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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Christian Zürcher, Schneider in Bern.

(Vom 1. November 1904.)

Tit.

Christian Zürcher, Sehneider in Bern, wurde am 30. Januar 1904 vom Polizeirichter von Bern mit einem Tag Gefängnis und sechs Monaten Wirtshausverbot bestraft, weil er trotz den gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen die Militärpflichte rsatzsteuer pro 1903 nicht bezahlt hatte. Er weist sich nun durch Eintrag im Dienstbüchlein darüber aus, daß er diese Zahlung am 1. Februar 1904 geleistet hat und ersucht um Strafnachlaß, weil ihm wegen geringen Verdienstes und Sorge für seine Familie frühere Zahlung nicht möglich gewesen sei.

Stadtpolizeidirektion und Regierungsstatthalteramt bestätigen, was der Gesuchsteller über seine ökonomische Lage vorbringt und empfehlen ihn zur Begnadigung, j Die Zeit, für welche der Polizeirichter dem Potenten den Besuch von Wirtshäusern verbot, ist abgelaufen und deshalb ist auf diesen Teil der Strafe nicht weiter einzutreten. Was dagegen die Freiheitsstrafe anbetrifft, so erscheint Zürcher der Begnadigung nicht unwürdig, da seine bedrängte Lage ihm die Zahlung der Taxe jedenfalls sehr erschwerte und er nachträglich noch seine Verpflichtung erfüllt hat.

296 Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Christian Zürcher die über ihn verhängte Gefängnisstrafe von einem Tag in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 1. November 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Christian Zürcher, Schneider in Bern.

(Vom 1. November 1904.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.11.1904

Date Data Seite

295-296

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10 021 167

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