295
# S T #
Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Christian Zürcher, Schneider in Bern.
(Vom 1. November 1904.)
Tit.
Christian Zürcher, Sehneider in Bern, wurde am 30. Januar 1904 vom Polizeirichter von Bern mit einem Tag Gefängnis und sechs Monaten Wirtshausverbot bestraft, weil er trotz den gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen die Militärpflichte rsatzsteuer pro 1903 nicht bezahlt hatte. Er weist sich nun durch Eintrag im Dienstbüchlein darüber aus, daß er diese Zahlung am 1. Februar 1904 geleistet hat und ersucht um Strafnachlaß, weil ihm wegen geringen Verdienstes und Sorge für seine Familie frühere Zahlung nicht möglich gewesen sei.
Stadtpolizeidirektion und Regierungsstatthalteramt bestätigen, was der Gesuchsteller über seine ökonomische Lage vorbringt und empfehlen ihn zur Begnadigung, j Die Zeit, für welche der Polizeirichter dem Potenten den Besuch von Wirtshäusern verbot, ist abgelaufen und deshalb ist auf diesen Teil der Strafe nicht weiter einzutreten. Was dagegen die Freiheitsstrafe anbetrifft, so erscheint Zürcher der Begnadigung nicht unwürdig, da seine bedrängte Lage ihm die Zahlung der Taxe jedenfalls sehr erschwerte und er nachträglich noch seine Verpflichtung erfüllt hat.
296 Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Christian Zürcher die über ihn verhängte Gefängnisstrafe von einem Tag in Gnaden zu erlassen.
B e r n , den 1. November 1904.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Comtesse.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Christian Zürcher, Schneider in Bern.
(Vom 1. November 1904.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1904
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
44
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.11.1904
Date Data Seite
295-296
Page Pagina Ref. No
10 021 167
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.