 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

nach

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

739. (**/9e) Reexpeditionstarif für Flachs und Hanf im deutschrussischen Verkehr. Nachtrag V.

Am 15. Oktober 1896 tritt im deutsch-russischen Verbände zum Reexpeditionstarif für Flachs und Hanf u. s. w. der Nachtrag V in Kraft, in welchem verschiedene bayerische Stationen, sowie einige Berichtigungen Aufnahme gefunden haben.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 15. Oktober 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

740. (*4/9e) Gütertarifheft 8 des südwestdeutschen Eisenbahnverbandes. Ausnahmetaxen für Malz. Ergänzung.

Für die Beförderung von Malz aller Art zur Ausfuhr nach der Schweiz in Ladungen von mindestens 10000 kg. auf einen Wagen ab gewissen Stationen der pfälzischen Eisenbahnen nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen Basel, Konstanz, Schaffhansen, Singen und Waldshut sind mit sofortiger Gültigkeit besondere Ausnahmefrachtsätze eingeführt worden.

Nähere Auskunft erteilen die für den Güterdienst eingerichteten Stationen der pfälzischen Eisenbahnen und der diesseitigen Vorwaltung.

Karlsruhe, den 19. Oktober 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

337

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 22. Oktober 1896: Nachtrag IV zum schweizerischen Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement mit halben Billeten, enthaltend Änderungen und ErgänzungenGenehmigt am 27. Oktober 1896: 1. Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der schweizerischen Seethalbahn, enthaltend verschiedene Taxänderungen.

2. Ermäßigte Taxe für den Transport von Arbeitern bei einer Teilnehmerzahl von 30 Personen zwischen Buchs und Basel S C B, unter Vorbehalt.

3. Aufnahme des Artikels ,,Verblendeteine" (franz. briques de revêtement,, ital. mattoni da rivestimento) in das Artikelverzeichnis der Serie I der Ausnahmetarife für Steine etc. im internen und direkten schweizerischen Verkehr4. Aufnahme der bayerischen Station Perkam an Stelle der mit 1. Okt.

1896 geschlossenen Station Pilling in den Teil II des Gütertarifes für den bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischen Verkehr.

5. Direkter Frachtsatz für den Transport von ,,Verblendsteinen" in Wagenladungen von 10000 kg. ab Rauscha (Eisenbahndirektionsbezirk Breslau) nach Zürich Hauptbahnhof.

6. Direkte Frachtsätze für den Transport von Bier in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg., sowie für in retourgehenden Bierspecialwagen verladene leere Fässer ab München Ostbahnhof nach Zürich-Tiefenbrunnen, bezw. umgekehrt.

7. Reduktion der im Ausnahmetarif für Steinkohlen und Coaks im Verkehr bad. Bahn, Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen etc. -- Central- und Westschweiz vom 1. Juli 1883 enthaltenen Schnittfrachtsätze für Wolhusen, Entlebuch und Schüpfheim, sowie Aufnahme der Station Speyer-Hafen der pfälzischen Eisenbahnen, in genannten Tarif.

8. Aufnahme dos Artikels ,,Verblendsteine" (briques de revêtement, mattoni da rivestimento) in Position 555 (deutsch) der Güterklassifikation der schweizerischen Eisenhahnen (516 französisch, 433 italienisch), litt. fr Steine, wie folgt: Mauersteine (Ziegelsteine, Backsteine, Verblendsteine).

9. Übertragung der in den württembergisch-schweizerischen Ausnahmetarifen für frisches Obst vom 8. Oktober 1896 enthaltenen Taxen für den Verkehr zwischen Stationen der Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der schweizerischen Central bahn (einschließlich der aarg. Südbahn),, der
Emmenthal bahn und der Jura-Simplon-Bahn einerseits und Ulm, Station der württembergischen Staatsbahnen, anderseits auf den Verkehr mit NeuUlm, Station der k. bayerischen Staatsbahnen, via Lindau, soweit nicht in den bayerisch-schweizerischen Gütertarifen, Teil II, Hefte l und 3, billigereObsttaxen für Neu-Ulm enthalten sind.

10. Ausnahmetaxen für den Transport von Zucker in Wagenladungen von 10000 kg. ab Romanshorn, bezw. Buchs, mit Herkunft von Prag und den darüber hinaus gelegenen Stationen in Böhmen, Mähren und österr.

Schlesien nach ßellinzona, Biasca, Chiasso, Locamo, Lugano und Mendrisio..

338

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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44

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28.10.1896

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149-152

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