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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag 1975 der Schweizerischen Bundesbahnen (Vom 6. November 1974)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir unterbreiten Ihnen hiermit eine Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1975.

l

Übersicht

Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen hat dem Bundesrat mit Bericht vom 24. Oktober 1974 den Voranschlag der SBB für das Jahr 1975 eingereicht. Die Vorlage umfasst folgende Teile : - den Voranschlag der Baurechnung im Betrag von 992 Millionen Franken - den Voranschlag der Betriebsrechnung, der mit einem Betriebsüberschuss von 453,2 Millionen Franken abschliesst - den Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, der mit einem mutmasslichen Fehlbetrag von 165,7 Millionen Franken rechnet.

Da die Reserven der SBB erschöpft sind, wird die Bundesversammlung bei der Abnahme der Rechnung 1975 über die Art der Deckung des Fehlbetrages zu befinden haben.

1974-750

1299 2 Baurechnung Rechnung 1969 1970

1971

1972

Voranschlag 1974 1975

1973

in Millionen Franken

Anlagen und Einrichtungen . . .

Um- und Ausbau von Bahnanlagen ' Kraftwerke .

Werkstätten Verschiedenes Fahrzeuge Unvorhergesehenes Total

272, 6 292,9 346,0 387, 8 492,4

545,4 695,0

226. 6 251,7 286,7 317, 3 405 .1 23. 3 18,3 34,3 48, 2 65.6 9, 8 10,3 - 12,7 12, 8 13 .0 12.9 12,6 12,3 9, 5 8.7 162, 1 154,2 162,0 189, 4 221 ,5

432.4 547.1 79,8 110.0 16,3 19.8 16,9 18,1 261,6 289,0 :

434,7 447,1

508,0 577,2 713 ,9

5,0 8.0 812,0 992,0

Mit 992 Millionen Franken übersteigt die Baurechnung 1975 die für 1974 vorgesehenen Aufwendungen um 180 Millionen Franken oder 22 Prozent; ungefähr die Hälfte davon ist teuerungsbedingt, der Rest stellt eine reale Erhöhung dar.

82 Prozent des Bauvolumens sind durch bereits in Angriff genommene Bauvorhaben gebunden. 150,2 Millionen Franken des Betrages für den Um- und Ausbau von Bahnanlagen entfallen auf die Weiterführung der Grossbauten Rangierbahnhof Basel Muttenz, die Schnellgutstammbahnhöfe Bern Wylerfeld, Däniken und Zürich Altstetten sowie auf den Rangierbahnhof Limmattal. Für den Bau der Flughafenlinie Kloten, an den die Bundesversammlung in der Herbstsession 1974 einen Beitrag von 95 Millionen Franken bewilligte, sind 55,6 Millionen Franken vorgesehen.

Zur Gewährleistung des langfristigen Programms zur Aufhebung von Niveauübergängen sind 14,8 (12,0) Millionen Franken notwendig.

Die Mehraufwendungen von 27,4 Millionen Franken bei den Fahrzeugen sind vorwiegend durch die Bestellung einer zweiten Serie neuer Streckenlokomotiven vom Typ Re 6/6 bedingt.

Die Zunahme des Voranschlagsbetrages für Kraftwerke ist auf verschiedene neue Bauvorhaben zurückzuführen, mit denen der Leistungsbedarf bis 1980 im Bereich der Stromversorgung (Kraftwerke, Übertragungsleitungen und Unterwerke) gedeckt werden soll.

1300

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Betriebsrechnung Rechnung 1969 1970

1972

1973

Voranschlag 1974 1975

in Millionen Franken

Betriebsertrag Verkehrsertrag Reiseverkehr Güterverkehr Nebenertrag Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen Betriebsaufwand '.

Personalaufwand2) Sachaufwand Unvorhergesehenes Betfiebsüberschuss

1719.4 1549.5 624.8 924,7 169.9

1794,6 1930,5 2189,6 2361,5 1614,8 1638,1 1868,0 2014,5 636,4 657,0 721,9 756,4 978,4 981,1 1146,1 1258,1 179,8 192,4 221,6 247,0

_ 1352,4 965,9 386,5 -- 367,0

_ 1436,6 1033,3 403,3 -- 358,0

2542,0 2863,0 2133,0 2413,0 830,0 904,0 1303,0 1509,0 249,0 290,0

100,0 100,0 100,0 160,0» 160,0 1610,5 1807,1 2008,6 2127,1 2409,8 1176,3 1322,0 1523,4 1586,4 1822,0 434,2 485,1 485,2 520,7 587,8 -- -- -- 20,0 -- 320,0 382,5 352,9 414,9 453,2

D Abgeltungsbetrag gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1973 > Ohne Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen

2

Im Vergleich zur Rechnung 1973 ist für 1975 der Betriebsüberschuss um 100,3 Millionen Franken oder 28,4 Prozent höher veranschlagt, wobei im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der zu erwartenden Verkehrsentwicklung (im Personenverkehr + 1,5 %, im Güterverkehr +1,3 %) Rechnung getragen wurde. Mitberücksichtigt sind ebenfalls die Mehreinnahmen aus den auf den I.Januar 1975 im Güterverkehr und auf den l. November 1975 im Personenverkehr vorgesehenen Tariferhöhungen.

Der Nebenertrag steigt um 17,4 Prozent. Darin sind vor allem Entschädigungen für Betriebsleistungen, Pacht- und Mietzinseinnahmen sowie Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen zugunsten Dritter enthalten.

Von dem gegenüber der Rechnung 1973 um 401,2 Millionen Franken höher veranschlagten Betriebsaufwand entfallen 298,6 Millionen Franken oder 74,4 (Vorjahr 82,6) Prozent auf den Personalaufwand. Die erneut starke Zunahme der Personälkosten, die auf einem angenommenen Bestand von 42 703 (+785 gegenüber dem Jahresdurchschnitt 1973) Bediensteten basiert,'ist hauptsächlich teuerungsbedingt.

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Gewinn- und Verlustrechnung Rechnung 1969 1970

Voranschlag 1974 1975

1972

in Miliionen Franken

Ertrag . . .. '. . . . ', . Betriebsüberschuss Im Betriebsaufwand enthaltene Abschreibungen und .Zinsen sowie übrige Erträge Aufwand Abschreibungen vom Anlagevermögen Kapitalkosten Ergänzungsbeiträge an PHK und TZ an Rentner Übriges Reingewinn des Jahres . . : . . . .

Fehlbetrag des Jahres

415,3 416.0 380,3 447,5 427,7 ' '479,2 532.9 367,0 358,0 320,0 382,5 352,9 414,9 453,2 48.3 58,0 60,3 65,0 414.4 41.2,3 434,3 465,2

74.8 520,3

64,3 79.7 584,2 698,6

211.5 214,2 216,0 224.9 241.7 108,1 118,9 129,1 150,0 176,7

,256,0 300.0 '217,2 277,2

70.9 23,9

75.5 3,7

0,9

3,7

84,8 4,4

85.7 97.8 4,6 , 4,1

54,0

17.7

92,6

,

106,2 4,8

116.6' 4,8

105,0

165,7

Die im Vergleich zur Rechnung 1973 bedeutendste Veränderimg in der Gewinn und Verlustrechnung ergibt sich wie schon im Voranschlag 1974 bei den Kapitalkosten, die sich um insgesamt 100,5 (67,2) Millionen Franken oder 57 Prozent erhöhen. Ihre Zunahme ist im wesentlichen durch den wachsenden Fremdkapitalbedarf zur Finanzierung der Investitionen bedingt, wobei das erforderliche Kapital(rd. 600 Mio. Fr.) entsprechend der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt nur zu wesentlich höheren Zinssätzen beschafft werden kann. : '·.

Die Abschreibungen entsprechen einem gewogenen Durchschnittssatz von 3,6 Prozent der Erstellungs- und Anschaffungskosten der Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge. Als Folge des Anlagenzuwachses erhöhten1 sie sich gegenüber der Rechnung 1973 um 58,3 Millionen Franken.

Der Voranschlag 1975 der Gewinn- und Verlustrechnung schliesst mit einem mutmasslichen Fehlbetrag von 165,7 Millionen Franken ab. Da die gesetzliche Reserve erschöpft ist, wird die Bundesversammlung bei der Genehmigung der entsprechenden Jahresrechnung über die Art der Deckung zu beschliessen haben. Ein Vortrag auf neue Rechnung ist nach Artikel 16 Absatz 2 des SBB-Gesetzes nicht möslich.

1302

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Schlussbemerkungen

Obwohl 1975 im Personen- und Güterverkehr erhebliche Tariferhöhungen vorgesehen sind, rechnet der Voranschlag der SBB mit einem Aufwandüberschuss von 165,7 Millionen Franken, 73,1 Millionen Franken mehr als 1973 und 60,7 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 1974. Hauptursache dieser Entwicklung ist die Teuerung. Die von den SBB entsprechend dem Landesindex der Konsumentenpreise angestrebte Erhöhung der Tarife kann die Kostensteigerung nicht ausgleichen, weil die Personal- und Sachkosten stärker steigen als der Index. Aus gesamtpolitischen und kommerziellen Gründen könnten noch höhere Tarife gegenwärtig nicht vertreten werden.

Ein weiterer Grund für das höhere Defizit liegt in der geringeren Verkehrszunahme. Beim Personenverkehr sind es veränderte Lebensgewohnheiten und beim Güterverkehr die Kapazitätsmängel, die einem stärkeren Wachstum entgegenstehen.

Schliesslich vermehren auch die zunehmenden Kapitalkosten den Fehlbetrag.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der nicht selbst erwirtschaftete Kapitalbedarf mit festverzinslichen Darlehen beschafft werden. Deshalb stiegen die Kapitalkosten von 108,1 Millionen Franken im Jahre 1969 auf 277,2 Millionen Franken im Jahre 1975. Dieses Finanzierungssystem muss korrigiert werden. Der Bundesrat wird der Bundesversammlung darüber nächstens eine Botschaft unterbreiten. Angesichts der Grössenordnung des von den SBB genannten langfristigen Kapitalbedarfes ist allerdings noch nicht abzusehen, ob und wie der Bund diese Mittel beschaffen kann.

Der Bauvoranschlag 1975 beansprucht 992 Millionen Franken. Davon entfallen 573 Millionen auf Bahnanlagen, 130 Millionen Franken auf Kraftwerke und Werkstätten sowie 289 Millionen Franken auf Fahrzeuge. Nur 350 Millionen Franken stehen zur Verfügung, um die Kapazität der festen Anlagen zu steigern. Dieser Betrag ist unbedingt erforderlich, wenn die SBB in Zukunft ihre Aufgabe wieder ganz erfüllen sollen. Heute jedenfalls können sie der Volkswirtschaft nicht mehr alle Dienste leisten und müssen im Binnen- und Transitverkehr zunehmend interessante Transporte abweisen. So wandert die steigende Gütermenge notgedrungen auf die Strasse ab, was nicht nur vom Statistiker, sondern auch vom Strassenbenützer täglich festzustellen ist. Der zunehmende Strassengüterstrom behindert den privaten Personenwagen verkehr. Diese
Entwicklung ist um so mehr zu bedauern, als Beispiele in ändern Staaten zeigten, dass die später notwendige Umkehr sehr viel kostspieliger ist als es heute ihre Verhinderung wäre.

Die Investitionen bewegen sich im Rahmen des Ausbaukonzeptes für die nächsten fünf Jahre, über das wir Sie in der erwähnten Finanzierungsbotschaft näher orientieren werden. Die Summe erscheint hoch, aber die Aufwendungen waren 1973 (714 Mio. Fr.) real nicht höher als 1965. Bis 1970 war das effektive Investitionsvolumen real gesunken, weil mit dem Ausbau aus finanziellen Gründen zurückgehalten wurde. Das ist ein wesentlicher Grund für die heutigen Kapazitätslücken.

1303 Die SBB sind in der Lage, 392 Millionen Franken des Bauvolumens selbst zu finanzieren Rund 600 Millionen Franken muss der Bund, vorlaufig in Form von festverzinslichen Darlehen zur Verfugung stellen Bei der heutigen, ausserordentlich angespannten Lage auf dem Kapitalmarkt und infolge der Verschlechterung der Finanzlage des Bundes sind die Möglichkeiten einer derartigen Kapitalbeschaffung ganz erheblich erschwert v, orden Aus den bereits dargelegten Gründen darf aber der von den SBB intern um über 100 Millionen Franken gekürzte Bauvoranschlag nicht noch weiter gedrosselt werden Der Bundesrat wird alles daran setzen, um den SBB die benotigten Darlehen zur Verfugung zu stellen und die entsprechenden Prioritäten anordnen

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Antrag

Mit diesen Ausführungen beantragen wir Ihnen, gestutzt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 23 Juni 1944 über die Schweizerischen Bundesbahnen und auf Grund der Artikel 26 und 85 der Bundesverfassung, den Voranschlag der SBB für das Jahr 1975 nach beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzuglichen Hochachtung Bern, den 6 November 1974 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundesprasident Brugger Der Bundeskanzler Huber

1304 (Entwurf)

Bundesbeschluss über den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1975 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht und Antrag des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundesbahnen vom 24. Oktober 1974 und in eine Botschaft des Bundesrates vom 6. November 1974", beschliesst:

Art. l Die Voranschläge der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1975 werden mit den nachstehenden Beträgen genehmigt : 1. der Voranschlag der Baurechnung im Betrage von 992 Millionen Franken, wovon 902 Millionen Franken zu Lasten der Anlagen- und Abschreibungsrechnung und 90 Millionen Franken zu Lasten der Betriebsrechnung; 2. der Voranschlag der Betriebsrechnung, der bei einem Ertrag von 2 863 Millionen Franken und einem Aufwand von 2 409,8 Millionen Franken mit einem Betriebsüberschuss von 453,2 Millionen Franken abschliesst; 3. der Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, der bei einem Ertrag von 532,9 Millionen Franken und einem Aufwand von 698,6 Millionen Franken mit einem mutmasslichen Fehlbetrag von 165,7 Millionen Franken abschliesst.

Art. 2 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

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» BB11974 II 1298

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag 1975 der Schweizerischen Bundesbahnen (Vom 6. November 1974)

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1974

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47

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25.11.1974

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1298-1304

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